Hansestadt Stralsund. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2011 Band III

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1 Hansestadt Stralsund Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2011 Band III

2 Haushaltssatzungen und Haushaltspläne der Städtebauliche Sondervermögen der Hansestadt Stralsund Altstadtinsel Grünhufe Knieper West Kleiner Wiesenweg

3 Inhaltsverzeichnis Seiten Vorbericht Vorbemerkungen und Bewirtschaftungsregelungen 1-2 Städtebauliches Sondervermögen der Hansestadt Stralsund Altstadtinsel- gemäß Anlage 1 Haushaltssatzung 2011 Ergebnishaushalt 2011 Finanzhaushalt 2011 Finanzhaushalt 2011, Teil B Planung einzelner Investitionsmaßnahmen Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen in den einzelnen Haushaltsjahren voraussichtlich fallig werdenden Auszahlungen Städtebauliches Sondervermögen der Hansestadt Stralsund Grünhufe - gemäß Anlage 2 Haushaltssatzung 2011 Ergebnishaushalt 2011 Finanzhaushalt 2011 Finanzhaushalt 2011, Teil B Planung einzelner Investitionsmaßnahmen Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen in den einzelnen Haushaltsjahren voraussichtlich fallig werdenden Auszahlungen Städtebauliches Sondervermögen der Hansestadt Stralsund Knieper West- gemäß Anlage 3 Haushaltssatzung 2011 Ergebnishaushalt 2011 Finanzhaushalt 2011 Finanzhaushalt 2011, Teil B Planung einzelner Investitionsmaßnahmen Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen in den einzelnen Haushaltsjahren voraussichtlich fallig werdenden Auszahlungen -entfallt Städtebauliches Sondervermögen der Hansestadt Stralsund Kleiner Wiesenweg- gemäß Anlage 4 Haushaltssatzung 2011 Ergebnishaushalt 2011 Finanzhaushalt 2011 Finanzhaushalt 2011, Teil B Planung einzelner Investitionsmaßnahmen Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen in den einzelnen Haushaltsjahren voraussichtlich fallig werdenden Auszahlungen- entfallt

4 Vorbemerkungen und Bewirtschaftungsregelungen Gemäß 64 Abs. 2 der Kommunalverfassung (KV M-V) ist fiir Städtebauliche Sondervermögen zur Durchfiihrung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen gemäß 136 des Baugesetzbuches und städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen gemäß 165 des Baugesetzbuches eine Sonderrechnung zu führen. Dabei ist fiir jede städtebauliche Gesamtmaßnahme ein Sondervermögen der Gemeinde zu bilden. Die Hansestadt Stralsund hat fiir die städtebaulichen Gesamtmaßnahmen Altstadtinsel, Grünhufe, Knieper West, Kleiner Wiesenweg, die der Stadterneuerungsgesellschaft der Hansestadt Stralsund rnbh, als treuhänderischern Sanierungsträger zur Vorbereitung und Durchfiihrung der städtebaulichen Maßnahmen übertragen wurden, je ein Sondervermögen zu fiihren. Mit der Umstellung der Gerneinden auf das "Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen" unterliegt auch das städtebauliche Sondervermögen den neuen Rechnungsvorschriften. Das erfordert im Wesentlichen die Aufstellung einer Eröffnungsbilanz, einer jährlichen Haushaltssatzung und eines Haushaltsplans sowie die Aufstellung eines Jahresabschlusses zum Ende des Haushaltsjahres. Der Treuhänder selbst unterliegt nicht den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der GernHVO-Doppik. Somit besteht auch keine Verpflichtung, die Rechnungslegungsvorschriften des Treuhänders an die Vorschriften der GernHVO-Doppik anzupassen. Notwendig wurde damit eine Überleitungsrechnung, um Einnahmen und Ausgaben der Stadterneuerungsgesellschaft der Hansestadt Stralsund rnbh auf das doppische Rechnungswesen mit Bilanz, Ergebnisrechnung und Finanzrechnung überzuleiten. Die nachfolgend aufgestellten Haushaltssatzungen und Haushaltspläne der vier städtebaulichen Sondervermögen der Hansestadt Stralsund sind entsprechend den gesetzlichen Regelungen der KV M-V und der GernHVO-Doppik fiir das Haushaltsjahr 2011 erstmalig aufgestellt. Die Erträge und Aufwendungen aus der Verwaltungstätigkeit umfassen im Ergebnishaushalt ein finanzielles Volumen von insgesamt: Altstadtinsel: ,1 TEUR Grünhufe: 963,9 TEUR Knieper West: 435,4 TEUR Kleiner Wiesenweg: 313,8 TEUR Die Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit sind mit einem finanziellen Volumen geplant von: Altstadtinsel: ,0 TEUR Grünhufe: 652,5 TEUR Knieper West: 464,0 TEUR Kleiner Wiesenweg: 0 TEUR 1

5 Die Eröffnungsbilanzen zum sind noch nicht erstellt. Investive Maßnahmen werden entsprechend den Regelungen im Kernhaushalt ab einer Wertgrenze von EUR einzeln ausgewiesen. Die festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen sichern eine ununterbrochene, zügige Realisierung der Vorhaben und damit eine planmäßige Mittelinanspruchnahme von Städtebau:fördermitteln durch den Sanierungsträger. Die in den Haushaltssatzungen für die Altstadtinsel und Knieper West ausgewiesenen negativen Finanzierungssalden werden durch eine Inanspruchnahme vorhandener Bankbestände ausgeglichen. Zur Finanzierung des Parkhauses "Am Fährwall" hat das Innenministerium MV mit Datum vom einen Zwischenfinanzierungskredit von max ,0 TEUR genehmigt, der in Höhe von ,0 TEUR in Anspruch genommen wurde und zum bereits vollständig getilgt ist. Im Kernhaushalt der Hansestadt Stralsund werden nur noch die Eigenanteile und die zusätzlichen Eigenanteile für die nichtgeförderten Kosten im Teilhaushalt 14, Produkt veranschlagt. Die Einzahlung der Städtebau:fördermittel von Bund und Land wird nicht mehr im Kernhaushalt, sondern nur noch im jeweiligen Sondervermögen geplant. Bewirtschaftungsregelungen je Sondervermögen gemäß 13 und 14 GemHVO-Doppik Gemäß den Festsetzungen der Haushaltssatzung sind alle Ansätze für Aufwendungen und Ansätze für Auszahlungen gegenseitig deckungsfähig. Ansätze für Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit sind ebenfalls gegenseitig deckungsfähig. Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen gelten nach den zuvor genannten Regelungen nicht als überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, solange eine Deckung innerhalb des städtebaulichen Sondervermögens gewährleistet ist. Mehrerträge und Mehreinzahlungen dürfen für Mehraufwendungen bzw. Mehrauszahlungen verwendet werden. Die Eröffnung neuer Sachkonten innerhalb eines Sondervermögens ist möglich, soweit es die Aufgabenerfüllung erfordert und die finanzielle Deckung gewährleistet ist. z

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