Tätigkeitsliste für die Abgrenzung der Pflege- und Betreuungsleistungen zu den mit dem LK2010 erfassten Pflegeleistungen
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- Herbert Burgstaller
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1 Tätigkeitsliste für die Abgrenzung der Pflege- und Betreuungsleistungen zu den mit dem LK2010 erfassten Pflegeleistungen BESA nutzt für die Leistungsabgrenzung KVG-Leistungen und Nicht-KVG Leistungen die Vorgaben des nationalen Verbandes CURAVIVA Schweiz. Zu beachten gilt, dass im BESA Leistungskatalog vorläufig der Bundesgerichtsentscheid vom April 2010 technisch noch nicht umgesetzt ist. Wir verlangen in Absprache mit dem zuständigen Fachbereich Alter, dass die Umsetzung für alle Bedarfsklärungsinstrumente zum gleichen Zeitpunkt durchgeführt wird. In der nachfolgenden Tätigkeitsliste ist insbesondere die Leistung des BG- Urteils Begleiten zum Essen bereits der Betreuung zugeordnet. Dies im Gegensatz zum LK2010. BESA hat im Massnahmenpaket die Item mit verabreichen der Medikamente korrekt ausgewiesen. In diesem Punkt sollten keine Anpassungen notwendig sein. Bern, Version ohne Barcode 1. Oktober /5
2 Tätigkeitsliste der Koordinationsgruppe Langzeitpflege Schweiz (KGL) Aktualisiert für die Arbeitszeitanalyse Pflege Krankenkassenpflichtige Tätigkeiten gemäss Art. 7 KLV Diese Leistungen sind immer den BewohnerInnen zuzuordnen. Die Aufzählung ist nicht abschliessend. 1-8 KOSTENTRÄGER PFLEGE /GRUNDPFLEGE Allgemeine Grundpflege bei BewohnerInnen, welche die Tätigkeit nicht selber ausführen können inklusive Arbeitsplanung, Vor- und Nachbereitung sowie Pflegebericht 1 Körperpflege Unterstützung bei der Morgen- und Abendtoilette Mund- und Körperpflege 2 Ausscheidung 3 Baden / Duschen 4 An- und auskleiden 5 Prophylaxen (zum Beispiel Dekubitus, Hautprophylaxe) 6 Betten Beine einbinden, Kompressionsstrümpfe anlegen 7 Essen und Trinken Zerkleinern von Speisen aus medizinischen Gründen zum Beispiel Brot streichen, Fleisch schneiden u.s.w.. Diese Tätigkeiten können einzeln den BewohnerInnen zugeteilt werden oder anteilmässig aufgeteilt werden, wenn mehrere Personen gemeinsam gepflegt worden sind Einnahme oder Eingabe von Essen und Trinken kann einzeln den BewohnerInnen zugeteilt werden oder anteilmässig aufgeteilt werden, wenn mehrere Personen gemeinsam gepflegt worden sind Zimmerservice der Mahlzeiten aus medizinischen Gründen, dass heisst, wenn BewohnerIn nicht in den Gemeinschaftsräumen essen kann 8 Mobilität Mobilität unterstützen, Transfer allein und zu zweit Lagern Bewegungsübungen Gehtraining Version ohne Barcode 1. Oktober /5
3 9-12 KOSTENTRÄGER PFLEGE / MASSNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG UND UNTERSTÜTZUNG PSYCHISCH KRANKER PERSONEN IN DER GRUNDLEGENDEN ALLTAGSBEWÄLTIGUNG 9 Erarbeitung und Einübung einer angepassten Tagesstruktur 10 Zielgerichtetes Training zur Gestaltung und Förderung sozialer Kontakte 11 Unterstützung beim Einsatz von Orientierungshilfen und Sicherheitsmassnahmen; intensive Überwachung und Kontrolle, inkl. Suchaktionen 12 Gezielte Betreuung und Begleitung in Krisen pflegerische Massnahmen zur Umsetzung der ärztlichen Therapie im Alltag, wie Einüben von Bewältigungsstrategien und Anleitung im Umgang mit Aggression, Angst und Wahnvorstellung Unterstützung für psychisch kranke Personen in Krisensituationen, insbesondere zur Vermeidung von akuter Selbst- oder Fremdgefährdung 13 KOSTENTRÄGER PFLEGE / MASSNAHMEN DER UNTERSUCHUNG UND BEHANDLUNG Messung der Vitalzeichen (Puls, Blutdruck, Temperatur, Atem, Gewicht) Bestimmung des Zuckers in Blut und Urin Entnahme von Untersuchungsmaterial zu Laborzwecken Massnahmen der Atemtherapie (wie CO2-Verabreichung, Inhalation, einfache Atemübungen, Absaugen) Einführen von Sonden oder Kathetern und die damit verbundenen pflegerischen Massnahmen Massnahmen bei Hämo- oder Peritonealdialyse Richten in Gegenwart der BewohnerIn und Verabreichung von Medikamenten können einzeln erfasst werden oder anteilmässig zugeteilt werden Verabreichung von Medikamenten insbesondere auch durch Injektion oder Infusion Enterale oder parenterale Verabreichung von Nährlösungen Massnahmen zur Überwachung von Infusionen, Transfusionen und Geräten, die der Behandlung oder der Kontrolle und Erhaltung von vitalen Funktionen dienen Spülen, reinigen und versorgen von Wunden (inkl. Dekubitus- und Ulcus-cruris Pflege) von Körperhöhlen (inkl. Stoma- und Tracheostomapflege) sowie Fusspflege bei Diabetikern Pflegerische Massnahmen bei Störungen der Blasen- oder Darmentleerung, inkl. Rehabilitationsgymnastik bei Inkontinenz Hilfe bei Medizinal-Teil- oder Vollbädern, Anwendung von Wickeln, Packungen und Fangopackungen 14 KOSTENTRÄGER PFLEGE / MASSNAHMEN DER ABKLÄRUNG UND BERATUNG Abklärung des Pflegebedarfs und des Umfeldes der BewohnerIn mit Einbezug der Angehörigen Planung und Organisation der notwendigen Massnahmen, Dokumentation der Pflegeplanung ohne Pflegebericht, dieser wird den entsprechenden Aufgaben zugeteilt Pflegerapporte können einzeln pro Bewohnende erfasst werden oder anteilmässig zugeteilt werden Beratung der BewohnerInnen und allenfalls der nichtberuflich an der Pflege Mitwirkenden wie deren Angehörige bei der Durchführung der Pflege, bei der Einnahme von Medikamenten, beim Gebrauch medizinischer Geräte und der Vornahme der notwendigen Kontrollen Fallbesprechungen Version ohne Barcode 1. Oktober /5
4 Nicht krankenkassenpflichtige Tätigkeiten mit den Kostenträgern Pflege, Betreuung und Pension. Die Aufzählung ist nicht abschliessend. Bewohnerspezifisch und Abteilungsbezogen Legende (B)= Bewohnerspezifisch (A)= Abteilungsbezogen 15 KOSTENTRÄGER PFLEGE / NICHT KRANKENKASSENPFLICHTIGE TÄTIGKEITEN Abklärungen mit Krankenversicherern (B) Richten der Medikamente (B) Begleitung zum Essen (B) Medikamenten- und MiGelverbrauch erfassen (B) KOSTENTRÄGER BETREUUNG 16 Betreuung und Aktivierung Aktivierungstherapie / Alltagsgestaltung auf der Abteilung und durch die Pflegenden erbracht, diese Tätigkeiten können einzeln den BewohnerInnen zugeteilt werden oder anteilmässig aufgeteilt werden, wenn mehrere Personen gemeinsam betreut worden sind (B) 17 Betreuung im Alltag Begleitung zum Essen (B) Mahlzeitenservice, diese Tätigkeit kann einzeln den BewohnerInnen zugeteilt werden oder anteilmässig aufgeteilt werden (B) Teekochen, diese Tätigkeit kann einzeln den BewohnerInnen zugeteilt werden oder anteilmässig aufgeteilt werden (B) Telefonunterstützung, wenn diese nicht den Massnahmen der Abklärung und Beratung zugeordnet werden können (B) Schreiben für BewohnerInnen, wenn diese nicht den Massnahmen der Abklärung und Beratung zugeordnet werden können (B) Transporte / Begleitung ausserhalb des Heimes, diese Tätigkeit kann einzeln den BewohnerInnen zugeteilt werden oder anteilmässig aufgeteilt werden, wenn mehrere Personen gemeinsam betreut worden sind (B) Spazierengehen, wenn dieses nicht der Grundpflege / Mobilität zugeordnet werden kann (B) Briefe vorlesen, hier sind medizinische Befunde und dergleichen nicht mit gemeint, diese können den Massnahmen der Abklärung und Beratung zugeordnet werden (B) Suchen von Gegenständen Ausführen von Aufträgen von BewohnerInnen (B) Blumen pflegen (B/A) Handling der Privatwäsche, wie die Handwäsche der Kleidung oder das gemeinsame sortieren, ordnen von Winter- und Sommerkleidern, welche nicht unter Grundpflege An- und Auskleiden, unter Massnahmen zur Überwachung und Unterstützung psychisch kranker Personen oder Massnahmen der Abklärung und Beratung berücksichtigt werden können (B) Haustiere der BewohnerInnen betreuen (B) Kästen kontrollieren, aufräumen und aktualisieren, soweit diese Aufgaben nicht den Massnahmen zur Überwachung und Unterstützung psychisch kranker Personen zugeordnet werden können (B/A) Kleider kontrollieren, soweit diese Aufgabe nicht den Massnahmen zur Überwachung und Unterstützung psychisch kranker Personen zugeordnet werden können (B) Version ohne Barcode 1. Oktober /5
5 18 Betreuung und Unterhalt Unterhalt der Hilfsmittel, diese Tätigkeit kann einzeln den BewohnerInnen zugeteilt werden oder anteilmässig aufgeteilt werden (B/A) Unterhalt der medizinisch-technischen Geräte, wenn er nicht den Massnahmen der Untersuchung und Behandlung zugeordnet werden kann (B) Reparaturen für BewohnerInnen (B) 19 Betreuung und Administrative Tätigkeiten (Bewohner) Betreuung von Angehörigen und Besuchern, wenn diese nicht den Massnahmen der Abklärung und Beratung zugeordnet werden können (B) Administrative Tätigkeiten im Todesfall, wenn diese nicht den Massnahmen der Abklärung und Beratung zugeordnet werden können (B) Potentiellen neuen BewohnerIn Abteilung zeigen (A) 20 KOSTENTRÄGER PENSION Zimmerservice aus Komfortgründen, diese Tätigkeit kann einzeln den BewohnerInnen zugeteilt werden oder anteilmässig aufgeteilt werden (B) Reinigen Ausguss und Etagenküche, wenn diese Dienstleistungen nicht als Nachbereitung bei der Ausscheidung oder beim Teekochen, Essenwärmen und dergleichen berücksichtigt werden können (A) NICHT KRANKENKASSENPFLICHTIGE TÄTIGKEITEN FÜR KOSTENTRÄGER PFLEGE, BETREUUNG UND PENSION Diese Tätigkeiten werden anteilmässig entsprechend dem Anteil der Tätigkeiten Pflege, Betreuung und Pension den Kostenträgern zugeordnet 21 Administrative Tätigkeiten / Führung der Mitarbeitenden Einsatzpläne für Mitarbeitende (A) Führung der Mitarbeitenden, soweit dies nicht einzelnen Tätigkeiten und BewohnerInnen zugeordnet werden kann (A) Praktikaanleitung, soweit diese nicht einzelnen Tätigkeiten und BewohnerInnen zugeordnet werden kann (A) Gespräche mit Vorgesetzten, soweit diese nicht einzelnen Tätigkeiten und BewohnerInnen zugeordnet werden kann (A) Mitarbeit bei Projekten der Abteilung (A) 22 Persönliche Verteilzeiten Pausen ohne Mittagpause (A) Weitere persönliche Zeiten (A) 23 ABTEILUNGSEXTERNE LEISTUNGEN Zeitaufwand für Personen oder BewohnerInnen, welche nicht die Arbeitszeitanalyseabteilung betreffen Version ohne Barcode 1. Oktober /5
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