MASSERBERG. Osterfeuer. Amtsblatt der Gemeinde. Gründonnerstag, ab Uhr am Vereinshaus des Ortsvereins Einsiedel

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1 Amtsblatt der Gemeinde MASSERBERG mit den Ortschaften Fehrenbach, Heubach, Masserberg, Schnett, Einsiedel 19. Jahrgang Freitag, den 6. März 2015 Nr. 3 Osterfeuer Gründonnerstag, ab Uhr am Vereinshaus des Ortsvereins Einsiedel Lustiges Ostereiersuchen für die Kleinen! Für Speisen und Getränke ist gesorgt. Es lädt ein der Ortsverein Einsiedel e.v.

2 Amtsblatt der Gemeinde Masserberg Nr. 3/2015 Genehmigungsvermerk: Der Gemeinderat der Gemeinde Masserberg hat mit Beschluss Nr.: 45/07/15 vom die 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Masserberg für die Ortsteile Fehrenbach, Schnett, Heubach und Einsiedel vom beschlossen. Mit Bescheid vom , Az.: 15-SC der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Hildburghausen wurde die rechtsaufsichtliche Genehmigung dieser 1. Änderungssatzung erteilt und wird nachfolgend bekanntgemacht. Masserberg, Gemeinde Masserberg Hablitzel Bürgermeister 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Masserberg für die Ortsteile Fehrenbach, Schnett, Heubach und Einsiedel (GS-EWSO) vom Auf Grundlage der 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der jeweils gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Masserberg mit Beschluss- Nr. 45/07/15 vom die folgende 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Masserberg für die Ortsteile Fehrenbach, Schnett, Heubach und Einsiedel (GS-EWSO) vom beschlossen: Artikel 1 Änderung der Satzung 5 Absatz 2 GS-EWSO erhält folgende Fassung: 5 (2) Die Beseitigungsgebühr beträgt 33,00 EUR pro Kubikmeter (cbm). Artikel 2 Inkrafttreten Die 1. Änderungssatzung tritt rückwirkend zum in Kraft. Ausgefertigt: Masserberg, den Masserberg Hablitzel Bürgermeister Gemeinde (Siegel) Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Masserberg gelten gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Information zur Förderung von Kleinkläranlagen Die Gemeindeverwaltung möchte alle Gewässerbenutzer (Direkteinleiter), denen ein wasserrechtlicher Bescheid erteilt wurde, über die Höhe der möglichen Antragsteller für das Jahr 2015 informieren: Für das Jahr 2015 können über die Gemeinde Masserberg maximal 32 Anträge auf Fördermittel von privaten Bauherren bei der Thüringer Aufbaubank eingereicht werden. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen 21 Anträge vor. Die Antragsbearbeitung erfolgt nach Datum des Eingangs in der Gemeindeverwaltung. Sollten Sie hierzu oder zur Antragstellung Fragen haben, wenden Sie sich bitte während der Dienststunden oder telefonisch unter Tel.: /57018 an die Kämmerin Frau Schneider. Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen - Flurbereinigungsbehörde - Frankental 1, Meiningen Flurbereinigungsverfahren Masserberg, Landkreise Hildburghausen, Saalfeld-Rudolstadt und Sonneberg, Az.: I. Vorläufige Anordnung In dem Flurbereinigungsverfahren Masserberg erlässt das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen gemäß 36 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2794), folgende vorläufige Anordnung: Auf der Grundlage des durch das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen im Benehmen mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft (TG) der Flurbereinigung Masserberg erstellten und am durch die obere Flurbereinigungsbehörde genehmigten Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach 41 FlurbG) sowie des Beschlusses des Vorstandes der TG der Flurbereinigung Masserberg vom werden den bisher Berechtigten Besitz und Nutzung der nachfolgend aufgeführten Grundstücke bzw. von Teilen dieser Grundstücke für den Bau gemeinschaftlicher Anlagen sowie den damit verbundenen Folgemaßnahmen im Bereich des Flurbereinigungsgebietes Masserberg entzogen und die TG Masserberg mit Wirkung vom in Besitz und Nutzung eingewiesen. Betroffene Grundstücke: Gemarkung: Oelze Flur: 12 Flurstücke Nr.: 840, 855 Flur: 13 Flurstücke Nr.: 869, 870, 879, 880 Flur: 21 Flurstück Nr.: 1372 Gemarkung: Goldisthal Flur: 4 Flurstücke Nr.: 493, 494 Gemarkung: Masserberg Flur: 5 Flurstücke Nr. 52, 75 Art und Umfang der Inanspruchnahme für die vorgesehenen Maßnahmen sind aus der Anlage 1 (Liste der betroffenen Grundstücke) und der Anlage 2 (2 Karten im Maßstab 1 : 2.000), die Bestandteile dieser vorläufigen Anordnung sind, ersichtlich. Die Anlagen 1 und 2 werden nicht mit veröffentlicht; sie liegen, wie nachfolgend angegeben, zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Je eine Ausfertigung dieser vorläufigen Anordnung mit Gründen liegt 2 Wochen lang nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung für die Flurbereinigungsgemeinden - Goldisthal im Dienstgebäude der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Kirchweg 2, Neuhaus am Rennweg, - Katzhütte im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Bergbahnregion / Schwarzatal, Markt 5, Oberweißbach und - Masserberg im Dienstgebäude der Gemeindeverwaltung Masserberg, Hauptstraße 37, Masserberg, während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Die Bestimmungen dieser vorläufigen Anordnung gelten: a) für dauerhaft in Anspruch zu nehmende Flächen bis zur Ausführung des Flurbereinigungsplanes ( 61 FlurbG) oder bis zur vorzeitigen Ausführung des Flurbereinigungsplanes ( 63 FlurbG) bzw. bis zur vorläufigen Besitzeinweisung ( 65 FlurbG),

3 Amtsblatt der Gemeinde Masserberg Nr. 3/2015 b) für Flächen mit einer vorübergehenden Inanspruchnahme (Zufahrten, Baufeld etc.) bis zur Beendigung der jeweiligen Maßnahmen. Die Abfindung für entzogene Flächen und die damit verbundenen Substanzverluste werden im Flurbereinigungsplan geregelt. Durch das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen werden die benötigten Flächen zum in der Örtlichkeit angezeigt. Wir gratulieren Am haben die von der vorläufigen Anordnung Betroffenen die Möglichkeit, sich vor Ort über den Umfang der Inanspruchnahme zu informieren. Hierzu stehen in der Zeit von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Vertreter des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen im Kultur- und Vereinshaus Goldisthal,... zum Geburtstag OT Einsiedel Hauptstraße 22 b in Goldisthal, zu Erläuterungen bezüglich der vorläufigen Anordnung und zur Anzeige der von Frau Margrit Weber zum 65. Geburtstag dieser betroffenen Flächen in der Örtlichkeit zur Verfügung. OT Fehrenbach II. Auflagen 1. Die TG der Flurbereinigung Masserberg hat sicherzustellen, dass die Nutzbarkeit der verbleibenden Grundstücksflächen während der Bauzeit durchgehend gewährleistet wird. 2. Während der Bauzeit sind durch die TG sämtliche erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, auch im Hinblick auf die Zufahrtsstraßen. 3. Durch Betroffene bei der TG der Flurbereinigung Masserberg oder beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen angezeigten Nachteile, welche die durchschnittliche Belastung der übrigen Teilnehmer erheblich übersteigen, sind durch die TG zu entschädigen. Eine solche Entschädigung wird, soweit begründet, durch das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen mit gesondertem Verwaltungsakt bzw. im Flurbereinigungsplan festgesetzt. 4. Nach Beendigung der Baumaßnahmen sind die vorübergehend in Anspruch genommenen Flächen wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Die TG ist verpflichtet, dem Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen unverzüglich mitzuteilen, wann die Maßnahmen beendet sind und die vorübergehend in Anspruch genommenen Flächen wieder zur Verfügung stehen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese vorläufige Anordnung kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen, Hausanschrift: Frankental 1, Meiningen, Postanschrift: Postfach , Meiningen, einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Flurbereinigungsbehörde eingegangen ist. Meiningen, gez. Knut Rommel Amtsleiter Mitteilung Im Monat März können die ursprünglich geplanten Sprechstunden des Bürgermeisters nicht erfolgen. Termine mit dem Beigeordneten der Gemeinde Masserberg können jedoch nach vorheriger Abstimmung mit dem Sekretariat vereinbart werden. DS Frau Margarethe Jacob zum 93. Geburtstag Herrn Manfred Müller zum 77. Geburtstag Frau Inge Wirsing zum 83. Geburtstag Frau Erika Grimm zum 72. Geburtstag Frau Carola Wagner zum 76. Geburtstag Herrn Wolfgang Bock zum 71. Geburtstag Frau Raina Schilling zum 75. Geburtstag Herrn Herbert Geiger zum 65. Geburtstag Frau Hannelore Knäbke zum 75. Geburtstag Herrn Herbert Heinz zum 91. Geburtstag OT Heubach Herrn Horst Kreuz zum 73. Geburtstag Frau Edeltraud Vogt zum 68. Geburtstag Frau Irene Hopf zum 85. Geburtstag Frau Vroni Koch zum 76. Geburtstag Herrn Heinz Erbig zum 82. Geburtstag Frau Rosel Müller zum 66. Geburtstag Herrn Harald Wagner zum 75. Geburtstag OT Masserberg Herrn Helmut Möller zum 81. Geburtstag Herrn Herbert Reich zum 65. Geburtstag Herrn Horst Schlawer zum 76. Geburtstag Herrn Joachim Paris zum 78. Geburtstag Frau Elfriede Dorst zum 81. Geburtstag Frau Annelore Schilling zum 85. Geburtstag Frau Gertrud Szesny zum 83. Geburtstag Frau Ursula Petzold zum 83. Geburtstag OT Schnett Frau Heidemarie Günzel zum 73. Geburtstag Frau Erna Schramm zum 88. Geburtstag Frau Heide Ebermann zum 65. Geburtstag Frau Ingrid Edelmann zum 74. Geburtstag Frau Marianne Macholett zum 92. Geburtstag Frau Edith Heß zum 78. Geburtstag Herrn Reinhard Koch zum 75. Geburtstag Frau Hannelore Fleischhauer zum 70. Geburtstag Herrn Rainer Anschütz zum 69. Geburtstag Herrn Günter Heinsch zum 83. Geburtstag Frau Rosa Schramm zum 68. Geburtstag Herrn Rudi Koch zum 69. Geburtstag Herrn Heinz Schleußinger zum 65. Geburtstag Frau Gertrud Wagner zum 85. Geburtstag Nächster Redaktionsschluss Montag, den Nächster Erscheinungstermin Donnerstag, den

4 Amtsblatt der Gemeinde Masserberg Nr. 3/2015 Vereine und Verbände Wir laden ein zur Blutspende durch das Institut für Transfusionsmedizin Suhl ggmbh Freitag, von Uhr bis Uhr im OT Fehrenbach, Feuerwehrgerätehaus August-Bebel-Straße 44 Weiterer Veranstaltungstipp: Thematische Wanderung im Heilklimatischen Kurort Das Reizklima - die Klimatherapie als ganzheitliches Naturheilverfahren erleben, verstehen und nutzen. Die ca. 1 km lange Wanderung findet bei jedem Wetter statt. Bitte achten Sie auf entsprechende Kleidung und festes Schuhwerk. jeden Mittwoch Uhr und jeden Samstag Uhr Treffpunkt: Kreativ-Glasbläserei Sachs, Masserberg - Hauptstraße 7a Boys Day Sonstiges Veranstaltungen Theater im Badehaus Masserberg Samstag, Uhr Otto Reutter Abend Rolf Weißleder trägt Original-Couplets von Reutter vor. Am Flügel begleitet Roland Schäl. Eintritt: 5,00 EUR; ermäßigt: 3,00 EUR Dienstag, Uhr Unterwegs durch Thüringen Die Video- und Bildreportage der besonderen Art von und mit Dietrich Matoff Eintritt: 1,00 EUR; ermäßigt: 0,50 EUR Sonntag, Uhr Vergnügliches im Literaritäten-Kabarett mit Schauspieler Hans-Peter Körner Frühlingserwachen mit Liedern und Lachen! Eintritt: 2,00 Euro Veranstaltungen in der Masserberger Klinik Prof. Volhard - Prof. Georg Lenz Dienstag, , 13:00 bis 16:00 Uhr Foyer im Badehaus Masserberg Informations- und Beratungsstand zum Thema: Welcher Mineralwassertyp bin ich im Rahmen der Mineralwasserausstellung vom bis Veranstaltung zur 23. Thüringer Gesundheitswoche Donnerstag, , 19:30 Uhr Eine Bilderreise nach Bali, Insel der Götter und Dämonen Die immergrüne Insel am Äquator verzaubert mit exotischen Tempeln, Bergen, die Göttersitze sind, traditionellen jahrhundertealten Tempeltänzen und überwältigender tropischer Blütenpracht. Live Reportage von und mit Frau Marion Cremer Bei Interesse bitte in die Teilnahmeliste eintragen, findet nur ab einer Teilnehmerzahl von acht Personen statt! Eintritt: 10,00 Euro, Ermäßigt 8,00 Euro Donnerstag, , 19:30 Uhr Eine Bilderreise nach Indien, Rajasthan - Land der Könige km Indien - das sind bittere Armut und sagenhafter Reichtum, gewaltige Forts und märchenhafte Paläste, heilige Kühe und Hindu-Tempel. Indien, ein Riese im Aufbruch und noch immer ein Märchen aus 1001 Nacht. Live Reportage von und mit Frau Marion Cremer Bei Interesse bitte in die Teilnahmeliste eintragen, findet nur ab einer Teilnehmerzahl von acht Personen statt! Eintritt: 10,00 Euro, Ermäßigt 8,00 Euro Freitag, , 19:45 Uhr Tanz-Show Ein Tanzabend der ganz besonderen Art. Durch den Abend mit Überraschungen führen Sie Annette und Peter Sommer Eintritt: 2,00 Euro Schnuppertag zum Thema Gesundheitsberufe im GAW-Institut Sonneberg Sonneberg Auch in diesem Jahr lädt das GAW-Institut für berufliche Bildung in Sonneberg wieder Jugendliche ab der 7. Klassenstufe zum Boys Day ein. Denjenigen, die gerne mit Menschen arbeiten und Interesse an einem sozialen und medizinischen Beruf haben, bietet das GAW- Institut in Sonneberg zu diesem Anlass von bis Uhr einen Schnuppertag für die Berufe Ergotherapeut und Physiotherapeut. Die Schüler können sich dabei über die Berufe und Ausbildungen informieren und in kleinen Workshops Praxisluft schnuppern. Im Gespräch mit Dozenten und den Berufsfachschülern erfahren sie außerdem alles Wichtige über den Schul- und Arbeitsalltag. Um rechtzeitige telefonische Anmeldung unter der Rufnummer wird gebeten. Weitere Informationen unter GAW-Institut für berufliche Bildung gemeinnützige GmbH Staatlich anerkannte Fachschule und Höhere Berufsfachschule für Gesundheits-, Sozial- und Pflegeberufe in Ilmenau/Sonneberg Friedrich-Engels-Straße Sonneberg TEL +49(0) FAX +49(0) MAIL sonneberg@gaw.de WEB FB Winterruhe Der Apfelbaum streckt seine Äste, kahl und schwarz. Welch mystischer Kontrast zum jungfräulichen, weißen Schnee! Wie schön war er doch letztes Jahr, als Blüte sich an Blüte drängte! Zartrosa, zwischen wenig grünem Laub. So lockte er die Bienen mit tausendfachem Blütenstaub. Jetzt streckt er seine Äste, kahl und schwarz. Dabei ist es noch gar nicht lange her, da bogen sich die Zweige ernteschwer mit saftig gelber Frucht. Mir scheint, dass er gelassen bleibt, wenn Kälte sich an seiner Rinde reibt. Bleib ich mal bei dem Apfelbaume steh n, dann kann ich seh n, wie zwischen tanzenden Flocken dicke Knospen an den Zweigen hocken. Kahl und schwarz - das hat wohl seinen Sinn. Und gar nicht lange hin, beginnt der Kreislauf dann auf s Neue. Wie ich mich heut schon auf die Apfelblüte freue! Hella Hummrich

5 Amtsblatt der Gemeinde Masserberg Nr. 3/2015 Impressum Amtsblatt der Gemeinde Masserberg Herausgeber: Gemeinde Masserberg Geltungsbereich: Gemeinde Masserberg mit den Ortschaften Fehrenbach, Heubach, Masserberg, Schnett und Einsiedel Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, Langewiesen, Tel / , Fax / , info@wittich-langewiesen.de, Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: Gemeinde Masserberg, Tel.: / 57 00, Fax: / Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.

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