Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen in Mecklenburg-Vorpommern - Haushaltsplanung -

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen in Mecklenburg-Vorpommern - Haushaltsplanung -"

Transkript

1 Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen in Mecklenburg-Vorpommern - Haushaltsplanung - Referent Diplom-Kaufmann Heinz Deisenroth Wirtschaftsprüfer / Steuerberater 20. und 21. April 2010

2 Inhaltsverzeichnis Teilhaushalte Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Abstimmung Ergebnis-/ Finanzhaushalt Flexible Haushaltsführung - Gesamtdeckung - Zweckbindung - Deckungsfähigkeit - Übertragbarkeit Haushaltsausgleich 1

3 Teilhaushalte ( 4 GemHVO-Doppik) 2

4 Teilhaushalte Angemessene Gliederung des Haushalts in Teilhaushalte Grundsätzlich gesonderter Ausweis des Hauptproduktbereichs 6 zentrale Finanzdienstleistungen Ausnahme: Produkte der Produktgruppe 612 und des Produktbereichs 62 können auch anderen Teilhaushalten direkt zugeordnet werden. => mindestens 2 Teilhaushalte Ein oder mehrere Produkte bilden einen Teilhaushalt. Leistungen eines Produkts können nicht unterschiedlichen Teilhaushalten zugeordnet werden. Produktrahmenplan enthält verbindliche Zuordnungsvorschriften Jeder Teilhaushalt besteht aus - einem Teilergebnishaushalt und - einem Teilfinanzhaushalt 3

5 Teilhaushalte Übersicht über die in einen Teilhaushalt einbezogenen Produkte als Anlagen zum Haushaltsplan mit einer Darstellung der Finanzdaten des Haushaltsjahres für die wesentlichen und die sonstigen Produkte Möglichkeit der Zusammenfassung der Finanzdaten der sonstigen Produkte Überleitungsrechnung vom individuellen Produktplan der Kommune zum landeseinheitlichen Produktrahmenplan Teilergebnishaushalte enthalten zusätzlich die Aufwendungen und Erträge aus internen Leistungsverrechnungen Teilfinanzhaushalte enthalten die Auszahlungen und Einzahlungen aus internen Leistungsverrechnungen Interne Leistungen sind verursachungsgerecht zu verrechnen ( 11 Abs. 6 GemHVO-Doppik) Die Grundsätze der internen Leistungsverrechnung sind in einer Dienstanweisung zu regeln 4

6 Teilergebnishaushalt - Grundsätzlich gleiche Gliederung wie Ergebnishaushalt Teilhaushalte - Jedoch keine Darstellung der Veränderung der Rücklagen zwingend vorgeschrieben; eine freiwillige Darstellung ist möglich, soweit diese sachgerecht ist (insbesondere bei freiwilligen Ergebnisrücklagen) - Zusätzlich werden die Aufwendungen und Erträge aus internen Leistungsverrechnungen dargestellt. Teilfinanzhaushalt - Zusammengefasste Darstellung der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (Saldenübernahme der einzelnen Gruppen) - Zusätzlich werden die Ein- und Auszahlungen aus interner Leistungsverrechnung dargestellt. Es wird unterstellt, dass mit der Sollstellung in der Ergebnisrechnung auch zeitgleich ein finanzieller Ausgleich erfolgt. - Keine Darstellung der Finanzierungstätigkeit verlangt, aber zulässig 5

7 - Investitionstätigkeit Teilhaushalte Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind insgesamt und oberhalb der von der Gemeindevertretung festgelegten Wertgrenzen einzeln darzustellen Auszahlungen für Investitionen sind grundsätzlich nicht gegenseitig deckungsfähig, auch wenn diese zusammengefasst dargestellt werden können. Die Deckungsfähigkeit kann jedoch durch Haushaltsvermerk erklärt werden. Einzeldarstellung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Haushaltsjahre erstrecken oder die über die von der Gemeindevertretung festgelegten Wertgrenzen hinausgehen Neue Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind zu erläutern 6

8 Teilhaushalte - Verpflichtungsermächtigungen Maßnahmebezogene Veranschlagung Angabe, wie sich die Verpflichtungen auf die künftigen Haushaltsjahre verteilen werden Erläuterung der Notwendigkeit der Verpflichtungsermächtigungen - Beschreibung der wesentlichen Produkte und deren Auftragsgrundlage - Angabe von Leistungsmengen und Kennzahlen zu Zielvorgaben; Kennzahlen und Zielvorgaben sollten die Grundlagen der Planung, der Steuerung und der Erfolgskontrolle sein - Erläuterung der Aufwendungen und Auszahlungen zur Erfüllung von Verträgen, die die Gemeinde über ein Haushaltsjahr hinaus zu erheblichen Zahlungen verpflichten 7

9 Teilhaushalte - Abweichungen von den planmäßigen Abschreibungen, auch Abweichungen in der Nutzungsdauer - Änderung der Abschreibungsmethode im Vergleich zum Haushaltsvorjahr - Erläuterung wesentlicher Ansätze von Erträgen und Aufwendungen sowie von ordentlichen Ein- und Auszahlungen, soweit sie von den Ansätzen des Haushaltsvorjahres erheblich abweichen - Haushaltsvermerke zur Zweckbindung von Erträgen und Einzahlungen ( 13 GemHVO-Doppik) Einschränkung und Erweiterung der Deckungsfähigkeit ( 14 GemHVO-Doppik) Übertragung von Ansätzen ( 15 GemHVO-Doppik) 8

10 Ergebnishaushalt ( 3 GemHVO-Doppik) 9

11 Ergebnishaushalt Ergebnishaushalt Die gesamten erwarteten Aufwendungen und Erträge werden im Ergebnishaushalt erfasst und untergliedert nach: - laufenden Erträgen aus Verwaltungstätigkeit - laufenden Aufwendungen aus Verwaltungstätigkeit - Zinserträgen und sonstigen Finanzerträgen - Zinsaufwendungen und sonstigen Finanzaufwendungen - außerordentlichen Erträgen - außerordentlichen Aufwendungen - Einstellungen und Entnahmen in die bzw. aus der Kapitalrücklage - Einstellungen und Entnahmen in die bzw. aus der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich - Einstellungen und Entnahmen in bzw. aus sonstige(n) zweckgebundene(n) Ergebnisrücklagen 10

12 Ergebnishaushalt Erträge und Aufwendungen aus Tochterorganisationen Zwingende Berücksichtigung der Jahresergebnisse der Sondervermögen mit Sonderrechnung im gleichen Haushaltsjahr ( 11 Abs. 5 GemHVO-Doppik) Abstimmung mit den Haushalts- oder Wirtschaftsplänen der Sondervermögen mit Sonderrechnung die dem Haushaltsplan als Anlagen beizufügen sind ( 1 Abs. 2 Nr. 9 GemHVO-Doppik) Verlustausgleiche bei Sondervermögen mit Sonderrechnung sind im Ergebnishaushalt erfolgsneutral; sie stellen per Saldo einen Aktivtausch (Beteiligung gegen Bank) dar. Ergebnisse der juristisch selbstständigen Tochterorganisationen führen grundsätzlich nicht zu einer Erfassung im Ergebnishaushalt; Ausnahme bilden Gewinnausschüttungen und Verlustübernahmen 11

13 Ergebnishaushalt Jahresergebnis (vor Veränderung der Rücklagen) Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen = Saldierung von ordentlichem und außerordentlichem Ergebnis; es enthält sämtliche Aufwendungen und Erträge eines Haushaltsjahres Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen schlägt sich in einer Erhöhung oder Minderung des Bilanzpostens Eigenkapital nieder. Erforderliche Abstimmung mit dem Vorbericht ( 5 Nr. 8 bis 11 GemHVO-Doppik) Die Veränderung der Rücklagen im Ergebnishaushalt führt nicht zu einer Veränderung des Eigenkapitals, da dadurch lediglich die Zusammensetzung des Eigenkapitals verändert wird. Das Eigenkapital kann sich außerdem - außerhalb des Ergebnishaushalts - verändern durch erhaltene Fördermittel, bei denen der Fördermittelgeber die ertragswirksame Auflösung ausgeschlossen hat. 12

14 Finanzhaushalt ( 3 GemHVO-Doppik) 13

15 Finanzhaushalt Finanzhaushalt erfasst alle Ein- und Auszahlungen des Haushaltsjahres zeigt die Veränderung der liquiden Mittel erfasst zusätzlich Umgliederungen der Ein- und Auszahlungen - Andere aktivierte Eigenleistungen - Bestandsveränderungen Ausweis der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - bei Überschreiten der vom Rat beschlossenen Wertgrenzen maßnahmenbezogen - Ausweis der Innenfinanzierungskraft der Gemeinde Ausweis des Kreditbedarfs (Investitions- und Liquiditätskredite) Bereitstellung der Daten zur Bedienung der Finanzstatistik Zusätzliche mittelfristige Finanzplanung ist entfallen 14

16 Finanzhaushalt Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Die Investitionen sind grundsätzlich aggregiert auszuweisen. In den Teilhaushalten erfolgt eine differenzierte Darstellung. Es muss eine Abstimmung mit dem Vorbericht ( 5 Nr. 4 GemHVO-Doppik) erfolgen. Grundsätzlich kann es zur Information der Ratsmitglieder sinnvoll sein, dem Finanzhaushalt ein Investitionsprogramm beizufügen, in dem die Investitionen aller Teilhaushalte zusammengefasst dargestellt werden. 15

17 Finanzhaushalt Die Veränderung der liquiden Mittel sowie der der Liquiditätskredite ist zu planen. Sie ergibt sich als Differenz aller Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt. In der Finanzrechnung sind keine besonderen Buchungen vorzunehmen. Die Veränderung der liquiden Mittel ergibt sich aus der Veränderung der entsprechenden Bilanzkonten (liquide Mittel bzw. Liquiditätskredite). Unter Berücksichtigung der Veränderung der liquiden Mittel und der Veränderung der durchlaufenden Gelder muss die Finanzrechnung immer ausgeglichen sein, d.h. sie darf keinen Saldo ausweisen. 16

18 Finanzhaushalt Zur Darstellung des Haushaltsausgleichs muss der Saldo der ordentliche Ein- und Auszahlungen positiv und höher sein als die Auszahlungen für die planmäßigen Tilgungen (unter Berücksichtigungen von Vorträgen). Siehe 16 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO-Doppik. 17

19 Finanzhaushalt Ein positiver Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit darf grundsätzlich nur zur außerplanmäßigen Tilgung von Investitionskrediten und zur Tilgung von Liquiditätskrediten aus der Vorfinanzierung von Ein- oder Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit verwendet werden ( 12 Nr. 3 GemHVO-Doppik). Einzahlungen aus Vermögensveräußerungen sind stets in voller Höhe zur Investitionsfinanzierung oder zur außerplanmäßigen Tilgung von Investitionskrediten bzw. zur Tilgung von Liquiditätskrediten aus der Vorfinanzierung von Ein- oder Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit zu verwenden ( 12 Nr. 3 GemHVO-Doppik). 18

20 Abstimmung Ergebnis- / Finanzhaushalt

21 Ergebnis- / Finanzhaushalt Erforderliche Abstimmung der Erträge und Aufwendungen des Haushaltsjahres mit den korrespondierenden Ein- und Auszahlungen Erträge und Einzahlungen können grundsätzlich nicht übereinstimmen, da die Gemeinde sonst davon ausgehen müsste, dass sie alle Erträge realisieren kann. Bei Aufwendungen und Auszahlungen kann, wenn keine anderen Erkenntnisse vorliegen, grundsätzlich von keiner Übereinstimmung ausgegangen werden. Die Abstimmung sollte in den Vorbericht (Erläuterungen zur Ergebnis- und Finanzplanung ( 5 Nr. 1 GemHVO-Doppik)) aufgenommen werden. 20

22 Flexible Haushaltsführung

23 Gesamtdeckung Grundsatz der Gesamtdeckung ( 12 GemHVO-Doppik) - Gesamtdeckung im Ergebnishaushalt Erträge dienen der Deckung der Aufwendungen - Gesamtdeckung im Finanzhaushalt Ordentliche und außerordentliche Einzahlungen dienen der Deckung aller Auszahlungen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit können nur zur Deckung von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und zur außerplanmäßigen Tilgung von Investitionskrediten verwendet werden Einzahlungen aus Investitionskrediten dürfen nur zur Finanzierung von Investitionen verwendet werden Keine Verwendung von Einzahlungen aus Investitionstätigkeit oder aus der Aufnahme von Investitionskrediten zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten 22

24 Haushaltsvermerke / Zweckbindung Zweckbindung ( 13 GemHVO-Doppik) - Erträge sind für bestimmte Aufwendungen zweckgebunden, soweit sich dies aus einer rechtlichen Verpflichtung ergibt (ohne Haushaltsvermerk) - Erträge können durch Haushaltsvermerk auf die Verwendung für bestimmte Aufwendungen beschränkt werden, wenn sich die Beschränkung aus der Herkunft oder der Natur der Erträge ergibt ein sachlicher Zusammenhang dies erfordert die Zweckbindung die Bewirtschaftung der Mittel erleichtert - Zweckgebundene Mehrerträge können für entsprechende Mehraufwendungen verwendet werden (insoweit keine überplanmäßige Aufwendungen) - Analoge Anwendung bei Einzahlungen und den daraus zu leistenden Auszahlungen 23

25 Haushaltsvermerke / Zweckbindung - Durch Haushaltsvermerk kann bestimmt werden, dass bei sachlich engem Zusammenhang Mehrerträge bestimmte Aufwandsansätze erhöhen (insoweit keine überplanmäßigen Aufwendungen) oder Mindererträge bestimmte Aufwandsansätze vermindern (unechte Deckungsfähigkeit) - Ausgenommen sind Mehrerträge aus Steuern, soweit diese nicht zur Deckung überplanmäßiger Umlageverpflichtungen gebunden sind Mehrerträge aus allgemeinen Zuwendungen und Umlagen - Analoge Anwendung bei Einzahlungen und den daraus zu leistenden Auszahlungen 24

26 Haushaltsvermerke / Deckungsfähigkeit Deckungsfähigkeit ( 14 GemHVO-Doppik) - Innerhalb eines Teilhaushalts sind die Ansätze für Aufwendungen sowie die damit im Zusammenhang stehenden Auszahlungen grundsätzlich gegenseitig deckungsfähig, soweit die Deckungsfähigkeit nicht durch Haushaltsvermerk eingeschränkt wird ( 14 Abs. 1 GemHVO-Doppik) Die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit darf nicht zu einer Verschlechterung des Ergebnisses des Teilhaushalts führen 25

27 Haushaltsvermerke / Deckungsfähigkeit - Sinnvolle Einschränkungen Ansätze für nicht zahlungswirksame Aufwendungen können nicht zur Deckung zahlungswirksamer Aufwendungen herangezogen werden Ansätze für Personalaufwendungen sollten grundsätzlich nicht mit anderen Ansätzen ein- oder gegenseitig deckungsfähig sein, da sie auf dem Stellenplan basieren Die gegenseitige Deckungsfähigkeit sollte insbesondere eingeschränkt werden, wenn es mehrere Budgetverantwortliche gibt 26

28 Haushaltsvermerke / Deckungsfähigkeit - Sonstige Aufwendungen und die entsprechenden Auszahlungen können bei sachlichem Zusammenhang für einoder gegenseitig deckungsfähig erklärt werden ( 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik). Dadurch wir die Deckungsfähigkeit über den einzelnen Teilhaushalt hinaus ermöglicht. Der Begriff des sachlichen Zusammenhangs ist aus dem bisherigen Haushaltsrecht übernommen worden - Zumindest Ansätze für Abschreibungen und Personalaufwendungen sollten über die Grenzen der Teilhaushalte hinaus für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden 27

29 Haushaltsvermerke / Deckungsfähigkeit - Innerhalb eines Teilhaushalts können die Auszahlungen für Investitionen durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig oder einseitig deckungsfähig erklärt werden ( 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik) - Ansätze für laufende ordentliche Auszahlungen können zugunsten von Investitionsauszahlungen durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt werden ( 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik) 28

30 Haushaltsvermerke / Übertragbarkeit Übertragbarkeit ( 15 GemHVO-Doppik) - Übertragbarkeit von ordentlichen Aufwendungen / Auszahlungen eines Teilhaushalts bis zum Ende des Haushaltsfolgejahres wenn der Haushaltsausgleich im Haushaltsjahr und im Haushaltsfolgejahr gegeben ist - Übertragbarkeit von Investitionsauszahlungen bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung (max. zwei Jahre nach Abschluss der Maßnahme) - Verfügbarkeit von Ermächtigungen für noch nicht begonnene Maßnahmen bis zum Ende des Haushaltsfolgejahres - Gleiches gilt für über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen - Zweckgebundene Erträge / Einzahlungen bleiben bis zur Leistung der entsprechenden Aufwendungen / Auszahlungen zur Verfügung 29

31 Haushaltsvermerke / Übertragbarkeit - Übersicht über die Übertragungen zur Kenntnisnahme der Gemeindevertretung Darin sind die Auswirkungen auf den Teilhaushalt des Haushaltsjahres und des Haushaltsfolgejahres darzustellen. - Übertragung erfolgt zeitlich erheblich vor der Feststellung des Jahresabschlusses, ggf. bereits bei Buchungsbeschluss für das Haushaltsjahr - In den Teilrechnungen sind die Übertragungen darzustellen (siehe Muster 11, 12 und 13) - Gesonderte Anlage zum Jahresabschluss - Durchbrechung des Grundsatzes der zeitlichen Bindung 30

32 Haushaltsausgleich

33 Haushaltsgrundsatz ( 43 Abs. 6 KV M-V): - Ausgleich des Haushalts in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung - Anderenfalls: Haushaltssicherungskonzept (Abs. 7, 8) Anforderungen ( 16 GemHVO-Doppik): Haushaltsausgleich - Ausgleich von Ergebnishaushalt und Ergebnisrechnung unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Haushaltsvorjahren Keine Berücksichtigung von Vorträgen aus der Kameralistik (Anlage 6 der Verwaltungsvorschriften zur GemHVO-Doppik und zur GemKVO-Doppik). 32

34 Haushaltsausgleich Bei der Erstellung des Haushaltsplans sind im Vorbericht ( 5 Nr. 2 und Nr. 8 GemHVO-Doppik) die Entwicklung der Jahresergebnisse und des Eigenkapitals darzustellen. Der Ergebnisvortrag (Saldo der Vorträge) sowie das Jahresergebnis sind beim Jahresabschluss aus der Bilanz abzulesen ( 47 Abs. 5 Nr. 1.3 und Nr. 1.4 GemHVO-Doppik). Gemäß 17 Abs. 5 sind die jährliche Entwicklung des Ergebnisvortrags und die Verrechnung mit dem Jahresergebnis im Anhang darzustellen. Das für die Ermittlung des Haushaltsausgleichs maßgebliche Ergebnis ist das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen. 33

35 Haushaltsausgleich - Finanzhaushalt und Finanzrechnung müssen unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen und Überschüssen aus Vorjahren einen positiven Saldo der Ein- und Auszahlungen mindestens in Höhe der planmäßigen Tilgungen ausweisen. Liquiditätskredite zur Vorfinanzierung von laufenden Ein- und Auszahlungen gemäß 47 Abs. 5 Nr GemHVO- Doppik sowie entsprechende liquide Mittel aus der Zeit der Kameralistik sind als Vortrag zu berücksichtigen. (Anlage 6 der Verwaltungsvorschriften zur GemHVO-Doppik und zur GemKVO-Doppik). Fortschreibung in den Haushaltsfolgejahren 34

36 Haushaltsausgleich Die Überschüsse / Fehlbeträge, die sich aus der Gegenüberstellung des Saldos der ordentlichen und außerordentlichen Einund Auszahlungen ( 3 Abs. 1 Nr. 26 GemHVO-Doppik) und den planmäßigen Tilgungen von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen ( 3 Abs. 1 Nr. 46 GemHVO- Doppik) ergeben, lassen sich aus dem Finanzhaushalt bzw. der Finanzrechnung ableiten. Sofern in den Tilgungen außerplanmäßige Tilgungen enthalten sind, geht dies aus dem Vorbericht hervor ( 5 Nr. 5 GemHVO- Doppik: Entwicklung der Kredite). Im Jahresabschluss sind außerplanmäßige Tilgungen im Anhang darzustellen ( 48 GemHVO-Doppik). 35

37 Ausnahmen von der Verpflichtung zum Haushaltsausgleich bestehen nicht, auch nicht für umlagefinanzierte Körperschaften (Landkreis, Ämter). Aber: Haushaltsausgleich Möglichkeit der Abdeckung von Verlusten, die aus Abschreibungen auf umlagefinanzierten Investitionen beruhen, aus Mitteln der Kapitalrücklage. 36

38 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 37

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV. Arbeitskreise zum NKHR-MV AK 2010 3. 6. Mai 2010

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV. Arbeitskreise zum NKHR-MV AK 2010 3. 6. Mai 2010 Arbeitskreise zum NKHR-MV AK 2010 3. 6. Mai 2010 Tagesordnung Begrüßung Teilhaushalte / Produkte - Vortrag Herr Deisenroth (Mittelrheinische Treuhand) - Erfahrungsbericht eine Frühstarters - Fragen zum

Mehr

Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen in Mecklenburg-Vorpommern - Haushaltsplanung -

Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen in Mecklenburg-Vorpommern - Haushaltsplanung - Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen in Mecklenburg-Vorpommern - Haushaltsplanung - Referent Diplom-Kaufmann Heinz Deisenroth Wirtschaftsprüfer / Steuerberater Güstrow, den 02.10. 2008 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Liquiditäts- bzw. Finanzierungsprobleme bei ausgeglichenem Haushalt

Liquiditäts- bzw. Finanzierungsprobleme bei ausgeglichenem Haushalt Seite 1 Liquiditäts- bzw. Finanzierungsprobleme bei ausgeglichenem Haushalt Nds. Studieninstitut für kommunale Verwaltung e. V. 1 110 Abs. 4 NKomVG 1 Der Haushalt soll in jedem Haushaltsjahr in Planung

Mehr

Haushaltssatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim für das Haushaltsjahr 2019

Haushaltssatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim für das Haushaltsjahr 2019 Haushaltssatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim für das Haushaltsjahr 219 Aufgrund der 12, 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss des Kreistages vom 18. Dezember

Mehr

Neues Kommunales Rechnungswesen hier: Fragen bei der Umstellung der Haushalte der Gemeindeverbände auf das neue Rechnungswesen

Neues Kommunales Rechnungswesen hier: Fragen bei der Umstellung der Haushalte der Gemeindeverbände auf das neue Rechnungswesen Ministerium für Inneres und Sport Postfach 10 24 41 66024 Saarbrücken Landrätinnen/Landräte der Landkreise des Saarlandes Regionalverbandsdirektor des Regionalverbandes Saarbrücken Nachrichtlich: Landkreistag

Mehr

Das Neue Kommunale Haushaltsrecht Baden-Württemberg

Das Neue Kommunale Haushaltsrecht Baden-Württemberg Das Neue Kommunale Haushaltsrecht Baden-Württemberg Leitfaden für Praxis, Aus- und Fortbildung von Prof. Klaus Notheis, Prof. Klaus Ade überarbeitet Das Neue Kommunale Haushaltsrecht Baden-Württemberg

Mehr

Begriffsbestimmungen in der Doppischen Buchführung

Begriffsbestimmungen in der Doppischen Buchführung Erläuterungen Begriffsbestimmungen in der Doppischen Buchführung Einzahlungen Auszahlungen Ertrag Aufwand Kosten Leistung Ausgaben Barzahlungen und bargeldlose Zahlungen, die die flüssigen Mittel erhöhen

Mehr

5.3 Muster zu 4 Abs. 1 in Verbindung mit 13 KomHKV für den Ergebnishaushalt und die mittelfristige Ergebnisplanung

5.3 Muster zu 4 Abs. 1 in Verbindung mit 13 KomHKV für den Ergebnishaushalt und die mittelfristige Ergebnisplanung 1052 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 16 vom 23. April 2008 5.3 Muster zu 4 Abs. 1 in Verbindung mit 13 KomHKV für den Ergebnishaushalt und die mittelfristige Ergebnisplanung Ergebnishaushalt und mittelfristige

Mehr

Prof. Johann Horstmann

Prof. Johann Horstmann Bilanzpolitische Entscheidungen für die erste Eröffnungsbilanz in Niedersachsen Prof. Johann Horstmann Nds. Studieninstitut für kommunale Verwaltung Hannover e. V. Wielandstraße 8 30169 Hannover 1 Prof.

Mehr

Prof. Johann Horstmann Nds. Studieninstitut für kommunale Verwaltung e. V.

Prof. Johann Horstmann Nds. Studieninstitut für kommunale Verwaltung e. V. ldung Der Haushaltsausgleich in Planung und Rechnung einschließlich Übernahmebuchungen Prof. Johann Horstmann Nds. Studieninstitut für kommunale Verwaltung e. V. 1 NKR ldung Ziel: Intergenerative Gerechtigkeit

Mehr

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Bobenheim am Berg für die Haushaltsjahre 2017 und 2018

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Bobenheim am Berg für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Bobenheim am Berg für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 Änderungen Ratssitzung vom 15.03.2017 H A U S H A L T S S A T Z U N G Seite 13 H A U S H A L T

Mehr

Muster zur Kommunalverfassung und Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik

Muster zur Kommunalverfassung und Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik Anlage 3 Muster zur Kommunalverfassung und Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik Nummer und Rechtsgrundlage Muster (zu 45 i.v.m. 47 KV M-V) Muster 2 (zu 48 i.v.m. 47 KV M-V) Muster 3 (zu Nummer 2 GemHVO-Doppik)

Mehr

Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen im Freistaat Sachsen

Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen im Freistaat Sachsen Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen im Freistaat Sachsen von Katrin Hoffmann Dipl.-Kauffrau, ehemals Mitglied der Projektgruppe Doppik Dr. Isabelle Jänchen Dipl. -Volkswirtin, Lehrbeauftragte

Mehr

2016 01 Mecklenburgische Seenplatte. 29.10.2015 06:48:27 Nutzer: 40006 SG Steuerung

2016 01 Mecklenburgische Seenplatte. 29.10.2015 06:48:27 Nutzer: 40006 SG Steuerung Dem Teilhaushalt zugeordnete Produktbereiche: 611 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen 612 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 626 Beteiligungen, Anteile, Wertpapiere des Anlagevermögens

Mehr

INHALT: Amtliches Mitteilungsblatt des Amtes Penzliner Land. Wir laden ein! 20. Juli 2013 Sommerfest am See! Wasserlichtshow und Feuerwerk!

INHALT: Amtliches Mitteilungsblatt des Amtes Penzliner Land. Wir laden ein! 20. Juli 2013 Sommerfest am See! Wasserlichtshow und Feuerwerk! Amtliches Mitteilungsblatt des Amtes Penzliner Land Schliemanngemeinde Ankershagen und der Gemeinden Kuckssee, Möllenhagen, und der Stadt Penzlin Sie finden uns auch unter: www.penzliner-land.de Montag,

Mehr

Haushaltsplan 2014/ Städtebauliches Sondervermögen Südstadt" der. Barlachstadt Güstrow

Haushaltsplan 2014/ Städtebauliches Sondervermögen Südstadt der. Barlachstadt Güstrow Seite 203 Haushaltsplan 2014/ 2015 Städtebauliches Sondervermögen Südstadt" der Barlachstadt Güstrow Seite 204 Inhaltsverzeichnis 1. Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2014/ 2015 2. Vorbericht 3.

Mehr

Budgetierungsrichtlinien und Haushaltsplanvermerke zum Haushaltsplan 2013

Budgetierungsrichtlinien und Haushaltsplanvermerke zum Haushaltsplan 2013 Budgetierungsrichtlinien und Haushaltsplanvermerke zum Haushaltsplan 2013 Gemeinde Rabenau 1 Haushaltsplanvermerke und Budgetierungsrichtlinien zum doppischen Haushaltsplan der Gemeinde Rabenau für das

Mehr

Planungs- einschl. lfd.

Planungs- einschl. lfd. Teilhaushalt 83 Seemannsamt Dem Teilhaushalt zugeordnete Produkte: 12208 Schifffahrtsangelegenheiten / Seemannsamt Teilergebnishaushalt Ergebnisse Ansätze Ansatz Planungsdatedatedaten Planungs- Planungs-

Mehr

H a u s h a l t s j a h r

H a u s h a l t s j a h r 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan H a u s h a l t s j a h r 2 0 1 5 S t a d t B a d K r e u z n a c h K ä m m e r e i a m t www.stadt-bad-kreuznach.de 1. Nachtragshaushalt 2015

Mehr

U m s t e l l u n g d e r K a m e r a l i s t i k a u f D O P P I K

U m s t e l l u n g d e r K a m e r a l i s t i k a u f D O P P I K U m s t e l l u n g d e r K a m e r a l i s t i k a u f D O P P I K D O P P I K = Doppelte Buchführung in Kontenform 2 Für die Verbandsgemeinde und 27 Ortsgemeinden ab 01.01.2008 3 Inhalte Einführung Überblick

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Marl für das Haushaltsjahr 2018

Haushaltssatzung der Stadt Marl für das Haushaltsjahr 2018 Haushaltssatzung der Stadt Marl für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt

Mehr

3. Änderungsliste zum Entwurf des Haushaltsplanes Stand:

3. Änderungsliste zum Entwurf des Haushaltsplanes Stand: 3. Änderungsliste zum Entwurf des Haushaltsplanes 2018 Stand: 07.12.2017 Planungsstelle Bezeichnung der Planungsstelle Aufwendungen Ergebnisplan Aufwand 2018 16.01.01.537200 Kreisumlage 16.608.404 16.803.119

Mehr

Mecklenburgische Seenplatte :19:54 Nutzer: SG Steuerung

Mecklenburgische Seenplatte :19:54 Nutzer: SG Steuerung Dem Teilhaushalt zugeordnete Produktbereiche: 343 Betreuungsleistungen 411 Krankenhäuser 412 Gesundheitseinrichtungen 414 Maßnahmen der Gesundheitspflege 29.10.2015 07:19:54 o:/huh/hkr_lk/form-verwaltung/f-teilhaushalt.rtf

Mehr

Reform des Gemeindehaushaltsrechts - die Einführung des NKHR-MV

Reform des Gemeindehaushaltsrechts - die Einführung des NKHR-MV Reform des Gemeindehaushaltsrechts - die Einführung des NKHR-MV Seminar des VLK M-V e. V. am 25. November 2009 in Rostock Annette Sewing Diplomfinanzwirtin (FH) Dozentin an der Fachhochschule für öffentliche

Mehr

Hansestadt Stralsund. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2011 Band III

Hansestadt Stralsund. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2011 Band III Hansestadt Stralsund Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2011 Band III Haushaltssatzungen und Haushaltspläne der Städtebauliche Sondervermögen der Hansestadt Stralsund Altstadtinsel Grünhufe Knieper West

Mehr

1. Nachtragshaushaltsplan 2014 Fonds Selbständige Stiftungen Unselbständige Stiftungen Nachlässe

1. Nachtragshaushaltsplan 2014 Fonds Selbständige Stiftungen Unselbständige Stiftungen Nachlässe 1. Nachtragshaushaltsplan Fonds Selbständige Stiftungen Unselbständige Stiftungen Nachlässe 2 Inhaltsverzeichnis Seite Inhaltsverzeichnis 3 Ergebnishaushalt 5 Finanzhaushalt 7 Teilhaushalte: Teilergebnishaushalt

Mehr

"Doppik" Der Haushalt. Steuerungsinstrumente. Agenda. Entstehung Bestandteile und Struktur Haushaltslage 2010

Doppik Der Haushalt. Steuerungsinstrumente. Agenda. Entstehung Bestandteile und Struktur Haushaltslage 2010 Der Haushalt als Planungs- und Steuerungsinstrument Versailles-Zimmer der Kongresshalle, Berliner Platz, Gießen, en, 17.11.2010 Kämmerei Dirk During Agenda "Doppik" Der Haushalt Entstehung Bestandteile

Mehr

Informationen des Finanzreferats

Informationen des Finanzreferats Tischvorlage zu 5a.1 - neu Informationen des Finanzreferats Nr. 1 / 2010 Jahresabschluss 2009 Kurzübersicht 1. Ergebnisrechnung und Eigenkapital 1.1 Wichtige Positionen des Eigenkapitals Jahresfehlbetrag

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Cottbus für das Haushaltsjahr 2015

Haushaltssatzung der Stadt Cottbus für das Haushaltsjahr 2015 1 Haushaltssatzung der Stadt Cottbus für das Haushaltsjahr 2015 Auf Grund der 65, 66 und 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07 [Nr. 19] S. 286), zuletzt geändert

Mehr

Greifswald. Haushaltssatzung. Städtebauliches Sondervermögen 194. Ostseeviertel Parkseite Stadtumbau Ost 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Greifswald. Haushaltssatzung. Städtebauliches Sondervermögen 194. Ostseeviertel Parkseite Stadtumbau Ost 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Aufgrund der 45 if. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Bürgerschaft der Universitäts- und Hanse stadt vom 27.02.2017 und mit Genehmigung des lnnenministeriums

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der VwV Kommunale Haushaltssystematik

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der VwV Kommunale Haushaltssystematik Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der VwV Kommunale Haushaltssystematik Vom 10. Dezember 2013 Aufgrund von 1. 2. 128 Satz 1 und 3, 129 Abs. 1 der Gemeindeordnung

Mehr

Modul 1: Finanzbuchführung und Jahresabschluss

Modul 1: Finanzbuchführung und Jahresabschluss Modul 1: Finanzbuchführung und Jahresabschluss Buchungstechnik im Drei-Komponenten-System Kontierung buchungsrelevanter Geschäftsfälle Ansatz und Bewertung von Vermögen und Schulden Erstellung des Jahresabschlusses

Mehr

Das Neue Kommunale Haushaltsrecht

Das Neue Kommunale Haushaltsrecht I Das Neue Kommunale Haushaltsrecht 1. Einführung des Neuen kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) Mit dem vom Landtag Baden-Württemberg am 22. April 2009 beschlossenen Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts

Mehr

KREIS HÖXTER Jahresabschluss 2012

KREIS HÖXTER Jahresabschluss 2012 2 0 1 2 KREIS HÖXTER Jahresabschluss Jahrresabschlluss des Krreiises Höxtterr Inhalt Seite ERGEBNISRECHNUNG 1 FINANZRECHNUNG 2 Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen 3 BILANZ zum 31.12. 136 ANHANG zum

Mehr

Sonderrechnung Sanierung Innenstadt Feldberg für das Haushaltsjahr 2015

Sonderrechnung Sanierung Innenstadt Feldberg für das Haushaltsjahr 2015 Sonderrechnung Sanierung Innenstadt Feldberg für das Haushaltsjahr 215 Inhaltsverzeichnis zum Haushaltsplan der Sonderrechnung Sanierung Innenstadt Feldberg Haushaltssatzung S. 5-6 Vorbericht S. 7-8 Erfolgsplan

Mehr

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Betreff: Haushaltssatzung 2011 BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Göhren für das Haushaltsjahr 2011 1.Aufgrund der 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes

Mehr

Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Gemeindeordnung für Baden-Württemberg Gemeindeordnung für Baden-Württemberg Gemeindehaushaltsverordnung - Gesetz über kommunale Zusammenarbeit - Nachbarschaftsverbandsgesetz - Gesetz zum Verband Region Stuttgart überarbeitet 2014. Buch. 409

Mehr

Allgemeine Erläuterungen zum Haushaltssystem. und. zum Aufbau des Haushaltsplans

Allgemeine Erläuterungen zum Haushaltssystem. und. zum Aufbau des Haushaltsplans Allgemeine Erläuterungen zum Haushaltssystem und zum Aufbau des Haushaltsplans Der doppische Haushalt der Universitätsstadt Marburg Mit dem Haushaltsjahr 2009 fand hessenweit ein Umstieg von der bisherigen

Mehr

Jahresabschluss des Landkreises Mainz Bingen für das Rechnungsjahr 2010

Jahresabschluss des Landkreises Mainz Bingen für das Rechnungsjahr 2010 Jahresabschluss des Landkreises Mainz Bingen für das Rechnungsjahr 21 Inhaltsverzeichnis Seite Aufstellungsvermerk I Jahresabschluss 1. Ergebnisrechnung 2-3 2. Finanzrechnung 4-6 3. Teilrechnungen 8-4

Mehr

Große Kreisstadt. Stadt Reichenbach im Vogtland. Jahresabschluss 2013

Große Kreisstadt. Stadt Reichenbach im Vogtland. Jahresabschluss 2013 Große Kreisstadt Stadt Reichenbach im Vogtland Jahresabschluss Inhaltsverzeichnis I. Ergebnisrechnung und Finanzrechnung II. Ergebnisrechnung und Finanzrechnung nach Teilhaushalten III. Vermögensrechnung

Mehr

Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen 2014 Hauptplan

Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen 2014 Hauptplan Seite 489 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen 2014 Hauptplan 1 Landkreis Ahrweiler Betragsangaben in EUR 11.11.2013 15:51:34 Muster 3 (zu 1

Mehr

Kommunalfinanzen in Schieflage

Kommunalfinanzen in Schieflage Kommunalfinanzen in Schieflage Wann ist eine finanzielle Schieflage gegeben? 1 Kommunalbeamter Kämmerer der Samtgemeinde Harpstedt Dozent am Nds. Studieninstitut in Hannover Aus- und Fortbildung für f

Mehr

Informationen Produkt 1.1.1.06 Kämmerei und Stadtkasse

Informationen Produkt 1.1.1.06 Kämmerei und Stadtkasse Haushaltsjahr: Informationen Produkt Produkt Produktgruppe Produkthauptgruppe Produktbereich 1.1.1.06 1.1.1 1.1 1 Kämmerei und Stadtkasse Verwaltungssteuerung und -service Innere Verwaltung Zentrale Verwaltung

Mehr

Die Entwicklung des Haushaltsjahres 2010 ausgehend vom Ergebnisplan stellt sich folgendermaßen dar: Position Ergebnisplan Ergebnisrechnung Abweichung

Die Entwicklung des Haushaltsjahres 2010 ausgehend vom Ergebnisplan stellt sich folgendermaßen dar: Position Ergebnisplan Ergebnisrechnung Abweichung Ergebnisrechnung In der Doppik ist ein ausgeglichener Jahresabschluss wesentliches Kriterium zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit einer Kommune, wobei das Hauptaugenmerk auf die Erträge

Mehr

Vorwort. 3. Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform 2 4. Zweites Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts

Vorwort. 3. Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform 2 4. Zweites Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts Vorwort V Inhaltsverzeichnis VII Abkürzungsverzeichnis XII Literaturverzeichnis XVIII A. Vorbemerkungen 1 1. Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt 1 2. Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsund

Mehr

Haushaltsplan Städtebauliches Sondervermögen Schweriner Vorstadt. der. Barlachstadt Güstrow

Haushaltsplan Städtebauliches Sondervermögen Schweriner Vorstadt. der. Barlachstadt Güstrow Barlachstadt Güstrow Haushaltsplan 213 Städtebauliches Sondervermögen Schweriner Vorstadt der Barlachstadt Güstrow Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Haushaltssatzung 213 2. Vorbericht 3. Ergebnishaushalt 4.

Mehr

Verfahrensbeschreibung und Hinweise für die Überleitung der kameralen Haushaltsdaten auf das doppische Buchungsgeschäft

Verfahrensbeschreibung und Hinweise für die Überleitung der kameralen Haushaltsdaten auf das doppische Buchungsgeschäft Verfahrensbeschreibung und Hinweise für die Überleitung der kameralen Haushaltsdaten auf das doppische Buchungsgeschäft 1 Vorbemerkung... 3 2 Kamerale haushaltswirtschaftliche Instrumente und Verfahrensweisen...

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kuhardt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kuhardt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom Ortsgemeinde Kuhardt - Haushalt 2015/2016 1 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kuhardt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in

Mehr

Jahresabschluss zum 31.12.2014 mit Anhang und Anlagen

Jahresabschluss zum 31.12.2014 mit Anhang und Anlagen Jahresabschluss zum 31.12.2014 mit Anhang und Anlagen Schaubilder Jahresabschluss 2014 für den Rechnungsprüfungsausschuss am 25. November 2015 Kämmerer und Beigeordneter Dieter Feid Der Entwurf zum Jahresabschluss

Mehr

Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen in Sachsen

Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen in Sachsen Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen in Sachsen Bearbeitet von Dipl.-Kauffrau Katrin Hoffmann, Dipl.-Volkswirtin Dr. Isabelle Jänchen, Katharina Wirth 1. Auflage 2009. Taschenbuch. 236 S. Paperback

Mehr

Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2013

Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2013 Veröffentlichungsdatum: 14.05.2013 Inkrafttreten: 15.05.2013 Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird

Mehr

2013 01 LK Vorpommern-Greifswald. Haushaltssatzung. Stand: 23.04.2013. Seite 1 von 5

2013 01 LK Vorpommern-Greifswald. Haushaltssatzung. Stand: 23.04.2013. Seite 1 von 5 Haushaltssatzung Stand: 23.04.2013 Seite 1 von 5 Haushaltssatzung der LK Vorpommern-Greifswald für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach

Mehr

Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Haushaltsjahre 201 5/2016

Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Haushaltsjahre 201 5/2016 Haushaltssatzung der Universitäts und Hansestadt Greifswald für die Haushaltsjahre 201 5/2016 Aufgrund der 45 if. Kommunalverfassung des Landes MecklenburgVorpommern wird nach Beschluss der Bürgerschaft

Mehr

Anlagen zum Finanzstatut der IHK Berlin ERFOLGSPLAN

Anlagen zum Finanzstatut der IHK Berlin ERFOLGSPLAN Anlagen zum Finanzstatut der IHK Berlin ERFOLGSPLAN Anlage I FS ERFOLGSPLAN Plan Plan Ist 1. Erträge aus IHK-Beiträgen 2. Erträge aus Gebühren 3. Erträge aus Entgelten 4. Erhöhung oder Verminderung des

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Essen für das Haushaltsjahr 2012

Haushaltssatzung der Stadt Essen für das Haushaltsjahr 2012 Haushaltssatzung der Stadt Essen für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW.

Mehr

Erste Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung- Doppik *

Erste Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung- Doppik * Erste Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung- Doppik * Vom 13. Dezember 2011 Aufgrund des 174 Absatz 1 Nummer 9 bis 17 und Absatz 2 Nummer 1 bis 8 und Nummer 10 bis 17 der Kommunalverfassung

Mehr

Haushaltssatzung. der Brandenburgischen Kommunalakademie

Haushaltssatzung. der Brandenburgischen Kommunalakademie Haushaltssatzung der Brandenburgischen Kommunalakademie für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert

Mehr

"Häufig gestellte Fragen zum KEF-RP"

Häufig gestellte Fragen zum KEF-RP 5.1.01 Kontierung der Zuweisungen aus dem KEF-RP Im Leitfaden zum KEF-RP ist geregelt, dass 80 % der Zuweisung zur Tilgung von Liquiditätskrediten und 20 % der Zuweisung zur Deckung der Liquiditätskreditzinsen

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G

H A U S H A L T S S A T Z U N G H A U S H A L T S S A T Z U N G der Stadt Mülheim an der Ruhr für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Einwohnerinformations- zum Thema. NKF/Haushalt

Einwohnerinformations- zum Thema. NKF/Haushalt Einwohnerinformations- veranstaltung zum Thema NKF/Haushalt Agenda: Allgemeines zum NKF Das Drei-Komponenten-System Der kommunale Haushalt Der Haushaltsausgleich Folgen unausgeglichener Haushalte Vorläufige

Mehr

Haushaltsplan 2015/2016. Fonds Selbständige Stiftungen

Haushaltsplan 2015/2016. Fonds Selbständige Stiftungen Haushaltsplan 2015/2016 Fonds Selbständige Stiftungen 2 Inhaltsverzeichnis Seite Inhaltsverzeichnis 3 Vollzugsbestimmungen 5 Ergebnishaushalt 7 Finanzhaushalt 9 Ergebnishaushalt: ALLGFIN Allgemeine Finanzwirtschaft

Mehr

Haushalt 2019 der Stadt Speyer

Haushalt 2019 der Stadt Speyer Haushalt 2019 der Stadt Speyer 1 Vergleich Haushalt zu Jahresergebnissen 2 Gesamtschulden der Stadt 3 Verbindlichkeiten aus Krediten je Einwohner 4 Schulden der kreisfreien Städte Quelle: Kommunalbericht

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Baumholder für die Jahre 2015 und 2016

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Baumholder für die Jahre 2015 und 2016 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Baumholder für die Jahre 2015 und 2016 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Wachtberg für das Haushaltsjahr 2016

Haushaltssatzung der Gemeinde Wachtberg für das Haushaltsjahr 2016 Haushaltssatzung der Gemeinde Wachtberg für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW.

Mehr

Teilhaushalt Rechnungsprüfung

Teilhaushalt Rechnungsprüfung Teilhaushalt 1400 Produktgruppen: 1113-140 Schlüsselprodukt des Teilhaushalts: 1.140.11.13.01.90.01 ZGK Interne THH 1400 Beschreibung von Zielen und Kennzahlen -gesamter Teilhaushalt- Beschreibung und

Mehr

1/17 Verbandsgemeinde Prüm Eifelkreis Bitburg-Prüm Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 Zweckverband Kindertagesstätte Flerin

1/17 Verbandsgemeinde Prüm Eifelkreis Bitburg-Prüm Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 Zweckverband Kindertagesstätte Flerin 1/17 Verbandsgemeinde Prüm Eifelkreis Bitburg-Prüm Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 218 Zweckverband Kindertagesstätte Fleringen 2/17 3/17 Haushaltssatzung des Zweckverbandes Kindertagesstätte

Mehr

Herausgabee. Rhein. Verantwortllich: m, Luitpoldstr. Öffentliche Sitzung 1. 2. 3. 4. 5. aße. Ebertpark 10.

Herausgabee. Rhein. Verantwortllich: m, Luitpoldstr. Öffentliche Sitzung 1. 2. 3. 4. 5. aße. Ebertpark 10. Herausgabee Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 252 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortllich: Sigrid Karck Ausgabe

Mehr

Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) in Lindlar zum 01.01.2006

Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) in Lindlar zum 01.01.2006 Gemeinde Lindlar Der Bürgermeister Finanzen, Rechnungswesen, Controlling Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) in Lindlar zum 01.01.2006 Reform des kommunalen Haushaltsrechts Unter dem

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Weißenthurm für das Jahr 2013 vom 14.03.2013

Haushaltssatzung der Stadt Weißenthurm für das Jahr 2013 vom 14.03.2013 Haushaltssatzung der Stadt Weißenthurm für das Jahr 2013 vom 14.03.2013 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.Januar 1994 (GBL: S. 153), zuletzt geändert

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde B r u s c h i e d für das Haushaltsjahr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde B r u s c h i e d für das Haushaltsjahr Haushaltssatzung genehmigt: Haushaltssatzung der Ortsgemeinde B r u s c h i e d für das Haushaltsjahr 2014 20.06.2014 Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Bruschied hat in seiner Sitzung am 08.03.2014

Mehr

Allgemeine Erläuterungen. zu den. Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalten

Allgemeine Erläuterungen. zu den. Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalten zu den Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalten Haushaltsplan 2013/2014 Gliederung Im Sinne einer besseren Lesbarkeit des Haushaltsplans wurde mit dem Doppelhaushaltsplan 2013/2014 eine Veränderung in der

Mehr

Haushalt 2017/2018. Landkreis Uckermark. Produktbereich 42 Sportförderung. Ertrags- und Aufwandsarten. Teilergebnishaushalt - EUR - Planung 2019

Haushalt 2017/2018. Landkreis Uckermark. Produktbereich 42 Sportförderung. Ertrags- und Aufwandsarten. Teilergebnishaushalt - EUR - Planung 2019 Produktbereich 42 Sportförderung Ertrags- und Aufwandsarten Teilergebnishaushalt VJ 1. Steuern und ähnliche Abgaben 2. Zuwendungen und allgemeine Umlagen 0 5.001 4.601 3.267 3.000 3.000 3. Sonstige Transfererträge

Mehr

Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Wachtberg für die Haushaltsjahre 2019 und 2020

Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Wachtberg für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Wachtberg für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.

Mehr

Schulverband Mollhagen. Haushaltssatzung und Haushaltsplan

Schulverband Mollhagen. Haushaltssatzung und Haushaltsplan Schulverband Mollhagen Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 Inhaltsverzeichnis Seite Haushaltssatzung 1 Vorbericht 3 Umlageberechnung 6 Umlagebeschluss 7 Übersicht Budgets 8 Stellenplan

Mehr

Produktbezogene Finanzdaten des Ergebnishaushaltes Anlage 4 Zu 4 Abs. 5 SächsKomHVO-Doppik

Produktbezogene Finanzdaten des Ergebnishaushaltes Anlage 4 Zu 4 Abs. 5 SächsKomHVO-Doppik Produktbezogene Finanzdaten des Ergebnishaushaltes Anlage 4 Zu 4 Abs. 5 SächsKomHVO-Doppik 17 Seite 1 von 6 Produktbereich 11 51 Produktgruppe 111 511 Produktuntergruppe 1111 5111 1 Steuern und ähnliche

Mehr

Deckungsgrundsätze. Ergebnishaushalt. Regelung im Haushaltsplan a) Mehrerträge -> Mehraufwendungen. Seite 1 von 5. Beispiel

Deckungsgrundsätze. Ergebnishaushalt. Regelung im Haushaltsplan a) Mehrerträge -> Mehraufwendungen. Seite 1 von 5. Beispiel Seite 1 von 5 Deckungsgrundsätze und Übertragbarkeit im doppischen Haushalt 2017 Ermächtigungen des Magistrats durch die Stadtverordnetenversammlung auf der Grundlage der 19, 20 und 21 GemHVO-Doppik Rechtsgrundlage

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Essen für die Haushaltsjahre 2013/2014

Haushaltssatzung der Stadt Essen für die Haushaltsjahre 2013/2014 Haushaltssatzung der Stadt Essen für die Haushaltsjahre 2013/2014 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.

Mehr

F i n a n z b e h ö r d e. Verwaltungsvorschriften zu 47 Absätze 2 und 3 LHO

F i n a n z b e h ö r d e. Verwaltungsvorschriften zu 47 Absätze 2 und 3 LHO Freie und Hansestadt Hamburg F i n a n z b e h ö r d e Verwaltungsvorschriften zu 47 Absätze 2 und 3 LHO Vom 9. Mai 2016 (1) 47 Sachliche und zeitliche Bindung, leistungsbezogene Bewirtschaftung (2) Soweit

Mehr

H a u s h a l t s s a t z u n g und H a u s h a l t s p l a n

H a u s h a l t s s a t z u n g und H a u s h a l t s p l a n Ortsgemeinde Härtlingen Westerwaldkreis Verbandsgemeinde W e s t e r b u r g H a u s h a l t s s a t z u n g und H a u s h a l t s p l a n der Ortsgemeinde Härtlingen für das Haushaltsjahr 2011 Haushaltsplan

Mehr

Produktbereich 11. Ver- und Entsorgung

Produktbereich 11. Ver- und Entsorgung Produktbereich 11 Ver- und Entsorgung Teilergebnishaushalt Produktbereich 11 Ver- und Entsorgung 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche

Mehr

-NKHR- Neues Haushaltsrecht in Sinsheim

-NKHR- Neues Haushaltsrecht in Sinsheim -NKHR- Neues Haushaltsrecht in Sinsheim Agenda 1. Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen 1.1. Aktuelle Diskussion - der neue Koalitionsvertrag - 1.2. Bestandteile der Reform 2. Doppischer Haushaltsplan

Mehr

Teilhaushalt 15. Wirtschafts- und Tourismusförderung. Produkt 5710 Wirtschaftsförderung 5750 Tourismusförderung

Teilhaushalt 15. Wirtschafts- und Tourismusförderung. Produkt 5710 Wirtschaftsförderung 5750 Tourismusförderung Teilhaushalt 15 Wirtschafts- und Tourismusförderung Produkt 5710 Wirtschaftsförderung 5750 Tourismusförderung Mandant: 1 Landkreis Ahrweiler Teilhaushalt: 15 Wirtschafts- und Tourismusförderung mit folgenden

Mehr

Bürgerversammlung Bürgerversammlung. Bürgerversammlung

Bürgerversammlung Bürgerversammlung. Bürgerversammlung Bürgerversammlung 2015 Bürgerversammlung Bürgerversammlung Bürgerversammlung 2016 Bürgerversammlung 2015 2015 2015 Das Haushaltsjahr 2015 im Überblick Elemente des doppischen Haushalts: Ergebnisrechnung

Mehr

Entwurf Haushaltssatzung der Stadt Wegberg für das Haushaltsjahr 2019

Entwurf Haushaltssatzung der Stadt Wegberg für das Haushaltsjahr 2019 Entwurf Haushaltssatzung der Stadt Wegberg für das Haushaltsjahr 2019 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994

Mehr

Stadt Wilhelmshaven 1. Nachtragshaushalt 2017/2018

Stadt Wilhelmshaven 1. Nachtragshaushalt 2017/2018 Stadt Wilhelmshaven 1. Nachtragshaushalt 2017/2018 Inhaltsübersicht t 1) 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 / 2018 Seite 3 2) Ergebnis- und Finanzhaushalt inkl. mittelfristiger Planung 6 3) Änderungsliste

Mehr

Anlage 5 zur DS-Nr. X/094-1. Lagebericht. zum Jahresabschluss 2012

Anlage 5 zur DS-Nr. X/094-1. Lagebericht. zum Jahresabschluss 2012 Anlage 5 zur DS-Nr. X/094-1 Lagebericht zum Jahresabschluss 2012 - 2 - Gem. 44 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht nach 52 GemHVO-Doppik beizufügen.

Mehr

Finanzbuchführung und Jahresabschluss

Finanzbuchführung und Jahresabschluss Modul 1: Finanzbuchführung und Jahresabschluss Buchungstechnik im Drei-Komponenten-System Kontierung buchungsrelevanter Geschäftsfälle Ansatz und Bewertung von Vermögen und Schulden Erstellung des Jahresabschlusses

Mehr

Gemeinde Havixbeck Jahresabschluss Inhaltsverzeichnis

Gemeinde Havixbeck Jahresabschluss Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis I. Jahresabschluss 2009...3 1. Gesamtergebnisrechnung 2009...3 2. Gesamtfinanzrechnung 2009...4 3. Teilergebnisrechnungen 2009...5 4. Teilfinanzrechnungen 2009...21 5. Bilanz zum 31.12.2009...37

Mehr

Neues Kommunales Haushaltsrecht

Neues Kommunales Haushaltsrecht Anlage 4 Informationsveranstaltung Neues Kommunales Haushaltsrecht Juli 2009 Stadt Ettlingen Stadtkämmerei Seite 1 Inhalte 1 Begrüßung 2 Allgemeines zur aktuellen Situation 3 Gegenüberstellung Kameralistik

Mehr

Teilhaushalt 68. Regiebetrieb Bauhof

Teilhaushalt 68. Regiebetrieb Bauhof Teilhaushalt 68 Diesem Teilhaushalt ist folgendes wesentliches Produkt i. S. v. 4 VII GemHKVO zugeordnet: Produktgruppe Produktgruppe Produktnr. Produkt 551 Öffentliches Grün / Landschaftsbau 551.748.

Mehr

Band III Städtebauliches Sondervermögen

Band III Städtebauliches Sondervermögen Haushalt 217/218 Band III Städtebauliches Sondervermögen Sanierungsgebiet Wieck Sanierungsgebiet Innenstadt/Fleischervorstadt Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf Fleischervorstadt Stadtumbau Ost

Mehr

Stadt Winterberg. Jahresabschluss Entwurf -

Stadt Winterberg. Jahresabschluss Entwurf - Stadt Winterberg Jahresabschluss 2013 - Entwurf - Inhaltsverzeichnis Seite Inhaltsverzeichnis 1 Gesamtergebnisrechnung 2 Gesamtfinanzrechnung 4 Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen nach Produktbereichen

Mehr

Zweckverband Kindergarten Steinburg / Stubben. Haushaltssatzung und Haushaltsplan

Zweckverband Kindergarten Steinburg / Stubben. Haushaltssatzung und Haushaltsplan Zweckverband Kindergarten Steinburg / Stubben Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung 1 Vorbericht 3 Umlageberechnung 5 Umlagebeschluss 6 Übersicht

Mehr

Ortsgemeinde Gamlen HAUSHALTSSATZUNG HAUSHALTSPLAN Vorbericht mit Wappen Gamlen 2018.doc

Ortsgemeinde Gamlen HAUSHALTSSATZUNG HAUSHALTSPLAN Vorbericht mit Wappen Gamlen 2018.doc Ortsgemeinde Gamlen HAUSHALTSSATZUNG HAUSHALTSPLAN 2018 Vorbericht mit Wappen Gamlen 2018.doc Inhaltsverzeichnis: I. Haushaltssatzung 1 II. Vorbericht 5 III. Produktorientierte Übersicht über die Zuordnung

Mehr

Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018

Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 Zweckverband Friedhof Mehren in der Verbandsgemeinde Altenkirchen Landkreis Altenkirchen Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung nach 95

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2009 vom 11.08.2009

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2009 vom 11.08.2009 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2009 vom 11.08.2009 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl.

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mesenich für die Jahre 2017 und 2018 vom

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mesenich für die Jahre 2017 und 2018 vom Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mesenich für die Jahre 2017 und 2018 vom 07.12.2017 Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.08.2017 aufgrund der 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz i.d.f.

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015

Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015 Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Gager vom 20.04.2015

Mehr

Verwaltungsvorschriften zur Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik und Gemeindekassenverordnung-Doppik

Verwaltungsvorschriften zur Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik und Gemeindekassenverordnung-Doppik Verwaltungsvorschriften zur Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik und Gemeindekassenverordnung-Doppik Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Vom 8. Dezember 2008 II 320-174.3.2.1 Zur Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik

Mehr