Erfahrungen bei der Begleitung von Flüchtlingen in Düsseldorf

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1 Uwe Marquardt Stand: 19. Juni Erfahrungen bei der Begleitung von Flüchtlingen in Düsseldorf Der folgende Erfahrungsbericht entstand aus Erfahrungen beim Deutschunterricht und bei der ehrenamtlichen Begleitung von Flüchtlingen in Düsseldorf. Übersicht 0) Zusammenfassung: Probleme und Lösungen 1) Hilfe organisieren (z.b. Verbände, Ehrenamt, Kommunalpolitik, Öffentlichkeitsarbeit) 2) Asyl: der Umgang der Behörden mit Flüchtlingen (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Kommunale Ausländerbehörde) 3) Unterbringung von Flüchtlingen und Wohnungssuche 4) Soziales und Arbeit 5) Bildung, Kultur und Freizeit 6) Dienstleistungen (z.b. Internet, Banken, Rheinbahn, Düssel-Pass, Post, Rechtsberatung, Polizei) 7) Aktivitäten in den Stadtteilen 0) Zusammenfassung: Probleme und Lösungen In Düsseldorf wird viel für die Flüchtlinge getan; aber es gibt noch einiges zu verbessern, z.b.: - Informationen für Flüchtlinge und Flüchtlingshelfer (Internetangebot, Broschüren, Erläuterungen zu Formularen in Fremdsprachen), - Gewinnung, Fortbildung und Erfahrungsaustausch der ehrenamtlichen Helfer, - Terminvergabe, Personaleinsatz bei Behörden - Organisation der Sprachangebote, der Wohnraumvermittlung und des Angebots von Arbeitsplätzen, - Betreuung von Flüchtlingen außerhalb von Sammelunterkünften (Hotels), - das Verfahren zur Abschiebung von Flüchtlingen, z.b. von Flüchtlingsfamilien während der Nacht. - Notfallnummer der Stadt am Wochenende (bei Problemfällen). Es handelt sich meist um organisatorische Mängel, die nicht neu sind. Sie zu beseitigen, ist wegen der komplizierten Rechtsmaterie und Zuständigkeiten angesichts steigender Flüchtlingszahlen schwierig, aber notwendig. Städtetag und der Düsseldorfer Katholikenrat haben auf folgende allgemeine Probleme bei der Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen hingewiesen: - Landeseinrichtungen sollten die Kommunen möglichst frühzeitig und umfassend darüber informieren, wie viele Menschen aus welchem Herkunftsland, wann mit welchen Gesundheitsproblemen und Schutzbedürfnissen zugewiesen werden. - Mit Blick auf die Unterbringung der Flüchtlinge und Asylbewerber ist die Überlassung von bundeseigenen oder landeseigenen Immobilien beim Ausbau von Aufnahmeeinrichtungen wichtig. - Die Betreuungsschlüssel für die Unterkünfte müssen dem konkreten Bedarf angepasst werden. - In Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten ist es nötig, dass Bund und Länder den Bau oder die Einrichtung neuer Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbewerber durch gezielte Förderprogramme stärker unterstützen. Es ist wichtig zu vermeiden, dass Flüchtlinge mit anderen Geringverdienern um Wohnungen konkurrieren.

2 2 - Wichtig ist der Ausbau der Kapazitäten beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und in den Landesaufnahmeeinrichtungen, um Asylverfahren schneller entscheiden zu können und um Aufnahmekapazitäten zu entlasten. - Da viele Flüchtlinge länger bleiben, stellt sich neben der möglichst schnellen Unterbringung die Frage nach der Integration der Menschen in den Arbeitsmarkt. - Während des Asylverfahrens muss die gesundheitliche und psychische Situation stärker berücksichtigt werden. Der Zugang zu einer notwendigen und ambulanten oder stationären Behandlung muss ohne großen bürokratischen Aufwand möglich sein. - Bildung ist wichtig für die Integration von Flüchtlingen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen. Schon während des Asylverfahrens müssen Kinder und Jugendliche in das Bildungssystem integriert werden. Die Länder müssen zusätzliche Mittel für Betreuungsplätze in Kitas bereitstellen und eine bessere Förderung für Flüchtlingskinder in den Schulen gewährleisten. Das umfasst auch die Möglichkeit, an Einrichtungen der Jugendhilfe, der Musikschulen und den Angeboten der Jugendverbände teilzunehmen. Flüchtlinge müssen einen Anspruch auf die Teilnahme an den vom Bund finanzierten Integrationskursen bereits nach der Ankunft der Menschen und nicht erst nach der Anerkennung als Flüchtling. Die Verfahren zur Anerkennung in der Heimat erworbener Bildungsabschlüsse von Flüchtlingen sind zu verbessern. - Es ist sicherzustellen, dass eine angemessene Unterbringung und eine erforderliche besondere Betreuung von unbegleiteten Jugendlichen erfolgt. - Es gibt bisher keine befriedigende Kostenübernahmeregelung für die Aufwendungen der Städte. 1) Hilfe organisieren 1.1) Wohlfahrtsverbände, Kirchengemeinden, Stadtteilinitiativen und ehrenamtliche Unterstützung 1.1.1) Projekte Die Betreuung der Flüchtlinge erfolgt über die Wohlfahrtsverbände, Kirchengemeinden und ehrenamtlich arbeitende Bürger ) Wohlfahrtsverbände Überblick über Aktivitäten der Verbände (Fachdienste und Aktivitäten der Ehrenamtlichen, mit Adressen und Telefonnummern) in Düsseldorf (Referat von Iris Bellstedt, Sprecherin der LIGA Wohlfahrt -Arbeitsgemeinschaft der Düsseldorfer Wohlfahrtsverbände-, Ratsmitglied, Grüne): _wohlfahrt.pdf Der Schwerpunkt der Flüchtlingshilfe lag bisher bei den hauptberuflichen Flüchtlingsberatern der Diakonie. Inzwischen beteiligen sich auch die anderen Wohlfahrtsverbände und ehrenamtliche Helfer (hauptsächlich über die Kirchengemeinden). Die Flüchtlingsarbeit der evangelischen Kirchengemeinden wird von Diakoniepfarrer Frantzmann koordiniert. Es gibt einen Ev. Arbeitskreis Asyl, der etwa monatlich tagt (Themen z.b.: Betreuung von Flüchtlingen in den Flüchtlingsheimen, Schulung von haupt- und ehrenamtlichen Helfern, psychosoziale Versorgung von traumatisierten Flüchtlingen). Der Katholikenrat hat zur Situation der Flüchtlinge in Düsseldorf und zur Beteiligung an der Flüchtlingshilfe im April eine Entschließung gefasst: %20Fluechtlingsschutz%20und%20Neue%20Nachbarn.pdf Die AWO, die Caritas, die Diakonie, das DRK und der Paritätische Wohlfahrtsverband bieten Beratungen in vielen Sprachen an. Die Verbände verfügen über Fachkräfte

3 3 (Diplom-SozialarbeiterInnen), die über langjährige Erfahrungen bei der Betreuung von Flüchtlingen verfügen. Allein die Diakonie hat etwa 20 hauptberufliche Mitarbeiter in der Flüchtlingsberatung. Hinzu kommen Mitarbeiter in der Migrationsberatung und in den Integrationszentren (Leitung des Sachgebiets Integration, Migration und Flucht: Daniela Bröhl). Das hauptberufliche Personal soll verstärkt werden. In den Flüchtlingsunterkünften gibt es Sprechstunden zur Beratung von Flüchtlingen. Maßnahmen der Wohlfahrtsverbände zur Beratung von Flüchtlingen werden von der Stadt, vom Land NRW und den Kirchen finanziell gefördert: ) Ehrenamtliche Helfer BürgerInnen können Flüchtlingen auf vielfache Weise helfen, z.b. beim Deutschunterricht, bei Behördengängen oder Arztbesuchen. Eine Liste mit Möglichkeiten zur Mitarbeit in einer Helfergruppe findet sich unter: Maßnahmen der Kommunen zur Begleitung von Flüchtlingen durch Ehrenamtler werden vom Land NRW gefördert: Kontakt zu Flüchtlingen kann man schnell über gemeinsame Veranstaltungen bekommen (Beispiel: Die Tersteegengemeinde veranstaltet regelmäßig ein Sonntagscafe für Helfer der Gemeinde und Flüchtlinge des benachbarten Flüchtlingsheims). Der Caritasverband Düsseldorf hat einen nützlichen Ratgeber für das Ehrenamt Flüchtlinge in Düsseldorf herausgegeben: Tipps und Informationen für Ehrenamtliche. Flüchtlingsbegleiter leisten auch Hilfestellung bei Übersetzungen und beim Ausfüllen von Formularen. Ehrenamtliche Flüchtlingshelfer benötigen bei der Mitarbeit bei Sozialverbänden ein amtliches Führungszeugnis (gibt es kostenlos beim Bürgerbüro). Sie sind über die Wohlfahrtsverbände versichert (Unfall, Haftpflicht). Sie können von der Stadt eine Ehrenamtskarte als Anerkennung ihrer Tätigkeit erhalten (nach zwei Jahren bei mindestens fünf Stunden ehrenamtlicher Arbeit wöchentlich). In Düsseldorf kann man sich als freiwilliger Helfer bei den Wohlfahrtsverbänden melden, z.b. bei der Caritas: oder beim SKFM Düsseldorf ( Ein Treffen für neue Helfer fand beim SKFM in der Ulmenstr. 67 am 1. April statt. Es wurden acht Arbeitsgruppen gebildet: Lotsen im Stadtteil, Sprachförderung, Ämterbegleitung, Sport und Freizeit, Wohnungssuche, Sprachmittler, Familienangebote, sonstige Angebote. Ein zweites Treffen fand am 7.Mai statt. Die ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit der Caritas wird von Maria Peters koordiniert. Sie lädt auch zu einem Stammtisch fuer Fluechtlungshelfer in Gerreseheim ein (jeden zweiten Mittwoch im Monat im Aloysium). Zum Ehrenamt bei der Diakonie gibt es ein umfangreiches Informationsangebot (Freiwilligenzentrale, Flüchtlingshilfe, Handbuch Ehrenamt und Ehrenamtskoordination). Idee: In Dortmund kann man sich zentral speziell für die Flüchtlingshilfe über ein Internet-

4 4 Formular melden. Auch in Düsseldorf gibt es seit dem 17. April diese Möglichkeit. _online/index.shtml Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer finden auf der Internetseite der Landeshauptstadt Düsseldorf einen kurzen Fragebogen, der online ausgefüllt und direkt an Miriam Koch verschickt werden kann. Ziel ist es, ehrenamtliche Helferinnen und Helfern entsprechend ihren Kenntnissen und gewünschten Einsatzorten einzusetzen. Um eine gute Vernetzung zwischen den hauptamtlichen Betreuern und den ehrenamtlichen Helfern zu gewährleisten, wird die Stadt in Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden ein Konzept entwickeln ) Erfahrungsaustausch und Schulung von Flüchtlingshelfern Die Wohlfahrtsverbände, insbesondere die Diakonie, legen großen Wert auf die Qualifikation der ehrenamtlichen Helfer (interkulturelle Kompetenz, Umgang mit traumatisierten Flüchtlingen, Kenntnisse des Asylrechts). Ohne Schulung wird ein Kontakt mit den Flüchtlingen in den Flüchtlingsunterkünften vielfach als problematisch angesehen (siehe auch Handbuch Ehrenamt und Ehrenamtskoordination der Diakonie). Nützlich sind daher Fortbildung und Erfahrungsaustausch. Am 13. und 27. März fand z.b. ein Erfahrungsaustausch für ehrenamtliche Helfer im Cafe der Johanneskirche statt (immer freitags ab 16 Uhr). Auf Facebook gibt es eine geschlossene Benutzergruppe zum Erfahrungsaustausch von Flüchtlingshelfern. Eine Basisschulung steht allen interessierten Düsseldorferinnen und Düsseldorfern offen, die an der ehrenamtlichen Arbeit mit Flüchtlingen interessiert sind. Am 28. März 2015 fand z.b. im Canisiushaus beim Sozialdienst katholischer Frauen und Männer (SKFM) in Zusammenarbeit mit der ASG eine Basisschulung von etwa 100 ehrenamtlichen Helfern und Helferinnen statt. Referentin war Ulrike Schaffer, Bad Oldesloe. Es wurde ein Überblick über das Asylrecht gegeben (Begriffe, Ablauf des Asylverfahrens); ferner gab es Hinweise zum Asylbewerberleistungsgesetz und zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Daneben gab es praktische Tipps und einen Aufruf zur Mitarbeit bei der Betreuung von Flüchtlingen in Düsseldorf. Die nächste Basisschulung findet am 16. Mai von Uhr im Canisiushaus statt. Der SKFM Düsseldorf e.v. bot auch gemeinsam mit dem ASG Bildungsforum eine Schulung für Deutsch-Nachhilfelehrerinnen und lehrer am 15. März mit dem Netzwerk teachers on the road an (Ansprechpartnerin: Claudia Hämmerling). Eine Schulung für Ehrenamtler, Thema: "Betreuung von Flüchtlingen", findet am Samstag, 25. April 2015, 9-15 Uhr, im Stiftsaal St. Margareta, Gerricusstr. 12, statt. Veranstalter sind die Kirchengemeinde St. Margareta, die Caritas Düsseldorf, das ASG-Bildungsforum und die Bürgerstiftung Gerricus. Referent ist u.a. Sebastian Vogt. Eine Fortbildung des Caritasverbands Düsseldorf: "Unsere neuen Nachbarn" findet am Freitag, 8. Mai 2015, 9-12 Uhr, Oststr. 40, statt. Referent ist Sebastian Vogt. Anmeldungen an Am 23. und 30.Mai 2015 bietet die Diakonie (zusammen mit der RLCC in Köln) eine Grundlagenschulung in Köln an: Praxisbezogene Einführung in das Asylrecht (Anfragen an die RLCC in Köln (Refugee Law Clinic Cologne) Am 26.Juni 2015, 19.August 2015 und 2.Dezember 2015 finden Schulungen mit Claudia Dolk für Ehrenamtliche zum Thema Flüchtlinge statt (bisher wurden diese Ehrenamtsschulungen nur für Ehrenamtliche der Diakonie angeboten). Am 16.September 2015, Uhr, findet eine Fortbildung für Ehrenamtliche mit Lydia Rauch, Referat Ehrenamt, statt. Folgende Fortbildungsangebote plant das Diakonie-Institut für berufliche Bildung:

5 5 Mittwoch, 4.November 2015, 9-16 Uhr: Fortbildung zum Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG, Claudia Dolk) Donnerstag, 26.November 2015, 9-16 Uhr: Fortbildung zum Asylverfahren (Claudia Dolk) Teilnahmegebühr: 45 Euro für Externe (Anmeldungen direkt an das Diakonie Institut) Die Diakonie plant eine monatliche offene Veranstaltung zum Thema Flüchtlinge in Kooperation mit dem Diakonie Institut für berufliche Bildung (jeden ersten Mittwoch im Monat, Ansprechpartnerin: Frau Piper oder Frau Bröhl), zusätzlich ist ab Juli eine monatliche offene Veranstaltung für Ehrenamtliche zum Thema Flüchtlinge geplant (jeden dritten Mittwoch im Monat) ) Sprachmittler 50 Sprachmittler in 20 verschiedenen Sprachen werden von der Muslimischen Hochschulgemeinde der Universität Düsseldorf (MHG) gestellt. Neben den Sprachmittlern der Diakonie kann man nun auch auf die Unterstützung der Caritas zurückgreifen, an: Ferner hat die Stadt Düsseldorf ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefragt, ob sie sich in dieser Form engagieren möchten. Beschäftigte mit arabischen, albanischen, serbischen und mit weiteren Sprachkenntnissen stellen sich als Sprachmittler zur Verfügung ) Kontakt mit Flüchtlingen Die Dankbarkeit von Flüchtlingen führt bei den Helfern zu positiven Erlebnissen. Andererseits ist die Anteilnahme am persönlichen Schicksal einzelner Flüchtlinge durchaus belastend. Man sollte wegen der Traumatisierung vieler Flüchtlinge (etwa ein Viertel aller Flüchtlinge) diese auch nicht nach ihrem Schicksal befragen. Wer sich einen allgemeinen Eindruck von den Erlebnissen von Flüchtlingen machen möchte, sollte deren Berichte in der 2014 erschienenen Broschüre no border (herausgegeben von ZAKK, STAY!, SJD-Die Falken) lesen. Im Internet lassen sich ferner Radiosendungen finden, in denen Flüchtlinge über ihre Erfahrungen erzählen (Mediatheken). Beim Umgang mit Flüchtlingen gibt es oft Sprachprobleme, weil nur wenige Flüchtlinge Englisch sprechen oder lesen können. Neben den Sprachproblemen wird von Flüchtlingen auch die soziale Isolierung durch die Form der Unterbringung, Ausschluss von Integrationskursen, Arbeitsverbote usw. als belastend empfunden. Beim Umgang mit Flüchtlingen sind kulturelle Besonderheiten zu beachten. Den Zeitaufwand für den Umgang mit Flüchtlingen muss man steuern, weil es z.b. bei der Begleitung von Flüchtlingen zu Behörden lange Wartezeiten gibt. Die ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit ist besonders wichtig für die seelisch-emotionale Integration der Flüchtlinge. Obwohl Ehrenamtliche meist konkrete Hilfestellungen geben wollen (z.b. Deutschunterricht, Versorgung mit Einrichtungsgegenständen usw.) und keine psychosoziale Arbeit leisten sollen/wollen, ist gerade der persönliche Kontekt zu den Ehrenamtlichen die wichtigste Hilfe aus Sicht der Flüchtlinge (Misun Han-Broich, Engagement in der Flüchtlingshilfe, in: Engagement, Aus Politik und Zeitgeschichte, Heft 14-15/2015 vom 30. März 2015, Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament, hrsg. von der Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn) 1.1.6) Spenden

6 6 Viele Bürger haben Kleidung, Kochtöpfe, Spielsachen etc. für Flüchtlingsunterkünfte gespendet. Spenden können bei den Sammelstellen der Diakonie abgegeben werden (Fairhaus). Finanzielle Unterstützung für Projekte kann man von verschiedenen Organisationen erhalten, z.b. von der Bürgerstiftung oder vom Lion's Club. Leider gibt es auch Betrüger, die angeblich für die Flüchtlingshilfe sammeln (Ausweise verlangen!). 1.2) Vernetzung Flüchtlingsrat NRW Flüchtlingsrat Düsseldorf e.v. Carlo-Schmid-Str Düsseldorf Tel.: Vorstand: Marcel Keienborg, Rechtsanwalt Eva Klippenstein, Düsseldorfer Friedenspreis 2012 Markus Rottmann, Rechtsanwalt Corrie Voigtmann, Flüchtlingsberatung der Diakonie STAY! Düsseldorfer Flüchtlingsinitiative Hüttenstr Düsseldorf Vorstand: Oliver Ongaro, streetworker Isis Kossatz, Bauingenieurin Simone Froschauer, Krankenschwester (medinetz) Tel.-Nr: 02 11/ Es gibt zahlreiche Vereine von und für Menschen mit Migrationshintergrund, z.b. den Verein Mosaik, der Angehörigen aller Nationalitäten und Religionen offensteht (jeden Monat gibt es einen internationalen Kochworkshop in Eller). 1.3) Kommunalpolitik Es gibt in Düsseldorf bei der Stadtverwaltung seit Februar 2015 eine Flüchtlingsbeauftragte (Miriam Koch). Ferner gibt es unter ihrer Leitung einen Runden Tisch mit Vertretern der Fachämter der Stadtverwaltung und der Wohlfahrtsverbände (Einen solchen Runden Tisch gibt es in Köln seit 2003). Die Flüchtlingsbeauftragte führt in den zehn Stadtbezirken "Bürgerforen" durch. Meist geht es dabei um die Unterbringung von Flüchtlingen. Die Mitglieder des Stadtrates lassen sich in den Fachausschüssen von den Fachämtern über die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen informieren. Vorsitzende des Integrationsrates (aus Vertretern des Stadtrates und der Migrantenorganisationen) ist Katharina Kabata. Zahlreiche Ratsmitglieder haben hauptberufliche oder ehrenamtliche Funktionen in den Wohlfahrtsverbänden und sind auch auf diesem Wege über die Thematik informiert. Den Tagesordnungen des Stadtrats (und seiner Ausschüsse) und der Bezirksvertretungen

7 7 kann man entnehmen, dass sich die Kommunalpolitik bisher überwiegend mit der Unterbringung befasste und sich jetzt der Betreuung von Flüchtlingen zuwendet. Es gibt neuerdings einen Entwurf für ein gesamtstädtisches Konzept für die Unterbringung, Betreuung und Integration von Flüchtlingen (Ansprechpartner: Peter Lorch) und ein Positionspapier der CDU-Fraktion: wurf_gesamtkonzept.pdf (Ein entsprechendes Konzept wurde vom Rat der Stadt Köln bereits in 2004 beschlossen.) Der Arbeitskreis Flüchtlingsfragen der Grünen tagte am 4.Mai. Verbesserungsvorschläge zur Organisation der Verwaltungsabläufe können von Bürgern an den Anregungs- und Beschwerdeausschuss des Stadtrates herangetragen werden (über ). Dieser Ausschuss soll laut Kooperationsvereinbarung der Rathausmehrheit zu einem Ausschuss für Bürgerbeteiligung fortentwickelt werden. Vorsitzender dieses Ausschusses ist Harald Walter, SPD, auch Mitglied des Ordnungs- und Verkehrsausschusses, stv. Vors. des Ausschusses ist Andreas Auler, CDU, auch Mitglied des Ordnungs- und Verkehrsausschusses. 1.4) Öffentlichkeitsarbeit 1.4.1) Homepages Es gibt Homepages mit allgemeinen Informationen zum Thema Migration und Flüchtlinge, z.b. des Bundes oder des Landes NRW: blob=publicationfile Es gibt eine offizielle Homepage der Stadt: (Hier findet sich z.b. eine Karte mit den Standorten der Flüchtlingsunterkünfte in Düsseldorf und Antworten zu den wichtigsten Fragen zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Düsseldorf. Das Informationsangebot wird ständig erweitert. Hilfreich wären Links zu den speziellen Flüchtlingsseiten einzelner Ämter.) Die Düsseldorfer Flüchtlingsbeauftragte verteilt aktuelle Informationen auch über ihre Facebook-Seite: Es gibt ferner eine Homepage, die dabei helfen soll, sich für Flüchtlinge in Düsseldorf sozial oder durch Spenden usw. zu engagieren: (Hier finden sich z.b. Informationen zu Hilfsangeboten für Flüchtlinge. Die Homepage wird von Andreas Vollmert, Birgit Keßel, Hildegard Düsing-Krems und weiteren Freiwilligen betreut. Man trifft sich einmal monatlich auch zum Erfahrungsaustausch). Viele Adressen von Beratungsstellen findet man im Beratungsstellen-Wegweiser des

8 Arbeitslosenzentrums der Zukunftswerkstatt Düsseldorf (ZWD). Dieser Wegweiser hilft auch bei der Flüchtlingsarbeit: 8 Wer Interesse hat, an einer Broschüre für die Flüchtlinge zu arbeiten, in der Anlaufstellen im Stadtgebiet angegeben sind, wendet sich an: Barbara.Krug@buergerstiftung-gerricus.de Ein umfassendes Informationsportal zum Thema Flüchtlinge bietet die Stadt München an: Idee: Die Stadt oder die Liga der Wohlfahrtsverbände könnte einen Newsletter für die zahlreichen Ehrenamtler herausgeben. Idee: In Köln (Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen des Stadtrates) wurde ein Antrag der Kölner Piraten angenommen, eine Digitale Hilfe-App für Flüchtlinge erstellen zu lassen. Nun soll die Stadtverwaltung die Idee einer kostenlosen und unkomplizierten App prüfen, die ankommenden Flüchtlingen eine erste Orientierung in der Großstadt bieten soll. Eine solche Hilfe-App soll mehrsprachig übersichtliche Informationen zu allen lokalen Anlaufstellen und Hilfsangeboten, die in Köln für Neuankömmlinge angeboten werden, bieten. Die App soll auch gezielt über die Möglichkeiten und Ansprechpartner in den Bereichen Arbeit, Qualifizierung, Sprachkurse, Bekleidung, Beratung, Gesundheit, Integration, Kinder und Jugendliche oder auch Hausrat informieren ) Medien Die Berichterstattung in den Medien konzentriert sich meist auf die Unterbringung von Flüchtlingen (Raumnot, Bürgerproteste) oder die allgemeine politische Diskussion (Pegida usw.). Über Alltagsprobleme der Flüchtlinge bzw. deren Betreuung (Erlernen der Sprache, Warten auf Behördenentscheidungen, Ungewissheit über das Schicksal von Familienangehörigen) wird nur wenig berichtet. Dies würde aber vielleicht zum Verständnis in der Bevölkerung und zum Umdenken in Politik und Verwaltung beitragen. In der RP Düsseldorf erschien im Lokalteil am 4. März eine Sonderseite zur Arbeit ehrenamtlicher Flüchtlingshelfer. Am 2. April wurden das Schicksal einer irakischen Flüchtlingsfamilie und deren langes Warten auf eine Asylentscheidung und eine Wohnung geschildert. Andreas Vollmert hat für den WDR 5 am 12.November 2014, 21. Januar 2015 und 4. März 2015 interessante Radiobeiträge über die Alltagsprobleme der Flüchtlinge und die Flüchtlingsbetreuung erstellt, nachzuhören über: Am 19. März gab es bei WDR 5 einen Thementag zum Schicksal von Flüchtlingen (Fluchtwege, Alltagserfahrungen, Unterstützung durch Ehrenamtliche). Die Beiträge sind im Internet abrufbar: Am 17. April gab es bei WDR 5 eine Sendung über die Arbeit von Flüchtlingshelfern (Patenschaften): ) Veranstaltungen Am 16.Mai findet von Uhr im Maternushaus in Köln ein "Grosses Gemeindeforum zur Aktion neue Nachbarn" statt. Veranstalter ist

9 der Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Köln (Kardinal Woelki wird teilnehmen). 9 Am Sonntag, 14. Juni, soll im Hofgarten ein Fest der Vielfalt stattfinden, bei dem Flüchtlinge willkommen geheissen werden sollen (Organisation: Volker Neupert, Respekt und Mut) Am Samstag, 19. September, soll die erste Düsseldorfer Ehrenamtsmesse auf dem Schadowplatz und im Haus der Universität stattfinden. Idee: Dort könnten sich auch die Wohlfahrtsverbände gemeinsam mit der Stadt vorstellen und gemeinsam um ehrenamtliche Helfer werben. Ein entsprechender Vorschlag wurde der zuständigen Mitarbeiterin im OB-Büro (Helma Wassenhoven) unterbreitet. Am Samstag, 7. November, soll der diesjährige Dialogtag des Vereins Mosaik unter dem Motto Flüchtlinge Willkommen?! stattfinden. 2) Asyl: der Umgang der Behörden mit Flüchtlingen 2.1) Asyl Nach Artikel 16a des Grundgesetzes genießen politisch Verfolgte Asyl. Außerdem gibt es einen Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Schutz erhalten Personen, denen im Heimatland ernsthafter Schaden droht. Abschiebungsverbote gelten in Fällen, in denen im Heimatland Gefahren für Freiheit, Leib oder Leben drohen. Von 1990 bis 2010 haben etwa 2,4 Mio Menschen Asyl beantragt, also etwa jährlich. Die aktuellen Zahlen liegen wesentlich höher. Informationen zum Asylrecht, zum Asylverfahren und zur damit verbundenen Rechtsmaterie finden sich im Caritas-Ratgeber und auf den Internetseiten der Wohlfahrtsverbände, z.b.: paritaet_asylverfahren_aufl-2_web.pdf Einige Begriffe: Asyl, Migranten (Ausländer), Flüchtlinge, Asylbewerber, Asylberechtigte, Erstaufnahme, Aufenthaltsgestattung (Duldung), Aufenthaltserlaubnis (befristet), Niederlassungserlaubnis (unbefristet), anerkannte Flüchtlinge, Einbürgerung (unter strengen Voraussetzungen), Dublin-Verfahren (Prüfung, über welches Land der Flüchtling ins EU-Gebiet gelangt ist), Abschiebung, Abschiebehindernis (wegen ernster Gefahren bei Rückkehr ins Heimatland oder fehlenden Passes), subsidiärer Schutz, Illegale (etwa 1 Mio Flüchtlinge ohne Papiere und Aufenthaltsrecht in Deutschland), unbegleitete (jugendliche) Flüchtlinge (brauchen eine Vormundschaft), Schulpflicht, Familienzusammenführung (Zuweisung in die Stadt des Verwandten oder Antrag nach der Anerkennung zum Nachzug von Angehörigen), Anhörung, Postzustellung, Anerkennungsbzw. Ablehnungsbescheid, Klage beim Verwaltungsgericht, Asylbewerberleistungsgesetz, Sozialgesetzbuch, Kirchenasyl (kann beim Dublin-Verfahren helfen), vgl. dazu: Handreichung Kirchenasyl Broschüre bei Diakonie und Landeskirchen erhältlich 2.2) Viele Wege und lange Wartezeiten bei Behörden Wenn Kinder nicht in die Schule gehen, Menschen unter unwürdigen Bedingungen wohnen und Kranke nicht medizinisch versorgt werden, ist es aus der Perspektive (von) Verwaltungen strategisch sinnvoller, darüber zu schweigen, um sich nicht Anklagen von Nichtregierungsorganisationen zu den sozialen Problemlagen dieser Personengruppen auszusetzen. (Maren Wilmes, Kommunaler Umgang mit Menschen ohne Papiere, in: Grenzenloses

10 10 Europa, Europas Grenzen - Migration, Flucht, Asyl -, Aus Politik und Zeitgeschichte, Heft 47/2013 vom 18. Nov. 2013, Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament, hrsg. von der Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn) Nach der Begleitung von Flüchtlingen zu Düsseldorfer Behörden sind viele Flüchtlingshelfer zu ganz ähnlichen Überlegungen gekommen. Man lese dazu auch den Bericht der Syrerin Ayla in der Broschüre no border zu ihren Erfahrungen mit Behörden in Deutschland, insbesondere in Düsseldorf: Ich habe Angst vor dem Blatt und vor dem Stift! Flüchtlingen fällt es schwer, einen Überblick über die verschiedenen Ämter, Informationen und Formulare zu behalten. Es gibt eine Informationsbroschüre der Stadt für Migranten ("Wegweiser für Migrantinnen und Migranten"), die allerdings ausschließlich in deutscher Sprache verfasst ist und mehr als 120 Seiten umfasst. Der Wegweiser ist eher für Flüchtlingshelfer geeignet, die sich einen Überblick über die vielen Stellen verschaffen wollen, die mit Flüchtlingen befasst sind. Ferner gibt es sog. Willkommensmappen für Flüchtlinge in sechs Sprachen. In die Mappen können die umfangreichen Unterlagen übersichtlich einsortiert werden. Allerdings nutzen viele Flüchtlinge die Willkommensmappen nicht, weil sie eine andere Sprache sprechen oder die deutsche Amtssprache nicht verstehen. Man sollte den Flüchtlingen also beim Sortieren helfen und die Unterlagen wenigstens nach den unterschiedlichen Ämtern geordnet in Willkommensmappen (oder Klarsichthüllen in Aktenordnern) abheften. Die Vorbereitung auf Behördentermine geht dann etwas besser. Obwohl es Computer gibt, werden die Flüchtlinge mit Papier überschüttet (Antragsformulare, Belehrungen, Bescheide). Bürokratie-Beispiel: Steuer-Nr.: Jeder Flüchtling erhält vom Bundesamt für Steuern ein zweiseitiges Schreiben, in dem ihm eine Steuer-Nr. mitgeteilt wird. Flüchtlinge werden vor ihrer Abschiebung oder Anerkennung allerdings kaum Gelegenheit haben, eine Steuererklärung abzugeben. Flüchtlinge ohne Sprach- und Behördenkenntnisse verlieren also leicht den Überblick. Ohne fremde Hilfe können sie die amtlichen Schreiben nicht einschätzen oder einordnen. Allerdings fällt auch einem ehrenamtlichen Helfer eine solche Hilfe nicht leicht. Denn er muss ja nicht nur die Verwaltungssprache verstehen, sondern dem Flüchtlinge auch in einer anderen Sprache erklären, was von ihm verlangt wird. Tipp für das Ausfüllen von Formularen: Vor der Dateneingabe in die Computerprogramme der Behörden werden meist Formulare handschriftlich ausgefüllt. Ein besonderes Problem ergibt sich bei Flüchtlingen, die die lateinische Buchstabenschrift nicht kennen (z.b: Araber). Die Flüchtlinge sollten üben, ihren Namen (und die Namen von Eltern, Ehegatte und Kindern) in lateinischer Buchstabenschrift zu schreiben, weil sonst große Probleme bei der Suche nach Vorgängen in den Behörden und bei der Zusammenführung von Datensätzen entstehen. Ferner muss man darauf achten (auch bei Sprachen mit lateinischer Schrift), dass Vorname, ggf. zweiter Vorname und Nachname in der in Deutschland üblichen Reihenfolge angegeben werden (Beispiel: Was ist bei Muhammed Ali Abbas Nachname bzw. Vorname?). Auch beim Geburtsdatum ist auf die richtige Reihenfolge von Tag und Monat zu achten (ist mit der zweite März oder der dritte Februar gemeint?) Tipp für das Übersetzen von Behördenschreiben: Eine gewisse Hilfe (wenn auch umständlich) bietet der google-übersetzer: Man ruft das Programm im Internet auf, tippt das Behördenschreiben ab und ruft die Übersetzung in der gewünschten Sprache (Arabisch, Somalisch, Makedonisch usw.) auf. Da viele Flüchtlinge ein Smartphone haben, können sie nach etwas Übung nach einiger Zeit auch ohne fremde Hilfe

11 Behördenschreiben entziffern. Ein großes Problem bei Behörden ist, dass einige Mitarbeiter zwar Englisch sprechen können, aber auf Deutsch als Amtssprache bestehen, weil es angeblich entsprechende Dienstanweisungen gibt. Hier könnte z.b. die politische Führung einer international aufgestellten Stadt ein Zeichen (durch Klarstellung und Vorbild) setzen ) BAMF: Lange Verfahrensdauer Für die Anerkennung ist das BAMF zuständig (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Asylverfahren). Auf einen Termin bei der Düsseldorfer Außenstelle des BAMF (Erkratherstr. 349, dritte Etage) müssen die Flüchtlinge mehrere Monate warten. Eingangs- und Wartebereich sind wenig einladend, der Ablauf ist aber gut organisiert: Die Flüchtlinge gleicher Nationalität werden zu einem Termin am gleichen Vormittag eingeladen und dann nacheinander von einer Dolmetscherin zur Sachbearbeiterin ins Büro gebeten. In dem ersten sog. kleinen Interview (etwa eine halbe Stunde) geht es um die Erfassung der Personaldaten, die Schilderung der Fluchtgründe und des Fluchtweges. Dabei kommt es darauf an, ob der Flüchtling erstmals in Deutschland oder bereits zuvor in einem EU-Land (z.b. Spanien, Italien, Österreich) polizeilich erfasst (Namen, Fingerabdrücke) worden ist. Die Behörde prüft anschließend im Rahmen des sog. Dublin II-Verfahrens, ob der Flüchtling in das Erstaufnahmeland abgeschoben werden kann. Das Interview findet mit Hilfe eines Dolmetschers statt. Probleme bei der Anhörung können auftreten, wenn der Flüchtling seine Angst vor staatlichen Stellen nicht überwinden kann oder dem Dolmetscher misstraut. Auch aus diesen Gründen kann eine Begleitung hilfreich sein. In der Außenstelle des BAMF (die nicht nur für Düsseldorf zuständig ist), sind etwa 40 Mitarbeiter für die Datenerfassung zuständig. Sie machen einen kompetenten Eindruck, haben teilweise selbst einen Migrationshintergrund. Wiederum einige Monate später findet das sog. große Interview statt, auf Grund dessen über den Asylantrag entschieden wird. Hierfür gibt es bei der Düsseldorfer Behörde etwa 30 Entscheider. Es empfiehlt sich eine kompetente Begleitung der Flüchtlinge und ein Vorbereitungsgespräch bei einem Sozialverband oder einer Flüchtlingsorganisation. Die durchschnittliche Dauer von Asylverfahren soll bisher bei acht Monaten liegen. Das liegt wohl auch an der Quantität (nicht an der Qualität) des Personals. Flüchtlingen ist es oft unverständlich, dass auch nach dem großen Interview noch einige Zeit vergeht, bis es zu einem positiven bzw. negativen Bescheid zum Asylantrag kommt. Die lange Verfahrensdauer wird auch mit notwendigen Sicherheitsabfragen nach der Anhörung begründet (Datenbankabfragen werden allerdings im Zuge des Dublin II-Verfahrens auch vor dem Interview bereits durchgeführt). Nach positivem Abschluss des Asylverfahrens durch das BAMF erhalten die anerkannten Flüchtlinge einen Bescheid mit Hinweisen, die sie genau lesen und beachten sollten. Er kann sich z.b. bei der kommunalen Ausländerbehörde um eine Aufenthaltserlaubnis bemühen. Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz laufen zugleich aus. Die Flüchtlinge müssen sich neue Kostenträger (Grundsicherung beim Jobcenter, Bafög, Kindergeld) suchen, sich um Krankenversicherung und Rentenversicherung kümmern und eine Wohnung suchen. Viele Flüchtlinge werden vom BAMF zum Besuch eines Integrationskurses verpflichtet. Bei einer negativen Entscheidung besteht die Möglichkeit einer Klage beim Verwaltungsgericht binnen einer Woche oder zwei Wochen. Die Klage kann innerhalb von vier Wochen begründet werden. Die Klage hat aufschiebende Wirkung. Zuständiger Leiter der Düsseldorfer Niederlassung des BAMF ist Dr. Werner Hauser. 2.4) Ausländeramt im Dienstleistungszentrum

12 12 Wichtige Anlaufstelle für Flüchtlinge ist die Kommunale Ausländerbehörde (Abteilung des Amtes für Einwohnerwesen, Willi-Becker-Str. 7; auch das Standesamt, das Bürgerbüro und die Passstelle gehören zu diesem Amt) ) Aufenthaltsgestattung, Aufenthaltserlaubnis, Verlassenserlaubnis Das Ausländerrecht ist kompliziert und wird ständig geändert. Flüchtlinge dürfen sich zur Durchführung eines Asylverfahrens in Deutschland aufhalten. Aufenthaltsgestattung nennt man eine Bescheinigung, die Flüchtlinge erhalten, die einen Asylantrag gestellt haben. Sie wird als dreiteiliges Blatt in Papierform erteilt (keine Chipkarte). Auf der fünften Seite gibt es ein Klebeetikett mit der aktuellen Gültigkeit. Sind die Flüchtlinge von der Erstaufnahmeeinrichtung an die Kommunen weiterverteilt worden, sind die lokalen Ausländerbehörden für Verlängerungen oder Neuausstellungen der Aufenthaltsgestattung zuständig. Die Aufenthaltsgestattung wird auf drei bis sechs Monate befristet. Sie kann verlängert werden. Sie erlischt nach Bestandskraft des Bescheids des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Diese sog. Aufenthaltsgestattung ist auf das Land NRW beschränkt. Flüchtlinge, die z.b. ihre Familienangehörigen in einem anderen Bundesland besuchen wollen, benötigen dazu eine sog. Verlassenserlaubnis, die auch von der kommunalen Ausländerbehörde ausgestellt wird. Die Aufenthaltsgestattung wird von vielen Behörden und Einrichtungen wie ein vorläufiger Ausweis behandelt. Die Ausländerbehörden haben den Aufenthalt von abgelehnten Asylbewerbern, die nicht freiwillig ausreisen, zwangsweise durch Abschiebung zu beenden (in Düsseldorf oft nachts - was zu großer Unruhe in den Flüchtlingsheimen führt oder tagsüber anlässlich eines Termingesprächs in der Ausländerbehörde). Eine Duldung wird von der Ausländerbehörde erteilt, wenn eine Abschiebung aus unterschiedlichen Gründen zeitweise nicht möglich ist. Die von den Flüchtlingen angestrebte Aufenthaltserlaubnis wird als eat (elektronischer Aufenthaltstitel) ausgestellt. Es handelt sich um eine Chipkarte, auf der persönliche Daten gespeichert sind. Auch nach der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch das BAMF dauert es mehrere Monate bis der eat ausgestellt wird. Dies wird mit Personalmangel und einer notwendigen Sicherheitsabfrage begründet ) Erfahrungen im Ausländeramt Bürokratie-Beispiel: Informationen zu Aufenthaltsverfahren Im Warteraum D des Ausländeramtes an der Willi-Becker-Allee 7 hing ein Schild mit einem Hinweis, wo man schriftliche Informationen zu Aufenthaltsverfahren erhalten kann: nicht in diesem Raum, sondern in einem anderen Raum auf einer anderen Etage (Raum 171). Nach längerem Suchen stellte sich heraus, dass es die auf dem Schild angegebene Raum-Nr. nicht gab (sie war geändert worden). Auch andere Hinweistafeln wiesen noch auf die alte Raum-Nr. hin. Inzwischen wurde die falsche Beschilderung korrigiert (offenbar aufgrund eines Berichtes in der RP). Allerdings kann man den Raum nicht ohne weiteres betreten (nur nach Voranmeldung Wartemarken ziehen!) Es ist also nicht so einfach, ein Merkblatt zu Asylverfahren etc. zu erhalten! Es gibt aber einen Hinweis, dass man die Informationen auf der Website der Stadtverwaltung finden kann. Aber wer versteht diesen Hinweis? Und welcher Flüchtling hat einen Internetzugang und kann ihn mangels Sprachkenntnis und Kenntnis der Fachausdrücke nutzen? Wartezeiten Die Personalausstattung des Ausländeramtes Düsseldorf ist offensichtlich unzureichend (nicht erst seit dem Anstieg der Flüchtlingszahlen): Es gibt oft mehrere Stunden lange Wartezeiten bei den Terminen, zu denen Flüchtlinge eingeladen werden. Das

13 13 Einladungsschreiben zum Termin für eine Aufenthaltsgestattung enthält z.b. die Aufforderung, einen Pass oder eine Duldung (wenn vorhanden), einen (ausgefüllten) Personalbogen und weitere Unterlagen mitzubringen. Der Flüchtling übergibt im sog. Wartebereich D einem Mitarbeiter des Ausländeramtes sein Einladungsschreiben mit Unterlagen. Er wird dann evtl. von einem Sachbearbeiter zu einem Gespräch in sein Büro abgeholt oder wartet im Wartebereich auf seine beantragten Dokumente. Dolmetscher werden (anders als beim BAMF) nicht gestellt, die Flüchtlinge können sie aber auf eigene Kosten mitbringen (wer bezahlt?). Der Umgangston der Mitarbeiter des Auslandsamtes ist sehr unterschiedlich: Der Kunde kann Glück haben und sich in einem freundlichen Gespräch mit einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin auf Deutsch, Englisch oder Arabisch verständlich machen können. Er kann aber auch Pech haben und auf jemand treffen, der zwar gut Englisch spricht, aber auf Deutsch als Amtssprache hinweist (den Sprachkurs darf der Flüchtling aber erst nach seiner Anerkennung besuchen). Der Umgangston in der Ausländerbehörde ist nach Auskunft von Flüchtlingen freundlicher, wenn die Mitarbeiter wissen, dass sich auch jemand aus Deutschland" im Raum befindet. Bürokratie-Beispiel: Personalbogen für Flüchtlinge: Flüchtlinge, die sich seit November 2014 in Düsseldorf aufhalten, hatten eine Einladung zu einem Gespräch im Januar im Ausländeramt erhalten. Zu einem Gespräch kam es aber nicht, weil sie den in der Einladung so bezeichneten Personalbogen nicht mitgebracht hatten. Nach stundenlanger Wartezeit gab es neue Einladungsschreiben für Termine im März und April mit dem Hinweis, beim nächsten Mal einen ausgefüllten Personalbogen mitzubringen. Als Personalbogen wird allerdings ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung einer anderen Behörde verwendet (wenn man dies weiß, streicht man diese Bezeichnung durch und schreibt Personalbogen auf das Formular). Der Personalbogen ist sehr umfangreich. Bei manchen Merkmalen stellt sich die Frage, wozu deren (aufwändige) Erfassung notwendig ist, zumal beim Asylantrag beim BAMF ganz ähnliche Daten erhoben werden. Könnte man diese Daten übernehmen? Welche Vorschriften hat die Ausländerbehörde insoweit zu beachten? Wie verfahren andere Ausländerbehörden? Bürokratie-Beispiel: fehlende Unterlagen Ein Flüchtling hatte zu seinem Termin (Aufenthaltsgestattung) nicht das Gesprächsprotokoll zur Datenerfassung beim BAMF dabei. Zunächst hiess es, ohne dieses Protokoll sei eine Bearbeitung seines Anliegens nicht möglich. Er brachte dann im zweiten Anlauf seine ganze Mappe mit ALLEN Unterlagen mit. Ein Gesprächsprotokoll fand sich aber nicht; die Bearbeitung war aber dann trotzdem möglich. Bürokratie-Beispiel: Geburtsurkunde Ein Flüchtling konnte bei seinem Termin (Aufenthaltsgestattung) nicht die Geburtsurkunde seines in Düsseldorf geborenen Kindes vorlegen. Zunächst hiess es, ohne diese Urkunde könne sein Antrag nicht bearbeitet werden. Er wandte hiergegen ein, dass er ohne ein amtliches Dokument (Aufenthaltsgestattung oder -erlaubnis) keine Geburtsurkunde vom Standesamt bekomme und deshalb von dort auch zum Ausländeramt geschickt worden sei. Sein Antrag wurde dann doch noch entgegengenommen. Termineinladungsschreiben als Ersatzdokument? Die Flüchtlinge haben oft eine Zeitlang nur das Termineinladungsschreiben als Dokument. Dies kann zu Problemen beim Umgang mit Behörden, Schulen, Polizei, Rheinbahn, Banken usw. führen. Auf die Folgen des Fehlens einer Aufenthaltsgestattung weist z.b.

14 14 das BAMF Flüchtlinge mit Hilfe von Dolmetschern hin: Das Sozialamt hat dann z.b. Probleme bei der Auszahlung der monatlichen Unterstützung. Der Flüchtling kann sich auch nicht Geld von Verwandten oder Freunden (z.b. über Western Union) überweisen lassen, weil er dazu eine Aufenthaltsgestattung vorlegen müsste. Einem Flüchtling, der seine in einem anderen Ort untergekommene Familie besuchen wollte, musste von einer Reise ohne Aufenthaltsgestattung abgeraten werden. Ideen: Ausländerbehörden im Wandel Wie der Wandel von der Ausländerbehörde zur Willkommensbehörde gelingen kann, erörterten am 5. März 2015 über 50 nordrhein-westfälische Ausländerbehörden und Vertreter der Bezirksregierungen in Essen: Veränderungen werden immer von der Spannbreite zwischen positiven Entscheidungen und der Durchführung von Rückführungen geprägt sein. Gelebte Willkommenskultur ist also nicht leicht. Zum großen Aufgabenspektrum einer Ausländerbehörde muss auch die Spannbreite an Erwartungen der Kunden gezählt werden. Den Anstoß zum Treffen der NRW- Ausländerbehörden gab das Modellprojekt "Ausländerbehörde Willkommensbehörde", das das BAMF an zehn Standorten durchführt und bei dem die Ausländerbehörden Essen und Köln mitmachen. Essen hat z.b. ein neues Terminvergabesystem eingeführt. Vielleicht lassen sich Erfahrungen aus Essen und Köln auf Düsseldorf übertragen. Informationen zum Asylverfahren usw. könnten in Papierform (möglichst auch in Fremdsprachen) im Eingangsbereich des Dienstleistungszentrums ausgelegt werden (es gibt dort ja auch zu vielen anderen Themen Informationen). Das Einladungsschreiben zu Terminen sollte klarer gefasst werden (WELCHE Unterlagen sind mitzubringen?). Die Gewinnung von Dolmetschern wäre einfacher, wenn die Einladungen zu bestimmten Terminen nach Nationalitäten gebündelt würden (wie beim BAMF). An Schulungsmaßnahmen der Stadtverwaltung zur Verbesserung der interkulturellen Kompetenz sollten auch Mitarbeiter des Auslandsamtes teilnehmen. Das Ausländeramt könnte auch (wie das BAMF) verstärkt Mitarbeiter mit Migrationshintergrund einsetzen. Vielleicht würden auch konventionelle Maßnahmen helfen: So könnten z.b. Flüchtlinge oder ehrenamtliche Helfer mit Fremdsprachenkenntnissen im Wartebereich des Ausländeramtes als Dolmetscher eingesetzt werden. Zuständiger Dezernent ist Dr. Stephan Keller. Gregor Büscher ist Leiter der Kommunalen Ausländerbehörde. Vorsitzender des Ordnungs- und Verkehrsausschusses ist Martin Volkenrath, SPD, stv. Vors. dieses Ausschusses ist Andreas Hartnigk. Die Bezirksregierung Arnsberg ist Aufsichtsbehörde für die kommunalen Auslandsbehörden. Mit Schreiben vom 8. April wurde Beigeordneter Dr. Stephan Keller um die Prüfung von Vorschlägen zur Verbesserung des Arbeitsablaufs im Ausländeramt gebeten. Eine Prüfung wurde zugesagt. 2.5) Familienzusammenführung Es sind zwei Fälle zu unterscheiden: 2.5.1) Familienzusammenführung innerhalb Deutschlands Wenn Familienangehörige verschiedene Aufenthaltsorte in Deutschland haben, ist eine Zusammenführung aufgrund eines formlosen Antrags bei der Bezirksregierung Arnsberg. Dazu werden Kopien der Aufenthaltsgestattungen (des jeweiligen Ausländeramtes) und Meldebescheinigungen aller Familienmitglieder sowie Heirats- und Geburtsurkunden der Kinder benötigt. Sollte keine Heiratsurkunde vorhanden sein, kann Kopie des Aufnahmepersonalbogens des BAMF vorgelegt werden.

15 ) Familiennachzug aus dem Ausland Wenn Familienangehörige aus dem Ausland nachziehen sollen, ist dies über einen Termin bei der deutschen Botschaft in dem betreffenden Landes (oder Nachbarland) möglich. Die Probleme beim Familiennachzug sind vielfältig. Beispiel: Junge Männer aus islamischen Familien sind auch deshalb durch lange Wartezeiten bei Asylverfahren betroffen, weil sich die Frauen von ihren Männern scheiden lassen können, wenn die Männer ein Jahr lang nicht für sie gesorgt haben. Die Männer werden von ihren Frauen zunehmend unter Druck gesetzt, können aber oftmals in ihre Heimatländer zu ihren Familien aus unterschiedlichen Gründen auch nicht zurückkehren, z.b. weil sie dort verfolgt werden oder keine Papiere mehr haben ) Betreuung von unbegleiteten Jugendlichen Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ist das Jugendamt zuständig (Vormundschaft, Betreuung, Ansprechpartner sind Jutta Schinke und Michael Löbsack). Bei der Kaiserswerther Diakonie gibt es Angebote für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Liddy-Dörr-Haus (pädagogische Begleitung, Wohngemeinschaft, Kontakt zu den Behörden, Ansprechpartner: Eric Oschek). Auch der SKFM hilft unbegleiteten Jugendlichen. Es gibt auch ein Projekt der Jugendberufshilfe für unbegleitete Jugendliche. 3) Unterbringung von Flüchtlingen und Wohnungssuche 3.1) Erstaufnahme Flüchtlinge werden zumeist von der Polizei aufgegriffen und stellen dann einen formlosen Antrag auf Asyl. Sie äußern den Wunsch nach Asyl und nach einem Dolmetscher und erhalten von der Polizei einen Aufnahmeschein. Ab diesem Zeitpunkt sind Flüchtlinge nicht mehr illegal. Asylbegehrende werden in den ersten beiden Wochen in der Regel in einer Erstaufnahmeeinrichtung eines Bundeslandes untergebracht. Der Anteil von NRW an den Asylsuchenden liegt bei etwa 21 Prozent. Zuständige Behörde für die Unterbringung in NRW ist die Bezirksregierung Arnsberg. Diese Bezirksregierung ist auch landesweit zuständig für die Förderung der Betreuung und Beratung von Flüchtlingen, die Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen, die Rückführung und Aufsichtsbehörde für die kommunalen Auslandsbehörden. Das Land ist bemüht, Erstaufnahmeeinrichtungen regional ausgewogen zu verteilen. Erstaufnahmeeinrichtungen gibt es bisher in Bielefeld, künftig wohl auch in Essen, in Mönchengladbach (Rheindahlen), im Kreis Siegen-Wittgenstein, in Olpe und in Düsseldorf. Den Erstaufnahmeeinrichtungen sind Zentrale Ausländerbehörden (ZAB) zugeordnet, in NRW bisher drei: Bielefeld, Dortmund und Köln. Ihre Aufgaben sind die Erstaufnahme von Asylbewerbern, deren Unterbringung, Zuweisung und ausländerrechtliche Betreuung während des Aufenthalts in den Aufnahmeeinrichtungen, Beschaffung von Passersatzpapieren für alle ausreisepflichtigen Ausländer in NRW, Organisation und Durchführung von Ausreisen und Rückführungen in bestimmte Herkunftsstaaten Die Flüchtlinge sollen in den Erstaufnahmeeinrichtungen registriert und auf übertragbare Krankheiten untersucht werden. Anschließend werden die Flüchtlinge auf die Kommunen des Landes verteilt. Allerdings hat das Land im Herbst 2014 das Verfahren dahingehend geändert, dass die Flüchtlinge bereits vor der Anhörung beim BAMF (und damit ohne

16 ausreichende Personaldokumente) den Kommunen zugewiesen werden (wohl aufgrund fehlender Erstaufnahmeeinrichtungen im Rheinland) ) Städtische Unterkünfte Flüchtlinge werden während der Durchführung des Asylverfahrens in städtischen Unterkünften untergebracht, Übersichtskarte: In Düsseldorf hielten sich Anfang 2015 etwa 2000 Flüchtlinge auf, zum Jahresende sollen es mindestens 5000 sein. Gemessen an der Bevölkerungszahl und Wirtschaftskraft nimmt Düsseldorf im Vergleich zu anderen Gemeinden bisher nur relativ wenige Flüchtlinge auf. Trotzdem gibt es bereits jetzt erhebliche Probleme bei der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Düsseldorf. So sind einige in Schulen/Turnhallen untergebracht. Etwa 900 Flüchtlinge sind in Hotels untergebracht (vor allem im Bezirk 3). In diesen Unterkünften sind Flüchtlinge schwierig zu betreuen. In den Flüchtlingsunterkünften und in den geplanten Modulbauten ist dies einfacher. Der Anteil der minderjährigen Personen unter den Flüchtlingen liegt bei knapp 40 Prozent. Die Flüchtlinge kommen hauptsächlich aus dem Nahen oder Mittleren Osten (Syrien, Irak, Afghanistan), dem westlichen Balkan (Serbien, Mazedonien, Albanien, Kosovo) und Afrika (Somalia, Nigeria, Guinea). Tipp: Flüchtlinge sind in einer Dauerwarteposition; sie benötigen eine Tagesstruktur. Dabei kann ein Stundenplan helfen wie er im Eingangsbereich der Unterkunft an der Lacombletstr. hängt: Dort sind z.b. die Zeiten von Deutschkursen, Beratungszeiten der Diakonie usw. eingetragen. Dies hilft auch den ehrenamtlichen Helfern bei der Suche nach ihren Flüchtlingen. 3.3) Wohnungssuche 3.3.1) Allgemeine Informationen Personen mit positiv abgeschlossenem Asylverfahren müssen aus den Gemeinschaftsunterkünften ausziehen. Besonders dringend wird Wohnraum für Einzelpersonen und große Familien mit mehreren Kindern gesucht. Informationen zur Wohnsituation der Flüchtlinge finden sich im Caritas-Ratgeber. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Stadt: _Amt64.pdf 3.3.2) Wohnungssuche Bei der Wohnungssuche helfen das Wohnungsamt, die Diakonie und viele Ehrenamtler. Eine Gruppe in Derendorf aus bisher fünf Ehrenamtlern hilft z.b. Flüchtlingen, die noch in Flüchtlingsunterkünften in Düsseldorf leben, bei der Wohnungssuche. Die Helfer treffen sich im DRK-Zentrum Derendorf (Frankenstr.) an jedem ersten Donnerstag im Monat um 18 Uhr 30 zum Erfahrungsaustausch (Ansprechpartner: Peter Röckendorf). Die Ehrenamtler sehen sich als Vermittler zwischen Flüchtlingen und Vermietern und unterstützen je nach Bedarf und Erfordernis:

17 17 a) Unterstützung bei gemeinsamen Recherchen nach Wohnungen im Internet (mehrere Computer stehen zur Verfügung) b) Kurzportraits der Wohnungssuchenden c) persönliche Gespräche mit einzelnen Wohnungssuchenden d) Begleitung von Flüchtlingen bei Wohnungsbesichtigungen e) für private Vermieter persönliche Beratung 3.3.3) Mietkosten Die Flüchtlinge sind meist auf Sozialleistungen (Grundsicherung: Jobcenter) angewiesen. Die Höchstbeträge für die Anmietung von Wohnraum belaufen sich auf 7,75 Euro bis 9,45 Euro je qm Netto-Kaltmiete einschließlich kalte Betriebskosten. Die Heizkosten werden gesondert berechnet. Für eine Person gilt eine Wohnungsgröße von 50 qm als angemessen; sie erhöht sich um jeweils 15 qm pro Person. Neben den Mietkosten wird bei Vertragsabschluss eine Kautionsbürgschaft gewährt. Der künftige Mieter ist Vertragspartner des Vermieters. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Mietzahlung direkt vom Leistungsträger an den Vermieter überweisen zu lassen. Erfahrungsbericht einer ehrenamtlichen Helferin zur Wohnungssuche in Düsseldorf (Pina Nell) 1. Wohnungssuche ist mega schwer, aber nicht hoffnungslos in Düsseldorf. Es gibt sie, die Vermieter, die sich für Flüchtlinge entscheiden, trotz Mietinteressenten mit gesichertem Einkommen etc. (Leider dauert es, bis man sie - vereinzelt - findet). 2. Es ist äußerst wichtig, dass die Vermieter jemanden als Ansprechperson für Fragen jeglicher Art haben (wer zahlt die Miete? Wie lange? Wie läuft das mit der Kaution? Was sind die nächsten Schritte? Bekomme ich wirklich meine Miete??? etc.), der deutsch spricht und sich etwas auskennt und für Rückfragen des (potenziellen) Vermieters zur Verfügung steht (und zwischen den Zeilen an ihre soziale Ader appelliert). 3. Was genau zahlt das Jobcenter? Das führt immer wieder zu Missverständnissen zwischen potenziellen Vermietern, Flüchtlingen und mir, weil in den Wohnungsanzeigen etc. meist nur die Kaltmiete plus Nebenkosten angegeben wird. Das Jobcenter unterscheidet aber zwischen der "Bruttokaltmiete" plus Heizkosten. Die "Bruttokaltmiete" darf 407 Euro nicht überschreiten. Die Höhe der Heizkosten scheint egal zu sein. Was ist, wenn die Kaltmiete etwas über 407 Euro liegt? Darauf sollte man es wohl nicht ankommen lassen, bestenfalls kann man an die soziale Ader des Vermieters appellieren und eine Reduzierung der Miete bewirken. Wenn man nämlich eine Wohnung anmietet, die über den 407 Euro liegt, bezahlt die 407 Euro zwar wohl trotzdem das Jobcenter, aber verliert jegliche Ansprüche auf die Bürgschaft, die finanziellen Mittel zur Erstausstattung etc. (bitte nochmals beim Jobcenter nachfragen, so ganz habe ich das nicht verstanden ). Achtung: Einige Mieter kommen auf die Idee, mit dem Vermieter zu verhandeln und ihm anzubieten, dass der Betrag der Miete, der über 407 Euro hinausgeht, ihm schwarz zu geben. Davon sollte unbedingt abgeraten werden! 4. Dem Jobcenter reicht, wenn man Glück hat, eine formlose, ausgedruckte Mail des Vermieters (am besten auf Deutsch, wenn man Glück hat, geht das auch auf Englisch) mit allen Details zur Wohnung (Adresse, Größe, Kaltmiete, Nebenkosten, Heizung, Höhe der Kaution) als Mietangebot aus. Auf dieser Grundlage kann die Bestätigung des Jobcenter für die Übernahme der Kosten erfolgen. Nicht ausreichend ist normalerweise eine

18 18 Anzeige bzw. ein ausgedrucktes Mietangebot ohne persönliches Anschreiben des Wohnungsinteressenten. 5. Die Bestätigung der Kostenübernahme ist für den Vermieter wichtig, um den Mietvertrag aufzusetzen. Gleichzeitig übergibt das Jobcenter mit dieser Bestätigung ein Formular ( Antrag auf Stellung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft ) für die Kaution (wird in Form einer Bürgschaft gewährt), das vom Mieter auszufüllen ist (u.a. mit Kontodaten des Vermieters, Datum des Mietvertrags etc.) und dann ans Jobcenter zurück muss. Einige Zeit später erhält der Flüchtling/Mieter dann einen Brief vom Jobcenter, die Bürgschaftserklärung, zur Kenntnisnahme. Diese kann man dann wenn verlangt auch nochmal an den Vermieter weiterleiten. 6. Normalerweise überweist das Jobcenter die Miete wohl an den Mieter, der diese dann wiederum an den Vermieter zu überweisen hat. Einige Vermieter möchten jedoch eine Bescheinigung darüber, dass das Jobcenter direkt an den Vermieter überweist (evtl. auch sinnvoll, wenn der Vermieter das nicht explizit fordert ). Dieses Formular wird aber nur auf Nachfrage ausgehändigt, es heißt Überweisungsermächtigung. Die Ermächtigung kann man sowohl für die Unterkunftskosten plus Zentralheizung/Warmwasser (hier bitte insgesamt die Höhe der kalten Betriebskosten eintragen) als auch für die Energiekosten erteilen (auf einem Formular). Letzteres kann man häufig erst nach Mietbeginn erteilen, weil man vorher noch gar nicht weiß, bei welchem Anbieter der Strom bezogen wird (welche Kundennr.? Etc.). Auch hiervon kann man bei Bedarf eine Kopie an den Vermieter senden 7. Das Jobcenter kümmert sich wohl nur montags, mittwochs und freitags um Wohnungsfragen. 8. Wohnungssuche ist extrem zeitaufwändig, macht aber, wenn sie denn dann mal erfolgreich ist!!! 3.3.4) Wohnungsamt und Wohnungswirtschaft Im Rahmen der Vermittlung einer Wohnung werden Flüchtlinge durch das Wohnungsamt (Brinckmannstr. 5) betreut. Die Mitarbeiter des Wohnungsamtes klagen über Unterbesetzung. Das Amt hat eine Stelle für die "zentrale Wohnraumvermittlung und Kooperation mit Wohnungsgesellschaften" eingerichtet. Dort können sich auch Privatpersonen melden, die Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung stellen möchten. Bei öffentlich geförderten Einheiten (Sozialwohnungen) kann das Wohnungsamt eine Belegung organisieren. Allerdings ist die Situation angespannt, da mehr als die Hälfte der Düsseldorfer grundsätzlich Anrecht auf einen WBS hat. Flüchtlinge sollten trotzdem einen Wohnberechtigungsschein beantragen und sich in Wartelisten beim Wohnungsamt eintragen. Die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines (WBS) ist für Inhaber des Düssel-Passes kostenlos. Mit der Düsseldorfer Wohnungswirtschaft hat die Stadt eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen, die Flüchtlingen den Zugang zum Wohnungsmarkt erleichtern soll. Insgesamt beteiligen sich folgende Düsseldorfer Wohnungsunternehmen: Beamten Wohnungsbau Genossenschaft e.g., die Düsseldorfer Wohnungsgenossenschaft e.g., der Eisenbahner Bauverein e.g., die Rheinwohnungsbau GmbH, die SWD Städt. Wohnungsgesellschaft Düsseldorf AG, die Vivawest Wohnen GmbH, die Steffens Heimbau Wohnungsgesellschaft mbh und die Wohnungsgenossenschaft Düsseldorf-Ost e.g. (WOGEDO). Man rechnet mit knapp 400 Einheiten, die in Frage kämen. Außerdem hofft man auf weitere Wohnungsunternehmen, die sich beteiligen ) Verantwortliche in Wohnungspolitik und Wohnungsverwaltung

19 19 Zuständiger Dezernent der Stadt ist Burkhard Hintzsche (Beigeordneter). Leiter des Wohnungamtes ist Thomas Nowatius. Zuständiger Ansprechpartner für Flüchtlinge im Wohnungsamt ist Herr Florian Tiegelkamp-Büngers. Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Düsseldorfer Wohnungsunternehmen ist Jürgen Heddergott. Vorsitzende des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung des Stadtrates ist Antonia Frey (Diplom-Sozialarbeiterin, Abteilungsleiterin bei der Diakonie Düsseldorf für wohnungslose Menschen, Grüne, Aufsichtsratsmitglied der Städtischen Wohnungsgesellschaft), stv. Vors. ist Matthias Herz (Sozialwissenschaftler, Mitarbeiter einer Landtagsabgeordneten, SPD, u.a. Mitglied des Aufsichtsrates der Städtischen Wohnungsgesellschaft und des Polizeibeirates). Flüchtlinge werden in Düsseldorf nur schwer eine bezahlbare Wohnung finden. Flüchtlinge haben nach Abschluss des Asylverfahrens ein einmaliges Wahlrecht, den Aufenthaltsort zu wechseln. Sie könnten also z.b. nach Duisburg oder Krefeld ziehen und in Düsseldorf arbeiten. Unterstützungsmaßnahmen sind dann von der neuen Gemeinde zu leisten. Weil die Flüchtlinge dann neue Anlaufstellen suchen müssten, möchten sie jedoch lieber in Düsseldorf bleiben. In Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten ist es nötig, dass Bund und Länder den Bau oder die Einrichtung neuer Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbewerber durch gezielte Förderprogramme stärker unterstützen. Denkbar ist z.b. die Umnutzung von leerstehenden Bürogebäuden. Es ist wichtig zu vermeiden, dass Flüchtlinge mit anderen Geringverdienern um Wohnungen konkurrieren. 4) Soziales und Arbeit 4.1) Sozialamt Wichtige Anlaufstelle für Flüchtlinge ist das Amt für soziale Sicherung und Integration (Willi-Becker-Str Unterkunft - und Münsterstr Fahrkarten, Geld und Krankenscheine -), sog. Asylstelle. Die Asylstelle ist räumlich unzureichend untergebracht und personell nicht ausreichend ausgestattet. Allerdings wurde der Personaleinsatz zur sozialen Betreuung der Flüchtlinge auf 9,5 Stellen aufgestockt. Aufnahme und Erstversorgung der Flüchtlinge in Düsseldorf sind gleichwohl problematisch. So müssen z.b. in Spitzenzeiten Asylbewerber auf der Str. warten. Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge haben keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, können aber Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Informationen dazu finden sich im Caritas- Ratgeber. Leistungsberechtigt sind Ausländer, die z.b. eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz oder eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Duldung nach dem Aufenthaltsgesetz besitzen. Beim Amt für soziale Sicherung und Integration muss der Dolmetscher selbst gestellt werden. Asylbewerber erhalten unter bestimmten Voraussetzungen folgende Leistungen: - Grundleistungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt - Taschengeld für persönliche Bedürfnisse im Alltag - Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt - bei besonderen Umständen auch weitere Leistungen. Beispiel für Alleinstehende/Alleinerziehende: Grundleistungen: 222 Euro (in der Regel als Sachleistungen), Barbetrag: 140 Euro, Gesamt: 362 Euro Bürokratie-Beispiel Scheckeinlösung: Für die Geldleistung erhalten die Flüchtlinge einen Berechtigungsschein im Sozialamt in der Münsterstr., gehen damit zur Stadtkasse an der Erkratherstr. 349, erhalten dort einen Scheck, den sie bei der Stadtsparkasse auf der

20 Erkratherstr. 147 (Zweigstelle Kettwigerstr.) einlösen können. Ursache dieses Scheckverfahrens ist die o.g. Zuweisungspraxis des Landes: Flüchtlinge ohne ausreichende Personaldokumente können kein Bankkonto eröffnen. 20 Zuständig sind Burkhard Hintzsche (Sozialdezernent) und Roland Buschhausen (Leiter Sozialamt). Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit und Soziales ist Olaf Joachim Lehne, CDU, stv. Vors. ist Klaudia Zepuntke, SPD. 4.2) Medizinische Versorgung Problem: Ein großes Problem ist die medizinische Versorgung der Flüchtlinge: Wie macht man die Flüchtlinge mit dem deutschen Gesundheitssystem vertraut? Welche Leistungen können beansprucht werden? Wie verständigt sich ein Patient mit dem Arzt bei der Beschreibung von Krankheitssymptomen? Wie werden Vorsorgemaßnahmen organisiert? Beispiel: Flüchtlinge sollen in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes registriert und vor der Verteilung auf die Kommunen auf übertragbare Krankheiten untersucht werden, werden aber auch vom Gesundheitsamt untersucht. Ein Flüchtling, der sich seit Oktober 2014 in Deutschland aufhält, erhielt z.b. im Mai 2015 die Aufforderung, zu einer Tb- Untersuchung im Gesundheitsamt zu erscheinen (ein Anamnese-Formular in medizinischem Fachdeutsch ist vorher auszufüllen und mitzubringen). Problem: Informationen zur medizinischen Versorgung aufgrund des Asylbewerberleistungsgesetzes und zu speziellen gesundheitlichen Belastungen der Flüchtlinge (Traumatisierungen) finden sich im Caritas-Ratgeber. Die Asylbewerber erhalten bisher nur eingeschränkte Leistungen (auf Antrag beim Sozialamt), z.b. zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie zur Versorgung mit Arznei- und Verbandsmitteln. Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist. Weitere Leistungen (z.b. Brillen) können beantragt werden. Werdende Mütter und Wöchnerinnen erhalten notwendige ärztliche und pflegerische Hilfen. Die Bezirksregierung Arnsberg trägt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz alle in NRW anfallenden Kosten im Zusammenhang mit der Erkrankung von Asylsuchenden. Sofern das Sozialamt einen Krankenschein nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausstellt, werden Überweisungen (unter Beachtung der gesetzlichen Leistungseinschränkungen) vom behandelnden Arzt ausgestellt. Überweisungen einer gesetzlichen Krankenkasse sind weder möglich noch notwendig. In der Stadtverwaltung Düsseldorf wurde eine Clearingstelle für die akute medizinische Versorgung von Menschen ohne gültige Ausweispapiere eingerichtet. Nach Voranmeldung erhalten Flüchtlinge in Unterkünften Arzttermine. Im Tersteegenhaus wird z.b. auf Freiwilligenbasis ärztliche Hilfe angeboten (Anamnese durch Ärzte vor Ort, Begleitung zu Ärzten). Ferner gibt es Hebammen, die Schwangere vor/nach der Geburt begleiten. Bei der Vermittlung von Arztterminen kann auch Medinetz helfen (Dr. Alex Rosen in Kooperation mit rund 25 Praxen in Düsseldorf und Umgebung, STAY!). Über eine Suchmaschine der KV Nordrhein lassen sich Ärzte bzw. Fachärzte mit Kenntnissen bestimmter Fremdsprachen finden: Bei Flüchtlingen sind psychosomatische Störungen häufig. Bei der Diakonie gibt es ein entsprechendes Hilfsangebot:

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