INFORMATION. Beilage: BBPl. Nr. 3.0/B 12.0A GEZ 2 Erweiterung (Ludwig-Binder-Straße)

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1 Stadtgemeinde Gleisdorf Bauamt Bebauungsplan-Änderungs-Entwurf Nr. 3.0/B 12.0A (GEZ 2 Erweiterung Ludwig- Binder-Straße) vom Mai 2009 Sachbearbeiter: Ing. Tschiltsch/New Gleisdorf, am INFORMATION Gemäß 27 (2) Stmk. ROG wird der Bebauungsplan-Änderungs-Entwurf Nr. 3.0/B 12.0A (GEZ 2 Erweiterung Ludwig-Binder-Straße) vom Mai 2009, verfasst von Arch. DI. Arnold WERNER, 6 Wochen vom bis öffentlich aufgelegt. Das im ROG vorgesehene Anhörverfahren findet am von bis Uhr im Stadtbauamt statt. Nach der Entwurfs-Auflage und dem Anhörverfahren hat sich der Ausschuss vorbereitend für den erforderlichen GR-Beschluss damit und mit den eventuell einlangenden Stellungnahmen und Einwendungen zu befassen. Die Unterlagen liegen auch im Bauamt zur Einsicht bereit. Mit freundlichen Grüßen Ing. Peter Tschiltsch Beilage: BBPl. Nr. 3.0/B 12.0A GEZ 2 Erweiterung (Ludwig-Binder-Straße) Ergeht an: Mitglieder des Ausschusses für Stadtgestaltung und Verkehr per

2 BEBAUUNGSPLANUNG 3.0/B 12.0A BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG 2009 G E Z 2 Erweiterung LUDWIG BINDERSTRASSE, EZ1

3 2 Stadt Gleisdorf BEBAUUNGSPLAN Nr. 3.0/B 12.0 Gst. Nrn: 193/2; 196/1; 200/2; 201/2; 215/12; 215/13; T. v. 207/3, T.v.207/7 KG Gleisdorf (Änderung der Grundstücke in Ausarbeitung) Ludwig Binder Straße GEZ 2 Erweiterung Einkaufszentrum 1 Auflagefrist: (min. 6 Wochen) Anhörverfahren: Beschluss des Planes durch den Gemeinderat: In Kraft getreten am:... Verfasser: Arch. DI Arnold Werner Krailweg Graz, Mai 2009

4 3 Stadt Gleisdorf Erläuterungen zum Bebauungsplan Gleisdorf, Ludwig Binder Straße GEZ Erweiterung, EZ 1 0. Allgemeines, Änderungen gegenüber dem rechtskräftigen Bebauungsplan:: Für den Bereich GEZ2 besteht seit 2001 ein rechtskräftiger Bebauungsplan für ein EZ1 innerhalb der Kerngebietsausweisung. Der derzeitige Bestand der Bebauung wird von der Änderung nicht betroffen. Nunmehr wird das Areal in Richtung Südwesten um ca m²erweitert. Es ist eine bauliche Erweiterung des bestehenden Einkaufszentrums in Richtung Südwesten geplant, wobei vorwiegend bereits bestehende Handelsbetriebe vergrößert werden. Die Errichtung einer Tiefgarage unter dem Erweiterungsbau ist möglich. Ebenso ist die teilweise Aufstockung des Bestandes geplant. Der östlich gelegene bebaubare Bereich wird bis zur Ludwig-Binderstraße vorgezogen. Die max. zulässige Bebauungsdichte bleibt mit 1,0 bestehen. Die Baugrenzlinie wird an der L-Binderstaße gezogen, um eine Bebauung bis zur Straße hin zu ermöglichen. Dies sollte zu einer merkbaren Schließung des Straßenraumes beitragen, und zu einer Verstärkung der Urbanität in diesem, für die Stadt Gleisdorf wichtigen Teilraum führen. Es bestehen größere Gebäudehöhen und Straßenraumschließungen schon im Bereich Perl und GEZ Gültigkeitsbereich: Dem ursprünglichen Gültigkeitsbereich Gst. Nr.: 193/2; 196/1; 200/2; 201/2; 215/12; 215/13; Teil von 207/3 KG Gleisdorf 68111, ( im Folgenden Bauplatz genannt, eine Änderung der Grundstücke ist in Ausarbeitung) wird im Südwesten um einen Teil des Gst. 207/7 im Ausmaß von ca m² erweitert. Der Bauplatz ist im Süden begrenzt durch die Ludwig Binder Straße, Gst. Nr. 1360/2 und im Norden durch den öffentlichen Weg, Gst. Nr. 187/4. 2. Lage im Stadtraum: Die Entfernung zum Hauptplatz beträgt rd m. Das Grundstück wird über die Ludwig Binder Straße bzw. über den vor beschriebenen Weg im Norden erschlossen. Über diesen Weg ist die Bahnhaltestelle Gleisdorf West in einer Entfernung von ca m erreichbar. Rd. 200 m Richtung Innenstadt befindet sich die Bushaltestelle Gleisdorf- Zentrum. An der Ludwig Binder Straße liegen das Einkaufszentrum GEZ sowie zahlreiche Handels- und Gewerbebetriebe.

5 4 3. Umgebende Bebauung: Östlich des Gültigkeitsbereiches des Bebauungsplanes befindet sich ein Lebensmittelmarkt und daran anschließend das GEZ. Im Südwesten grenzen 2 bebaute Grundstücke an, 212/3 und 212/1. Gebäude haben keinen baugesetzmäßigen Abstand zum Gst. 207/7. Mehrere Geschäfte, ein schmales unbebautes Grundstück und eine Fahrschule samt Übungsplatz existieren auf der gegenüberliegenden Seite der Ludwig Binder Straße. Im Norden liegen ebenfalls bebaute Grundstücke (Einkaufszentrum GEZ4), die nördlich nach max. 150 m von der Landesbahn Richtung Weiz begrenzt werden. 4. Infrastrukturelle Ver- und Entsorgung: Sämtliche Anschlussmöglichkeiten sind vorhanden. Für die Kanalisation besteht ein Trennsystem. Nach Möglichkeit sollen alle Niederschlagswässer (Oberflächenwässer und Dachwässer) auf eigenem Grund und Boden zur Versickerung gebracht und die Versiegelung durch Außenanlagen weitgehend eingeschränkt werden. Falls das nicht oder nur eingeschränkt möglich sein sollte, ist vor Einleitung der Oberflächenwässer in den Regenwasserkanal eine entsprechende Retention durchzuführen, die eine zeitverzögerte Wasserabfuhr ermöglicht. Dies ist erforderlich, weil es bei Starkregenfällen zur Überlastungen kommen kann. Als Richtwert ist ein Speichervolumen von 25 l/m² versiegelter Fläche anzunehmen. 5. Ausweisung im Flächenwidmungsplan: Die Grundstücke liegen im Kern- Büro- und Geschäftsgebiet, KG 0,5-1,0. Gemäß 8 Wortlaut zum 3.0 Flächenwidmungsplan sind alle Kern-, Büro- und Geschäftsgebiete zentralörtliche Kerngebiete. D.h., daß Einkaufszentren 1 und/oder Einkaufszentren 2 errichtet werden können. Weiters sind im 3.0 FWP die Ortsbildschutzzone und die HQ 100 Hochwasseranschlaglinie eingetragen. Da seit Inkrafttreten des 3.0 FWP der umfassende Hochwasserschutz Gleisdorf fertig gestellt wurde, und die Hochwasseranschlagslinien den Zustand vor der Errichtung der Hochwasserschutzbaumaßnahmen betreffen, sind diese Anschlagslinien nicht mehr gültig. Aus der Abflussuntersuchung Raab (Verf.: Büro Pieler, Nov. 2008) geht hervor, dass keine Hochwassergefährdung durch die Raab besteht. Der Bereich ist als Bodenfundstelle ausgewiesen. Am fanden Probegrabungen durch das Bundesdenkmalamt statt, die keinerlei archäologischen Befunde erbrachten. Weitere Untersuchungen sind nach Ansicht des BDA nicht notwendig.(siehe Beilage) Die Ortsbildschutzzone ist ebenfalls nicht mehr gültig, sie wurde 2003 geändert, die äußere Grenze verläuft nunmehr in der Ludwig-Binderstraße..

6 5 Ausschnitt aus dem 3.14 FWP Ohne Maßstab G Gültigkeitsbereich der Bebauungsplanänderung 3.0/B 12.0A 6. Bebauungsplan: Auf den in Pkt.1 genannten Grundstücken besteht bereits ein Einkaufszentrum 1. Lt. Verordnung zur Versorgungsinfrastruktur vom 6.Juni (2) sind in Gleisdorf Einkaufszentren 1 mit eine max. Verkaufsfläche von 2000 m² und einer max. Gesamtbetriebsfläche von 3300 m² zulässig. Einkaufszentren 1 sind Einkaufszentren, die in ihrem Warensortiment Lebensmittel führen, samt den zum Betrieb gehörigen Parkplätzen ( 23 STROG 1974 idgf). Lt. 27 (1a) STROG 1974 idgf ist zur Errichtung eines Einkaufszentrums jedenfalls ein Bebauungsplan aufzustellen. Ein weiteres Gebäude ist im östlichen Teil des Bauplatzes vorgesehen. Für die geplante Änderung ist der Rechtsstand des STROG LGBl 64/2000 maßgeblich, weil die FWP-Revision erst 2009 durchgeführt werden wird. Das betrifft vor allem die Größe der Verkaufsfläche für EZ Bauliche Nutzung: Die dzt. bestehende Bebauung auf dem Baugrundstück ist von der Änderung des Bebauungsplanes nicht betroffen. Vorgesehen ist die Erweiterung und teilweise Aufstockung des bestehenden Geschäfts- und Bürogebäudes im westlichen Teil des Bauplatzes. Das Objekt wird unter Freihaltung eines min. 2,50m breiten Gehsteiges entlang der L.Binderstraße unmittelbar daran anschließend (Baugrenzlinie) errichtet.

7 6 In der Erdgeschosszone erfolgt die Unterbringung des EZ 1. Die Haupterschließung der Geschäfte bzw. Büros erfolgt von Osten, die Zulieferung von Norden und von Westen. Die max. Gebäudehöhe beträgt 15 m. An der L.-Binderstrasse (angrenzend an die dzt. Nutzung Hofer ) ist im östlichen Teil des Gst. ist die Errichtung eines Gebäudes mit max. 2 Geschossen (max. Gebäudehöhe 7,50 m) zulässig. Bebaubarer Bereich und Abstände von den Grundstücksgrenzen lt. Plan. Von der östlichen Grundstücksgrenze ist ein Mindestabstand von 3 m einzuhalten, bzw. baugesetzmäßig, wenn die Geschosshöhe größer als 4,5 m ist, weil in diesem Bereich verschiedene Leitungen verlegt sind. Die Bebauung erfolgt unter Beachtung der lt. Stm. Baugesetz vorgeschriebenen Abstände von den Grundstücksgrenzen. Abstände von Nebengebäuden (gem. Definition 4(43) Stm. BG) zur Grundstücksgrenze müssen den Bestimmungen des 13 Stm. BG entsprechen. Lärmschutzwände müssen den Ergebnissen eines schallschutztechnischen Gutachtens entsprechend ausgeführt sein und den Bestimmungen des stmk. Baugesetzes entsprechen. Nebengebäude dürfen unter Beachtung der baugesetzlichen Bestimmungen außerhalb der Baugrenzlinien errichtet werden Grundstücksfläche: Nr. 193/2 375 m2 Nr. 196/ m2 Nr. 200/ m2 Nr. 201/ m2 Nr. 215/12 50 m2 Nr. 215/ m2 Nr. 207/3 Teil davon ca m2 Neu: Nr. 207/7 Teil davon ca m² Gesamt ca m2 Eine Änderung der Grundstücksnummern ist in Ausarbeitung Bebauungsdichte: max. 1,0 = max. ca m² Bruttogeschossfläche gem. Bebauungsdichteverordnung 1987 Bebauungsgrad: max. 0,6 8. Verkehr Bestand: Auf dem Bauplatz sind für ca. 90 PKW-Abstellplätze vorgesehen, im Plan ist nur eine symbolische Anordnung der Stellplätze angedeutet.

8 7 Die Zufahrt für PKW und die Anlieferung erfolgen über die Ludwig Binder Straße. Die Genehmigung der Bundesstraßenverwaltung der Zu- und Abfahrt ist zur Information in der Beilage beigefügt. Ein weiterer Zufahrtweg auf dem Grundstückes 187/4 und einem Teil des Gst. 208/3 dient dzt. ausschließlich Radfahrern und Fußgängern sowie der Zustellung und mündet in die Albersdorferstraße. Ergänzung: Im Bereich der Erweiterung (T.v. 207/7) ist die Adaptierung der bestehenden Grundstückszufahrt zu einer Ausfahrt der Anlieferungsfahrzeuge und PKW vorgesehen. Zu einer Erhöhung des Zulieferverkehrs kommt es nicht, weil die Erweiterung zum größten Teil bereits bestehende Betriebe betrifft. Im Untergeschoß der Erweiterung ist die Errichtung einer Tiefgarage zulässig. Innerhalb des nicht bebaubaren Bereiches entlang der Grundstücksgrenze zu den Gst. 212/3 und 212/1 ist eine Durchmischung von Stellplätzen Zulieferverkehr zulässig. Die lt. Baugesetz erforderliche Anzahl von Stellplätzen ist auf dem Baugrundstück sicher zu stellen, bzw. können Tiefgaragenstellplätze im GEZ4 mitbenutzt werden. Dort bestehen 76 Stellplätze, lt ROG 23a(8) sind für das EZ im GEZ4 nur ca.40 Stellplätze erforderlich. D.h., dass 36 Stellplätze dem GEZ2 zugeordnet werden können. Zu einer, den innerstädtischen Verkehr großräumig überlastenden Situation kann es durch die geplanten Baumaßnahmen nicht kommen. Der Gehsteig in der Ludwig Binderstraße ist in einer Breite von 2,50 m weiterzuführen 9. Müll Die Aufstellung einer ausreichenden Anzahl von Müll- und Kompostbehältern ist an einem überdachten und gesicherten Abstellplatz (Gitterbox). Im Bereich des PKW-Abstellplatzes werden ausreichend Abfallkörbe angebracht. 10. Freiraumplanung Im Zuge der Einreichplanung wird ein Außenanlagenplan erarbeitet, der zur Information in der Beilage beigefügt ist. Dabei ist u.a. je 6 PKW- Stellplätze mindestens ein Baum vorzusehen. 11. Beleuchtung: Für eine, der Bedeutung des Bauplatzes im Stadtraum entsprechenden, angemessene Beleuchtung ist Sorge zu tragen. Planverfasser: Gleisdorf, Mai 2009

9 8 Verordnung Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Gleisdorf hat in seiner Sitzung vom 2009 die 3.0/B12.0A BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG 2009 G E Z 2 Erweiterung LUDWIG BINDERSTRASSE, EZ1 gemäß 27(1a, 1b) STROG 1974 samt Novellen i.d.g.f. beschlossen. 1) Geltungsbereich (1) Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Gst. Nr.: 193/2; 196/1; 200/2; 201/2; Teil v. 207/3; 215/12; 215/13 KG Gleisdorf (im Folgenden Bauplatz genannt) zusätzlich kommt ein Teil des Gst. 207/7 dazu im Ausmaß von nunmehr ca m² (2) Die zeichnerische Darstellung samt Erläuterung vom Mai 2009 verfasst von Lieb Bau Weiz und Arch. DI Arnold Werner, Graz, bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung. 2) Flächenwidmung Die in 1(1) angeführten Grundstücke sind im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan als Kern-Büro- und Geschäftsgebiet mit einer Bebauungsdichte von 0,5 1,0 ausgewiesen. Das Kerngebiet ist als zentralörtlich festgelegt, d.h., dass die Errichtung eines Einkaufszentrums 1 zulässig ist. Der Bereich liegt teilweise innerhalb einer HQ 100 Abgrenzung. Nachdem der umfassende Hochwasserschutz Gleisdorf fertig gestellt ist, sind diese HQ 100 Festlegungen nicht mehr gültig. Aus der Abflussuntersuchung Raab (Verf.: Büro Pieler, Nov. 2008) geht hervor, dass keine Hochwassergefährdung durch die Raab besteht. Der Bereich liegt innerhalb des Gebietes in dem Bodenfunde zu erwarten sind. Mit Bodenfunden ist aber lt. Schreiben des BDA vom nicht zu rechnen, siehe Beilage Die Ortsbildschutzzone wurde 2003 geändert und betrifft die o.g. Grundstücke nicht mehr. 3) Einkaufszentrum 1 Auf den in 1(1) genannten Grundstücken wird ein Einkaufszentrum 1 errichtet werden. Die max. Verkaufsfläche beträgt 2000 m² und die max. Gesamtbetriebsfläche beträgt 3300 m² in Übereinstimmung mit 2(2) Verordnung zur Versorgungsinfrastruktur vom 6.Juni ) folgende Änderung wird durchgeführt:

10 9 1) Der Gültigkeitsbereich des Bebauungsplanes wird auf einen Teil des Gst. 207/7 ausgedehnt. Dabei sind die entsprechenden erforderlichen Vorschreibungen erfolgt. 2) Im westlichen Baukörper ist eine max. 3 geschossige Bebauung zulässig. 3) Die max. Gebäudehöhe beträgt dort 15,00m 4) Der östliche Baukörper wird bis zur L.-Binderstraße verlängert. 5) Ver- und Entsorgungseinrichtungen (1) Die Trinkwasserversorgung erfolgt durch Anschluss an das öffentliche Wassernetz (Feistritzwerke der Stadt Gleisdorf). (2) Die Stromversorgung erfolgt durch Anschluss an das öffentliche Stromnetz (Feistritzwerke der Stadt Gleisdorf). (3) Die Abwasserbeseitigung erfolgt durch den Anschluss an das öffentliche Kanalnetz (Stadt Gleisdorf, AWV Gleisdorfer Becken). (4) Müll- und Kompostbehälter sind nördlich des Objektes anzuordnen. (5) Die Erstellung anderer Versorgungseinrichtungen ist koordiniert mit den übrigen Versorgungsträgern auszuführen. (6) Niederschlagswässer (Oberflächenwässer, Dachwässer) werden überwiegend auf eigenem Grund und Boden zur Versickerung gebracht. Falls das nicht möglich sein sollte, ist für eine entsprechende Retention bei der Einleitung in den Regenwasserkanal zu sorgen. Als Richtwert ist ein Speichervolumen von 25l/m² befestigter Fläche anzunehmen. 6) Verkehrserschließung (1) Die Erschließung durch öffentliche Straßen ist gegeben. Details der Zufahrt und Abfahrt von der L.Binderstrasse aus sind mit der Bundesstrassenverwaltung abzusprechen und von ihr zu genehmigen (Siehe Beilage). Die interne Erschließung erfolgt wie im Plan dargestellt. (2) Eine zukünftige Verbindungsstraße entlang der nördlichen Grenze bis zur Albersdorferstraße muss unter Einbeziehung des dzt,. bestehenden Fußund Radweges, in einer Breite von ca.6,00m sichergestellt werden; deshalb ist im Bereich der Parkplätze ein 1,75 m breiter Streifen für diese Verbreiterung freizuhalten. (4) Die lt. Stmk. Baugesetz erforderliche Anzahl von PKW-Stellplätzen werden auf dem Bauplatz hergestellt. Die Darstellung im Plan erfolgt symbolisch und muss nicht so ausgeführt werden. (5) Ein Gehsteig wird entlang der Ludwig Binder Straße errichtet. Breite im Bereich der Bebauung: 2,50 m, sonst 2,0m. (6) Die Errichtung einer Tiefgarage im Bereich der Erweiterung ist zulässig Die bestehende Tiefgarage im GEZ4 auf Gst. 187/26, 208/5 ist ggfs. mitzubenutzen 7) Lage der Gebäude

11 10 Die Situierung der Gebäude ist innerhalb der im Plan festgelegten Baugrenzlinien unter Einhaltung der baugesetzlichen Bestimmungen möglich. 8) Bebauungsweise, Geschoßanzahl, Bebauungsdichte, Bebauungsgrad (1) Vorgesehen ist die Errichtung eines teilweise dreigeschossigen Gebäudes im südwestlichen Teil des Bauplatzes. Die Gebäudefront zur Ludwig Binderstraße ist jedenfalls mindestens zweigeschossig auszuführen. In der Erdgeschosszone ist das Einkaufszentrum 1 unterzubringen. (2) Im östlichen Teil des Bauplatzes wird ein max. 2- geschossiges Bauwerk unter Einhaltung der im Plan angegebenen Grenzabstände errichtet. (3) Geschossanzahl: max.2 bzw. 3Geschosse (4) Bebauungsdichte: max. 1,0 (5) Bebauungsgrad: max. 0,6 über die gesamte Verordnungsfläche (6) Gebäudehöhe: Gebäude (EZ 1 im EG) im südwestlichen Teil: max. 15,0 m Gebäude im östlichen Teil: max. 7,5 m (7) Unabhängig von den Festlegungen der Baugrenzlinien sind bei der Errichtung von Bauwerken gegenüber den Nachbargrundstücken die baugesetzmäßigen Abstände einzuhalten. (8) Lärmschutz: Lärmschutzwände zum Schutz der angrenzenden Wohnhäuser im westlichen Bereich müssen den Ergebnissen eines schallschutztechnischen Gutachtens und den Bestimmungen des Stmk. Baugesetzes entsprechen. (9) Die Bestimmung des 12 Baugesetz 1995 idgf. wonach Bauteile über Flucht- und Grenzlinien ragen dürfen, gilt auch für den Teilbebauungsplan Nr. 3.0/12.0A. Werbeträger und punktuelle Aufsätze dürfen die max. Gebäudehöhe überragen. Vordächer dürfen bis zu den baugesetzmäßig geltenden Grundstücksabständen ausgeführt werden. 9) Bepflanzung, Freiflächen (1) Die Bepflanzung erfolgt nach einem Konzept im Zuge der Detailplanung. (2) Die Versiegelung (z.b. Asphaltierung) auf den Außenanlagen müssen so gering als möglich gehalten werden. Die Parkflächen sind mit Rasengittersteinen bzw. geeignetem Pflastermaterial, welches ein hohes Maß an Versickerung gewährleistet, zu pflastern. 10) Inkrafttreten: Der Plan tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. Für den Gemeinderat: Der Bürgermeister:

12 11 BEILAGEN: Bestätigung des Bundesdenkmalamtes über das Nichtvorhandensein von Bodenfunden vom Bewilligung der Zu- und Abfahrt von bzw. zur B 65 vom.

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15 BEBAUUNGSPLANUNG 3.0/B 12.0A BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG 2009 G E Z 2 Erweiterung LUDWIG BINDERSTRASSE, EZ1

16 2 Stadt Gleisdorf BEBAUUNGSPLAN Nr. 3.0/B 12.0 Gst. Nrn: 193/2; 196/1; 200/2; 201/2; 215/12; 215/13; T. v. 207/3, T.v.207/7 KG Gleisdorf (Änderung der Grundstücke in Ausarbeitung) Ludwig Binder Straße GEZ 2 Erweiterung Einkaufszentrum 1 Auflagefrist: (min. 6 Wochen) Anhörverfahren: Beschluss des Planes durch den Gemeinderat: In Kraft getreten am:... Verfasser: Arch. DI Arnold Werner Krailweg Graz, Mai 2009

17 3 Stadt Gleisdorf Erläuterungen zum Bebauungsplan Gleisdorf, Ludwig Binder Straße GEZ Erweiterung, EZ 1 0. Allgemeines, Änderungen gegenüber dem rechtskräftigen Bebauungsplan:: Für den Bereich GEZ2 besteht seit 2001 ein rechtskräftiger Bebauungsplan für ein EZ1 innerhalb der Kerngebietsausweisung. Der derzeitige Bestand der Bebauung wird von der Änderung nicht betroffen. Nunmehr wird das Areal in Richtung Südwesten um ca m²erweitert. Es ist eine bauliche Erweiterung des bestehenden Einkaufszentrums in Richtung Südwesten geplant, wobei vorwiegend bereits bestehende Handelsbetriebe vergrößert werden. Die Errichtung einer Tiefgarage unter dem Erweiterungsbau ist möglich. Ebenso ist die teilweise Aufstockung des Bestandes geplant. Der östlich gelegene bebaubare Bereich wird bis zur Ludwig-Binderstraße vorgezogen. Die max. zulässige Bebauungsdichte bleibt mit 1,0 bestehen. Die Baugrenzlinie wird an der L-Binderstaße gezogen, um eine Bebauung bis zur Straße hin zu ermöglichen. Dies sollte zu einer merkbaren Schließung des Straßenraumes beitragen, und zu einer Verstärkung der Urbanität in diesem, für die Stadt Gleisdorf wichtigen Teilraum führen. Es bestehen größere Gebäudehöhen und Straßenraumschließungen schon im Bereich Perl und GEZ Gültigkeitsbereich: Dem ursprünglichen Gültigkeitsbereich Gst. Nr.: 193/2; 196/1; 200/2; 201/2; 215/12; 215/13; Teil von 207/3 KG Gleisdorf 68111, ( im Folgenden Bauplatz genannt, eine Änderung der Grundstücke ist in Ausarbeitung) wird im Südwesten um einen Teil des Gst. 207/7 im Ausmaß von ca m² erweitert. Der Bauplatz ist im Süden begrenzt durch die Ludwig Binder Straße, Gst. Nr. 1360/2 und im Norden durch den öffentlichen Weg, Gst. Nr. 187/4. 2. Lage im Stadtraum: Die Entfernung zum Hauptplatz beträgt rd m. Das Grundstück wird über die Ludwig Binder Straße bzw. über den vor beschriebenen Weg im Norden erschlossen. Über diesen Weg ist die Bahnhaltestelle Gleisdorf West in einer Entfernung von ca m erreichbar. Rd. 200 m Richtung Innenstadt befindet sich die Bushaltestelle Gleisdorf- Zentrum. An der Ludwig Binder Straße liegen das Einkaufszentrum GEZ sowie zahlreiche Handels- und Gewerbebetriebe.

18 4 3. Umgebende Bebauung: Östlich des Gültigkeitsbereiches des Bebauungsplanes befindet sich ein Lebensmittelmarkt und daran anschließend das GEZ. Im Südwesten grenzen 2 bebaute Grundstücke an, 212/3 und 212/1. Gebäude haben keinen baugesetzmäßigen Abstand zum Gst. 207/7. Mehrere Geschäfte, ein schmales unbebautes Grundstück und eine Fahrschule samt Übungsplatz existieren auf der gegenüberliegenden Seite der Ludwig Binder Straße. Im Norden liegen ebenfalls bebaute Grundstücke (Einkaufszentrum GEZ4), die nördlich nach max. 150 m von der Landesbahn Richtung Weiz begrenzt werden. 4. Infrastrukturelle Ver- und Entsorgung: Sämtliche Anschlussmöglichkeiten sind vorhanden. Für die Kanalisation besteht ein Trennsystem. Nach Möglichkeit sollen alle Niederschlagswässer (Oberflächenwässer und Dachwässer) auf eigenem Grund und Boden zur Versickerung gebracht und die Versiegelung durch Außenanlagen weitgehend eingeschränkt werden. Falls das nicht oder nur eingeschränkt möglich sein sollte, ist vor Einleitung der Oberflächenwässer in den Regenwasserkanal eine entsprechende Retention durchzuführen, die eine zeitverzögerte Wasserabfuhr ermöglicht. Dies ist erforderlich, weil es bei Starkregenfällen zur Überlastungen kommen kann. Als Richtwert ist ein Speichervolumen von 25 l/m² versiegelter Fläche anzunehmen. 5. Ausweisung im Flächenwidmungsplan: Die Grundstücke liegen im Kern- Büro- und Geschäftsgebiet, KG 0,5-1,0. Gemäß 8 Wortlaut zum 3.0 Flächenwidmungsplan sind alle Kern-, Büro- und Geschäftsgebiete zentralörtliche Kerngebiete. D.h., daß Einkaufszentren 1 und/oder Einkaufszentren 2 errichtet werden können. Weiters sind im 3.0 FWP die Ortsbildschutzzone und die HQ 100 Hochwasseranschlaglinie eingetragen. Da seit Inkrafttreten des 3.0 FWP der umfassende Hochwasserschutz Gleisdorf fertig gestellt wurde, und die Hochwasseranschlagslinien den Zustand vor der Errichtung der Hochwasserschutzbaumaßnahmen betreffen, sind diese Anschlagslinien nicht mehr gültig. Aus der Abflussuntersuchung Raab (Verf.: Büro Pieler, Nov. 2008) geht hervor, dass keine Hochwassergefährdung durch die Raab besteht. Der Bereich ist als Bodenfundstelle ausgewiesen. Am fanden Probegrabungen durch das Bundesdenkmalamt statt, die keinerlei archäologischen Befunde erbrachten. Weitere Untersuchungen sind nach Ansicht des BDA nicht notwendig.(siehe Beilage) Die Ortsbildschutzzone ist ebenfalls nicht mehr gültig, sie wurde 2003 geändert, die äußere Grenze verläuft nunmehr in der Ludwig-Binderstraße..

19 5 Ausschnitt aus dem 3.14 FWP Ohne Maßstab G Gültigkeitsbereich der Bebauungsplanänderung 3.0/B 12.0A 6. Bebauungsplan: Auf den in Pkt.1 genannten Grundstücken besteht bereits ein Einkaufszentrum 1. Lt. Verordnung zur Versorgungsinfrastruktur vom 6.Juni (2) sind in Gleisdorf Einkaufszentren 1 mit eine max. Verkaufsfläche von 2000 m² und einer max. Gesamtbetriebsfläche von 3300 m² zulässig. Einkaufszentren 1 sind Einkaufszentren, die in ihrem Warensortiment Lebensmittel führen, samt den zum Betrieb gehörigen Parkplätzen ( 23 STROG 1974 idgf). Lt. 27 (1a) STROG 1974 idgf ist zur Errichtung eines Einkaufszentrums jedenfalls ein Bebauungsplan aufzustellen. Ein weiteres Gebäude ist im östlichen Teil des Bauplatzes vorgesehen. Für die geplante Änderung ist der Rechtsstand des STROG LGBl 64/2000 maßgeblich, weil die FWP-Revision erst 2009 durchgeführt werden wird. Das betrifft vor allem die Größe der Verkaufsfläche für EZ Bauliche Nutzung: Die dzt. bestehende Bebauung auf dem Baugrundstück ist von der Änderung des Bebauungsplanes nicht betroffen. Vorgesehen ist die Erweiterung und teilweise Aufstockung des bestehenden Geschäfts- und Bürogebäudes im westlichen Teil des Bauplatzes. Das Objekt wird unter Freihaltung eines min. 2,50m breiten Gehsteiges entlang der L.Binderstraße unmittelbar daran anschließend (Baugrenzlinie) errichtet.

20 6 In der Erdgeschosszone erfolgt die Unterbringung des EZ 1. Die Haupterschließung der Geschäfte bzw. Büros erfolgt von Osten, die Zulieferung von Norden und von Westen. Die max. Gebäudehöhe beträgt 15 m. An der L.-Binderstrasse (angrenzend an die dzt. Nutzung Hofer ) ist im östlichen Teil des Gst. ist die Errichtung eines Gebäudes mit max. 2 Geschossen (max. Gebäudehöhe 7,50 m) zulässig. Bebaubarer Bereich und Abstände von den Grundstücksgrenzen lt. Plan. Von der östlichen Grundstücksgrenze ist ein Mindestabstand von 3 m einzuhalten, bzw. baugesetzmäßig, wenn die Geschosshöhe größer als 4,5 m ist, weil in diesem Bereich verschiedene Leitungen verlegt sind. Die Bebauung erfolgt unter Beachtung der lt. Stm. Baugesetz vorgeschriebenen Abstände von den Grundstücksgrenzen. Abstände von Nebengebäuden (gem. Definition 4(43) Stm. BG) zur Grundstücksgrenze müssen den Bestimmungen des 13 Stm. BG entsprechen. Lärmschutzwände müssen den Ergebnissen eines schallschutztechnischen Gutachtens entsprechend ausgeführt sein und den Bestimmungen des stmk. Baugesetzes entsprechen. Nebengebäude dürfen unter Beachtung der baugesetzlichen Bestimmungen außerhalb der Baugrenzlinien errichtet werden Grundstücksfläche: Nr. 193/2 375 m2 Nr. 196/ m2 Nr. 200/ m2 Nr. 201/ m2 Nr. 215/12 50 m2 Nr. 215/ m2 Nr. 207/3 Teil davon ca m2 Neu: Nr. 207/7 Teil davon ca m² Gesamt ca m2 Eine Änderung der Grundstücksnummern ist in Ausarbeitung Bebauungsdichte: max. 1,0 = max. ca m² Bruttogeschossfläche gem. Bebauungsdichteverordnung 1987 Bebauungsgrad: max. 0,6 8. Verkehr Bestand: Auf dem Bauplatz sind für ca. 90 PKW-Abstellplätze vorgesehen, im Plan ist nur eine symbolische Anordnung der Stellplätze angedeutet.

21 7 Die Zufahrt für PKW und die Anlieferung erfolgen über die Ludwig Binder Straße. Die Genehmigung der Bundesstraßenverwaltung der Zu- und Abfahrt ist zur Information in der Beilage beigefügt. Ein weiterer Zufahrtweg auf dem Grundstückes 187/4 und einem Teil des Gst. 208/3 dient dzt. ausschließlich Radfahrern und Fußgängern sowie der Zustellung und mündet in die Albersdorferstraße. Ergänzung: Im Bereich der Erweiterung (T.v. 207/7) ist die Adaptierung der bestehenden Grundstückszufahrt zu einer Ausfahrt der Anlieferungsfahrzeuge und PKW vorgesehen. Zu einer Erhöhung des Zulieferverkehrs kommt es nicht, weil die Erweiterung zum größten Teil bereits bestehende Betriebe betrifft. Im Untergeschoß der Erweiterung ist die Errichtung einer Tiefgarage zulässig. Innerhalb des nicht bebaubaren Bereiches entlang der Grundstücksgrenze zu den Gst. 212/3 und 212/1 ist eine Durchmischung von Stellplätzen Zulieferverkehr zulässig. Die lt. Baugesetz erforderliche Anzahl von Stellplätzen ist auf dem Baugrundstück sicher zu stellen, bzw. können Tiefgaragenstellplätze im GEZ4 mitbenutzt werden. Dort bestehen 76 Stellplätze, lt ROG 23a(8) sind für das EZ im GEZ4 nur ca.40 Stellplätze erforderlich. D.h., dass 36 Stellplätze dem GEZ2 zugeordnet werden können. Zu einer, den innerstädtischen Verkehr großräumig überlastenden Situation kann es durch die geplanten Baumaßnahmen nicht kommen. Der Gehsteig in der Ludwig Binderstraße ist in einer Breite von 2,50 m weiterzuführen 9. Müll Die Aufstellung einer ausreichenden Anzahl von Müll- und Kompostbehältern ist an einem überdachten und gesicherten Abstellplatz (Gitterbox). Im Bereich des PKW-Abstellplatzes werden ausreichend Abfallkörbe angebracht. 10. Freiraumplanung Im Zuge der Einreichplanung wird ein Außenanlagenplan erarbeitet, der zur Information in der Beilage beigefügt ist. Dabei ist u.a. je 6 PKW- Stellplätze mindestens ein Baum vorzusehen. 11. Beleuchtung: Für eine, der Bedeutung des Bauplatzes im Stadtraum entsprechenden, angemessene Beleuchtung ist Sorge zu tragen. Planverfasser: Gleisdorf, Mai 2009

22 8 Verordnung Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Gleisdorf hat in seiner Sitzung vom 2009 die 3.0/B12.0A BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG 2009 G E Z 2 Erweiterung LUDWIG BINDERSTRASSE, EZ1 gemäß 27(1a, 1b) STROG 1974 samt Novellen i.d.g.f. beschlossen. 1) Geltungsbereich (1) Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Gst. Nr.: 193/2; 196/1; 200/2; 201/2; Teil v. 207/3; 215/12; 215/13 KG Gleisdorf (im Folgenden Bauplatz genannt) zusätzlich kommt ein Teil des Gst. 207/7 dazu im Ausmaß von nunmehr ca m² (2) Die zeichnerische Darstellung samt Erläuterung vom Mai 2009 verfasst von Lieb Bau Weiz und Arch. DI Arnold Werner, Graz, bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung. 2) Flächenwidmung Die in 1(1) angeführten Grundstücke sind im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan als Kern-Büro- und Geschäftsgebiet mit einer Bebauungsdichte von 0,5 1,0 ausgewiesen. Das Kerngebiet ist als zentralörtlich festgelegt, d.h., dass die Errichtung eines Einkaufszentrums 1 zulässig ist. Der Bereich liegt teilweise innerhalb einer HQ 100 Abgrenzung. Nachdem der umfassende Hochwasserschutz Gleisdorf fertig gestellt ist, sind diese HQ 100 Festlegungen nicht mehr gültig. Aus der Abflussuntersuchung Raab (Verf.: Büro Pieler, Nov. 2008) geht hervor, dass keine Hochwassergefährdung durch die Raab besteht. Der Bereich liegt innerhalb des Gebietes in dem Bodenfunde zu erwarten sind. Mit Bodenfunden ist aber lt. Schreiben des BDA vom nicht zu rechnen, siehe Beilage Die Ortsbildschutzzone wurde 2003 geändert und betrifft die o.g. Grundstücke nicht mehr. 3) Einkaufszentrum 1 Auf den in 1(1) genannten Grundstücken wird ein Einkaufszentrum 1 errichtet werden. Die max. Verkaufsfläche beträgt 2000 m² und die max. Gesamtbetriebsfläche beträgt 3300 m² in Übereinstimmung mit 2(2) Verordnung zur Versorgungsinfrastruktur vom 6.Juni ) folgende Änderung wird durchgeführt:

23 9 1) Der Gültigkeitsbereich des Bebauungsplanes wird auf einen Teil des Gst. 207/7 ausgedehnt. Dabei sind die entsprechenden erforderlichen Vorschreibungen erfolgt. 2) Im westlichen Baukörper ist eine max. 3 geschossige Bebauung zulässig. 3) Die max. Gebäudehöhe beträgt dort 15,00m 4) Der östliche Baukörper wird bis zur L.-Binderstraße verlängert. 5) Ver- und Entsorgungseinrichtungen (1) Die Trinkwasserversorgung erfolgt durch Anschluss an das öffentliche Wassernetz (Feistritzwerke der Stadt Gleisdorf). (2) Die Stromversorgung erfolgt durch Anschluss an das öffentliche Stromnetz (Feistritzwerke der Stadt Gleisdorf). (3) Die Abwasserbeseitigung erfolgt durch den Anschluss an das öffentliche Kanalnetz (Stadt Gleisdorf, AWV Gleisdorfer Becken). (4) Müll- und Kompostbehälter sind nördlich des Objektes anzuordnen. (5) Die Erstellung anderer Versorgungseinrichtungen ist koordiniert mit den übrigen Versorgungsträgern auszuführen. (6) Niederschlagswässer (Oberflächenwässer, Dachwässer) werden überwiegend auf eigenem Grund und Boden zur Versickerung gebracht. Falls das nicht möglich sein sollte, ist für eine entsprechende Retention bei der Einleitung in den Regenwasserkanal zu sorgen. Als Richtwert ist ein Speichervolumen von 25l/m² befestigter Fläche anzunehmen. 6) Verkehrserschließung (1) Die Erschließung durch öffentliche Straßen ist gegeben. Details der Zufahrt und Abfahrt von der L.Binderstrasse aus sind mit der Bundesstrassenverwaltung abzusprechen und von ihr zu genehmigen (Siehe Beilage). Die interne Erschließung erfolgt wie im Plan dargestellt. (2) Eine zukünftige Verbindungsstraße entlang der nördlichen Grenze bis zur Albersdorferstraße muss unter Einbeziehung des dzt,. bestehenden Fußund Radweges, in einer Breite von ca.6,00m sichergestellt werden; deshalb ist im Bereich der Parkplätze ein 1,75 m breiter Streifen für diese Verbreiterung freizuhalten. (4) Die lt. Stmk. Baugesetz erforderliche Anzahl von PKW-Stellplätzen werden auf dem Bauplatz hergestellt. Die Darstellung im Plan erfolgt symbolisch und muss nicht so ausgeführt werden. (5) Ein Gehsteig wird entlang der Ludwig Binder Straße errichtet. Breite im Bereich der Bebauung: 2,50 m, sonst 2,0m. (6) Die Errichtung einer Tiefgarage im Bereich der Erweiterung ist zulässig Die bestehende Tiefgarage im GEZ4 auf Gst. 187/26, 208/5 ist ggfs. mitzubenutzen 7) Lage der Gebäude

24 10 Die Situierung der Gebäude ist innerhalb der im Plan festgelegten Baugrenzlinien unter Einhaltung der baugesetzlichen Bestimmungen möglich. 8) Bebauungsweise, Geschoßanzahl, Bebauungsdichte, Bebauungsgrad (1) Vorgesehen ist die Errichtung eines teilweise dreigeschossigen Gebäudes im südwestlichen Teil des Bauplatzes. Die Gebäudefront zur Ludwig Binderstraße ist jedenfalls mindestens zweigeschossig auszuführen. In der Erdgeschosszone ist das Einkaufszentrum 1 unterzubringen. (2) Im östlichen Teil des Bauplatzes wird ein max. 2- geschossiges Bauwerk unter Einhaltung der im Plan angegebenen Grenzabstände errichtet. (3) Geschossanzahl: max.2 bzw. 3Geschosse (4) Bebauungsdichte: max. 1,0 (5) Bebauungsgrad: max. 0,6 über die gesamte Verordnungsfläche (6) Gebäudehöhe: Gebäude (EZ 1 im EG) im südwestlichen Teil: max. 15,0 m Gebäude im östlichen Teil: max. 7,5 m (7) Unabhängig von den Festlegungen der Baugrenzlinien sind bei der Errichtung von Bauwerken gegenüber den Nachbargrundstücken die baugesetzmäßigen Abstände einzuhalten. (8) Lärmschutz: Lärmschutzwände zum Schutz der angrenzenden Wohnhäuser im westlichen Bereich müssen den Ergebnissen eines schallschutztechnischen Gutachtens und den Bestimmungen des Stmk. Baugesetzes entsprechen. (9) Die Bestimmung des 12 Baugesetz 1995 idgf. wonach Bauteile über Flucht- und Grenzlinien ragen dürfen, gilt auch für den Teilbebauungsplan Nr. 3.0/12.0A. Werbeträger und punktuelle Aufsätze dürfen die max. Gebäudehöhe überragen. Vordächer dürfen bis zu den baugesetzmäßig geltenden Grundstücksabständen ausgeführt werden. 9) Bepflanzung, Freiflächen (1) Die Bepflanzung erfolgt nach einem Konzept im Zuge der Detailplanung. (2) Die Versiegelung (z.b. Asphaltierung) auf den Außenanlagen müssen so gering als möglich gehalten werden. Die Parkflächen sind mit Rasengittersteinen bzw. geeignetem Pflastermaterial, welches ein hohes Maß an Versickerung gewährleistet, zu pflastern. 10) Inkrafttreten: Der Plan tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. Für den Gemeinderat: Der Bürgermeister:

25 11 BEILAGEN: Bestätigung des Bundesdenkmalamtes über das Nichtvorhandensein von Bodenfunden vom Bewilligung der Zu- und Abfahrt von bzw. zur B 65 vom.

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