Flurneuordnung Oberndorf-Hochmössingen Teilnehmerversammlung zur vorläufigen Besitzeinweisung. Tagesordnung

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1 Flurneuordnung Oberndorf-Hochmössingen Teilnehmerversammlung zur vorläufigen Besitzeinweisung Tagesordnung Kleiner Rückblick Zeitlicher Ablauf der vorläufigen Besitzeinweisung Rechtliche Regelungen Ausblick Seite 1

2 Kleiner Rückblick Kleiner Rückblick Letzte Teilnehmerversammlung Wunschtermin Oktober - Dezember 2012 Zuteilungsentwurf 2013 Vereinbarungen Januar - Juli 2014 Seite 2

3 Kleiner Rückblick Großzügige Zusammenlegung Meist nur ein Acker- und Grünlandgrundstück Tausch Acker / Grünland: 12 % Zusammenlegung der Pachtflächen 96 % Vereinbarungen unterschrieben Zeitlicher Ablauf bis zum Absteckung und Verpflockung der neuen Grundstücke läuft Zustellung der Flurstücksverzeichnisse mit Merkblatt in der 31./32. KW Karte erst später Kennzeichnung der neuen Flurstücke mit Tafeln der Flurstücksnummern Seite 3

4 Baumaßnahmen 2. Bauabschnitt 1,4 km Asphaltwege 800 m Radwege Rekultivierung von 8 km Grünund Schotterwegen Kosten: ca EUR Baufirma Müller Zimmern Zeitlicher Ablauf Donnerstag, Bekanntmachung der vorläufigen Besitzeinweisung : im Schwarzwälder Boten und Mitteilungsblatt Hochmössingen in den Amtsblättern: - Alpirsbach - Fluorn-Winzeln - Dornhan Seite 4

5 Zeitlicher Ablauf bis Auslage der Karten und der in der Ortschaftsverwaltung Hochmössingen ACHTUNG: eingeschränkte Öffnungszeiten während der Sommerferien! und im Rathaus Oberndorf ebenso im Internet unter Zeitlicher Ablauf ab Die Teilnehmer können die neuen Grundstücke in Augenschein nehmen und diese, soweit abgeerntet, bewirtschaften. Auskunftserteilung nach telefonischer Voranmeldung Seite 5

6 Offizieller Besitzübergang 1. September 2014 Welche Unterlagen erhalten Sie? Seite 6

7 Welche Unterlagen erhalten Sie? Flurbereinigungsnachweis Neuer Bestand Welche Unterlagen erhalten Sie? Karte des neuen Bestandes Seite 7

8 Was enthält die ausliegende Karte? Kartenbild wird noch eingefügt Neue Flurstücke mit Flst. Nummer Nutzungsart (Farbe) Leitungen Was sehen Sie in der Örtlichkeit? Seite 8

9 Was sehen Sie in der Örtlichkeit? Was sehen Sie in der Örtlichkeit? Seite 9

10 Was sehen Sie in der Örtlichkeit? Angerissene Grenzen: Buntbrachen, Saumstreifen Acker-/Grünlandgrenzen Bewirtschaftungsgrenzen Grünwege, wenn sinnvoll Endgültige Vermarkung der neuen Flurstücke voraussichtlich 2016 In der Feldlage werden nur die abgehenden Grenzpunkte vermarkt bzw. gekennzeichnet. Im Wald werden alle Grenzpunkte vermarkt. Die Art der Vermarkung wird noch festgelegt Seite 10

11 Bewirtschaftungsübergang Die Empfänger der neuen Grundstücke haben diese ab zu bewirtschaften. Für Flächen mit Mais, Kartoffeln sowie Grünland muss der Besitzübergang spätestens bis zum erfolgen. Bewirtschaftungsübergang Die bisherigen Besitzer haben spätestens bis zum Zeitpunkt des Besitzübergangs die Grundstücke abzuernten sowie Ernterückstände zu beseitigen. Andernfalls kann die Teilnehmergemeinschaft diese Arbeiten auf Kosten des bisherigen Eigentümers ausführen lassen. Bitte alte Grundstücke so früh wie möglich abernten! Seite 11

12 Bewirtschaftung der neuen Grundstücke Den bisherigen Berechtigten ist es nicht gestattet, die alten Grundstücke über diesen Zeitpunkt hinaus zu bewirtschaften. Durch die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der neuen Grundstücke entsteht demjenigen, der einen Widerspruch einlegt, kein Nachteil. Die Empfänger der neuen Grundstücke müssen diese ordnungsgemäß bewirtschaften. Regelungen im Wasserschutzgebiet Grünlandumbruch erst ab Ausnahme: Flächen <30 a mit der Besitzeinweisung Grünlandeinsaat bis spätestens Begrünungspflicht im Zuteilungsjahr ausgesetzt Bodenbearbeitung frühestens Einsatz von Glyphosat ab dem Seite 12

13 Ablauf Grünland-Einsaat - Saatgut liegt beim TG-Vorsitzenden bereit - Einsaat erfolgt i.d.r. durch den Bewirtschafter - Nutzungsart gemäß Flurb.Nachweis Neuer Bestand - Nach der Einsaat erhält der Bewirtschafter auf schriftlichen Antrag eine Entschädigung für den Arbeitsaufwand in Höhe von 250 / ha. - Das Amt wird den Ablauf der Grünlandeinsaat überwachen Vermessungszeichen Vermessungszeichen, Grenzsteine und Pflöcke sind im eigenen Interesse zu erhalten. Die endgültige Abmarkung erfolgt nach der Erledigung der Widersprüche. Seite 13

14 Obstbäume Obstbäume dürfen im Jahre 2014 noch von den bisherigen Berechtigten genutzt und abgeerntet werden. Als spätester Zeitpunkt für den Besitzübergang dieser Bestände wird der festgesetzt. Obstbäume Die Empfänger der neuen Grundstücke haben die darauf stehenden Obstbäume, und Holzbestände zu übernehmen. Die Schätzung der Obstbäume, die ihren Eigentümer wechseln, erfolgt noch vor der Besitzeinweisung. Obstbäume also bitte nicht roden! Seite 14

15 Naturschutz, Denkmalschutz Bäume, Hecken und Feldgehölze müssen aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege erhalten werden. Gleiches gilt für Feldkreuze, Bildstöcke etc. Wegenetz Die Nutzung des alten Wegenetzes ist nicht mehr möglich. Es dürfen nur noch die neuen Wege und Überfahrtsregelungen genutzt werden. Seite 15

16 Wegebau /Rekultivierung Der bei Baumaßnahmen anfallende Erdaushub verbleibt bis auf weiteres im Besitz der Teilnehmergemeinschaft. Gemeinsamer Antrag Die neuen Flurstücksnummern sind Grundlage für den nächstjährigen Gemeinsamen Antrag. Das Flurneuordnungsamt wird sie bei der Antragserstellung Ende Februar/Anfang März unterstützen. Seite 16

17 Rechtliche Regelungen Bis zur Ausführungsanordnung gelten grundbuchmäßig noch die alten Grundstücke. In Besitz haben Sie aber schon die neuen Grundstücke. Diese Diskrepanz führt bei einem Kaufvertrag zu Problemen. Deshalb folgende Bitte : Sehen Sie nach Möglichkeiten von grundbuchmäßigen Veränderungen ab. Wenn es unausweichlich ist, informieren Sie uns bitte frühzeitig! Rechtliche Regelungen Widersprüche gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplans erst später im Anhörungstermin nach 59 FlurbG Zu diesem Termin wird jeder Teilnehmer besonders eingeladen. Seite 17

18 Ausblick Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans ( 59 FlubG) Mitte 2016 zum Abschluss Wie haben uns bemüht, Ihr Eigentum wertgleich neu zuzuteilen. Vielen Dank. Seite 18

Abschrift. Die sofortige Vollziehung der Überleitungsbestimmungen wird im überwiegenden Interesse der Teilnehmer angeordnet.

Abschrift. Die sofortige Vollziehung der Überleitungsbestimmungen wird im überwiegenden Interesse der Teilnehmer angeordnet. Abschrift Landratsamt Rottweil Flurneuordnungs- und Vermessungsamt Flurbereinigung Oberndorf-Hochmössingen Landkreis Rottweil Ü b e r l e i t u n g s b e s t i m m u n g e n Az.: B 10.2.1 vom 25.07.2014

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