Amt der NÖ Landesregierung
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- Hinrich Flater
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1 Amt der NÖ Landesregierung Abteilung LF5 Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle Landhausplatz St.Pölten Aussenstelle St.Pölten Tel.: 02742/ Fax: 02742/ post.lf5-pl@noel.gv.at
2 Hygiene bei Feuerwehrfesten Die Abt. Lebensmittelkontrolle Rechte und Pflichten der Kontrollorgane Rechte und Pflichten des Unternehmers Dokumentation Allergenkennzeichnung
3 NÖ Lebensmittelaufsicht Abteilungsleiter der Abteilung LF5 Hofrat Dr. Wigbert ROßMANITH Fachbereichsleiter - Lebensmittelkontrolle Dipl.Ing. Walter MITTENDORFER
4 Aufteilung der Lebensmittelkontrolle in NÖ (Zentrale und 5 Dienststellen) Zentrale St. Pölten Landhausplatz LMI I Baden: 4 Aufsichtsorgane LMI II St. Pölten: 5 Aufsichtsorgane LMI III Gmünd : 2 Aufsichtsorgane LMI IV Korneuburg: 5 Aufsichtsorgane LMI V Melk: 4 Aufsichtsorgane
5 Mitarbeiter der LMI II Aussenstelle St.Pölten Ing. Zöchbauer Herbert Ing. Ringler Markus Ing. Nosko Erwin Gschlad Franz Ing. Hermanek Martin Schöbel Dunja (Sachbearbeiterin)
6 Aufgaben der Lebensmittelkontrolle Revisionen gem. LMSVG (NÖ-9000) Probenziehungen (NÖ-5000) Schwerpunktaktionen (-70) Maßnahmenvorschreibungen bei Mängeln und Anzeigenlegung Parteienbeschwerden, RASFF Fahndungen kostenpflichtige Nachkontrollen
7 Aufgaben der Lebensmittelkontrolle Betriebsberatungen Gewerbeverhandlungen
8 Revision gem. 35 LMSVG (Lebensmittel und Verbraucherschutzgesetz) Wo überall wo Waren nach dem LMSVG in Verkehr gebracht werden Wann während der üblichen Geschäftsund Betriebsstunden Wie möglichst ohne Störung und Aufsehen --- OHNE Voranmeldung!
9 Befugnisse und Pflichten der LM-Aufsichtsorgane Kontrolle nach Verfahrensvorschriften Probennahme ( 36 LMSVG) Ausweispflicht auf Verlangen vorweisen Berichtspflicht bei jeder Kontrolle (Rev.Bericht, Probenbegeleitschreiben) Kostenpflichtige Nachkontrolle Z.b. bei groben Hygieneverstößen
10 Pflichten der Unternehmer 38 LMSVG Kontrolle dulden und unterstützen auch bei Abwesenheit des Verantwortlichen Einsichtnahme erlauben (Lieferschein) Auskunftspflicht über Herkunft, Lieferung, Zusammensetzung von Waren etc.
11 Was wird von der LM Aufsicht bei einer Routinekontrolle überprüft? 1. Bauliche Voraussetzungen und gerätespezifische Anforderungen 2. Warenzustand und Warenumgang 3. Hygiene allgemein, Schädlinge, Personalschulung und Hygiene 4. Eigenkontrolle, Dokumentation
12 1. Bauliche und Gerätespezifische Anforderungen Befestigter, sauberer Boden in den Arbeitsbereichen und im Umfeld (+ ca. 2m) Seitenwände glatt, leicht reinigbar und eventuell desinfizierbar Decken sauber, keine Spinnweben, kein Schimmel oä. keine sich ablösende Teilchen - z.b. Anstrich, Mauerwerk usw. Fenster mit Insektenschutzgitter
13 1. Bauliche und Gerätespezifische Anforderungen Arbeitsflächen leicht reinigbar - Niro oder Kunststoff keine rohen Heurigengarnituren Separates Handwaschbecken mit Warmfließwasser (in allen Arbeitsbereichen) Gläser- bzw. Geschirrspülautomaten Personal WC ( im Umfeld) mit Handwaschbecken und Warmfließwasser, Thermometer in den Kühlgeräten
14 1. Bauliche und Gerätespezifische Anforderungen Nach Möglichkeit soll eine Trennung in REINE / UNREINE Bereiche erfolgen
15 1. Bauliche und Gerätespezifische Anforderungen Einige Positiv- und Negativbeispiele
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27 2. Warenzustand und Warenumgang Einhaltung Lagertemperaturen - Kühlkette Tiefgekühlt: - 18 C oder kälter Gekühlt: 0-4 C bei Fleisch, 0-6 C bei Milch- u. Wurstwaren, Kühl: 4-15 C, max. 18 C (Grenzwert!) Kennzeichnung deutsche Sprache, lesbar Intaktes Mindesthaltbarkeitsdatum Abfallbehälter Abdeckung, Abholung
28 2. Warenzustand und Warenumgang Getrenntes Lagern von Fleisch, Mehlspeisen und Getränken z.b. geschlossene Behälter, Glassturz, Verpackungen Lebensmittel (auch im verpackten nicht am Boden lagern Zustand) Keine Südfrüchtekartonagen für Lebensmittel, da Beeinträchtigung durch ev. verwendete Konservierung (Pestizide)
29 Warenzustand und Warenumgang Einige Positiv- und Negativbeispiele
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36 3. Reinigung, Schädlinge, Personalhygiene Personalhygiene: Arbeitskleidung, Kopfbedeckung, kein Schmuck Schädlingebefall: Keine Insekten, Nager, Motten, Spinnen, Wespen Optischer Gesamteindruck Reinigung Wirksamkeit Schulung Rauchverbot am Stand bzw. im Umfeld
37 3. Reinigung, Schädlinge, Personalhygiene Einige Positiv- bzw. Negativbeispiele
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42 4. Eigenkontrolle: was muss vorgewiesen werden? Reinigungsplan (insbes. für Schankanlagen) Schädlingsabsicherung bzw. -monitoring Temperaturkontrollen: Checklisten zur eigenen Sicherheit führen + Abweichungsdoku Wasserbefund bei Eigenversorgung Personal-Hygieneschulungsnachweise Leitlinie f. die gesundheitlichen Anforderungen an Personen im Umgang mit LM unterschreiben (=keine Tätigkeit bei ansteckenden Krankheiten, Salmonellen, Durchfall, etc.)
43 4. Eigenkontrolle: was muss vorgewiesen werden? Entsorgungsbestätigung der Küchenabfälle insbes. Tier. Abfälle Rückverfolgbarkeit (auch zb. Tortenspendeliste)
44 Böden und Abflüsse (+ gitter) R: CIF Allzweckreiniger D: Hyg. D ml/10l 50ml/5l 40 C 35 C täglich 30 Min. wöchentlich Arbeitsflächen, Tische, Wurstschneidemaschine Waschbecken + Armaturen Lebensmittelbehälter, Abfalleimer Allgemeines Arbeitswerkzeug (Messer, Gabeln) Schneidbretter Kühlraum : Boden, Wände, Regale Kühlschränke R: Ajax - Fettlöser D: Alk. Des-spray R: CIF Allzweckreiniger D: Alk. Des-spray R: CIF Allzweckreiniger D: Prilon R: 200ml/ 5l 100% 50ml/10l 100% 50ml/10l 100% D: Alk. Des-spray 100% 40 C kalt 40 C kalt 40 C kalt 5 Min. 5 Min. 5 Min. 65 C 3 Min. 5 Min. Handsprühgerät Handsprühgerät Handsprühgerät Geschirrspüler Handsprühgerät nach Produktionsende nach Produktionsende nach Produktionsende nach Produktionsende nach Produktionsende nach Produktionsende nach Benützung vor bzw. nach Arbeitsbeginn R: CIF Allzweckreiniger 50ml/10l 40 C wöchentlich D: Sumarein 35 C 30 Min. wöchentlich
45 Schädlingsabsicherung -monitoring Grundrissplan mit eingezeichneten Kontroll- bzw. Köderstationen Wann wird kontrolliert? Von wem? Ev. Kontrollgänge in Liste eintragen Bei Auffälligkeiten sind die gesetzten Maßnahmen zu dokumentieren (zb weitere Köder auslegen, Fachfirma beauftragen, )
46 Schädlingsbekämpfungsplan M 6 C M M A b f ä l l e M S M 4 C Lagerraum M M S Produktion A S Kühlzelle Verkaufs raum M : Mausefalle M : Mottenfalle S : Schabenfalle
47 Schädlingsabsicherung Kontrollgänge Datum Köderbox/falle (Nr/Lageplan): Schädlingsbefall? Maßnahme? Wer?
48 Temperaturkontrolle Temperaturkontrollgänge Datum/Uhrzeit Kühlraum Fleisch 1 Kühlzelle Fleisch Kühlvitrine Fleisch,Wurst TK-Truhe Soll: + 2 C +4 C +2 C - 18 C Maßnahme bei Abweichung
49 Personalschulung -) Hygieneschulungsbestätigung: (auch FF intern durchführbar) - Liste der anwesenden Personen, Datum (< 3 Jahre), - Themen, Vortragender -) Leitlinie f. die gesundheitlichen Anforderungen an Personen im Umgang mit LM (jeder Mitarbeiter/in unterschreiben) -) Allergenschulungsnachweis der Auskunftsperson im Falle der mündlichen Weitergabe der Allergeninformation
50 Allergenkennzeichnung (14 Allergene, seit ) - Lebensmittelunternehmer sind verpflichtet, Informationen über unverpackte Lebensmittel, die Stoffe oder Erzeugnisse enthalten, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, die bei der Herstellung oder Zubereitung eines Lebensmittels verwendet werden, an Endverbraucher weiterzugeben.
51 Allergenkennzeichnung (14 Allergene, seit ) - Glutenhaltiges Getreide - Mandel, Haselnüsse - Krebstiere - Sellerie - Eier - Senf - Fische - Sesam - Erdnüsse - Schwefeldioxid - Sojabohnen - Lupinien - Milch - Weichtiere
52 Allergenkennzeichnung - bei verpackten Waren -) Allergene am Etikett in der Zutatenliste angeführt - bei offener Ware -) schriftlich in der Speisekarte (durch Name, oder Symbol + Legende) -) mündlich durch geschulte Person (Aushang muss ersichtlich sein, dass mündliche Weitergabe gewählt wurde!)! Auskunft kann immer nur auf Basis schriftlicher Dokumente erfolgen (Etikette, Angaben zb. am Lieferschein bei unverpackter Anlieferung)!
53 Allergenkennzeichnung zb. schriftl.information
54 Allergenkennzeichnung
55 Allergenkennzeichnung - eine diesbezügliche Kennzeichnung bei den gespendeten Torten/Mehlspeisen ist nicht notwendig
56 Infomaterial: - Merkblatt Feste - Checkliste für Kontrolle von Festen - Leitlinie f. die gesundheitlichen Anforderungen an Personen im Umgang mit LM - AllergenVO - Link zu BMG FAQ Allergenkennzeichnung
57 - Lebensmittelkontrolle - Lebensmittel - Leitlinien
58 Danke für Ihre Aufmerksamkeit Viel Erfolg bei Ihrer nächsten Veranstaltung
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