Amtsblatt der Gemeinde MASSERBERG

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1 Amtsblatt der Gemeinde MASSERBERG mit den Ortschaften Fehrenbach, Heubach, Masserberg, Schnett, Einsiedel 22. Jahrgang Freitag, den 2. Februar 2018 Nr. 2

2 Amtsblatt der Gemeinde Masserberg Nr. 2/2018 Das Bürgerbegehren ist zu Stande gekommen, wenn vorliegend mindestens sieben vom Hundert der stimmberechtigten Bürger unterschrieben haben, 14 Absatz 2, 2 Absatz 4 ThürEBBG. Hierzu sind mindestens 148 zweifelsfrei gültige Unterschriften erforderlich. Bekanntmachung Antrag der Frau Dr. Nicole Seifferth-Schmidt auf Zulassung eines Bürgerbegehrens Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (ThürEBBG) Frau Dr. Nicole Seifferth-Schmidt hat am einen Antrag auf Zulassung eines Bürgerbegehrens bei der Gemeindeverwaltung Masserberg eingereicht. Der Wortlaut dieses Bürgerbegehrens lautet: Lehnen Sie den gefassten Gemeinderatsbeschluss für die Errichtung einer neuen Kindertagesstätte (Neubau) ab? Unser Bürgerbegehren richtet sich gegen den im Amtsblatt vom veröffentlichten Beschluss über den Ausbau/Neubau der Kindertagesstätte/n der Gemeinde Masserberg Der Gemeinderat der Gemeinde Masserberg beschließt, eine neue Kindertagesstätte in der Gemeinde zu errichten. (Beschluss-Nr. 192/22/17) Begründung: Der Neubau stellt die mit Abstand langwierigste und teuerste Variante dar. Aufgrund der drohenden Schließung (Auslaufen der Betriebserlaubnis wegen akuter baulicher Mängel) der bestehenden Einrichtungen ist eine kurzfristig zu realisierende Variante zu bevorzugen. Des Weiteren sind die alternativen Umbau-/ Sanierungsmöglichkeiten weitaus kostengünstiger als ein Neubau (Preisspanne: reine Baukosten inkl. Mehrwertsteuer, ohne Planungs- und Erschließungskosten: je nach Planungsbüro zwischen EUR EUR (Variante Neubau einer Kindertagesstätte), oder EUR EUR (Variante Umbau Fehrenbach zu einer gemeinsamen Kita), oder EUR EUR (Variante Umbau Masserberg zu einer gemeinsamen Kita), oder EUR EUR (Variante Sanierung der 2 bestehenden Kitas Masserberg und Fehrenbach). Die mit einem Neubau verschwendeten Haushaltsmittel sollten für andere dringend notwendige Investitionen (z. B. Infrastruktur der Ortsteile) genutzt werden. Mit der Entscheidung für einen Neubau werden zunächst zwei Objekte der Gemeinde leer stehen, die zukünftig weiterer Investitionen für Unterhalt/Instandsetzung bedürfen. Wir sind für den Erhalt der beiden bestehenden Kitastandorte. Vertrauensperson/ stellv. Vertrauensperson/ Anschrift Anschrift Dr. Nicole Seifferth-Schmidt Susanne Seifferth Prof.-Georg-Lenz-Str. 10 Herrenhausstraße Masserberg Masserberg gez. Unterschrift gez. Unterschrift Der von der Gemeindeverwaltung geprüfte und als zulässig festgestellte Antrag wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, 13 Absatz 1 ThürEBBG. Sammlungsfrist: Der Beginn der Sammlungsfrist für die Unterschriften zur Unterstützung des Bürgerbegehrens wird auf Montag, den 26. März 2018 festgesetzt. Die Sammlungsfrist beträgt 4 Monate und endet am Mittwoch, den 25. Juli Hinweise zum Stimmrecht und zur Verfahrensweise des Bürgerbegehrens: - Stimmberechtigt ist jeder Bürger, der am Tag der Unterzeichnung des Bürgerbegehrens das Wahlrecht nach den Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes besitzt. - Jeder Stimmberechtigte darf bei demselben Bürgerbegehren sein Stimmrecht nur einmal ausüben. - Die Unterschriftsleistung erfolgt auf Unterschriftslisten. Auf diesen muss sowohl der Wortlaut des Begehrens als auch die Begründung vollständig enthalten sein. - Jede Unterschriftsliste hat die Namen und Anschriften der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson sowie den Hinweis zu enthalten, dass die erhobenen personenbezogenen Daten nur zur Durchführung des jeweiligen Bürgerbegehrens verarbeitet und genutzt werden dürfen und unverzüglich vernichtet werden, wenn sie für das Verfahren nicht mehr benötigt werden. Sofern eine unterschriftswillige Person das Bürgerbegehren aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht auf der Unterschriftsliste unterstützen möchte, ist ihr eine gesonderte Unterschriftsliste auszuhändigen, auf der nur sie ihre personenbezogenen Daten und ihre Unterschrift einträgt. - Eine gültige Unterschriftsleistung muss folgende Angaben enthalten: - persönliche und handschriftliche Unterschrift - Vor- und Familienname - vollständige Wohnanschrift der Hauptwohnung - Geburtsdatum - Datum der Unterschrift. Gemeinde Masserberg, 24. Januar 2018 gez. Denis Wagner Bürgermeister Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen - Flurbereinigungsbehörde - Frankental 1, Meiningen Flurbereinigungsverfahren: Masserberg, Az.: Landkreise: Hildburghausen, Saalfeld-Rudolstadt und Sonneberg I. Vorläufige Anordnung In dem Flurbereinigungsverfahren Masserberg erlässt das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen gemäß 88 Nr. 3 und 36 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2794), folgende vorläufige Anordnung: Gemäß dem Antrag der DB Netz AG vom werden den bisher Berechtigten der Besitz und die Nutzung der nachfolgend aufgeführten Grundstücke bzw. von Teilen dieser Grundstücke für die mit dem Neubau der Eisenbahn-Neubaustrecke Nürnberg - Ebensfeld - Erfurt im Planfeststellungsabschnitt 2.12 Thüringer Wald verbundenen und noch zu realisierenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes (Maßnahmebereiche M5 bis M7) im Bereich des Flurbereinigungsverfahrens Masserberg entzogen und der Unternehmensträger, die DB Netz AG, mit Wirkung vom in den Besitz und die Nutzung eingewiesen. Betroffene Grundstücke: Gemarkung Masserberg, Flur 5, Flurstücke Nr. 9, 86, 87, 88, 89, 90, 91, 93, 94, 95, 113, 114, 115, 116, 117, 118, 119, 120, 121, 141/2, 142, 151, 152, 153, 154, 155, 156, 157, 158, 159, 160, 161

3 Amtsblatt der Gemeinde Masserberg Nr. 2/2018 Gemarkung Masserberg, Flur 6, Flurstücke Nr. 37, 38, 39, 40 Gemarkung Masserberg, Flur 9, Flurstücke Nr. 1/2, 8, 9, 10, 11, 12 Gemarkung Masserberg, Flur 10, Flurstücke Nr. 1, 2/1, 2/2, 3, 4/1, 4/2, 5/1, 5/2 Gemarkung Masserberg, Flur 11, Flurstücke Nr. 1/1, 2/1, 2/2, 3/1 Gemarkung Masserberg, Flur 19, Flurstück Nr. 1 Gemarkung Masserberg, Flur 20, Flurstücke Nr. 1/3, 3, 4 Gemarkung Masserberg, Flur 21, Flurstücke Nr. 1, 5 Gemarkung Goldisthal, Flur 4, Flurstücke Nr. 479/1, 510, 511, 512, 513, 514, 515, 516, 517, 518, 519, 520, 521, 522, 523, 524, 525, 526, 527, 528, 530, 532, 533, 534, 535, 536, 537, 538, 539, 540, 541, 542, 543, 545, 546, 547, 548, 549 Gemarkung Oelze, Flur 21, Flurstücke Nr. 1370, 1371, 1372, 1373, 1375, 1377, 1378, 1379, 1380, 1381, 1382, 1383, 1384, 1385, 1386, 1387, 1388, 1389, 1390/1, 1390/2, 1391, 1392, 1393, 1395, 1396, 1396/10 Art und Umfang der Inanspruchnahme für die vorgesehenen Maßnahmen sind aus der Anlage 1 (Liste der betroffenen Grundstücke) und der Anlage 2 (3 Karten im Maßstab 1 : 2.000), die Bestandteile dieser vorläufigen Anordnung sind, ersichtlich. Die Anlagen 1 und 2 werden nicht mit veröffentlicht. Sie liegen, wie nachfolgend angegeben, zur Einsichtnahme aus. Je eine Ausfertigung dieser vorläufigen Anordnung mit Gründen liegt 2 Wochen lang nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung für die Flurbereinigungsgemeinden - Goldisthal im Dienstgebäude der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Kirchweg 2, Neuhaus am Rennweg, - Katzhütte im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Bergbahnregion / Schwarzatal, Markt 5, Oberweißbach und - Masserberg im Dienstgebäude der Gemeindeverwaltung Masserberg, Hauptstr. 37, Masserberg sowie für die an das Flurbereinigungsgebiet angrenzenden Gemeinden - Cursdorf und Meuselbach-Schwarzmühle im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Bergbahnregion / Schwarzatal, Markt 5, Oberweißbach, - Stadt Großbreitenbach und Altenfeld im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach, Markt 11, Großbreitenbach, - Sachsenbrunn und Stadt Eisfeld im Dienstgebäude der Stadtverwaltung Eisfeld, Marktstr. 2, Eisfeld, - Schönbrunn im Dienstgebäude der Gemeinde Schleusegrund, Eisfelder Str. 11, Schleusegrund OT Schönbrunn und - Auengrund im Dienstgebäude der Gemeindeverwaltung Auengrund, Kirchweg 8, Auengrund OT Crock, während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Die Bestimmungen dieser vorläufigen Anordnung gelten bis zur Ausführung des Flurbereinigungsplanes ( 61 FlurbG) oder bis zur vorzeitigen Ausführung des Flurbereinigungsplanes ( 63 FlurbG). Die Abfindung für entzogene Flächen und damit verbundene Substanzverluste werden im Flurbereinigungsplan geregelt. Am haben die von der vorläufigen Anordnung Betroffenen die Möglichkeit, sich vor Ort über den Umfang der Inanspruchnahme zu informieren. Hierzu stehen in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr Vertreter des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen im Kultur- und Vereinshaus Goldisthal, Hauptstraße 22 b, Goldisthal, zu Erläuterungen bezüglich der vorläufigen Anordnung und zur Anzeige der von dieser betroffenen Flächen in der Örtlichkeit zur Verfügung. II. Auflagen 1. Der Unternehmensträger hat sicherzustellen, dass die Nutzbarkeit der verbleibenden Grundstücksflächen während der Bauzeit durchgehend gewährleistet wird. Hierzu sind die erforderlichen Ersatzwege auf den dafür bereitgestellten Flächen herzustellen. Gegebenenfalls hat der Unternehmensträger neue (auch vorübergehende) Zu- und Abfahrten zu schaffen. 2. Soweit verbleibende Grundstücksflächen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nutzbar sind, hat der Unternehmensträger hierfür ebenfalls eine Entschädigung zu zahlen. 3. Die den bisherigen Nutzern verbleibenden Teilflächen sind von dem Unternehmensträger, soweit dies erforderlich ist, neu einzuzäunen. 4. Der Unternehmensträger hat die entzogenen Flächen in der Örtlichkeit bis zum anzuzeigen. 5. Eine ordnungsgemäße Be- und Entwässerung ist durch den Unternehmensträger sicher zu stellen. 6. Während der Bauzeit sind sämtliche erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, auch im Hinblick auf die Zufahrtsstraßen. 7. Nach Beendigung der Baumaßnahmen müssen Schäden an Wirtschaftswegen, die als Zufahrts- und Baustraßen genutzt wurden, behoben werden. 8. Die Bepflanzung und andere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Realisierung des landschaftspflegerischen Begleitplanes an in der Örtlichkeit vorhandenen Wegen bzw. geplanten Wegen sind so vorzunehmen, dass die Erschließungsfunktion dieser Wege nicht beeinträchtigt wird. III. Entschädigung 1. Entschädigung für Waldflächen Die Entschädigung für die Inanspruchnahme von Waldflächen wird auf der Grundlage eines Gutachtens festgesetzt. 2. Aufwuchsentschädigung Für die in Anspruch genommenen landwirtschaftlichen Flächen wird dem jeweiligen Bewirtschafter in den gegebenen Fällen eine Aufwuchsentschädigung gewährt, die auf Grundlage der jeweils geltenden Richtsätze für Aufwuchs und sonstige Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen und Grundstücken im Freistaat Thüringen und aufgrund der Entschädigungsvereinbarung für Verfahren nach 87 FlurbG zwischen dem Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, dem Thüringer Landesverwaltungsamt, dem Thüringer Bauernverband e.v., den Ämtern für Landentwicklung und Flurneuordnung, der DB ProjektBau GmbH und der DEGES festzusetzen ist. 3. Nutzungsentschädigung Für die Jahre, in denen keine Aufwuchsentschädigung gezahlt wird, werden folgende Regelungen getroffen: a) Werden landwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch genommen und steht entsprechendes Ersatzland zur Verfügung, so werden den betroffenen Pächtern oder Bewirtschaftern für die Dauer der Inanspruchnahme nach Lage und Zustand zumutbare Ersatzflächen bereitgestellt. Sofern dabei den Betroffenen Nachteile infolge wesentlicher Qualitätsunterschiede entstehen, sind diese auszugleichen. b) Werden landwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch genommen und steht kein Ersatzland zur Verfügung, so wird für die vom Unternehmensträger benötigten Flächen eine jährliche Nutzungsentschädigung, sofern keine Pachtaufhebungsentschädigung vereinbart wird, auf Grundlage der unter III/2 dieser vorläufigen Anordnung aufgeführten Entschädigungsvereinbarung gezahlt. Wird ein Nutzungsentzug in überdurchschnittlichem Umfange nachgewiesen, so wird die Nutzungsentschädigung auf Grund einer Einzelfallbewertung ermittelt. c) Die Nutzungsentschädigung oder die Pachtaufhebungsentschädigung stehen grundsätzlich dem Pächter zu. Dieser hat den bisherigen Pachtzins an den Verpächter des beanspruchten Grundstücks weiter zu zahlen. Bei Ersatzlandzuweisung (vgl. Pkt. a) ist ebenfalls die Fortzahlung des Pachtzinses durch den Pächter an den Verpächter des beanspruchten Grundstücks sicherzustellen. 4. Zuweisung von Ersatzflächen; Festsetzung der Entschädigung Die Zuweisung von Ersatzflächen sowie die Festsetzung der Höhe der Entschädigung für den Entzug des Besitzes und der Nutzung erfolgt durch die Flurbereinigungsbehörde nach Unanfechtbarkeit dieser Anordnung mit gesonderten Verwaltungsakten. IV. Sofortige Vollziehung Die sofortige Vollziehung dieser vorläufigen Anordnung wird gemäß 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl.

4 Amtsblatt der Gemeinde Masserberg -4- I. S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom (BGBl. I. S. 3546), im öffentlichen Interesse angeordnet. Die sofortige Vollziehung hat zur Folge, dass die Erhebung eines Widerspruches und einer Anfechtungsklage gegen die vorläufige Anordnung keine aufschiebende Wirkung haben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese vorläufige Anordnung kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen, Hausanschrift: Frankental 1, Meiningen, Postanschrift: PF , Meiningen, einzulegen. Nr. 2/2018 Herzlich willkommen Am 14. Dezember 2017 erblickten Mutter: Lorenz, Diego Alessio Lorenz, Bianca aus dem Ortsteil Fehrenbach und am 26. Dezember 2017 Buhrij, Max Buhrij, Okszana Buhrij, Mihaly aus dem Ortsteil Heubach Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Flurbereinigungsbehörde eingegangen ist. Mutter: Vater: Meiningen, den gez. Knut Rommel Amtsleiter das Licht der Welt. DS Wir wünschen Glück, Gesundheit und alles Gute für die Zukunft. Denis Wagner Bürgermeister Mitteilungen Entsorgung Abfalltonnen Vereine und Verbände Liebe Bürgerinnen und Bürger, in letzter Zeit haben sich Unregelmäßigkeiten bei der Abfuhr der Abfalltonnen gehäuft, zuletzt bei der Blauen Tonne. Nach Rücksprache mit dem für Abfallentsorgung zuständigen Abfallwirtschaftsamt des Landratsamtes Hildburghausen informieren wir Sie darüber, dass aus zeitlichen Gründen seitens der Entsorgungsfirma keine Nachleerungen durchgeführt werden können. Aus diesem Grund bitten wir Sie, Ihre Abfalltonnen sowie auch die danebenstehenden Abfälle bei Nichtabholung von den Sammelstellen zu entfernen und den jeweils nächsten regulären Termin zu beachten. Bei Problemen bzw. Anfragen wenden Sie sich bitte künftig zuständigkeitshalber an das o. g. Abfallwirtschaftsamt des Landratsamtes Hildburghausen - Telefon-Nr / Des Weiteren weisen wir aus gegebenem Anlass nochmals darauf hin, dass liegengebliebene Gelbe Säcke von den Sammelplätzen zu entfernen sind. Auch Restabfälle, entstanden durch beschädigte Gelbe Säcke, sind umgehend zu beseitigen. Finn Beigeordneter Wir gratulieren zum Geburtstag OT Fehrenbach Frau Käthe Müller zum 85. Geburtstag OT Masserberg Frau Melitta Hinz Herrn Bernd Ludwig zum 80. Geburtstag zum 70. Geburtstag OT Schnett Frau Ruth Schröder zum 80. Geburtstag Wir laden ein zur Blutspende durch das Institut für Transfusionsmedizin Suhl ggmbh: Am Freitag, von 17:00 bis 19:00 Uhr im Feuerwehrhaus OT Fehrenbach und am Dienstag, , von 16:30 bis 19:00 Uhr, im Vereinshaus OT Schnett Einladung zur Mitgliederversammlung der Antennengemeinschaft Fehrenbach Am Donnerstag, den um Uhr findet eine wichtige Versammlung für alle Mitglieder der Antennengemeinschaft im Feuerwehrgerätehaus Fehrenbach statt, zu der wir herzlich einladen. Tagesordnung: 1. Bericht zur Situation in unserer Gemeinschaft u.a. Rechtsstreit Antennengemeinschaft - Feldmann Diana und Erben von Günter Heinz (Vorstand) 2. Zustand der baulichen Anlagen (R. Heß, Techniker) 3. Erhebung neuer Beitragssätze 4. Wie geht es in der Zukunft mit unserer Antennengemeinschaft weiter? 5. Welche Maßnahmen müssen vorgenommen werden? 6. Kassenbericht (D. Zachow) 7. Diskussionen, Fragen und Vorschläge der Mitglieder, Probleme u.ä. Der zurzeit amtierende Vorstand bittet um vollzähliges Erscheinen aller Mitglieder!

5 Amtsblatt der Gemeinde Masserberg Nr. 2/2018 Willkommen zum 22. Rotkäppchen-Turnier in Masserberg Der Countdown läuft: Vom April 2018 finden die traditionellen Rotkäppchen-Turniere in den Standard- und Lateintänzen der Senioren (ab 30 / 35 Jahre) in der Masserberger Klinik statt. Für viele Paare aus ganz Deutschland und dem Ausland ist es schon Tradition geworden: Eine Woche nach Ostern wird im großen Parkettsaal der Kurklinik getanzt. Der Tanzsportclub Rennsteigperle Masserberg e.v. richtet das Turnier schon zum 22. Mal aus. Die Turniere starten am Freitagabend, den , mit den A- und S-Klasse-Tänzern Standard und Latein und gehen bis Sonntagnachmittag. Freitag und Samstag findet jeweils am Abend ein Ball mit Live-Musik statt. Ballkarten für den 6. und 7. April (Freitag: 20 Euro, Samstag: 25 Euro) können telefonisch unter ( Uhr) oder (ab Uhr) bestellt werden. Neu ist in diesem Jahr das Online-Buchungssystem für die Ballkarten auf der Internet-Seite Tageskarten werden vor Ort angeboten. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen in Masserberg! Tanzsportclub Rennsteigperle Masserberg e.v. Der Vorstand Veranstaltungen Veranstaltungen in der Gemeinde Di., , Uhr Nachtrodeln am Skilift Masserberg bei Flutlicht mit Musik und Bratwurst Mi., , Uhr Smovey Winterwanderung Auf geht s zur beschwingten Winterwanderung mit bewegten Pausen ab Masserberg. Ein tolles Erlebnis für Jung und Alt, Familien, Gruppen. Durch Schwingungen der mit Stahlkugeln gefüllten Ringe wird die Muskulatur aktiviert, durch Vibrationen kommen der Stoffwechsel und das Lymphsystem richtig in Schwung (auch für Senioren geeignet); Dauer ca 60 bis 90 Min. Anmeldung Coach Conny Kirschke; Tel Sa., , ab Uhr Winterfest am Hotel Haus Oberland Masserberg Di., , Uhr Nachtrodeln am Skilift Masserberg bei Flutlicht mit Musik und Bratwurst Geführte Abendwanderung bei Fackelschein In Masserberg am Donnerstag, , und , Uhr ab masserberg information; Treffpunkt: Uhr Rathaus Masserberg - Masserberg, Teilnahme: 4,00 EUR p. P. inkl. Fackel, Kinder bis 11 J. frei (ohne Fackel) In Heubach vom jeden Montag und Freitag, Uhr ab Hotel Heubacher Höhe, 5,00 EUR p. P. inkl. Glühwein In Schnett vom jeden Dienstag und Samstag, Uhr ab Hotel Frankenblick, 5,00 EUR p. P. inkl. Glühwein Schneeschuhwanderungen In Masserberg jeden Mittwoch und Samstag von Uhr Bei entsprechender Schneelage können Sie die unberührte Winterlandschaft in der Umgebung von Masserberg mit einem einheimischen Bergführer genießen. Schneeschuhe können mitgebracht werden oder werden vor Ort zur Verfügung gestellt. Anmeldung: Skischule May, Hauptstraße 39, Masserberg; Tel /50649 oder Sportliche Wettkämpfe im Skistadion Masserberg Uhr 35. Masserberger Ski-Rennsteiglauf; S 7 - Senioren klassisch VA im Theater im Badehaus Masserberg Sonntag, Uhr Kurkonzert mit dem Musikverein Steinbach e. V. Dienstag, Uhr Unterwegs durch Thüringen Die Video- und Bildreportage der besonderen Art von und mit Dietrich Matoff Eintritt: 1,00 EUR; ermäßigt: 0,50 EUR Sonntag, Uhr Darf s noch etwas närrisch sein? Vergnügliches im Literaritäten-Kabarett mit Schauspieler Hans-Peter Körner Eintritt: 2,00 Euro Hinweis: Bitte nutzen Sie den Haupteingang der Masserberger Klinik. VA in der Masserberger Klinik: Mittwoch, , 10:00-15:00 Uhr Mittwoch, , 10: Uhr Markttag Wir laden Gäste, Besucher und Einwohner zu einem kleinen Einkaufsbummel von 10 bis 15 Uhr ein. Mittwoch, 07., 14., 21. und :00-20:00 Uhr Lernen Sie Tanzen Der Tanzverein Rennsteigperle e.v. hilft Ihnen dabei, Ihre Tanzkenntnisse aufzufrischen bzw. neue Tanzschritte zu erlernen. NEU ab Unterwegs mit den Rangern - Man sieht nur, was man weiß. Mit dem Rangern unterwegs sein, heißt: Besonderheiten und Einmaligkeit des Biosphärenreservats erleben und Interessantes über das Biosphärenreservat erfahren. Wofür steht die Modellregion von internationalem Rang? Was macht das UNESCO-Biosphärenreservat Thüringer Wald so einmalig? Unsere Wanderrouten sind so gewählt, dass Sie unterwegs einen Eindruck von der Landschaft des Biosphärenreservats bekommen. Hinweis: Die Dauer und Länge der Wanderungen wird an die Wettersituation angepasst. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Gruppen ab 8 Personen bitte Voranmeldung. Informationszentrum Biosphärenreservat, Tel rund ums Schwalbenhaupt Jeden Donnerstag, Uhr, Park- und Rastplatz Schwalbenhaupt an der L2052, Masserberg (Dauer ca. 2 Stunden, Schwierigkeitsgrad leicht, Teilnahme: kostenfrei) rund um Heubach Mittwoch 14. und , Uhr, Rezeption - Werrapark Resort Hotel Heubacher Höhe, R.- Breitscheid-Str , Masserberg OT Heubach (Dauer ca. 2 Stunden, Schwierigkeitsgrad leicht, Teilnahme: kostenfrei) Kino in Masserberg Freitag bis Sonntag jeweils 20:00 Uhr Tulpenfieber Drama / 2017/ FSK Logan Lucky Komödie/ 2017/ FSK Kingsmen 2 Action-Komödie / 2017/ Blade Runner 2049 Science-Fiction/ 2017/ FSK American Assassin Action/ 2017/ FSK 16 Änderungen vorbehalten.

6 Amtsblatt der Gemeinde Masserberg Nr. 2/2018 Kirchliche Nachrichten Kirchengemeindeverband Heubach - Waldepistel - für Heubach, Schnett/Einsiedel und Masserberg/Fehrenbach der Gemeinde Masserberg für den Aufbau des Verkaufsstandes, beim Dorfgemeinschaftsverein Fehrenbach e.v. für die Verkaufsmöglichkeit im Rahmen der Bergweihnacht sowie für das Schmücken unserer Hütte und bei allen Eltern, die bei den Vorund Nachbereitungen, dem Auf- und Abbau und dem Verkauf geholfen haben. Der Elternbeirat der Kindergärten Fehrenbach und Masserberg Februar 2018 Monatsspruch für Februar: Es ist das Wort ganz nahe bei dir, in deinem Munde und in deinem Herzen, dass du es tust. 5. Mose 30,14 Gottesdienste in der Kirchengemeinde Heubach im Pfarrhaus: Sonntag, , Sexagesimä Gottesdienst der Kirchengemeinde Schnett in der Kirche St. Oswald Sonntag, , Invokavit Gottesdienste der Kirchengemeinde Masserberg im Pfarrhaus Sonntag, , Estomihi 10:00 Uhr 10:00 Uhr 14:00 Uhr Gottesdienste in der Kirchengemeinde Fehrenbach in der Kirche Fehrenbach Sonntag, , 2. Reminiszere Hinweise und Veranstaltungen Seniorennachmittage Mittwoch, , 15:00 Uhr, Pfarrhaus Heubach Dienstag, , 14:30 Uhr, Bürgerhaus Fehrenbach 16:00 Uhr Konfirmandenfreizeit des Kirchenkreises Eisfeld/Hildburghausen vom 15. bis in Immenreuth, Anmeldung im Pfarramt Schönbrunn Telefon-Nr /72255 Freitag, , 15:00 Uhr, Weltgebetstag im Pfarrhaus Heubach - Jeden Dienstag 19:00 Uhr Gottesdienst in der Kapelle der Masserberger Klinik. Durch den Gottesdienst führt der Klinikseelsorger Pfarrer Kaiser. Die Gottesdienste in den Kirchengemeinden werden immer, falls nicht anders angegeben, als Zentralgottesdienste angeboten. - Für die Zeit der Vakanz sind zuständig:. für die Gemeinden Heubach und Schnett: Pfarrerin Dorothee Schmitt, Schönbrunn Telefon-Nr.: / für die Gemeinden Masserberg und Fehrenbach: Pfarrerin Bärbel Flade, Crock Telefon-Nr.: 03686/60629 Telefon-Nr.: 03686/ Kindertagesstätte Kindergarten Waldwichtel Fehrenbach und Masserberg Zum dritten Mal in Folge organisierte der Elternbeirat unserer Kindergärten einen Verkaufsstand zur Bergweihnacht an der Werraquelle am Alle Einnahmen aus dem Verkauf der im Vorfeld entstandenen Weihnachtsbasteleien und Backwaren kommen den Kindergärten und unseren Kindern zugute. Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen Helfern und Unterstützern: bei den Erzieherinnen unserer beiden Kindergärten, die fleißig mit den Kindern und Eltern gebastelt und gebacken haben, bei allen Eltern für die kreativen Beiträge, beim Bauhof Sonstiges Einsam Ein Kaktus allein auf der Fensterbank. Vor Einsamkeit ist seine Seele krank. Steif steht er auf seinen Wurzelhaxen und er beschließt, nicht mehr zu wachsen. Kein drohen von mir hilft und auch kein bittendes Wort. Vor Ärger bringe ich ihn fort. Ich trag ihn ein Fenster höher nach oben. Die anderen Kakteen näher zusammengeschoben, wird er grade noch so in die Ecke gedrängt. Da stehen sie nun, total beengt. Und dann, nach gar nicht langer Zeit, du glaubst gar nicht, wie mich das freut! Mein Kaktus hat einen neuen Kranz Stacheln bekommen und sich noch viel mehr vorgenommen. So sechs, acht Knospen, knallrot, wie beim Mohn, hat er schon. Und die Moral von der Geschicht: Selbst ein Kaktus mag die Einsamkeit nicht. Hella Hummrich, Fehrenbach Nächster Redaktionsschluss Mittwoch, den Nächster Erscheinungstermin Freitag, den Impressum Amtsblatt der Gemeinde Masserberg Herausgeber: Gemeinde Masserberg Geltungsbereich: Gemeinde Masserberg mit den Ortschaften Fehrenbach, Heubach, Masserberg, Schnett und Einsiedel Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, Langewiesen, Tel / , Fax / , info@wittich-langewiesen.de, Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: Gemeinde Masserberg, Tel.: / 57 00, Fax: / Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.

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