Leistungsbewertung im Fach Französisch

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1 Leistungsbewertung im Fach Französisch Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz ( 48 SchulG) sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I ( 6 APO- SI) und in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Gymnasiale Oberstufe ( APO GOSt) dargestellt. Darüber hinaus gelten die Grundsätze des Kernlehrplans (Kapitel 5) und des Lehrplans für die Gymnasiale Oberstufe (Kapitel 4). Demgemäß sind die folgenden Beurteilungsbereiche zu unterscheiden: Sekundarstufe I (Klassen 6 bis 9) Gymnasiale Oberstufe I. Schriftliche Arbeiten Klausuren II. Sonstige Leistungen im Unterricht Sonstige Mitarbeit III. Facharbeit, Projektarbeit, Besondere Lernleistung Die Beurteilungsbereiche Schriftliche Arbeiten und Sonstige Leistungen im Unterricht [ ] werden bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt. Die Kursabschlussnote wird gleichwertig aus den Endnoten beider Beurteilungsbereiche [ Klausuren und Sonstige Mitarbeit ] gebildet. Eine rein rechnerische Bildung der Kursabschlussnote ist unzulässig, vielmehr ist die Gesamtentwicklung der Schülerin oder des Schülers im Kurshalbjahr zu berücksichtigen. Als für die Sekundarstufe I angemessen legt die Fachkonferenz fest, dass die Beurteilungsbereiche Schriftliche Arbeiten und Sonstige Leistungen im Unterricht nahezu gleichwertig zu berücksichtigen sind. Dabei ist zum einen hervorzuheben, dass die Lehrkraft die pädagogische Freiheit und Verantwortung behält, individuelle Dispositionen und Situationen zu berücksichtigen. Zum anderen gilt, dass die Sonstigen Leistungen alle mündlichen und schriftlichen Leistungen umfassen, die im Unterricht erbracht werden und sich dieser Beurteilungsbereich nicht ausschließlich auf die mündliche Beteiligung stützen darf. Auch für die Beteiligung sind sprachliche und inhaltliche Qualität sowie Kontinuität ausschlaggebend. Die Betonung der Wichtigkeit der Kommunikation in der Fremdsprache ist nicht mit einer Erziehung zur Geschwätzigkeit zu verwechseln. Für alle anderen Sonstigen Leistungen ist der lernpsychologisch wichtige Grundsatz zu beachten, dass Leistungssituationen nach Möglichkeit von Lernsituationen zu unterscheiden sind. 1

2 I. Schriftliche Arbeiten/Klausuren I.1 Klausuren in der Sekundarstufe II Qualifikationsphase: Es wird das Abiturschema angewandt. Bei der Bewertung des Inhaltsbereiches wird eine flexible Handhabung der Punkteverteilung (60 Punkte maximal) beschlossen, wobei der Aufgabenbereich II (analyse) mindestens 20 und der Aufgabenbereich III (évaluation / récréation de texte) mindestens 16 Punkte erhält. Einführungsphase: Gewichtung Inhalt 40%, Sprache 60%. Für den inhaltlichen Teil werden insgesamt 40 Punkte vergeben, die sich bei dreiteiliger Aufgabenstellung (contenu analyse évaluation/récréation de texte) in etwa verteilen können. Bei anderer Gestaltung der Aufgabenstellung/veränderter Anzahl von Teilaufgaben sind individuelle Anpassungen vorzunehmen. Der sprachliche Teil setzt sich aus jeweils 50% kommunikativer Textgestaltung und Ausdrucksvermögen (30 Punkte) sowie 50% Sprachrichtigkeit (30 Punkte) zusammen. In den Klausuren sind einsprachige und zweisprachige Wörterbücher als Hilfsmittel zugelassen. Für die Bewertung wird das folgende Punkteschema zugrunde gelegt: Inhalt (beispielhaft) Anforderungen max. Punktzahl 1 contenu 10 2 analyse 16 3 évaluation / récréation de texte 14 Summe 40 Kommunikative Textgestaltung und Ausdrucksvermögen Anforderungen 1 Text durchgängig verständlich, flüssig und klar formuliert, schlüssig aufgebauter und erkennbar strukturierter Gedankengang, keine unnötigen Wiederholungen, klare Orientierung an der Aufgabenstellung 2 Angemessener und differenzierter allgemeiner und thematischer Wortschatz (z. B. connecteurs, Redemittel der Meinungsäußerung, je nach Aufgabenstellung auch Interpretationswortschatz) 3 Satzbau (komplex und variabel, z. B. Parataxe und Hypotaxe, Partizipial-, Gerundialund Infinitivkonstruktionen, Aktiv und Passiv bei Einhaltung von Klarheit und Textsortenangemessenheit) 4 selbständige Formulierungen, Lösung von der Textvorlage, funktionale Verwendung von Verweisen und Zitaten Sprachrichtigkeit Anforderungen max. Punktzahl Summe 30 max. Punktzahl 1 Wortschatz 12 2 Grammatik 12 4 Orthographie 6 Summe 30 2

3 Bei fehlender Textvorlage (z. B. Filmanalyse) wird der Bereich kommunikative Textgestaltung/ Ausdrucksvermögen wie folgt bewertet: Kommunikative Textgestaltung und Ausdrucksvermögen Anforderungen 1 Text durchgängig verständlich, flüssig und klar formuliert, schlüssig aufgebauter und erkennbar strukturierter Gedankengang, keine unnötigen Wiederholungen, klare Orientierung an der Aufgabenstellung 2 Angemessener und differenzierter allgemeiner und thematischer Wortschatz (z. B. connecteurs, Redemittel der Meinungsäußerung, je nach Aufgabenstellung auch Interpretationswortschatz) 3 Satzbau (komplex und variabel, z. B. Parataxe und Hypotaxe, Partizipial-, Gerundialund Infinitivkonstruktionen, Aktiv und Passiv bei Einhaltung von Klarheit und Textsortenangemessenheit) max. Punktzahl Für die Erprobungsstufe werden die schriftlichen Noten werden nach unten stehendem Raster festgelegt: Note 100% - 88% sehr gut 87% - 75% gut 74% - 62% befriedigend 61% - 49% ausreichend 48% - 25% mangelhaft < 24% ungenügend I.2 Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I Aufgabentypen: a) Jahrgänge 6 und 7 (F6) und der Jahrgang 8 (F8): Es wird beschlossen, dass in den kompetenzorientierten Klassenarbeiten der Klassen 6 und 7 (F6) und der Jahrgangsstufe 8 (F8) der Anteil offener Aufgaben in zunehmendem Maße berücksichtigt wird. b) Jahrgänge 8 und 9 (F6) und der Jahrgang 9 (F8): o In den Jahrgängen 8 und 9 (F6) und in der Jahrgangsstufe 9 (F8) beträgt der Anteil offener Aufgaben mindestens 40%. o Die kommunikative Textgestaltung und das Ausdrucksvermögen offener Aufgaben orientieren sich am Schema der Einführungsphase (s. oben) gemessen an den sprachlichen Fähigkeiten der jeweiligen Jahrgangsstufe. Die Klassenarbeiten der Sek 1 sind kompetenzorientiert zu stellen, d.h. es sollten Aufgaben zur Überprüfung der Hörverstehens- und Leseverstehenskompetenzen ebenso berücksichtigt werden, wie Aufgaben zur Sprachmittlung (vgl. Beispiele für Aufgabentypen zur Ermittlung von einzelnen Kompetenzen im Kernlehrplan Französisch S. 57). Die Bewertung offener schriftlicher Aufgaben erfolgt in Anlehnung an das Bewertungsraster für die Einführungsphase. In der Sekundarstufe I werden keine Wörterbücher in den Klassenarbeiten als Hilfsmittel zugelassen. Zur gezielteren Überprüfung der mündlichen Sprachkompetenz wird in jedem Jahrgang pro Schuljahr eine Klassenarbeit durch eine mündliche Prüfung ersetzt (ab 2014/15 verbindlich). 3

4 Anzahl und Dauer der Klassenarbeiten a) in den Klassen 6-9 (F6) (In der ersten Fachkonferenz des Schuljahres legen die Fachlehrer/innen die Dauer der Klassenarbeiten in der Klasse 9 fest [F6 und F8]) Anzahl / Schuljahr Anzahl / Halbjahr Dauer Klasse Min Klasse Min Klasse (oder 2 + 3) 45 Min Klasse Min b) in den Klassen 8-9 (F8) Anzahl / Schuljahr Anzahl / Halbjahr Dauer Klasse Min Klasse Min Umgang mit Fehlern in Klausuren und Klassenarbeiten Fehler werden grundsätzlich gemäß den Korrekturvorgaben der aktuellen Lehrpläne für das Fach Französisch bewertet (vgl. Kapitel Umgang mit Fehlern, S ). Wiederholungs- und Folgefehler in den Bereichen Orthographie, Wortschatz und Grammatik: Fehler aus den Bereichen Orthographie und Wortschatz werden nur einmal als Fehler gezählt, danach als Wiederholungsfehler angestrichen. Bei Grammatikfehlern, die durchgängig gemacht werden (z.b. ein Text wird durchgängig im falschen Tempus verfasst, o.ä.), sollte man dies als Folgefehler mit s.o. kennzeichnen, die grundsätzlich falsche Tempuswahl als Kurzkommentar am Rand vermerken. Führen Fehler dazu, dass eine Aussage für den Leser nicht klar verständlich ist, so wird dies am Rande vermerkt (unklar, unverständlich). 4

5 II. Sonstige Leistungen im Unterricht / Sonstige Mitarbeit Grundsätzlich sind alle in Kapitel 3 des Kernlehrplans und in Kapitel 2 des Lehrplans für die Gymnasiale Oberstufe ausgewiesenen Bereiche bei der Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen: Sekundarstufe I (Klassen 6 bis 9) Kommunikative Kompetenzen (Hörverstehen/Hör-Seh-Verstehen, Sprechen, Leseverstehen, Schreiben, Sprachmitteilung) Verfügbarkeit sprachlicher Mittel (Aussprache/Intonation, Orthographie, Wortschatz, Grammatik) Methodische Kompetenzen (Hör- und Leseverstehen, Sprechen und Schreiben, Umgang mit Texten und Medien, selbstständiges und kooperatives Sprachenlernen) Interkulturelle Kompetenzen (Orientierungswissen, Werte und Einstellungen, Handeln in Begegnungssituationen) Gymnasiale Oberstufe Sprache (Hör- und Leseverstehen, mündlicher Sprachgebrauch / Interaktion, schriftliche Textproduktion, Verfügbarkeit sprachlicher Mittel, Textgestaltung und Ausdrucksvermögen, Vermittlung zwischen Sprachen, Sprachreflexion) Interkulturelles Lernen / Soziokulturelle Inhalte (Exemplarisches Wissen, Auseinandersetzung mit sprachlicher und kultureller Pluralität, Perspektivenwechsel, interkulturelle Kommunikation) Umgang mit Texten und Medien (Textanalyse, literarische Texte, Sachund Gebrauchstexte, medial vermittelte Texte) Methoden und Formen des selbstständigen Arbeitens (Verantwortung für das eigene Lernen, kooperatives Lernen, fachliche Methodenkompetenz) Zum Beurteilungsbereich Sonstige Leistungen bzw. Sonstige Mitarbeit zählen: Sekundarstufe I (Klassen 6 bis 9) Individuelle Beiträge zum Unterrichtsgespräch (verstehende Teilnahme sowie kommunikatives Handeln) Kooperative Leistungen in Partner- und Gruppenarbeit (als individuelle Leistung in Prozess und Ergebnis erkennbar) Punktuelle Leistungsnachweise (schriftliche Überprüfung von Hör- und Leseverstehen, Wortschatz und Grammatik, freier Vortrag von Hausaufgaben, Kurzreferat) Längerfristig gestellte Aufgaben (Heftführung/Dossier/Lesetagebuch, Projektarbeiten) Gymnasiale Oberstufe Beiträge zum Unterrichtsgespräch Freier Vortrag von Hausaufgaben Präsentationen Dokumentationen (Protokoll, Arbeitsmappe, Materialdossier, Lern-, Arbeits- und Lesetagebuch) Punktuelle Leistungsnachweise (Schriftliche Überprüfungen, Kurzreferat) Partner-/Gruppenarbeit und Mitarbeit in Projekten (Prozess- und Ergebnisverantwortung) 5

6 Die Fachkonferenz Französisch beschließt die folgenden Grundsätze: 1. Auch bei der Bewertung der Sonstigen Leistungen und sonstigen Mitarbeit gilt, dass die sprachliche Leistung etwas höher zu bewerten ist als die inhaltliche Leistung. Aus dem Kernlehrplan und dem Lehrplan für die Oberstufe ergeben sich die folgenden Richtlinien für die Beurteilung der Qualität: Inhalt: Umfang und Genauigkeit der Kenntnisse; Leistungen in den drei Anforderungsbereichen; gedankliche Stringenz und inhaltliche Strukturiertheit Sprache: Klarheit; Reichhaltigkeit und Differenziertheit im Vokabular; Komplexität und Variation des Satzbaus; phonetische, orthographische, lexikalische und grammatische Korrektheit (unter Berücksichtigung der Verständlichkeit); sprachliche Verknüpfungen (Textebene) 2. Die produktive mündliche Sprachverwendung hat einen besonderen Stellenwert, so dass die Beiträge zum Unterrichtsgespräch ein herausgehobenes Gewicht erhalten. Die Beteiligung wird kontinuierlich qualifizierend dokumentiert. Qualität und Kontinuität sind entscheidend. 3. Der übrige Anteil der Sonstigen Leistungen /Sonstige Mitarbeit setzt sich aus den oben genannten Leistungsnachweisen zusammen. Zu beachten ist dabei, dass Lernsituationen von Leistungssituationen zu unterscheiden sind. In jedem Fall gehören zu diesem Bereich in der Sek. I Wortschatzkontrollen, und vorbereitete unterrichtliche Leistungen (vorgetragene Hausaufgaben, Kurzreferate, Präsentationen von Gruppenarbeitsergebnissen, Heftführung). 4. Es liegt in der pädagogischen Freiheit und Verantwortung jeder einzelnen Lehrkraft, unterschiedlichen Persönlichkeitsmerkmalen durch eine flexible Anwendung der Grundsätze gerecht zu werden. 5. Mit Blick auf das Ziel des autonomen Lerners ist die Selbsteinschätzung (auto-évaluation) Teil des modernen Fremdsprachenlernens. Mindestens einmal im Jahr führt jede Lehrkraft eine solche Selbsteinschätzung mit ihrem Kurs oder ihrer Klasse durch. Für die Klassen 6 bis 9 stehen Einschätzungsbögen (auto-contrôle) zur Verfügung. Die Selbsteinschätzung ist als Gesprächsgrundlage zwischen der Lehrkraft und Schülerinnen und Schülern und deren Eltern gleichzeitig eine Maßnahme zur individuellen Förderung. Gleichzeitig können die Selbsteinschätzungen in der Sekundarstufe I zur Grundlage einer gegebenenfalls angeratenen Portfolioarbeit (vgl. Schulprogramm) dienen. 6

7 III. Facharbeit, Projektarbeit, besondere Lernleistung Diese besonderen Beurteilungsbereiche ersetzen entweder eine Klausur oder bilden einen Teil der Abiturprüfung. Es gelten jeweils detaillierte Vorgaben. Für die Facharbeit gilt folgende Vereinbarung: Bewertungskriterien für Facharbeiten im Fach Französisch 1. Formale Richtigkeit der Facharbeit (20%) Vollständigkeit: Ist die Arbeit vollständig oder fehlen Teile? Layout: Sind die typographischen Vorgaben eingehalten (Seitenspiegel, Seitenangaben, gliedernde Abschnitte, Überschriften...)? Inhaltsverzeichnis: Sind die Angaben und die Gliederung richtig? Anmerkungen: Umgang mit Anmerkungen, Trennung von Text und Anmerkungen? Zitate: Sind die Zitate exakt wiedergegeben, jeweils richtige Zitierweise und Quellenangabe? Literaturverzeichnis: Ist ein sinnvolles Literaturverzeichnis vorhanden mit Angaben zur in der Arbeit benutzten Sekundärliteratur, ggf. Primärliteratur? (Literaturliste darf nur Quellen enthalten, die tatsächlich sinngemäß (vgl.) oder echt ( ) zitiert wurden) Organisatorische Vorgaben: Wurden die geforderten Gesprächstermine eingehalten, der Laufzettel vollständig ausgefüllt und beigefügt? 2. Sprachliche Richtigkeit (20%) Sprachliche Richtigkeit: Lexik, Orthographie, Grammatik Kommunikative Textgestaltung: o Wurde ein kohärenter und flüssig lesbarer Text erstellt, der Adressat berücksichtigt und adäquate sprachliche Mittel der Leserleitung (z.b. Vor-/Rückverweise, Erläuterungen etc.) verwendet? o Wurden die einzelnen Gedanken in logischer, folgerichtiger Weise dargestellt und diese so verknüpft, dass der Leser der Argumentation leicht folgen kann (u.a. connecteurs)? o Wurde der Text ökonomisch (ohne unnötige Wiederholungen und Umständlichkeiten) gestaltet? Ausdrucksvermögen / Verfügbarkeit sprachlicher Mittel: o Wurde verständlich, präzise und klar formuliert? o Sachlich wie stilistisch angemessener und differenzierter allgemeiner Wortschatz sowie passende idiomatische Wendungen (connecteurs)? o Treffender und differenzierter thematischer Wortschatz? o Sachlich wie stilistisch angemessener fachmethodischer Wortschatz (Fachbegriffe, klare Definitionen und eindeutige Verwendung, Interpretationswortschatz)? o Angemessen komplexe Satzgefüge, variierter Satzbau und Satzanfänge (z.b. Wechsel zwischen Paraund Hypotaxe, Partizipial-, Gerundial- und Infinitivkonstruktionen, Aktiv und Passiv )? 3. Methodische Vorgehensweise (20%) Literatur- und Materialbeschaffung: Sind angemessene Wege zur Informations- und Literaturbeschaffung beschritten worden (sind sinnvolle Quellen gewählt worden, z.b. (je nach Thema) fremdsprachliche oder nur deutsche Quellen, nicht nur Internetquellen, mind. ein Buch; nicht autorisierte Quellen sind unzulässig, z.b. Wikipedia) Umgang mit dem Material: Exzerpte, kritische Vergleiche; zitierend, kommentierend? Wird gewissenhaft unterschieden zwischen Faktendarstellung, Referat der Positionen anderer und der eigenen Meinung? Sachlichkeit und Distanz: Zeigt die Arbeit trotz geforderten, persönlichen Engagements die nötige Sachlichkeit und kritische Distanz? 4. Inhaltliche Bewertungsaspekte (40%) Wurde das Thema adäquat eingegrenzt und eine zentrale Fragestellung entwickelt? Inhaltlich logischer Aufbau: Ist die Arbeit themengerecht und logisch gegliedert (Einleitung, Hauptteil, Schluss; roter Faden : durchgängiger Themenbezug gegeben oder zerfällt die Arbeit in unzusammenhängende Einzelabschnitte? Wie differenziert erfolgt die inhaltliche Auseinandersetzung (sorgfältige Begründung, Ausgewogenheit der Argumente)? 7

8 Ergebnis der Arbeit: Führt die Arbeit zu vertieften / selbständigen / kritischen Einsichten / Schlussfolgerungen? Wie ausgeprägt ist der Grad der Selbstständigkeit im Umgang mit dem Thema? Fachkonferenz der Fachschaft Französisch des Friedrich-Spee-Gymnasiums Geldern Geldern, den Kordelia Fliegen (StR ) Dr. Gisbert Kaal (StD) Alfred Kühn (OStR) Michael Nelissen (StR) 8

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