Nationalrat, XXV. GP 24. Februar Sitzung / 1

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1 Nationalrat, XXV. GP 24. Februar Sitzung / Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Minister! Hohes Haus! Kollegin Jank, das war jetzt aber schon ein Debattenbeitrag zum Thema Kultur, doch du hast jetzt eigentlich ausschließlich ökonomische Aspekte gebracht (Zwischenruf der Abg. Jank) genau das, was, wie Kollege Cap gemeint hat, wir nicht tun sollen. Wir sollen das in diesem Fall unterstütze ich Herrn Cap eben nicht rein ökonomistisch sehen und nicht unter einer rein ökonomistischen Herangehensweise betrachten. (Zwischenruf des Abg. Dr. Rasinger.) Bitte, Herr Kollege! (Abg. Dr. Rasinger: Das zeigt, wie wichtig das Thema ist!) Natürlich ist das Thema wichtig. Ich verstehe auch, dass die Vertreterin der Wirtschaft den ökonomischen Aspekt betont. Aber wir haben hier eine Institution, über die schon auch eine Kulturdebatte zu führen wäre zugegeben, die unter anderem auch unter ökonomischen Gesichtspunkten geführt werden sollte, aber das ist derzeit nicht der Fall. Kollege Cap, diesen paternalistischen Ton gegenüber der Kollegin Meinl-Reisinger hätten Sie sich sparen können, das muss ich Ihnen in aller Deutlichkeit sagen (Beifall bei den Grünen), denn die Fragen, die sie hier gestellt hat, sind mehr als berechtigt, und die Antworten dazu sind seit Jahren mehr als dürftig. Und wenn Sie uns hier verkünden, wir sollen auf das Burgtheater stolz sein, dann muss ich Ihnen sagen: Der Stolz birgt gewisse Gefahren in sich, nämlich dass man vielleicht an der Realität vorbeisieht, dass man sich selber ein bisschen überschätzt. Und genau das scheint mir bei einigen Vertretern hier der Fall zu sein. Ich glaube, wir sollten das tun, was eigentlich das Burgtheater selber gemacht hat aus Anlass des 125-jährigen Bestehens. Da hat man eine große Enquete durchgeführt, einen Kongress durchgeführt mit dem Thema Von welchem Theater träumen wir?. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass wir es mit einem finanziellen Albtraumtheater zu tun haben, denn da ist ja einiges passiert. Wir haben bei diesem Kongress viel Gescheites gehört viel Gescheites darüber, was wir uns von einem Burgtheater erwarten: einen Ort des Dialogs, einen Ort des Widerspruchs, einen Ort auch der Provokation, der kulturellen Provokation. All das haben gescheite Menschen zu Recht gesagt. Was mich am stärksten beeindruckt hat, war eine nicht geplante Rede. Sie ist eingegangen als Rede des Billeteurs, der eine Pause genutzt hat, um auf einen Aspekt hinzuweisen, der unmittelbar zu unserem heutigen Thema führt, nämlich zur

2 Nationalrat, XXV. GP 24. Februar Sitzung / 2 finanziellen Gebarung, auch im Zusammenhang mit moralischen Aspekten. Ich zitiere ihn es ist der Platzanweiser Christian Diaz : Es ist dringend an der Zeit, dass sich das Burgtheater der ungerechten, hierarchischen und unsolidarischen Arbeitsbedingungen am eigenen Hause stellt. Ich glaube, das ist auch ein Aspekt, den wir in diesem Zusammenhang beachten sollten. Christian Diaz ist einer von 400 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die sich bei den Wiener Bundestheatern darum bemühen, dem Publikum den Platz zu zeigen, und die inzwischen auch die Programme verkaufen, et cetera, et cetera. Und er kritisiert völlig zu Recht ganz massiv die Tatsache, dass mit der Ausgliederung 1996 einiges passiert ist, was, wie ich meine, mit der Kulturnation Österreich nicht vereinbar ist und worauf wir, Herr Kollege Cap, nicht stolz sein können, nämlich dass beispielsweise er selber nicht mehr Angestellter des Burgtheaters ist, sondern Angestellter einer Security-Firma, einer international tätigen Security-Firma mit insgesamt Mitarbeitern. Er hat sich beschwert darüber, dass er im Burgtheater mit Kollegen und Kolleginnen konfrontiert wird, die Gefängnisse betreiben, die Abschiebelager betreiben, et cetera, et cetera. Das ist die gegenwärtige Situation auch von Mitarbeitern im Burgtheater, die wir, glaube ich, ernst nehmen sollten! Ich erinnere da an einige bemerkenswerte Veranstaltungen. Ich habe selber die Produktion Die letzten Zeugen im Burgtheater besucht. Was würden diese letzten Zeugen zu dieser Tatsache sagen? Ich glaube, die haben dazu auch teilweise deutliche Worte gefunden, jedenfalls bei der Veranstaltung, bei der ich dabei war. Das Burgtheater ist es wurde zu Recht darauf hingewiesen keine private Einrichtung. Es gehört zu hundert Prozent direkt oder indirekt dem Bund, und es muss eines klar sein: Es muss Schluss sein mit der Geheimniskrämerei um die finanziellen Gebarungen in diesem Bereich! (Beifall bei Grünen und NEOS.) Derzeit haben wir die Situation, dass das Parlament keine Kontrollmöglichkeiten hat. Wir können nicht in den Betrieb hineinschauen. Es wäre jedoch eine wesentliche kulturpolitische Aufgabe, in diesem Bereich zu kontrollieren. Das wird aber derzeit verhindert. Beim Burgtheater fehlt vor allem darauf wurde schon hingewiesen das parlamentarische Interpellationsrecht. Parlamentarier können keine Fragen stellen. Wenn sie doch Fragen stellen, dann werden sie abgewimmelt. Das ständig steigende Defizit wird also, muss man ehrlich zugeben, nicht kontrolliert. Wolfgang Zinggl weist seit vielen, vielen Jahren darauf hin. Er hat diesbezüglich eine ganze Reihe von Anfragen gestellt: zur Gebarung des Burgtheaters, zur Gebarung der Staatsoper, zur Gebarung der Volksoper. Die Antworten in den letzten Jahren Sie

3 Nationalrat, XXV. GP 24. Februar Sitzung / 3 können das nachlesen waren fast immer dieselben: Das sind nur Töchter der Bundestheater-Holding. Das entzieht sich der parlamentarischen Kontrolle. Meine Damen und Herren, so darf es nicht weitergehen, und ich möchte daher folgenden Antrag einbringen: Entschließungsantrag der Abgeordneten Zinggl, Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Interpellationsrecht bei Tochterunternehmen von im Bundesbesitz befindlichen Gesellschaften, insbesondere im Bereich der Bundestheater Der Nationalrat wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, mit dem sichergestellt wird, dass das parlamentarische Interpellationsrecht sich generell auch auf Tochterunternehmen von im Bundesbesitz befindlichen Gesellschaften erstreckt. Damit soll sichergestellt werden, dass das Interpellationsrecht insbesondere auch die Tochtergesellschaften der Bundestheater Holding also Burgtheater GmbH, Staatsoper GmbH, Volksoper GmbH und ART for ART Theaterservice GmbH umfasst. ***** Ich glaube, das ist sehr, sehr wichtig. Wenn wir dieses Interpellationsrecht hätten, könnten wir uns nämlich vieles von der heutigen Diskussion ersparen. Es könnte im Burgtheater, glaube ich, nicht so ein Finanzdebakel entstehen, wie wir es derzeit haben, wenn man gleichzeitig entsprechende ministerielle Maßnahmen setzt. Ich darf darauf hinweisen, dass die Bundestheater-Evaluierung noch im Jahr 2013 Optimierungen von 5 Millionen attestiert hat. Das ist geradezu ein Witz, wenn wir uns dann die Realität vorstellen und das Defizit. Da stimmt etwas nicht. Da stimmt etwas ganz massiv nicht. Wenn wir nicht wollen, dass das so weitergeht, dann brauchen wir parlamentarische Kontrolle. Wir müssen die Direktoren der Bundestheater kontrollieren können. Wir sollten wissen, welche Nebenjobs sie haben. Ich glaube, da liegt vieles im Argen. Ich hätte auch gerne gewusst, was sie dabei verdienen. Ich hätte auch gerne gewusst, ob sie auf einen Teil ihres Gehalts verzichten, wenn sie andere Tätigkeiten wahrnehmen. All das liegt derzeit im Dunkeln. Ich meine, das ist eine nicht akzeptable Situation.

4 Nationalrat, XXV. GP 24. Februar Sitzung / 4 Herr Minister Ostermayer, ich hätte gerne mit einem Zitat von Ihnen geendet: In den nächsten Wochen sollen alle Maßnahmen für eine lückenlose Aufklärung der Vergangenheit abgeschlossen werden. Zitatende. Abgeschlossen, Herr Minister! Ich habe mich dann aber doch dazu entschlossen, am Schluss noch einmal den Herrn Billeteur zu Wort kommen zu lassen. Er sagt: Es reicht nicht aus, sich mit pompösen Charityveranstaltungen wie dem Lifeball in der Öffentlichkeit ein gutes Image zu verschaffen. Es ist dringend an der Zeit, dass sich das Burgtheater wieder um alle Menschen kümmert, die zur Realisierung des Gesamtkunstwerks Theaters beitragen! Danke. (Beifall bei Grünen und NEOS.) Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung. Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut: Entschließungsantrag der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Harald Walser, Freundinnen und Freunde betreffend Interpellationsrecht bei Tochterunternehmen von im Bundesbesitz befindlichen Gesellschaften, insbesondere im Bereich der Bundestheater eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage der Abgeordneten Beate Meinl Reisinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Planungs und Kontrollmängel in der aktuellen Burgtheater Causa Begründung Wenn der Gesetzgeber wissen wollte, was in den Bundestheatern vor sich geht, erhielt er aus dem zuständigen Ministerium in den letzten Jahren stets folgende Antwort: Die Österreichischen Bundestheater wurden gemäß den Bestimmungen des Bundestheaterorganisationsgesetzes, BGBl. I Nr. 108/1998 (BThOG), mit 1. September 1999 aus der Bundesverwaltung ausgegliedert. Sie sind nunmehr als ein aus fünf eigenständigen Gesellschaften mit beschränkter Haftung, nämlich der Bundestheater-Holding GmbH, der Burgtheater GmbH, der Wiener Staatsoper GmbH, der Volksoper Wien GmbH und der ART for ART Theaterservice GmbH, bestehender Konzern organisiert. Während die Bundestheater-Holding GmbH zu 100% im Eigentum

5 Nationalrat, XXV. GP 24. Februar Sitzung / 5 des Bundes steht, befinden sich alle anderen Gesellschaften im Eigentum bzw. Miteigentum der Bundestheater-Holding GmbH. Es besteht an den Tochtergesellschaften der Bundestheater-Holding GmbH somit kein Eigentum bzw. Miteigentum des Bundes. Als Angelegenheiten der Vollziehung sind vom Interpellationsrecht daher nur jene Aufgaben des Bundes umfasst, die die Funktion des Bundes als Eigentümer der Bundestheater-Holding GmbH betreffen. Alle anderen Angelegenheiten der Gesellschaften, insbesondere solche der Tochtergesellschaften der Bundestheater- Holding GmbH unterliegen grundsätzlich nicht der Interpellation. Eine Ausnahme hievon sieht 13 Abs. 6 BThOG vor, der bestimmt, dass die von der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, von der Bundesministerin für Finanzen und vom Bundeskanzler entsandten Mitglieder der Aufsichtsräte der Gesellschaften des Bundestheaterkonzerns gegenüber den entsendenden Bundesministerinnen und Bundesministern über die Beschlüsse des (jeweiligen) Aufsichtsrates zur Auskunftserteilung verpflichtet sind. Die Erläuterungen zu dieser Bestimmung führen hiezu aus, dass durch die vorgesehene Verpflichtung zur Auskunftserteilung die Interpellationspflicht des Bundeskanzlers und der Bundesminister in den Angelegenheiten der Gesellschaften sichergestellt werden soll. Dies bedeutet, dass nur in jenen Angelegenheiten ein Interpellationsrecht besteht, in denen auch tatsächlich Beschlüsse des jeweiligen Aufsichtsrates vorliegen. Über die gegenständlichen Fragen liegen keine Aufsichtsratsbeschlüsse vor, sie unterliegen daher auch aus diesem Titel nicht der Interpellationspflicht. Der Bund kann also Auskünfte zu Burgtheater, Volks- und Staatsoper jederzeit mit Bezug darauf verweigern, dass er ja gar nicht Eigentümer der in Frage stehenden Institutionen sei. Dies ist ein zutiefst unbefriedigender Zustand. Denn wie nicht zuletzt die jüngsten Turbulenzen rund um das Burgtheater zeigen, liegt hinsichtlich der Tochterunternehmen ausgegliederter Betriebe einiges im Argen. Das parlamentarische Interpellationsrecht könnte entscheidend zur Verbesserung von Transparenz und Kontrolle im staatsnahen Bereich beitragen. Dazu ist es aber nötig, dass diese Prüfmöglichkeit des Parlaments nicht durch zwischengeschaltete Holding- Konstruktionen ausgehebelt wird und künftig auch Unternehmen umfasst, die Töchter einer im Eigentum des Bundes stehenden Gesellschaft sind. Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

6 Nationalrat, XXV. GP 24. Februar Sitzung / 6 Entschließungsantrag Der Nationalrat wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, mit dem sichergestellt wird, dass das parlamentarische Interpellationsrecht sich generell auch auf Tochterunternehmen von im Bundesbesitz befindlichen Gesellschaften erstreckt. Damit soll sichergestellt werden, dass das Interpellationsrecht insbesondere auch die Tochtergesellschaften der Bundestheater Holding also Burgtheater GmbH, Staatsoper GmbH, Volksoper GmbH und ART for ART Theaterservice GmbH umfasst. ***** Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steinbichler. Bitte.

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