Info Beihilfe.de Seite 1

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Info Beihilfe.de Seite 1"

Transkript

1 Info Beihilfe.de Seite 1

2 Moin, Moin, viel "Unbekanntes" und Neues stürmt nun auf Sie als Beamtenanwärter ein wenn Sie noch am Beginn Ihrer Dienstlaufbahn stehen. Die Fürsorgepflicht Ihres Dienstherrn - Ihnen als Beamten gegenüber - schließt auch Ihre Absicherung im Krankheitsfall und Ihre Gesundheitsvorsorge ein. Ich gebe es zu - das Thema ist nicht wirklich spannend, aber wirklich wichtig für Sie. Mit unserem Ratgeber möchte ich Ihnen helfen einen ersten Überblick über die eher etwas unübersichtlichen Regeln des Beihilferechts zu gewinnen. Ich hoffe die folgenden Informationen werden Ihnen größtmöglichen Nutzen bringen. Bei Fragen können Sie mir gerne eine Mail senden oder anrufen. Ich wünsche Ihnen für Ihren beruflichen Werdegang alles Gute. Herzliche Grüße von der Nordsee Andreas Hesse P.S: Gerne können Sie unseren Ratgeber auch in anderen Formaten (z.b. epub u.s.w.) erhalten. Wir haben zugunsten der besseren Lesbarkeit auf den verschiedenen Medien bewusst auf Gestaltungselemente verzichtet. Weitere Themen und Informationen rund um das Thema Beihilfe und Beamte finden Sie auch auf unserer Website Info Beihilfe.de Seite 2

3 Inhaltverzeichnis 01.Definition: Beihilfe Beihilfestelle und Festsetzungsstelle 02. Beihilfe beantragen 03. Erstantrag auf Beihilfe 04. Rechnungs - Belege einreichen 05. Bagatellgrenze Abwarten bis zur Einreichungsgrenze 06. Kostendämpfungspauschale 07. Fristen einhalten 08. Leistungen die eine vorherige Zusage erfordern 09. Beihilfefähigkeit der Aufwendungen 10. Minderung der Beihilfe durch Eigenbehalte 11. Belastungsgrenze 12. Beihilfebemessungssätze 13. Vorrang anderer Leistungen 14. Heilbehandlung durch nahe Angehörige 15. Beihilfefähige Aufwendungen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen 16. Nicht beihilfefähige Aufwendungen 17. Ablehnung des Beihilfeantrags 18. Formulare zur Beihilfe Info Beihilfe.de Seite 3

4 01. Definition Definition: Beihilfe Als Beamtenanwärter haben Sie den Vorteil das auch Sie bereits einen Anspruch auf Beihilfe haben. Unter Beihilfe versteht man eine Geldzahlung an Beamte, Richter und teils auch Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes zur Abdeckung der entstehenden Aufwendungen bei Krankheitsfällen, Geburtsfällen, Todesfällen und für Maßnahmen zur Früherkennung, Schutzimpfungen u.s.w.. Neben der Versorgungsempfänger sind auch Angehörige wie Ehegatten und Kinder anspruchsberechtigt. Definition: Beihilfestelle und Festsetzungsstelle Festsetzungsstelle lautet die amtliche Bezeichnung für die Dienstbehörden, die für die Bearbeitung der Beihilfeanträge zuständig sind. In einigen Verordnungen werden diese auch Beihilfestellen genannt. In unserem Ratgeber werden diese Anlaufstellen welche für die Beantragung der Beihilfe zuständig sind, der Vereinfachung wegen nur Beihilfestelle genannt. 02. Beihilfe beantragen Bei ihrer zuständigen Beihilfestelle müssen von Ihnen als beihilfeberechtigte Person die Beihilfen schriftlich beantragt werden. Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrem Dienstherrn oder den zuständigen Beihilfestellen bzw. sind bequem bei uns als Download abrufbar - eine Übersicht finden Sie hier Info Beihilfe.de Seite 4

5 Die bereitgestellten Formblätter sollten auch aus Gründen der Rechtssicherheit, und um fehlerhafte oder unvollständige Angaben zu vermeiden, genutzt werden. Sollte eine andere Person für Sie die Beihilfeanträge stellen, muss eine Berechtigung in Form einer Vollmacht von Ihnen ausgestellt werden. (siehe Muster-Formulare unter Vollmacht ) 03. Erstantrag auf Beihilfe Bei der erstmaligen Beantragung einer Beihilfe benötigen die Beihilfestellen etwas umfassendere Angaben von Ihnen, wie z.b. Umfang der Beschäftigung Beurlaubungen in den letzten 12 Monaten Kontodaten u.s.w. Auch zu evtl. berücksichtigungsfähigen Angehörigen, wie Ehepartner/in und Kinder müssen genaue Angaben gemacht werden. Einige der Angaben sind durch Vorlage geeigneter Nachweise zu belegen. Nachweise vorgelegt werden müssen z.b. zu den Versicherungsverhältnissen. Der Krankenversicherungsstatus ist generell bei Erstantrag und jeder Änderung des Versicherungsumfangs nachzuweisen zur Berücksichtigungsfähigkeit von Kindern im Familienzuschlag zu eventuell gezahlten Zuschüssen zur privaten Krankenversicherung Wenn für versicherte Personen in der GKV Beihilfe beantragt wird, so ist bei jedem Antrag und für jeden Beleg ein Erstattungsnachweis von der jeweils betroffenen gesetzlichen Kasse beizufügen Info Beihilfe.de Seite 5

6 Ergänzungsblätter zum Erstantrag 1. Beim Erstantrag auf Beihilfeerstattung muss das jeweils gültige Ergänzungsblatt vollständig ausgefüllt sein und dem Erstattungsantrag beigefügt werden. Sollten sich Änderungen in den persönlichen Verhältnissen im Lauf der Zeit ergeben haben, ist es ausreichend auf dem Ergänzungsblatt zum Beihilfeantrag nur die Stellen auszufüllen in denen sich Änderungen ergeben haben. 2. Handelt es sich bei den zu erstattenden Kosten im Sinne der Beihilfe um Kosten die durch einen Unfall entstanden sind, so sind die jeweiligen Belege mit einem U (Unfall) zu kennzeichnen und ein Unfallbericht ist dem Beihilfeantrag beizufügen. 3. Handelt es sich bei den zu erstattenden Kosten im Sinne der Beihilfe um Kosten die sich aus einer dauerhaften Pflege ergeben, so sind die jeweiligen Belege mit einem P (Pflege) zu kennzeichnen und die Anlage P ist dem Erstattungsantrag beizufügen. Erklärung zum Bemessungssatz Sind, bei zwei oder mehr der berücksichtigungsfähigen Kindern, beide Elternteile beihilfeberechtigt so ist bei Erstantragsstellung auf Beihilfe eine Erklärung zum Bemessungssatz beizulegen. Bitte beachten Sie, dass diese Erklärung nur in Ausnahmefällen widerrufen werden kann. Sofern sich ihre Familienverhältnisse oder Versicherungsverhältnisse im Lauf der Zeit verändern sollten ist immer eine Quotenbescheinigung ihrer Krankenkasse, bzw. Krankenversicherung vorzulegen. Info Beihilfe.de Seite 6

7 04. Rechnungs - Belege einreichen Zur Prüfung des gestellten Antrags müssen Sie die erforderlichen Nachweise für die entstandenen Aufwendungen (z. B. Arztrechnungen, Rezepte) beilegen. In der Regel ist es ausreichend, wenn Sie die Belege als gut lesbare Kopien einsenden. (Anmerkung: Nach Bearbeitung Ihres Antragsvorganges werden in den meisten Dienststellen, aus datenschutzrechtlichen Gründen, die Belege und Dokumente vernichtet. Es ist daher ratsam Kopien einzureichen. Ausnahme hiervon ist die ausdrückliche Anforderung eines Originales durch die zuständige Beihilfestelle.) Folgende Angaben müssen auf den Rechnungen von Ärzten und Zahnärzten enthalten sein um anerkannt zu werden: Angaben zur behandelten Person Datum der Leistungserbringung Diagnose Leistungsbeschreibung Ziffern der Gebührenordnung Bei den Erstattungsbelegen darf generell eine Kopie eingereicht werden. Diese Kopie darf jedoch nur einseitig bedruckt sein. Auch Originalbelege sind derart einzureichen das nur je ein Beleg auf einem Blatt Papier befestigt ist. Info Beihilfe.de Seite 7

8 05. Bagatellgrenze Abwarten bis zur Bagatellgrenze (Einreichungsgrenze) Erst wenn die durch Sie beantragten Leistungen den Betrag von 200 EUR überschreiten wird eine Beihilfe gewährt. Diese Bagatellgrenze ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich festgelegt. In Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Saarland wird ein Antrag auf Beihilfe schon bearbeitet wenn nur 100 EUR überschritten werden. In Hessen müssen erst 250 EUR zusammenkommen und in Baden-Württemberg sogar 300 EUR. Erst wenn die jeweilige Bagatellgrenze erreicht ist, werden die beihilfefähigen Aufwendungen in vollem Umfang erstattet. Erreichen die Aufwendungen diese Mindestsumme nicht, kann die Beihilfestelle in Einzelfällen eine Ausnahme von der Bagatellgrenze zulassen, z.b. bei drohender Verjährung oder zur Vermeidung anderer unbilliger Härten. 06. Kostendämpfungspauschale Viele Bundesländer haben eine sogenannte Kostendämpfungspauschale eingeführt, andere ziehen wie der Bund nur von bestimmten Aufwendungen Eigenbehalte ab. Die Höhe ist meistens von der Besoldungsgruppe abhängig und sehr unterschiedlich. Die Kostendämpfungspauschale beträgt für die Besoldungsgruppen A 07 bis A Euro pro Kalenderjahr für die Besoldungsgruppen A 12 bis A 15 für die Besoldungsgruppen A 16 bis B Euro pro Kalenderjahr 450 Euro pro Kalenderjahr für die Besoldungsgruppen B 04 bis B Euro pro Kalenderjahr Info Beihilfe.de Seite 8

9 Die Beihilfe wird jedes Jahr (Kalenderjahr) um eine Kostendämpfungspauschale gekürzt. Für die Berechnung der Pauschale ist das Ausstellungsdatum des jeweils gültigen Belegs entscheidend. Weder die Dauer der Beihilfeberechtigung noch z.b. eine verspätete Rechnungsstellung oder andere Gründe sind zur Bemessung heranzuziehen. Bei Pflegeleistungen oder Geburtspauschalen wird aber keine erhoben. Die Höhe der Kostendämpfungspauschale ist abhängig von der jeweiligen Besoldungsgruppe des Beihilfeberechtigten. Ergänzende Hinweise hierzu finden Sie...hier 07. Fristen einhalten Bei der Antragstellung der Beihilfe sind Fristen einzuhalten: Rechnungen müssen Sie innerhalb eines Jahres einreichen, sonst verfällt Ihr Anspruch auf Beihilfe. In einigen Bundesländern, wie in Sachsen beträgt die Frist 2 Jahre. Die Frist beginnt immer mit dem Tag der Rechnungsstellung. Abweichend davon beginnt die Frist bei Vorleistung durch einen Sozialhilfeträger mit dem Ersten des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Sozialhilfeträger die Aufwendungen bezahlt, ist bei Pflegeleistungen der letzte Tag des Monats maßgebend, in dem die Pflege erbracht wurde. Info Beihilfe.de Seite 9

10 Wenn die Frist ohne Verschulden des Antragstellers versäumt wurde, kann eine Verlängerung der Frist innerhalb von zwei Wochen nach dem Wegfall des Hinderungsgrundes beantragt werden. 08. Leistungen die eine vorherige Zusage erfordern Bei manchen Maßnahmen, Behandlungen u.s.w. ist eine vorherige Zusage durch die Beihilfestelle erforderlich. Das heißt der behandelnde Arzt sollte einen Kostenplan einreichen Hierzu zählen z.b. : Rehabilitationsmaßnahmen Verhaltenstherapien Psychotherapeutische bzw. psychosomatische Behandlungen Auslandsaufenthalte zum Zweck einer Krankenhausbehandlung, wenn diese einen größeren Behandlungserfolg verspricht als eine vergleichbare Behandlung in der Bundesrepublik Deutschland. Auch bei Zahnersatzmaßnahmen ist es empfehlenswert vor Beginn der Behandlung einen Heil - und Kostenplan einzureichen. Info Beihilfe.de Seite 10

11 10. Beihilfefähigkeit der Aufwendungen Ein Arzt darf grundsätzlich nur für medizinisch notwendige Behandlungen, Leistungen ein Honorar verlangen. Die Beurteilung der Notwendigkeit muss der behandelnde Arzt oder Zahnarzt aufgrund der ihm vorliegenden medizinischen Befunde und Erkenntnisse treffen. Er hat aber immer einen gewissen Ermessensspielraum. In der überwiegenden Zahl der Beihilfefälle wird die Notwendigkeit anerkannt, wenn eine Maßnahme durch einen Arzt oder Zahnarzt angeordnet bzw. vorgenommen wurde. Sollte die Beihilfestelle an der medizinischen Notwendigkeit begründete Zweifel haben wird ein Amtsarzt oder Vertrauensarzt hinzugezogen. Grundsätzlich nicht beihilfefähig sind: Aufwendungen für wissenschaftlich allgemein nicht anerkannte Behandlungsmethoden. Es gibt aber seltene Ausnahmen. Beihilfefähig sind Aufwendungen, wenn sie dem Grunde nach notwendig und der Höhe nach angemessen sind. Hinzu kommt, dass die Beihilfefähigkeit nicht ausdrücklich ausgeschlossen sein darf. Über die Notwendigkeit und Angemessenheit entscheidet die Beihilfestelle. Info Beihilfe.de Seite 11

12 10. Minderung der Beihilfe durch Eigenbehalte ( 49 BBhV) Stand Die beihilfefähigen Aufwendungen mindern sich unter anderem um 10 % der Kosten, mindestens um 5 EUR, höchstens um 10 EUR, jedoch jeweils nicht mehr als die tatsächlichen Kosten bei: Arzneimitteln (liegt der Verkaufspreis mindestens 30 % unter dem festgesetzten Festbetrag, entfällt der Eigenbehalt) Verbandmitteln Hilfsmitteln (bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln höchstens 10 EUR für den Monatsbedarf je Indikation) Fahrtkosten Familien- und Haushaltshilfe je Kalendertag um 10 EUR je Kalendertag bei: vollstationären Krankenhausbehandlungen und Anschlussheilbehandlungen, sowie Suchtbehandlungen, höchstens für insgesamt 28 Tage im Kalenderjahr vollstationären Rehabilitationsmaßnahmen um 10 % der Kosten und 10 EUR je Verordnung für die ersten 28 Tage der Inanspruchnahme im Kalenderjahr bei häuslicher Krankenpflege entsprechend dem bisherigen Modell der gesetzlichen Krankenversicherung um einen Betrag von 10 EUR pro Kalendervierteljahr für: die erste Inanspruchnahme eines Arztes, Zahnarztes, Heilpraktikers oder Psychotherapeuten (sogenannte Praxisgebühr ) Info Beihilfe.de Seite 12

13 ambulante ärztliche und zahnärztliche Vorsorgeleistungen sowie Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten, Arzneimittel und Verbandmittel, die im Rahmen einer ambulanten Behandlung verbraucht und in der Rechnung als Auslagen abgerechnet werden, und Heil- und Hilfsmittel, soweit hierfür Höchstbeträge festgesetzt sind. 11. Belastungsgrenze Erreichen die Eigenbehalte innerhalb eines Kalenderjahres für den Beihilfeberechtigten und seine berücksichtigungsfähigen Angehörigen die festgelegte Belastungsgrenze, entfallen sie auf Antrag ab diesem Zeitpunkt für den Rest des Jahres. (siehe Formular: Antrag auf Befreiung von Eigenbehalten - Antrag gemäß 50 Absatz 1 Bundesbeihilfeverordnung) Die Anträge hierzu erhalten Sie auf Nachfrage bei der für Sie zuständigen Versorgungsstelle/Beihilfestelle. Die Belastungsgrenze: Als Belastungsgrenze gelten 2 % des jährlichen Einkommens aus dem voran gegangenen Kalenderjahr (Bruttoehegatteneinkommen) bzw. 1 % für chronisch Kranke. Ist der Beihilfeberechtigte verheiratet, kann das Einkommen um 15 % niedriger angesetzt werden. Info Beihilfe.de Seite 13

14 Für jedes Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kann der Ausgangswert außerdem um den Kinderfreibetrag nach dem Einkommensteuergesetz vermindert werden. Das Einkommen des berücksichtigungsfähigen Ehegatten wird nicht angerechnet sofern er Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung oder selbst beihilfeberechtigt ist. Erklärung zum Bemessungssatz Unter Ergänzungsblätter zum Erstantrag ist aufgeführt das bei Erstantragsstellung auf Beihilfe eine Erklärung zum Bemessungssatz beizulegen ist, wenn bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern, beide Elternteile beihilfeberechtigt sind. Beachten Sie dass diese Erklärung nur in Ausnahmefällen widerrufen werden kann. WICHTIG: Sofern sich ihre Familienverhältnisse oder Versicherungsverhältnisse im Lauf der Zeit verändern sollten ist immer umgehend eine Quotenbescheinigung ihrer Krankenkasse, bzw. Krankenversicherung vorzulegen. Info Beihilfe.de Seite 14

15 12. Beihilfebemessungssätze des Bundes und der Länder Die Bundeländer haben das Recht die Beihilfesätze selbst festzulegen. Deshalb variieren die die Beihilfesätze. Die gewährte Beihilfe von Bund und Ländern ist aber weitestgehend identisch. Ausnahmen finden sich derzeit in den Ländern Baden-Württemberg, Hessen, und Bremen. Die genauen Sätze sind immer von den familiären Verhältnissen eines Beihilfeberechtigten abhängig. Es gibt z.b. unterschiedliche Regelungen bezüglich der Anzahl der Kinder. Hat man mehrere Kinder steigt der Beihilfesatz. Eine Ausnahmeregelung gibt es auch wenn Ehepartner beide beihilfeberechtigt sind. Für Beihilfebemessungssätze Bremen und Hessen gilt z.b: Hinweis: Mit jeder beihilfeberechtigten oder berücksichtigungsfähigen Person (also Kinder und Ehegatte) Steigerung um weitere 5%. In Hessen gilt zusätzlich eine 15%-ige Erhöhung für den stationären Bereich. Nicht in allen Bundesländern werden die stationären Wahlleistungen als beihilfefähige Aufwendungen anerkannt. Die Anerkennung als beihilfefähige Leistung gilt für: Den Bund, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen. Die folgende Tabelle zeigt die Unterscheide detailliert auf. Info Beihilfe.de Seite 15

16 Info Beihilfe.de Seite 16

17 13. Vorrang anderer Leistungen Stehen dem Beihilfeberechtigten oder seinen berücksichtigungsfähigen Angehörigen etwa aufgrund von Rechtsvorschriften oder arbeitsvertraglichen Regelungen Ansprüche auf Heilfürsorge, Krankenhilfe, Geldleistungen oder Kostenerstattung zu, so werden diese Leistungen vor der Berechnung der Beihilfe von den beihilfefähigen Aufwendungen in Abzug gebracht. Dies gilt unabhängig davon, ob die anderweitig zustehenden Leistungen auch tatsächlich in Anspruch genommen werden. 14. Heilbehandlung durch nahe Angehörige Aufwendungen für persönliche Behandlungen durch den Ehepartner/Lebenspartner, die sind nicht beihilfefähig. Eltern oder die Kinder des Behandelten sind nicht beihilfefähig. Ersatz erhalten Angehörige allerdings für die nachweisbar entstandenen Sachkosten. Nicht als nahe Angehörige gelten Großeltern, Enkelkinder, Schwiegersöhne, Schwäger, Schwägerin, Schwiegertochter, Schwiegereltern und Geschwister des Behandelten. 15. Beihilfefähige Aufwendungen: Eine Aufzählung von A-Z finden Sie auf unserer Seite unter Beihilfefähige Aufwendungen Beihilfefähige Aufwendungen vermindern sich, durch Eigenbehalte und unter Berücksichtigung von Belastungsgrenzen, in folgendem Umfang: Info Beihilfe.de Seite 17

18 Bei Arzneimitteln, Fahrtkosten und Verbandmitteln, um 10 % der Kosten, mindestens um fünf höchstens um zehn Euro, aber nicht mehr als die tatsächlichen Kosten. Dies gilt auch für Hilfsmittel, bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln jedoch höchstens um zehn Euro für den Monatsbedarf je medizinischer Indikation. Bei vollstationärer Krankenhausleistung, Anschlussheilbehandlung und Rehabilitationsmaßnahmen werden für insgesamt maximal 28 Tage im Kalenderjahr zehn Euro Eigenanteil je Kalendertag erhoben. Bei häuslicher Krankenpflege werden 10 % der Kosten als Eigenanteil und zehn Euro je Verordnung für die ersten 28 Tage der Inanspruchnahme erhoben. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen Kostenerstattung von Bescheinigungen der Arbeitsunfähigkeit für den Beihilfeberechtigten und die berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Für den Beihilfeberechtigten sind Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu 100% beihilfefähig da der Dienstherr spätestens am dritten Tag der Dienstunfähigkeit eine Bescheinigung des behandelnden Arztes fordert. Eine private Kasse, bzw. eine private Krankenversicherung übernimmt hier keine Leistung. Gleichartige Bescheinigungen für berücksichtigungsfähige Angehörige sind zum jeweils gültigen, persönlichen Bemessungssatz beihilfefähig wenn diese aus medizinischen Gründen erforderlich sind. Die Bescheinigung von Heilpraktikern werden nicht akzeptiert. Info Beihilfe.de Seite 18

19 16. Nicht beihilfefähige Aufwendungen: Hierzu gehören zum Beispiel: Sachleistungen und Dienstleistungen Gutachten welche nicht von der Festsetzungsstelle veranlasst wurden Alle Behandlungen welche infolge einer nicht indizierten medizinischen Maßnahme erstattet werden sollen, wie zum Beispiel und insbesondere bei Tätowierungen, Piercing, oder rein ästhetischen Operationen Aufwendungen für Beamte denen Heilfürsorge zusteht. Zuzahlungen, Aufwendungen und Kostenanteile für ausgeschlossene Arzneimittel, Hilfsmittel, und Heilmittel sowie Abschläge für Verwaltungskosten und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Paragraf 13 SGB Abs. 2. Wird eine Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht nachgewiesen so werden 15 % der gewährten Leistung abgezogen. Alle Aufwendungen für eine persönliche Tätigkeit des Ehegatten, der Kinder oder der Eltern der jeweils behandelten Person bei einer Heilbehandlung. Ausnahme hiervon ist der Ersatz der nachweisbar entstandenen Sachkosten von Angehörigen. Nicht verschreibungspflichtige Medikamente (hiervon gibt es Ausnahmen wie zum Beispiel für diagnostische Zwecke, Untersuchungen und ambulante Behandlungen, oder bei der Behandlung einer schwerwiegenden Erkrankung denn dies als Therapiestandard anerkannt ist. Die Ausnahmeregelungen finden Sie in der Anlage zum Paragraf 22 der Bundesbeihilfeverordnung) Info Beihilfe.de Seite 19

20 17. Ablehnung des Beihilfeantrags Was tun bei Ablehnung des Beihilfeantrages? Mit der Antragstellung auf Erstattung von Leistungen im Sinne der Landesbeihilfe oder Bundesbeihilfe ist unter Umständen auch eine Ablehnung dieses Antrages verbunden. Dies erfolgt in aller Regel deshalb, weil der Sachbearbeiter in seiner Beurteilung zur Erstattung zu dem Schluss kommt das es sich nicht um Kosten handelt die von der Beihilfe gedeckt werden. Hier besteht oft Rechtsunsicherheit. Da unter Umständen möglich ist das der Sachbearbeiter lediglich einige Fakten übersehen hat ist es sinnvoll hier einen Widerspruch einzulegen und diesen Widerspruch entsprechend zu begründen. Maßgeblich ist die medizinische Notwendigkeit der, üblicherweise durch einen Arzt, verordneten Behandlungsmethode. Sollte auch ein solcher Einspruch keinen Erfolg bringen ist es ratsam die betreffende Beihilfestelle auf dieses BGH-Urteil (Aktenzeichen III ZR 231/10) hinzuweisen. Dies kann selbstverständlich auch schon im Widerspruch angeführt werden. Bei Versagen der Leistung sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt konsultiert werden der ihnen dann Rat und Hilfe erteilt und die Aussichten der Klage beurteilt. WICHTIG! Bitte beachten Sie dass eine solche Klage unter Umständen für sie kostenpflichtig wird, prüfen Sie deshalb unbedingt ob ihre Rechtsschutzversicherung diese Maßnahme trägt. Info Beihilfe.de Seite 20

21 18. Formulare für den Antrag auf Beihilfe Die Beihilfestellen der Bundesländer halten für den Antrag auf Gewährung einer Beihilfe spezielle Formulare bereit. Dort können Sie alle notwendigen Informationen eintragen. Alle Bundesländer bieten Ihnen inzwischen die Beihilfeanträge online zum Download an. Die auf unserer Seite vorhandenen Dokumente finden Sie unter Beihilfe-Formulare 17a. Formulare für Bedienstete des Landes: Aufgrund der Vielfalt der vorhanden Anträge, Formulare zur Beihilfe und Informationsschriften der Länder, verzichten wir aus Gründen der Übersichtlichkeit darauf diese hier einzeln darzustellen. Die Formulare, geordnet nach Ländern finden Sie unter Beihilfe-Formulare Bitte beachten Sie dass eine permanente Aktualität nicht generell gewährleistet sein kann. Bitte beachten Sie das Druckdatum. 17b. Formulare für Bedienstete des Bundes: Antrag auf Beihilfe in Krankheitsfällen, Pflegefällen und Geburtsfällen nach der Bundesbeihilfeverordnung (BB-hV) (PDF, 2 MB) Antrag auf Beihilfe - Kurzfassung als Kurzfassung (PDF, 1 MB) Antrag auf Pauschalbeihilfe für häusliche Pflege Kurzfassung nach 38 Absatz 2 der BB-hV) Bundesbeihilfeverordnung (als Kurzfassung (PDF, 1 MB) Beihilfe-Antrag auf Abschlagszahlung für eine zu erwartende Beihilfe bei stationärer Krankenhausbehandlung, Dialysebehandlung, stationärer oder ambulanter Rehabilitationsmaßnahmen (PDF, 1 MB) Info Beihilfe.de Seite 21

22 Beihilfe - Antrag auf Befreiung von den Eigenbehalten und Erstattung nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel nach Überschreiten der Belastungsgrenze ( 50 BB-hV) Beihilfe Ärztliche Bescheinigung für Chroniker Ärztliche Bescheinigung zur Feststellung einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung - Befreiung von den Eigenanteilen nach 50 BB-hV Beihilfe Befund und Planung (GOZ 9000 ff) für implantologische Leistungen Beihilfe Befunderhebung (GOZ 8000 ff) des stomatognathen Systems; klinische Funktionsanalyse Beihilfe - Erstattung nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel Ärztliche Bescheinigung über das Vorliegen eines Ausnahmefalles für die Verordnung von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nach 22 Abs. 2 Nr. 3 c) BB-hV. Beihilfe künstliche Befruchtung Ärztliche Bescheinigung über das Vorliegen der Voraussetzungen für eine künstliche Befruchtung nach 43 Absatz 1 Bundesbeihilfeverordnung (BB-hV) in Verbindung mit 27a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Beihilfe-Psychotherapie Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie Beihilfe Vollmacht Vordruck zur Bestellung eines Bevollmächtigten. Informationen für Beamte und Beamtinnen Erklärung zum Einkommen der berücksichtigungsfähigen Ehegatten/Lebenspartner Informationen für Beamte und Beamtinnen mit dienstlichem Wohnsitz im Ausland Erklärung zum Einkommen der mitreisenden berücksichtigungsfähigen Ehegatten/Lebenspartner Info Beihilfe.de Seite 22

23 Das vernachlässigte Thema: Dienstunfähigkeit Als Beamter sind Sie anderen Risiken ausgesetzt wie Beschäftigte im privatwirtschaftlichen Sektor. Ein Beamter der seinen Dienst aus gesundheitlichen Gründen nicht verrichten kann ist in den Ruhestand zu versetzen so schreibt es das Gesetz vor. Viele Bedienstete sind der Ansicht dass ihre Versorgungsansprüche von Beginn an ausreichen, aber das ist leider nicht so! Vor allem speziell bei Uniformträgern, den Bediensteten von Polizei, Zoll, Justizvollzug und Feuerwehr, ist das Risiko sehr groß. Lassen Sie sich von unseren zertifizierten Experten Ihre Versorgungsansprüche berechnen und falls nötig zeigen wie Sie mit geringen Geldmitteln Ihr Risiko minimieren. Einfach anrufen, kostenfrei unter 0800 / Die richtige Private für Beamte Als Beihilfeberechtigte sind Sie verpflichtet im Rahmen des Pflichtversicherungsgesetzes einen ergänzenden Vertrag zu ihrer Beihilfe bei einem privaten Versicherungsunternehmen zu schließen. Doch die Auswahl ist riesengroß und unübersichtlich. Worauf muss man achten, was sind die Vorteile und welche Nachteile kann es geben, sind Reha-Maßnahmen wie Kuren bereits im Vertrag enthalten, erfolgt die Erstattung zum Regelsatz oder zum Höchstsatz der Gebührenordnung der Ärzte? Dies alles sind Bereiche die bei der Entscheidungsfindung zum richtigen Krankenversicherungstarif eine große Rolle spielen. Sie haben in Ihrem Berufsweg sicherlich eine hervorragende Ausbildung genossen, jedoch ist diese Thematik für Sie etwas völlig neues und Sie sollten hier zu Ihrer eigenen Sicherheit die Hilfe eines fachkundigen Beraters in Anspruch nehmen. Info Beihilfe.de Seite 23

24 Die Erfahrung hat gezeigt dass es nicht nur auf den Preis einer Krankenversicherung ankommt, sondern auch auf die enthaltenen Leistungen und die Beitragsstabilität. Eine Fehleinschätzung kann sonst teure Folgen haben. Die Experten von helfen Ihnen durch eine unabhängige und objektive Beratung bei der Auswahl des bestmöglichen Tarifs und zeigen Ihnen in einem Online-Vergleich worauf es bei dieser Auswahl ankommt. Selbstverständlich ist dieser Vergleich für Sie kostenlos. Am besten Sie vereinbaren einen Gesprächstermin mit unserem zertifizierten Berater per oder unter der Servicerufnummer 0800/ Info Beihilfe.de Seite 24

25 Herausgegeben durch: Andreas Hesse Spezialist für Beihilfeversicherung und unabhängiger Versicherungsmakler Postanschrift: Gartenstrasse Jade Servicerufnummer info.beihilfe@gmail.com Angaben mit Rechtsstand November 2014: Hinweis: Alle Angaben ersetzen keine Rechtsberatung und stellen keine Dienstleistung im Sinne des HGB dar. Info Beihilfe.de Seite 25

Ratgeber Beihilfe Beihilfeantrag richtig stellen

Ratgeber Beihilfe Beihilfeantrag richtig stellen Ratgeber Beihilfe Beihilfeantrag richtig stellen Mit Tipps und Tricks zum erfolgreichen Antrag Moin, Moin, viel Unbekanntes und Neues stürmt nun auf Sie als Beamtenanwärter ein wenn Sie noch am Beginn

Mehr

Eigenbehalte nach 49 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) und Befreiung von den Eigenbehalten nach 50 BBhV

Eigenbehalte nach 49 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) und Befreiung von den Eigenbehalten nach 50 BBhV Eigenbehalte nach 49 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) und Befreiung von den Eigenbehalten nach 50 BBhV Seite 1. Abzug von Eigenbehalten nach 49 Abs. 1 bis 3 BBhV 2 1.1 Arznei- und Verbandmittel 2 1.2 Hilfsmittel,

Mehr

Landesbesoldungsamt Mecklenburg-Vorpommern Dezernat 39 Schloßstraße Neustrelitz Stand

Landesbesoldungsamt Mecklenburg-Vorpommern Dezernat 39 Schloßstraße Neustrelitz Stand Landesbesoldungsamt Mecklenburg-Vorpommern Dezernat 39 Schloßstraße 7 17235 Neustrelitz Stand 04-2017 Hinweise Beihilfe für Versorgungsempfänger des Landes M-V Als Beamtin/Beamter oder Richterin/Richter

Mehr

Beihilfe. Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für tariflich Beschäftigte

Beihilfe. Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für tariflich Beschäftigte Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für tariflich Beschäftigte Beihilfe (freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in der privaten Krankenversicherung) Krankheitsfälle Ambulante Behandlungen

Mehr

Beihilfe stationäre Rehabilitationsmaßnahmen

Beihilfe stationäre Rehabilitationsmaßnahmen FACHBEREICH THEMATIK Beihilfe stationäre Rehabilitationsmaßnahmen 1. Was ist eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme? Eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme ähnelt einer stationären Krankenhausbehandlung.

Mehr

Beihilfe Belastungsgrenzen

Beihilfe Belastungsgrenzen FACHBEREICH THEMATIK Beihilfe Belastungsgrenzen 1. Welche Belastungsgrenzen gibt es? a) Prozentwert der jährlichen Einnahmen Die Belastungsgrenze beträgt 2 Prozent der jährlichen Einnahmen. Für chronisch

Mehr

Beihilfe Mutter-Kind-Rehabilitationsmaßnahmen / Vater-Kind-Rehabilitationsmaßnahmen

Beihilfe Mutter-Kind-Rehabilitationsmaßnahmen / Vater-Kind-Rehabilitationsmaßnahmen FACHBEREICH THEMATIK Beihilfe Mutter-Kind-Rehabilitationsmaßnahmen / Vater-Kind-Rehabilitationsmaßnahmen Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird in diesem Informationsblatt jeweils nur der Begriff Mutter-

Mehr

Informationsblatt. Allgemeine Informationen zum Beihilferecht NRW (für Beamte)

Informationsblatt. Allgemeine Informationen zum Beihilferecht NRW (für Beamte) Informationsblatt Stand Juni 2017 Allgemeine Informationen zum Beihilferecht NRW (für Beamte) Die personenbezogenen Bezeichnungen beziehen sich auf beide Geschlechter. 1. Was sind Beihilfen? Die Gewährung

Mehr

Beihilfe. Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für tariflich Beschäftigte

Beihilfe. Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für tariflich Beschäftigte Beihilfe Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für tariflich Beschäftigte (freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in der privaten Krankenversicherung) Krankheitsfälle Ambulante Behandlungen

Mehr

Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach der Bundesbeihilfeverordnung für

Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach der Bundesbeihilfeverordnung für Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach der Bundesbeihilfeverordnung für Versorgungsempfänger, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, sowie pflichtversicherte

Mehr

Regierungspräsidium Kassel. Beihilfe in Krankheits,- Geburts- und Todesfällen

Regierungspräsidium Kassel. Beihilfe in Krankheits,- Geburts- und Todesfällen Beihilfe in Krankheits,- Geburts- und Todesfällen 1 Wesen der Beihilfe Fürsorgepflicht des Dienstherrn: Die Sicherstellung eines angemessenen Lebensunterhaltes des Beamten und seiner Familie durch Besoldung

Mehr

Personal- und Organisationsamt Beihilfestelle

Personal- und Organisationsamt Beihilfestelle Personal- und Organisationsamt Beihilfestelle Merkblatt über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen Gesetzliche Grundlage: Rechtsgrundlage ist 72 Thüringer Beamtengesetz

Mehr

Bayer. Staatsministerium der Finanzen

Bayer. Staatsministerium der Finanzen Bayer. Staatsministerium der Finanzen 25 - P 1820-0199 - 56165/03 80539 München, 22. Dezember 2003 Geschäftszeichen bei Antwort bitte angeben Tel. Durchwahl-Nr. (089) 2306-2494 Bayer. Staatsministerium

Mehr

Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach der Bundesbeihilfeverordnung für

Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach der Bundesbeihilfeverordnung für Bund_0_2_2 06/15 Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach der Bundesbeihilfeverordnung für Personen mit beamtenrechtlichem Beihilfeanspruch (z.b. DO-Angestellte, Dienstvertragsinhaber),

Mehr

Überschreiten der Belastungsgrenze nach 50 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)

Überschreiten der Belastungsgrenze nach 50 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) Überschreiten der Belastungsgrenze nach 50 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) Seite 1. Allgemeines 2 2. Höhe der persönlichen Belastungsgrenze 2 3. Berechnung der jährlichen Belastung 3 4. Beihilfe nach Überschreiten

Mehr

Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle

Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Informationsblatt Beihilfe für Rehabilitationsmaßnahmen Mutter-Kind-/ Vater-Kind-Rehabilitationsmaßnahmen (Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird in

Mehr

Änderungen im Beihilferecht zum 1. Januar 2011

Änderungen im Beihilferecht zum 1. Januar 2011 Beihilfe-Umlage-Gemeinschaft Änderungen im Beihilferecht zum 1. Januar 2011 Mit dem vorliegenden Informationsblatt sollen die Änderungen im Beihilferecht zum 1. Januar 2011 erläutert werden. Diese Information

Mehr

Entwurf. Siebenundzwanzigstes Gesetz. zur Änderung des Landesbeamtengesetzes (Siebenundzwanzigstes Landesbeamtenrechtsänderungsgesetz 27.

Entwurf. Siebenundzwanzigstes Gesetz. zur Änderung des Landesbeamtengesetzes (Siebenundzwanzigstes Landesbeamtenrechtsänderungsgesetz 27. 28. Juli 2008 Entwurf Siebenundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes (Siebenundzwanzigstes Landesbeamtenrechtsänderungsgesetz 27. LBÄndG) Vom.. Das Abgeordnetenhaus hat das folgende

Mehr

Beihilfe Informationen zu dienstlichen Auslandsaufenthalten

Beihilfe Informationen zu dienstlichen Auslandsaufenthalten FACHBEREICH THEMATIK Beihilfe Informationen zu dienstlichen Auslandsaufenthalten 1. Dienstreisen ins Ausland Die nachfolgenden Ausführungen gelten für während einer Dienstreise im Ausland entstandene Aufwendungen

Mehr

Baden-Württemberg. Beihilfeleistungen in den Ländern. Auf diesen Seiten informieren wir über wesentliche landesrecht liche Inhalte zur Beihilfe in

Baden-Württemberg. Beihilfeleistungen in den Ländern. Auf diesen Seiten informieren wir über wesentliche landesrecht liche Inhalte zur Beihilfe in Auf diesen Seiten informieren wir über wesentliche landesrecht liche Inhalte zur Beihilfe in Baden- Württemberg Rechtsgrundlage: Verordnung des Finanz- und Wirtschaftsministeriums über die Gewährung von

Mehr

1/5. Antrag auf Beihilfe. Handelt es sich um einen Erst- oder Folgeantrag? Vertrauliche Beihilfeangelegenheit

1/5. Antrag auf Beihilfe. Handelt es sich um einen Erst- oder Folgeantrag? Vertrauliche Beihilfeangelegenheit Eingangsstempel 1/5 Vertrauliche Beihilfeangelegenheit Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Referat 114 / Beihilfestelle 53168 Bonn Handelt es sich um einen Erst- oder Folgeantrag? Erstantrag

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Geleitwort. Abkürzungsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Geleitwort. Abkürzungsverzeichnis Geleitwort Abkürzungsverzeichnis V XII A. Einführung in das Beihilferecht 1 - Rückblick 1 - Überblick 2 B. Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und

Mehr

Mutter- bzw. Vater-Kind-Kuren

Mutter- bzw. Vater-Kind-Kuren Mutter- bzw. Vater-Kind-Kuren Stationäre Müttergenesungskuren oder Mutter- bzw. Vater-Kind- Kuren 6a BVO NRW Stand: Januar 2016 Grundsatz 7 Abs. 2 Buchstabe d BVO NRW Eine Beihilfe zu einer Mutter- bzw.

Mehr

Beihilfeleistungen Baden-Württemberg

Beihilfeleistungen Baden-Württemberg Beihilfeleistungen Baden-Württemberg Bemessungssätze 50% Beihilfeberechtigte 0% Ehepartner 80% Kinder (Anspruch entfällt nicht taggenau sondern zum Ende des Kalenderjahres, indem das Kind nicht mehr berücksichtigungsfähig

Mehr

Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Beamte / Beamtinnen, Beschäftigte mit beamtenrechtlicher Versorgung und Versorgungsempfänger /innen

Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Beamte / Beamtinnen, Beschäftigte mit beamtenrechtlicher Versorgung und Versorgungsempfänger /innen Beihilfe Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Beamte / Beamtinnen, Beschäftigte mit beamtenrechtlicher Versorgung und Versorgungsempfänger /innen Krankheitsfälle Ambulante Behandlungen (Beihilfeanspruch

Mehr

- rechtliche Voraussetzungen und beihilfefähige Aufwendungen - Sehr geehrte Beihilfeberechtigte, sehr geehrter Beihilfeberechtigter,

- rechtliche Voraussetzungen und beihilfefähige Aufwendungen - Sehr geehrte Beihilfeberechtigte, sehr geehrter Beihilfeberechtigter, Bezirksregierung Münster Beihilfenfestsetzungsstelle Dezernat 23 Die ambulante Kurmaßnahme - rechtliche Voraussetzungen und beihilfefähige Aufwendungen - Sehr geehrte Beihilfeberechtigte, sehr geehrter

Mehr

Beihilfeordnung für Priester. Präambel

Beihilfeordnung für Priester. Präambel Amtsblatt des Erzbistums Köln vom 01.07.2010, Nr.142 Beihilfeordnung für Priester Präambel In Ausführung der 24 und 25 Abs. 2 der Priesterbesoldungs- und -versorgungsordnung vom 30.01.2004 (Amtsblatt des

Mehr

Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit der Kosten einer Rehabilitationsmaßnahme

Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit der Kosten einer Rehabilitationsmaßnahme Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit der Kosten einer Rehabilitationsmaßnahme - Gemäß 35 Abs. 1 Nr. 1 BBhV stationäre Rehabilitationsmaßnahme - Gemäß 35 Abs. 1 Nr. 2 BBhV Mutter-Kind oder Vater-Kind

Mehr

Beihilfeberechtigter Personenkreis 1 Absatz 1 BVOTb NRW

Beihilfeberechtigter Personenkreis 1 Absatz 1 BVOTb NRW Tarifbeschäftigte Beihilfen an Tarifbeschäftigte BVOTb NRW Stand: November 2015 Beihilfeberechtigter Personenkreis 1 Absatz 1 BVOTb NRW Tarifbeschäftigte besitzen einen Anspruch auf Beihilfen in Geburts-

Mehr

... Quittungsheft. für das Jahr

... Quittungsheft. für das Jahr I K K S E R V I C E... Quittungsheft für das Jahr Liebe Versicherte, lieber Versicherter, die IKK ist aktiv an Ihrer Seite. Wir helfen Ihnen, die geleisteten Zuzahlungen stets im Überblick zu behalten

Mehr

Geplante Beihilfeänderung in Hessen zum bzw

Geplante Beihilfeänderung in Hessen zum bzw Geplante Beihilfeänderung in Hessen zum 01.01.2012 bzw. 01.01.2014 18.08.2011 Geplante Änderung Bemessungssätze Hessen Familienbezogene Beihilfebemessungssätze je mehr Familienmitglieder berücksichtigungsfähig

Mehr

Änderung des Saarländischen Besoldungsgesetzes

Änderung des Saarländischen Besoldungsgesetzes Landtag des Saarlandes 14. Wahlperiode Gesetz N r. 1736 Haushaltsbegleitgesetz 2011 (HBeglG 2011) vom 8. Dezember 2010 (Amtsblatt Teil I, 2010, S. 1522) Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz

Mehr

Die Gesundheitsreform 2011

Die Gesundheitsreform 2011 Ausgaben für Arzneimittel aus Apotheken in der GKV 1970-2010 Jahr Mrd. Euro % der Leistungsausgaben 1970 2,16 17,7 1975 4,55 15,3 1980 6,43 14,6 1985 1990 1995 2000 2003 2004 2005 2006 2007 2007 8,49 11,17

Mehr

Beihilfe. Pflegeleistungen ab 01. Januar Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen ab dem

Beihilfe. Pflegeleistungen ab 01. Januar Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen ab dem Pflegeleistungen ab 01. Januar 2017 Beihilfe Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen ab dem 01.01.2017: häusliche Pflege durch selbst beschaffte Pflegehilfen

Mehr

Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg

Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg Stand: 01.09.2018 Beihilfestelle Informationsblatt Beihilfe für Leistungen der häuslichen Pflege Übersicht 1. Allgemeines 2. Feststellung der Pflegebedürftigkeit/Zuordnung

Mehr

M e r k b l a t t. über die Gewährung von Beihilfen zu Aufwendungen einer Sanatoriumsbehandlung ( 45 BVO)

M e r k b l a t t. über die Gewährung von Beihilfen zu Aufwendungen einer Sanatoriumsbehandlung ( 45 BVO) M e r k b l a t t Stand: 03/2017 über die Gewährung von Beihilfen zu Aufwendungen einer Sanatoriumsbehandlung ( 45 BVO) 1. Sanatoriumsbehandlung - bedarf diese der Anerkennung? Beihilfen zu Aufwendungen

Mehr

Anlage 3. Quittungsheft für Zuzahlungen. Für: Name, Vorname(n): Geb.-Datum:

Anlage 3. Quittungsheft für Zuzahlungen. Für: Name, Vorname(n): Geb.-Datum: Anlage 3 Quittungsheft für Zuzahlungen Für: Name, Vorname(n): Geb.-Datum: Quittungsheft für Zuzahlungen Praxisgebühr (ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Versorgung) Arznei- Verbandmittel

Mehr

Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle

Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Informationsblatt Beihilfe für Leistungen der vollstationären Pflege Übersicht 1. Pflegebedürftigkeit was heißt das eigentlich? 2. Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Mehr

Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle

Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Informationsblatt Beihilfe für Psychotherapie-Leistungen Antragsverfahren für Leistungen im Rahmen einer Psychotherapie Übersicht 1. Grundsätzliche Beihilfefähigkeit

Mehr

PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG: DIE BEIHILFE FÜR BEAMTE

PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG: DIE BEIHILFE FÜR BEAMTE PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG: DIE BEIHILFE FÜR BEAMTE PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG DIE BEIHILFE FÜR BEAMTE Der Staat zahlt für Beamte, Beamtenanwärter und Richter einen bestimmten Anteil der Krankheitskosten.

Mehr

Name, Vorname. Geburtsdatum. Anschrift. Name, Vorname. Geburtsdatum

Name, Vorname. Geburtsdatum. Anschrift. Name, Vorname. Geburtsdatum Anhang (zu Nummer 40) Anhang 6 (VwV zu 62 Absatz 5) Absender (Krankenhaus) Antrag auf Gewährung von Beihilfe und Direktabrechnung mit zugelassenen Krankenhäusern ( 108 SGB V) bei einer Verweildauer von

Mehr

Beihilfe für Einsteiger / Beihilfe Grundkurs

Beihilfe für Einsteiger / Beihilfe Grundkurs Beihilfe für Einsteiger / Beihilfe Grundkurs Was ist die Beihilfe? Bei der Beihilfe handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung des jeweiligen Dienstherrn in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen.

Mehr

Die Beihilfestellen informieren

Die Beihilfestellen informieren Die Beihilfestellen informieren Psychotherapie Im Rahmen des 6 Absatz 3 in Verbindung mit 18-21 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) sind Aufwendungen für ambulante psychotherapeutische Leistungen mittels

Mehr

Beihilfe Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für häusliche und teilstationäre Pflege

Beihilfe Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für häusliche und teilstationäre Pflege Fachbereich Thematik Beihilfe Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für häusliche und teilstationäre Pflege I. Allgemeines Beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen erhalten Beihilfe zu Pflegeleistungen

Mehr

Hochschulbeihilfestelle RWTH Aachen

Hochschulbeihilfestelle RWTH Aachen Hochschulbeihilfestelle RWTH Aachen Leitfaden zur Beihilfe in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen Beihilfenverordnung NRW (BVO NRW) Stand: 01.01.2017 Vorbemerkung: Nachstehend folgt eine kurze Übersicht

Mehr

Leistungsbeschreibung zum Vorschlag für eine private Krankenversicherung bei der Continentale Krankenversicherung a.g.

Leistungsbeschreibung zum Vorschlag für eine private Krankenversicherung bei der Continentale Krankenversicherung a.g. Garantierte Beitragsrückerstattung 2/12 der gezahlten Beiträge werden für Erwachsene (BA-Versicherte auch früher) im Folgejahr ausgezahlt, sofern sie für das Geschäftsjahr keine Rechnungen eingereicht

Mehr

Können Polizeivollzugsbeamte(innen) neben den Leistungen der Freien Heilfürsorge Beihilfen erhalten?

Können Polizeivollzugsbeamte(innen) neben den Leistungen der Freien Heilfürsorge Beihilfen erhalten? Bezirksregierung Münster Beihilfenfestsetzungsstelle Dezernat 23 Können Polizeivollzugsbeamte(innen) neben den Leistungen der Freien Heilfürsorge Beihilfen erhalten? Sehr geehrte Beihilfeberechtigte, sehr

Mehr

Ort, in dem die ambulante medizinische Vorsorgeleistung durchgeführt werden soll

Ort, in dem die ambulante medizinische Vorsorgeleistung durchgeführt werden soll Antragsteller/in (Beihilfeberechtigte/r) Name, Vorname geb. am Beihilfenummer Straße Hausnummer PLZ Wohnort Dienststelle/Anstellungskörperschaft Landeskirche Norddeutsche Kirchliche Versorgungskasse für

Mehr

Beihilferecht des Landes Nordrhein-Westfalen BVO NRW. Stand: 06/2016. LBV NRW_Beihilfe-Grundsatz

Beihilferecht des Landes Nordrhein-Westfalen BVO NRW. Stand: 06/2016. LBV NRW_Beihilfe-Grundsatz Beihilferecht des Landes Nordrhein-Westfalen BVO NRW Beihilfen sind: Was sind Beihilfen? Unterstützende Fürsorgeleistungen des Dienstherrn, zum teilweisen Ausgleich der in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen

Mehr

Beihilfevorschriften des Landes Baden-Württemberg

Beihilfevorschriften des Landes Baden-Württemberg Beihilfevorschriften des Landes Baden-Württemberg Aktualisierung der BVO-Broschüre mit Erläuterungen Artikel 9 und 12 des am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Haushaltsbegleitgesetzes 2013/14 zur Änderung

Mehr

Beihilfe. Was ist Beihilfe?

Beihilfe. Was ist Beihilfe? Beihilfe Was ist Beihilfe? Die sogenannte Beihilfe ist das Krankensicherungssystem für die Beamtinnen und Beamten und damit auch für die verbeamteten Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer. Das Beihilfesystem

Mehr

Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle

Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Informationsblatt Beihilfe für Psychotherapie-Leistungen Antragsverfahren für Leistungen im Rahmen einer Psychotherapie Übersicht 1. Grundsätzliche Beihilfefähigkeit

Mehr

Beihilfe. Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Beamte / Beamtinnen, Beschäftigte mit beamtenrechtlicher Versorgung und Versorgungsempfänger /innen

Beihilfe. Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Beamte / Beamtinnen, Beschäftigte mit beamtenrechtlicher Versorgung und Versorgungsempfänger /innen Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Beamte / Beamtinnen, Beihilfe Beschäftigte mit beamtenrechtlicher Versorgung und Versorgungsempfänger /innen Krankheitsfälle Ambulante Behandlungen Beihilfeanspruch

Mehr

Informationen für Beihilfeberechtigte

Informationen für Beihilfeberechtigte Informationen für Beihilfeberechtigte Mit Wirkung vom 01.01.2017 ist die Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein- Westfalen -BVO NRW- geändert worden. Soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist, sind

Mehr

Beihilfe Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für häusliche und teilstationäre Pflege

Beihilfe Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für häusliche und teilstationäre Pflege FACHBEREICH THEMATIK Beihilfe Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für häusliche und teilstationäre Pflege 1. Allgemeines Beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen erhalten Beihilfe zu Pflegeleistungen

Mehr

... Name, Vorname geb. am Beihilfenummer. ... Straße Hausnummer. ... PLZ Wohnort. ... Dienststelle/Anstellungskörperschaft

... Name, Vorname geb. am Beihilfenummer. ... Straße Hausnummer. ... PLZ Wohnort. ... Dienststelle/Anstellungskörperschaft Antragsteller/in (Beihilfeberechtigte/r) Name, Vorname geb. am Beihilfenummer Straße Hausnummer PLZ Wohnort Dienststelle/Anstellungskörperschaft Landeskirche Norddeutsche Kirchliche Versorgungskasse für

Mehr

Merkblatt zur Hessischen Beihilfenverordnung für Lehramts- und Studienreferendare, Fachlehreranwärter, Anwärter im Polizeidienst

Merkblatt zur Hessischen Beihilfenverordnung für Lehramts- und Studienreferendare, Fachlehreranwärter, Anwärter im Polizeidienst Merkblatt zur Hessischen Beihilfenverordnung für Lehramts- und Studienreferendare, Fachlehreranwärter, Anwärter im Polizeidienst Maßgebend für die Festsetzung einer Beihilfe sind die Hessische Beihilfenverordnung,

Mehr

Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle

Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Ausfüllanleitung Antrag auf Beihilfe für Pflegeleistungen (Pflegeantrag) Einleitung zu den neuen Antragsvordrucken in der Beihilfe ab Mai 2015 - Übersicht

Mehr

BVO NRW. Stand: 06/2016

BVO NRW. Stand: 06/2016 BVO NRW Beihilferecht des Landes Nordrhein-Westfalen 6 66d bis und 7 BVO 7 BVO Rehabilitationsmaßnahmen und Kuren Rehabilitationsmaßnahmen und Kuren Übersicht 6 6d BVO Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen

Mehr

Unsere Leistungen auf einen Blick Mitgliedergruppen B1, B2, B3, C und E (B)

Unsere Leistungen auf einen Blick Mitgliedergruppen B1, B2, B3, C und E (B) Unsere Leistungen auf einen Blick Mitgliedergruppen B1, B2, B3, C und E (B) Mit den Leistungen aus der Grundversicherung und den Beihilfen nach der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) haben Sie einen umfassenden

Mehr

Leistungsbeschreibung zum Vorschlag für eine private Krankenversicherung bei der Continentale Krankenversicherung a.g.

Leistungsbeschreibung zum Vorschlag für eine private Krankenversicherung bei der Continentale Krankenversicherung a.g. Tarif ECONOMY-U Garantierte Beitragsrückerstattung 2/12 der gezahlten Beiträge werden im Folgejahr ausgezahlt, sofern für das Geschäftsjahr keine Rechnungen eingereicht wurden. Der gesetzliche Beitragszuschlag

Mehr

Informationen für Beihilfeberechtigte

Informationen für Beihilfeberechtigte Informationen für Beihilfeberechtigte Mit Wirkung vom 01.01.2015 ist die Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein- Westfalen -BVO NRW- geändert worden. Soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist, sind

Mehr

Zuzahlungsbefreiung: So berechnen Sie Ihre Belastungsgrenze im Jahr 2007

Zuzahlungsbefreiung: So berechnen Sie Ihre Belastungsgrenze im Jahr 2007 Gesundheit KOMPAKT Zuzahlungsbefreiung: So berechnen Sie Ihre Belastungsgrenze im Jahr 2007 Das sollten Sie wissen Mit der Gesundheitsreform 2004 wurden auch die Zuzahlungsregelungen in der gesetzlichen

Mehr

Merkblatt Beihilfe Allgemeine Information - BBhV 1. Januar 2017

Merkblatt Beihilfe Allgemeine Information - BBhV 1. Januar 2017 Seite 1. Rechtsgrundlage 2 2. Was ist Beihilfe? 2 3. Wer ist beihilfeberechtigt? 2 4. Für welche Personen erhält der Beihilfeberechtigte Beihilfe? 2 5. Inwieweit sind Aufwendungen beihilfefähig? 2 6. Welche

Mehr

Änderung der Beihilfeverordnung des Landes Baden-Württemberg zum 1. Januar 2013; Wissenswertes zum Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz

Änderung der Beihilfeverordnung des Landes Baden-Württemberg zum 1. Januar 2013; Wissenswertes zum Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz Mitgliederinfo 7. Januar 2013 KVBW Postfach 10 01 61 76231 Karlsruhe An die Mitglieder und Geschäftsauftragsgeber des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg, die die Beihilfegewährung auf den

Mehr

Merkblatt Pauschale Beihilfe Stand Februar 2019

Merkblatt Pauschale Beihilfe Stand Februar 2019 Merkblatt Pauschale Beihilfe Stand Februar 2019 Die Bürgerschaft hat am 16. Mai 2018 das Gesetz über die Einführung einer Pauschalen Beihilfe zur Flexibilisierung der Krankheitsvorsorge beschlossen (GVBl.

Mehr

Prüfung der Beihilfefähigkeit einer Reha-Maßnahme

Prüfung der Beihilfefähigkeit einer Reha-Maßnahme Prüfung der Beihilfefähigkeit einer Reha-Maßnahme Hinweise: -Bitte keine Rechnungen einreichen. Eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt nicht. Unterlagen bitte nicht klammern, heften oder kleben. -Lebenspartner

Mehr

Änderung der Beihilfefähigkeit für Wahlleistungen im Krankenhaus (Chefarztbehandlung und Zweibettzimmerzuschläge)

Änderung der Beihilfefähigkeit für Wahlleistungen im Krankenhaus (Chefarztbehandlung und Zweibettzimmerzuschläge) 20. Oktober 2015 Änderung der Beihilfefähigkeit für Wahlleistungen im Krankenhaus (Chefarztbehandlung und Zweibettzimmerzuschläge) Sehr geehrte Damen und Herren, zum 1. November 2015 ändert sich die Hessische

Mehr

Tarifleistungen BeihilfeCOMFORT Zum versicherten Prozentsatz werden erstattet

Tarifleistungen BeihilfeCOMFORT Zum versicherten Prozentsatz werden erstattet Tarifleistungen BeihilfeCOMFORT Zum versicherten Prozentsatz werden erstattet Ambulante Heilbehandlung Gebührenordnung Ärztliche und zahnärztliche Leistungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ bzw. GOZ, auch

Mehr

Merkblatt Beihilfe Stationäre Rehabilitation und ambulante Kuren 1. Januar 2017

Merkblatt Beihilfe Stationäre Rehabilitation und ambulante Kuren 1. Januar 2017 BF 8_5_0 01/17 Stationäre Rehabilitation und ambulante Kuren Behandlung und Kuren nach 8 Beihilfeverordnung des Landes Baden-Württemberg (BVO) Seite 1. Kuren 2 2. Voraussetzungen 2 2. Nicht beihilfefähige

Mehr

Beihilfe Informationen zur siebten Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung

Beihilfe Informationen zur siebten Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung FACHBEREICH THEMATIK Beihilfe Informationen zur siebten Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung Am 31.10.2016 wurde die siebte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) im

Mehr

Zuzahlungen Belastungsgrenzen? Befreiung? KKF-Verlag

Zuzahlungen Belastungsgrenzen? Befreiung? KKF-Verlag Zuzahlungen 2014 Belastungsgrenzen? Befreiung? Zuzahlungen Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, grundsätzlich beteiligen sich Versicherte ab 18 Jahren bei den Leistungen mit einer Zuzahlung

Mehr

Beihilfe Psychotherapie

Beihilfe Psychotherapie FACHBEREICH THEMATIK Beihilfe Psychotherapie Aufwendungen für ambulante psychotherapeutische Leistungen, die zu den wissenschaftlich anerkannten Verfahren gehören und nach den Abschnitten B und G der Anlage

Mehr

Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW Düsseldorf Tel.: 0211/ M e r k b l a t t. Beihilfe im Sterbefall Nordrhein-Westfalen

Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW Düsseldorf Tel.: 0211/ M e r k b l a t t. Beihilfe im Sterbefall Nordrhein-Westfalen Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW 40192 Düsseldorf Tel.: 0211/6023-06 Stand: 01/2019 M e r k b l a t t Beihilfe im Sterbefall Nordrhein-Westfalen Dieses Merkblatt soll Ihnen die Beantragung von

Mehr

Beihilfe Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für häusliche und teilstationäre Pflege

Beihilfe Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für häusliche und teilstationäre Pflege FACHBEREICH THEMATIK Beihilfe Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für häusliche und teilstationäre Pflege 1. Allgemeines Beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen erhalten Beihilfe zu Pflegeleistungen

Mehr

Antrag auf Gewährung einer Beihilfe (ohne Aufwendungen für dauernde Pflege)

Antrag auf Gewährung einer Beihilfe (ohne Aufwendungen für dauernde Pflege) Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 34 vom 10. August 2005 849 Antrag auf Gewährung einer Beihilfe (ohne Aufwendungen für dauernde Pflege) Bitte in Druck- oder Maschinenschrift ausfüllen

Mehr

Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Hessischen Beihilfenverordnung (Auszug aus dem GVBl)

Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Hessischen Beihilfenverordnung (Auszug aus dem GVBl) Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Hessischen Beihilfenverordnung (Auszug aus dem GVBl) Aufgrund des 80 Abs. 5 des Hessischen Beamtengesetzes vom 27. Mai 2013 (GVBl. S. 218, 508), zuletzt geändert

Mehr

Servicestelle Beihilfe Januar 2016

Servicestelle Beihilfe Januar 2016 Servicestelle Beihilfe Januar 2016 Informationen für Beihilfeberechtigte Mit Wirkung vom 01. Januar.2016 ist die Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen BVO NRW geändert worden. Soweit nachfolgend

Mehr

M e r k b l a t t. über die Gewährung von Beihilfen zu Aufwendungen einer Heilkur ( 47 BVO)

M e r k b l a t t. über die Gewährung von Beihilfen zu Aufwendungen einer Heilkur ( 47 BVO) M e r k b l a t t 1. Wer kann Beihilfen für eine Heilkur erhalten? Anspruchsberechtigt sind aktive Beamtinnen und Beamte, solange sie laufende Bezüge erhalten. Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte,

Mehr

Telefon privat: freiwillige Angabe privat:

Telefon privat: freiwillige Angabe  privat: Angaben zum Antragsteller: Name: Vorname: Personalnummer (bitte stets angeben): Eingangsstempel Geburtsdatum: Thüringer Landesfinanzdirektion Beihilfestelle Am Burgblick 23 07646 Stadtroda Antrag auf Beihilfe

Mehr

die nach 2 Abs. 2 Nr. 3 KHEntgG berechneten Kosten einer medizinisch notwendigen Begleitperson bis zur Höhe von - derzeit - 45,- pro Tag.

die nach 2 Abs. 2 Nr. 3 KHEntgG berechneten Kosten einer medizinisch notwendigen Begleitperson bis zur Höhe von - derzeit - 45,- pro Tag. Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Inform ationsbla t Beihilfe für stationäre Krankenhaus-Leistungen Übersicht 1. Welche Leistungen sind bei stationären Behandlungen im Krankenhaus beihilfefähig,

Mehr

Gesetzliche Krankenversicherung, 61, 62 SGB V

Gesetzliche Krankenversicherung, 61, 62 SGB V Zuzahlungen Versicherte der Gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung müssen sich ab dem 18. Lebensjahr an den Ausgaben für ihre Gesundheit in Form von Zuzahlungen beteiligen. Gesetzliche Krankenversicherung,

Mehr

Antrag auf Gewährung von Beihilfe

Antrag auf Gewährung von Beihilfe Antragsteller/in Name, Vorname Geburtsdatum/in Sterbefällen Sterbedatum AZ.: (Org.-Nr./alnummer (Zwingend anzugeben!) Anschrift Telefon tagsüber (Angabe freiwillig) E-Mail-Adresse privat (Angabe freiwillig)

Mehr

Antragsteller/in Name, Vorname Geburtsdatum/in Sterbefällen Sterbedatum Az.: (Org.-Nr./Personalnummer) (Zwingend anzugeben!)

Antragsteller/in Name, Vorname Geburtsdatum/in Sterbefällen Sterbedatum Az.: (Org.-Nr./Personalnummer) (Zwingend anzugeben!) Anlage 8 (zu 62 Absatz 1) Antragsteller/in Name, Vorname Geburtsdatum/in Sterbefällen Sterbedatum Az.: (Org.-Nr./alnummer) (Zwingend anzugeben!) Anschrift Eingangsstempel Telefon tagsüber (Angabe freiwillig)

Mehr

Änderungen in der Beihilfeverordnung ab dem 1. August 2013

Änderungen in der Beihilfeverordnung ab dem 1. August 2013 NIEDERSÄCHSISCHE VERSORGUNGSKASSE Stand: 01.08.2013 Änderungen in der Beihilfeverordnung ab dem 1. August 2013 Am 1. August 2013 ist die Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Beihilfeverordnung

Mehr

Kranken- und Pflegeversicherung. Gesetzliche. Kostenerstattung

Kranken- und Pflegeversicherung. Gesetzliche. Kostenerstattung Kranken- und Pflegeversicherung Gesetzliche Kostenerstattung 2 gesetzliche kostenerstattung Achtung: Bevor Sie sich für die Kostenerstattung entscheiden, sollten Sie das Für und Wider einer solchen Entscheidung

Mehr

Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Informationsblatt

Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Informationsblatt Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Informationsblatt Beihilfe für Leistungen der häuslichen Pflege Übersicht 1. Allgemeines 2. Begriff der Pflegebedürftigkeit 3. Was bedeutet Behandlungspflege?

Mehr

Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für vollstationäre Pflege gemäß 39 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)

Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für vollstationäre Pflege gemäß 39 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für vollstationäre Pflege gemäß 39 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) Seite 1. Rechtsgrundlage 2 2. Voraussetzungen 2 2.1 Pflegebedürftigkeit 2 2.2 Pflegeeinrichtungen 2

Mehr