Aktuelles Ortsgeschehen

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1 Nummer 238 Aktuelles Ortsgeschehen Wahlaufruf Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, am 25. Mai 2014 finden die Wahl zum Europäischen Parlament und die Kommunalwahlen (Wahl des Kreistages und Wahl des Gemeinderates) statt. Für unsere kommunale Belangen sind sowohl die Gemeinderats- als auch die Kreistagswahl von großer Bedeutung. Sie bestimmen mit, wer für die nächsten fünf Jahre im Gemeinderat und Kreistag Entscheidungen trifft und wie die weitere Entwicklung von Hartmannsdorf und des Landkreises Mittelsachsen verlaufen wird. Als Bürger der Europäischen Union können Sie den Kurs in Europa mitbestimmen. Das Europäische Parlament ist Ihre Vertretung in Europa und damit das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union. Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und gehen Sie zur Wahl! Bürgermeister Hexenfeuer im Aquapark Am wird wieder unser traditionelles Hexenfeuer als Auftakt für die neue Saison stattfinden Neben dem riesigen Feuer werden Hüpfburg, Verkaufsstände, DJ Musik, Tanz- und Spielvorführungen und ein Schaufeuerwerk für unsere Gäste zur Unterhaltung beitragen. Wir freuen uns, dass die Hortkinder und Tanzgruppen des TSV sowie die Hartmannsdorfer Brauerei und weitere Gewerbetreibende aus dem Ort und der näheren Umgebung uns wieder unterstützen. Gern können Sie uns bei der Vorbereitung des Hexenfeuers unterstützen. Wenden Sie sich einfach an unsere Vereinsmitglieder vor Ort oder an Wolfgang Kraskowski Tel: 03722/ Lesen Sie weiter auf Seite 20 Vorankündigung - 3. Radrennen im Gewerbegebiet Hartmannsdorf am Ausgabe 17. April 2014

2 Der Bürgermeister informiert Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, mit Bescheid vom wurde die Gesetzmäßigkeit unserer Haushaltsatzung und des Haushaltplanes durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mittelsachsen ohne Beanstandungen bestätigt und diese sind somit ab rechtswirksam. Geplante Investitionsvorhaben können somit zügig in Angriff genommen werden. Erfreulich ist ebenfalls, dass die von uns beantragten Fördermittel für den Umbau des Hortgebäudes zur Schaffung zusätzlicher Hortplätze an der Schulstraße 20 a, in Höhe von ,34 Euro, bewilligt wurden. Davon sind ,13 Euro aus Haushaltmitteln des Landkreises enthalten. Um den Um- und Ausbau des Gebäudes bis Oktober 2014 zu realisieren, ist es erforderlich, die sich im Gebäude befindlichen Hortgruppen ebenfalls in der Schule unterzubringen. Eine entsprechende Abstimmung zwischen der Schulleiterin und mir ist erfolgt. Damit ist gewährleistet, dass sich unsere Kinder nicht im Baustellenbereich aufhalten müssen. Die Bauarbeiten werden im Mai beginnen. Am besuchte der Sächsische Staatsminister des Innern, Herr Markus Ulbig (CDU) auf Einladung unseres Walkreisabgeordneten Thomas Schmidt (CDU), unsere Gemeinde. Herzliche Begrüßung von Im Gespräch mit Herrn Ulbig, im Beisein von Gemeinderäten und Bediensteten der Verwaltung, Markus Ulbig vor dem Rathaus wurde die Gemeinde vorgestellt und er informierte sich über aktuelle Themen und Anliegen in Hartmannsdorf. Dabei zeigte er sich beeindruckt von der Leistungsfähigkeit unserer Gemeinde. Bei einem Rundgang durch unseren Ort ließ er sich den Stand des Rückbaues und der bereits erfolgten Nachnutzungen von ehemaligen Industriebrachen erläutern. Besichtigung des durch Rückbau an der Schulstraße entstandenen Spielplatzes und Parkplatzes für die Kindertagsstätte Staatsminister Ulbig im Gespräch mit dem Bürgermeister und Gemeinderäten am Abrissgrundstück ehemaliger Roter Färber, eine weitere Station bei der Ortsrundfahrt. Herr Staatsminister Ulbig nutzte den Besuch in Hartmannsdorf auch, um mir persönlich den Fördermittelbescheid in Höhe von ,50 Euro für den Abbruch der ehemaligen Textilfabrik an der Friedrichstraße 8 zu übergeben. Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt ,50 Euro. Während des Meinungsaustausches im Rathaus. v.l. Gemeinderäte Volker Tittel, Gunter Weiss, Bürgermeister Uwe Weinert, Gemeinderat Jörg Jolich, Kämmerin Kerstin Zwingenberger, Hauptamtsleiter Sven Weiser, Pressereferentin Pia Leson, Staatsminister Markus Ulbig, Heike Gabriel und Björn Schaarschmidt vom Büro des MdL Thomas Schmidt Anschließend trug sich der Staatsminister in das Goldene Buch unserer Gemeinde ein. Am Objekt Friedrichstraße 8 übergab Markus Ulbig den Fördermittelbescheid für den Abriss an unseren Bürgermeister. Seite 2 Ausgabe 17. April 2014 Gemeindebote Hartmannsdorf

3 Zum Abschluss des Aufenthaltes stattete der Minister den Diamant-Fahrradwerken (siehe unten) einen Besuch ab und konnte sich dabei von der Leistungsfähigkeit des Unternehmens überzeugen. Ihr Bürgermeister Bekanntmachung über öffentliche Sitzungen Der Geschäftsführer der Diamant- Fahrradwerke Klaus Söll (l.)beim Rundgang in der Produktion Minister Markus Ulbig ließ es sich nicht nehmen bei den Diamant-Fahrradwerken selbst einmal ein E-Bike auszuprobieren. Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet statt: am , Uhr, im Rathaus, Ratssaal Die weitere Tagesordnung wird gemäß Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Hartmannsdorf durch Anschlag an den Verkündungstafeln ortsüblich bekannt gemacht. Die Einladungen zu den Bau- und Finanzausschusssitzungen werden im Bedarfsfall öffentlich bekannt gemacht. Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderates vom Beschluss Nr. 15/14 Der Gemeinderat beschließt in öffentlicher Sitzung die überplanmäßige Auszahlung im Finanzhaushalt für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von ,00 für die Investitionsmaßnahme 24 Umbau Hort Schulstraße 20a (2. BA). Abstimmungsergebnis: von 15 Gemeinderäten 13 anwesend + Bürgermeister Ja -Stimmen: 14 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: - Gemäß 20 SächsGemO waren keine Gemeinderäte von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschluss Nr. 16/14 Der Gemeinderat beschließt in öffentlicher Sitzung die überplanmäßige Auszahlung im Ergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von für den Abbruch des Objekts Friedrichstraße 8. Abstimmungsergebnis: von 15 Gemeinderäten 13 anwesend + Bürgermeister Ja -Stimmen: 14 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: - Gemäß 20 SächsGemO waren keine Gemeinderäte von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschluss Nr. 17/14 Der Gemeinderat beschließt in öffentlicher Sitzung die Verordnung der Gemeinde Hartmannsdorf über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen im Jahr 2014 in ihrer vorliegenden Fassung (Anlage). Abstimmungsergebnis: von 15 Gemeinderäten 13 anwesend + Bürgermeister Ja -Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen: 2 Gemäß 20 SächsGemO waren keine Gemeinderäte von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschluss Nr. 18/14 Der Gemeinderat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel folgende Förderung für die Jugendarbeit in den örtlichen Vereinen entsprechend der fristgemäß eingegangenen Anträge bereitzustellen: 1. TSV 1862 Hartmannsdorf e.v ,00 2. Hartmannsdorfer Sportverein HSV 05 e. V ,00 3. DRK-Ortsverein Hartmannsdorf 1.040,00 4. Schalmeienzunft Hartmannsdorf e. V. 680,00 5. Musikverein Young Life e.v. 320,00 6. Angelverein Fiske Böller e. V. 120,00 7. Kaninchenzüchterverein S 211 Hartmannsdorf e. V 80,00 Insgesamt: ,00 Abstimmungsergebnis: von 15 Gemeinderäten 13 anwesend + Bürgermeister Ja -Stimmen: 14 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: - Gemäß 20 SächsGemO waren keine Gemeinderäte von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschluss Nr. 19/14 Der Gemeinderat beschließt in öffentlicher Sitzung die erneute Verteilung des Hartmannsdorfer Gemeindeboten in der Gemeinde Mühlau. Der Bürgermeister wird beauftragt mit dem Bürgermeister der Gemeinde Mühlau eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen. Abstimmungsergebnis: von 15 Gemeinderäten 13 anwesend + Bürgermeister Ja -Stimmen: 14 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: - Gemäß 20 SächsGemO waren keine Gemeinderäte von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschlüsse der Sitzung des Wirtschaftsund Finanzausschusses vom Beschluss Nr. 01/14 Der Wirtschafts- und Finanzausschuss beschließt in seiner öffentlichen Sitzung die Vergabe (vorbehaltlich keines Einspruches eines Mitbieters) Gebrauchsüberlassung von multifunktionalen Druck- und Kopiersystemen auf Zeit gegen Entgelt an die B.S.M. Bürosysteme Vertriebs GmbH, Geschäftsstelle Chemnitz, Augsburger Straße 33, Chemnitz in Höhe von ,20 zzgl. Umsatzsteuer für eine Laufzeit von 60 Monaten, beginnend ab , zu vergeben. Abstimmungsergebnis: von 7 Gemeinderäten 6 anwesend + Bürgermeister Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: - Gemäß 20 SächsGemO war kein Gemeinderat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschluss Nr. 02/14 Der Wirtschafts- und Finanzausschuss der Gemeinde Hartmannsdorf beschließt in seiner öffentlichen Sitzung das Fahrzeug Ford Fiesta 1,0 Eco Boost Start-Stop SYNC für eine Laufzeit von 36 Monaten zu leasen. Abstimmungsergebnis: von 7 Gemeinderäten 6 anwesend + Bürgermeister Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: - Gemäß 20 SächsGemO war kein Gemeinderat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Gemeindebote Hartmannsdorf Ausgabe 17. April 2014 Seite 3

4 Beschlüsse der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom Beschluss Nr. 06/14 Der Bau- und Umweltausschuss beschließt in seiner öffentlichen Sitzung das Einvernehmen zum Bauantrag: Errichtung eines Einfamilienhauses, Bahnhofstraße, Flurstück-Nr. 107/6. Abstimmungsergebnis: von 8 Mitgliedern Bauausschuss 5 anwesend + Bürgermeister Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Gemäß 20 SächsGemO war kein Gemeinderat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschluss Nr. 07/14 Der Bau- und Umweltausschuss beschließt in seiner öffentlichen Sitzung das Einvernehmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Wohngebiet Heinrich-Heine-Straße/Wiesenstraße, Limbach-Oberfrohna. Abstimmungsergebnis: von 8 Mitgliedern Bauausschuss 5 anwesend + Bürgermeister Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Gemäß 20 SächsGemO war kein Gemeinderat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschluss Nr. 08/14 Der Bau- und Umweltausschuss beschließt in seiner öffentlichen Sitzung das Einvernehmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Anton-Günther-Straße, Limbach-Oberfrohna. Abstimmungsergebnis: von 8 Mitgliedern Bauausschuss 5 anwesend + Bürgermeister Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Gemäß 20 SächsGemO war kein Gemeinderat von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Rufnummer und Öffnungszeiten des Gemeindeamtes Gemeindeverwaltung Untere Hauptstraße 111 Tel: / Hartmannsdorf Fax: / info@gemeinde-hartmannsdorf.de Zimmer Telefon Bürgermeister Sekretariat / Gemeindebote Hauptamt Amtsleiter Pass- und Meldewesen Öffentliche Sicherheit und Ordnung Standesamt / Soziales Gewerbe / Gaststättenrecht Bauverwaltung Kämmerei Kämmerin Kassenverwalterin / Liegenschaften Gemeindekasse / Steuern Gemeindebibliothek/ Carl-Kirchhof-Str. 27 Hort / Schulstr. 1 a Hort / Schulstr. 20 a Grundschule , Fax: Mittelschule , Fax: Öffnungszeiten Gemeindeamt: Montag Uhr Dienstag Uhr und Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag Uhr und Uhr Freitag Uhr Das Pass- und Meldewesen ist zusätzlich jeden 4. Samstag im Monat von Uhr geöffnet. Wir bitten um Beachtung, dass samstags keine EC-Kartenzahlung möglich ist. Öffnungszeiten Gemeindebibliothek: Montag Uhr Dienstag Uhr und Uhr Donnerstag Uhr und Uhr Die Gemeindebibliothek bleibt am Dienstag, dem geschlossen. Bereitschaftsdienste Telefonnummern Wasser ( ) Abwasser ( ) Elt (01 80) Gas (03 71) Hartmannsdorfer Wohnungsverwaltung (01 72) Ärztl. Bereitschaftsdienst (03741) zentrale Rufnr. oder (ohne Vorwahl) (19-7 Uhr) bundesweite Rufnr. Telefonseelsorge: oder anonym, gebührenfrei, rund um die Uhr In eigener Sache Reklamationen bei der Zustellung des Hartmannsdorfer Gemeindeboten bitten wir an die Firma City-Post Mittweida GmbH & Co. KG, Tel / o. Fax: 03727/ zu richten. Die fehlenden Exemplare werden durch diese Firma nachgeliefert. Amtsblatt online Der Hartmannsdorfer Gemeindebote kann auch im Internet gelesen werden. Die pdf-datei Hartmannsdorfer Gemeindebote online ist abrufbar unter: Informationen Aus den Ämtern H a u p t a m t / Pass- und Meldewesen Bitte überprüfen Sie das Ablaufdatum Ihrer Dokumente! Für eine Neuausstellung von Pässen oder Personalausweisen sind folgende Unterlagen vorzulegen: - alte Dokumente - Geburtsurkunde oder Stammbuch (nur zum Vergleich der Angaben) - 1 Passfoto je Antrag (für Reisepass/Personalausweis werden zwingend biometrietaugliche Passfotos benötigt) Der Bürgermeister lädt ein: zur Einwohnerversammlung am um Uhr in die Seniorenresidenz, Am Berg 3. Das Thema der Einwohnerversammlung lautet: Probleme mit der Nahversorgung im Wohngebiet Kühnhaide, Alternative Lösungen. Alle interessierte Bürgerinnen und Bürger des Wohngebiets Kühnhaide sind dazu herzlich eingeladen. Bürgermeister Seite 4 Ausgabe 17. April 2014 Gemeindebote Hartmannsdorf

5 B E K A N N T M A C H U N G E N Haushaltssatzung der Gemeinde Hartmannsdorf für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund von 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat in der Sitzung am folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014, der für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird: im Ergebnishaushalt mit dem - Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf 0 - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich der Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren (veranschlagtes ordentliches Ergebnis) auf Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 - Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 - Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf 0 - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf 0 - Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließl. der Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren (veranschlagtes Sonderergebnis) auf 0 - Gesamtbetrag des veranschlagten ordentlichen Ergebnisses auf Gesamtbetrag des Sonderergebnisses auf 0 - Gesamtergebnis auf im Finanzhaushalt mit dem - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag und Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als Änderung des Finanzmittelbestands auf festgesetzt. 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt: für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 350 vom Hundert für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 450 vom Hundert Gewerbesteuer auf 340 vom Hundert 6 Wesentlichkeitsgrenze für Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bzw. Investitionsvorhaben Schlüsselprodukte: Hartmannsdorf, den Bürgermeister Grundschulen in öffentlicher Trägerschaft Bibliothek Hartmannsdorf Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Hartmannsdorf für das Haushaltsjahr 2014 liegt zur Einsichtnahme aus Die vom Gemeinderat am beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wurde der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Mit Bescheid vom , Az.: , des Landratsamtes Mittelsachsen wurde die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 der Gemeinde Hartmannsdorf bestätigt. Für interessierte Bürger liegen die Haushaltssatzung und der vollständige Haushaltsplan 2014 mit seinen Bestandteilen und Anlagen vom bis in der Dienstzeit der Gemeindeverwaltung, im Zimmer 14 und 15 der Kämmerei, zur Einsichtnahme aus. Montag 9.00 Uhr Uhr Dienstag 9.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr Mittwoch 9.00 Uhr Uhr (bitte klingeln) Donnerstag 9.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr Freitag 9.00 Uhr bis Uhr Hartmannsdorf, den Bürgermeister Gemeindebote Hartmannsdorf Ausgabe 17. April 2014 Seite 5

6 Aus datenschutzrechtlichen Gründen wurde die Seite 6 dieser Ausgabe (Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl zum Gemeinderat) nicht in der online zur Verfügung gestellten Fassung des Amtsblattes veröffentlicht. B E K A N N T M A C H U N G über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament, für die Wahl des Kreistags und für die Wahl des Gemeinderats am 25. Mai Das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament und den Kommunalwahlen (Wahl des Kreistags und für die Wahl des Gemeinderats) für die Gemeinde Hartmannsdorf wird in der Zeit vom 05. Mai 2014 bis 09. Mai 2014 während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag Uhr Uhr Dienstag Uhr Uhr und Uhr Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag Uhr Uhr und Uhr Uhr Freitag Uhr Uhr in der Gemeindeverwaltung Hartmannsdorf, Untere Hauptstraße 111, Hartmannsdorf, Zimmer 03 im Erdgeschoss, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Ort der Einsichtnahme ist barrierefrei. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Einsichtnahme und auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß 34 des Sächsischen Meldegesetzes (SächsMG) eingetragen ist. Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme ist die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und das Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des Wahlrechts einzelner bestimmter Personen steht und der Wahlberechtigte Tatsachen glaubhaft gemacht hat, aus denen sich die Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses hinsichtlich dieser Personen ergeben kann. Die Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein für die Wahl zum Europäischen Parlament und/oder für die Wahl des Kreistags und/oder für die Wahl des Gemeinderats hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens bis zum 09. Mai 2014, Uhr bei der Wahlbehörde der Gemeinde Hartmannsdorf, Untere Hauptstraße 111 in Hartmannsdorf, Zimmer 03 im Erdgeschoss, Einspruch einlegen bzw. einen Antrag auf Berichtigung stellen. Der Einspruch/Antrag auf Berichtigung kann schriftlich oder mündlich als Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, sind die erforderlichen Beweismittel beizubringen. Für das Einspruchs- bzw. Berichtigungsverfahren gelten die Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes sowie der Kommunalwahlordnung des Freistaates Sachsen bzw. die Bestimmungen des Europawahlgesetzes und der Europawahlordnung. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 04. Mai 2014 eine Wahlbenachrichtigung. In dieser ist vermerkt, für welche Wahlen sie gilt. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen, um nicht Gefahr zu laufen, dass das Wahlrecht nicht ausgeübt werden kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 4. Wer einen Wahlschein - für die Wahl zum Europäischen Parlament hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des Landkreises Mittelsachsen, - für die Kommunalwahlen hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des für ihn zuständigen Wahlgebiets in der Gemeinde oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter I. bei der Wahl zum Europäischen Parlament a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bei Deutschen nach 17 Abs. 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach 17 a Abs. 2 der Europawahlordnung bis zum 04. Mai 2014 oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach 21 Abs. 1 der Europawahlordnung bis zum 09. Mai 2014 versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist bei Deutschen nach 17 Abs. 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach 17 a Abs. 2 der Europawahlordnung oder der Einspruchsfrist nach 21 Abs. 1 der Europawahlordnung entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. II. bei den Kommunalwahlen a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu beantragen, b) sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Frist zur Einsichtnahme entstanden ist, oder c) sein Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 23. Mai 2014, Uhr, bei der Gemeindebehörde, Untere Hauptstraße 111, Hartmannsdorf, Zimmer 03 im Erdgeschoss schriftlich, durch Telefax oder Gemeindebote Hartmannsdorf Ausgabe 17. April 2014 Seite 7

7 Telegramm, per oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung oder mündlich beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist unzulässig. In dem Antrag sind die Anschrift des Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum oder die laufende Nummer, unter der er im Wählerverzeichnis geführt wird, anzugeben. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich für die Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, Uhr bei der Gemeindebehörde gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der/die beantragte/n Wahlschein/e nicht zugegangen ist/sind, kann/ können ihm bis zum Tage vor der Wahl, Uhr, ein neuer Wahlschein/neue Wahlscheine erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2. Ziffern I und II angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, Uhr, stellen. 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte a) bei der Wahl zum Europäischen Parlament -einen amtlichen Stimmzettel -einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag -einen amtlichen mit der vollständigen Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und -ein Merkblatt zur Briefwahl b) bei den Kommunalwahlen - den/die amtlichen Stimmzettel -einen amtlichen Stimmzettelumschlag - einen amtlichen, mit der vollständigen Anschrift des Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, der Bezeichnung der Ausgabestelle des Wahlscheines, der Nummer des Wahlscheines, den zuständigen Wahlbezirk, ggf. Wahlkreis, falls mehrere bestehen, versehenen und freigemachten orangenen Wahlbriefumschlag sowie - ein Merkblatt zur Briefwahl. Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein ab, so kann die Briefwahl an Ort und Stelle ausgeübt werden. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler, den/die Wahlbrief/e mit dem/den Stimmzettel/n und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der/die Wahlbrief/e dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingehen. Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Sie können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Hartmannsdorf, 14. April 2014 Bürgermeister WAHLBEKANNTMACHUNG der Gemeinde Hartmannsdorf 1. Am Sonntag, dem 25. Mai 2014 finden gleichzeitig - die Wahl zum Europäischen Parlament, -die Wahl des Kreistags und -die Wahl des Gemeinderats statt. Die Wahlzeit dauert von Uhr bis Uhr. 2. Die Gemeinde ist in 3 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit bis zum 04. Mai 2014 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um Uhr in Hartmannsdorf, Untere Hauptstraße 111 (Rathaus) im Ratssaal der Gemeinde Hartmannsdorf, 1. Obergeschoss, zusammen. 3. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Die Stimmzettel für die Wahl zum Europäischen Parlament sind von weißer oder weißlicher Farbe, die Stimmzettel für die Kreistagswahl sind von rosaer Farbe, die Stimmzettel für die Gemeinderatswahl sind von hellgelber Farbe Der/die Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten und dem Wähler bei Betreten des Wahlraumes für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, ausgehändigt Bei der Wahl zum Europäischen Parlament hat jeder Wähler eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll Bei der Gemeinderatswahl und bei der Kreistagswahl hat jeder Wähler drei Stimmen. Der Stimmzettel enthält unter fortlaufender Nummer 1. die für den Wahlkreis zugelassenen Wahlvorschläge unter Angabe ihrer Bezeichnung und in der gemäß 20 Abs. 5 KomWO bestimmten Reihenfolge, 2. die Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und bei der Kreistagswahl zusätzlich die Anschrift (Hauptwohnung) in der zugelassenen Reihenfolge. Es können nur Bewerber gewählt werden, deren Namen im Stimmzettel aufgeführt sind. Der Wahlberechtigte kann seine Stimme Bewerbern aus verschiedenen Wahlvorschlägen geben (Panaschieren) und einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben (Kumulieren). Der Wahlberechtigte gibt dabei seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel den oder die Bewerber, dem oder denen er seine Stimme(n) geben will, durch Ankreuzen oder auf andere eindeutige Weise kennzeichnet. 5. Jeder Wähler kann außer er besitzt einen Wahlschein nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Unionsbürgern ein gültiger Identitätsausweis oder Reisepass, mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise Seite 8 Ausgabe 17. April 2014 Gemeindebote Hartmannsdorf

8 gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 6. Wer einen Wahlschein hat, kann a) bei der Wahl zum Europäischen Parlament im Kreis in dem der Wahlschein ausgestellt ist (Landkreis Mittelsachsen) durch persönliche Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises oder durch Briefwahl teilnehmen. b) bei der Gemeinderats- und / oder Kreistagswahl durch persönliche Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des für sie zuständigen Wahlgebietes in der Gemeinde oder durch Briefwahl teilnehmen. 7. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde für jede Wahl gesondert, für die er wahlberechtigt ist, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief/seine Wahlbriefe mit dem/den jeweiligen Stimmzettel/n (im verschlossenen Wahlumschlag/Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig den auf den Wahlbriefumschlägen angegebenen Stelle übersenden, dass sie dort spätestens am Wahltag bis Uhr eingehen. Die Wahlbriefe können auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 8. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Bei der Europawahl gilt dies auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind ( 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes). Ein Wahlberechtigter, der nicht schreiben oder lesen kann oder durch körperliche Gebrechen gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches - StGB). 9. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Hartmannsdorf, den Bürgermeister Einteilung der Wahlbezirke zur Wahl des Europäischen Parlaments, für die Wahl des Kreistags und für die Wahl des Gemeinderats am 25. Mai 2014 Wahlbezirk: Bürgersaal Wahllokal: Bürgersaal, Leipziger Straße 13, Hartmannsdorf Barrierefrei: ja, bitte Fahrstuhl am Nebeneingang des Gebäudes nutzen, WC für Rollstuhlfahrer vorhanden dazugehörige Straßen: Am Sportplatz Anton-Günther-Platz Bachgasse Bäckerstraße Burgstädter Straße Burkersdorfer Weg Carl-Kirchhof-Straße Ernst-Lässig-Straße Feldstraße Geschwister-Scholl-Str. Goethestraße Heiersdorfer Straße Leipziger Straße Limbacher Straße Metznergasse Mühlauer Straße Plantagenstraße Schillerstraße Schönaicher Straße Turnstraße Untere Hauptstraße Untere Ufergasse Vater-Jahn-Straße Weststraße Ziegelstraße Wahlbezirk: 002 Grundschule Wahllokal: Grundschule, Schulstraße 1, Hartmannsdorf Barrierefrei: nein dazugehörige Straßen: Bahnhofstraße Bergstraße Chemnitzer Straße 3 27 F Damaschkestraße Feuerwehrplatz Friedrichstraße Gartenweg Hohe Straße Kastanienhof Kirchfeld Kirchweg Kreuzeichenweg Kurze Straße Mittelstraße Obere Hauptstraße Obere Ufergasse Oststraße Poststraße Querstraße Schulstraße Wahlbezirk: Wahllokal: Barrierefrei: Seniorenresidenz Hartmannsdorf Seniorenresidenz Hartmannsdorf, Am Berg 3, Hartmannsdorf ja, aber kein WC für Rollstuhlfahrer vorhanden dazugehörige Straßen: Ahornweg Am Berg Bahnhofstraße 33 Birkenweg Blumenweg Buchenweg Chemnitzer Straße 29 57A Dammweg Eichenweg Hainweg Herrenhaider Straße Lärchenweg Pappelweg Siedlungsweg Sonnenweg Verordnung der Gemeinde Hartmannsdorf über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen im Jahr 2014 Aufgrund von 8 Absatz 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Freistaat Sachsen (Sächsisches Ladenöffnungsgesetz SächsLadÖffG) vom 1. Dezember 2010 (GVBl. 14/2010 vom 20. Dezember 2010, S. 338 ff), zuletzt geändert durch Artikel 39 des Gesetzes zur Neuordnung von Standorten der Verwaltung und der Justiz des Freistaates Sachsen (Sächsisches Standortegesetz SächsStOG) vom (GVBl. 4/2012 vom 22. Februar 2012, S. 130 ff) hat der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf mit Beschluss Nr. 17/14 in seiner Sitzung am folgende Verordnung beschlossen: 1 Öffnung aus besonderem Anlass Im Gemeindegebiet der Gemeinde Hartmannsdorf dürfen Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an den nachstehend genannten Tagen jeweils zwischen 12 und 18 Uhr geöffnet sein: 1. am Sonntag, dem aus Anlass der Veranstaltung Sommerfest mit stattfindender historischer Oldtimer- Ausstellung 2. am Sonntag, dem aus Anlass der Veranstaltung Gewerbefest im Gewerbegebiet an der Burgstädter Straße 3. am Sonntag, dem aus Anlass der Veranstaltung Herbstfest 2 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig nach 11 Abs. 1 Nr. 1 SächsLadÖffG handelt, wer als Inhaber einer Verkaufsstelle, als Gewerbetreibender oder als verantwortliche Person entgegen den Bestimmungen des 1 dieser Verordnung Verkaufsstellen öffnet. Die Ordnungswidrigkeit kann nach 11 Abs. 2 SächsLadÖffG mit einer Geldbuße bis zu Euro geahndet werden. 3 Inkrafttreten Die Verordnung der Gemeinde Hartmannsdorf über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen im Jahr 2014 tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Hartmannsdorf, dem Hartmannsdorfer Gemeindeboten, in Kraft. Hartmannsdorf, den Bürgermeister Gemeindebote Hartmannsdorf Ausgabe 17. April 2014 Seite 9

9 Hinweis nach 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Zur öffentlichen Bekanntmachung der Verordnung der Gemeinde Hartmannsdorf über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen im Jahr 2014, Gemeinderatsbeschluss Nr.: 17/14, wird folgender Hinweis gegeben: Nach 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Andere Behörden informieren Der Regionale Zweckverband Wasserversorgung Bereich Lugau-Glauchau informiert Der Regionale Zweckverband Wasserversorgung Bereich Lugau- Glauchau beabsichtigt im Rahmen seiner Baumaßnahme Hartmannsdorf, Erneuerung Trinkwasserleitung Obere Hauptstraße im Bereich von Schulstraße bis Bahnhofstraße Arbeiten an der Trinkwasserversorgungsleitung einschließlich den Hausanschlussleitungen vorzunehmen. Die planmäßige Bauzeit für das Gesamtvorhaben ist vom bis Beeinträchtigungen im öffentlichen Straßenverkehr für Anlieger und Nutzer sind durch die Baumaßnahmen nicht auszuschließen, wofür der RZV um Verständnis bittet. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte unter der Rufnummer 03763/ an den RZV. Ihr RZV Wasserversorgung Bereich Lugau-Glauchau -Wichtige Mitteilung zur Trinkwasserversorgung- Spülung des Leitungsnetzes geplant Zur Sicherung der Trinkwassergüte führt der Regionale Zweckverband Wasserversorgung Bereich Lugau-Glauchau in Hartmannsdorf vom bis (werktags), in der Zeit von bis Uhr, planmäßige Netzpflegemaßnahmen durch. Wir bitten um Beachtung der folgenden Termine und Hinweise. Folgende Straßen sind betroffen: An der alten Salzstraße, Bäckerstraße, Burgstädter Straße, Burkersdorfer Weg, Ernst-Lässig-Straße, Göppersdorfer Weg, Heiersdorfer Straße, Leipziger Straße, Metznergasse, Mühlauer Straße, Niederfrohnaer Weg, Schönaicher Straße, Untere Hauptstraße, Untere Ufergasse, Ziegelstraße Am Sportplatz, Anton-Günther-Platz, Bachgasse, Carl-Kirchhof-Straße, Chemnitzer Straße 2-35, Feldstraße, Feuerwehrplatz, Friedrichstraße, Gartenweg, Geschwister-Scholl-Straße, Goethestraße, Kirchfeld 1 a, Kirchweg, Leipziger Straße, Limbacher Straße, Obere Hauptstraße 1-58, Obere Ufergasse, Poststraße, Schillerstraße, Schulstraße 1-22, Turnstraße, Vater-Jahn-Straße, Weststraße Die Rohrnetzspülungen werden vorbeugend durchgeführt, um die unvermeidbaren Ablagerungen im Leitungsnetz (Sedimente) zielgerichtet auszutragen. Während der Spülung sind Trübungen des Trinkwassers, Druckschwankungen oder kurzzeitige Versor- gungsunterbrechungen nicht zu vermeiden. Wir bitten darum alle an das Trinkwassernetz angeschlossenen Geräte unter Kontrolle zu halten und nach Beendigung der Spülung Ihren Feinfilter rückzuspülen. Für weitere Fragen steht Ihnen unsere Zentrale Leitwarte (Tel ) zur Verfügung. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis! Ihr RZV Wasserversorgung Bereich Lugau-Glauchau Bekanntmachung der Beschlüsse der Verbandsversammlung vom des Abwasserzweckverbandes Chemnitz / Zwickauer Mulde Öffentlicher Teil Beschluss 515. / 14 / 515. Die ausgereichte Tagesordnung wird einstimmig angenommen. Beschluss 516. / 14 / 516. Die Niederschrift über die 78. / 13 / 78. Sitzung der Verbandsversammlung vom wird einstimmig bestätigt. Beschluss 517. / 14 / 517. Die Verbandsversammlung beschließt einstimmig die 1. Änderungssatzung zur Verbandssatzung vom in der vorliegenden Fassung. Beschluss 518. / 14 / 518. Die Verbandsversammlung beschließt einstimmig, den durchschnittlichen Wasserverbrauch je Person für das Jahr 2013 mit 32,0 cbm festzulegen. Im nichtöffentlichen Teil wurden die Beschlüsse 519. / 14 / 519. und 520. / 14 / 520. gefasst. Abwasserzweckverband Chemnitz / Zwickauer Mulde Der Abwasserzweckverband Chemnitz / Zwickauer Mulde mit Sitz in Burgstädt sucht für den Betrieb seiner abwassertechnischen Anlagen eine Fachkraft für Abwassertechnik Aufgabenschwerpunkte: Betrieb, Kontrolle und Überwachung der abwassertechnischen Anlagen (u. a. Pumpwerke, Kläranlagen) Behebung auftretender Störungen sowie die Erledigung anfallender Reparaturen, sofern hierfür nicht Dritte eingesetzt werden müssen Pflege und Instandhaltung der Anlagen des Zweckverbandes insbesondere der Außenanlagen Entsorgung und Verwertung anfallender Reststoffe Eine Neuordnung bzw. Änderung des Aufgabengebietes bleibt vorbehalten. Profil: Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Fachkraft für Abwassertechnik oder Ver- und Entsorger in der Fachrichtung Abwasser Gute Kenntnisse im Bereich der EDV-Systeme Einschlägige Berufserfahrung ist von Vorteil Teamgeist, Eigeninitiative und hohes Engagement Bereitschaft zur Teilnahme an Rufbereitschaft und Wochenenddienst Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B Bereitschaft zur Weiterbildung Die Anstellung erfolgt im Beschäftigungsverhältnis nach dem Tarifvertrag im öffentlichen Dienst, die Vergütung entsprechend dem Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen und der beruflichen Qualifikation. Auskünfte erteilt Ihnen Herr Thiel (Tel: ). Bitte senden Sie bei Interesse Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum an den Abwasserzweckverband Chemnitz / Zwickauer Mulde, Brühl 1, Burgstädt oder per an info@azvczm.de Seite 10 Ausgabe 17. April 2014 Gemeindebote Hartmannsdorf

10 Das Gemeindeamt gratuliert nachträglich ganz herzlich den Jubilaren im Monat März Zum 96. Geburtstag Herrn Kurt Liebert; zum 92. Geburtstag Frau Ilse Graichen; zum 91. Geburtstag Frau Anni Ahnert, Frau Alice Härtig; zum 89. Geburtstag Frau Hildegard Thiele, Frau Inge Lungwitz; Zum 86. Geburtstag Herrn Alexis Scheffel; Zum 85. Geburtstag Herrn Werner Klotz, Herrn Horst Eckhardt, Frau Elfriede Mewes; zum 84. Geburtstag Frau Ursula Frank; zum 83. Geburtstag Frau Anneliese Eckhardt, Frau Ruth Geigenmüller, Frau Eva-Maria Holze, Frau Christa Forkmann; zum 82. Geburtstag Herrn Gerald Ranft, Frau Marianne Grünler, Frau Brigitta Möckel, Herrn Dieter Marquardt: zum 81. Geburtstag Frau Herta Stewig, Frau Waltraud Petau, Herrn Egon Richter; zum 80. Geburtstag Frau Erika Schneider, Frau Susanne Liebing, Frau Edith Schalk, Frau Gudrun Jurich, Herrn Heinz Ittner, Herrn Horst Wiehl; zum 79. Geburtstag Herrn Gerhard Wiesner, Herrn Klaus Rudolph; zum 78. Geburtstag Herrn Klaus Lange, Frau Renate Kropka, Herrn Helmut Sintke, Frau Margot Richter, Frau Gisela Kutzschbach, Frau Liane Weise, Frau Elfriede Lindner; zum 77. Geburtstag Frau Renate Schanze, Herrn Hubert Witkowski, Frau Lotte Aurich; zum 76. Geburtstag Herrn Karl-Heinz Meier, Frau Helga Hutschenreuter; zum 75. Geburtstag Herrn Dr. Gunnar Große, Frau Erika Pfefferkorn; zum 74. Geburtstag Herrn Karl Güldner, Frau Adelheid Kühnrich, Herrn Jürgen Teßmer, Herrn Klaus Irmscher, Herrn Dieter Vogel, Herrn Gerd Krämer; zum 73. Geburtstag Herrn Siegfried Disnowski, Frau Edith Kühn, Frau Ingrid Krämer, Frau Liane Dietrich, Frau Renate Thimon, Herrn Dieter Kramer; zum 72. Geburtstag Herrn Rainer Hochmuth, Frau Uda Ochmann; zum 71. Geburtstag Herrn Rainer Voigtländer; und zum 70. Geburtstag Herrn Dietmar Boenig, Herrn Frieder Gajewski, Herrn Heinz Härtig und Frau Waltraud Schmidt. Herzlichen Glückwunsch! Kircheninformationen Freikirchliche Christengemeinde Blumenweg 38 Zu folgenden Veranstaltungen laden wir herzlich ein: Sonntag 20. April 9.30 Uhr Ostergottesdienst mit Brunch Sonntag 27. April 9.30 Uhr Gottesdienst Sonntag 04. Mai 9.30 Uhr Gottesdienst Samstag 10. Mai 9.30 Uhr Frauen Kreativ Brunch Sonntag 11. Mai 9.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl Sonntag 18. Mai 9.30 Uhr Segnungsgottesdienst Dienstags Uhr Bibelgespräch Sonntags ist gleichzeitig Kindergottesdienst Kontakt: Info: Die Ev.-Luth. Kirchgemeinde gibt bekannt: Donnerstag, 17. April Gründonnerstag Uhr Sakramentsgottesdienst Freitag, 18. April Karfreitag - vormittags kein Gottesdienst Uhr Andacht zur Sterbestunde Jesu Sonntag, 20. April Ostersonntag 6.00 Uhr Festgeläut 6.15 Uhr Turmblasen 7.00 Uhr Auferstehungsandacht auf dem Friedhof (bei schlechtem Wetter in der Friedhofshalle), anschließend gemeinsames Osterfrühstück im Kirchsaal 9.30 Uhr FESTGOTTESDIENST als Sakramentsgottesdienst - gleichzeitig Kindergottesdienst Montag, 21. April Ostermontag 9.30 Uhr FAMLIENGOTTESDIENST mit Vorstellung der Konfirmanden - anschließend Kirchenkaffee - Sonntag, 27. April 9.30 Uhr Predigtgottesdienst Sonntag, 4. Mai 9.30 Uhr Predigtgottesdienst Sonntag, 11. Mai Jubilate 9.30 Uhr FESTGOTTESDIENST ZUR KONFIRMATION - gleichzeitig Kindergottesdienst Sonntag, 18. Mai Kantate 9.30 Uhr Sakramentsgottesdienst Sonntag, 25. Mai Rogate 9.30 Uhr musikalischer Gottesdienst (Orgel: Frank-Jürgen Zeißler, Limbach-Oberfrohna) Ev.-luth. Pfarramt Hartmannsdorf Kontakt: Info: Gemeindebote Hartmannsdorf Ausgabe 17. April 2014 Seite 11

11 Auch an diesem 23. März erhielten die Schützlinge des Studio WM vom interessierten und fachkundigem Publikum viel Beifall. Zu den knapp 200 Gästen zählten neben Hartmannsdorfern u.a. auch Besucher aus Burgstädt, Chemnitz, Leipzig, Limbach, Mühlau, Niederfrohna und Waldenburg. Mit Vois sur ton chemin und Compere guilleri aus dem Film Die Kinder des Monsieur Mathieu gefiel das Nachwuchsteam. Das Studio W.M. wieder zu Gast im Hartmannsdorfer Bürgersaal Der Hartmannsdorfer Bürgersaal ist gut gefüllt, als die jungen Künstlerinnen und Künstler des Studios WM unter Applaus mit dem Titel Premierenfieber die Bühne erobern. Wieland Müller ergreift das Wort und führt das Publikum mit kleinen Anekdoten und Einblicken in den Studioalltag und hinter die Kulissen durch das knapp zweistündige Bühnenprogramm. Das Studio WM sei nun zum 7. Mal in Hartmannsdorf zu Gast. Der Einladung des Bürgermeisters ist man gern gefolgt, so Müller. Im Chemnitzer Studio erhalten junge Menschen in ihrer Freizeit, nach der Schule oder Arbeit eine Ausbildung im Singen, Tanzen und Theaterspielen. Von der Kindheit bis ins junge Erwachsenenalter hat Wieland Müller schon über 1000 Schützlinge in ihrer Entwicklung begleitet da wachsen auch immer neue Talente heran, wie die neue Solistin Lisa-Marie Albrecht, die eine klangvolle Darbietung des Titels Fame aus dem gleichnamigen Musical liefert. Fame, der schwere Weg zum Ruhm welche Erfahrungen muss man sammeln, um es überhaupt auf die Bühne zu schaffen davon können die jungen Künstler des Studio WM ein Lied singen. Seit 18 Jahren gehört dieser Song zum Repertoire. Never walk alone (Geh niemals allein), vorgetragen von den Solistinnen Maxi Müller und Runa Sandmann, soll dem Publikum Antwort geben: gemeinsames Singen, das gemeinsame Auf-der- Bühne-Stehen, das ist es, was voranbringt. In diesem Zusammenhang hat Wieland Müller eine Ankündigung zu machen. Vor 15 Jahren hat man in Kooperation mit der Oper Chemnitz das Musical Fame inszeniert; jetzt hat das Studio WM selbst die Rechte am Musical erworben am wird in der Stadthalle Chemnitz Premiere gefeiert. Die große Besonderheit: nicht nur die Dialoge, sondern auch die Liedtexte des Musicals werden in deutscher Sprache sein. Eine kurze Kostprobe mit Louis Dittrich in der Rolle des Jo Er steht mir im Weg folgt. Man dürfe den Studioalltag nicht mit der Realität verwechseln und auch Küssen will gelernt sein, so Müller. So lernen die ambitionierten jungen Menschen bei ihm auch, wie man dem Publikum die Illusion eines intensiven Kusses vortäuscht. Louis und Julia belegen dies mit dem Titel Dies ist der Augenblick. Und noch eine interne Weisheit teilt Müller mit dem Publikum: Die goldene Regel. Man dürfe sich auf der Bühne nichts anmerken lassen, wenn einmal etwas schief geht einfach weitermachen, als müsste das so sein und notfalls einfach da-da-da singen. Jason zog mit seiner Interpretation von American dream, unterstützt von den Tanzdarbietungen reizender junger Damen, das Publikum in seinen Bann. Julia Stirn (li.) überzeugte mit Nur ein Zimmerchen ( My Fair Lady ) und Louis mit der frivolen Übersetzung Er steht mir im Weg aus dem Musical Fame.

12 Das Nachwuchsteam ist heute nicht ganz vollständig, man hat mit einigen krankheitsbedingten Ausfällen zu kämpfen. Dennoch geht dem Publikum das Herz auf, als die Kleinen zwei Titel aus dem Film Die Kinder des Monsieur Mathieu in französischer Sprache singen. Der Auftakt nach der Pause gelingt mit Maskenball aus Phantom der Oper. Es folgt das Duett Nun bist du geborgen der beiden Hauptfiguren dieses Musicals Christine und Raoul in Neubesetzung. Jason Weisbach begeistert durch unglaubliche Präsenz, viel Gefühl und eine Gänsehautstimme, als er ihr verspricht ein neuer Tag beginnt und sie bittet Schenk mir dein Vertrau n. Eine innige Umarmung und dann noch ein Bühnenkuss! Im Original spielt diese Szene auf der Pariser Oper über den Dächern die Silhouette Hartmannsdorfs im Hintergrund ist hier ein guter Ersatz. Als Marilyn Monroe setzt sich Tina Schneidereit mit I wanna be loved by you frech bei zwei Herren im Publikum auf den Schoß und erntet viel Beifall allein das schwarze Kleid will nicht so recht passen... Romantisch geht es weiter: Zwei Ausschnitte aus Westside Story, präsentiert von Lukas Sandmann und Maria Walter, die nicht nur als Tony und Maria auf der Bühne ein Paar sind. Mit Tonight besingen sie die zarte Liebe der beiden, die durch den Alltag der Welt gestört wird. Tonys Liebeserklärung an Maria geht stimmgewaltig unter die Haut und bekommt großen Applaus. Ob mit angeekeltem Gesicht bei Küssen verboten a capella, I feel pretty im roten Seidenkleid oder Rock me Amadeus mit Glitzerjacke, Sonnenbrille und frechen Tanzschritten die jungen Künstler ziehen das Publikum in ihren Bann. In wenigen Wochen endet das Schuljahr im Studio WM und wird von der alljährlichen Gala gekrönt. Traditionell klingt seit 18 Jahren jedes Bühnenprogramm des Studios WM mit einem ABBA-Medley (diesmal Thank you for the Music, Money, Money, Mamma Mia, I have a Dream ) aus. Wieland Müller bittet nun auch noch einmal zum Dank seine Frau Karin auf die Bühne, sie leistet im Hintergrund wichtige Ensemblearbeit. Es wird langsam Abend, als I have a Dream vom ganzen Ensemble des Studio WM erklingt. Die Kleinen und die Großen, die alten Hasen und die Neulinge haben den Hartmannsdorfern und den Gästen aus dem Umkreis einen berührenden, klangvollen Nachmittag beschert. (julie&jt) Maskenball aus dem Musical Das Phantom der Oper von Andrew Lloyd Webber und Richard Stilgoe. Tina Schneidereit als Marilyn Monroe hielt mit ihrer Interpretation von I wanna be loved by you vor allem die Männerherzen an der Hand... Szene mit dem Titel Rock me Amadeus aus dem Musical Falco meets Amadeus, welches im Jahr 2000 in Berlin seine Premiere erlebte. Wieland Müller führte wieder gewohnt locker durch das kurzweilige Programm. Vanessa sang I feel pretty aus dem Musical West Side Story. Ricky wusste als Falco sehr zu gefallen und ließ sich nach seinem Auftritt im Stile des österreichischen Musikers ( ) entsprechend feiern. Ein ABBA-Medley, das vom gesamten Ensemble dargeboten wurde, bildete nach knapp zwei Stunden den krönenden Abschluss.

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