Haushaltssatzung. der Stadt Karlsruhe für die Haushaltsjahre 2015 und 2016

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1 Haushaltsatzung

2 Haushaltssatzung Haushaltsplan 2015/2016 Haushaltssatzung der Stadt Karlsruhe für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Auf Grund der 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 wird festgesetzt: Haushaltsjahr im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen 1.1. Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von Globaler Minderaufwand (GMA) Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3 und 1.4) von Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1. Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von Globaler Minderaufwand (GMA) Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands = Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

3 Haushaltsplan 2015/2016 Haushaltssatzung Haushaltsjahr Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf Nachrichtlich: Hebesätze Die Hebesätze sind in der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) wie folgt festgesetzt: Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 420 v. H. 420 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 420 v. H. 420 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 430 v. H. 430 v. H. der Steuermessbeträge 7

4 Bestätigung Rechtmäßigkeit Rechtsaufsichtsbehörde Haushaltsplan 2015/2016 REGIERUNGSPRÄSIDIUM KARLSRUHE DIE REGIERUNGSPRÄSIDENTIN Regierungspräsidium Karlsruhe Karlsruhe Stadt Karlsruhe Rathaus Marktplatz Karlsruhe Karlsruhe, Haushaltsatzung der Stadt Karlsruhe für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Ihr Schreiben vom , hier eingegangen am Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend teile ich Ihnen das Ergebnis der Prüfung der Haushaltssatzung der Stadt Karlsruhe für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 mit: I. Bestätigung der Gesetzmäßigkeit, Genehmigungen Ich bestätige die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am beschlossenen Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2015 und Gleichzeitig genehmige ich nach a) 87 Abs. 2 GemO den in 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) für das Haushaltsjahr 2015 in Höhe von EUR (i.w.: Neunundachtzig Millionen ) 8

5 Haushaltsplan 2015/2016 Bestätigung Rechtmäßigkeit Rechtsaufsichtsbehörde und für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von EUR (i.w.: Einhundertneunzehn Millionen Einhundertsechzigtausend ) und b) 86 Abs. 4 GemO den in 3 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2015 in Höhe von EUR (i.w.: Neunzehn Millionen Dreihundertzehntausend ) und für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von EUR (i.w.: Einhundertvierzehn Millionen Neunhundertneunundreißigtausenddreihundert ). Die in 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbeträge der Kassenkredite für die beiden Haushaltsjahre in Höhe von jeweils sind genehmigungsfrei. II. Hinweise Der Stadt Karlsruhe gelingt es nach der aktuellen Haushaltsplanung nicht, im laufenden Haushaltsjahr ihren Ressourcenverbrauch vollständig zu erwirtschaften. Der Haushaltsausgleich ist durch die Veranschlagung eines globalen Minderaufwands von 2,5 Mio. EUR und eine Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses von 1,5 Mio. EUR gewährleistet. Im Haushaltsjahr 2016 wird wieder ein positives ordentliches Ergebnis von 6,5 Mio. EUR erwartet. 9

6 Bestätigung Rechtmäßigkeit Rechtsaufsichtsbehörde Haushaltsplan 2015/

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