Bewerbung um ein Erasmus+ Stipendium * : Studienjahr 2017/2018

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1 Bewerbung um ein Erasmus+ Stipendium * : Studienjahr 2017/2018 Matrikelnr. bzw. Personenkennzeichen (FH-Stg) Name: Vorname: -Adresse (Hinweis: Ohne Angabe einer -Adresse kann die Bewerbung nicht bearbeitet Geb.Datum: Geschlecht (W/M): Nationalität: Heimatinstitution: Fachhochschule Kufstein Tirol Für den Erasmus + Auslandsaufenthalt relevante Studienrichtung: Gasthochschule Land ECTS: ja nein Erasmus + Auslandsaufenthalt von bis Dauer Unterrichtssprache an der Gasthochschule (Vor Antritt eines ERASMUS + Aufenthaltes ist die Durchführung des Online Language Supports (OLS) verpflichtend) (Monate) Bisherige Aufenthalte im europäischen Ausland von bis Studienniveau Land Erasmus + Studienaufenthalt Erasmus + Praktikumsaufenthalt ja nein ja nein Erasmus Mundus Joint Master ja nein Beantragung eines Zuschusses aufgrund einer Behinderung: Aufgrund einer Behinderung benötige ich einen Zuschuss zur Deckung der durch die Behinderung entstehenden erhöhten Mobilitätskosten: Beantragung eines Zuschusses für die Mobilität mit Kind/ern: Da ich mein/e Kind/er während ins Ausland mitnehme, beantrage ich einen Zuschuss der dadurch entstehenden erhöhten Mobilitätskosten: Wenn ja, legen Sie bitte den Bewerbungsunterlagen entsprechende Nachweise sowie eine genaue Aufstellung der erwarteten erhöhten Kosten bei. Zu beantragen ist ein Zuschuss bis spätestens: 15. Mai 2017 für das Wintersemester 2017/18 bzw.1. November 2017 für das Sommersemester 2018! Angaben zum Studienfortschritt: Zum Zeitpunkt des Antritts des Erasmus + Auslandsaufenthaltes habe ich Semester der für den Erasmus + Aufenthalt relevanten Studienrichtung absolviert und befinde mich dann auf folgendem Studienniveau (bitte ankreuzen): 1. Studienabschnitt, Bachelor-Studiengang, noch nicht abgeschlossen Studienbeihilfenbezieher/innen: Während des Erasmus + Auslandsaufenthaltes habe ich Anspruch auf eine österreichische Studienbeihilfe (Nicht zu verwechseln mit Familienbeihilfe!) ja nein (Hinweis: Wenn ja, ist in der Regel Beihilfe für ein Auslandsstudium zu beantragen, Auskünfte erteilt die Beihilfenbehörde!) Datenverarbeitungsklausel: Ich erkläre meine Zustimmung, dass sämtliche im Rahmen der Antragstellung und dem Vertragsverhältnis bekannt gewordene personenbezogene Daten von der Kommission und der Nationalagentur für Zwecke der Programmverwaltung und Evaluierung automationsunterstützt gespeichert, verarbeitet und verwendet werden dürfen. ja ja Datum Name des/der Studierenden Unterschrift * Zu beachten: 1. Die Bestimmungen der unter abrufbaren Erasmus+ Richtlinien sind unbedingt zu beachten! 2. Der Erasmus + Mobilitätszuschuss ist kein Vollstipendium, sondern ein Zuschuss zur Deckung der erhöhten Lebenshaltungskosten während des Auslandsaufenthaltes. 1

2 Von der/dem Studierenden vollständig auszufüllen! E R A S M U S + - STUDIENPROGRAMM 2017/18 ANTRAG - ANERKENNUNG - STUDIENERFOLGSNACHWEIS VOR ANTRITT DES AUSLANDSAUFENTHALTES 1. ALLGEMEINE DATEN/ANTRAG Familienname, Vorname(n) Studienrichtung PERSONENKENNZEICHEN Dauer des ERASMUS + Auslandsaufenthaltes : von bis Heimatinstitution (Hochschule) Fachhochschule Kufstein Tirol Gastinstitution (Land; Hochschule; Institut o.a.) ERASMUS-Ansprechperson an der Heimatinstitution Mag. Noureddine Rafili Ich beantrage die Feststellung der Gleichwertigkeit der im Ausland zu erbringenden Studienleistungen und die Anerkennung gemäß nachfolgender Aufstellung (Punkt 2.). Das für mich gültige Studienprogramm der Gastinstitution liegt bei. Datum Unterschrift des/der Studierenden 2. VORGESCHLAGENES STUDIENPROGRAMM FÜR DAS AUSLANDSSTUDIUM 1 Als Mindeststudienleistung für den Erasmus + Auslandsaufenthalt* ist zu erbringen: bei einem Erasmus + Aufenthalt bis zu fünf Monaten: sechs Semesterstunden bei einem Erasmus + Auslandsaufenthalt ab sechs bis einschließlich zehn Monaten: zwölf Semesterstunden Sofern im Sinne des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen den im Ausland absolvierten Studien ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt sind, kann der Studienerfolgsnachweis auch dadurch erbracht werden, dass für jeden Monat des Auslandsstudiums mindestens drei ECTS-Anrechnungspunkte nachgewiesen werden. Laufzeit des ausländischen Programmes: Semester / Trimester 2 Bezeichnung der ausländischen Programmteile Ausmaß 3 Anerkennung für Lehrveranstaltung/ Prüfung gemäß österr. Studienplan: ECTS-Punkte 3. BESTÄTIGUNG DER BETREUERIN/DES BETREUERS DER BACHELORARBEIT / DER PROJEKTARBEIT (nur bei Bedarf auszufüllen) Ich bestätige, dass der Erasmus + Auslandsaufenthalt von Herrn / Frau... an der Gastinstitution der Abfassung der Bachelorarbeit / der Projektarbeit mit dem Titel... dient. Datum Name des Betreuers Unterschrift des Betreuers Zeiten zur Absolvierung eines vorbereitenden Sprachkurses und eines Praktikums bleiben unberücksichtigt. 1 ECTS-Anrechnungspunkte. 2 Nichtzutreffendes bitte streichen 2 Zur Sicherstellung der Anerkennung kann eine Mitteilung an den Fachhochschulrat erfolgen. 2

3 4. ENTSCHEIDUNG DER STUDIENGANGLEITERIN/DES STUDIENGANGLEITERS 3 (entfällt, wenn der Auslandsaufenthalt ausschließlich den Arbeiten an einer Bachelorarbeit dient) Die Gleichwertigkeit der durch Herrn/Frau... zu erbringenden Studienleistungen wird gemäß der Aufstellung in Punkt 2 festgestellt. Datum Name des Studiengangleiters Unterschrift des Studiengangleiters NACH BEENDIGUNG DES AUSLANDSAUFENTHALTES 5. TATSÄCHLICH ABSOLVIERTES STUDIENPROGRAMM (ÄQUIVALENZLISTE) 4 Als Mindeststudienleistung für den Erasmus + Auslandsaufenthalt ist zu erbringen: bei einem Erasmus + Aufenthalt bis zu fünf Monaten: sechs Semesterstunden bei einem Erasmus + Auslandsaufenthalt ab sechs bis einschließlich zehn Monaten: zwölf Semesterstunden Sofern im Sinne des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen den im Ausland absolvierten Studien ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt sind, kann der Studienerfolgsnachweis auch dadurch erbracht werden, dass für jeden Monat des Auslandsstudiums mindestens drei ECTS-Anrechnungspunkte nachgewiesen werden. Laufzeit des ausländischen Programmes: Semester / Trimester 5 Bezeichnung der ausländischen Programmteile Ausmaß 6 ECTS-Punkte Anerkennung für Lehrveranstaltung/ Prüfung gemäß österr. Studienplan: SSt ECTS- Punkte 6. ANERKENNUNG DURCH DIE STUDIENGANGLEITERIN/DEN STUDIENGANGLEITER 7 (entfällt, wenn der Auslandsaufenthalt ausschließlich den Arbeiten an einer Bachelorarbeit diente) Die Anerkennung der von Herrn/Frau... an der Gastinstitution erbrachten Studienleistungen wird aufgrund der Äquivalenzliste (Pkt. 5) im Ausmaß von... Semesterstunden bzw.... ECTS- Anrechnungspunkten ausgesprochen. Datum Name des Studiengangleiters Unterschrift des Studiengangleiters 7. BESTÄTIGUNG DER BETREUERIN/DES BETREUERS DER BACHELORARBEIT/PROJEKTARBEIT (nur bei Bedarf auszufüllen) Ich bestätige, dass Herr / Frau... im Rahmen des Erasmus + Auslandsaufenthaltes erfolgreich an der Bachelorarbeit / an der Projektarbeit gearbeitet hat. Datum Name des Betreuers Unterschrift des Betreuers 4 ECTS-Anrechnungspunkte. Zeiten zur Absolvierung eines vorbereitenden Sprachkurses und eines Praktikums bleiben unberücksichtigt. 5 Nichtzutreffendes bitte streichen 6 Ausmaß heißt ECTS- Credits 7 Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Entscheidung des Studiengangleiters ist die Beschwerde an den Fachhochschulrat möglich. Der Fachhochschulrat hat über diese Beschwerde mit Bescheid zu entscheiden. 3

4 Von der/dem Studierenden vollständig auszufüllen! Hinweise: VOR ANTRITT des Erasmus + Auslandsaufenthaltes hat die/der Studierende Punkt 1 und Punkt 2 (linke Spalte) dieses Formulars ausgefüllt der Studiengangleiterin/dem Studiengangleiter vorzulegen. Nach positiver Begutachtung ist vor Beginn des Auslandsstudiums der Punkt 4 von der Studiengangleiterin/vom Studiengangleiter zu bestätigen. Als Mindeststudienleistung für den Erasmus + Auslandsaufenthalt ist zu erbringen: bei einem Erasmus + Aufenthalt bis zu fünf Monaten: sechs Semesterstunden bei einem Erasmus + Auslandsaufenthalt ab sechs bis einschließlich zehn Monaten: zwölf Semesterstunden Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für den positiven Abschluss des Semesters an der Heimatinstitution tatsächlich an der Gastinstitution mehr ECTS-Credits oder Semesterstunden zu absolvieren sind (Rücksprache mit Studiengangsleitung!). ZU BEACHTEN: Zeiten der Absolvierung eines vorbereitenden Sprachkurses und eines Praktikums bleiben bei der Feststellung der zu erbringenden Mindeststudienleistung unberücksichtigt. Dient der Erasmus + Auslandsaufenthalt ausschließlich der Abfassung einer Bachelorarbeit, so ist Punkt 3 dieses Formulars vom Betreuer der wissenschaftlichen Arbeit zu bestätigen. Das Original dieses Formulars (S. 2 und 3) verbleibt während des Erasmus + Auslandsaufenthaltes bei der/bei dem Studierenden, eine Kopie bei der Studiengangleiterin/beim Studiengangleiter. NACH RÜCKKEHR vom Erasmus + Auslandsaufenthalt muss die/der Studierende Punkt 5 (linke Spalte) ausfüllen und das Formular zusammen mit den Bescheinigungen der Gastinstitution über den Studienerfolg der Studiengangleiterin/ dem Studiengangleiter übergeben. Diese/r nimmt die Anerkennung der im Ausland absolvierten Studienleistungen vor und bestätigt Punkt 6. Hat die/der Studierende den Erasmus + Auslandsaufenthalt für Arbeiten an der Bachelorarbeit verwendet, bestätigt die Bachelorarbeitsbetreuerin/der Bachelorarbeitsbetreuer unter Punkt 7 das erfolgreiche Arbeiten an der wissenschaftlichen Arbeit. Hat die/der Studierende den gesamten Erasmus + Auslandsaufenthalt für die Absolvierung eines Praktikums verwendet, bestätigt die Betreuerin/der Betreuer unter Punkt 7 die erfolgreiche Projektarbeit. ZU BEACHTEN: Die Studierenden sind verpflichtet, unmittelbar nach Beendigung ihres Erasmus + Aufenthaltes die Anerkennung der im Ausland absolvierten Programmteile mittels des Formulars Antrag Anerkennung Studienerfolgsnachweis (Äquivalent) vornehmen zu lassen. Es liegt in der Verantwortung der entsendenden Institutionen nach Einlangen des Antrages die Anerkennung binnen 2 Monaten durchzuführen. Bei Studierenden, deren Erasmus + Aufenthalt erst Ende Juni 2018 oder später endet, muss die Anerkennung bis spätestens 15. November 2018 erfolgen. Falls aus Verschulden des / der Studierenden keine Anerkennung von Studienleistungen im verlangten Ausmaß bzw. keine Bestätigung des Betreuers der Bachelorarbeit erfolgt, ist mit einer Rückforderung des gesamten oder eines Teiles des Erasmus + Mobilitätszuschusses zu rechnen! 4

5 Von der/dem Studierenden vollständig auszufüllen! Erasmus-Aufenthalt im Studienjahr 2017/2018 Checkliste für Studierende wann? Bewerbung Bewerbungsblatt (S. 1) und Antrag auf Anerkennung (S. 2 und 3) ausfüllen & bis spätestens 15. Mai 2017 unterschreiben bzw. Unterschriften besorgen Learning Agreement (Before the Mobility) ausfüllen & Unterschriften besorgen bis spätestens 15. Mai 2017 allenfalls zusätzliche Unterlagen bis spätestens 15. Mai 2017 VOR dem Erasmus+ Aufenthalt (= Auswahl & Nominierung durch die Heimatinstitution) Erhalt des Registrierungsmails Registrierung in Erasmus Online vorauss. August (WS) bzw. Dezember (SS) Datenaktualisierung in Erasmus Online (u.a. Bankdetails) Bankkonto: Sie müssen über ein europäisches Bankkonto verfügen (lautend auf den eigenen Namen), da Erasmus + Zuschüsse mittels SEPA-Überweisung so rasch wie möglich nach Nominierung übermittelt werden. 1. Sprachassessment (OLS) Test absolvieren (verpflichtend) nach Aufforderung Erhalt des Zuerkennungsmails soweit alle Daten in Erasmus-Online vollständig und korrekt eingegeben wurden frühestens August (WS) bzw. Dezember (SS) Unterzeichnung der Vereinbarung in Erasmus Online (entweder elektronisch mit Bürgerkarte oder 2-fach ausdrucken und Zusendung in Papierform an das OeAD-Erasmus Referat, Meinhardstraße 5/III, 6020 frühestens 20 Tage vor Erasmus + Aufenthalt Innsbruck Ausdruck aller Anhänge zur Vereinbarung frühestens 20 Tage vor Erasmus + Aufenthalt Nach Unterzeichnung der Vereinbarung über die Zuerkennung eines Erasmus+ Mobilitätszuschusses (für Studierende, die keine Studienbeihilfe und keine Beihilfe für ein Auslandsstudium beziehen) erhalten die Studierenden vor Beginn des Erasmus + Aufenthaltes 80% des Erasmus + Zuschusses Nach Unterzeichnung der Vereinbarung über einen Erasmus + Studienaufenthalt für BezieherInnen einer erhöhten Beihilfe zum Auslandsstudium (für StudienbeihilfenbezieherInnen, die eine Beihilfe für ein Auslandsstudium beziehen) und der Übermittlung des Bescheides über die vor Beginn des Erasmus + Aufenthaltes Auslandsbeihilfe erhalten die Studierenden allenfalls 80 % des Top-Ups (Hinweis: Auslandsbeihilfe ist bei Stipendienstelle zu beantragen) WÄHREND des Erasmus + Aufenthaltes Sofern noch nicht vorhanden, bestätigtes Learning Agreement (durch die Partneruniversität) an das IRO der FH Kufstein per Scan übermitteln. Änderungen: Exceptional Changes Ihres Learning Agreement inkl. aller Unterschriften zusenden Bei Verlängerung: Verlängerungsantrag (inkl. aller Unterschriften) muss spätestens 4 Wochen vor Beginn der Verlängerung an der Heimatinstitution einlangen + neues Learning Agreement (mit allen Unterschriften) Aufenthaltsbestätigung: Unterschrift an der Gastuniversität einholen. Formular auf moodle: IRO Auslandsstudium und Praktikum Thema 2 Erasmus Unterlagen Transcript of Records (Zeugnis): einfordern bzw. vor Abfahrt eine Adresse für die Zusendung an der Gastuniversität bekannt geben. NACH Ende des Erasmus + Aufenthaltes umgehend fristgerecht (spätestens 4 Wochen vor Beginn der Verlängerung) in der letzten Woche in der letzten Woche Ausfüllen des EU-Surveys im Mobility Tool der EU binnen 30 Tagen nach Ende des Aufenthaltes Vorlage der Aufenthaltsbestätigung im Original beim zuständigen OeAD- Erasmus Referat (Meinhardstraße 5/III, 6020 Innsbruck) binnen 30 Tagen nach Ende des Aufenthaltes 2. Sprachassessment (OLS) Test absolvieren binnen 30 Tagen nach Ende des Aufenthaltes Studierende, die eine Vereinbarung über die Zuerkennung eines Erasmus+ Mobilitätszuschusses unterzeichnet haben, erhalten die letzten 20% des Erasmus + Zuschusses nach fristgerechtem Ausfüllen der EU-Survey und Vorlage der korrekten Aufenthaltsbestätigung Studierende die eine Vereinbarung über einen Erasmus+ Studienaufenthalt für BezieherInnen einer erhöhten Beihilfe zum Auslandsstudium unterzeichnet haben erhalten allenfalls die letzten 20 % des Top-Ups Studierende müssen Anerkennung der im Ausland absolvierten Studienleistungen durchführen lassen (S. 3) und Kopie im IRO der FH Kufstein abgeben Ausgewählte Studierende, müssen auf Aufforderung der Nationalagentur die Anerkennung nachweisen nach fristgerechtem Ausfüllen der EU-Survey und Vorlage einer korrekten Aufenthaltsbestätigung sowie der Kopie des Bescheides über die Auslandsbeihilfe binnen 2 Monaten nach Ende des Aufenthaltes Herbst 2018 Hinweis: Für Studierende aus Luxemburg, sowie für Studierende, deren Heimatinstitution nicht in die Bundeszuständigkeit fällt, gelten Sonderregelungen bezüglich der Finanzierung des Erasmus + Aufenthaltes. Nähere Infos erteilt das zuständige Erasmus-Referat. 5

6 ERASMUS-Referate der Geschäftstellen des OeAD (Stand: 11/2016) OeAD-ERASMUS-Referat Innsbruck: Susanna STEINER ( Meinhardstraße 5/III, 6020 INNSBRUCK Tel.: Fax: Öffnungszeiten: Mo bis Fr 9-12 Uhr OeAD-ERASMUS-Referat Wien: Lisa FRÜHAUF ( Ebendorferstr. 7, 1010 WIEN Tel.: Fax: Öffnungszeiten: Oktober Juni: Mo, Mi, Fr 9-12 Uhr; Di und Do 10-12; Juli September: Mo bis Fr 9-12 OeAD-ERASMUS-Referat Graz: Eva WEIXLER ( erasmus-graz@oead.at) Steyrergasse 5, 8010 GRAZ Tel.: Fax: Öffnungszeiten: Mo bis Fr 9-12 Uhr; Di und Do Uhr OeAD-ERASMUS-Referat Linz: Andreas SZELEGOWITZ ( (erasmus-linz@oead.at) Altenbergerstr. 69, Bankengebäude, 3. Stock, Zimmer 310, 4040 LINZ Tel.: Fax: Öffnungszeiten: Mo bis Do 9-12 Uhr OeAD-ERASMUS-Referat Klagenfurt: Ulrike WALLENKO ( erasmus-klagenfurt@oead.at) Universitätsstraße 65-67, 9020 KLAGENFURT Tel.: , Fax: Öffnungszeiten: Mo bis Fr 9-11:30 Uhr OeAD-ERASMUS-Referat Salzburg: Marie GÖLLNER ( erasmus-salzburg@oead.at) Kaigasse 28/3, 5020 SALZBURG Tel.: Fax: Öffnungszeiten: Mo 11:30-14 Uhr, Di bis Do Uhr OeAD-ERASMUS-Referat Leoben: Lisa GENGER ( erasmus-leoben@oead.at) Franz-Josef-Str. 18, 8700 LEOBEN Tel.: Fax: Öffnungszeiten: Mo bis Fr 8-12 Uhr 6

7 Studienbeihilfenbehörden Stipendienstelle Wien Gudrunstraße 179a 1100 Wien Tel.: 01/ Stipendienstelle Linz Ferihmerstraße Linz Tel.: 0732/ Stipendienstelle Salzburg Paris Lodronstraße 2, 3. Stock 5020 Salzburg Tel.: 0662/ Stipendienstelle Innsbruck Andreas Hofer Straße 46/2. Stock 6020 Innsbruck Tel.: 0512/ Stipendienstelle Graz (auch für Studierende der Montanuniversität Leoben) Metahofgasse 30/ Graz Tel.: 0316/ Stipendienstelle Klagenfurt Bahnhofstraße Klagenfurt Tel.: 0463/

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