STUDIENRICHTUNG:... UNIVERSITÄT SALZBURG, Kapitelgasse 4 6, A 5020 Salzburg. Fachkoordinator/in Name, Telefonnummer und E mail Adresse...

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1 ANSUCHEN Erasmus+ AKADEMISCHES JAHR 2014/ 2015 STUDIENRICHTUNG:... HEIMATINSTITUTION Name und Adresse: Erasmus ID code: UNIVERSITÄT SALZBURG, Kapitelgasse 4 6, A 5020 Salzburg A SALZBUR01 Fachkoordinator/in Name, Telefonnummer und E mail Adresse Erasmus+ Koordinatorin Anita Berner, Büro für Internationale Beziehungen, Tel: +43 (0) Fax: +43 (0) , e mail: anita.berner@sbg.ac.at PERSÖNLICHE DATEN Familienname:... Geburtsdatum:... Vorname:... Geschlecht:... Nationalität:... Geburtsort:... Studienadresse: Gültig bis:... Tel.:... Heimatadresse: E

2 Erasmus+ Bewerbungsblatt * : Studienjahr 2014/2015 Matrikelnummer Name: Vorname: Heimatinstitution: Universität Salzburg Für den Erasmus Auslandsaufenthalt relevante Studienrichtung: Gasthochschule Land Erasmus Auslandsaufenthalt Dauer von bis (Tag Monat Jahr) (Tag Monat Jahr) (Monate) Beantragung eines Zuschusses aufgrund einer Behinderung: Aufgrund einer Behinderung benötige ich einen Zuschuss zur Deckung der durch die Behinderung entstehenden erhöhten Mobilitätskosten: Ja Nein Wenn ja, legen Sie bitte den Bewerbungsunterlagen entsprechende Nachweise sowie eine genaue Aufstellung der erwarteten erhöhten Kosten bei. Angaben zum Studienfortschritt: Zum Zeitpunkt des Antritts des Erasmus Auslandsaufenthaltes habe ich Semester der für den Erasmus Aufenthalt relevanten Studienrichtung absolviert und befinde mich dann auf folgendem Studienniveau (Zutreffendes bitte ankreuzen) Diplomstudium Lehramtsstudium 1. Studienabschnitt noch nicht abgeschlossen (A) 1. Studienabschnitt bereits abgeschlossen (M) Doktoratsstudium (F) Bakkalaureats /Bachelor Studium (FT) Masterstudium (SD) Doktoratsstudium (TD) Studienbeihilfenbezieher/innen: Während des Erasmus Auslandsaufenthaltes habe ich Anspruch auf eine österreichische Studienbeihilfe (Nicht zu verwechseln mit Familienbeihilfe!) ja nein (Hinweis: Wenn ja, ist in der Regel Beihilfe für ein Auslandsstudium zu beantragen, Auskünfte erteilt die Beihilfenbehörde!) Datenverarbeitungsklausel: Ich erkläre meine Zustimmung, dass sämtliche im Rahmen der Antragstellung und dem Vertragsverhältnis bekannt gewordene personenbezogene Daten von der Kommission und der Nationalagentur für Zwecke der Programmverwaltungund Evaluierung automationsunterstützt gespeichert, verarbeitet und verwendet werden dürfen. Datum Name der/des Studierenden Unterschrift * Zu beachten: 1. Die Bestimmungen der unter lernen.at abrufbaren Erasmus Studierendenmobilitätsrichtlinien sind unbedingt zu beachten! 2. Der Erasmus Mobilitätszuschuss ist kein Vollstipendium, sondern ein Zuschuss zur Deckung der erhöhten Lebenshaltungskosten während des Auslandsaufenthaltes.

3 Erasmus+ Nominierung des Bewerbers/der Bewerberin für das Studienjahr 2014/15 Als Erasmus Koordinator der Universität Salzburg habe ich...(vorname und Familienname) für einen Erasmus Aufenthalt von einem / zwei Semester(n)* an meine Partnerinstitution... (Gasthochschule) nominiert. Dieses Auslandsstudium ist an der Universität Salzburg anrechenbar.. Datum.. Unterschrift des Koordinators/ der Koordinatorin... Fachbereichsstempel: Name des Koordinators/der Koordinatorin

4 ERASMUS+ STUDIENPROGRAMM 2014/15 VORAUS - ANERKENNUNG DER IM AUSLAND ZU ERBRINGENDEN STUDIENLEISTUNGEN 1. ALLGEMEINE DATEN/ANTRAG Familienname, Vorname(n) VOR ANTRITT DES AUSLANDSAUFENTHALTES Studienrichtung Matrikel-Nr. Dauer des ERASMUS-Auslandsaufenthaltes : von...bis... Heimatinstitution (Hochschule, Institut, o.a.) Gastinstitution (Land; Hochschule; Institut o.a.) Erasmus-KoordinatorIn an der Heimatinstitution Ich beantrage gemäß 78 UG 2002 die Anerkennung lt. nachfolgender Aufstellung (Pkt. 2.,3.,4). Datum Unterschrift des Studierenden 2. VORGESCHLAGENES STUDIENPROGRAMM FÜR DAS AUSLANDSSTUDIUM 1 Als Mindeststudienleistung für den Erasmus-Auslandsaufenthalt ist zu erbringen: bei einem Erasmus-Aufenthalt bis zu fünf Monaten: sechs Semesterstunden bei einem Erasmus-Auslandsaufenthalt ab sechs bis einschließlich zehn Monaten: zwölf Semesterstunden bei einem Erasmus-Auslandsaufenthalt von elf oder zwölf Monaten: achtzehn Semesterstunden Sofern im Sinne des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen den im Ausland absolvierten Studien ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt sind, kann der Studienerfolgsnachweis auch dadurch erbracht werden, dass für jeden Monat des Auslandsstudiums mindestens drei ECTS-Anrechnungspunkte nachgewiesen werden. Laufzeit des ausländischen Programmes: Semester / Trimester 2 Bezeichnung der ausländischen Programmteile Ausmaß 3 Anerkennung für Lehrveranstaltung/ Prüfung gemäß österr. Studienplan: SSt. ECTS- Punkte Zeiten der Absolvierung eines vorbereitenden Sprachkurses und eines anrechenbaren Praktikums bleiben unberücksichtigt 1 ECTS-Anrechnungspunkte und Semesterstunden können alternativ angegeben werden. Zeiten zur Absolvierung eines vorbereitenden Sprachkurses und eines anrechenbaren Praktikums bleiben unberücksichtigt. 2 Nichtzutreffendes bitte streichen. 3 Ausmaß heißt z. B. Semesterstunden (SSt) oder ECTS- Credits. 1

5 3. FESTSTELLUNGSBESCHEID DES FÜR ANERKENNUNGSFRAGEN ZUSTÄNDIGEN ORGANS (entfällt, wenn der Auslandsaufenthalt ausschließlich den Arbeiten an einer Diplomarbeit oder Dissertation oder zur Abschlussarbeit zum Master dient) AUSSTELLENDE INSTITUTION: CURRIKULARKOMMISSIONSVORSITZENDE/R DES FACHBEREICHES. ADRESSE: NAME DES ZUSTÄNDIGEN ORGANWALTERS FÜR DIE FESTSTELLUNG DER GLEICHWERTIGKEIT VON PRÜFUNGEN: BESCHEID ÜBER DIE FESTSTELLUNG DER GLEICHWERTIGKEIT VON PRÜFUNGEN Die Gleichwertigkeit der von Herrn/Frau... an der Gastinstitution zu erbringenden Studienleistungen gemäß oben angeführter Aufstellung (Pkt. 2) wird gemäß 78 Abs 5 UG 2002 (BGBl. I Nr. 120/2002) festgestellt. BEGRÜNDUNG Dem Antrag wird vollinhaltlich stattgegeben, daher war spruchgemäß zu entscheiden ( 58 Abs 2 AVG). RECHTSMITTELBELEHRUNG Gegen diesen Bescheid ist das Rechtsmittel der Berufung an den Senat zulässig. Die Berufung ist innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung dieses Bescheides schriftlich, telegrafisch oder per Fax bei dem für Anerkennungsfragen zuständigen Organ einzubringen. Die Berufung muss den Bescheid bezeichnen, gegen den sie sich richtet, und hat einen begründeten Berufungsantrag zu enthalten. Datum Name der Ausstellerin/ des Ausststellers Unterschrift der Ausstellerin/des Ausstellers, Stampiglie 2

6 4. BESTÄTIGUNG DER BETREUERIN/DES BETREUERS DER BAKK/DIPLOMARBEIT/DISSERTATION/ABSCHLUSSARBEIT ZUM MASTER (nur auszufüllen, wenn der Erasmus-Aufenthalt der Arbeit an einer Bakk./Diplomarbeit oder Dissertation oder zur Abschlussarbeit zum Master dient) Ich bestätige, dass der Erasmus-Auslandsaufenthalt von Herrn/Frau... an der Gastinstitution der Abfassung der Diplomarbeit / Dissertation / zum Bakk., Master mit dem Titel dient. Datum Name der Betreuerin/des Betreuers Unterschrift der Betreuerin/des Betreuers STUDIENERFOLGSNACHWEIS NACH BEENDIGUNG DES AUSLANDSAUFENTHALTES 5. TATSÄCHLICH ABSOLVIERTES STUDIENPROGRAMM (ÄQUIVALENZLISTE) 4 Als Mindeststudienleistung für den Erasmus-Auslandsaufenthalt ist zu erbringen: bei einem Erasmus-Aufenthalt bis zu fünf Monaten: sechs Semesterstunden bei einem Erasmus-Auslandsaufenthalt ab sechs bis einschließlich zehn Monaten: zwölf Semesterstunden bei einem Erasmus-Auslandsaufenthalt von elf oder zwölf Monaten: achtzehn Semesterstunden Sofern im Sinne des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen den im Ausland absolvierten Studien ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt sind, kann der Studienerfolgsnachweis auch dadurch erbracht werden, dass für jeden Monat des Auslandsstudiums mindestens drei ECTS-Anrechnungspunkte nachgewiesen werden. Laufzeit des ausländischen Programmes: Semester / Trimester 5 Bezeichnung der ausländischen Programmteile Ausmaß 6 Anerkennung für Lehrveranstaltung/ Prüfung gemäß österr. Studienplan: SSt ECTS- Punkte österr. Benotung: 4 ECTS-Anrechnungspunkte und Semesterstunden können alternativ angegeben werden. Zeiten zur Absolvierung eines vorbereitenden Sprachkurses und eines anrechenbaren Praktikums bleiben unberücksichtigt 5 Nichtzutreffendes bitte streichen 6 Ausmaß heißt z. B. Semesterstunden (SSt), Wochen oder ECTS- Credits 3

7 6. ANERKENNUNGSBESCHEID DES FÜR ANERKENNUNGSFRAGENFRAGEN ZUSTÄNDIGEN ORGANS 7 (entfällt, wenn der Auslandsaufenthalt ausschließlich den Arbeiten an einer Diplomarbeit oder Dissertation oder zur Abschlussarbeit zum Master diente) AUSSTELLENDE INSTITUTION: ADRESSE: NAME DES ZUSTÄNDIGEN ORGANWALTERS FÜR DIE FESTSTELLUNG DER GLEICHWERTIGKEIT VON PRÜFUNGEN: BESCHEID ÜBER DIE ANERKENNUNG VON PRÜFUNGEN Die Anerkennung der von Herrn/Frau... an der Gastinstitution erbrachten Studienleistungen wird aufgrund der Äquivalenzliste (Pkt. 5) gemäß 78 Abs 1 UG 2002 (BGBl. I Nr. 120/2002) im Ausmaß von... Semesterwochenstunden bzw. von... ECTS-Credits (nicht Zutreffendes streichen) ausgesprochen. BEGRÜNDUNG Dem Antrag wird vollinhaltlich stattgegeben, daher war spruchgemäß zu entscheiden ( 58 Abs 2 AVG). RECHTSMITTELBELEHRUNG Gegen diesen Bescheid ist das Rechtsmittel der Berufung an (Berufungsinstanz anführen) zulässig. Die Berufung ist innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung dieses Bescheides schriftlich, telegrafisch oder per Fax bei dem für Anerkennungsfragen zuständigen Organ einzubringen. Die Berufung muss den Bescheid bezeichnen, gegen den sie sich richtet, und hat einen begründeten Berufungsantrag zu enthalten. Datum Name der Ausstellerin/ des Ausststellers Unterschrift der Ausstellerin/des Ausstellers, Stampiglie 7 Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann binnen 2 Wochen ab Zustellung die Berufung bei dem für Anerkennungsfragen zuständigen Organ eingebracht werden. 4

8 7. BESTÄTIGUNG DER BETREUERIN/DES BETREUERS DER BAKK/DIPLOMARBEIT/DISSERTATION/ABSCHLUSSARBEIT ZUM MASTER (nur auszufüllen, wenn der Erasmus-Aufenthalt der Arbeit an einer Bakk./Diplomarbeit oder Dissertation oder Abschlussarbeit zum Master gedient hat) Ich bestätige, dass Herr/Frau... im Rahmen des Erasmus- Auslandsaufenthaltes erfolgreich an der Bakk./Diplomarbeit / Dissertation / Abschlussarbeit zum Master gearbeitet hat. Datum Name der Betreuerin/des Betreuers Unterschrift der Betreuerin/des Betreuers Hinweise: VOR ANTRITT des Erasmus-Auslandsaufenthaltes hat die/der Studierende die Abschnitte 1 und 2 dieses Formulars ausgefüllt dem für Anerkennungsfragen zuständigen Organ (UG 2002) vorzulegen. Nach positiver Begutachtung ist vor Beginn des Auslandsstudiums der Punkt 3 von der/dem Vertretungsbefugten des für Anerkennungsfragen zuständigen Organs in Bescheidform (gilt für jene Hochschuleinrichtungen, die dazu gesetzlich verpflichtet sind) zu bestätigen. Als Mindeststudienleistung für den Erasmus-Aufenthalt ist zu erbringen: bei einem Erasmus-Auslandsaufenthalt bis zu fünf Monaten: sechs Semesterstunden bei einem Erasmus-Auslandsaufenthalt ab sechs bis einschlißelich zehn Monaten: zwölf Semesterstunden bei einem Erasmus-Auslandsaufenthalt von elf oder zwölf Monaten: achtzehn Semesterstunden Sofern im Sinne des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen im Ausland absolvierten Studien ECTS- Anrechnungspunkte zugeteilt sind, kann der Studienerfolgsnachweis auch dadurch erbracht werden, dass für jeden Monat des Auslandsstudiums mindestens drei ECTS-Anrechnungspunkte nachgewiesen werden. Zeiten der Absolvierung eines vorbereitenden Sprachkurses und eines anrechenbaren Praktikums bleiben bei der Feststellung der zu erbringenden Mindeststudienleistung unberücksichtigt! Dient der Erasmus-Auslandsaufenthalt ausschließlich der Abfassung einer Diplomarbeit oder Dissertation oder Abschlussarbeit zum Bakk. oder Master, so ist Punkt 4 dieses Formulars von der Betreuerin/dem Betreuer der wissenschaftlichen Arbeit zu bestätigen. Anschließend ist dieses Formular von der/von dem Studierenden gemeinsam mit dem ERASMUS+-Bewerbungsformular beim zuständigen Büro für Internationale Beziehungen der Heimatinstitution vorzulegen. Das Original der Vorausanerkennung verbleibt während des Erasmus-Aufenthaltes bei der/dem Studierenden, eine Kopie beim Büro für Internationale Beziehungen. Achtung: Das Learning Agreement soll die aktuell für das jeweilige Semester angebotenen LV enthalten und kann deshalb auch nach der Vorausanerkennung im Internationalen Büro abgegeben werden. NACH RÜCKKEHR: vom Erasmus-Aufenthalt muss die/der Studierende Punkt 5 ausfüllen und das Formular zusammen mit den Bescheinigungen der Gastinstitution über den Studienerfolg der/dem Vertretungsbefugten des für Anerkennungsfragen zuständigen Organs übergeben. Diese/r nimmt die Anerkennung der im Ausland absolvierten Studienleistungen in Bescheidform (gilt für jene Hochschuleinrichtungen, die dazu gesetzlich verpflichtet sind) vor und bestätigt Punkt 6. Wenn die/der Studierende den Erasmus-Auslandsaufenthalt für Arbeiten an der Diplomarbeit oder Dissertation oder Abschlussarbeit zum Master verwendet hat, bestätigt die Betreuerin/der Betreuer unter Punkt 7 den Arbeitsfortschritt an der wissenschaftlichen Arbeit. ZU BEACHTEN: Die Studierenden sind verpflichtet, unmittelbar nach Beendigung ihres Erasmus-Aufenthaltes die Anerkennung der im Ausland absolvierten Programmteile mittels des Formulars Voraus-Anerkennung Studienerfolgsnachweis (Äquivalent) vornehmen zu lassen. Es liegt in der Verantwortung der entsendenden Institutionen nach Einlangen des Antrages die Anerkennung binnen 2 Monaten (abweichend von 73 AVG lt. 78 Abs 8 UG 2002) durchzuführen. Bei Studierenden, deren Erasmus-Aufenthalt erst Ende Juni 2015 oder später endet, muss die Anerkennung bis spätestens 15. November 2015 erfolgen. Falls aus Verschulden des/der Studierenden keine Anerkennung von Studienleistungen im verlangten Ausmaß bzw. keine Bestätigung des Betreuers der Diplomarbeit/Dissertation/Masters erfolgt, ist mit einer Rückforderung des gesamten oder eines Teiles des Mobilitätszuschusses zu rechnen! 5

9 Erasmus Online: Online-Abwicklung der Erasmus-Studierendenmobilität (Stand ) Bewerbung und Auswahlverfahren Sie haben sich bei Ihrer Heimathochschule um einen Erasmus-Aufenthalt beworben, haben die Vorausanerkennung der im Ausland geplanten Vorlesungen/Seminare durchführen lassen und Ihre Heimathochschule (Universität Salzburg, Büro für Internationale Beziehungen; Frau Anita Berner, Msc., Kapitelgasse 6, 5020 Salzburg, hat Sie an das zuständige Erasmus-Referat der Erasmus+ Nationalagentur (ÖAD) nominiert (Frau Marie Göllner, Kaigasse. 28, 5020 Salzburg, und ab nun läuft alles weitere online: Erasmus-Online Registrierung und Änderungen Mit der Nominierung an das Erasmus-Referat der Sokrates Nationalagentur erhalten Sie ein mit der Aufforderung sich in der Erasmus-Online Datenbank zu registrieren (Link und Code für die Registrierung werden mitgeschickt). Bei der Registrierung müssen Sie einen Benutzernamen und ein Passwort festlegen (beides können Sie sich selbst aussuchen - sofern Ihr Wunsch noch nicht vergeben ist). Ab jetzt müssen Sie die auszufüllenden persönlichen Daten ergänzen und aktualisieren, wenn sie im Rahmen des Auswahlverfahrens noch nicht von der Heimathochschule erfasst wurden. Die Vollständigkeit der Daten ist die Voraussetzung für die weitere Bearbeitung des Antrages auf den Erasmus-Status bzw. einen Zuschuss zu den erhöhten Aufenthaltskosten durch den Erasmus- Aufenthalt. Sofern sich Änderungen in den Daten ergeben (Zuerkennung einer Beihilfe für das Auslandsstudium von der Studienbeihilfenbehörde, Aberkennung einer solchen Beihilfe, Auslaufen der Beihilfe etc.) muss sofort Kontakt mit dem Erasmus-Referat aufgenommen werden! Achtung! Sollten Sie aus irgendeinem Grund Probleme mit dem Internetzugang bzw. dem Abrufen eines s haben, wenden Sie sich bitte sofort an Ihr zuständiges Erasmus- Referat! Zuerkennung Wenn alle Voraussetzungen erfüllt werden, kann der Erasmus-Status verliehen werden. Nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten können Studierende auch einen Erasmus-Zuschuss erhalten. In beiden Fällen werden Sie durch ein davon verständigt, und können das Zuerkennungsschreiben in der Datenbank abrufen und ausdrucken. Vertragsunterfertigung Frühestens 45 Tage vor dem geplanten Antritt des Erasmusaufenthaltes liegt der Studierendenvertrag in der Datenbank für Sie bereit. Der Vertrag kann entweder 1.) in der Datenbank elektronisch signiert werden oder 2.) ausgedruckt, eigenhändig unterschrieben (2-fach!!!) und eingeschrieben an das Erasmus-Referat gesendet werden. Nach dem Einlangen der elektronischen Unterschrift bzw. des "Hardcopy" Vertrages mit Ihrer Unterschrift im Erasmus-Referat erhalten Sie binnen maximal 45 Tagen bzw. vor Ihrer Abreise (spätestens bis zum 24. des Monats vor dem Antritt Ihres Auslandsstudiums; beachten Sie bitte, dass aus finanztechnischen Gründen alle Antritte ab dem 25. eines Monats bereits als Antritte des Folgemonats gerechnet werden). bei einem "Vollzuschuss" (="A-Vertrag"): - 80% des EU-Zuschusses sowie die erste Monatsrate des nationalen Zuschusses (aus Mitteln des bm:bwk) - laufende monatliche Raten des nationalen Zuschusses - Die letzte Monatsrate des nationalen Zuschusses sowie die restlichen 20% des EU- Zuschusses erhalten Sie nach Eingabe des Studierendenberichtes in der Datenbank sowie nach dem Einlangen der Aufenthaltsbestätigung im Erasmus-Referat. Bei einem "Ergänzungszuschuss zu nationalen Beihilfen" (="C-Vertrag"): Wenn Ihre Beihilfe für ein Auslandsstudium unter dem entsprechenden Ländersatz des 6

10 Vollzuschusses (= Erasmus-Mobilitätszuschuss) liegt, erhalten Sie eine nationale Ausgleichszahlung (sogenanntes `Top-up aus Mitteln des bm:bwk) nach Ende des Erasmus- Aufenthalts und nach der Eingabe des Studierendenberichtes in der Datenbank sowie dem Einlangen der Aufenthaltsbestätigung und einer Kopie des Auslandsbeihilfenbescheids der Studienbeihilfenbehörde im Erasmus-Referat. ACHTUNG! Ohne unterschriebenen Vertrag ist weder der Erasmus-Status noch eine Auszahlung möglich! Die Unterschrift muss VOR dem Antritt des Auslandsstudiums erfolgen. Kontrollieren Sie vor der Unterschrift nochmals genau die Daten und Angaben in Ihrem Vertrag - dies ist die letzte Möglichkeit, zum Beispiel die Kontoangaben Ihres (inländischen!) Bankkontos in der Datenbank zu ändern oder Änderungen in der Dauer Ihres Aufenthaltes über Ihre Heimathochschule zu reklamieren! Es wird dringend empfohlen, noch zu Hause sämtliche Vertragsbeilagen ("Antrag auf Verlängerung des Erasmusaufenthaltes", "Aufenthaltsbestätigung" Erasmus-Studentencharta,...) auszudrucken - am Auslandsstudienort kann es unter Umständen schwierig sein, einen Internetzugang mit Druckmöglichkeit zu finden. Storno Bis zum 24. des Monats vor dem Antritt Ihres Auslandsaufenthaltes mit Erasmus (bzw. letzter Werktag davor!) haben Sie die Möglichkeit Ihren Aufenthalt zu stornieren! Das bedeutet, dass Sie von Ihrer Heimathochschule ein weiteres Mal für Erasmus nominiert werden können. Sobald der Aufenthalt angetreten wurde (bzw. die erste Rate ausbezahlt wurde) ist ein Storno nur mehr bei einem Aufenthalt bis zu 3 Monaten unter Rückzahlung des vollständigen Zuschusses möglich! Erasmus-Status Ihre Rechte und Pflichten als Erasmus-Student bzw. Studentin - unabhängig von einem bewilligten Zuschuss - erfahren Sie aus der Erasmus-Studentencharta, die Ihnen zusammen mit der Vereinbarung elektronisch übermittelt wird. ACHTUNG: Zusätzlich entfällt für Österreichs Studierende an Universitäten der Studienbeitrag für die Semester eines Auslandsaufenthaltes. Bei Fachhochschulen und privaten Institutionen liegt diese Entscheidung bei den Erhaltern der Institution. Verlängerungsantrag Sie haben im Rahmen der Maximaldauer eines Erasmus-Aufenthaltes die Möglichkeit, einmal den Aufenthalt zu verlängern. Dazu müssen Sie den Antrag auf Verlängerung an Ihrer Gasthochschule vom Erasmus-Koordinator (derjenige, der das "learning agreement" am Anfang unterschrieben hat) unterfertigen lassen und an Ihre Heimathochschule schicken! Sobald Ihre Heimathochschule Sie für die Verlängerung beim Erasmus-Referat nominiert hat, werden Sie - wie bei der Erstnominierung - per verständigt und finden Ihren neuen Vertrag und Ihre Unterlagen wiederum in der Datenbank. ACHTUNG: Sollten Sie am Auslandsstudienort Probleme mit einem Internetzugang haben, wenden Sie sich bitte unbedingt rechtzeitig an das Erasmus-Referat des ÖAD, damit Ihnen der Vertrag in Papierform zugesandt werden kann! Verlängerungen werden grundsätzlich nur mit "Erasmus-Status" zuerkannt, Zuschüsse für Verlängerungen können nur nach Maßgabe der finanziellen Mittel vergeben werden. Wie bei der ersten Nominierung gilt: Zahlungen können grundsätzlich erst erfolgen, wenn der unterschriebene Vertrag für die Verlängerung wieder VOR dem Beginn des Verlängerungsaufenthaltes im Erasmus-Referat eingelangt ist! Langt der Vertrag erst nach dem Ende des Aufenthaltes im Erasmus-Referat ein, dann kann kein Zuschuss mehr ausbezahlt werden! Learning Agreement: Grundlage für die Anerkennung Beachten Sie bitte, dass das Learning Agreement die Grundlage für die Anerkennung ist. Sie müssen sich daher im Falle von Änderungen/Ergänzungen geplanter Lehrveranstaltungen darum kümmern, dass auch das Learning Agreement entsprechend geändert und wiederum von allen Beteiligten (Heimatinstitution, Gastinstitution und Ihnen selbst) unterzeichnet wird! Studierendenbericht Am Ende Ihres Erasmusaufenthaltes sind Sie verpflichtet, einen Studierendenbericht auszufüllen! Sie werden einen Monat vor dem Ende des geplanten Auslandsaufenthaltes per verständigt, dass der Bericht online in der Datenbank zur Verfügung steht. Sie können den Bericht längere Zeit bearbeiten (- speichern nicht vergessen!), bevor Sie ihn endgültig absenden. 7

11 Leistungsnachweis Am Ende Ihres Aufenthaltes müssen Sie von Ihrer Gasthochschule (von der zuständigen Erasmus- Koordinatorin/ dem zuständigen Erasmus-Koordinator) die Aufenthaltsbestätigung, sowie den Leistungsnachweis (transcript of records) auf der Grundlage Ihrer Studienvereinbarung (Learning agreement) ausfüllen und bestätigen lassen! Die Aufenthaltsbestätigung erhählt der ÖAD (Frau Göllner), sie überweist dann die letzte ausständige Rate des Erasmuszuschusses. Das Original des Transcript of Records (Leistungsnachweis) wird Ihnen von der Gastuniversität zugeschickt. Eine Kopie davon erhält das Büro für Internationale Beziehungen (Frau Mag. Humer). ACHTUNG: Im Falle einer Verlängerung müssen Sie auch die Zeiten und die Studienleistungen des Verlängerungszeitraumes nachweisen - unabhängig davon, ob es sich um eine Verlängerung ohne oder mit Zuschuss handelt! Abbruch Wenn Sie vor dem Ende des geplanten Aufenthaltes das Studium im Ausland beenden wollen, müssen Sie sofort das Erasmus-Referat verständigen! Aufenthaltsbestätigung und Studierendenbericht Die ausgefüllte und von Ihrer Gasthochschule bestätigte Aufenthaltsbestätigung (unterschrieben und gestempelt in der letzten Woche des Erasmus-Auslandsaufenthalts) ist die Basis für die Endabrechnung Ihres Erasmus-Aufenthaltes. Dies ist das einzige Dokument, welches Sie noch immer im Original per Post an das Erasmus-Referat schicken müssen. Jetzt ist auch die letzte Chance, den Studierendenbericht Online auszufüllen. ACHTUNG: Ohne Aufenthaltsbestätigung und ausgefüllten Online-Studierendenbericht ist keine Restzahlung oder Ausgleichszahlung (= Top-up ) möglich, es droht sogar die Rückzahlung des Zuschusses! Anerkennung der Studienleistung Die Anerkennung der während Ihres Erasmus Aufenthaltes erbrachten Studienerfolge erfolgt durch Ihre Heimathochschule aufgrund der Vereinbarung (Learning Agreement), welche vor Ihrem Auslandsaufenthalt die Grundlage für ihre Nominierung war bzw. aufgrund der Vereinbarung für eine allfällige Verlängerung sowie der Leistungsbestätigung durch Ihre Gastinstitution (Transcript of Records). Diese Anerkennung wird stichprobenartig von der Erasmus+ Nationalagentur überprüft werden. Bitte beachten Sie, dass die Nichterbringung des Nachweises der Anerkennung oder der zu geringe Nachweis die Rückzahlung des gesamten Zuschusses bedeutet. 8

12 Erasmus-Aufenthalt im Studienjahr 2014/15: Checkliste für Studierende (Stand ) was? wann? Bewerbung Abgabe im Büro für Int. Beziehungen oder beim Erasmuskoordinator Bewerbungsblatt (ausfüllen & unterschreiben) bzw Learning Agreement (ausfüllen & alle Unterschriften besorgen) Studierende müssen Anerkennung der im Ausland absolvierten Studienleistungen beim CK-Vorsitzenden des relevanten Fachbereiches durchführen lassen Ausgewählte Studierende, müssen auf Aufforderung der Erasmus+ Nationalagentur die Anerkennung nachweisen bzw bzw. später Vorausbescheid (ausfüllen & alle Unterschriften besorgen) bzw allenfalls zusätzliche Unterlagen Siehe Aushang am Fachbereich VOR dem Erasmus-Aufenthalt (= nach Auswahl & Nominierung durch die Heimatinstitution) Registrierung in Erasmus Online (Registrierungscode wird bei Nominierung Mitte Juli 2014 automatisch zugesandt vom Büro für Int. Beziehungen, Uni Salzburg) Mitte Dezember 2014 Datenaktualisierung in Erasmus Online durch den/die Studierende/n Mitte Juli 2014/Mitte Dezember 2014 Studierende/r erhält das Zuerkennungsmail vom ÖAD Erasmusreferat Unterzeichnung der Vereinbarung, die vom ÖAD Erasmusreferat per und attachement zugeschickt wird Ausdruck aller Anhänge zur Vereinbarung (z.b. Verlängerungsantrag) Nach Unterzeichnung der Vereinbarung A (für Studierende, die keine Studienbeihilfe und keine Beihilfe für ein Auslandsstudium beziehen) erhalten die Studierende 80% des EU-Zuschusses und die erste nationale Rate Nach Unterzeichnung der Vereinbarung C (für Studienbeihilfenbezieherinnen/Studienbeihilfenbezieher, die eine Beihilfe für ein Auslandsstudium beziehen) erhalten die Studierenden den Erasmus-Status (Hinweis: Finanzierung des Erasmus-Aufenthalts ist bei Stipendienstelle zu beantragen) WÄHREND des Erasmus-Aufenthalts Bei Änderung geplanter Lehrveranstaltungen: entsprechende Änderung des Learning Agreements (inkl. aller Unterschriften) außer bei Wahlfach-Anrechnung Bei Verlängerung: Verlängerungsantrag (inkl. aller Unterschriften) muss spätestens 4 Wochen vor Beginn der Verlängerung bei Heimatinstitution einlangen Bei Verlängerung: entsprechende Ergänzung des Learning Agreements (inkl. aller Unterschriften) Studierende, die eine Vereinbarung A unterzeichnet haben, erhalten monatlich eine nationale Rate (vorbehaltlich letzter Rate) Erhalt eines Erinnerungsmails betr. Ausfüllen des Online-Studierendenberichts NACH Ende des Erasmus-Aufenthalts vorzulegen: Ausfüllen des Studierendenfragebogens in Erasmus Online Vorlage der Aufenthaltsbestätigung im zuständigen ÖAD Erasmus-Referat Allenfalls Vorlage einer Sprachkurs- bzw. Praktikumsbestätigung im zuständigen ÖAD Erasmus-Referat (gilt nur bei Nominierung dafür!) Vorlage des Transcript of Records im Büro für Internationale Beziehungen der Heimatuniversität Studierende, die eine Vereinbarung A unterzeichnet haben erhalten die letzte EU- und nationale Rate Studierende, die eine Vereinbarung C unterzeichnet haben erhalten allenfalls ein Top-up aus nationalen Mitteln (entsprechend den Top-up-Sätzen der Erasmus-Zuschusstabelle 2014/15) wenn alle Daten in Erasmus Online vollständig und korrekt ausgefüllt Frühestens 45 Tage vor Erasmus-Aufenthalt Frühestens 45 Tage vor Erasmus-Aufenthalt vor Beginn des Erasmus-Aufenthalts vor Beginn des Erasmus-Aufenthalts innerhalb des 1. Monats nach Ankunft fristgerecht umgehend monatlich im voraus ca. 1 Monat vor Ende des Erasmus- Aufenthalts binnen 2 Wochen binnen 2 Wochen binnen 2 Wochen binnen 2 Monaten nach fristgerechtem Ausfüllen des Studierendenberichts und Vorlage einer korrekten Aufenthalts-bestätigung sowie allfälliger Sprachkurs- und/oder Praktikumsbestätigung nach fristgerechtem Ausfüllen des Studierendenberichts und Vorlage einer korrekten Aufenthalts-bestätigung sowie allfälliger Sprachkurs- und/oder Praktikumsbestätigung binnen 2 Monaten bzw. bei Aufenthalten, die Ende Juni 2015 oder später enden: bis Herbst 2015

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