Haushaltsplan Städtebauliches Sondervermögen Schweriner Vorstadt. der. Barlachstadt Güstrow

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1 Barlachstadt Güstrow Haushaltsplan 213 Städtebauliches Sondervermögen Schweriner Vorstadt der Barlachstadt Güstrow

2 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Haushaltssatzung Vorbericht 3. Ergebnishaushalt 4. Finanzhaushalt 5. Investitionsprogramm

3 Seite 3 Haushaltssatzung Städtebauliches Sondervermögen Schweriner Vorstadt der Barlachstadt Güstrow für das Haushaltsjahr 213 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des es Mecklenburg Vorpommern wird nach Beschluss der vertretung vom folgende Haushaltssatzung erlassen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 213 wird 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 23.2 der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 23.1 der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 1 b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf der Saldo der der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf die Einstellung in Rücklagen auf die Entnahmen aus Rücklagen auf das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf 2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf 23.2 die ordentlichen Auszahlungen auf 23.1 der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 1 b) die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 13.2 d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf festgesetzt. 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

4 Seite 4 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden nicht beansprucht. 5 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum 1.1. des Haushaltsjahres liegt zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch nicht vor. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am erteilt. Güstrow, den Schuldt Bürgermeister (Siegel)

5 Seite 5 Vorbericht 1. Allgemein Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts sind gemäß den 45, 46 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern für die städtischen Sondervermögen Haushaltssatzungen und Haushaltspläne zu erstellen. Einzelne Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung sind in sinngemäßer Anwendung umzusetzen, entsprechend dem Leitfaden Städtebauliches Sondervermögen NKHR. Für die städtebaulichen Sondervermögen sind keine Teilhaushalte zu erstellen und Produkte und Leistungen nicht zu definieren. Durch die Eigenständigkeit der Städtebauförderrichtlinien und der Regelungen zum kommunalen Haushaltsrecht, insbesondere die unterschiedlichen Kontenrahmen, bestehen derzeit noch große Unsicherheiten bei der Erstellung der Haushaltspläne für die städtebaulichen Sondervermögen, die sicherlich noch Korrekturen in den Folgejahren erforderlich machen. 2. Entwicklung ausgewählter Einzahlungen und Auszahlungen Einzahlungen Fördermittel A A A A A 213 (lt. Antrag) zusätzliche Eigenanteile Städtebauförderung

6 Seite 6 Auszahlungen Brunnenplatz Restleistungen Bülower Straße Feldstraße / Gehweg Restleistungen Kösterstraße 26.3 Spaldingsplatz 29.4 Spaldingsstraße Zu den Wiesen Baukosten Gesamtabschnitt Trägervergütung Entwicklung der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen Für die Schweriner Vorstadt stehen 213 Städtebaufördermittel aus dem Programm Allgemeine Städtebauförderung (A) in Höhe von Euro zur Verfügung. Diese Mittel sollen vorrangig für die Sanierung des öffentlichen Raums eingesetzt werden. Hinzu kommen die erhöhten Eigenanteile der in Höhe von Euro. Schwerpunkt der Investitionen im Jahr 213 ist die Straßenbaumaßnahme Zu den Wiesen. Der Haushalt 213 berücksichtigt außerdem die Restleistungen für den Brunnenplatz und für den im Sanierungsgebiet liegenden Teil des Gehweges an der Feldstraße. Des Weiteren soll 213 mit den Planungen für die Straßenbaumaßnahmen in der Spaldingsstraße und der Bülower Straße begonnen werden. Für 214 ist die Planung der Kösterstraße und für 215 die Planung des Spaldingplatzes vorgesehen. 4. Entwicklung der Kredite für Investitionen, kreditähnliche Rechtsgeschäfte und Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Für das Haushaltsjahr 213, wie auch die Vorjahre erfolgen keine Kreditfestsetzungen. Für die Folgejahre sind diese ebenfalls nicht geplant.

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