Gemeinde ournal AMTSBLATT. Gemeinsames. der Verwaltungsgemeinschaften. Kreis Volkshochschule Weimarer Land Außenstelle Berlstedt / Buttelstedt

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1 - 1 - BERLSTEDT Gemeinsames der Verwaltungsgemeinschaften AMTSBLATT BUTTELSTEDT Gemeinde ournal Geltungsbereich Verwaltungsgemeinschaft Berlstedt: Ballstedt Berlstedt / OT Hottelstedt / OT Ottmannsh. / OT Stedten Ettersburg Krautheim / OT Haindorf Neumark Ramsla Schwerstedt Vippachedelhausen / OT Thalborn 17. Jahrgang kostenlos in ca Haushalte Geltungsbereich Verwaltungsgemeinschaft Buttelstedt: Buttelstedt / OT Daasdorf / OT Nermsdorf / OT Weiden Großobringen Heichelheim Kleinobringen Leutenthal Rohrbach Sachsenhausen Wohlsborn Das nächste Amtsblatt erscheint am: Redaktionsschluß am: ÖFFNUNGSZEITEN DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT BERLSTEDT Tel. Zentrale ( ) Fax vg@berlstedt.thueringen.de Einwohneramt u. Standesamt: Montag geschlossen Dienstag und Uhr Mittwoch geschlossen - kein Sprechtag Donnerstag und Uhr Freitag Uhr Finanzverwaltung u. Kasse: Dienstag und Uhr Donnerstag und Uhr Bauverwaltung/Ordnungswesen: Dienstag und Uhr Donnerstag Uhr sowie Termine nach Vereinbarung. CJD Apolda / Weimarer Land Im Christlichen Jugenddorfwerk e. V. ÖFFNUNGSZEITEN DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT BUTTELSTEDT Tel. Zentrale ( ) Fax vgbuttelstedt@t-online.de Einwohnermeldeamt und Standesamt: Montag geschlossen Dienstag Uhr und Uhr Mittwoch geschlossen - kein Sprechtag Donnerstag Uhr und Uhr Freitag Uhr Alle übrigen Ämter wie Kasse / Kämmerei, Bauverwaltungsamt, Ordnungsamt: Dienstag Uhr und Uhr Donnerstag Uhr sowie Termine nach Vereinbarung. Mittwochs bleibt das Gebäude der VG Buttelstedt geschlossen. (kein Sprechtag) Marina Willeke, Gebietjugendpflegerin Hauptstr. 20, Tel. (036452) Berlstedt cjd-gebietsjugendpflege@gmx.de Notrufe bei Havariefällen Gasversorgung Service Center EON / Thür. Energie AG Wasserversorgung Wasserversorgungszweckverband Meisterber. Sachsenhausen / Störungsdienst / Abwasserbehandlung / o. Abwasserzweckverband Nordkreis Kontaktbereichsbeamter (Polizei) Berlstedt (Mi Uhr) / Buttelstedt (Do Uhr) / Ärztl. Bereitschaftsdienst Mo / Di / Do 19-7 Uhr des Folgetages Mi u. Fr 13-7 Uhr des Folgetages Sa/So/Feiertag 7-7 Uhr Nur noch zu erfragen über Tel In lebensbedrohenden Notfällen Tel. 112 Kreis Volkshochschule Weimarer Land Außenstelle Berlstedt / Buttelstedt Außenstellenleiterin: Frau Evelyn Rausch Telefon: / Evelyn_Rausch@web.de Fax: /73598 Internet: SPRECHSTUNDEN Sprechstunde: Dienstag, 03. März und 07. April, jeweils Uhr im Gebäude der VG Buttelstedt, Markt 2, Buttelstedt SPRUCH Was der Frühling nicht sät, kann der Sommer nicht reifen, der Herbst nicht ernten, der Winter nicht genießen. Johann Gottfried von Herder ( ), dt. Dichter u. Philosoph Liebe KVHS-Teilnehmer und alle, die es werden möchten, ganz in diesem Sinne, dass das, was man im Frühjahr nicht sät, im Sommer nicht reift und im Herbst auch nicht geerntet werden kann, beginnen auch in diesem Frühjahr zahlreiche neue Kurse, in denen wieder Sprachen gelernt werden, getanzt wird und durch Sport zur Gesundheit beigetragen wird. Allen bisher 57 Teilnehmern (Tendenz steigend) für die Frühjahrskurse wünsche ich viel Spaß und Erfolg in ihren Kursen, die im Februar und März beginnen bzw. begonnen haben: Laufende Kurse Norwegisch Einsteigerkurs (ohne Vorkenntnisse): ab 11. März 09, Mittwochs, Uhr; Ort: Großobringen; Kosten: 75 Euro (30 Unterrichtstunden, 15 Veranstaltungen); Dozent: Sebastian Rimestad; Vorbesprechung mit den Teilnehmern: 04. März 09, 19 Uhr Fortgeschrittene (Stufe A2): ab 11. März 09, Mittwochs, Uhr; Ort: Großobringen; Kosten: 75 Euro (30 Unterrichtstunden, 15 Veranstaltungen); Dozent: Sebastian Rimestad Englisch Einsteigekurs (ohne Vorkenntnisse): ab 16. März 09, Montags, Uhr; Ort: Großobringen; Kosten: 75 Euro (30 Unterrichtstunden, 15 Veranstaltungen); Dozentin: Kathryn Davies; Vorbesprechung mit den Teilnehmern: 09. März 09, 18 Uhr; Fortgeschrittene (Stufe A2.2): (Dieser Kurs ist je nach Ihren persönlichen Voraussetzungen auch zum Wiedereinstieg geeignet!); ab 16. März 09, Montags, Uhr, Ort: Großobringen; Kosten: 75 Euro (30 Unterrichtstunden, 15 Veranstaltungen), Dozentin: Kathryn Davies; Vorbesprechung mit den Teilnehmern: 09. März 09, 19 Uhr Line Dance Einsteigerkurs Beschreibung siehe Gemeindejournal Januar 2009 ab März 09, Montags, Uhr; Ort: Saal Nermsdorf; Kursleiterin: Heidrun Drößiger, Kosten: 50 Euro (20 UE) Pilates Beschreibung siehe Gemeindejournal Januar 2009 seit 10. Februar, Dienstags, Gruppe I Uhr, Gruppe II Uhr; Ort: Berlstedt; Kursleiterin: Simone Gattung; Kosten: 50 Euro (20 UE) In folgenden Kursen sind noch RESTPLÄTZE frei (bitte schnell sein!): Pilates Gruppe II, Line Dance Einsteigerkurs, Englisch Aufbaukurs, Norwegisch Fortgeschrittene Für die Einsteigerkurse Norwegisch und Englisch sind leider nur noch Anmeldungen auf der Warteliste oder ab Herbst möglich.

2 Geplante Kurse für das Frühjahr 09, die noch nach Interessenten suchen, um stattfinden zu können: Gartengestaltung Es ist nicht schwierig, einen Garten anzulegen und zu gestalten. Man muss nur ein paar Grundregeln beachten und Selbstvertrauen haben, sie zu befolgen. In diesem Kurs erfahren Sie in kompakter Form, was bei der Gestaltung eines Gartens zu beachten ist, wie Sie mit etwas Fantasie für sich selbst den Traumgarten planen und anlegen und sie beginnen sogar mit Unterstützung der Kursleiterin und der anderen Kursteilnehmer einen eigenen Gartenplan zu entwerfen. (vollständige Ankündigung im Gemeindejournal 02/09) Termin: Samstags, 16. und 30. Mai 09, jeweils Uhr (16 UE); Ort: voraussichtlich Berlstedt; Kursleiterin: Dipl.-Ing. (FH) Katharina Ortlepp; Kosten: 40 Euro Kräuterspirale Kennen Sie auch das leidige Problem: man möchte gern Kräuter im Garten haben aber aus irgendwelchen Gründen, wollen die Kräuter nicht so recht wachsen? Dann ist dieser Kurs genau das Richtige für Sie. (vollständige Ankündigung im Gemeindejournal 02/09) Termin: Samstag, 09. Mai 09, Uhr (8 UE); Ort: voraussichtlich Berlstedt; Kursleiterin: Dipl.-Ing. (FH) Katharina Ortlepp; Kosten: 20 Euro Wussten Sie schon, dass... Gesundheitskurse von ihrer Krankenkasse FINANZIELL GEFÖRDERT werden können. Bitte erkundigen sie sich hierfür bei ihrer Krankenkasse! Yoga Die fernöstliche Philosophie kennt viele Wege, die eigene, innere Kraftquelle wieder zu entdecken und eine Harmonie von Körper, Geist und Seele zu erlangen. Gleichmäßige Übungen werden bewusst langsam ausgeführt und nur soweit, wie es für den Übenden möglich ist. Ziel des Kurses ist es, Ruhe und Konzentration zu erleben, dabei Verspannungen zu lösen, Gelassenheit und Vitalität zu erreichen, sowie das seelische Gleichgewicht zu stärken. geplanter Starttermin: ab April, Dienstags, Uhr, Ort: Kleinobringen, Kursleiter(-in): N.N., Kosten: 75 Euro (30 UE) Tai Chi Das Tàijíquán auch chinesisches Schattenboxen genannt, ist in China ursprünglich als Kampfkunst entstanden, die zur Selbstverteidigung geeignet war. Heute ist das Tai Chi in oft vereinfachter Form in China ein Volkssport und in den Parks der Städte sieht man in den Morgenstunden tausende von Menschen beim Üben der Bewegungen. Amt für Landentwicklung Gotha, den und Flurneuordnung Gotha Hans-C.-Wirz-Straße Gotha Az.: I. Vorläufige Anordnung In dem Flurbereinigungsverfahren Großbrembach, Landkreis Sömmerda erlässt die Flurneuordnungsbehörde gemäß 88 Nr. 3 in Verbindung mit 36 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 2835), folgende vorläufige Anordnung 1. Auf Antrag des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Halle, vom wird den Beteiligten der Besitz und die Nutzung der in Anlage 1 aufgeführten Flächen zur Errichtung des Streckenloses 3, vorbehaltlich der zu Ziffer 2 ausgeführten Änderungen entzogen und der Vorhabensträger, die DB Netz AG, vertreten durch die DB ProjektBau GmbH, wird mit Wirkung vom in den Besitz dieser Flächen eingewiesen. Die Anlage 1 bildet einen Bestandteil dieser Anordnung. Der genaue Umfang der Inanspruchnahme ergibt sich aus den beigefügten Karten im Maßstab 1:1000, die ebenfalls Bestandteil dieser Anordnung sind. Je eine Ausfertigung dieser vorläufigen Anordnung mit Karten liegt einen Monat lang nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung für die Flurbereinigungsgemeinden und angrenzenden Gemeinden in der Verwaltungsgemeinschaft Buttstädt in der Verwaltungsgemeinschaft Buttelstedt in der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda in der Verwaltungsgemeinschaft Berlstedt und in der Verwaltungsgemeinschaft An der Marke in Schloßvippach zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. 2. Die in der Planfeststellung 1.3 mit L/A1, Anpfl anzung einer Laubbaumreihe bezeichnete Kompensationsmaßnahme wird mit Zustimmung der Naturschutzbehörde dahingehend berichtigt, dass diese LBP-Maßnahme, nicht wie beantragt, 20 Meter von den Wegerändern entfernt, sondern unmittelbar neben die vorhandenen Wege (Haindorferweg und der davon abgehende Feldweg in Richtung Wasserspeicher) anzulegen ist. Hierzu wird auf die kursiv gekennzeichneten Flurstücke in Anlage 1 und die geänderte Darstellung auf Blatt 2 der Anlage 2 verwiesen. 3. Die Dauer der Anordnung reicht bis zur Ausführung des Flurbereinigungsplanes ( 61 FlurbG) oder bis zur vorzeitigen Ausführungsanordnung ( 63 FlurbG) bzw. bis zur vorläufi gen Besitzeinweisung ( 65 FlurbG) Gilt für VG Berlstedt und VG Buttelstedt! Heute wird es jedoch häufi g als Bewegungslehre betrachtet, die der Gesundheit sehr förderlich ist aber auch der Persönlichkeitsentwicklung und der Meditation dient. Immer häufi ger tritt der Kampfkunstaspekt hinter diesen Aspekten zurück und verschwindet oft ganz. Im Zentrum des Taijiquan steht meist die so genannte Form, ein klar umschriebener Bewegungsablauf aufeinanderfolgender, meist fließender Bewegungen. Eine Form setzt sich aus meist langsam und ruhig ausgeführten Bildern bzw. Einzelbewegungen zusammen und kann von wenigen Minuten bis zu eineinhalb Stunden dauern. geplanter Starttermin: ab April, Dienstags, Uhr, Ort: Kleinobringen, Kursleiter(-in): N.N., Kosten: 75 Euro (30 UE) Französisch A1.1 Einsteiger Beschreibung siehe Gemeindejournal 04/08, Kosten: 75 Euro (30 UE, 15 Veranstaltungen) Vorankündigung für das April-Gemeindejournal: Im April wird es ein SPEZIAL rund um das Thema Kochen geben. Freuen sie sich schon jetzt auf sehr leckere Tageskurse, die für jeden etwas Interessantes bereithalten. Darüber hinaus suchen wir noch Interessenten, um folgende Kurse zu organisieren: Beruf: Bewerbungstraining für Schüler, Vorbereitung auf die Seminarfacharbeit, Computerschreiben Sprachen: Italienisch A1.1 Einsteiger, Spanisch A1.1 Kultur: Malen und Zeichnen für Einsteiger, Hip Hop, Sprechen und Schauspiel Gesundheit: Kochen mit Freunden, Entspannungstraining für Kinder und Jugendliche Wenn Sie Interesse an anderen Kursen haben, können Sie sich auch gern an mich wenden. Wir versuchen dann, weitere Teilnehmer für ihren Wunschkurs zu finden. Um sich für diese Kurse vormerken zu lassen bzw. anzumelden, rufen Sie mich bitte an, schreiben Sie eine oder kommen Sie in die Sprechstunde, damit ich Sie informieren kann, sobald die notwendige Teilnehmerzahl erreicht ist bzw. der Kurs stattfi ndet. Ich freue mich auf ihre Anmeldungen und Kurswünsche. Die ersten Interessenten für eine THEATERGRUPPE haben sich gefunden. Trauen Sie sich einfach, damit dieses Projekt durchgeführt werden kann. Mit den besten Wünschen, Ihre und Eure Evelyn Rausch Für Grundstücke mit einer vorübergehenden Inanspruchnahme reicht diese Anordnung bis zur Beendigung der jeweiligen Baumaßnahme. Der Vorhabensträger ist verpflichtet, dem Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha unverzüglich mitzuteilen, wann die Baumaßnahme beendet ist und die o.g. Flächen wieder zur Verfügung stehen. Die Abfi ndungen für entzogene Flächen und damit verbundene Substanzverluste werden im Flurbereinigungsplan geregelt. II. Auflagen 1. Der Vorhabensträger hat sicherzustellen, dass die Nutzbarkeit der verbleibenden Grundstücksfl ächen während der Bauzeit durchgehend gewährleistet wird. Hierzu sind die erforderlichen Ersatzwege auf den dafür bereitgestellten Flächen herzustellen. Gegebenenfalls hat der Vorhabensträger neue (auch vorübergehende) Zu- und Abfahrten zu schaffen. 2. Soweit verbleibende Grundstücksfl ächen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nutzbar sind, hat der Vorhabensträger hierfür ebenfalls eine Entschädigung zu zahlen. 3. Die den bisherigen Nutzern verbleibenden Teilfl ächen sind von dem Vorhabensträger, soweit dies erforderlich ist, neu einzuzäunen. 4. Der Vorhabensträger hat vor Beginn der Baumaßnahme den bisherigen Nutzern die exakt entzogenen Flächen in einem Ortstermin in der Örtlichkeit anzuzeigen. Die Dauerhaftigkeit der Kennzeichnung ist während der Bauphase zu gewährleisten. 5. Eine ordnungsgemäße Be- und Entwässerung ist durch den Vorhabensträger sicherzustellen. Dazu gehört auch die Anbindung vorhandener Drainagen. 6. Während der Bauzeit sind sämtliche erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, auch im Hinblick auf die Zufahrtsstraßen. 7. Der Vorhabensträger hat sicherzustellen, dass die Querungsmöglichkeiten des Baufeldes der ICE-Trasse im Bereich des Haindorfer- und des Buttelstädterweges während der gesamten Bauzeit für den landwirtschaftlichen Verkehr uneingeschränkt gegeben ist. 8. Nach Beendigung der Baumaßnahme müssen die vorübergehend in Anspruch ge nommenen Flächen von dem Vorhabensträger wieder ordnungsgemäß hergerichtet bzw. rekultiviert werden. Diese Aufl age umfasst ebenfalls die Behebung von Schäden an Feld- und Wirtschaftswegen, die als Zufahrts- oder Baustraßen genutzt wurden. 9. Dazu hat der Vorhabensträger vor Beginn der Baumaßnahme eine Beweissicherung der Wirtschaftswege, die als Baustraße genutzt werden sollen, durchzuführen. Die Beweissicherung hat in einem Ortstermin mit der Bauoberleitung unter Beteiligung des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung, der betroffenen Gemeinde und des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft zu erfolgen. Über den Beweissicherungstermin ist eine Niederschrift zu fertigen, die von allen Beteiligten zu unterzeichnen ist.

3 III. Aufwuchs- und Nutzungsentschädigung 1. Aufwuchsentschädigung Für die in Anspruch genommenen Flächen wird dem Bewirtschafter in den gegebenen Fällen eine Aufwuchsentschädigung gewährt, die auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zwischen dem Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, den Unternehmensträgern sowie den landwirtschaftlichen Berufsvertretungen zur Festsetzung von Nutzungs-, Aufwuchs- und Pachtaufhebungsentschädigungen an landwirtschaftlichen Kulturen und Grundstücken in Flurbereinigungsverfahren nach 87 bis 89 FlurbG vom 01. Juni 2001 festgelegt wurden. Grundlage der Berechnung sind die Maßgaben der jeweils gültigen Richtsätze für Aufwuchs und sonstige Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen und Grundstücken in Thüringen. 2. Nutzungsentschädigung Für die Jahre, in denen keine Aufwuchsentschädigung gezahlt wird, werden folgende Regelungen getroffen: a. Werden landwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch genommen und steht entsprechendes Ersatzland zur Verfügung, so werden den betroffenen Pächtern für die Dauer der Inanspruchnahme nach Lage und Zustand zumutbare Ersatzfl ächen bereitgestellt. Sofern dabei den Betroffenen Nachteile infolge wesentlicher Qualitätsunterschiede entstehen, sind diese auszugleichen. b. Werden landwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch genommen und steht kein Ersatzland zur Verfügung, so wird für die vom Vorhabensträger benötigte Fläche eine jährliche Nutzungsentschädigung auf Grundlage der jeweils gültigen Richtsätze für Aufwuchs und sonstige Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen und Grundstücken in Thüringen. Wird ein Nutzungsentgang in überdurchschnittlichem Umfang nachgewiesen, so wird die Nutzungsentschädigung auf Grund einer Einzelfallbewertung ermittelt. c. Die Höhe der Entschädigung für den Entzug des Besitzes und der Nutzung wird von der Flurneuordnungsbehörde nach der Unanfechtbarkeit dieser Anordnung in einem gesonderten Bescheid festgesetzt. d. Die Nutzungsentschädigung steht grundsätzlich dem Pächter zu. Dieser hat den bisherigen Pachtzins an den Verpächter des beanspruchten Grundstückes weiter zu zahlen. Bei Ersatzlandzuweisung (vgl. Pkt. a) ist ebenfalls die Fortzahlung des Pachtzinses durch den Pächter an den Verpächter des beanspruchten Grundstückes sicherzustellen. IV. Sofortige Vollziehung Die sofortige Vollziehung dieser vorläufi gen Anordnung wird gemäß 80 Abs.2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) i. d. F. vom (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBI. I S. 1010) im öffentlichen Interesse angeordnet. Die sofortige Vollziehung hat zur Folge, dass die Erhebung des Widerspruches und der Anfechtungsklage gegen die vorläufi ge Anordnung keine aufschiebende Wirkung haben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese vorläufi ge Anordnung kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Hans-C.-Wirz-Straße Gotha einzulegen. Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. gez. Hepping, Amtsleiter Anlage 1 m² dauerhaft entzogen e Fläche m² Gemarkung Flur Flurstück Gesamtfläche vorübergehend entz. Fläche m² Großbrembach 3 562/ Großbrembach 3 562/ Großbrembach 3 562/ Großbrembach 3 570/ Großbrembach 3 570/ Großbrembach 3 570/ Großbrembach Großbrembach Großbrembach Großbrembach 3 578/ Großbrembach 3 578/ Großbrembach 3 578/ Großbrembach 3 578/ Großbrembach 3 579/ Großbrembach 3 579/ Großbrembach 3 580/ Großbrembach Großbrembach Großbrembach Großbrembach Großbrembach Großbrembach Großbrembach Großbrembach Großbrembach Großbrembach 4 578/ Großbrembach 4 578/ Großbrembach 4 579/ Großbrembach 4 579/ Großbrembach 4 580/ Großbrembach Großbrembach Großbrembach Großbrembach 4 587/ Großbrembach 4 587/ Großbrembach 4 587/ Großbrembach Großbrembach 4 589/ Großbrembach 4 589/ Großbrembach 4 589/ Großbrembach Großbrembach 4 592/ Großbrembach 4 594/ Großbrembach Großbrembach Großbrembach 4 597/ Großbrembach Großbrembach Großbrembach Großbrembach Großbrembach Großbrembach Großbrembach Großbrembach Großbrembach Großbrembach Großbrembach Großbrembach Großbrembach 5 630/ Großbrembach 5 630/ Großbrembach Großbrembach Großbrembach 5 668/ Großbrembach 5 669/ Großbrembach 5 669/ Großbrembach 5 669/ Großbrembach 5 670/ Großbrembach 5 671/ Großbrembach 5 672/ Großbrembach 5 672/ Großbrembach 5 673/ Großbrembach 5 673/ Großbrembach Großbrembach Großbrembach Großbrembach Großbrembach 6 731/ Großbrembach 6 732/ Großbrembach 6 733/ Großbrembach 6 733/ Großbrembach 6 734/ Großbrembach 6 734/ Großbrembach 6 735/ Großbrembach Großbrembach Großbrembach Großbrembach 6 739/ Großbrembach 6 739/ Großbrembach Großbrembach Großbrembach 6 690/ Großbrembach Großbrembach Großbrembach Großbrembach Großbrembach Großbrembach Großbrembach Großbrembach

4 Gotha, den Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Hans-C.-Wirz-Straße Gotha Az.: I. Vorläufige Anordnung In dem Flurbereinigungsverfahren Guthmannshausen, Landkreis Sömmerda, erlässt die Flurbereinigungsbehörde gemäß 88 Nr. 3 in Verbindung mit 36 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2835), folgende vorläufige Anordnung 1. Auf Antrag des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Halle, vom wird den Beteiligten die Nutzung und der Besitz der in der Anlage 1 aufgeführten Flächen im Bereich der Neubaustrecke Erfurt Leipzig/Halle, Planfeststellungsabschnitt 1.3, Bau-km 25,239 bis Bau-km 35,794 vom , zum Bau des zweigleisigen Streckenabschnittes mit entsprechenden trassennahen LBP-Maßnahmen entzogen und der Vorhabensträger, die DB Netz AG, vertreten durch die DB ProjektBau GmbH, Regionalbereich Südost, mit Wirkung vom in den Besitz und die Nutzung dieser Flächen eingewiesen. Die Anlage 1 bildet einen Bestandteil dieser Anordnung. Der genaue Umfang der Inanspruchnahme ergibt sich aus den beigefügten Karten im Maßstab 1:1000, die ebenfalls Bestandteil dieser Anordnung sind. Je eine Ausfertigung dieser vorläufi gen Anordnung mit Karte liegt einen Monat lang nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung für die Flurbereinigungsgemeinden Buttstädt, Buttelstedt, Großbrembach, Guthmannshausen und Mannstedt sowie für die angrenzenden Gemeinden Ellersleben, Kleinbrembach, Krautheim, Nermsdorf, Niederreißen und Olbersleben in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft Berlstedt, Hauptstraße 23, Berlstedt, der Verwaltungsgemeinschaft Buttelstedt, Markt 2, Buttelstedt und der Verwaltungsgemeinschaft Buttstädt, Großemser Weg 5, Buttstädt der Verwaltungsgemeinschaft Ilmtal-Weinstraße, Willstedterstraße 1, Pfi ffelbach zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. 2. Die Dauer der Anordnung reicht bis zur Ausführung des Flurbereinigungsplanes ( 61 FlurbG) oder bis zur vorzeitigen Ausführungsanordnung ( 63 FlurbG) bzw. bis zur vorläufi gen Besitzeinweisung ( 65 FlurbG). Für Grundstücke mit einer vorübergehenden Inanspruchnahme reicht diese Anordnung bis zur Beendigung der jeweiligen Baumaßnahme. Der Vorhabensträger ist verpfl ichtet, dem Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha unverzüglich mitzuteilen, wann die Baumaßnahme beendet ist und die o.g. Flächen wieder zur Verfügung stehen. Die Abfi ndung für entzogene Flächen und damit verbundene Substanzverluste werden im Flurbereinigungsplan geregelt. II. Auflagen 1. Der Vorhabensträger hat sicherzustellen, dass die Nutzbarkeit der verbleibenden Grundstücksfl ächen während der Bauzeit durchgehend gewährleistet wird. Hierzu sind die erforderlichen Ersatzwege auf den dafür bereitgestellten Flächen herzustellen. Gegebenenfalls hat der Vorhabensträger neue (auch vorübergehende) Zu- und Abfahrten zu schaffen. 2. Soweit verbleibende Grundstücksflächen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nutzbar sind, hat der Vorhabensträger hierfür ebenfalls eine Entschädigung zu zahlen. 3. Die den bisherigen Nutzern verbleibenden Teilflächen sind von dem Vorhabensträger, soweit dies erforderlich ist, neu einzuzäunen. 4. Der Vorhabensträger hat vor Beginn der Baumaßnahme den bisherigen Nutzern die exakt entzogenen Flächen in einem Ortstermin in der Örtlichkeit anzuzeigen. Die Dauerhaftigkeit der Kennzeichnung ist während der Bauphase zu gewährleisten. 5. Eine ordnungsgemäße Be- und Entwässerung ist durch den Vorhabensträger sicherzustellen. 6. Während der Bauzeit sind sämtliche erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, auch im Hinblick auf die Zufahrtsstraßen. 7. Nach Beendigung der Baumaßnahme müssen die vorübergehend in Anspruch genommenen Flächen von dem Vorhabensträger wieder ordnungsgemäß hergerichtet bzw. rekultiviert werden. Dazu ist auch auf den Acker-/ Grünlandfl ächen eine Tiefenlockerung vorzunehmen. Diese Aufl age umfasst ebenfalls die Behebung von Schäden an Wirtschaftswegen, die als Zufahrtsoder Baustraßen genutzt wurden. 8. Dazu hat der Vorhabensträger vor Beginn der Baumaßnahme eine Beweissicherung der Wirtschaftswege, die als Baustraßen genutzt werden sollen, durchzuführen. Die Beweissicherung hat in einem Ortstermin mit der Bauoberleitung unter Beteiligung des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung, der betroffenen Gemeinden und des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft zu erfolgen. Über den Beweissicherungstermin ist eine Niederschrift zu fertigen, die von allen Beteiligten zu unterzeichnen ist. 9. Die Bepflanzung und andere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Realisierung des landschaftspfl egerischen Begleitplanes an in der Örtlichkeit vorhandenen Wegen sind so vorzunehmen, dass die Funktionsfähigkeit dieser Wege nicht beeinträchtigt wird. III. Aufwuchs- und Nutzungsentschädigung 1. Aufwuchsentschädigung Für die in Anspruch genommenen Flächen wird dem Bewirtschafter in den gegebenen Fällen eine Aufwuchsentschädigung gewährt, die auf Grundlage der Richtsätze für Aufwuchs- und sonstige Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen und Grundstücken in Thüringen - in der jeweils gültigen Ausgabe - des Landwirtschaftsamtes Sömmerda, festzusetzen ist. 2. Nutzungsentschädigung Für die Jahre, in denen keine Aufwuchsentschädigung gezahlt wird, werden folgende Regelungen getroffen: a. Werden landwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch genommen und steht entsprechendes Ersatzland zur Verfügung, so werden den betroffenen Pächtern für die Dauer der Inanspruchnahme nach Lage und Zustand zumutbare Ersatzfl ächen bereitgestellt. Sofern dabei den Betroffenen Nachteile infolge wesentlicher Qualitätsunterschiede entstehen, sind diese auszugleichen. b. Werden landwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch genommen und steht kein Ersatzland zur Verfügung, so wird für die vom Vorhabensträger benötigte Fläche eine jährliche Nutzungsentschädigung auf Grundlage der Richtsätze für Aufwuchs- und sonstige Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen und Grundstücken in Thüringen - in der jeweils gültigen Ausgabe - des Landwirtschaftsamtes Sömmerda gezahlt. Ein Nutzungsentgang in überdurchschnittlichem Umfang ist nachzuweisen. c. Die Höhe der Entschädigung für den Entzug des Besitzes und der Nutzung wird von der Flurbereinigungsbehörde nach der Unanfechtbarkeit dieser Anordnung in einem gesonderten Bescheid festgesetzt. d. Die Nutzungsentschädigung steht grundsätzlich dem Pächter zu. Dieser hat den bisherigen Pachtzins an den Verpächter des beanspruchten Grundstückes weiter zu zahlen. Bei Ersatzlandzuweisung (vgl. Pkt. a) ist ebenfalls die Fortzahlung des Pachtzinses durch den Pächter an den Verpächter des beanspruchten Grundstückes sicherzustellen. IV. Sofortige Vollziehung Die sofortige Vollziehung dieser vorläufi gen Anordnung wird gemäß 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch 62 Abs. 11 des Gesetzes vom 17. Juni 2008 (BGBl. I S. 1010), im öffentlichen Interesse angeordnet. Die sofortige Vollziehung hat zur Folge, dass die Erhebung des Widerspruches und der Anfechtungsklage gegen die vorläufi ge Anordnung keine aufschiebende Wirkung haben. Gründe Bei dem Flurbereinigungsverfahren Guthmannshausen handelt es sich um ein Verfahren, das nach den Bestimmungen der 87 ff FlurbG durchgeführt wird. Der 88 Nr. 3 FlurbG in Verbindung mit 36 FlurbG ermächtigt die Flurbereinigungsbehörde aus dringenden Gründen vor Ausführung des Flurbereinigungsplanes den Besitz und die Nutzung von Grundstücken zu regeln. Der Erlass der vorläufi gen Anordnung ist zulässig und sachlich gerechtfertigt, da 1. der Planfeststellungsbeschluss der Neubaustrecke Erfurt Leipzig/Halle für den Planfeststellungsabschnitt 1.3 am erlassen wurde, 2. die Gültigkeit der Planfeststellungsbeschlusses für die Neubaustrecke Erfurt Leipzig/Halle mit Beschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom für den Planfeststellungsabschnitt 1.3 um 5 Jahre verlängert wurde, 3. der Planfeststellungsbeschluss und der dazugehörige Verlängerungs-beschluss bestandskräftig und gemäß den Bestimmungen des 20 Abs. 5 S. 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) sofort vollziehbar sind, 4. Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses unter anderem auch der Bau eines zweigleisigen Streckenabschnitts zwischen dem Widerlager Ost der Scherkondetalbrücke und dem Finnetunnel mit entsprechenden trassennahen LBP-Maßnahmen ist, 5. der Beschluss zur Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens Guthmannshausen vom des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt für sofort vollziehbar erklärt worden ist und 6. der Antrag des Eisenbahn-Bundesamtes auf vorläufige Anordnung im Flurbereinigungsverfahren Guthmannshausen für den Vorhabensträger vorliegt. Die Neubaustrecke Erfurt Leipzig/Halle ist nach Maßgabe des Bundesschienenwegeausbaugesetzes als vordringlicher Bedarf zu planen und zu bauen. Sie besitzt eine Schlüsselstellung für das Zusammenwachsen der neuen und der alten Bundesländer. Sie soll die Wirtschaftszentren in Ost und West verbinden und gleichzeitig die Verkehrsinfrastruktur in Mitteleuropa stärken. In die Ausbaupläne des europäischen Eisenbahnverkehrs ist das Vorhaben integriert. Die einzelnen Baumaßnahmen für die Realisierung der Neubaustrecke sind vom Vorhabensträger in einen Rahmenterminplan eingeordnet. Der Rahmenterminplan verfolgt das Ziel, die mittelfristige Realisierung des Gesamtvorhabens im Rahmen der zur Verfügung stehenden fi nanziellen Mittel zu gewährleisten. Dabei wird der Rahmenterminplan durch Vorgaben der Planfeststellungsbeschlüsse, logistische Zwänge und die äußeren Zwänge des Bauablaufes geprägt. Mit den Bauarbeiten zur Errichtung der Neubaustrecke Erfurt Leipzig/Halle wurde im Planfeststellungsabschnitt 1.3 bereits begonnen bzw. es sind Baumaßnahmen schon abgeschlossen worden, z.b. die Dammschüttung Rohrbach, die Umverlegung Rohrbach, Leitungsumverlegungen der e.on TEAG sowie die Errichtung der Gänsebachtalbrücke. Die Errichtung des Streckenabschnittes ist die gemäß Rahmenterminplan vorgesehene nächste Baumaßnahme. Der Baubeginn für die Realisierung des Streckenloses 3 ist gemäß Rahmenterminplan der Neubaustrecke Erfurt Leipzig/Halle zum vorgesehen. Die Ausschreibung der Bauleistung erfolgte im September Vor diesem Hintergrund ist es gerechtfertigt, die für den Zeitraum ab dem eingeordnete Realisierung des Streckenloses 3 als dringenden Grund im Sinne des 36 Abs. 1 S. 1 FlurbG zu werten.

5 Gründe für die Anordnung der sofortigen Vollziehung Die Anordnung der sofortigen Vollziehung dieser vorläufi gen Anordnung nach 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und der damit verbundenen sofortigen Einweisung des Vorhabensträgers in den Besitz und die Nutzung der benötigten Flächen liegt im öffentlichen Interesse, da der dem Vorhaben zugrundeliegende Planfeststellungsbeschluss gemäß 20 Abs. 5 Satz 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für sofort vollziehbar erklärt wurde. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung dieser vorläufi gen Anordnung erscheint angezeigt, damit die Bauausführung innerhalb des Rahmenterminplanes des Vorhabensträgers gewährleistet bleibt. Die Einhaltung dieses Bauzeitplanes ist geboten, um in einem auf die gesamte Strecke abgestimmten Bauablauf den Bau der Neubaustrecke wirtschaftlich sinnvoll und umweltfreundlich zu gestalten. Zudem würden sich der im öffentlichen Interesse liegende Bau der Neubaustrecke und die damit verbundenen Vorteile für die Landesentwicklung der beteiligten Bundesländer unangemessen verzögern, wenn der Vorhabensträger die Entscheidung über etwaige Rechtbehelfe gegen die vorläufi ge Anordnung nach 36 FlurbG abwarten müsste. Gemarkung Flur Flurstück Größe des Flurstückes (m²) Es besteht somit auch ein besonderes öffentliches Interesse im Sinne des 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO an der sofortigen Vollziehung der vorläufi gen Anordnung nach 36 FlurbG, welches die privaten Interessen der betroffenen Grundstückseigentümer an der aufschiebenden Wirkung ihrer Rechtsbehelfe überwiegt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese vorläufi ge Anordnung kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Hans-C.-Wirz-Straße Gotha einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. gez. Hepping (DS) Amtsleiter Anlage 1 zur vorläufi gen Anordnung des Flurbereinigungsverfahren Guthmannshausen vom Gebietsabgrenzung - Größe der dauerhaft entzogene Fläche (m²) Größe der vorübergehend entzogene Fläche (m²) Buttstädt 6 896/ Buttstädt 6 897/ Buttstädt 6 897/ Mannstedt 7 742/ Mannstedt 7 742/ Mannstedt 7 742/ Mannstedt 7 742/ Mannstedt 7 742/ Mannstedt 7 744/ Mannstedt Mannstedt Großbrembach / Großbrembach / Großbrembach / Großbrembach / Großbrembach / Großbrembach / Großbrembach / Großbrembach Großbrembach Großbrembach Großbrembach / Großbrembach / Großbrembach / Großbrembach / Großbrembach / Großbrembach / Großbrembach / Großbrembach / Großbrembach Großbrembach Großbrembach Großbrembach Großbrembach Großbrembach Großbrembach / Großbrembach / Großbrembach / Großbrembach / Großbrembach / Großbrembach / Großbrembach / Großbrembach / Großbrembach Großbrembach Großbrembach / Großbrembach / Großbrembach Großbrembach / Großbrembach

6 - 6 - Großbrembach / Großbrembach / Großbrembach Großbrembach Großbrembach / Großbrembach / Großbrembach Großbrembach Großbrembach Großbrembach / Großbrembach / Großbrembach Großbrembach Großbrembach Großbrembach Großbrembach Großbrembach Großbrembach Großbrembach Großbrembach Großbrembach Großbrembach Großbrembach Großbrembach Großbrembach / Großbrembach Großbrembach Guthmannshausen Guthmannshausen Guthmannshausen Guthmannshausen / Guthmannshausen / Guthmannshausen / Guthmannshausen / Guthmannshausen Guthmannshausen Guthmannshausen / Guthmannshausen / Guthmannshausen Guthmannshausen / Guthmannshausen Guthmannshausen Guthmannshausen / Guthmannshausen / Guthmannshausen / Guthmannshausen / Guthmannshausen / Guthmannshausen / Guthmannshausen / Guthmannshausen Guthmannshausen Guthmannshausen / Guthmannshausen / Guthmannshausen Guthmannshausen Guthmannshausen / Guthmannshausen / Guthmannshausen / Guthmannshausen / Guthmannshausen / Guthmannshausen / Guthmannshausen /

7 Gilt für die Stadt Buttelstedt und die Gemeinden Heichelheim, Großobringen, Leutenthal, Rohrbach, Krautheim, Schwerstedt, Berlstedt, Ramsla und die Stadt Neumark Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Gotha, den Hans-C.-Wirz-Straße Gotha Az.: I. Vorläufige Anordnung In dem Flurbereinigungsverfahren Krautheim, Landkreis Weimarer Land, erlässt die Flurbereinigungsbehörde gemäß 88 Nr. 3 in Verbindung mit 36 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2835), folgende vorläufige Anordnung 1. Auf Antrag des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Halle, vom wird den Beteiligten die Nutzung und der Besitz der in der Anlage 1 aufgeführten Flächen im Bereich der Neubaustrecke Erfurt Leipzig/Halle, Planfeststellungsabschnitt 1.2, Bau-km 15,447 bis Bau-km 25,239 vom und Neubaustrecke Erfurt Leipzig/Halle, Planfeststellungsabschnitt 1.3, Bau-km 25,239 bis Bau-km 35,794 vom , zum Bau des zweigleisigen Streckenabschnittes mit entsprechenden trassennahen LBP- Maßnahmen entzogen und der Vorhabensträger, die DB Netz AG, vertreten durch die DB ProjektBau GmbH, Regionalbereich Südost, mit Wirkung vom in den Besitz und die Nutzung dieser Flächen eingewiesen. Die Anlage 1 bildet einen Bestandteil dieser Anordnung. Der genaue Umfang der Inanspruchnahme ergibt sich aus der beigefügten Karte im Maßstab 1:1000, die ebenfalls Bestandteil dieser Anordnung ist. Je eine Ausfertigung dieser vorläufi gen Anordnung mit Karte liegt einen Monat lang nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung für die Flurbereinigungsgemeinden und angrenzenden Gemeinden in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft Berlstedt, Hauptstraße 23, Berlstedt, der Verwaltungsgemeinschaft Buttelstedt, Markt 2, Buttelstedt und der Verwaltungsgemeinschaft Buttstädt, Großemser Weg 5, Buttstädt zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. 2. Die Dauer der Anordnung reicht bis zur Ausführung des Flurbereinigungsplanes ( 61 FlurbG) oder bis zur vorzeitigen Ausführungsanordnung ( 63 FlurbG) bzw. bis zur vorläufi gen Besitzeinweisung ( 65 FlurbG). Für Grundstücke mit einer vorübergehenden Inanspruchnahme reicht diese Anordnung bis zur Beendigung der jeweiligen Baumaßnahme. Der Vorhabensträger ist verpfl ichtet, dem Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha unverzüglich mitzuteilen, wann die Baumaßnahme beendet ist und die o.g. Flächen wieder zur Verfügung stehen. Die Abfi ndung für entzogene Flächen und damit verbundene Substanzverluste werden im Flurbereinigungsplan geregelt. II. Auflagen 1. Der Vorhabensträger hat sicherzustellen, dass die Nutzbarkeit der verbleibenden Grundstücksflächen während der Bauzeit durchgehend gewährleistet wird. Hierzu sind die erforderlichen Ersatzwege auf den dafür bereitgestellten Flächen herzustellen. Gegebenenfalls hat der Vorhabensträger neue (auch vorübergehende) Zu- und Abfahrten zu schaffen. 2. Soweit verbleibende Grundstücksflächen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nutzbar sind, hat der Vorhabensträger hierfür ebenfalls eine Entschädigung zu zahlen. 3. Die den bisherigen Nutzern verbleibenden Teilflächen sind von dem Vorhabensträger, soweit dies erforderlich ist, neu einzuzäunen. 4. Der Vorhabensträger hat vor Beginn der Baumaßnahme den bisherigen Nutzern die exakt entzogenen Flächen in einem Ortstermin in der Örtlichkeit anzuzeigen. Die Dauerhaftigkeit der Kennzeichnung ist während der Bauphase zu gewährleisten. 5. Eine ordnungsgemäße Be- und Entwässerung ist durch den Vorhabensträger sicherzustellen. 6. Während der Bauzeit sind sämtliche erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, auch im Hinblick auf die Zufahrtsstraßen. 7. Nach Beendigung der Baumaßnahme müssen die vorübergehend in Anspruch genommenen Flächen von dem Vorhabensträger wieder ordnungsgemäß hergerichtet bzw. rekultiviert werden. Dazu ist auch auf den Acker-/ Grünlandfl ächen eine Tiefenlockerung vorzunehmen. Diese Aufl age umfasst ebenfalls die Behebung von Schäden an Wirtschaftswegen, die als Zufahrtsoder Baustraßen genutzt wurden. 8. Dazu hat der Vorhabensträger vor Beginn der Baumaßnahme eine Beweissicherung der Wirtschaftswege, die als Baustraßen genutzt werden sollen, durchzuführen. Die Beweissicherung hat in einem Ortstermin mit der Bauoberleitung unter Beteiligung des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung, der betroffenen Gemeinden und des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft zu erfolgen. Über den Beweissicherungstermin ist eine Niederschrift zu fertigen, die von allen Beteiligten zu unterzeichnen ist. 9. Die Bepflanzung und andere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Realisierung des landschaftspfl egerischen Begleitplanes an in der Örtlichkeit vorhandenen Wegen sind so vorzunehmen, dass die Funktionsfähigkeit dieser Wege nicht beeinträchtigt wird. III. Aufwuchs- und Nutzungsentschädigung 1. Aufwuchsentschädigung Für die in Anspruch genommenen Flächen wird dem Bewirtschafter in den gegebenen Fällen eine Aufwuchsentschädigung gewährt, die auf Grundlage der Richtsätze für Aufwuchs- und sonstige Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen und Grundstücken in Thüringen - in der jeweils gültigen Ausgabe - des Landwirtschaftsamtes Sömmerda, festzusetzen ist. 2. Nutzungsentschädigung Für die Jahre, in denen keine Aufwuchsentschädigung gezahlt wird, werden folgende Regelungen getroffen: a. Werden landwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch genommen und steht entsprechendes Ersatzland zur Verfügung, so werden den betroffenen Pächtern für die Dauer der Inanspruchnahme nach Lage und Zustand zumutbare Ersatzfl ächen bereitgestellt. Sofern dabei den Betroffenen Nachteile infolge wesentlicher Qualitätsunterschiede entstehen, sind diese auszugleichen. b. Werden landwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch genommen und steht kein Ersatzland zur Verfügung, so wird für die vom Vorhabensträger benötigte Fläche eine jährliche Nutzungsentschädigung auf Grundlage der Richtsätze für Aufwuchs- und sonstige Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen und Grundstücken in Thüringen - in der jeweils gültigen Ausgabe - des Landwirtschaftsamtes Sömmerda gezahlt. Ein Nutzungsentgang in überdurchschnittlichem Umfang ist nachzuweisen. c. Die Höhe der Entschädigung für den Entzug des Besitzes und der Nutzung wird von der Flurbereinigungsbehörde nach der Unanfechtbarkeit dieser Anordnung in einem gesonderten Bescheid festgesetzt. d. Die Nutzungsentschädigung steht grundsätzlich dem Pächter zu. Dieser hat den bisherigen Pachtzins an den Verpächter des beanspruchten Grundstückes weiter zu zahlen. Bei Ersatzlandzuweisung (vgl. Pkt. a) ist ebenfalls die Fortzahlung des Pachtzinses durch den Pächter an den Verpächter des beanspruchten Grundstückes sicherzustellen. IV. Sofortige Vollziehung Die sofortige Vollziehung dieser vorläufi gen Anordnung wird gemäß 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch 62 Abs. 11 des Gesetzes vom 17. Juni 2008 (BGBl. I S. 1010), im öffentlichen Interesse angeordnet. Die sofortige Vollziehung hat zur Folge, dass die Erhebung des Widerspruches und der Anfechtungsklage gegen die vorläufi ge Anordnung keine aufschiebende Wirkung haben. Gründe Bei dem Flurbereinigungsverfahren Krautheim handelt es sich um ein Verfahren, das nach den Bestimmungen der 87 ff FlurbG durchgeführt wird. Der 88 Nr. 3 FlurbG in Verbindung mit 36 FlurbG ermächtigt die Flurbereinigungsbehörde aus dringenden Gründen vor Ausführung des Flurbereinigungsplanes den Besitz und die Nutzung von Grundstücken zu regeln. Der Erlass der vorläufi gen Anordnung ist zulässig und sachlich gerechtfertigt, da 1. die Planfeststellungsbeschlüsse der Neubaustrecke Erfurt Leipzig/ Halle für den Planfeststellungsabschnitt 1.2 am , und für den Planfeststellungsabschnitt 1.3 am erlassen wurden, 2. die Gültigkeit der Planfeststellungsbeschlüsse für die Neubaustrecke Erfurt Leipzig/Halle mit Beschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom für den Planfeststellungsabschnitt 1.2, und mit Beschluss vom für den Planfeststellungsabschnitt 1.3 jeweils um 5 Jahre verlängert wurden, 3. die Planfeststellungsbeschlüsse und die dazugehörigen Verlängerungsbeschlüsse bestandskräftig und gemäß den Bestimmungen des 20 Abs. 5 S. 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) sofort vollziehbar sind, 4. Gegenstand der Planfeststellungsbeschlüsse unter anderem auch der Bau eines zweigleisigen Streckenabschnitts zwischen dem Widerlager Ost der Scherkondetalbrücke und dem Finnetunnel mit entsprechenden trassennahen LBP-Maßnahmen ist, 5. der Beschluss zur Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens Krautheim vom des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt für sofort vollziehbar erklärt worden ist und 6. der Antrag des Eisenbahn-Bundesamtes auf vorläufige Anordnung im Flurbereinigungsverfahren Krautheim für den Vorhabensträger vorliegt. Die Neubaustrecke Erfurt Leipzig/Halle ist nach Maßgabe des Bundesschienenwegeausbaugesetzes als vordringlicher Bedarf zu planen und zu bauen. Sie besitzt eine Schlüsselstellung für das Zusammenwachsen der neuen und der alten Bundesländer. Sie soll die Wirtschaftszentren in Ost und West verbinden und gleichzeitig die Verkehrsinfrastruktur in Mitteleuropa stärken. In die Ausbaupläne des europäischen Eisenbahnverkehrs ist das Vorhaben integriert. Die einzelnen Baumaßnahmen für die Realisierung der Neubaustrecke sind vom Vorhabenträger in einen Rahmenterminplan eingeordnet. Der Rahmenterminplan verfolgt das Ziel, die mittelfristige Realisierung des Gesamtvorhabens im Rahmen der zur Verfügung stehenden fi nanziellen Mittel zu gewährleisten. Dabei wird der Rahmenterminplan durch Vorgaben der Planfeststellungsbeschlüsse, logistische Zwänge und die äußeren Zwänge des Bauablaufes geprägt. Mit den Bauarbeiten zur Errichtung der Neubaustrecke Erfurt Leipzig/Halle wurde in den Planfeststellungsabschnitten 1.2 und 1.3 bereits begonnen bzw. es sind Baumaßnahmen schon abgeschlossen worden. Im Planfeststellungsabschnitt 1.2 sind das z.b. die Straßenüberführung L 2139 Ballstedt Bachstedt, die Straßenüberführung L 1054 Neumark Berlstedt, die Straßenüberführung Wirtschaftsweg Neumark Schwerstedt, die Straßenüberführung Wirtschaftweg Vippachedelhausen Ballstedt, die Straßenüberführung Wirtschaftsweg Neumark Krautheim, Straßenüberführung Wirtschaftsweg Vippachedelhausen Berlstedt,

8 Leitungsumverlegungen der e.on TEAG sowie die Schaffung eines neuen Feuchtgebietes und Nahrungshabitates für den vom Bau der Scherkondetalbrücke betroffenen Weißstorch. Im Planfeststellungsabschnitt 1.3 sind das die Dammschüttung Rohrbach, Umverlegung Rohrbach, Leitungsumverlegungen der e.on TEAG sowie die Errichtung der Gänsebachtalbrücke. Die Errichtung des Streckenabschnittes ist die gemäß Rahmenterminplan vorgesehene nächste Baumaßnahme. Der Baubeginn für die Realisierung des Streckenloses 3 ist gemäß Rahmenterminplan der Neubaustrecke Erfurt Leipzig/Halle zum vorgesehen. Die Ausschreibung der Bauleistung erfolgte im September Vor diesem Hintergrund ist es gerechtfertigt, die für den Zeitraum ab dem eingeordnete Realisierung des Streckenloses 3 als dringenden Grund im Sinne des 36 Abs. 1 S. 1 FlurbG zu werten. Gründe für die Anordnung der sofortigen Vollziehung Die Anordnung der sofortigen Vollziehung dieser vorläufi gen Anordnung nach 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und der damit verbundenen sofortigen Einweisung des Vorhabensträgers in den Besitz und die Nutzung der benötigten Flächen liegt im öffentlichen Interesse, da der dem Vorhaben zugrundeliegende Planfeststellungsbeschluss gemäß 20 Abs. 5 Satz 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für sofort vollziehbar erklärt wurde. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung dieser vorläufi gen Anordnung erscheint angezeigt, damit die Bauausführung innerhalb des Rahmenterminplanes des Vorhabensträgers gewährleistet bleibt. Die Einhaltung dieses Bauzeitplanes ist geboten, um in einem auf die gesamte Strecke abgestimmten Bauablauf den Bau der Neubaustrecke wirtschaftlich sinnvoll und umweltfreundlich zu gestalten. Zudem würden sich der im öffentlichen Interesse liegende Bau der Neubaustrecke und die damit verbundenen Vorteile für die Landesentwicklung der beteiligten Bundesländer unangemessen verzögern, wenn der Vorhabensträger die Entscheidung über etwaige Rechtbehelfe gegen die vorläufi ge Anordnung nach 36 FlurbG abwarten müsste. Es besteht somit auch ein besonderes öffentliches Interesse im Sinne des 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO an der sofortigen Vollziehung der vorläufi gen Anordnung nach 36 FlurbG, welches die privaten Interessen der betroffenen Grundstückseigentümer an der aufschiebenden Wirkung ihrer Rechtsbehelfe überwiegt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese vorläufi ge Anordnung kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Hans-C.-Wirz-Straße Gotha einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. gez. Hepping Amtsleiter (DS) Anlage 1 Flurbereinigungsverfahren Krautheim Streckenabschnitt zwischen dem Widerlager Ost der Scherkondetalbrücke und dem Finnetunnel mit entsprechenden trassennahen LBP-Maßnahmen Gemarkung Flur Flurstück Gesamtfläche in m² dauerhafte Inanspruchnahme in m² vorübergehende Inanspruchnahme in m² Krautheim Krautheim 7 711/ Krautheim 7 711/ Krautheim 7 712/ Haindorf Haindorf Haindorf Haindorf Haindorf Haindorf Haindorf Haindorf Das Umweltamt des Kreises informiert über: Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle Für den Kreis Weimarer Land wird im Frühjahr 2009 folgender Brennzeitraum festgelegt: und Montag bis Samstag von 9:00 bis 18:00 Uhr Generelle Brennverbote gelten: 1. an Sonn- und Feiertagen 2. auf gewerblich genutzten Flächen Anzeigepflicht: Bei der Verwaltungsgemeinschaft Berlstedt, Bauverwaltung/Ordnungswesen, ist eine Anzeige der Feuer spätestens zwei Werktage vor Beginn erforderlich (s. unten abgedrucktes Formular). Falls die unten genannten Bedingungen nicht eingehalten werden können, wird durch das Amt Bauverwaltung/Ordnungswesen eine Untersagung ausgesprochen. VG Berlstedt Pfl anzliche Abfälle können auch an den Kompostanlagen Bad Berka, OT Böttelborn und Weimar, OT Süßenborn oder bei sonstigen Entsorgungsbetrieben abgegeben werden. Für Kleingartenanlagen empfi ehlt es sich, an einem Tag auf einem geeigneten Brandplatz in der Anlage unter Aufsicht der jeweiligen Vorstände das Verbrennen durchzuführen. Das Umweltamt des Kreises weist ausdrücklich darauf hin, dass der Missbrauch derartiger Feuer zur Entsorgung anderer als pfl anzlicher Abfälle nach wie vor den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt und mit einem Bußgeld geahndet wird. Es werden verstärkt Kontrollen auch durch das Umweltamt hinsichtlich der nachstehend aufgeführten Bedingungen durchgeführt. Beim Verbrennen sind entsprechend der Pfl anzenabfall-verordnung folgende Bedingungen einzuhalten: Sicherheitsabstand einhalten 1,5 km zu Flugplätzen 50 m zu öffentlichen Straßen 100 m zu Lagern/Betrieben, die mit brennbaren/explosiven Stoffen hantieren

9 20 m zu landwirtschaftlichen Flächen bzw. entzündlichem Bewuchs 100 m zu Waldfl ächen (Waldbrandwarnstufe kleiner als 2) 15 m zu Gebäuden mit brennbaren Verkleidungen 5 m zur Grundstücksgrenze Vermeiden von Sichtbehinderungen auf Straßen Laub darf nicht verbrannt werden Vermeidung von Belästigungen der Nachbarschaft bzw. der Allgemeinheit; Berücksichtigung der Windrichtung und -geschwindigkeit Kurz vor dem Verbrennen ist das Brennmaterial umzuschichten (Schutz von Kleinstlebewesen) Verbrennungsstelle beaufsichtigen, ablöschen, nachkontrollieren Entzünden des Feuers ohne Brandbeschleuniger gez. Exner Amtsleiter Formular zur Anmeldung für das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen: Verwaltungsgemeinschaft Berlstedt Anzeige gemäß 4 Abs.3 Pfl anzenabfall- Verordnung Bauverwaltung/Ordnungswesen (Pfl anzabfv) v (GVBl.S.232) zuletzt geändert durch Hauptstraße 23, Berlstedt die 1. VO zur Pfl anzabfv. vom Anmeldung für das Verbrennen pflanzlicher Abfälle für Frühjahr 2009 im Zeitraum vom bis und vom bis Hiermit zeige ich an: Antragsteller(Name, Vorname) Wohnanschrift ( PLZ, Ort, Straße, Hausnummer) Verbrennungsort ( Grundstück) Verbrennungszeitraum( Tag, Uhrzeit) unbelasteter Baum- und Strauchschnitt Bemerkungen: ( gesetzl. Grundlagen: Pflanzenabfall-Verordnung vom ) 5 Anforderungen an die Verbrennung (1) Durch das Verbrennen dürfen keine Gefahren oder Belästigungen durch Rauch oder Funkenflug für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft eintreten. Es ist insbesondere auf die Windrichtung und -geschwindigkeit zu achten. Bei starkem Wind ist das Feuer zu löschen. (2) Zum Anzünden und zur Unterstützung des Feuers dürfen keine anderen Stoffe, insbesondere keine häuslichen Abfälle, Reifen, Mineralölprodukte oder mit Schutzmitteln behandelte Hölzer benutzt werden. Brennbare Flüssigkeiten dürfen nicht in Flammen und Glut gegossen werden. (3) Es müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden - 1,5 km zu Flugplätzen - 50m zu öffentlichen Straßen - 100m zu Lagern mit brennbarer Flüssigkeit oder Druckgasen sowie Betrieben in denen explosionsgefährliche oder brennbare Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden m zu landwirtschaftl. Flächen mit leicht entzündlichem Bewuchs - 100m zu Waldflächen - 15 m zu Öffnungen in Gebäudewänden, zu Gebäuden mit brennbarer Außenverkleidung und - 5 m zur Grundstücksgrenze (4) Die Abfälle müssen so trocken sein, dass sie unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennen. (5) Die Verbrennungsstellen auf bewachsenem Boden sind mit einem Schutzstreifen zu versehen und nach Abschluss ausreichend mit Erde zu bedecken oder mit Wasser zu löschen. (6) Die Verbrennungsstellen sind zu beaufsichtigen bis die Flammen und die Glut erloschen sind. Die gesetzl. Bestimmungen habe ich zur Kenntnis genommen.... Ort, Datum Unterschrift Eingang Anzeige Datum d. Prüfung Fristgerecht Beanstandungen: Nicht fristgerecht

10 Sondermüllabfuhr Halbjahr - im Kreis Weimarer Land Das Schadstoffmobil fährt vom bis durch den Landkreis Weimarer Land und hält in den Kommunen der VGem Berlstedt, um folgende Schadstoffe aufzunehmen: - Farben und Lacke (lösungsmittelhaltige) - Leuchtstoffröhren - Rost- und Holzschutzmittel - Quecksilberthermometer - Medikamentenreste - Leim, Klebe- und Beizmittel - Lösungsmittel (z. B. Waschbenzin), Säuren und Laugen - Spraydosen - Pfl anzenschutz- und Behandlungsmittel - Laborchemikalien aus dem Hobbybereich sowie - Altöl und ölverunreinigte Materialien. Die verschiedenen Stoffe, die Sie anliefern wollen, müssen getrennt verpackt sein, damit sie sich nicht untereinander vermischen können. Flüssigkeiten, Pulver und krümelige Schadstoffe bitte in geschlossenen Behältern mit sichtbarer Inhaltsangabe anliefern. Pro Einwohner oder Einwohnergleichwert (EWG) sind folgende Höchstmengen erlaubt: 5 kg insgesamt, davon 20 kg pro Gebinde (z. B. beim 4-Pers.-Haushalt) 10 Liter pro Gefäß Noch einmal kurz zur Erinnerung: Nicht ins Schadstoffmobil gehören Binderfarben, Latex, andere lösemittelfreie Farben sowie restentleerte ausgetrocknete Farbbehältnisse, Baustoffe, Asbest, Reifen, Munition und Kampfstoffe, radioaktiver Abfall und infi zierte Gegenstände, Feuerlöscher, Gasfl aschen. Sollten Sie noch Fragen haben, dann wenden Sie sich am besten rechtzeitig an die Abfallberatung des Landratsamtes Weimarer Land, Sitz Apolda, Tel.: 03644/ oder an Ihre Entsorgungsgesellschaft Landkreis Weimar mbh, Tel.: / Ergänzung zur Haushaltssatzung Bitte werfen Sie auch in Zukunft Ihre Schadstoffe nicht einfach in den Hausmüll, sondern lagern sie getrennt und auslaufsicher bis zur nächsten Abfuhr, denn das Schadstoffmobil kommt wieder. Termine: Dienstag, d Ramsla, Parkfl äche vor Fa. Wiedemann 10:00-10:30 Uhr Stedten, Vor dem Kinderspielplatz 10:45 11:15 Uhr Neumark, Lindenplatz/Feuerwehrgerätehaus 11:30 12:30 Uhr Vippachedelhausen, Mühlgasse/Am Landgut 12:45 13:15 Uhr Berlstedt, Platz vor dem Feuerwehrgerätehaus 13:30-16:15 Uhr Donnerstag, d Krautheim, Parkstreifen am Sportplatz, Containerplatz 10:00-10:30 Uhr Schwerstedt, Parkfl äche Gemeindesaal 15:30-16:30 Uhr Mittwoch, d Hottelstedt, Parkfl äche an der Gaststätte 12:15-12:45 Uhr Ettersburg, Obere Bushaltestelle/Schloss 13:00-13:30 Uhr Ottmannshausen, Unterer Lindenplatz 13:45-14:15 Uhr Ballstedt, Parkfl äche gegenüber Landhotel 14: 30-16:30 Uhr Entsorgungsgesellschaft Weimarer Land Im Gemeindejournal 02. Ausgabe erfolgte die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2009 und der Hinweis auf die öffentliche Auslegung der Haushaltsunterlagen. Dieser Auslegungshinweis wird nachträglich wie folgt ergänzt: Auslegungshinweis Die Haushaltsunterlagen 2009 werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres in der VGem Berlstedt, Hauptstraße 23, Zimmer 5 zu den allgemeinen Geschäftszeiten zwecks Einsicht zur Verfügung gehalten (Öffnungszeiten s. S. 1 Gemeindejournal). Bauer Finanzverwaltung Landratsamt Weimarer Land Gleichstellungs- u. Frauenbeauftragte Bürgernähe durch Bürgersprechstunden Als Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte des Kreises Weimarer Land führe ich auch im 1. Halbjahr dieses Jahres wieder die Bürgersprechstunden durch und zwar am Donnerstag, den , Uhr in der Verwaltungsgemeinschaft Berlstedt Hauptstr. 23, Berlstedt. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich an mich wenden, wenn Sie - Rat und Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte und Informationen oder Auskünfte zu persönlichen und alltäglichen Problemen, - Angebotsberatung zur Trägerlandschaft im sozialen Hilfesystem des Kreises Weimarer Land benötigen, - Informationen im Zusammenhang des Bundes, der Länder und Kommunen haben möchten, - Kontakte zu Frauengruppen, Initiativen, Beratungsstellen, Parteien, Bildungsträgern, Betrieben, Verbände und Organisationen suchen, - sich über geschlechtsbedingte Benachteiligungen beschweren oder darauf aufmerksam machen wollen und von psychischer als auch physischer Gewalt bedroht sind oder diese erfahren haben, Nachrichten aus dem Lyonel-Feininger-Gymnasium Buttelstedt/Mellingen Das Lyonel-Feininger-Gymnasium öffnete seine Türen: der Tag der offenen Tür und der Schnuppertag im Rückspiegel Am Donnerstag, dem , fand in der Zeit von Uhr an beiden Schulstandorten der Tag der offenen Tür statt. Eltern und Schüler der 4. Klassen aller Grundschulbereiche informierten sich über Lernmethoden und Unterrichtsergebnisse der gymnasialen Ausbildung. Unter dem Motto 90 Jahre Bauhaus wurden viele interessante Projekte vorgestellt. So konnten die Besucher in Buttelstedt unter anderem die Kunstausstellung Sammelsurium, das Bauhaus-Cafe oder verschiedene Unterrichtsräume aufsuchen. Schüler und Lehrer hatten sich umfassend auf dieses Ereignis vorbereitet und Plakate über Lyonel Feininger, sein Wirken und Schaffen sowie seinen Arbeitsstil erstellt. Besonders die Schüler der 5. Klasse engagierten sich und führten die zukünftigen Schüler, deren Eltern und Gäste durch das Schulhaus. Höhepunkt im Schulteil Buttelstedt war traditionsgemäß ein kulturelles Programm. Friedrich Eiserbeck als Lyonel Feininger ließ sich vom Schüler Lars Ballhausen durch den bunten Reigen führen, denn für Vielseitigkeit war gesorgt. Die Flötengruppe der 5. Klasse leitete das Programm ein, dann folgte unter anderem ein selbsterdachter Bauhaus-Rapp von Jungen der 8. Klasse. Auch die Theatergruppe nutzte diese Gelegenheit, um ihr Können unter Beweis zu stellen. Ihre Parodie auf den Sommernachtstraum fand viel Beifall. Gegen Uhr endete ein schöner, aber auch anstrengender Tag. - Vorschläge haben, wie die Situation der Kinder, Jugendlichen, Frauen und Männer im Kreis Weimarer Land verbessert werden kann. Als Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte erfülle ich Querschnittsaufgaben, die alle Fachbereiche der Kommunalpolitik und der Verwaltung berühren können. Ich arbeite kompetent, unbürokratisch, flexibel und kreativ als Beratungsstelle, Informationsstelle und Kontaktstelle. Mit freundlichen Grüßen Ihre Beate Wiedemann Landratsamt Weimarer Land Gleichstellungs- u. Frauenbeauftragte Tel / Fax Bahnhofstr Apolda

11 Traditionell wurde am ein offener Unterricht in den 5. Klassen durchgeführt, sodass interessierte Viertklässler sich daran beteiligen konnten. Im Schulteil Mellingen hatten sich 31 und in Buttelstedt 24 Schüler angemeldet. Vielfältige Informationen erhielten die Kinder über das neue Unterrichtsfach Natur, Mensch, Technik sowie zur zweiten Fremdsprache. Französisch, Russisch und Latein wurden vorgestellt. Die Qual der Wahl obliegt jetzt den Schülern und deren Eltern. Zur Auswertung des Vormittags stellten sich Klassenleiter, Schulleiter und Klassensprecher für Fragen zur Verfügung. Dieses Angebot wurde rege genutzt und die vielfältigsten Anfragen gestellt. Die Schnupperkinder versicherten, dass ihnen das Lernen am Gymnasium Spaß gemacht hat. A. Schäffel, K. Egel Beratungsservice rund um das Thema RENTE Die nächste Sprechstunde des Versichertenberaters Ingo Torborg fi ndet im Monat März 2009 am Donnerstag, dem , in der Zeit von 16:45 Uhr bis 18:00 Uhr im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Berlstedt Hauptstr. 23, Berlstedt statt. Versicherte der Deutschen Rentenversicherung (Bund, Mitteldeutschland, oder Knappschaft Bahn See) bekommen gebührenfrei Rat zu allen rentenrechtlichen Fragen, Auskunft zu versicherungsrechtlichen Angelegenheiten und Hilfe bei Anträgen auf Kontenklärung oder Rente. Es wird dringend empfohlen, Beratungstermine rechtzeitig zu vereinbaren, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Herr Torborg ist zu diesem Zweck wie folgt erreichbar: Tel.: 03644/ (Mo-Do, Uhr) Telefax: 03644/ oder per unter ingo.torborg@gmx.de Herzliche Glückwünsche den Jubilaren Gemeinde Ballstedt Eleonora Caspar zum Marianne Berghof zum Ilse Pommeranz zum Irmgard Walther zum 80. Gemeinde Berlstedt Traude Schwarz zum Johanna Mahlitz zum Horst Hintze zum Ursula Laube zum Elli Röseler zum Fritz Geithner zum Marianne Carnitz zum Monika Bechmann-Beier zum Joachim Weber zum Alexander Bergert zum Walpurga Haack zum Wilhelm Wichert zum Ursula Trompke zum 65. Ortsteil Hottelstedt Renate Weber zum Knut Schäfer zum Wolfgang Frühbote zum Helmut Brodkorb zum 67. Ortsteil Ottmannshausen Josef Riedel zum Traude Gerber zum Ilse Röder zum Anneliese Henkel zum 75. Ortsteil Stedten Werra Volland zum Gudrun Ludwig zum Florian Wichert zum Helga Baar zum Ursula Schmidt zum 76. Gemeinde Ettersburg Elfriede Schönewald zum Valentin Wiener zum Gertrud Strauch zum Ronald Maar zum Ingeburg Lahnor zum Wolfgang Welscher zum 80. Seniorenzentrum Ettersburg Joachim Dienemann zum Berta Köthe zum Siegrun Ungethüm zum Helmuth Kerstan zum Günther Haun zum Johanna Renate Liebscher zum Edmund Steltner zum 80. Gemeinde Krautheim Klaus Künzer zum Günther Ulrich zum Hildegard Dennstädt zum Karla Dinger zum Rudi Döbel zum Christa und Karl-Heinz Oberreich zur GOLDENEN HOCHZEIT OT Haindorf Fritz Greiner zum 72. Stadt Neumark Anneliese Girgnhuber zum Marta Haupt zum Anita Pettkus zum Irmgard Rösler zum Lieselotte Georgy zum Konrad Hocke zum Christa Münster zum Christel Börs zum Hans Necke zum Odina Herzog zum 69. Gemeinde Ramsla Oswald Bauer zum Helmut Hofmann zum Edelgard Schroepfer zum 76. Gemeinde Schwerstedt Regina Strobach zum Kurt Petzold zum Ingeborg Kühnemund zum Elfriede Malisius zum Johanna Mund zum Erika Pforte zum Edelgard und Josef Hackel zur GOLDENEN HOCHZEIT Gemeinde Vippachedelhausen Waltraud Preußel zum Margit Schwallack zum Emmy Barthel zum Winfried Schwarz zum Ilse Schäfer zum Wilhelm Körber zum Brigitte Beck zum Josef Scheike zum 89. Ortsteil Thalborn Rosemarie Oßwald zum 81. VG Buttelstedt Tourenplan des Schadstoffmobils Das Schadstoffmobil ist zu den unten aufgeführten Terminen in den Mitgliedsgemeinden der VG Buttelstedt und nimmt folgende Schadstoffe auf: Farben und Lacke (lösungsmittelhaltige) Leuchtstoffröhren Rost- und Holzschutzmittel Quecksilberthermometer Medikamentenreste Leim, Klebe- und Beizmittel Lösungsmittel (z. B. Waschbenzin), Säuren und Laugen Spraydosen Pfl anzenschutz- und Behandlungsmittel Laborchemikalien aus dem Hobbybereich sowie Altöl und ölverunreinigte Materialien. Die verschiedenen Stoffe, die Sie anliefern wollen, müssen getrennt verpackt sein, damit sie sich nicht untereinander vermischen können. Flüssigkeiten, Pulver und krümelige Schadstoffe bitte in geschlossenen Behältern mit sichtbarer Inhaltsangabe anliefern. Pro Einwohner oder Einwohnergleichwert (EWG) sind folgende Höchstmengen erlaubt: 5 kg insgesamt, davon 20 kg pro Gebinde (z.b. beim 4-Pers.-Haushalt) 10 Liter pro Gefäß. Noch einmal kurz zur Erinnerung: Nicht ins Schadstoffmobil gehören Binderfarben, Latex und Baustoffe, Reifen, Munition und Kampfstoffe, radioaktiver Abfall und infizierte Gegenstände, Feuerlöscher, Gasfl aschen.

12 Sollten Sie noch Fragen haben, dann wenden Sie sich am besten rechtzeitig an die Abfallberatung des Landratsamtes Weimarer Land Sitz Apolda, unter Telefon 03644/ oder an - Ihre Entsorgungsgesellschaft Landkreis Weimar mbh unter Telefon /72423 Bitte werfen Sie auch in Zukunft Ihre Schadstoffe nicht einfach in den Hausmüll, sondern lagern sie getrennt und auslaufsicher bis zur nächsten Abfuhr, denn das Schadstoffmobil kommt wieder. gez. Schuchort Geschäftsführer Verbrennen von Gartenabfällen Das Verbrennen von Gartenabfällen ist im Landkreis Weimarer Land für den Zeitraum vom bis zum sowie vom 23.3 bis zum gestattet. Das Brennen ist von Montag bis Samstag von Uhr festgelegt. Generelle Brennverbote gelten: 1. an Sonntagen und Feiertagen 2. auf gewerblich genutzten Flächen: In dem o.g. Zeitraum ist es erlaubt, unbelasteten Baum- sowie Strauchverschnitt unter Beachtung folgender Voraussetzungen zu verbrennen: 1. Das Verbrennen ist dem Ordnungsamt der VG Buttelstedt mindestens zwei Tage zuvor anzuzeigen. Für die Anzeige der Verbrennungen benutzen Sie bitte das nachstehende Formular. 2. Die Allgemeinheit darf weder durch Rauch oder Funkenfl ug belästigt oder gefährdet werden Berücksichtigung der Windrichtung 3. Laub darf nicht verbrannt werden. 4. Es sind Mindestabstände einzuhalten: Absender: Ort Standplatz Datum / Zeit Buttelstedt Wendehammer / Gewerbegebiet ; OT Daasdorf Parkplatz an der B ; OT Nermsdorf Containerplatz Richtung Rohrbach ; Großobringen Am Tanzplan ; Heichelheim Parkfl äche ABLIG ; Kleinobringen Dorfplatz ; Leutenthal Vor dem Gemeindebüro / Im Dorfe ; Rohrbach Parkplatz Kastanie ; Sachsenhausen Dorfplatz / Gaststätte ; Wohlsborn Hauptstraße / Alter Konsum ; ,5 km von Flugplätzen 100 Meter von Autobahnen, Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen 100 Meter von Waldfl ächen 4. Die Abfälle müssen trocken sein, um eine Rauchentwicklung möglichst gering zu halten. Die Brandstelle ist mit einem Schutzstreifen zu umgeben und nach Abschluß des Verbrennens mit Erde abzudecken oder mit Wasser zu löschen. Das Feuer ist zu beaufsichtigen, bis Feuer und Glut erloschen sind. 5. Der Holzhaufen ist vor dem Verbrennen umzuschichten dies dient dem Schutz von Kleintieren, die sich bereits im Holzhaufen ansiedelten. Ein Mißbrauch dieser Feuer zwecks Entsorgung anderer als pfl anzlicher Abfälle (z.b. Reifen, Unrat, Hausmüll, Möbelstücke) erfüllt nach wie vor den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit. Diese Ordnungswidrigkeit wird von der Unteren Abfallbehörde mit einem Bußgeld geahndet. Pfl anzliche Abfälle können auch an den Kompostanlagen Böttelborn und Süßenborn abgegeben werden. Für Kleingartenanlagen empfi ehlt es sich, an diesem Tag auf einem geeigneten Brennplatz in der Anlage unter Aufsicht des Vorstandes das Verbrennen durchzuführen. Ort, Datum Anzeige gemäß 4 Abs. 3 Pflanzenabfall - Verordnung(PflanzAbfv) vom (GVBI. S. 232) zuletzt geändert durch die Erste Verordnung zur Pflanzenabfallverordnung vom (GVBl. S. 240) Verwaltungsgemeinschaft Buttelstedt Ordnungsamt Markt Buttelstedt FAX für Rückantwort BITTE VOLLSTÄNDIG UND LESBAR AUSFÜLLEN! Hiermit zeige ich an, daß: Datum am: März bitte ankreuzen März Uhrzeit Zeit 1 Zeit 2 von - bis Ort Straße Nr. Flur, Flurstück Name, Vorname des Verantwortlichen Anschrift des Verantwortlichen oder wenn abweichend vom Absender 2009 unbelasteter Baum- und Strauchschnitt verbrannt wird. Den betreffenden Inhalt der Verordnung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen (Pflanzenabfall - Verordnung - PflanzAbfv) vom 2. März 1993 (GVBI ) und deren Änderung, habe ich als Verantwortlicher zur Kenntnis genommen Voraussetzungen 1 bis 5 der o.g. Belehrung. X X Ort, Datum Unterschrift Bearbeitungsvermerke wird von der Behörde ausgefüllt Eingang Anzeige: fristgerecht nicht fristgerecht Datum, Zeit der Prüfung: Beanstandungen / OWI: Nein Ja

13 Am Montag, den fand die 12. Sitzung der 4. Legislaturperiode der Gemeinschaftsversammlung Buttelstedt, in Buttelstedt statt. Gemäß der Tagesordnung wurden folgende Beschlüsse gefasst. Beschluss Nr. 4/2009/02/048 Genehmigung der Niederschrift der Gemeinschaftsversammlung vom Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung: 18, davon anwesend: 17, Ja-Stimmen: 14, Enthaltungen: 3 Beschluss Nr. 4/2009/02/049 Bestätigung der Jahreshaushaltsrechnung 2008, vorbehaltlich der Prüfung durch das zuständige Rechnungsprüfungsamt. Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung: 18, davon anwesend: 17, Ja-Stimmen: 17 Beschluss Nr. 4/2009/02/050 Haushaltssatzung 2009 der VGem Buttelstedt mit Anlage des Haushaltsund Stellenplanes. Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder Beratungsservice der Deutschen Rentenversicherung der Gemeinschaftsversammlung: 18, davon anwesend: 17, Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 2, Enthaltungen: 1 Beschluss- Nr. 4/2009/02/051 Finanzplan der VGem Buttelstedt für die Jahre sowie das Investitionsprogramm. Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung: 18, davon anwesend: 17, Ja-Stimmen: 15, Nein-Stimmen: 2 Im Tagesordnungspunkt 6 informierte der Vorsitzende die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung über die Abstimmungsergebnisse der Stadt Buttelstedt und der Gemeinden Rohrbach, Leutenthal, Heichelheim, Großobringen und Sachsenhausen zur Willenserklärung zur Änderung der gegenwärtigen Verwaltungsstruktur. Da die Gemeinden Kleinobringen und Wohlsborn noch über diese Angelegenheit beraten und beschließen müssen, konnte ein abschließendes Ergebnis für die evtl. Bildung einer Thüringer Landgemeinde noch nicht festgestellt werden. Die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung wurden anschließend über den organisatorischen Ablauf der Kommunalwahlen am 07. Juni 2009 informiert. Wagner, Vorsitzender Die nächste Sprechstunde des Versichertenberaters Ingo Torborg fi ndet im Bereich der VG Buttelstedt wie folgt statt: Dienstag, den 17. März 2009 in der Zeit von 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr im Hause der Verwaltungsgemeinschaft Buttelstedt Versicherte der Deutschen Rentenversicherung bekommen gebührenfrei Auskunft zu rentenrechtlichen Fragen und Hilfe bei Anträgen auf Klärung des Rentenkontos oder auf jegliche Art Rente. Zur Vermeidung unnötiger Wartezeiten wird dringend empfohlen, Beratungstermine rechtzeitig zu vereinbaren. Herr Torborg ist zu diesem Zweck wie folgt erreichbar: Telefon: (Mo. - Do. 19:30 bis 20:30 Uhr), Telefax: , ingo.torborg@gmx.de Herzliche Glückwünsche den Jubilaren Buttelstedt Anneliese Gersing am zum 71. Waltraud Lewinski am zum 70. Monika Mittura am zum 67. Fritz Kühn am zum 68. Dr. Hans Grahmann am zum 82. Klaus Göbel am zum 68. Georg Becher am zum 67. Elisabeth Landmann am zum 96. Elli Feistkorn am zum 83. Erna Hoffmann am zum 80. Günter Watzke am zum 65. Buttelstedt Daasdorf Brigitte Kleinschmidt am zum 77. Bernhard Pfündner am zum 68. Buttelstedt Weiden Heidemarie Mattigk am zum 66. Großobringen Johann Wagner am zum 72. Helga Schlevoigt am zum 72. Klaus Unger am zum 70. Annelore Kohl am zum 74. Gisela Bürger am zum 78. Karl Heß am zum 90. Rita Kenzler am zum 78. Gertrud Koch am zum 82. Dieter Frühauf am zum 69. Hans Rosenhan am zum 68. Heichelheim Edith Barthel am zum 78. Sigrid Graf am zum 67. Edith Reifert am zum 78. Kleinobringen Gertrud Erfurth am zum 80. Gisela Schäfer am zum 81. Reinhard Beschel am zum 73. Leutenthal Erika Malarski am zum 65. Horst Prater am zum 74. Ferdinand Reill am zum 87. Werner Schuchardt am zum 71. Udo Schuchardt am zum 83. Rohrbach Edeltraut Vogel am zum 69. Ingeborg Schröter am zum 75. Ingeburg Mund am zum 79. Manfred Ruppe am zum 71. Sachsenhausen Rolf Götze am zum 69. Karin Bergmann am zum 65. Gertrud Fischer am zum 87. Fritz Leudolph am zum 84. Else Franke am zum 86. Ursula Steinhäuser am zum 70. Christa Streiber am zum 74. Wohlsborn Melanie Förste am zum 74. Gisela Böttner am zum 65. Ursula Weber am zum 77. Gerhard Rahn am zum 86. Erika Agethen am zum 76. Stadt B U T T E L S T E D T OT Daasdorf / OT Nermsdorf / OT Weiden Bürgermeister: Joachim Ulrich Gemeindeanschrift: Telefon: (036451) Beigeordneter: Lothar Münnich Markt 14, Buttelstedt Sprechzeit: jeden Dienstag Uhr Verehrte Bürgerinnen und Bürger! Jahre Stadtrecht In diesem Jahr jährt sich die Verleihung des Stadtrechtes an Buttelstedt, zum 555. Mal. Dieses Jubiläum soll im Rahmen des diesjährigen Stadtfestes, welches am 6. September `09 ab 10 Uhr auf dem Marktplatz stattfi ndet, gewürdigt und gefeiert werden. Der Förderkreis Krebs Fasch Kirche Buttelstedt e. V., unser Kindergarten Storchennest die Grund- und Regelschule sowie das Gymnasium, der Schützenverein und einige unserer ortsansässigen Gewerbetreibenden sowie Privatpersonen haben bereits ihre Teilnahme zugesagt. Da das Stadtfest wegen des Jubiläums einen mittelalterlichen Anstrich bekommen soll, laufen deswegen bereits Gespräche mit entsprechenden Gewerbetreibenden die in dieses Ambiente passen. Sollte außerdem noch jemand aus der Bevölkerung Interesse an der Vorbereitung und Durchführung des Festes haben, so kann er sich beim Bürgermeister melden. Anfang März wollen sich dann alle Beteiligten zum ersten Mal treffen, um in die konkrete Vorbereitung zu gehen. Ich möchte mich bereits jetzt mit der Bitte an die Bevölkerung wenden, sich den 6. September 2009 vorzumerken und auch Bekannte und Verwandte zu informieren, damit unser diesjähriges Stadtfest möglichst viele Besucher aufweisen kann.

14 Erschlossenes Bauland zu verkaufen Die Stadt Buttelstedt verkauft kostengünstig und provisionsfrei erschlossene Baugrundstücke. Garten zu verpachten Die Stadt Buttelstedt verpachtet am Rande der Gartenanlage in der Haindorfer Straße ab sofort einen Garten in der Größe von ca. 400 m². Interessenten melden sich bitte dienstags von Uhr persönlich oder unter Tel.: / auf dem Bürgermeisteramt. Gewerberäume zu vermieten Für die im Erdgeschoß des NAHKAUF Marktes befi ndlichen Räume werden Mieter gesucht. Die Räume können als Verkaufs- oder anderweitige Gewerberäume genutzt werden. Interessenten melden sich bitte bei Herrn Siegfried Heyer in Mellingen unter Tel.: / oder beim Marktleiter. J o a c h i m U l r i c h, Bürgermeister Wichtige Temine Fahrbibliothek: Buttelstedt Uhr bis Uhr Daasdorf Uhr bis Uhr Nermsdorf Uhr bis Uhr Weiden Uhr bis Uhr Altpapier: Alle Orte Gelber Sack: Alle Orte und Hausmüll: Alle Orte und J o a c h i m U l r i c h, Bürgermeister Buttelstedter Grundschule ehrt Gustav Steinacker zum 200. Geburtstag In der Woche vom gedenken die Schüler, Lehrer und Erzieher dem 200. Geburtstag Ihres Namensgebers. Gustav Wilhelm Steinacker wurde am 1. März 1809 in Wien geboren. Nach seinem Studium in Wien und Halle kam er 1853 durch seine Freundschaft mit Franz Liszt nach Weimar. Er war nicht nur ein Freund Friedrich Fröbels sondern gründete am 29. Mai 1859 die erste Kinderbewahranstalt in Buttelstedt, immerhin den 3. Kindergarten in Deutschland. Von 1858 bis 1877 lebte und wirkte Gustav Steinacker in Buttelstedt, wo er am 7. Juni 1877 seine letzte Ruhestätte fand. In dieser Gedenkwoche stellen die Mädchen und Jungen der 3. und 4. Klassen Arbeiten zum Thema: Wir interpretieren Gustav Steinacker zu seinem 200. Geburtstag modern, die sie im Kunstunterricht unter Anleitung von Frau Büttner angefertigt haben. Die Gustav Steinacker Ausstellung wird zum diesjährigen Stadtfest präsentiert. Einige Schüler besuchen die Grabstätte mit der Schulleiterin Frau Pocher Nächster Vortrag Am 16. März 2009 um Uhr stellt uns Frau Doris Setzpfandt eines ihrer Lieblingsbücher Die Frau aus Tausendundeiner Nacht von Denise Zintgraff vor. Ihre Geschichte klingt wie ein Märchen aus 1001 Nacht - doch sie ist wahr! Die Schweizerin war zwei Jahre lang Erzieherin eines saudi-arabischen Prinzen hermetisch abgeschirmt in der Welt eines Harems. Sie lernte unvorstellbaren Luxus kennen und erhielt Einblicke, wie sie einer Europäerin noch nie möglich waren. Alle interessierten Bürger sind recht herzlich eingeladen. Wanderung Die nächste Wanderung rund um Buttelstedt findet am Mittwoch, 11. März 2009, statt. Bei schlechtem Wetter wird ein gemütlicher Nachmittag in den Räumen des Pfarrwitwenstiftes stattfinden. Treffpunkt: Pfarrwitwenstift, Markt 7 in Buttelstedt Beginn: Uhr Es wird dazu recht herzlich eingeladen. Der FÖRDERKREIS KREBS-FASCH UND KIRCHE E.V. war am 19. Januar 2009 sehr erfreut über die positive Resonanz, die der Lesung aus der Buttelstedter Chronik von Otto Geißler entgegengebracht wurde. Der Vortragsraum des Pfarrwitwenstifts war nicht nur mit Bürgern aus Buttelstedt und den Ortsteilen der Verwaltungsgemeinschaft gefüllt, nein, sogar einige Gäste aus Weimar verfolgten mit Interesse den Vortrag von Frau Helga Geißler über das Buttelstedter Handwerk. In früher Zeit gab es in Buttelstedt neben sieben Korbmacher, sechs Leinenweber, vier Fleischer, sowie mehrere Schuhmacher, Tischler, Klempner, Bäcker, Buchbinder, eine Käserei, ein Brauhaus und fünf Gasthöfe. In Buttelstedt gab es neben der bekannten Fleischerei Kolbe noch vier weitere. An die Fleischerei Buschmann, heute eine Eisdiele, konnten sich bestimmt noch einige unserer Gäste erinnern. Aber dass es noch weitere Fleischergeschäfte im Ratskeller, das Geschäft der Familie Münzel am Schmiedeberg Nr. 6 und der Fam. Schuhmann in der Kölledaer Straße gab, war nicht vielen bekannt. Desweitern gab es Geschäfte Am Schmiedeberg 7 Gemischtwaren Hoyer; in der Kölledaer Straße 17 Kohlschmidt und in der Hausnummer 7 Vater (heute Pizzeria). Zum Schluss hörten wir noch einige Schnärzen und Anekdoten über die verschiedenen Gasthöfe zu Buttelstedt, die in seiner Chronik nieder geschrieben sind. WIR SAGEN DANKE! Am Sonnabend, den fand auf dem Gemeindesaal in Schwerstedt eine Verkehrsteilnehmerschulung durch die Fahrschule Michel statt. Der Leiter der Fahrschule, Lars Michel, verzichtete auf eine Teilnehmergebühr und stellte stattdessen ein Spendenauto auf. Der Erlös von 156,50 dieser Veranstaltung kam unserer Grundschule zugute und soll für die bewegte Pausengestaltung verwendet werden. ZU VERMIETEN! Sanierte 4-Raum-Wohnung (124m 2 ) ab Mai 2009 von privat günstig (auf Anfrage) in Buttelstedt zu vermieten. Tel.: / (ab 18 Uhr) Für Ihre e Festlichkeiten bieten wir diverse Braten, Pfannen sowie rustikale & festliche Platten Buttelstedt Weimarische Str.16 Tel. ( ) Fax ( ) Mo.: Die.-Fr.: Sa.: 8-12 Uhr 8-18 Uhr 8-12 Uhr

15 Kinderfasching in Buttelstedt Auch in diesem Jahr zum Auftakt der Karnevalszeit, standen unsere kleinen Narren in Buttelstedt bereit. Es wurde gesungen, getanzt und gelacht, das hätte wohl keiner so gedacht. Zu verdanken haben wir das all unseren Helfern und Sponsoren, die uns mit Geldund Sachspenden tatkräftig unterstützten: VIELEN HERZLICHEN DANK möchten wir auf diesem Wege sagen an: Bäckerei Herrmann Steglich, Buttelstedt Baufi rma Marco Bär, Buttelstedt Bistro Fiffty, Annett Hülle, Buttelstedt Brunnenapotheke Dr. Karin Schwarz, Buttelstedt Edeka Markt Walther, Buttstädt Fleischerei Lutz Kolbe, Buttelstedt Friseursalon Bottin, Buttelstedt Nahkauf Heyer, Fil. Buttelstedt Petra und Peter Kielmann, Buttelstedt Sparkasse Mittelthüringen, Fil. Buttelstedt SPD Ortsverein, Buttelstedt Stadt Buttelstedt, Herrn Ulrich Der Karnevalsverein Ausschankplatz zu vergeben Der Kulturverein Leutenthal e. V. wird im Rahmen der Kirmes 2009 für den Zeitraum vom einen Ausschankplatz für eine Bierbude/Theke vergeben. Interessenten erhalten weitere Informationen bei: Christoph Heinze Tel.: / oder Jan Pfündner Tel.: / Die Abgabe eines unverbindlichen Angebotes sollte bis spätestens erfolgen. Die endgültige Vergabe wird nach Bestbieterprinzip erfolgen DANKSAGUNG Gekämpft, gehofft und doch verloren, Dich leiden sehen und nicht helfen können, war unser aller größter Schmerz. Für die vielen Beweise aufrichtiger Anteilnahme, die uns durch liebevolle geschriebene Worte, Blumen und Geldzuwendungen sowie durch die persönliche Teilnahme an der Trauerfeier für unseren verstorbenen Jürgen Möbius zuteil wurden, sagen wir allen Verwandten, Freunden, Bekannten und Nachbarn ein großes Dankeschön. Daasdorf, im Februar 2009 Unsere Kunden sollen so lange wie möglich in ihren eigenen vier Wänden leben und am öffentlichen Leben teilnehmen können. Daher bieten wir neben den behandlungsund grundpflegerischen Tätigkeiten zusätzlich folgende Leistungen an: 1. Pflegerische Tätigkeiten im Rahmen der Pflegeversicherung nach 16 SGB XI Anleitung, Hilfe oder Übernahme bei den Aktivitäten des täglichen Lebens, wie z.b. Körperpflege, Ernährung, Bewegung, Ausscheidung, 24 h Rufbereitschaft Urlaubs- und Verhinderungspflege nach 39 SGB XI bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson Beratungsbesuche nach 37 Abs. 3 SGB XI, 2. Behandlungspflege gemäß 37 Abs.1 SGB V Medizinisch- pflegerische Tätigkeiten, die der Arzt zur Erreichung des Behandlungszieles verordnet, wie z.b. Wundversorgung und Verbände, Kompressionstherapie, Medikamentenüberwachung, Injektionen usw. In stillem Gedenken Annemarie Möbius und Angehörige Ihr Ambulanter Pflegedienst GmbH Weimar Warschauer Straße 26 b Weimar Alles aus einer Hand, denn wir möchten, dass Sie sich Zuhause rundum wohl fühlen. 3. Besondere Tätigkeiten Private Hauswirtschaft Begleitung und Betreuung Sterbender in Kooperation mit speziell dafür geschulten Personal Kompetente, fachgerechte Beratung in Sachen Pflege (Einstufungskriterien für eine Pflegestufe) Hilfestellung beim Ausfüllen oder Formulieren von Anträgen/Kostenklärung Stundenweise Betreuung durch ehrenamtliche Helfer in Kooperation 4. Weitere Kooperationen Betreutes Wohnen in einer neuen Wohnform in sanierten 1- bis 2-Raumwohnungen Vermittlung von Hausnotrufsystemen, Hausmeisterservice Essen auf Rädern (Tiefkühlkost) von apetito Apothekendienst, Sanitätshaus, Medizinische Fußpflege / Friseur 5. Einzugsgebiet Weimar im Umkreis von 15 Kilometern 6. Ansprechpartner: Ilona Haase - Angela Döbel - Birgit Klein / easycredit ist der faire Kredit der TeamBank AG Fair ist, wenn es sicher ist. VR Bank Weimar eg Dingelstedtstraße Weimar Telefon: 03643/ Empfohlen durch: Raiffeisen-Techni-Trak GmbH Agrartechnik Service Dienstleistungen Unser Service für Sie! KOMMUNAL- und GARTENTECHNIK PKW Reparatur AU TÜV REIFENSERVICE für Landmaschinen Baumaschinen PKW LKW BAUMASCHINEN KLIMATECHNIK LKW KOMPLETTSERVICE LANDTECHNIK Neu- und Gebrauchtmaschinen Ersatzteile ÖFFNUNGSZEITEN! Mo - Fr Uhr Sa Uhr Am Feldschlößchen Buttelstedt Tel.: / Fax: / info@raiffeisen-techni-trak.de

16 G R O S S O B R I N G E N Bürgermeister: Bernd Schröder Gemeindeanschrift: Weimarische Str. 48 A, Telefon: (03643) Beigeordneter: Jens Lange Großobringen Sprechzeit: jeden Dienstag Uhr Liebe Bürgerinnen und Bürger, in der letzten Gemeinderatssitzung am wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss Nr. 01/2009 Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder des GR: 6, davon anwesend: 6, Ja-Stimmen: 6 Beschluss Nr. 02/2009 Haushaltssatzung 2009 der Gemeinde Großobringen mit Anlage des Haushalts- und Stellenplanes. Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder des GR: 6, davon anwesend: 6, Ja-Stimmen: 6 Beschluss Nr. 03/2009 Finanzplan der Gemeinde Großobringen für die Jahre sowie Investitionsprogramm. Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder des GR: 6, davon anwesend: 6, Ja-Stimmen: 6 Beschluss Nr. 04/2009 Nachfolger für den Jugendwart für die FFw der Gemeinde Großobringen. Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder des GR: 6 davon anwesend: 6, Ja-Stimmen: 6 Beschluss Nr. 05/2009 Nachfolger für den Gerätewart für die FFw der Gemeinde Großobringen Beschluss Nr. 06/2009 Antrag von Dietmar Focke auf Bauvorbescheid für die Errichtung einer Werkstatt auf dem Flurstück 586/2 in Großobringen. Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder des GR: 6, davon anwesend: 6, Ja-Stimmen: 6 Beschluss Nr. 07/2009 Antrag von Holger Krause auf Errichtung eines Einfamilienhauses auf der südöstlichen Teilfl äche des Flurstückes 92/2, Flur 1 Gemarkung Großobringen. Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder des GR: 6, davon anwesend: 6, Ja-Stimmen: 6 Beschluss Nr. 08/2009 Willenserklärung zur Änderung der gegenwärtigen Verwaltungsstruktur. Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder des GR: 6, davon anwesend: 6, Nein-Stimmen: 6 Am wurde der Haushalts- und Finanzplan für das Jahr 2009 beschlossen. Das Wirtschaftsjahr 2008 konnte in finanzieller Hinsicht sehr positiv abgeschlossen werden, der Fehlbetrag wurde bis auf 20,0 T abgebaut. Folgende Maßnahmen sind für 2009 geplant: 1. Ortsbeleuchtung am Wohlsborner Weg (6 Lampen) wird erneuert. 2. Aufschotterung des Feldweges von der Sachsenhausener Str. in Richtung Offenstag 3. Wie uns der Abwasserzweckverband informierte, sollen 2009 die Grundstücke der Familien Klatte und Barthel an das zentrale Abwassernetz angeschlossen werden. In diesem Zusammenhang ist die Erneuerung des Fußweges in diesem Bereich geplant. Die Anlieger werden rechtzeitig über die Durchführung der Baumaßnahme informiert. Bernd Schröder Bürgermeister Einladung Am , 14:30 Uhr, laden wir alle Seniorinnen und Senioren, sowie alle Frauen der Gemeinde Großobringen zur Frauentagsfeier in das Gemeindehaus ein. Eine kleine Überraschung für diesen Tag ist in Vorbereitung. Wichtige Termine: Gelber Sack: Montag, den und Hausmüll: Mittwoch, den und Altpapier: Montag, den Fahrbibliothek: Freitag, den in der Zeit von 17:00 bis 17:45 Uhr H E I C H E L H E I M Bürgermeister: Dietmar Stubendorff Gemeindeanschrift: Hauptstraße 9, Beigeordneter: Alfred Rabenstein Heichelheim Telefon: (03643) / Sprechzeit: jeden 2. u. 4. Do Uhr In der Gemeinderatssitzung am wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss Nr. 01/2009 Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder der GR: 7, davon anwesend: 6, Ja-Stimmen: 6 Beschluss Nr. 02/2009 Änderung des Beschlusses Nr. 23/2004 Geschäftsordnung. Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder des GR: 7, davon anwesend: 6, Ja Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 1 Beschluss Nr. 03/2009 Aussetzung des Beschlusses des GR Nr. 25/2008 vom und Festlegung über den zeitweiligen Ausschuss der Firma Elektro- und Handwerkerservice D. Stubendorff bei der Vergab von gemeindlichen Aufträgen. Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder des GR: 7, davon anwesend: 6, Ja-Stimmen: 5. Ein Mitglied des GR war auf Grund des 38 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. In der Gemeinderatssitzung am wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss Nr. 04/2009 Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder des GR:7, davon anwesend: 6, Ja-Stimmen: 6 Beschluss Nr. 05/2009 Willenserklärung zur Änderung der gegenwärtigen Verwaltungsstruktur. Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder des GR: 7, davon anwesend: 6, Nein-Stimmen: 6 Dietmar Stubendorff Bürgermeister Nachrichten der Freiwilligen Feuerwehr und des Feuerwehrvereins Heichelheim e. V. Sehr geehrte Einwohner und Freunde unserer Feuerwehr, im November 2008 berichteten wir das letzte mal über unsere Aktivitäten. Es wird Zeit, dass Sie wieder von uns hören und wir über unsere Vorhaben im Jahr 2009 informieren. Bereits am sowie haben gemeinsame Vorstandssitzungen der Freiwilligen Feuerwehr und des Vereins stattgefunden. Hierbei wurden Arbeitspläne für das gesamte Jahr 2009 abgestimmt und erstellt. Die Hauptaufgabe unseres Vorstandes und der Mitglieder des Feuerwehrvereins wird auch 2009 wieder die volle Unterstützung unserer Freiwilligen Feuerwehr bei der Bewältigung Ihrer Arbeit sein. Der Jahresplan des Vereins sowie der Schulungs- und Ausbildungsplan der Einsatzgruppe wurde jedem Vereinsmitglied sowie Mitglied der FFW ausgehändigt. Sicher wird es zwischendurch Änderungen geben, aber ein Plan muss sein. Folgende wichtige Haupttermine hat sich der Verein für 2009 gegeben: - Frauentagsfeier im März - Vollversammlung im März zur Vorbereitung der Kommunalwahl - Osterfeuer im April - Vereinsfahrt im April - Sanierung Schulungszentrum im Mai Juni - Sanierung Versorgungshänger im Mai Juni - Kartoffelfestabsicherung im September - Jahreshauptversammlung und Wahlen im Dezember Die monatliche Reinigung des Schulungszentrums für unsere Kameraden, hat ebenfalls der Verein übernommen und für die Sanierung des Schulungszentrums werden Fördermittel beantragt, damit die Gemeinde mit diesen Kosten nicht belastet werden muss. Die Hauptaufgabe der Einsatzgruppe wird die Absicherung der Einsatzbereitschaft sein. Dazu werden jeden 2. und 4. Freitag Schulungen durchgeführt sowie Geräte und Ausrüstungen gepfl egt.

17 Über das gesamte Jahr sind somit 20 Schulungsabende angesetzt. Natürlich wird auch praktische Ausbildung ein wesentlicher Bestandteil dieser Schulungen bilden. Weitere Themen in der Vorstandssitzung waren: - Antrag an unseren Gemeinderat zur Mitbenutzung des Gebäudes neben dem öffentlichen Spielplatz für Ausrüstung und Technik, die nicht unmittelbar zum Einsatz benötigt wird. Unser Gerätehaus ist überfüllt und entspricht in keinster Weise den Unfallverhütungsvorschriften der Feuerwehr. - Antrag an die Gemeinde zur weiteren Nutzung eines anliegenden Nebenraumes am Schulungszentrum. Dieser soll als Büro für unseren Ortsbrandmeister und als Archiv für die Feuerwehrchronik der Gemeinde dienen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am diesem letztgenannten Antrag zugestimmt. Wichtige Termine: Einladung zum Osterfeuer 2009 am Karfreitag, den 10. April 2009, ab 18:00 Uhr Anlieferung von unbelastetem Holz nur am Karfreitag, den 10. April 2009, in der Zeit von 8:00 13:00 Uhr am Ortsausgang Richtung Mühle Veranstalter ist die Freiwillige Feuerwehr. Der Feuerwehrverein Heichelheim übernimmt die Verpfl egung der Gäste. In der Hoffnung, dass im Jahr 2009 möglichst keine ernsthaften Einsätze erforderlich sein werden, verbleiben wir mit freundlichen Grüßen die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Heichelheim die Mitglieder des Feuerwehrvereins Heichelheim e.v. Gelber Sack: Montag, den und Hausmüll: Donnerstag, den und Altpapier: Montag, den Fahrbibliothek: Donnerstag, den in der Zeit von 15:30 bis 16:15 Uhr Kosmetik Fußpflege (auch Hausbesuch) Nagelstudio Fußnagelmodellage exkl. Stardüfte K L E I N O B R I N G E N Anja Streiber Inhaberin Hauptstr. 47 / Richtung Windmühle Heichelheim Tel. (03643) Braut- & Hochzeitsstyling (auch Mobilservice) Wimpernverlängerung Permanent Make up & Body Tattoos Sauna & Solarium Yoga - Kurse (wir von der Krankenkasse gefördert) Bürgermeister: Gerhard Schauerhammer Gemeindeanschrift: Verwaltungsgemeinschaft Buttelstedt Telefon: (03643) Beigeordneter: Hendrik Jakubeit Markt 2, Buttelstedt Sprechzeit: Donnerstags Uhr NEU NEU Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner, in der Gemeinderatssitzung am Mittwoch, den wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss Nr. 01/2009 Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder des GR: 7, davon anwesend: 6, Ja-Stimmen: 6 Beschluss Nr. 02/2009 Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder des GR: 7, davon anwesend: 6, Ja-Stimmen: 6 Beschluss Nr. 03/2009 Haushaltssatzung 2009 der Gemeinde Kleinobringen mit Anlage des Haushaltsund Stellenplanes. Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder des GR: 7, davon anwesend: 6, Ja-Stimmen: 6 Beschluss Nr. 04/2009 Finanzplan der Gemeinde Kleinobringen für die Jahre sowie das Investitionsprogramm. Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder des GR: 7, davon anwesend: 6, Ja-Stimmen: 6 Beschluss Nr. 05/ Satzung der Gemeinde Kleinobringen zur Änderung der Satzung zur Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge für öffentliche Verkehrsanlagen der Gemeinde Kleinobringen. Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder des GR: 7, davon anwesend: 6, Ja-Stimmen: 6 Gerhard Schauerhammer, Bürgermeister Werter Herr Karl Hasenbein, auf diesem Weg möchte ich mich herzlich bei Ihnen dafür bedanken, dass Sie durch ihren Anruf bei der Kommunalaufsicht etwaig entstehenden Schaden (Kommunal- und Verwaltungsrechtlich) in letzter Minute abgewendet haben. Da Sie großes Interesse für das Wohl unserer Gemeinde (also auch Ihres) durch diese Tat bekunden, bitte ich Sie, um Bekanntgabe Ihrer Wohnanschrift in unserem Ort, damit ich Ihnen persönlich die Einladungen für die nächsten Sitzungen zu schicken kann und Sie nicht über welche Wege auch immer erkunden müssen, wann und wo die nächsten Sitzungen des Gemeinderates stattfinden. Hochachtungsvoll Gerhard Schauerhammer, Bürgermeister Die Gemeinde KLEINOBRINGEN verkauft preiswert und provisionsfrei voll erschlossene Grundstücke im Wohngebiet Im Hirseborn. Interessenten melden sich beim Bürgermeister Tel / oder in der Verwaltungsgemeinschaft Buttelstedt Bauverwaltung Tel / Der nächste Seniorennachmittag findet am Donnerstag, dem 12. März, Uhr im Bürgerhaus Kleinobringen statt. Kinderfasching Seit dem letzten Jahr gibt es in K l e i n o b r i n g e n dank der Initiative e i n i g e r M u t t i s wieder Kinder- Faschingsfeiern. Initiiert von Frau Böttcher, Frau Flohr und Frau Gerstung, im vorigen Jahr noch unterstützt von Frau Söllner, konnten die Jüngsten zusammen mit ihren Eltern im Bürgerhaus ein schönes Fest feiern. Nach der verhalten aufgenommenen Ertaufl age 2008 waren in diesem Jahr fast alle Kinder des Dorfes mit von der Partie. Solch ein Gewimmel möcht ich sehn... Es war zu sehen, ein wunderbares, buntes Bild mit den hübsch kostümierten Kindern. Aber auch die Eltern hatten die verordnete Kostümpfl icht lustig umgesetzt. Hungern und dursten musste niemand, es gab Kaffee, Kuchen, Würstchen und Kaltgetränke. Bei lustigen Spielen mit den Kindern, die Eltern wurden mit eingebunden, verging die Zeit wie im Fluge und alle hatten Spaß. E. Sundhaus

18 Seniorenveranstaltungen Kleinobringen ist helle gelle gelle Das war auch in diesem Jahr das Motto des Kleinobringer Seniorenfaschings. Wie die Jüngsten haben sich auch die Ältesten wieder kostümiert und im Bürgerhaus lustig gefeiert. Bezüglich der Kostüme sind wieder einige gute Ideen mit Phantasie umgesetzt worden. Nach dem Kaffeetrinken wurde die Sitzung mit Büttenreden eröffnet. In dieser Beziehung waren wir in diesem Jahr gehandikapt, da mit Jochen Erfurth sowie Siegfried und Sibylla Schwerz bewährte Büttenredner infolge Krankheit ausgefallen sind. Aber Sonja Erlhof, Fritz und Karin Heyner und Egon Sundhaus haben das Beste gegeben, so dass die Stimmung, mit Gesang und Schunkeln und unterstützt durch geistige Getränke, zum Weiberfasching gut nach oben schwappte, wobei auch ein Schlips dran glauben musste. Egon Sundhaus Donnerstag ist Schnitzeltag im Schlemmergut GROSSOBRINGEN Jeden Donnerstag ab Uhr extra Karte mit 10 versch. Schnitzelvariationen inkl. Getränk für nur 9,90 Alle SCHNITZEL auch im XXL Format! Vorbestellungen und Anfragen unter Tel.: / (ab 17 Uhr ) oder 0157 / Info s unter Wichtige Termine Gelber Sack: Montag, den und Hausmüll: Mittwoch, den und Altpapier: Montag, den Fahrbibliothek: Donnerstag, den in der Zeit von 16:20 bis 16:50 Uhr Bürgermeister: Herbert Steinhäuser Beigeordneter: Udo Malisius L E U T E N T H A L Gemeindeanschrift: Im Dorfe 17, Leutenthal Bekanntmachnung der Haushaltssatzung der Gemeinde Leutenthal für das Haushaltsjahr 2009 Mit Beschluß Nr. 08/2008 hat der Gemeinderat der Gemeinde Leutenthal in seiner Sitzung am die Haushaltssatzung für das Jahr 2009 beschlossen. Mit Schreiben vom wurde durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Weimarer Land der Eingang der Haushaltssatzung für das Jahr 2009 bestätigt. Genehmigungspfl ichtige Teile sind in der Haushaltssatzung für das Jahr 2009 nicht enthalten. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt in der Zeit vom bis in der Verwaltungsgemeinschaft Buttelstedt, Markt 2, Zimmer 16 öffentlich aus und kann während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach 80 Abs. 3 ThürKO besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Haushaltsplan ebenso während der üblichen Dienststunden in den o. g. Räumen. HAUSHALTSSATZUNG der Gemeinde Leutenthal Landkreis Weimarer Land für das Haushaltsjahr 2009 Aufgrund der 19, Abs. 1 Satz 1 und 55 der ThürKO erläßt die Gemeinde Leutenthal folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit festgesetzt, er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und den Ausgaben mit ,00 Diakonie-Sozialstation Weimar-Blankenhain Rund um die Uhr für Sie da! WIR BIETEN IHNEN IN WEIMAR UND IM WEIMARER LAND: Häusliche Pflege in den heimischen Wänden Urlaubspflege Ambulante Demenzbetreuung Pflegemittelausleihe Kompetente Beratung zur häuslichen Pflege Hauswirtschaftshilfe Diakonie Sozialstation Weimar-Blankenhain Trierer Str Weimar Tel.: 03643/ Fax: 03643/ Telefon: (036451) Sprechzeit: jeden 2. Mittwoch im Monat Uhr und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und den Ausgaben mit ,00 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden für das Haushaltsjahr 2009 nicht festgesetzt. 3 Verpfl ichtungsermächtigungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden für das Haushaltsjahr 2009 nicht festgesetzt. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2009 wie folgt festgesetzt: Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 225 v.h. b) für die Grundstücke (B) 350 v.h. Gewerbesteuer 400 v.h. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird für das Haushaltsjahr 2009 auf ,00 Euro festgesetzt. 6 Die Haushaltssatzung 2009 tritt mit dem 1. Januar 2009 in Kraft. Leutenthal, den Herbert Steinhäuser Bürgermeister

19 Sprechzeiten des Bürgermeisters: Mittwoch, und , jeweils in der Zeit von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr im Gemeindebüro Herbert Steinhäuser, Bürgermeister Herzliche Glückwünsche den Jubilaren Frau Erika Malarski am 03. März zum 65. Geburtstag Herrn Dieter Kühndorf am 05. März zum 60. Geburtstag Herrn Horst Prater am 17. März zum 74. Geburtstag Frau Rosemarie Hernich am 19. März zum 61. Geburtstag Herrn Ferdinand Reil am 20. März zum 87. Geburtstag Herrn Werner Schuchardt am 26. März zum 71. Geburtstag Herrn Udo Schuchardt am 28. März zum 83. Geburtstag Herrn Rainer Brunner am 29. März zum 63. Geburtstag Wir möchten uns ganz herzlich beim Faschingsverein von Leutenthal für die liebe Einladung bedanken. Besonderer Dank gilt Andreas Hernich für den Hin- und Rücktransport an diesem Tag. Es war für uns ein unvergessliches Erlebnis. Die Rentner von Buttelstedt bedanken sich hiermit recht herzlich. Gasthaus ZUR LINDE A. Hernich Leutenthal im Dorfe 41 Party-Service Feierlichkeiten Veranstaltungen/Saalvermietung Hochzeitsfahrten Tel.: 0172/ o / Meisterbetrieb Hopfgarten Bau- u. Maschinenschlosserei Tore, Zäune, Geländer Reparaturen Drehen, Fräsen Fa. Uwe Hopfgarten Im Dorf Nr Leutenthal Tel./Fax: / Wichtige Termine Altpapier: am Gelber Sack: und Hausmüll: und Fahrbibliothek: Ein Termin wurde der Gemeinde noch nicht benannt. Wintergärten Innentüren Haustüren und Fenster in Holz und Kunststoff Rolläden Garagentore Dachwohnfenster Treppen in Holz ALLES MASSANFERTIGUNG Im Dorf 39a Leutenthal Tel. ( ) Fax: R O H R B A C H Bürgermeister: Ingolf Otto Telefon: (036451) Beigeordneter: Manfred Neumeister Gemeindeanschrift: Im Dorfe 35, Rohrbach Sprechzeit: jeden 1. und 3. Donnerstag Uhr Liebe Rohrbacher und Rohrbacherinnen, in der letzten Gemeinderatssitzung am wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss Nr. 01/2009 Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder des GR: 7, davon anwesend: 7, Ja-Stimmen: 5, Enthaltungen: 2 Beschluss Nr. 02/2009 Trassenplan der E.ON Thüringer Energie AG für die Erdverkabelung des Ortsnetzes Rohrbach. Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder des GR: 7, davon anwesend: 7, Ja-Stimmen: 7. Beschluss Nr. 03/2009 Erste Satzung zur Änderung der Baumschutzsatzung. Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder des GR: 7, davon anwesend: 7, Ja-Stimmen: 7 Beschluss Nr. 04/2009 Antrag von Karl-Heinz Pfaffendorf auf Errichtung einer Dachterrasse auf vorhandenen Schweinestall auf seinem Wohngrundstück Im Dorfe 14 in Rohrbach. Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder des GR: 7, davon anwesend: 7, Ja-Stimmen: 7 Beschluss Nr. 05/2009 Berufung des Wahlleiters und seines Stellvertreters für die Kommunalwahl vom Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder des GR: 7, davon anwesend: 7, Ja-Stimmen: 6. Aufgrund des 38 Abs.1war ein Mitglied des GR war von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschluss Nr. 06/2009s- Haushaltssicherungskonzept. Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder des GR: 7, davon anwesend: 7, Ja-Stimmen: 7 Ingolf Otto Bürgermeister Herzliche Glückwünsche den Jubilaren Frau Edeltraud Vogel am zum 69. Frau Ingeborg Schröter am zum 75. Frau Ingeburg Mund am zum 79. Herrn Manfred Ruppe am zum 71. Die Gemeinde Rohrbach vermietet preiswert sanierte 2- und 3-Raumwohnungen in den gemeindeeigenen Häusern Am Tiergarten. Interessenten melden sich bitte beim Bürgermeister oder bei der Hausund Grundstücksverwaltung Lange & Hofmeister in Weimar, Johann-Sebastian-Bach-Straße 3. Gartenland zu verpachten Die Gemeinde Rohrbach verpachtet freie Parzellen in der gemeindeeigenen Kleingartenanlage Am Tiergarten in Rohrbach. Interessenten melden sich bitte beim Bürgermeister. Freie Bauplätze Die Gemeinde Rohrbach verkauft preiswert und provisionsfrei vollerschlossene Grundstücke im Wohngebiet Unter der Weinstraße. Interessenten melden sich beim Bürgermeister oder in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Buttelstedt. Der Heimatverein berichtet: Preisskat in Rohrbach Auch in diesem Jahr fand am Sonntag, den unter der Regie des Heimatvereins wieder ein Preisskat statt. Trotz Aushängen, Mundpropaganda und Mitteilung an die Skatfreunde Buttelstedt war die Beteiligung nicht sehr groß. Insgesamt 12 Teilnehmer an 4 Tischen haben sich aber den Spaß am Kartenspiel nicht nehmen lassen und bis 19.00Uhr ihren Sieger in zwei Runden ausgespielt. Sieger wurde in diesem Jahr unser Bürgermeister Ingolf Otto, der erst nach langem Überreden zum Mitspielen bereit war. Einen zweiten Platz errang Herr Karl Heinz Mayer und Dritter wurde Martin Donndorf. Die Rote Laterne ging in diesem Jahr nach Haindorf. Abschließend sei allen Mitgliedern des Heimatvereins und seinen Unterstützern für die Organisation und Durchführung gedankt. Ines Sperlich Wichtige Termine Gelber Sack: Donnerstag, den und Hausmüll: Donnerstag, den und Altpapier: Montag, den Fahrbibliothek: Mittwoch, den in der Zeit von 15:00 bis 15:40 Uhr

20 S A C H S E N H A U S E N Bürgermeister: Georg Scheide Beigeordneter: Norbert Schuchardt Gemeindeanschrift: Leutenthaler Str. 46 C, Sachsenhausen Telefon: (03643) Sprechzeit: jeden Donnerstag Uhr Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, Am fand um Uhr eine nicht öffentliche Ratssitzung statt. Es waren fünf Ratsmitglieder anwesend. Ein Ratsmitglied fehlte entschuldigt. Zur Tagesordnung stand die erste Lesung des Nachtragshaushaltes zum Doppelhaushalt 2008/2009. Dabei wurden die Investitionsschwerpunkte 2009 bekräftigt. Das sind Fertigstellung der Kegelbahn, die Neugestaltung des zentralen Kinder- Spielplatzes, die Erneuerung der Einzäunung des Dorfteiches, Erneuerung Brücke am Friedhof, Teilsanierung Fahrbahn Pfarr- und Mittelgasse, Strassenbeleuchtung (Umstellung teilweise Niedrigenergielampen) und einer möglichen Finanzierung zur Erschließung des Kabelanschluss der Telekom, für die Bereitstellung des Breitbandanschlusses (DSL). Da es noch Fehlbeträge gibt, haben sich die Mitglieder des Gemeinderates entschlossen, die schon geringe Entschädigung weiter zu senken (mindern) und die Ausschüsse langfristig nicht mehr zu besetzen, auf Grund unserer Größe sind diese nicht unbedingt notwendig. Auch ist zu prüfen ob zur Einnahmensicherung Pachtland der Agrargenossenschaft angeboten wird, natürlich keine Feldwege oder Bachläufe, obwohl diese etwa 80 % des Pachtlandes ausmachen. Im Steuerbereich der Grundsteuer B und Gewerbesteuer wird es keine Erhöhungen geben. Die Grundsteuer A wird von 230 % auf 250% angepasst. Eine weitere Gemeinderatssitzung fand am um Uhr im Versammlungsrau der Gaststätte statt. Es waren alle Ratsmitglieder anwesend. Nach der Begrüßung wurde, unter TOP2 die Protokollniederschrift vom von den anwesenden 6 Ratsmitgliedern einstimmig bestätigt. Unter dem TOP3 wurde die Protokollniederschrift vom von den anwesenden Ratsmitgliedern mit 5 ja Stimmen, bei einer Enthaltung bestätigt. Im TOP 4 wurde zur Willenserklärung Bildung einer Landgemeinde diskutiert. Im Ergebnis wurde beschlossen hier nicht zu zustimmen. Ratsmitglieder anwesend: 6 mit ja 0, mit nein 6, mit Enthaltung 0 Zum TOP 5 erfolgte die 2. Nachtragshaushaltslesung zum Doppelhaushalt 2008/2009. Durch die umfangreiche Diskussion und Einsparungmöglichkeiten, siehe Beratung vom konnte dieser, einschließlich der genannten Reparaturmaßnahmen mit 6 ja Stimmen beschlossen werden. Ratsmitglieder anwesend: 6 mit ja 6, mit nein 0, mit Enthaltung 0 Im Vermögenshaushalt sollen die genannten Investmaßnahmen umgesetzt werden. Der Finanzplan von 2007 bis 2011 wurde unter Punkt 6 einstimmig bestätigt. Ratsmitglieder anwesend: 6 mit ja 6, mit nein 0, mit Enthaltung 0 Im TOP 7 wurde informiert über: - die ordnungsbehördliche Verordnung (siehe Bekanntmachung VG Buttelstedt) - die notwendige Baumfällung einer Kastanie am Haus Haupt/Jordan, durch starken Krankheitsbefall - die Vorbereitung der Gemeinschaftsversammlung am (siehe Bekanntmachung VG Buttelstedt) - den Stand des Kabelanschluß (DSL) und den eingeleiteten Maßnahmen. Nunmehr soll bis Ende März der Kooperationsvertrag mit der Telekom abgeschlossen werden. Im TOP 8 wurde auf den kritischen Zustand der Landesstrasse verwiesen und eventuell mit dem SBA einen Termin zu vereinbaren. Die nächste Gemeinderatssitzung fi ndet voraussichtlich am Donnerstag, den um Uhr im Versammlungsraum der Gaststätte statt. Dazu aber bitte im öffentlichen Aushang nachlesen. Mit freundlichen Grüssen Georg Scheide Bürgermeister Der Seniorenbeirat des HVS lädt ein! Liebe Rentnerinnen und Rentner, Liebe Vorruheständler! Unser Rentnernachmittag im Februar vereinte uns im Saal unserer Gaststätte zu einer Modenschau mit Strickwaren von der Firma Günther aus Apolda. Wie immer standen unsere Models zur Verfügung uns die angebotenen Modelle im richtigen Licht und mit Chik und Charm zu zeigen. Die Modelle kamen gut an und anschließend wurde anprobiert und es wurde auch rege gekauft. Auf vielfachen versuchen wir diese Art von Modenschau beizubehalten. Wir bedanken uns recht herzlich bei der Firma Günther. Unser nächster RENTNERNACHMITTAG fi ndet am Mittwoch, den 18. März 2009 statt. Es ist geplant eine Fahrt nach Holzhausen in das Bratwurstmuseum durchzuführen. Genau Informationen werden noch direkt angetragen. Für Monat April ist ein Besuch des Ettersburger Schlosses vorgesehen. Wir hoffen für beide Fahrten auf eine rege Beteiligung. Termininformation: - Der Heimatverein trifft sich am Freitag den um19.30 Uhr in der Gaststätte zur Jahreshauptversammlung. Herzliche Glückwünsche den Jubilaren Götze, Rolf am zum 69. Karin Bergmann am zum 65. Ewert, H-Jürgen am zum 61. Fischer,Gertrud am zum 87. Leudolph,Fritz am zum 84. Steinhäuser, Helmut am zum 60. Franke,Else am zum 86. Steinhäuser,Ursula am zum 70. Streiber, Christa am zum 74.. Wichtige Termine Gelber Sack: Donnerstag, den und Hausmüll: Freitag, den und Altpapier: Montag, den Fahrbibliothek: Mittwoch, den in der zeit von 16:30 bis 18:00 Uhr Trockenbau Dachreparaturen Abrissarbeiten Sanierungsarbeiten Maik Killian Ledergasse Buttelstedt Tel.: /76268 Fax: /76735 Mobil: 0172/ bauservicemaik@gmx.de

21 Innungsbetrieb Dachdecker-, Dachklempnerarbeiten und Gerüstbau Weimarische Straße Buttelstedt Tel.( ) Fax ( ) Mobil Mode&Schmuck- - Fußpflege- Cornelia Neugebaur Mittelgasse Sachsenhausen (03643) dänische Mode Schmuck,sportlich,schick,preiswert,ausdemHausePierreLang Öffnungszeiten: Dienstag ab Uhr oder nach telef. Absprache (auch am Wochenende) Fußpflege: nach Terminvereinbarung TAGDEROFFENENTÜR- Sa undSa ,ab14.00Uhr Bauschutt Müll Containerdienst Autoentsorgung Schrottentsorgung mit Demontage kostenlose Schrottentsorgung über 2 t mit Containerbestellung Reifen- u. Batterieentsorgung Bereitstellung von Containern Größen von 1,5-35 m 3 Übernahme von Abrißund Baggerarbeiten Verleih von Minibagger u. Rüttelplatten Sand Kies Transporte Muttererde/ Erdstoffe Sie erreichen uns täglich: Mo.-Fr. von Uhr und Sa. von Uhr Containerdienst Pfaffe GmbH Am Wahl 14b Berlstedt Tel. ( ) Fax ( ) KFZ-Center Berlstedt GmbH Entsorgungsfachbetrieb Autoverwertung Instandsetzung von Pkw und Lkw Verkauf von Ersatzteilen neu und alt Metallbau Berlstedt Im Industriegebiet 17 Tel. ( ) Fax ( ) TÜV AU HU SP-Prüfung Eingetragen im Versicherungsvermittlerregister unter Nummer D-LD7G-6EI41-59 Büro: Kleinobringen Sprechzeiten: Mo Uhr Fr Uhr Tel. ( ) , Fax Allianz Generalvertretung Monika Großkopf Kleinobringen Weimarische Str. 4 Lebens-, Unfall-, Sach- und Kfz-Versicherungen Büro: Weimar, Steubenstr. 9 Sprechzeiten: Mo, Mi u. Fr von 9-12 Uhr Di u. Do von 9-18 Uhr Tel. ( ) , Fax Reparaturen von Hausgeräten aller Marken Waschmaschinen Trockner Geschirrspüler Elektroherde Kühltechnik Heißwassertechnik HENSCHEL HAUSGERÄTE Schloßvippach Weimarische Str. 13, Tel / Fax /51232 Funkt-Tel Montage-, Hausmeisterservice, Trockenbau Service und Montage rund um Haus, Hof und Garten. Ralf Streiber Hauptstraße Heichelheim Tel./ Fax: (03643) Funk: Wolfgang Richter Weimarische Str Kleinobringen Tel. ( ) Fax ( ) R A U M A U S S T A T T U N G Bodenbeläge Gardinen Sonnenschutz Polsterarbeiten Heimtextilien Laminat Fertigparkett Parkett- u. Dielensanierung

22 Malerbetrieb Steffen Mainz AUSFÜHRUNG VON MALERARBEITEN ALLER ART Ettersburg Im Zweibuchenfelde 25 Telefon Mobil steffen-mainz@t-online.de KUCHENTENNE e Reifenservice Hammer- Stark! Pro ALTGERÄT 50,- Euro in BAR! Gilt bei NEUKAUF von Einbaugeräten! PLANUNG BERATUNG VERKAUF MONTAGE Vor dem Tore 8b Buttelstedt Tel. (036451) Fax (036451) tenne@kuechen.de in Berlstedt, Schwerstedter Str. Tankstelle KfZ-Service Autoteileverkauf Reifenservice Ölwechsel mit Ölfilter Auspuffanlage Batterieservice Motorwäsche mit Versiegelung Polster- und Teppich-Naßreinigung Karosseriepolierung (Versiegelung) Unterbodenwäsche mit Radkästen ifür alle Typen NEU Telefon: / Unterbodenschutz nach Verbrauch/Menge Hochdruckwäsche (Reinigung) Waschen und Abledern Innenreinigung Motorwäsche Lassen Sie sich vom Fachmann beraten! BECKER - REISEN Firma Dieter Becker Sitz Vogelsberg Am Badeborn Vogelsberg Tel /97 00 Fax Wir übernehmen Ferienziel- und Busmietfahrten für Firmen Reisegruppen Vereine Schulklassen... Thomas Grimmer Tel oder ( ) Volker Höpfner Tel / Michael Höpfner Tel / Andreas Höpfner Tel / Hauptstraße Heichelheim Telefon/Fax / Privat / Hottelstedt, Im Dorfe 46 Tel. u. Fax / LACKIERSERVICE METALLBAU Tore, Zäune ect. nach Kundenwunsch FAHRZEUGTUNING Gebrauchtwagen Reparaturen aller Art Unfallinstandsetzung TÜV / AU / Inspektionen Gutachtenerstellung Neuverglasung / Scheibenreparatur kostenloser Werkstattersatzwagen

23 Bürgermeister: Peter Thomas Beigeordneter: Klaus-Dieter Hasse W O H L S B O R N Gemeindeanschrift: Hauptstraße 9, Wohlsborn Liebe Bürgerinnen und Bürger, Unterholz für unsere Windschutzstreifen Wir haben weiter aus unserer Flur ausgegrabene Sträucher in die Windschutzstreifen gepfl anzt. Es sind aber immer noch zu wenige, um einen ausreichenden Schutz für Niederwild zu bieten. Daher rufe ich die Bürger auf, die Sträucher in ihrem Garten haben, die nicht mehr benötigt werden, diese der Gemeinde zur Verfügung zu stellen. Lärmbelästigung bzw. ruhestörender Lärm an Sonn- und Feiertagen (Auszug aus dem Thüringer Feiertagsgesetz) 4 Allgemeine Arbeitsverbote, Ausnahmen (1) Die Sonntage und die gesetzlichen Feiertage sind Tage allgemeiner Arbeitsruhe. (2) An den Sonntagen und an den gesetzlichen Feiertagen sind alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten verboten, die geeignet sind, die äußere Ruhe zu beeinträchtigen oder die dem Wesen des Sonn- oder Feiertags widersprechen. (3) 1 Von dem Verbot nach Absatz 2 sind ausgenommen 1. Tätigkeiten, die nach Bundes- oder Landesrecht besonders zugelassen sind, 2. Tätigkeiten der Unternehmen, die Post- und Fernmeldedienstleistungen für die Öffentlichkeit anbieten, der Versorgungsbetriebe und -einrichtungen, der Eisenbahnen und sonstiger der Personenbeförderung dienenden Unternehmen, 3. Tätigkeiten der Hilfseinrichtungen des Verkehrs mit der Maßgabe, daß Instandsetzungsarbeiten an Kraftfahrzeugen nur zulässig sind, soweit sie für die Weiterfahrt erforderlich sind, 4. unaufschiebbare Tätigkeiten, die zur Befriedigung häuslicher oder landwirtschaftlicher Bedürfnisse, zur Abwendung eines Schadens an Rentnernachmittag Am Mittwoch, den findet ab Uhr der nächste Rentnernachmittag im Bürgerhaus statt. Alle Seniorinnen und Senioren sind herzlich eingeladen. Bürgermeister: Joachim Pommeranz Beigeordneter: Herr Alfons Patenge Telefon: 0170 / Sprechzeit: jeden Montag Uhr Gesundheit oder Eigentum, im Interesse öffentlicher Einrichtungen oder zur Verhütung oder Beseitigung eines Unfalls oder eines Notstands erforderlich sind, 5. die im Fremdenverkehr und zur Erholung im Rahmen der Freizeitgestaltung üblichen Dienstleistungen persönlicher Art, 6. die Öffentlichkeit nicht störende, nichtgewerbsmäßige Tätigkeiten in Haus und Garten. 2 Bei den erlaubten Tätigkeiten ist auf das Wesen des Tags Rücksicht zu nehmen. 3 Unnötige Störungen, insbesondere durch Lärmentwicklung, sind zu vermeiden. Sicherlich hat ein Nachbar kein Problem, wenn mit ihm abgesprochen ist, dass mal eine dringende Reparatur auch an einem Sonntag bzw. Feiertag am Haus durchgeführt wird. Aber ich bin der festen Überzeugung, dass Sägearbeiten oder Rasenmahd nicht an einem Sonntag stattfi nden müssen!!!!!!!! Brennholz Die in der Gemeinde gefällten Bäume und Baumabschnitte werden durch den Gemeindehandwerker in handliche Stücke geschnitten und mit dem Multicar angeliefert. Interessenten können dieses Brennholz zu einem Unkostenbeitrag von 25,00 je Multicarladung (1Festmeter) erwerben. Dazu melden sie sich bitte bei Herrn Schäfer oder montags ab Uhr im Bürgermeisteramt. Einzug Grünschnitt: Die Kosten für den Grünschnitt in Höhe von 40,00 /Jahr werden ab 2009 am eingezogen. Erst wenn der Einzug erfolgreich war, wird ab ca. Mitte April abgefahren. Neue Interessenten an der Grünschnittabfuhr melden sich bitte beim Gemeindehandwerker bzw. zu den Sprechzeiten im Bürgermeisteramt. Ihr Bürgermeister Peter Thomas BALLSTEDT Gemeindeanschrift: Im Dorfe 54, Ballstedt Bekanntmachung der Beschlüsse der öffentlichen Gemeinderatssitzung Ballstedt am Mit Beschluss-Nr. 01/01/2009 stimmt der Gemeinderat der geänderten Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom zu. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anzahl der GR: 7, davon anwesend: 6, Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0. Enthaltung: 1 Der Gemeinderat Ballstedt beschließt unter der Beschluss-Nr. 02/01/2009 die Haushaltssatzung für das Jahr 2009, einschließlich der Anlagen. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anzahl der GR: 7, davon anwesend: 7, Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltung: 0 Der Gemeinderat Ballstedt beschließt unter der Beschluss-Nr. 03/01/2009 den Finanzplan für den Zeitraum 2008 bis Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anzahl der GR: 7, davon anwesend: 7, Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltung: 0 Pommeranz Bürgermeister Amt für Landentwicklung und Gotha, den Flurneuordnung Gotha Hans-C.-Wirz-Str. 2, Gotha Flurbereinigung Ballstedt-Ort Az.: Ladung Im Flurbereinigungsverfahren Ballstedt-Ort, Landkreis Weimarer - Land, wird zur Bekannt gabe des Flurbereinigungsplanes und zur Anhörung der Beteiligten gemäß Wichtige Termine Müllentsorgung: ; Papier: Gelber Sack: , Fahrbibliothek Uhr Telefon: (036452) Sprechzeit: Dienstag Uhr 59 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom (BGBl. I S. 546) zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom (BGBl. I. S. 2835), Termin anberaumt auf Donnerstag, den , um 19:00 Uhr zum Anhörungstermin im Landhotel Zur Tanne, Im Dorfe 29, in Ballstedt Zu diesem Termin lade ich hiermit alle Beteiligten gemäß 10 FlurbG herzlich ein. Der Flurbereinigungsplan wird am Dienstag, den , von 10:00 bis 17:00 Uhr, Donnerstag, den , von 10:00 bis 17:00 Uhr, und Dienstag, den , von 10:00 bis 17:00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Ballstedt, Im Dorfe 54, in Ballstedt ausgelegt und kann hier eingesehen werden. Bedienstete des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha sind in dieser Zeit anwesend und stehen für Auskünfte bereit. Ergänzend weise ich auf Folgendes hin: 1. Das Flurbereinigungsgesetz regelt in 10, wer am Verfahren beteiligt ist. Dies sind die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke (Teilnehmer) und als Nebenbeteiligte z.b. die Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, die Gemeinde und Gemeindeverbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts, sofern sie Land für gemeinschaftliche und öffentliche Anlagen ( 39 und 40 FlurbG) erhalten oder deren Gebietsgrenzen geändert werden. 2. Jedem Teilnehmer werden in diesen Tagen ein Auszug aus dem Flurbereinigungsplan, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfi ndung zu dem von ihm Eingebrachten

24 nachweist und der Wertermittlungsrahmen zugestellt. Falls Miteigentümer keinen gemeinsamen Bevollmächtigten bestellt haben und kein Vertreter nach 119 Abs. 1 FlurbG bzw. Art Abs. 3 EGBGB vom Vormundschaftsgericht oder Landratsamt bestellt wurde, erhält jeder Miteigentümer einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan. Beteiligte, die keinen Auszug erhalten haben, können diese Unterlagen bei dem Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha, Hans-C.-Wirz-Str. 2, Gotha, anfordern. 3. Beteiligte, die mit dem Inhalt des Flurbereinigungsplanes einverstanden sind, brauchen zu dem Anhörungstermin nicht zu erscheinen. 4. Die Auszüge aus dem Flurbereinigungsplan sollten zum Anhörungstermin mitgebracht werden. Beteiligte die an der Wahrnehmung des Anhörungstermins verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachweisen. Dies gilt auch für den Ehemann, falls er seine Frau vertritt und umgekehrt. Vollmachtsvordrucke können beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha sowie bei der Verwaltungsgemeinschaft Berlstedt kostenlos in Empfang genommen werden. Die Vollmacht muss von einer dienstsiegelführenden Stelle (z.b. Stadt- oder Verwaltungsgemeinschaft, Gerichts- oder Polizeibehörde) beglaubigt sein. Die Beglaubigung ist gebührenfrei. 5. Gegen den bekannt gegebenen Flurbereinigungsplan von Ballstedt-Ort steht den Beteiligten der Rechtsbehelf des Widerspruches zu. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen den Flurbereinigungsplan kann gemäß 2 Thüringer Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz (ThürAGFlurbG) vom innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem , schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha, Hans-C.-Wirz-Str. 2, Gotha Widerspruch erhoben werden. Dieser kann auch im Anhörungstermin erhoben werden. gez. Ulrich Hepping Amtsleiter Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Gotha, Az.: Öffentliche Bekanntmachung Einladung zu einer Informationsveranstaltung im Flurbereinigungsverfahren Ballstedt-Ort Das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha lädt die Teilnehmer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie alle interessierten Bürgerinnen und Bürger von Ballstedt zu einer Informationsveranstaltung am Montag, den 23. März um 19:00 Uhr im Landhotel Zur Tanne, Im Dorfe 29, in Ballstedt ein. Tagesordnung: 1. Stand des Flurbereinigungsverfahrens 2. Flurbereinigungsplan - Bekanntgabe - Anhörungstermin - Rechtsbehelf 3. Sonstiges gez. Sonja Leber, Gruppenleiterin Fahrbibliothek: Wichtige Termine Mittwoch, , 15:45 16:30 Uhr B E R L S T E D T / OT HOTTELSTEDT / OT OTTMANNSHAUSEN / OT STEDTEN Bürgermeister: Sylvia Engel Telefon: (036452) Beigeordneter: Oskar Leine Gemeindeanschrift: Hauptstr. 23, Berlstedt Sprechzeit: Dienstag 16:30-18 Uhr Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters von Hottelstedt, Herrn Bernd Ewers, Im Dorfe 10, Hottelstedt Dienstag von 17: Uhr Bekanntmachung 1. Satzung der Gemeinde Berlstedt zur Änderung der Hauptsatzung Aufgrund der 19 Abs. 1 und 20 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. November 2008 (GVBl. S. 381), hat der Gemeinderat der Gemeinde Berlstedt in der Sitzung am die folgende Satzung beschlossen. 1 Die Hauptsatzung der Gemeinde Berlstedt vom , bekannt gemacht am 2. April 2008 im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaften Berlstedt und Buttelstedt, Ausgabe 04, wird wie folgt geändert: 1. Der 3 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift des 3 lautet Ortsteile, Ortsteile mit Ortsteilverfassung. Die Bezeichnung Ortschaften wird gestrichen. b) Im Absatz 2 wird das Wort Ortschaftsverfassung durch das Wort Ortsteilverfassung geändert. Deutscharbeiten waren für Sarah ein rotes Tuch. In allen Fächern kam sie gut mit, aber Lesen und Rechtschreibung waren eine einzige Katastrophe, erzählt ihre Mutter. Sie konnte sich einfach nicht richtig konzentrieren. Dabei ist sie nicht dumm im Gegenteil. Probleme im Lesen und Schreiben werden oft als Konzentrationsmängel interpretiert. Wie Sarah verfügen viele Kinder nicht über die erforderliche Sicherheit im Lesen oder Rechtschreiben. Das LOS fördert Ihr Kind ganz gezielt dort, wo es Schwächen in der Rechtschreibung, im Lesen, aber auch bei der Konzentration hat. Melden Sie Ihr Kind noch heute telefonisch zum kostenlosen Test seiner Lese- und Rechtschreibleistung an. Über Test und individuellen Förderunterricht informiert Sie Nancy Lehmann Franz-Mehring-Straße 10, Sömmerda Telefon Testtage im LOS 27. und 28. März 2009 c) In den Absätzen 3, 4, 5, 6, 7, 7a, 7b, 7c und 8 werden die Worte Ortsbürgermeister bzw. Ortsbürgermeisters durch die Worte Ortsteilbürgermeister bzw. Ortsteilbürgermeisters, die Worte Ortschaftsrat bzw. Ortschaftsrates durch die Worte Ortsteilrat bzw. Ortsteilräte ersetzt. Die Bezeichnung Ortschaftsmitglieder im Abs. 6 Satz 3 ist durch Ortsteilratsmitglieder zu ersetzen. Ebenfalls im Abs. 7 sind die Worte Ortschaft bzw. der Ortschaft durch die Worte Ortsteil mit Ortsteilverfassung bzw. dem Ortsteil mit Ortsteilverfassung zu ersetzen Ehrenbezeichnungen Im Absatz 2 werden die Worte Ortschaftsrates, Ortsbürgermeisterin, Ortsbürgermeister, Ehrenortsbürgermeisterin und Ehrenortsbürgermeister durch die Worte Ortsteilrates, Ortsteilbürgermeisterin, Ortsteilbürgernmeister, Ehrenortsteilbürgermeisterin und Ehrenortsteilbürgermeister ersetzt Entschädigungen Im Absatz 1 wird die Bezeichnung Ortschaftsrates durch die Bezeichnung Ortsteilrates ersetzt.

25 Die Bezeichnung Ortsbürgermeister in Absatz 6 wird durch die Bezeichnung Ortsteilbürgermeister ersetzt. 2 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Berlstedt, den Gemeinde Berlstedt gez. Engel, Bürgermeisterin Vor einem Geburtstag schaut man auch immer ein wenig zurück und wir Berlstedter Heimatfreunde freuen uns sehr, dass wir seit der Eröffnung im April 2008 schon weit über 500 Gäste in den Heimatstuben begrüßen durften. Gäste, die sich wohl gefühlt haben, die etwas für sich entdecken konnten und die uns auch immer wieder Anerkennung für die geleistete Arbeit zollten. Solches Lob macht uns natürlich froh und wir möchten an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich Danke sagen für die vielfältige Hilfe und Unterstützung, die wir von Freunden, Familien, Firmen und Institutionen erhalten haben und noch erhalten. Auch dank dieser Unterstützung konnten wir nach unserem Eröffnungsfest erste Veranstaltungen wie Die 13 Monate mit dem Potsdamer Seniorentheater und den Vortragsabend Trekkingreise nach Nepal mit Dr. Zaubitzer durchführen. Die Resonanz war für uns sehr ermutigend, und so wollen wir auch 2009 wieder einiges in Eigenregie auf die Beine stellen - seien Sie einfach gespannt auf das monatliche Amtsblatt und achten Sie auch auf Aushänge in den Schaukästen! Unsere Öffnungszeit mittwochs von Uhr gibt es nach wie vor, ebenso die Möglichkeit der besonderen Terminvereinbarung z. B. für den Besuch mit der ganzen Geburtstagsgesellschaft, den Arbeitskollegen oder Schulkameraden - es waren 2008 immerhin 2 bis 3 Extrabetreuungen pro Monat, die wir gern abgesichert haben. Noch bis Ende April können Sie in der großen Ausstellung in Anknüpfung an die 1130-Jahr-Feier ganz tief und in vielen Einzelheiten in die Geschichte Berlstedts eintauchen danach werden wir in diesem Raum eine neue Wechselausstellung gestalten und Sie natürlich rechtzeitig über Einzelheiten informieren. Zum Schluss noch eine Nachricht, auf die speziell die Bücherfans schon lange gewartet haben: ab sofort kann in der Mittwochs-Öffnungszeit auch unsere kleine, feine Bibliothek etwas betagterer Bücher genutzt werden. Wir freuen uns auch im neuen Jahr auf Ihr Interesse, Ihren Besuch und jederzeit über neue Mitstreiter! Die Berlstedter Heimatfreunde Siegel Kostenfreie Elternveranstaltung zum Thema: Rechtsaufsichtlich angezeigt am: Die Kommunalaufsicht des Kreises Weimarer Land hat mit Schreiben vom der vorzeitigen Veröffentlichung der Satzung nach 21 Absatz 3 ThürKO zugestimmt. Bekannt gemacht im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaften Berlstedt und Buttelstedt Gemeindejournal Ausgabe 03/2009 Der Thüringer Bildungsplan für Kinder bis 10 Jahre das geht uns Eltern an! - Bildung zwischen Individualität und gesellschaftlichen Anforderungen - Referent: Reimund Schröter Multiplikator für den Thüringer Bildungsplan beim PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverband Datum: Mittwoch, den Zeit: Uhr Ort: Kindertagesstätte Spatzennest, Angerstr. 114 A, Berlstedt Bitte tragen Sie sich bei Interesse in eine Teilnehmerliste in der Kita Spatzennest ein oder melden sich bitte telefonisch im Familienzentrum Bad Sulza (Tel.: / 20385) bzw. in der Kita (Tel.: / 72310) an. Wichtige Termine Fahrbibliothek: Berlstedt, Montag, , 16:05 17:15 Uhr Hottelstedt, Mittwoch, , 15:10 15:40 Uhr Ottmannshausen, Montag, , 15:15 16:00 Uhr Stedten, Montag, , 17:20 18:00 Uhr Friseurmeisterin Iris WALTHER MOBILER FRISEURSERVICE Hainstrasse Großbrembach Komme zu Ihnen nach Hause! Telefon: / Mobil: 0162 / V I E L E N D A N K in Trägerschaft des IFAP e.v. In den Emsenwehren Bad Sulza Tel.-Nr / Fax: / fz-basu@ifap-apolda.de Anlässlich meines 65. Geburtstages möchte ich mich für die Glückwünsche und Geschenke recht herzlich bei meiner Frau, den Kindern, Enkelkindern, Verwandten, Freunden, der FFw und Verein Berlstedt, dem Angelverein und dem Partyservice Meyer bedanken. Berlstedt, Februar 2009 Hilmar Müller Im Dorfe Daasdorf Funk KFZ-Meisterbetrieb Am Brunnenpl Stedten Tel. ( ) Technische Überprüfungen wöchentlich Abgassonderuntersuchungen Karosseriearbeiten Service für alle Fahrzeugtypen Maurermeister Henry Schmidt Putz-, Maurer- u. Betonarbeit Altbausanierung Neubau aller Art Tel. (036451) Fax (036451) henrybau@freenet.de Gelb. Gut. Günstig. YELLO STROM Weimar Theodor-Hagen-Weg 12 Mobil: / STROMRECHNUNG AUCH ZU TEUER? JETZT ANRUFEN, WECHSELN UND SPAREN! ERDBAU + DIENSTLEISTUNGEN An der Liebstedter Straße Sachsenhausen Sigurd Neugebaur Pflasterarbeiten Winterdienst Regenauffangsysteme Zäune Schüttgüter Klärgruben Pflege von Grünanlagen Bepflanzungen Kehrmaschinen u. Schlosserleistung Tel / Fax / Funk ERDBAU Komplettservice-Neugebaur + DIENSTLEISTUNGEN Ltd. Baumpflegearbeiten und Fällungen mit Seiklettertechnik oder Hebebühne! Wir stehen Ihnen mit fachlicher Beratung und ausgebildeten Fachpersonal zur Verfügung!

26 Ausschankplatz zu vergeben Der Kulturverein Leutenthal e. V. wird im Rahmen der Kirmes 2009 für den Zeitraum vom einen Ausschankplatz für eine Bierbude/Theke vergeben. Interessenten erhalten weitere Informationen bei: Christoph Heinze Tel.: / oder Jan Pfündner Tel.: / Die Abgabe eines unverbindlichen Angebotes sollte bis spätestens erfolgen. Die endgültige Vergabe wird nach Bestbieterprinzip erfolgen. Steuerwissen ist Geld! Unser Beratungsstellenleiterin Annette Kaufmann ist gerne für Sie da! 15 Jahre Wir setzen unser Wissen und unsere Erfahrung zu Ihrem Vorteil ein und erstellen Ihre Einkommensteuererklärung bei Einkünften ausschließlich aus nichtselbständiger Arbeit, Renten und Versorgungsbezügen. Nur im Rahmen einer Mitgliedschaft. Ihre Beratungsstelle - zertifiziert nach DIN Leiterin: Annette Kaufmann Ramslaer Str. 35, Schwerstedt Tel./Fax: / , Annette.Kaufmann@vlh.de SPRECHZEITEN Mo - Di Uhr und nach Vereinbarung Kostenloses Info-Tel.: , info@vlh.de, Internet: Arche Claudia Kocik Dorfstraße 35a Stedten a. Ettersberg Tel.: ( ) Fax: ( ) Mobil: (01 75) Internet: Gert s Wasch- u. Bügelservice mit LIEFERSERVICE Tel./Fax: (036451) Mobil: UNSER LEISTUNGSANGEBOT Waschen, Bügeln Häkeln, Stricken Sticken, T-Shirt-Druck GERT NOWAK Weimarische Str Buttelstedt Hundetagesstätte GÖPFARDT la biosthetique salon Die neuen Frisuren Frühjahr / Sommer 2009 sind da, wir beraten Sie gern! ÖFFNUNGSZEITEN: Stedten a./e. ( ) Mo./Di Uhr Mittwoch geschlossen Do./Fr Uhr Weimar Schöndorf ( ) Di./Do./Fr Uhr, Mi Uhr Bürgermeister: Werner Mitsching Beigeordneter: Fritz Kaufhold HAUSHALTSSATZUNG 2009 Gemeinde Ettersburg ETTERSBURG Gemeindeanschrift: An der Schule 3, Ettersburg 1. Beschluss- und Genehmigungsvermerk Der Gemeinderat Ettersburg hat in der Sitzung am unter Beschluss-Nr. 165/01/09/04-09 die Haushaltssatzung 2009, einschließlich der Anlagen beschlossen. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspfl ichtigen Teile. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Weimarer Land hat mit Schreiben vom die Haushaltssatzung 2009 bestätigt, einer vorzeitigen Veröffentlichung wurde zugestimmt. Gemäß 57 Abs. 3 Satz 1 ThürKO erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung. 2. Auslegungshinweis Nach 57 Abs. 3 ThürKO liegen die Haushaltsunterlagen 2009 in der Zeit ab für zwei Wochen lang öffentlich aus und werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach 80 Abs. 3 Satz 1 zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. Die Auslegung erfolgt in der Verwaltungsgemeinschaft Berlstedt, Hauptstraße 23, Zimmer 5 während der allgemeinen Geschäftszeiten (Öffnungszeiten s. S. 1 Gemeindejournal) gez. Mitsching Bürgermeister HAUSHALTSSATZUNG der Gemeinde Ettersburg für das Haushaltsjahr 2009 Aufgrund des 55 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Ettersburg folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Telefon: (03643) Sprechzeit: Dienstag Uhr 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 215,00 v. H. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 300,00 v. H. 2. Gewerbesteuer 300,00 v. H. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf ,00 festgesetzt. 6 Als Anlage gilt der Stellenplan. 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2009 in Kraft. Ettersburg, den gez. Mitsching - Siegel - Bürgermeister Die Kommunalaufsicht bestätigt die Haushaltssatzung 2009 der Gemeinde Ettersburg Sehr geehrte Mitbürgerinnen, sehr geehrte Mitbürger! Im Gemeindejournal vom 02. Februar 2009 konnten Sie den einstimmigen Beschluss des Gemeinderates Ettersburg zur Haushaltssatzung /Haushaltsplan 2009 vom 13. Januar 2009 zur Kenntnis nehmen. Bürgermeister und Gemeinderäte haben einen Beschluss gefasst, der für das Jahr 2009 für Bürger und die weitere Entwicklung der Gemeinde in Höhe und Zielstellung die kontinuierliche Entwicklung unserer Gemeinde erfolgreich fortsetzt. Mit Schreiben vom bestätigt die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Weimarer Land nach Prüfung des Haushaltsbeschlusses der Gemeinde Ettersburg: 1. Die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde Ettersburg kann ab dem

27 Haushaltsjahr 2009 für den gesamten weiteren Finanzplanzeitraum als gesichert betrachtet werden. 2. Die Gemeinde Ettersburg reduziert jährlich ihre Schulden. 3. Die Gemeinde Ettersburg verfügt über Rücklagen. 4. Die Gemeinde Ettersburg hat im Haushaltsjahr 2009 investive Maßnahmen geplant. 5. Der Finanzplan ist ausgeglichen. Die Haushaltssatzung kann nach Ausfertigung durch den Bürgermeister öffentlich bekannt gemacht werden. Wo liegt der Schlüssel für diese positive Haushaltsentwicklung unserer Gemeinde? Sehr geehrte Mitbürger! Mit der Mehrheitswahl der Gemeinderäte/Bürgermeister der Freien Wählergemeinschaft (FWG) sowohl 1999 aus auch 2004 durch Ihre Entscheidung wurde im Gemeinderat mit Sachverstand und Fingerspitzengefühl mit Haushaltsmitteln umgegangen ohne die fortschrittliche Entwicklung unserer Gemeinde zu belasten. Unsere Überlegungen mit Hilfe der Bürger und Vereine, für die Gemeinde und die Gemeinschaft viel zu bewegen, schlagen sich mit der Schaffung unseres Gemeindehauses, Gehweg- und Straßenbaumaßnahmen und Errichtung eines neuen Spielplatzes für unsere Kinder mit minimalen Haushaltsmitteln sehr positiv nieder! Unsere Gemeinde Ettersburg hat sich in den vergangenen 10 Jahren positiv verändert ohne Inanspruchnahme der Straßenausbaubeitragssatzung und damit Forderungen an Bürger, ohne Erhöhung von Steuerforderungen (Grundsteuern A/B und Gewerbesteuer). Aus den Amtszeiten vorangegangener Bürgermeister vor 1999 mussten Bürgermeister und Gemeinderäte der FWG 1,7 Mio. DM Forderungen und Verbindlichkeiten mit der Mehrheitswahl 1999 übernehmen! Undisziplinierter Umgang mit Haushaltsmitteln, Scheinansätze in verschiedenen Haushaltspositionen sowie eingegangene Verpfl ichtungen, die nicht im jeweiligen Haushaltsjahr veranschlagt waren, führten zur Bestellung eines Beauftragten der Kommunalaufsicht für den Haushalt der Gemeinde 1998 dem Bürgermeister wurde damals die Vollmacht für den Haushalt entzogen! Der Gemeindehaushalt Ettersburg wird seit 2004 durch einen vom Gemeinderat/Bürgermeister bestimmten Finanzausschuss kontrolliert und progressiv begleitet. Die Hinweise und Vorschläge zum disziplinierten Umgang der Haushaltsmittel durch die Mitglieder des 4-köpfi gen Ausschusses gemeinsam mit der Kämmerin der Verwaltungsgemeinschaft Berlstedt erweisen sich als sehr positiv für die Beschlüsse des Gemeinderates und die Entwicklung der Gemeinde. Aus früheren Amtszeiten konnten durch Empfehlung des Finanzausschusses Außerplanmäßige Kredittilgungen sowie Investitionsempfehlungen zur positiven Entwicklung der Gemeinde Ettersburg gegeben werden. Die Kreditverschuldung der Gemeinde Ettersburg beträgt noch aus früheren Amtszeiten Unter Berücksichtigung der ordentlichen Tilgungsleistung in Höhe von zuzüglich einer vorzeitigen Rückzahlung von reduziert sich die Kreditverschuldung der Gemeinde bis zum Ende des Haushaltsjahres 2009 auf , das entspricht 283,05 / Einwohner. Diese Höhe der Verschuldung liegt unter der durchschnittlichen Verschuldung im Land Thüringen! Zum Inhalt des Haushaltsbeschlusses 2009 Verwaltungshaushalt Einnahmen: - eigene Steuereinnahmen ,00 - Steuereinnahmen vom Land ,00 - Schlüsselzuweisungen vom Land ,00 - Einnahmen von Verw.-Betrieb 4.580,00 - sonstige Einnahmen , ,00 Ausgaben: - Personalausgaben ,00 - sachl. Verw./Betr. Aufw ,00 - Umlagen ,00 - Zuweisungen/Zuschläge ,00 - Zinsen/Zuf. z. VMH , ,00 Vermögenshaushalt Die Mittel für den Vermögenshaushalt resultieren mit aus dem Überschuss (Minderausgaben/Mehreinnahmen Verwaltungshaushalt 2008) sowie aus der Rücklage Ausgewählte/Detaillierte Maßnahmen des Verwaltungs-/ Vermögenshaushaltes - Planstelle für Gemeindearbeiter (einschl. Beiträge) 34,0 T - Zahlungen an Abwasserzweckverband 23,0 T - Brandschutz/Feuerwehr 5,3 T Beteiligung der Gemeinde an Sanierung Badbecken 10,0 T - Neugestaltung Dorfplatz 44,0 T - Strombezugskosten/Unterhaltung Ortsbeleuchtung 6,5 T - Zuschuss FSV 46 3,2 T - Zuschuss Vereine 3,0 T - Rentnerbetreuung 0,6 T - Winterdienst 4,0 T Der einstimmige Beschluss des Gemeinderates Ettersburg zum Haushalt 2009 beinhaltet auch die Bestätigung des Antrages auf Investitionszuschuss für den Umbau/Sanierung des Freibades Bad Camp GmbH. Die Bad Camp GmbH entlastet die Gemeinde Ettersburg mit dem Abschluss des Erbpachtvertrages und der Betreibung des Freibades seit 2004 jährlich in einer Größenordnung von 25,0 bis 30,0 T Haushaltsmittel. Der Gemeinderat beschloss deshalb 10,0 T Beteiligung (Invest.-Zuschuss) an der Sanierung des Badbeckens Freibad! Die Bad Camp GmbH sichert den Badefreunden der Gemeinde Ettersburg ab Juni 2009 die Badnutzung fest zu! Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Mit insgesamt Haushaltsmittel für den Jahreshaushalt 2009 wurden für die Sicherung des Grundbedarfs der Gemeinde sowie der investiven Erhaltung und Weiterentwicklung unserer Gemeinde weitere Grundlagen für die Vertrauensbasis zwischen Bürgern und Gemeinderat geschaffen, die allen erhalten bleiben sollten. Um eine dauerhafte Leistungsfähigkeit unserer Gemeinde mit den verfügbaren Haushaltsmitteln zu gewährleisten, sollten vorhandene Strukturen im Gemeinderat beibehalten werden! Wir sind für die erfolgreiche Fortsetzung der sorgsamen und verantwortungsvollen Haushaltspolitik für unsere Gemeinde. F. Kaufhold 1. Beigeordneter und Vorsitzender des Finanzausschusses Seniorenveranstaltungen Entsprechend einer guten langjährigen Tradition werden in der Gemeinde Ettersburg monatliche Zusammenkünfte der Senioren durchgeführt. Ein wichtiger Höhepunkt ist jeweils die Jahresabschluss- und Weihnachtsfeier. Sie fand am 17. Dezember statt. Gut vorbereitet und natürlich sehr schön dekoriert sowie ausgestaltet wurden die Senioren mit Kaffee und Weihnachtsstollen und zum Abendessen mit Rouladen und Thüringer Klößen bewirtet. Bei weihnachtlicher Musik wurde viel erzählt und Spaß gemacht. Ein Gläschen Sekt wurde auf das Weihnachtsfest und den bevorstehenden Jahreswechsel getrunken. Ein herzliches Dankeschön an Frau Brigitte Hochstein und Frau Elisabeth Kmetzsch. Sie haben die Feier vorbereitet und durchgeführt. Sie haben dafür gesorgt, dass es ein gelungener Nachmittag wurde. Ein Dankeschön auch an den Gemeinderat und den Bürgermeister, Herrn Mitsching. Sie haben mit einem Obolus unserer Feier unterstützt. Für das Jahr 2009 haben wir uns wieder vorgenommen, eine monatliche Zusammenkunft durchzuführen. Jeweils am letzten Mittwoch des Monats wird sie durchgeführt. Wir werden uns mit der Geschichte Ettersburg und Umgebung befassen. Kurze Vorträge mit anschließender Diskussion werden dazu veranstaltet. An Veranstaltungen der Gemeinde Ettersburg und die Senioren interessierenden Veranstaltungen der Verwaltungsgemeinschaft Berlstedt nehmen wir selbstverständlich teil. Seniorengruppe Ettersburg Wichtige Termine Fahrbibliothek: Ettersburg, Mittwoch, , 14:30 15:00 Uhr Heiko Reifert. Telefon: ANKAUF Papier (Katalogen, Zeitungen, Telefonbüchern, usw.) VON WANN WO + Textilien und Schuhe (Annahme von Pappe unentgeltlich) Mi., Do bis Uhr Sa bis Uhr Ramsla, am TROCKENWERK

28 Bürgermeister: Axel Schneider Beigeordneter: Wolfgang Bock K R A U T H E I M / Haindorf Gemeindeanschrift: An der Lache 110, Krautheim Ergänzung zur Haushaltssatzung Im Gemeindejournal 02. Ausgabe erfolgte die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2009 und der Hinweis auf die öffentliche Auslegung der Haushaltsunterlagen. Dieser Auslegungshinweis wird nachträglich wie folgt ergänzt: Auslegungshinweis Die Haushaltsunterlagen 2009 werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres in der VGem Berlstedt, Hauptstraße 23, Zimmer 5 zu den allgemeinen Geschäftszeiten zwecks Einsicht zur Verfügung gehalten (Öffnungszeiten s. S. 1 Gemeindejournal). Bauer Finanzverwaltung Bekanntmachung der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung Krautheim am Mit Beschluss-Nr. 32/12/08/04-09 stimmt der Gemeinderat Krautheim der Niederschrift über seine nichtöffentliche Sitzung vom in Form und Inhalt zu. Abstimmungsergebnis gesetzl. Anzahl: 7, davon anwesend: 5, Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Mit Beschluss-Nr. 33/12/08/04-09 stimmt der Gemeinderat Krautheim dafür, der EON Thüringer Energie AG ein Kaufangebot für das Flurstück 1110 in der Gemarkung Krautheim zum symbolischen Preis von 1,00 Euro zu unterbreiten. Abstimmungsergebnis gesetzl. Anzahl: 7, davon anwesend: 5, Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Mit Beschluss-Nr. 34/12/08/04-09 hat der Gemeinderat Krautheim dem Verkauf des Flurstückes 50 und einer Teilfl äche aus dem Flurstück 44 der Gemarkung Haindorf entsprechend dem vorliegenden Angebot vom zugestimmt. Abstimmungsergebnis gesetzl. Anzahl: 7, davon anwesend: 5, Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Mit Beschluss-Nr. 35/12/08/04-09 schließt die Gemeinde Krautheim mit den Angelvereinen der Interessengemeinschaft Großbrembach GbR einen Pachtvertrag zur Lache in der Gemarkung Krautheim nach 13 Thüringer Fischereigesetz. Abstimmungsergebnis gesetzl. Anzahl: 7, davon anwesend: 5, Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Schneider Bürgermeister Bekanntmachung der Beschlüsse der öffentlichen Gemeinderatssitzung Krautheim am Mit Beschluss- Nr. 01/02/2009/04-09 stimmt der Gemeinderat Krautheim der Niederschrift über seine öffentliche Sitzung vom in Form und Inhalt zu. Abstimmungsergebnis gesetzl. Anzahl: 7, davon anwesend: 5, Ja-Stimmen: 4, Nein- Stimmen: 0, Enthaltungen: 1 Mit Beschluss- Nr. 02/02/2009/04-09 stimmt der Gemeinderat Krautheim der Niederschrift über seine nichtöffentliche Sitzung vom in Form und Inhalt zu. Abstimmungsergebnis gesetzl. Anzahl: 7, davon anwesend: 5, Ja-Stimmen: 4, Nein- Stimmen: 0, Enthaltungen: 1 Mit Beschlussnr. 03/02/2009/04-09 erklärt die Gemeinde Krautheim keine Zustimmung zur Übernahme des Abschnitts der K 304 mit einer Länge von 0,795 km in die gemeindliche Baulast. (Gemarkungsgrenze Schwerstedt/ Krautheim -Stations-km 1,245 bis Dorfplatz - Stations-km 2,040) Sollte eine Umstufung nicht zu vermeiden sein, wird die Gemeinde Krautheim auf die Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes bestehen. Abstimmungsergebnis gesetzl. Anzahl: 7, davon anwesend: 5, Ja-Stimmen: 5, Nein- Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Mit Beschluss- Nr. 04/02/2009/04-09 wird Herr Axel Schneider, Bürgermeister der Gemeinde Krautheim, als Wahlleiter der Gemeinde Krautheim zur Kommunalwahl am berufen. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Anzahl Gemeinderäte: 7, davon anwesend: 5, Ja-Stimmen: 4, Nein- Stimmen: 0, Enthaltungen:1, Mit Beschluss- Nr. 05/02/2009/04-09 wird Frau Annett Powelske als stellv. Wahlleiterin der Gemeinde Krautheim zur Kommunalwahl am berufen. Fahrbibliothek: Fahrbibliothek: Telefon: (036451) Sprechzeit: Dienstag Uhr Abstimmungsergebnis: gesetzliche Anzahl Gemeinderäte: 7, davon anwesend: 5, Ja-Stimmen: 5, Nein- Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Mit Beschlussnr. 06/02/2009/04-09 hat der Gemeinderat festgelegt, dass die Anpfl anzung von Laubbäumen für den von der Jagdgenossenschaft bereitgestellten Betrag in Absprache mit Herrn Leig, Herrn Schneider und Herrn Ulrich durchgeführt wird. Dort werden auch die Grundstücke festgelegt auf denen die Anpfl anzungen erfolgen sollen. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Anzahl Gemeinderäte: 7, davon anwesend: 5, Ja-Stimmen: 5, Nein- Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Der Gemeinderat von Krautheim erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Gebäudeaufstockung auf ein vorhandenes Wohngebäude mit nördlicher Dachverlängerung zur Errichtung eines Wintergartens sowie den Einbau einer Trapezgaube im Bestand auf dem Flurstück 19 in der Gemarkung Haindorf. Beschlussnr. 07/02/2009/04-09 Abstimmungsergebnis: gesetzliche Anzahl Gemeinderäte: 7, davon anwesend: 5, Ja-Stimmen: 5, Nein- Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Schneider Bürgermeister Wichtige Termine Krautheim, Freitag, , 15:45 16:15 Uhr Haindorf, Freitag, , 15:30 15:45 Uhr Herzliche Glückwünsche zur Goldenen Hochzeit Das Ehepaar Christa und Karl-Heinz Oberreich aus Krautheim feiert am 28. März 2009 das Fest der Goldenen Hochzeit. Der Gemeinderat und der Bürgermeister der Gemeinde Krautheim gratulieren ganz herzlich und wünschen dem Ehepaar noch viele gemeinsame schöne und harmonische Jahre bei bester Gesundheit, viel Freude und persönlichem Wohlergehen. Axel Schneider, Bürgermeister Inh. S. Hopfgarten, Ramsla Tel./Fax: / Funk: 0177 / Trockenausbau und Trockenestrich Deckenverkleidungen, Dachfenster Dachausbau, Laminat Aufarbeitung Holzböden, Badrenovierung Baumontagen und -reparaturen Ihr Bau-Problem-Löser

29 S T A D T N E U M A R K Bürgermeister: Ronald Runge Telefon: (036452) Beigeordnete: Jörg Geibert, Egon Meier Gemeindeanschrift: Am alten Gutshof 1, Neumark Sprechzeit: Sprechzeit: Dienstag Uhr Wichtige Termine Fahrbibliothek: Neumark, Freitag, , 16:55 17:45 Uhr Wohlsborn / b. Weimar Liebstedter Weg 15 Tel./Fax: ( ) Mobil: R A M S L A Bürgermeister: Dr. Thomas Basche Telefon: (036452) Beigeordneter: Günther Schmidt Gemeindeanschrift: Ottmannshauser Str. 100, Ramsla Sprechzeit: Montag: 16:30-17:30 Uhr Bekanntgabe der Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Ramsla am Mit Beschluss Nr. 01/01/2009 genehmigte der Gemeinderat Ramsla die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Ramsla vom in der vorliegenden Form. Abstimmungsergebnis: gesetzl.: Anzahl: 7, davon anwesend: 7, Ja-Stimmen: 7, keine Nein- Stimmen bzw. Enthaltungen Mit Beschluss-Nr.: 02/01/2009 beschließt der Gemeinderat Ramsla die Haushaltssatzung für das Jahr 2009, einschließlich der Anlagen. Abstimmungsergebnis: gesetzl.: Anzahl: 7, davon anwesend: 7, Ja-Stimmen: 7, keine Nein- Stimmen bzw. Enthaltungen Mit Beschluss-Nr.: 03/01/2009 beschließt der Gemeinderat Ramsla den Finanzplan für den Zeitraum 2008 bis Abstimmungsergebnis: gesetzl.: Anzahl: 7, davon anwesend: 7, Ja-Stimmen: 7, keine Nein- Stimmen bzw. Enthaltungen Mit Beschluss-Nr.. 04/01/2009 erklärt die Gemeinde Ramsla keine Zustimmung zur Übernahme des Abschnittes K 304 mit einer Länge von 0,955 km in die gemeindliche Baulast. (von der L 1054 in der Gemeinde Ramsla bis zur Gemarkungsgrenze Ramsla/ Schwerstedt) Abstimmungsergebnis: gesetzl.: Anzahl: 7, davon anwesend: 7, Ja-Stimmen: 7, keine Nein- Stimmen bzw. Enthaltungen Dr. Basche Bürgermeister Sanitärinstallation - Schmiede Geschwister-Scholl-Str Buttelstedt Tel./Fax ( ) HAUSHALTSSATZUNG 2009 Gemeinde Ramsla 1. Beschluss- und Genehmigungsvermerk Der Gemeinderat Ramsla hat in der Sitzung am unter Beschluss- Nr. 02/01/2009 die Haushaltssatzung 2009, einschließlich der Anlagen beschlossen. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspfl ichtigen Teile. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Weimarer Land hat mit Schreiben vom die Haushaltssatzung 2009 bestätigt, einer vorzeitigen Veröffentlichung wurde zugestimmt. Gemäß 57 Abs. 3 Satz 1 ThürKO erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung. 2. Auslegungshinweis Nach 57 Abs. 3 ThürKO liegen die Haushaltsunterlagen 2009 in der Zeit ab für zwei Wochen lang öffentlich aus und werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach 80 Abs. 3 Satz 1 zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. Die Auslegung erfolgt in der Verwaltungsgemeinschaft Berlstedt, Hauptstraße 23, Zimmer 5 während der allgemeinen Geschäftszeiten (Öffnungszeiten s. S. 1 Gemeindejournal) gez. Dr. Basche Bürgermeister

30 HAUSHALTSSATZUNG der Gemeinde Ramsla für das Haushaltsjahr 2009 Aufgrund des 55 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Ramsla folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. Nachruf Kurt Jakubeit Im Februar 2009 verstarb unser Vereins- und Gründungsmitglied Kurt Jakubeit. Mit ihm verlieren wir einen engagierten, kreativen und auch kritischen Menschen. Unser zur Tradition werdendes Bärlauchfest wurde von ihm initiiert und ideenreich mitgestaltet. Unzählige Stunden verbrachte er im Staatsarchiv Weimar, vertiefte sich mit enormer Ausdauer in vergilbte Aktenberge und gab seine wertvollen umfangreichen Kenntnisse gern weiter. Die Zusammenarbeit mit Kurt war immer anregend, seine optimistische Ausstrahlung ansteckend. Ramslaer Bärlauch und Chronik beides bleibt unmittelbar mit seinem Namen verbunden. Der Heimatverein Ramsla e.v. wird Kurt in ehrendem Gedenken behalten. Kurt Jakubeit über der Orginalurkunde zur Ersterwähnung Ramsla`s von 1119 im Staatsarchiv Weimar / Frühj Wichtige Termine Fahrbibliothek: 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 200,00 v. H. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 300,00 v. H. 2. Gewerbesteuer 300,00 v. H. 5 Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht. 6 Als Anlage gilt der Stellenplan. 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2009 in Kraft. Ramsla, den gez. Dr. Basche - Siegel - Bürgermeister Ramsla, Donnerstag, , 17:00 18:00 Uhr Die Agrargenossenschaft Kleinobringen e.g. vermietet: 1 vollsanierte 4-RAUMWOHNUNG - 1. Etage - 87 m 3 Wohnfl äche in RAMSLA - Bei der Linde 23 - zum sofortigen Bezug. Wohnung mit Keller, Heizung, Warmwasser, SAT-TV-Anschluss Interessenten melden sich bitte unter Tel.: / PATRICK WINTER Ottmannshauser Str Ramsla Tel.: / Handy: 0174 / SERVICELEISTUNGEN Grabpflege Möbelmontage Rasen mähen und Hecken schneiden Winterdienst u.v.m. S C H W E R S T E D T Bürgermeister: Gerd Kästner Telefon: ( ) Beigeordneter: Heinz Michel Gemeindeanschrift: An der Pfütze 38, Schwerstedt Sprechzeit: Dienstag Uhr EINLADUNG zur Einwohnerversammlung Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schwerstedt, hiermit lade ich Sie zur nächsten Einwohnerversammlung am Donnerstag, dem 12. März 2009, um 19:00 Uhr in den Saal der Gemeinde Schwerstedt, Buttelstedter Straße 70 recht herzlich ein. Tagesordnung: 1. Bericht des Bürgermeisters über die Aktivitäten der Gemeinde Schwerstedt 2. Informationen zu den bevorstehenden Wahlen im Jahr Gemeinsame Aussprache sowie Anfragen und Hinweise der Bürger Die Mitglieder des Gemeinderates und der Bürgermeister freuen sich auf Ihr Kommen und über eine rege Teilnahme Mit freundlichen Grüßen gez. Kästner, Bürgermeister Termin Gemeinderatssitzung Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung fi ndet am Dienstag, dem , um 19:00 Uhr im Vereinszimmer der Gemeinde Schwerstedt, an der Pfütze 38 (Alte Schule) statt. Die Tagesordnung wird in den Schaukästen bekannt gegeben. Kästner, Bürgermeister Bekanntmachung der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung Schwerstedt am Mit Beschluss Nr. 27/12/08/04-09 genehmigt der Gemeinderat Schwerstedt die Niederschrift der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates Schwerstedt vom in der vorliegenden Form. Abstimmungsergebnis: gesetzl.: Anzahl: 7, davon anwesend: 6, Ja-Stimmen: 6, keine Nein-Stimmen bzw. Enthaltungen Mit Beschluss- Nr. 28/12/08/04-08 verpachtet der Gemeinderat Schwerstedt eine Teilfl ache aus dem Flurstück 68/5 als Zufahrt für das Flurstück 68/2. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anzahl: 7, davon anwesend: 6, Ja-Stimmen: 6, keine Nein-Stimmen bzw. Enthaltungen. Kästner, Bürgermeister Bekanntmachung der Beschlüsse der öffentlichen Gemeinderatssitzung Schwerstedt am Mit Beschluss-Nr. 01/01/09/04-09 bestätigt der Gemeinderat Schwerstedt die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom in vorliegender Form und geändertem Inhalt. Abstimmungsergebnis: gesetzl.anzahl GR: 7, davon anwesend: 7, Ja-Stimmen: 7, keine Nein-Stimmen bzw. Enthaltungen Mit Beschluss-Nr. 02/01/09/04-09 bestätigt der Gemeinderat Schwerstedt die Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung vom in vorliegender Form und Inhalt.

31 Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anzahl GR: 7, davon anwesend: 7, Ja-Stimmen: 7, keine Nein-Stimmen bzw. Enthaltungen Der Gemeinderat Schwerstedt beschließt unter der Beschluss-Nr. 04/01/09/04-09 die Haushaltssatzung für das Jahr 2009 mit der durchzuführenden Ergänzung, einschließlich der Anlagen. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anzahl GR: 7, davon anwesen: 7, Ja-Stimmen:7 keine Nein-Stimmen bzw. Enthaltungen Der Gemeinderat Schwerstedt beschließt unter der Beschluss-Nr. 05/01/09/04-09 den Finanzplan für den Zeitraum 2008 bis Abstimmungsergebnis: gesetzl.anz.gr: 7, davon anwesend: 7, Ja-Stimmen: 7, keine Nein-Stimmen bzw. Enthaltungen Mit Beschluss-Nr. 06/01/09/04-09 erklärt die Gemeinde Schwerstedt keine Zustimmung zur Übernahme der nachfolgend aufgeführten Abschnitte der K 304 mit einer Länge von insgesamt 2,577 km in die gemeindliche Baulast. (- von der Gemarkungsgrenze Ramsla/Schwerstedt (Stations-km 0,955) bis zur L 1055 in Schwerstedt (NK , Stations-km 2,287) mit einer Länge von 1,332 km - von der L 1055 östlich von Schwerstedt (NK ) bis zur Gemarkungsgrenze Schwerstedt/Krautheim (Station-km 1,245) mit einer Länge von 1,245 km). Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anzahl der GR: 7, davon anwesend: 7, Ja-Stimmen: 7, keine Nein-Stimmen bzw. Enthaltungen. Kästner, Bürgermeister Fahrbibliothek: VIPPACHEDELHAUSEN / THALBORN Wichtige Termine HERZLICHE GLÜCKWÜNSCHE ZUR GOLDENEN HOCHZEIT Das Ehepaar Edelgard und Josef Hackel aus Schwerstedt feiert am 14. März 2009 das Fest der Goldenen Hochzeit. Der Gemeinderat und der Bürgermeister der Gemeinde Schwerstedt gratulieren ganz herzlich und wünschen dem Ehepaar noch viele gemeinsame schöne und harmonische Jahre bei bester Gesundheit, viel Freude und persönlichem Wohlergehen. Gerd Kästner, Bürgermeister Schwerstedt, Mittwoch, , 16:45 17:30 Uhr Bürgermeister: Karl-Albert Treuner Telefon: (036452) Beigeordneter: Bernd Unbescheid Gemeindeanschrift: Lindenstr. 20 a, Vippachedelhausen Sprechzeit: Dienstag Uhr Ergänzung zur Haushaltssatzung Im Gemeindejournal 02. Ausgabe erfolgte die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2009 und der Hinweis auf die öffentliche Auslegung der Haushaltsunterlagen. Dieser Auslegungshinweis wird nachträglich wie folgt ergänzt: Auslegungshinweis Die Haushaltsunterlagen 2009 werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres in der VGem Berlstedt, Hauptstraße 23, Zimmer 5 zu den allgemeinen Geschäftszeiten zwecks Einsicht zur Verfügung gehalten (Öffnungszeiten s. S. 1 Gemeindejournal). Bauer, Finanzverwaltung Fahrbibliothek: Vippachedelhausen, Freitag, , 15:50 16:50 Uhr Thalborn, Wichtige Termine Freitag, , 15:15 15:45 Uhr Arbeit und Streben war sein Leben. Die Spuren seines Lebens sind uns allgegenwärtig. HERZLICHEN DANK In der schweren Stunde des Abschiedes durften wir noch einmal erfahren, wie beliebt und geachtet mein lieber Mann, unser guter Vater, Schwiegervater, Opa, Uropa, Schwager und Onkel Robert Schäler war. Überwältigt von der überaus zahlreichen Anteilnahme durch stillen Händedruck und herzliche Umarmung, liebevoll geschriebene und gesprochene Worte, die Geldzuwendungen, den schönen Blumenschmuck der Blumenboutique Große sowie der zahlreichen Teilnahme an der Trauerfeier möchten wir uns bei allen Verwandten, Freunden, Nachbarn und Bekannten recht herzlich bedanken. Besonderen Dank an den Trauerredner Herrn Bendkat für die tröstenden Worte in der Stunde des Abschieds sowie der Bestattungen Rath GmbH für die würdige Gestaltung der Trauerfeier und Hilfe in der schweren Zeit. Danken möchten wir der Diakonie Sozialstation Weimar für die fürsorgliche Betreuung während seiner langjährigen Krankheit sowie der Marinekameradschaft Weimar danken wir für das ehrende Geleit. Dem Steinmetzbetrieb Salfelder danken wir für die gute und prompte Erledigung des Auftrags. In liebevoller Erinnerung Hilde Schäler im Namen aller Angehörigen Vippachedelhausen, im Februar 2009 FENSTER & TÜREN Kunstst.-Holz-Alu-Fenster Haustüren, Innentüren Rolläden, Markisen REIDA B a u e l e m e n t e Berlstedt Ottmannshäuser Str. 4 Tel / Fax / Mobil 0172 / Tel./Fax / 70118

32 Kirchliche Nachrichten für Groß- und Kleinobringen, Heichelheim, Sachsenhausen und Wohlsborn Ev.-luth. Pfarramt Großobringen / Pastorin Karin Krapp Tel ; Fax: ; KrappKarin@t-online.de Monatsspruch März: Du sollst seinen Nächsten lieben, wie dich selbst; ich bin der HERR. 3. Mose 19,18 Veranstaltungen im März 2009: GOTTESDIENSTE: Invokavit, 1. März: 9.30 Uhr Gottesdienst in Großobringen, Pfarrer. Martin Lieberknecht Freitag, 6. März: 18 Uhr Weltgebetstag der Frauen im Pfarrhaus Großobringen Remeniszere, 8. März: 9.30 Uhr Gottesdienst in Kleinobringen Okuli, 15. März: 9.30 Uhr Gottesdienst in Heichelheim, Pfarrer i.r. Lüpke 14 Uhr Gottesdienst in Sachsenhausen, Pfarrer Martin Lieberknecht Lätare, 22. März: 9.30 Uhr Gottesdienst in Großobringen, Sup. i.r.lässig Judika, 29. März: 9.30 Uhr Gottesdienst in Wohlsborn Chorprobe: Dienstag Uhr Uhr im Pfarrhaus Großobringen. Christenlehre: Montags 16 Uhr im Pfarrhaus Großobringen Vorkonfirmandenunterricht: Montags 17 Uhr im Pfarrhaus Großobringen Gemeindenachmittage: Großobringen: gemeinsame Weltgebetstagsfeier am Freitag, 6. März Dienstag, 10.3., Uhr Heichelheim Kirchliche Nachrichten März 2009 für die Kirchgemeinden Ballstedt, Ettersburg, Hottelstedt, Ottmannshausen, Ramsla, Stedten und Schwerstedt Pfarramt Ramsla, Pastorin Ulrike Behr Tel./Fax: /72261 oder /50212 (Niederzimmern) pfarramt-ramsla@web.de Ballstedt: Sonntag, Uhr Gottesdienst Dienstag, Uhr Gemeindecafe Ettersburg: Montag, Uhr Gottesdienst im Pfl egeheim sonntags Uhr Psalmensingen in der Kirche Hottelstedt: Sonntag, Uhr Gottesdienst Ottmannsh.: Freitag, Uhr Gottesdienst zum Weltgebetstag im Pfarrhaus Alle (Männer, Frauen, Kinder aus allen Orten) sind eingeladen. Wir freuen uns, wenn Sie etwas Papua-Neuguinesisches (oder etwas Thüringisches) zum Essen mitbringen. Das ist aber keine Pflicht. Wer nicht kochen kann, soll bitte trotzdem kommen und einen guten Appetit mitbringen. Sonntag, Uhr Gottesdienst Donnerstag, Uhr Gemeindecafe Ramsla: Sonntag, Uhr Gottesdienst Sonntag, Uhr Konfi rmanden-vorstellungs- Gottesdienst in der Kirche Alle (Männer, Frauen, Kinder aus allen Orten) sind eingeladen. Wir freuen uns, wenn Sie die diesjährigen Konfi rmanden kennen lernen und ihnen durch Ihr Kommen zeigen, dass Sie sich über die Jugend in unseren Gemeinden freuen. Donnerstag, Uhr Gemeindecafe Schwerstedt: Sonntag, Uhr Gottesdienst Sonntag, Uhr Gottesdienst Samstag, Uhr Taufe von Levin Michel Dienstag, Uhr Frauenkreis Kirchliche Nachrichten auf dem Pilgerweg von Eisenach Richtung Budapest gewandert. Hören Sie, was eine Pilgerin heute noch auf diesem Weg an die heilige Elisabeth erinnert, wie es sich anfühlt, mit einem Rucksack zu Fuß zu reisen, jeden Tag woanders zu übernachten und fremden Leuten und mancherlei Überraschungen zu begegnen. Vortrag am: Donnerstag, , um 19 Uhr im Pfarrhaus Ottmannshausen Kirchgemeinden Neumark, Berlstedt, Vippachedelhausen und Thalborn Evang.- Luth. Pfarramt Neumark, Pfarrer Ulrich Hayner Vor dem Obertore 106, Neumark, Für alle Gemeinden des Kirchspieles: Viele sind wir, doch eins in Christus. Weltgebetstag 2009 aus Papua - Neuguinea: Informationsabend mit Dias und typischem Essen am Freitag, den 6. März, Uhr in Vippachedelhausen Gemeinsamer Gottesdienst nach der Ordnung aus Papua - Neuguinea am Sonntag, den 8. März Uhr in Berlstedt. Minitreff (Klassen 1-3) jeden Donnerstag in der Berlstedter Kirche Kindernachmittag (Klassen 4-6) jeden Donnerstag Uhr in Vippachedelhausen (Pfarrhaus). Konfi rmandenunterricht für die 7. und 8. Klasse 3.3. und Uhr in Schlossvippach! Konfi rmandenfreizeit für alle Konfi rmanden und Vorkonfi rmanden vom in Friesau. Neumark: Uhr Gemeindeabend zum Weltgebetstag in Vippachedelhausen Uhr gemeinsamer Gottesdienst zum Weltgebetstag in Berlstedt Uhr Gottesdienst Uhr Gemeindekaffee Uhr Gottesdienst (Achtung, da ist schon Sommerzeit!) Berlstedt: Uhr Gemeindeabend zum Weltgebetstag in Vippachedelhausen Uhr gemeinsamer Gottesdienst zum Weltgebetstag Uhr Gemeindekaffee Uhr Abendgottesdienst Vippachedelhausen: Uhr Gottesdienst Uhr Gemeindeabend zum Weltgebetstag Uhr gemeinsamer Gottesdienst zum Weltgebetstag in Berlstedt Uhr Gemeindekaffee Uhr Gottesdienst Uhr Gottesdienst Thalborn: Uhr Gottesdienst Uhr Gemeindeabend zum Weltgebetstag in Vippachedelhausen Uhr gemeinsamer Gottesdienst zum Weltgebetstag in Berlstedt Fassaden Dacharbeiten aller Art Dachklempnerarbeiten Zimmererarbeiten Stedten: Mittwoch, Uhr Gemeindecafe Vortrag über Pilgerreise von Sigrid Thomas Sigrid Thomas aus Ettersburg ist in den ersten drei Septemberwochen 2008 Tel. (036451) Fax Mobil

33 Gerhard Salfelder & Sohn Natursteine + Grabmale Anfertigung und Versetzen von: Grabanlagen Treppenanlagen Fensterbänke Küchenarbeitsplatten Vippachedelhäuser Str Neumark Tel. ( ) Fax Tag und Nacht erreichbar Telefon ( ) Bestattungsinstitut der Stadt Weimar Wir übernehmen für Sie die Erledigung notwendiger Formalitäten und Wege. Auf Wunsch beraten wir Sie in Ihrer vertrauten Umgebung. Persönliche Beratung auf dem Hauptfriedhof Mo-Fr Uhr b Ollendorf, Lange Gasse 96 Telefon: Vieselbach, Bahnhofstraße 35 Erd-,Feuer-und Seebestattung Erledigung aller Formalitäten Überführung, Hausabholung Tag und Nacht kostenlose Beratung, auf Wunsch auch zu Hause Trauerfloristik aus eigenem Haus ERSTES PRIVATES BESTATTUNGSINSTITUT IM STADT- UND LANDKREIS WEIMAR INHABER JENS KNABE - Fachgeprüfter Bestatter Tag und Nacht dienstbereit Bestattungsinstitut "Zur ewigen Ruh" Jens Knabe Schwanseestraße Weimar Tel. ( ) Impressum: Amtsblatt der VG Berlstedt mit den Gemeinden Ballstedt Berlstedt / OT Ottmannsh. / OT Stedten Ettersburg Hottelstedt Krautheim / OT Haindorf Neumark Ramsla Schwerstedt Vippachedelhausen / OT Thalborn Amtsblatt der VG Buttelstedt mit den Gemeinden Buttelstedt / OT Daasdorf / OT Nermsdorf / OT Weiden Großobringen Heichelheim Kleinobringen Leutenthal Rohrbach Sachsenhausen Wohlsborn Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Berlstedt Hauptstraße 23, Berlstedt Tel. (036452) 7850 Verwaltungsgemeinschaft Buttelstedt Markt 2, Buttelstedt, Tel. (036451) Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Gemeinschaftsvorsitzende Frau Riske, Verwaltungsgemeinschaft Berlstedt, Hauptstr. 23, Berlstedt Tel. (036452) 7850 Gemeinschaftsvorsitzender Herr Wagner, Verwaltungsgemeinschaft Buttelstedt, Am Markt 2, Buttelstedt, Tel. (036451) (Zentrale) sowie die Bürgermeister für den jeweiligen Gemeindeteil. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Haase Druck Erscheinungsweise: In der Regel einmal monatlich - kostenlos in alle Haushalte im Verbreitungsgebiet. Bezugsmöglichkeit: Im Bedarfsfall können Einzelexemplare zum Stückpreis von 1 Euro (incl. MwSt) zuzügl. Porto bei Firma Haase-Druck bestellt werden. Verlag/Druck/Anzeigenvertrieb: HAASE DRUCK Daasdorf b. Buttelstedt Im Dorfe Nr. 29 Tel.: ( ) Fax: ( ) info@haasedruck.de Internet:

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