Gehaltstabelle Angestellte

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gehaltstabelle Angestellte"

Transkript

1 ð NEUE NOMENKLATUR Gehaltstabelle Angestellte für das steirische Hotel- und Gastgewerbe Gültig ab 1. Mai 2015 Beschäftigungsgruppe 0 Angestellte, die mit der Geschäftsführung betraut sind wie z.b. HoteldirektorIn, GeschäftsführerIn, jeweils mit maßgeblichem Einfluss auf die Unternehmensleitung Gehalt bis zum 5. Gehalt ab dem 6. Gehalt ab dem 11. Gehalt ab dem 16. Gehalt ab dem , , , , ,00 Beschäftigungsgruppe 1 Angestellte mit großem Verantwortungsbereich AbteilungsleiterInnen, die aufgrund entsprechender Qualifikationen - sehr anspruchsvolle berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten und - umfassende fachliche und personelle Verwantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen. AbteilungsleiterIn, LeiterIn der Buchhaltung, EmpfangchefIn, HauptkassierIn, LagerverwalterIn mit Einkauftsberechtigung, kaufmännische RestaurantleiterIn, Sales- und MarketingmangerIn, PersonaldirekorIn, Chefsteward/ess, Foodand Beverage-LeiterIn, IT-ManagerIn, LeiterIn des Housekeeping-Bereichs Gehalt bis zum 5. Dj Gehalt ab dem 6. Gehalt ab dem 11. Gehalt ab dem 16. Gehalt ab dem , , , , ,50 Beschäftigungsgruppe 2 Angestellte mit erweitertem Verantwortungsbereich AbteilungsleiterInnen, die aufgrund ihres Verantwortungsbereiches nicht unter die Beschäftigungsgruppe 1 fallen, StellvertreterInnen von AbteilungsleiterInnen in der Beschäftigungsgruppe 1, sowie sonstige Angestellte, die aufgrund entsprechender Qualifikationen - berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten und - fachliche Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen. Abteilungsleiter-StellvertreterIn, Food- and Beverageverantwortliche/r, Housekeeping-Verantwortliche/r, BilanzbuchhalterIn, LagerverwalterIn ohne Einkauftsberechtigung Gehalt bis zum 5. Gehalt ab dem 6. Gehalt ab dem 11. Gehalt ab dem 16. Gehalt ab dem , , , , ,00 1/2

2 Beschäftigungsgruppe 3 Angestellte mit abgeschlossener Berufsausbildung im berufseinschlägigen Aufgabenbereich Angestellte mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule oder einer facheinschlägigen höherwertigen Ausbildung BuchhalterIn, LohnverrechnerIn, SekretärIn, KassierIn, Reservierungsangestellte/r, Sales- und MarketingassistenIn, Night- AuditorIn, Konferenz-, Seminar- und BankettbetreuerIn, HotelassistentIn, RezeptionistIn, AnimateurIn, Hotel- und Gastgewerbe- AssistentIn, Food- and Beverage-AssistentIn, SupervisorIn, IT-AssistentIn Gehalt bis zum 5. Gehalt ab dem 6. Gehalt ab dem 11. Gehalt ab dem 16 Gehalt ab dem , , , , ,00 Beschäftigungsgruppe 4 Angestellte nach Abschluss der Lehre bzw. nach Schulabschluss im 1. und 2. Anstellungsjahr Angestellte mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule in den ersten zwei Jahren nach Lehrabschluss bzw. Schulabschluss Gehalt 1 Anstellungsjahr Gehalt 2 Anstellungsjahr 1.425, ,00 Beschäftigungsgruppe 5 Angestellte ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung Angestellte ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung und angestellte Hilfskräfte in allen Bereichen Berufe wie in der Beschäftigungsgruppe 3, nur ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung, sowie HilfsbuchhalterIn, TelefonistIn, Diskjockey im Angestelltenverhältnis, Bürohilfskräfte und sonstige Hilfskräfte im Angestelltenverhältnis Gehalt bis zum 5. Gehalt ab dem 6. Gehalt ab dem 11. Gehalt ab dem 16. Gehalt ab dem , , , , ,00 Lehrlingsentschädigung Kaufmännischer Lehrling Hotel und GastgewerbeassistentIn Diverse Zuschläge Nachtarbeitszuschlag pro Nachtdienst Fremdsprachenzulage Fehlgeldentschädigung Dienstkleiderpauschale für HGA 20,70 30,00 30,70 35,20 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 4. Lehrjahr u. Doppellehre 625,00 695,00 830,00 910,00 2/2

3 ALTES LOHNSYSTEM (Garantielohn und Festlohn) GEMISCHTES LOHNSYSTEM für das steirische Hotel- und Gastgewerbe Gültig ab 1. Mai 2015 Die Löhne sind brutto angegeben und gebühren für eine wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden. Lohnerhöhung infolge längerer Betriebszugehörigkeit: Zeiten eines Lehrverhältnisses einschließlich der Behaltezeit gem. 18 Abs. 1 BAG sind bei der Lohnerhöhung infolge längerer Betriebszugehörigkeit zu berücksichtigen. Fallweise Beschäftigte: Der Mindestlohn für fallweise Beschäftigte i. S. des 471 b ASVG beträgt 120% des kollektivvertraglichen Mindestlohnes für die entsprechende Beschäftigungsgruppe. GARANTIELÖHNER (männlich, weiblich) Maitre d'hotel, Oberkellner mit 1. mindestens 5 Servierkräften Maitre d'hotel-stellvertreter, 2. Oberkellner mit weniger als 5 Servierkräften Chef de rang (Abteilungschef), Chef d'etage, Etagenchef, Barmixer*), Sommelier 3. (Weinkellner; mit Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Kellner) bis zum 3. ab dem 4. ab dem 7. ab dem 10. ab dem 13. ab dem 16. ab dem 19. ab dem 22. ab dem , , , , , , , , , , , , , , , , , ,40 4. Demi-chef, Chef de rang- Stellvertreter, Kellner mit Inkasso; Revier-, Etagen-(Zimmer- ), Frühstücks-, Barkellner Commis de rang, Kellner, Kellner 5. ohne Inkasso, Speisen-, Getränke- Kellner Kellner(Servierkraft) ohne 6. Lehrzeit mit Inkasso Kellner(Servierkraft) ohne 7. Lehrzeit ohne Inkasso, Bedienungskräfte in Heimen Hilfskräfte im Service (z.b. Getränkemädchen, 8. Mehlspeisenverkäuferin, MitarbeiterInnen Systemgastronomie ungelernt) 9. Chefportier 1.520, , , , , , , , , Alleinportier, Tag- und Nachtportier Portiergehilfe, Hotelgehilfe, Lohndiener, Bademeister in Badeanlagen, die nur Hotelgästen zugänglich sind; Hallengehilfe, Liftführer in Beherbergungsbetrieben 1. Zimmermädchen, Alleinzimmermädchen (bzw. - stubenmädchen, -stubenfrau) Zimmermädchen, (bzw. - stubenmädchen, -stubenfrau) *) Ausdrückliche Vereinbarung ist notwendig, da eine Beschäftigung sowohl als Garantielöhner als auch als Festlöhner möglich ist. Fremdsprachenzulage Nachtarbeiterzuschlag Dienstkleiderpauschale für Lehrlinge 30,00 monatlich pro Fremdsprache 20,70 pro Nachtdienst 35,20 bzw. 52,80 bei Gastronomiefachmann/frau.

4 FESTLÖHNER (männlich, weiblich) 1. Chef de cuisine, Küchenchef mit Brigade (mindestens 5 Köche oder Köchinnen) 2. Küchenleiter Chef de cuisine, Küchenchef mit Küchenkräften, Barchef*) Sous-Chef, Küchenchefstellvertreter bis zum 3. ab dem 4. ab dem 7. ab dem 10. ab dem 13. freie Vereinbarung freie Vereinbarung ab dem 16. ab dem 19. ab dem 22. ab dem , , , , , , , , , , , , , , , , , ,00 5. Alleinkoch 1.500, , , , , , , , , Chef de partie, Abteilungskoch (z.b. Gardemanger, Entremetier, Rotisseur, Saucier, Patissier), Grill-, Diätkoch, Barmixer*) Cuisinier, Koch mit Lehrzeit, Küchenfleischer 8. Koch ohne Lehrbrief, Hilfskoch, Gasthausköchin, Kaffeeköchin, Salaterin, MitarbeiterInnen in der Systemgastronomie (ungelernt) 9. Küchenhilfskräfte, z.b.herdmädchen, Geschirreiniger, Silberputzer 10. Kellermeister Küchenwirtschafterin Beschließerin (Hotel-, Wäsche-), Gouvernante Kaffeehaus-, Küchen-, Buffet-, Schankkassier (mit oder ohne Schankausgabe), Buffetier mit Inkasso am Bahnhof Keller- und Schankhilfe, Buffetfräulein, Buffethilfe, Kondukteur 15. Wäscherin, Büglerin, Näherin 16. Raumpfleger, Garderobe-, Toilettenfrau, Toilettenbedienung mit Automaten, Türsteher, sonstige Hilfskräfte *)Ausdrückliche Vereinbarung ist notwendig, da eine Beschäftigung sowohl als Garantielöhner als auch als Festlöhner möglich ist. Löhne für Arbeitnehmer auf Schutzhütten bis 3. ab 4. ab 7. ab 10. ab 13. ab 16. ab 19. ab 22. ab Kellnerin und Stubenmädchen 2. Köchin 3. Küchenhilfe, Abwäscherin, männliche und weibliche Hilfskräfte Lehrlingsentschädigung Restaurantfachmann/frau, Koch/Köchin Systemgastronomiefachmann/frau, Gastronomiefachmann/frau (4 J.) 1. Lehrjahr 625,00 2. Lehrjahr 695,00 3. Lehrjahr 830,00 4. Lehrjahr und Doppellehre 910,00 Dienstkleiderpauschale Gastgewerbliche Lehrlinge haben Anspruch auf eine Pauschale für Dienstkleidung in der Höhe von 35,20 pro Monat. Die Dienstkleidungspauschale bei Absolvierung der Lehre Gastronomiefachmann/frau erhöht sich auf 52,80 während der gesamten Dauer des Lehrverhältnisses. Quartier und Verpflegung für Lehrlinge Wird Lehrlingen Verpflegung und Quartier (volle Station) im Betrieb des Arbeitgebers gewährt, darf der Abzug monatlich 32,70, sofern ein Abzug vereinbart wurde, nicht überschreiten. Der Abzug ist vom Nettobetrag vorzunehmen. Teilweiser Sachbezug ist nach dem Zehntelanteil des amtlichen Sachbezuges zu bewerten. 50 % der Lehrlingsentschädigung für Restaurantfachmann/frau und 50 % der Lehrlingsentschädigung für Gastronomiefachmann/frau im 3. und 4. Lehrjahr können dem Tronc entnommen werden. Die übrigen Lehrlingsentschädigungen dürfen nicht aus den Umsatzprozenten bezahlt werden.

5 NEUES LOHNSYSTEM REINES FESTLOHNSYSTEM für das steirische Hotel- und Gastgewerbe Gültig ab 1. Mai 2015 Die Festlöhne sind in dieser Festlohntabelle brutto angegeben und gebühren für eine wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden. Lohnerhöhung infolge längerer Betriebszugehörigkeit: Zeiten eines Lehrverhältnisses einschließlich der Behaltezeit gem. 18 Abs. 1 BAG begründen keinen Anspruch auf Lohnerhöhung infolge längerer Betriebszugehörigkeit. Fallweise Beschäftigte: Der Mindestlohn für fallweise Beschäftigte i. S. des 471 b ASVG beträgt 120% des kollektivvertraglichen Mindestlohnes für die entsprechende Beschäftigungsgruppe. Lohngruppe 1 Qualifizierte Arbeiterinnen und Arbeiter mit großem Verantwortungsbereich: Abteilungsverantwortliche überwiegend im operativen Geschäft, die aufgrund entsprechender Qualifikationen sehr anspruchsvolle berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten, für den Wareneinkauf und die Kalkulation in ihrer Abteilung verantwortlich sind, umfassende fachliche und personelle Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen, wozu insbesondere das Mitwirken bei der Aufnahme von Mitarbeitern und Beendigung von Dienstverhältnissen sowie die Gestaltung von Dienstplänen gehören. Restaurantchef/in, Restaurantleiter/in, Küchenchef/in, Küchenleiter/in bis zum 3. dem 4. dem 7. dem 10. dem 13. dem 16. dem 19. dem 22. dem , , , , , , , , ,00 Lohngruppe 2 Qualifizierte Arbeiterinnen und Arbeiter mit erweitertem Verantwortungsbereich: Arbeiterinnen und Arbeiter, die aufgrund entsprechender Qualifikationen berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten, Kunden und Gäste entsprechend fachlich beraten, fachliche Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen sowie ArbeiterInnen im operativen Geschäft, die aufgrund entsprechender Qualifikationen vorübergehend Tätigkeiten der LG 1 ausüben. Restaurantchef/in, der/die nicht unter Lohngruppe 1 fällt Restaurantchef-Stellvertreter/in, Küchenchef/in, der/die nicht unter die Lohngruppe 1 fällt Küchenchef-Stellvertreter/in, Chef de rang, Chef de partie, Barchef/in, Housekeeping - Leiterin und Leiter, die/der nicht dem Angestelltengesetz unterliegt. bis zum 3. dem 4. dem 7. dem 10. dem 13. dem 16. dem 19. dem 22. dem , , , , , , , , ,00 1/2

6 Lohngruppe 3 Facharbeiterinnen und Facharbeiter im berufseinschlägigen Aufgabenbereich: Arbeiterinnen und Arbeiter mit Lehrabschlussprüfung in einer facheinschlägigen Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen berufsbildenden mittleren bw. höheren Schule, die den facheinschlägigen Lehrabschluss gem. 34a BAG ersetzt, die berufseinschlägige Arbeiten nach Anweisung verantwortungsbewusst verrichten und Kunden und Gäste entsprechend fachlich beraten Restaurantfachmann/-frau (Commis) mit oder ohne Inkasso, Chef de rang der aufgrund seines geringen Verantwortungsbereichs nicht unter LG 2 fällt Koch/Köchin (Demi-Chef), Chef de partie der aufgrund seines geringen Verantwortungsbereichs nicht unter LG 2 fällt Systemgastronom/in, Konditor/in, Bäcker/in, Elektriker/in, Haustischler/in, Gärtner/in, Masseur/in, Portier/in, Kosmetiker/in, Fußpfleger/in bis zum 3. dem 4. dem 7. dem 10. dem 13. dem 16. dem 19. dem 22. dem , , , , , , , , ,00 Lohngruppe 4 Facharbeiterinnen und Facharbeiter im berufseinschlägigen Aufgabenbereich im 1. und 2. Berufsjahr: Arbeiterinnen und Arbeiter mit Lehrabschlussprüfung in einer facheinschlägigen Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen berufsbildenden mittleren bw. höheren Schule, die den facheinschlägigen Lehrabschluss gem. 34a BAG ersetzt, in den ersten zwei Jahren nach Ablegung der Lehrabschlussprüfung bzw. des Schulabschlusses Restaurantfachmann/-frau, Systemgastronom/in, Koch/Köchin, Bäcker/in und Konditor/in, Portier/in, Kosmetiker/in, Fußpfleger/in jeweils in den ersten zwei Jahren nach Ablegung der Lehrabschlussprüfung bzw. des Schulabschlusses im 1. u ,00 Lohngruppe 5 Arbeiterinnen und Arbeiter ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung: Arbeiterinnen und Arbeiter ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung und Hilfskräfte in allen Bereichen. Hilfskraft im Service, Hilfskoch/Hilfsköchin, Abwäscher/in, Hausarbeiter/in, Arbeiter/in im Housekeeping, Sonstige Hilfskraft in Küche oder Service oder Beherbergung bis zum 3. dem 4. dem 7. dem 10. dem 13. dem 16. dem 19. dem 22. dem , , , , , , , , ,00 Lehrlingsentschädigung Restaurantfachmann/frau, Koch/Köchin, Systemgastronomiefachmann/frau, Gastronomiefachmann/frau 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 4. Lehrjahr u. Doppellehre Dienstkleiderpauschale Gastgewerbliche Lehrlinge haben Anspruch auf eine Pauschale für Dienstkleidung in der Höhe von 35,20 pro Monat. Die Dienstkleidungspauschale erhöht sich bei Absolvierung der Lehre Gastronomiefachmann/-frau (Doppellehre Koch/Kellner) auf 52,80 während der gesamten Dauer des Lehrverhältnisses. Quartier und Verpflegung für Lehrlinge Wird Lehrlingen Verpflegung und Quartier (volle Station) im Betrieb des Arbeitgebers gewährt, darf der Abzug monatlich 32,70 - sofern ein Abzug vereinbart wurde - nicht überschreiten. Der Abzug ist vom Nettobetrag vorzunehmen. Teilweiser Sachbezug ist nach dem Zehntelanteil des amtlichen Sachbezuges zu bewerten. 625,00 695,00 830,00 910,00 Fremdsprachenzulage: Nachtarbeitszuschlag: 30,00 monatlich pro Fremdsprache 20,70 pro Nachtdienst 2/2

7 Orientierungstabelle Die nachstehende Orientierungstabelle ist eine Unterstützung beim Umstieg auf das Festlohnsystem. Auf die tatsächliche Tätigkeit im Betrieb ist jedoch Rücksicht zu nehmen. Die Lohnpositionen und Berufsbezeichnungen des alten Lohnsystems (Garantielohn und Festlohn) werden den Lohngruppen des neuen fünfteiligen Festlohnsystems zugeordnet. Lohngruppe 1 Garantielöhner: Pos. 1 Pos. 2 Pos. 9 Maitre d'hotel, Oberkellner mit mindestens 5 Servierkräften Maitre d'hotel, Oberkellner mit weniger als 5 Servierkräften Chefportier Festlöhner: Pos. 1 Pos. 2 Pos. 3 Chef de cuisine, Küchenchef mit Brigade (mindestens 5 Köche oder Köchinnen) Küchenleiter Chef de cuisine, Küchenchef mit Küchenkräften Lohngruppe 2 Garantielöhner: Pos. 2 Maitre d'hotel-stellvertreter Festlöhner: Pos. 3 Pos. 4 Pos. 5 Pos. 11 Barchef Sou-Chef, Küchenchefstellvertreter Alleinkoch Küchenwirtschafterin Lohngruppe 3 Garantielöhner: Pos. 3 Pos. 4 Pos. 5 Chef de rang (Abteilungschef), Chef d'etage, Etagenchef, Barmixer, Sommelier (Weinkellner; mit LAP im Lehrberuf Demi-chef, Chef de rang-stellvertreter, Kellner mit Inkasso; Revier-, Etagen- (Zimmer-), Frühstück-, Barkellner Commis de rang, Kellner, Kellner ohne Inkasso, Speisen-, Getränke- Kellner Festlöhner: Pos. 5 Pos. 6 Pos. 7 Alleinkoch Chef de partie, Abteilungskoch (z.b. Gardemanger, Entremetier, Rotisseur, Saucier, Patissier), Grill-, Diätkoch, Barmixer Cuisinier, Koch mit Lehrzeit, Küchenfleischer ArbeitnehmerInnen auf Schutzhütten: Pos. 1 Pos. 2 Kellner (mit Lehrabschluss) Koch (mit Lehrabschluss) Lohngruppe 5 Garantielöhner: Pos. 6 Pos. 7 Pos. 8 Pos. 10 Pos. 11 Pos. 12 Pos. 13 Kellner (Servierkraft) ohne Lehrzeit mit Inkasso Kellner (Servierkraft) ohne Lehrzeit ohne Inkasso, Bedienungskräfte in Heimen Hilfskräfte im Service (z.b. Getränkemädchen, Mehlspeisenverkäuferin, MitarbeiterInnen Systemgastronomie ungelernt Alleinportier, Tag- und Nachtportier Portiergehilfe, Hotelgehilfe, Lohndiener, Bademeister in Badeanlagen, die nur Hotelgästen zugänglich sind; Hallengehilfe, 1. Zimmermädchen, Alleinzimmermädchen (bzw. -stubenmädchen, -stubenfrau) Zimmermädchen (bzw. Stubenmädchen, Stubenfrau) Festlöhner: Pos. 8 Pos. 9 Pos. 10 Pos. 12 Pos. 13 Pos. 14 Pos. 15 Pos. 16 Koch ohne Lehrbrief, Hilfskoch, Gasthausköchin, Kaffeeköchin, Salaterin, MitarbeiterInnen in der Systemgastronomie Küchenhilfskräfte, z.b. Herdmädchen, Geschirrreiniger, Silberputzer Kellermeister Beschließerin (Hotel-, Wäsche-), Gouvernante Kaffeehaus-, Küchen-, Bufet-, Schankkassier (mit oder ohne Schankausgabe), Buffetier mit Inkasso am Bahnhof Kellner- und Schankhilfe, Buffetfräulein, Buffethilfe, Kondukteur Wäscherin, Büglerin, Näherin Raumpfleger, Garderobe-, Toilettenfrau, Toilettenbedienung mit Automaten, Türsteher, sonstige Hilfskräfte ArbeitnehmerInnen auf Schutzhütten: Pos. 1 Pos. 1 Pos. 2 Pos. 3 Kellnerin (wenn ohne Lehrabschluss) Stubenmädchen Köchin (wenn ohne Lehrabschluss) Küchenhilfe, Abwäscherin, männliche und weibliche Hilfskräfte Seite 3 von 3

8 Wirtschaftskammer Steiermark Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft Körblergasse Graz T F E gastronomie@wkstmk.at W ANTWORTFAX gastronomie@wkstmk.at - FAX: 0316/ MELDUNG ÜBER DEN UMSTIEG AUF DAS FESTLOHNSYSTEM Betriebsdaten Name des Firmeninhabers Betriebsname (z.b. Kirchenwirt) Straße/Nr. PLZ/Ort Telefon/Fax Mobil Homepage Der genannte Betrieb wird per auf das reine Festlohnsystem umgestellt. Datum: Unterschrift:

9 ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG zum Kollektivvertrag für die Arbeiterinnen und Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe, in der ab 1. Mai 2015 geltenden Fassung, mit dem für alle Betriebe der Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammer Steiermark ein Festlohnsystem und ein neues Lohnschema eingeführt wird 1. Vertragsparteien Dieser Zusatzkollektivvertrag wird abgeschlossen zwischen den Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammer Steiermark,, Körblergasse , 8020 Graz und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft vida, Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien. 2. Geltungsbereich Dieser Kollektivvertrag gilt: a. Räumlich für das Gebiet des Bundeslandes Steiermark, b. Fachlich für alle Betriebe, die den Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammer Steiermark angehören, c. Persönlich für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiterinnen und Arbeitern, ausgenommen Lehrlinge und Praktikanten gemäß Punkt 8 lit. f des Kollektivvertrages für Arbeiterinnen und Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe. 3. Festlohnsystem a. Gemäß Punkt 8 lit. e des Kollektivvertrages für Arbeiterinnen und Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe gilt ab neben dem Garantielohnsystem auch ein reines Festlohnsystem. b. Wenn der Lohn auf Festlohn umgestellt wird, so haben Arbeiterinnen und Arbeiter weiterhin zumindest Anspruch auf ihren bisherigen Ist-Lohn. Dieser errechnet sich aus dem Durchschnitt der letzten 12 Monate, wobei entgeltfreie Zeiten bei der Durchschnittsbetrachtung zu neutralisieren sind. Dies gilt sinngemäß auch dann, wenn die Arbeiterin/der Arbeiter noch nicht 12 Monate im Betrieb beschäftigt ist. Seite 1 von 9

10 c. Bestehende Vereinbarungen, welche überkollektivvertragliche Entlohnungen gewähren, bleiben aufrecht. d. Bei Umstellung auf ein Festlohnsystem ist dieser auf alle bei der Arbeitgeberin/beim Arbeitgeber im Betrieb Beschäftigten anzuwenden. e. Eine Rückkehr zum Garantielohnsystem ist nach Umstieg nicht mehr möglich. 4. Festlohnnomenklatur und Festlohntabelle ab 1. Mai 2015 Lohngruppe 1 Arbeiterinnen und Arbeiter in leitender Funktion: Abteilungsverantwortliche überwiegend im operativen Geschäft, die aufgrund entsprechender Qualifikationen - sehr anspruchsvolle berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten, - für den Wareneinkauf und die Kalkulation in ihrer Abteilung verantwortlich sind, - umfassende fachliche und personelle Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen, wozu insbesondere das Mitwirken bei der Aufnahme von Mitarbeitern und Beendigung von Dienstverhältnissen sowie die Gestaltung von Dienstplänen gehören. 1750,00 Restaurantchef/in, Restaurantleiter/in Küchenchef/in, Küchenleiter/in Lohngruppe 2 Arbeiterinnen und Arbeiter mit erweitertem Verantwortungsbereich - berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten, - Kunden und Gäste entsprechend fachlich beraten, - fachliche Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen 1550,00 sowie ArbeiterInnen im operativen Geschäft, die aufgrund entsprechender Qualifikationen vorübergehend Tätigkeiten der LG 1 ausüben. Restaurantchef/in, der/die nicht unter Lohngruppe 1 fällt Restaurantchef-Stellvertreter/in, Küchenchef/in, der/die nicht unter Lohngruppe 1 fällt Küchenchef-Stellvertreter/in, Chef de rang, Chef de partie, Barchef/in, Housekeeping Stellvertreter/in, sofern er/sie nicht dem Angestelltengesetz unterliegt Seite 2 von 9

11 Lohngruppe 3 Facharbeiterinnen und Facharbeiter im berufseinschlägigen Aufgabenbereich: Arbeiterinnen und Arbeiter mit Lehrabschlussprüfung in einer facheinschlägigen Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen berufsbildenden mittleren bzw. höheren Schule, die den facheinschlägigen Lehrabschluss gem. 34a BAG ersetzt, die 1500,00 - berufseinschlägige Arbeiten nach Anweisung verantwortungsbewusst verrichten und - Kunden und Gäste entsprechend fachlich beraten. Restaurantfachmann/-frau (Commis) mit oder ohne Inkasso, Chef de rang der aufgrund seines geringeren Verantwortungsbereichs nicht unter LG 2 fällt Koch/Köchin (Demi-Chef), Chef de partie der aufgrund seines geringeren Verantwortungsbereichs nicht unter LG 2 fällt Systemgastronom/in, Konditor/in, Bäcker/in, Elektriker/in, Haustischler/in, Gärtner/in, Masseur/in, Portier/in, Kosmetiker/in, Fußpfleger/in Lohngruppe 4 Facharbeiterinnen und Facharbeiter im berufseinschlägigen Aufgabenbereich im 1. und 2. Berufsjahr: Arbeiterinnen und Arbeiter mit Lehrabschlussprüfung in einer facheinschlägigen Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen berufsbildenden mittleren bzw. höheren Schule, die den facheinschlägigen Lehrabschluss gem. 34a BAG ersetzt, in den ersten zwei Jahren nach Ablegung der Lehrabschlussprüfung bzw. des Schulabschlusses. 1450,00 Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau und Koch/Köchin, Bäcker/Bäckerin und Konditor/Konditorin, Portier/Portierin, Kosmetiker/in, Fußpfleger/in jeweils in den ersten zwei Jahren nach Ablegung der Lehrabschlussprüfung bzw. des Schulabschlusses Lohngruppe 5 Arbeiterinnen und Arbeiter ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung: Arbeiterinnen und Arbeiter ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung und Hilfskräfte in allen Bereichen. 1400,00 Hilfskraft im Service, Hilfskoch/Hilfsköchin, Abwäscher/Abwäscherin, Hausarbeiter/Hausarbeiterin, Arbeiterin/Arbeiter im Housekeeping, Sonstige Hilfskraft in Küche oder Service oder Beherbergung Die Festlöhne sind in dieser Festlohntabelle brutto angegeben und gebühren für eine wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden. Seite 3 von 9

12 5. Lohnerhöhung infolge längerer Betriebszugehörigkeit Für alle Arbeiterinnen und Arbeiter, welche gemäß Pkt. 4 dieses Zusatzkollektivvertrages entlohnt werden, gilt abweichend zu 10 Abs a des Kollektivvertrages für Arbeiterinnen und Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe nachstehende Regelung: Zeiten eines Lehrverhältnisses einschließlich der Behaltezeit gem. 18 Abs. 1 BAG begründen keinen Anspruch auf Lohnerhöhung infolge längerer Betriebszugehörigkeit. Festgehalten wird aber, dass 10 c, d und e des Kollektivvertrages für Arbeiterinnen und Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe auch im Rahmen dieses Zusatzkollektivvertrages anzuwenden sind. 6. Verhältnis zu arbeitsvertraglichen Vereinbarungen Ist im Arbeitsvertrag vereinbart, dass ein Arbeitnehmer Garantielöhner im Sinne des Abschnittes 8 des Kollektivvertrages für Arbeiterinnen und Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe ist, so ist diese Vereinbarung mit dem Monat der Umstellung auf das Festlohnsystem aufgehoben. 7. Verhältnis zu Betriebsvereinbarungen und Betriebskollektivverträgen Betriebsvereinbarungen und Betriebskollektivverträge, mit denen in Betrieben, die den Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie angehören, von Garantielohn auf Festlohn umgestellt worden ist, treten mit außer Kraft (Ausnahme: Betriebe, für die der McDonald s Kollektivvertrag gilt). Sind in solchen Betriebsvereinbarungen oder Betriebskollektivverträgen die zuletzt gültigen Festlöhne nach dem höher als in diesem Zusatzkollektivvertrag, gilt Folgendes: Diese höheren Festlöhne gelten solange als Mindestlöhne für die betroffenen Betriebe weiter, bis die Festlöhne dieses Zusatzkollektivvertrages sie übersteigen. 8. Verfall Entgeltansprüche auf Grund von Unstimmigkeiten hinsichtlich der Einstufung verfallen mangels schriftlicher Geltendmachung nach sechs Monaten. Bei rechtzeitiger Geltendmachung bleibt die dreijährige Verjährungsfrist des 1486 ABGB aufrecht. 9. Schlichtungsklausel 1) Mit Wirksamkeit dieses Zusatzkollektivvertrages wird nachstehende Schlichtungsklausel für sämtliche ihm unterliegenden Arbeitsverträge vereinbart: Seite 4 von 9

13 2) Bei Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung dieser Lohntafel bzw. über die Einstufung eines Arbeitnehmers ist eine Schlichtungsstelle zur Entscheidung anzurufen. a. Diese Schlichtungsstelle ist aus zwei Vertretern der Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammer Steiermark und aus zwei Vertretern der Gewerkschaft vida im Österreichischen Gewerkschafsbund zusammengesetzt, welche im Anhang A gelistet sind. b. Anträge auf Schlichtung sind von betroffenen Arbeiterinnen oder Arbeitern eingeschrieben per Post an die Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammer Steiermark oder an die Gewerkschaft vida Steiermark zu richten. Unter einem haben die beiden betroffenen Parteien im Antrag aus einer Liste im Anhang, die einen integrierenden Bestandteil dieses Zusatzkollektivvertrages bildet, jeweils zwei Vertreter der Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammer Steiermark und der Gewerkschaft vida im Österreichischem Gewerkschaftsbund für die Schlichtungsstelle zu nominieren. Es ist sodann Aufgabe der entsprechenden Fachgruppe unter den nominierten Vertretern einen Vorsitzenden zu ernennen, der den Schlichtungstermin koordiniert. c. Entscheidungen der Schlichtungsstelle können nur einstimmig getroffen werden, wobei jedem der vier Vertreter eine Stimme zukommt. d. Das Einbringen einer Klage ist erst zulässig, sobald die Entscheidung der Schlichtungskommission vorliegt oder mehr als acht Wochen nach Anrufung der Schlichtungskommission (Postaufgabedatum) verstrichen sind. e. Die Anrufung der Schlichtungsstelle hemmt die Verjährung oder den Verfall der jeweiligen kollektivvertraglichen Ansprüche. 10. Übergangsbestimmungen Betriebe können ab 1. Mai 2015 alternativ das bestehende Lohnsystem oder das Festlohnsystem, welches diesem Zusatzkollektivvertrag unterliegt, anwenden. Im Dienstvertrag, Dienstzettel oder bei der Lohnabrechnung der Arbeitnehmerin des Arbeitnehmers ist das angewandte Lohnsystem festzuhalten. Diese Übergangsregelung endet spätestens zum Betriebe, welche ab dem das Festlohnsystem dieses Zusatzkollektivvertrages anwenden, müssen dieses den Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammer Steiermark oder an die Gewerkschaft vida schriftlich melden. 11. Begünstigungsklausel Bestehende günstigere Vereinbarungen und Regelungen zwischen Arbeiterinnen/Arbeitern und Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern werden durch diesen Zusatzkollektivvertrag nicht berührt. Seite 5 von 9

14 12. Geltungsbeginn und Kündigungsbestimmung Dieser Kollektivvertrag tritt am in Kraft und ist bis unkündbar. Nach dem können beide Vertragsparteien entsprechend den Regeln des 17 ArbVG eine Kündigung des Kollektivvertrages aussprechen. 13. Außerkrafttreten von Kollektivverträgen Folgender Kollektivvertrag tritt mit für alle Betriebe, die der Fachgruppe Hotellerie in der Wirtschaftskammer Steiermark angehören, außer Kraft: Die Vereinbarung zwischen der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Hotel- und Beherbergungsbetriebe und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Hotel, Gastgewerbe, Persönlicher Dienst, gültig ab über die Voraussetzungen für die Einführung eines Festlohnsystem für die Hotellerie in ganz Österreich. Steiermark, am FACHGRUPPE GASTRONOMIE Barbara Krenn Obfrau Mag. Christian Kolbl Geschäftsführer FACHGRUPPE HOTELLERIE Kom.Rat. Johann Spreitzhofer Obmann Dr. Gerhard Kienzl Geschäftsführer GEWERKSCHAFT vida Gottfried Winkler Vorsitzender Bernd Brandstetter Bundesgeschäftsführer Berend Tusch Fachbereichsvorsitzender Andreas Gollner Fachbereichssekretär Seite 6 von 9

15 Anhang A Mitgliederschlichtungsstelle Die Schlichtungsstelle betreffend Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung der Lohntabelle dieses Zusatzkollektivvertrages bzw. über die Einstufung eines Arbeitnehmers in dieser Lohntabelle ist aus zwei Vertretern der jeweiligen Fachgruppen Hotellerie bzw. Gastronomie in der Wirtschaftskammer Steiermark und aus zwei Vertretern der Gewerkschaft vida im Österreichischen Gewerkschaftsbund zusammengesetzt. Vertreter der Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie: Barbara Krenn Karl Wratschko Christian Kolbl Johann Spreitzhofer Johann Sinner Gerhard Kienzl alle p.a. Fachgruppe Gastronomie bzw. Hotellerie in der Wirtschaftskammer Steiermark Vertreter der Gewerkschaft vida: Michaela Oberhofer Sabine Mag.a. Kahr Sabine Trieb Berend Tusch Andreas Gollner alle p.a. der Gewerkschaft vida im Österreichischen Gewerkschaftsbund Seite 7 von 9

16 Anhang B Orientierungstabelle Die nachstehenden Lohngruppen beziehen sich auf die Festlohnvereinbarung dieses Zusatzkollektivvertrages und sollen eine Orientierungshilfe beim Umstieg in das fünfstufige Festlohnsystem sein. Lohngruppe 1: Garantielöhner: Pos. 1 Maitre d hotel, Oberkellner mit mindestens 5 Servierkräften Pos. 2 Maitre d hotel, Oberkellner mit weniger als 5 Servierkräften Pos. 9 Chefportier Festlöhner: Pos. 1 Pos. 2 Pos 3. Chef de cuisine, Küchenchef mit Brigade (mindestens 5 Köche oder Köchinnen Küchenleiter Chef de cuisine, Küchenchef mit Küchenkräften Lohngruppe 2: Garantielöhner: Pos. 2 Maitre d hotel-stellvertreter Festlöhner: Pos. 3 Pos. 4 Pos. 5 Pos. 11 Barchef Sou-Chef, Küchenchefstellvertreter Alleinkoch Küchenwirtschafterin Lohngruppe 3: Garantielöhner: Pos. 3 Chef de rang (Abteilungschef), Chef d`etage, Etagenchef, Barmixer Sommelier (Weinkellner; mit Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Restaurantfachmann/frau (Kellner)) Pos. 4 Demi-chef, Chef de rang-stellvertreter, Kellner mit Inkasso; Revier-, Etagen- (Zimmer-), Frühstück-, Barkellner Pos. 5 Commis de rang, Kellner, Kellner ohne Inkasso, Speisen-, Getränke- Kellner Festlöhner: Pos. 5 Pos. 6 Pos. 7 Alleinkoch Chef de partie, Abteilungskoch (z.b. Gardemanger, Entremetier, Rotisseur, Saucier, Patissier), Grill-, Diätkoch, Barmixer Cuisinier, Koch mit Lehrzeit, Küchenfleischer ArbeitnehmerInnen auf Schutzhütten: Pos. 1 Kellnerin (mit Lehrabschuss) Pos. 2 Köchin (mit Lehrabschuss) Seite 8 von 9

17 Lohngruppe 5: Garantielöhner: Pos. 6 Kellner (Servierkraft) ohne Lehrzeit mit Inkasso Pos. 7 Kellner (Servierkraft) ohne Lehrzeit ohne Inkasso, Bedienungskräfte in Heimen Pos. 8 Hilfskräfte im Service (z.b. Getränkemädchen, Mehlspeisenverkäuferin, MitarbeiterInnen Systemgastronomie ungelernt Pos. 10 Alleinportier, Tag- und Nachtportier Pos. 11 Portiergehilfe, Hotelgehilfe, Lohndiener, Bademeister in Badeanlagen, die nur Hotelgästen zugänglich sind; Hallengehilfe, Liftführer in Beherbergungsbetrieben Pos Zimmermädchen, Alleinzimmermädchen (bzw. -stubenmädchen, - stubenfrau) Pos. 13 Zimmermädchen (bzw. Stubenmädchen, Stubenfrau) Festlöhner: Pos. 8 Pos. 9 Pos. 10 Pos. 12 Pos. 13 Pos. 14 Pos. 15 Pos. 16 Koch ohne Lehrbrief, Hilfskoch, Gasthausköchin, Kaffeeköchin, Salaterin, MitarbeiterInnen in der Systemgastronomie (ungelernt) Küchenhilfskräfte, z.b. Herdmädchen, Geschirrreiniger, Silberputzer Kellermeister Beschließerin (Hotel-, Wäsche-), Gouvernante Kaffeehaus-, Küchen-, Buffet-, Schankkassier (mit oder ohne Schankausgabe), Buffetier mit Inkasso am Bahnhof Kellner- und Schankhilfe, Buffetfräulein, Buffethilfe, Kondukteur Wäscherin, Büglerin, Näherin Raumpfleger, Garderobe-, Toilettenfrau, Toilettenbedienung mit Automaten, Türsteher, sonstige Hilfskräfte ArbeitnehmerInnen auf Schutzhütten: Pos. 1 Kellnerin (wenn ohne Lehrabschluss) Pos. 1 Stubenmädchen Pos. 2 Köchin (wenn ohne Lehrabschluss) Pos. 3 Küchenhilfe, Abwäscherin, männliche und weibliche Hilfskräfte Seite 9 von 9

Beilage 6. Festlohnsystem

Beilage 6. Festlohnsystem Löhne für die Gastronomie und Hotellerie in der Steiermark Beilage 6 Gültig 1. Mai 2016 für alle Betriebe, die den Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammer Steiermark, angehören sowie

Mehr

Die neuen Löhne für das Wiener Gastgewerbe ab 1. Dezember 2012

Die neuen Löhne für das Wiener Gastgewerbe ab 1. Dezember 2012 Die neuen Löhne für das Wiener Gastgewerbe ab 1. Dezember 2012 Erhöhung der Mindestlöhne, die den Betrag von 1.300,-- am 01.07.2012 noch nicht erreicht haben, auf den Betrag von 1.300,--. Laufzeit: ab

Mehr

NOMENKLATUR STEIERMARK, GÜLTIG AB 1. MAI 2017

NOMENKLATUR STEIERMARK, GÜLTIG AB 1. MAI 2017 NOMENKLATUR STEIERMARK, GÜLTIG AB 1. MAI 2017 für alle Betriebe, die den Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammer Steiermark angehören, sowie für alle in diesen Betrieben beschäftigten

Mehr

Die neuen Festlöhne für die Hotellerie in Wien ab 1. Jänner 2015

Die neuen Festlöhne für die Hotellerie in Wien ab 1. Jänner 2015 Die neuen Festlöhne für die Hotellerie in Wien ab 1. Jänner 2015 Erhöhung der Mindestlöhne ab 1. Jänner 2015 auf die unten stehenden Beträge Laufzeit: 1.1.2015 bis 31.12.2015 Die tatsächlich bezahlten

Mehr

ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG

ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG zum Kollektivvertrag für Arbeiter/innen im Hotel- und Gastgewerbe in der ab 1. Juli 2012 geltenden Fassung, mit dem in der Hotellerie Wien ein Festlohnsystem und ein neues Lohnschema

Mehr

NOMENKLATUR STEIERMARK, GÜLTIG AB 1. MAI 2018

NOMENKLATUR STEIERMARK, GÜLTIG AB 1. MAI 2018 NOMENKLATUR STEIERMARK, GÜLTIG AB 1. MAI 2018 für alle Betriebe, die den Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammer Steiermark angehören, sowie für alle in diesen Betrieben beschäftigten

Mehr

NOMENKLATUR GASTRONOMIE WIEN, GÜLTIG AB 1. MAI 2017

NOMENKLATUR GASTRONOMIE WIEN, GÜLTIG AB 1. MAI 2017 Anhang 2 NOMENKLATUR GASTRONOMIE WIEN, GÜLTIG AB 1. MAI 2017 für alle Betriebe, die der Fachgruppe Gastronomie der Wirtschaftskammer Wien angehören, sowie für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiterinnen

Mehr

ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG

ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG zum Kollektivvertrag für die Arbeiterinnen und Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe, in der ab 1. Mai 2015 geltenden Fassung, mit dem für alle Betriebe der Fachgruppen Gastronomie

Mehr

Wien Gastronomie. Umstellung der Lohnpositionen auf die neue Nomenklatur. Qualifizierte Arbeiterinnen und Arbeiter mit großem Verantwortungsbereich

Wien Gastronomie. Umstellung der Lohnpositionen auf die neue Nomenklatur. Qualifizierte Arbeiterinnen und Arbeiter mit großem Verantwortungsbereich Wien Gastronomie Umstellung der Lohnpositionen auf die neue Nomenklatur Lohngruppe 1: Qualifizierte Arbeiterinnen und Arbeiter mit großem Verantwortungsbereich Abteilungsverantwortliche überwiegend im

Mehr

NOMENKLATUR OBERÖSTERREICH, GÜLTIG AB 1. MAI 2018

NOMENKLATUR OBERÖSTERREICH, GÜLTIG AB 1. MAI 2018 NOMENKLATUR OBERÖSTERREICH, GÜLTIG AB 1. MAI 2018 für alle Betriebe, die den Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammer Oberösterreich angehören, sowie für alle in diesen Betrieben beschäftigten

Mehr

NOMENKLATUR OBERÖSTERREICH, GÜLTIG AB 1. MAI 2017

NOMENKLATUR OBERÖSTERREICH, GÜLTIG AB 1. MAI 2017 NOMENKLATUR OBERÖSTERREICH, GÜLTIG AB 1. MAI 2017 für alle Betriebe, die den Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammer Oberösterreich angehören, sowie für alle in diesen Betrieben beschäftigten

Mehr

Löhne für das Hotel- und Gastgewerbe im Burgenland gültig ab 1. Mai 2016

Löhne für das Hotel- und Gastgewerbe im Burgenland gültig ab 1. Mai 2016 Löhne für das Hotel- und Gastgewerbe im Burgenland gültig ab 1. Mai 2016 Die Lohntabelle gilt für alle Arbeiter und Arbeiterinnen (Lehrlinge), die in Betrieben beschäftigt sind, die der Fachgruppe Gastronomie

Mehr

Löhne für das Hotel und Gastgewerbe in Salzburg

Löhne für das Hotel und Gastgewerbe in Salzburg Löhne für das Hotel und Gastgewerbe in Salzburg Gültig ab 1. Mai 2015 1. Service Garantielohn 12. 15. 18. 21. 24. 25. 1.1.Maitre d'hötel, Oberkellne/in mit mindestens 5 Servierkräften 1.2 Mäitre d'hötel-stellvertreter/in,

Mehr

NOMENKLATUR SALZBURG, GÜLTIG AB 1. MAI 2017

NOMENKLATUR SALZBURG, GÜLTIG AB 1. MAI 2017 NOMENKLATUR SALZBURG, GÜLTIG AB 1. MAI 2017 für alle Betriebe, die den Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammer Salzburg angehören, sowie für alle in diesen Betrieben beschäftigten

Mehr

NOMENKLATUR TIROL GÜLTIG AB 1. MAI 2018

NOMENKLATUR TIROL GÜLTIG AB 1. MAI 2018 NOMENKLATUR TIROL GÜLTIG AB 1. MAI 2018 für alle Betriebe, die den Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammer Tirol angehören, sowie für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiterinnen

Mehr

)' $ ! " # # $% # #$ $ $ $ '( )$$ (( * (#%&& #+,( $( )' % )' + 4'!7&/ 3$ #'4 8$!4 7& / 3% %-- %.$ ((

)' $ !  # # $% # #$ $ $ $ '( )$$ (( * (#%&& #+,( $( )' % )' + 4'!7&/ 3$ #'4 8$!4 7& / 3% %-- %.$ (( ! " # # $% # &%!"#$ #$ $ $ $ '( )$$ (( * (#%&& #+,( $( #% "'!(#% $ %-- %.$ (( /0 1%"23%0 22%"2/%0 21%"43%0 430 * *+ ** + * 0 01 *1% *1*,#-#./ 000 1 111%,#/#./ %,# ) 2 % 1 1 3# ', +,, 4 / + 5 #,6 + +% +

Mehr

NOMENKLATUR TIROL GÜLTIG AB 1. MAI 2017

NOMENKLATUR TIROL GÜLTIG AB 1. MAI 2017 NOMENKLATUR TIROL GÜLTIG AB 1. MAI 2017 für alle Betriebe, die den Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammer Tirol angehören, sowie für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiterinnen

Mehr

NOMENKLATUR VORARLBERG GÜLTIG AB 1. MAI 2018

NOMENKLATUR VORARLBERG GÜLTIG AB 1. MAI 2018 NOMENKLATUR VORARLBERG GÜLTIG AB 1. MAI 2018 für alle Betriebe, die den Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammer Vorarlberg angehören, sowie für alle in diesen Betrieben beschäftigten

Mehr

NOMENKLATUR VORARLBERG GÜLTIG AB 1. MAI 2017

NOMENKLATUR VORARLBERG GÜLTIG AB 1. MAI 2017 NOMENKLATUR VORARLBERG GÜLTIG AB 1. MAI 2017 für alle Betriebe, die den Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammer Vorarlberg angehören, sowie für alle in diesen Betrieben beschäftigten

Mehr

Lohntabelle ab 01. Mai 2018 Vorarlberg

Lohntabelle ab 01. Mai 2018 Vorarlberg Lohntabelle ab 01. Mai 2018 Vorarlberg Die Entschädigungen sind in Brutto angegeben. Sie gelten für eine Normalarbeitzeit von 40 Stunden/Woche. Die wöchentliche Normalarbeitszeit ist auf fünf Tage aufzuteilen.

Mehr

Lohntabelle ab 1. Mai 2017

Lohntabelle ab 1. Mai 2017 Lohntabelle ab 1. Mai 2017 Die Lohntabelle gilt für alle ArbeiterInnen (Lehrlinge), die in Betrieben beschäftigt sind, die den Fachgruppen Gastronomie oder Hotellerie des Bundeslandes Niederösterreich

Mehr

NOMENKLATUR KÄRNTEN, GÜLTIG AB 1. MAI 2017

NOMENKLATUR KÄRNTEN, GÜLTIG AB 1. MAI 2017 NOMENKLATUR KÄRNTEN, GÜLTIG AB 1. MAI 2017 für alle Betriebe, die den Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammer Kärnten angehören, sowie für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiterinnen

Mehr

Nomenklatur Niederösterreich gültig ab 1. Mai 2016

Nomenklatur Niederösterreich gültig ab 1. Mai 2016 Nomenklatur Niederösterreich gültig ab 1. Mai 2016 1. Lohnordnung: Lohngruppe 1 Qualifizierte Arbeiterinnen und Arbeiter mit großem Verantwortungsbereich Abteilungsverantwortliche überwiegend im operativen

Mehr

Lohntabelle ab 01. Mai 2016 Vorarlberg

Lohntabelle ab 01. Mai 2016 Vorarlberg Lohntabelle ab 01. Mai 2016 Vorarlberg Die Entschädigungen sind in Brutto angegeben. Sie gelten für eine Normalarbeitzeit von 40 Stunden/Woche. Die wöchentliche Normalarbeitszeit ist auf fünf Tage aufzuteilen.

Mehr

Lohntabelle ab 1. Mai 2016

Lohntabelle ab 1. Mai 2016 Lohntabelle ab 1. Mai 2016 Die Lohntabelle gilt für alle ArbeiterInnen (Lehrlinge), die in Betrieben beschäftigt sind, die den Fachgruppen Gastronomie oder Hotellerie des Bundeslandes Niederösterreich

Mehr

Löhne für das Hotel- und Gastgewerbe in Burgenland

Löhne für das Hotel- und Gastgewerbe in Burgenland Löhne für das Hotel- und Gastgewerbe in Burgenland Gültig 1. Mai 2015 1. Service (männlich, weiblich) 1.1. Maitre d hotel, Oberkellner/in mit mindestens fünf Servierkräften 1.2. Maitre d hotel-stellvertreter/in,

Mehr

Burgenland Mindestlöhne und - gehälter Für Arbeiter und Angestellte im Gastgewerbe Gültig von:

Burgenland Mindestlöhne und - gehälter Für Arbeiter und Angestellte im Gastgewerbe Gültig von: Burgenland Mindestlöhne und - gehälter Für Arbeiter und Angestellte im Gastgewerbe Gültig von: 01.05.2016-30.04.2017 erstellt von: Hermann Semlitsch Geschäftsführer 27.09.2016 Firma: hgc Hotellerie & Gastronomie

Mehr

NEUE LOHN - UND GEHALTSTABELLEN Seiten 5-10 GAST WIRTE STAMMTISCHE TOP - THEMEN: Seiten 3-4. April Ausgabe Nr. 2

NEUE LOHN - UND GEHALTSTABELLEN Seiten 5-10 GAST WIRTE STAMMTISCHE TOP - THEMEN: Seiten 3-4. April Ausgabe Nr. 2 Ausgabe Nr. 2 April 2017 für die Mitglieder der Fachgruppen Gastronomie & Hotellerie TOP - THEMEN: GAST WIRTE STAMMTISCHE Seiten 3-4 NEUE LOHN - UND GEHALTSTABELLEN Seiten 5-10 GÄSTEBEWERTUNGEN INHALT

Mehr

Löhne für das Hotel und Gastgewerbe in Salzburg. Gültig ab 1. September Garantielohn. 13. bis 15. Jahr. 19. bis 21. Jahr. 10. bis 12.

Löhne für das Hotel und Gastgewerbe in Salzburg. Gültig ab 1. September Garantielohn. 13. bis 15. Jahr. 19. bis 21. Jahr. 10. bis 12. Löhne für das Hotel und Gastgewerbe in Salzburg Gültig ab 1. September 2014 1. Service 1.1.Maitre d'hötel, Oberkellner mit mindestens 5 Servierkräften 1.2 Mäitre d'hötel-stellvertreter, Oberkellner mit

Mehr

Mindestlöhne für die ArbeiterInnen und Angestellten im Salzburger Gastgewerbe

Mindestlöhne für die ArbeiterInnen und Angestellten im Salzburger Gastgewerbe Mindestlöhne für die ArbeiterInnen und Angestellten im Salzburger Gastgewerbe gültig ab 01. Mai 2010 Diese Lohntabelle ist Bestandteil des Bundeskollektivvertrages für das Österreichische Hotel und Gastgewerbe.

Mehr

SONDERAUSGABE GEDECKT FESTLOHNSYSTEM IM HOTEL- UND GASTGEWERBE AB 1. MAI 2015 ENDLICH FESTLOHN

SONDERAUSGABE GEDECKT FESTLOHNSYSTEM IM HOTEL- UND GASTGEWERBE AB 1. MAI 2015 ENDLICH FESTLOHN Für Mitglieder der Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie GEDECKT NR. 2, MÄRZ 2015 SONDERAUSGABE IM HOTEL- UND GASTGEWERBE AB 1. MAI 2015 Hans Spreitzhofer ENDLICH FESTLOHN Das Garantielohnsystem mit seiner

Mehr

ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG

ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG zum Kollektivvertrag für die Angestellten im Hotel- und Gastgewerbe in der ab 1. Juli 2012 geltenden Fassung, mit dem in der Hotellerie Wien ein neues Gehaltsschema eingeführt wird

Mehr

Lohntabelle für die Gastronomie und Hotellerie im Burgenland ab 1. Juli 2012

Lohntabelle für die Gastronomie und Hotellerie im Burgenland ab 1. Juli 2012 Lohntabelle für die Gastronomie und Hotellerie im Burgenland ab 1. Juli 2012 Die Lohntabelle gilt für alle Arbeiter und Arbeiterinnen (Lehrlinge), die in Betrieben beschäftigt sind, die der Fachgruppe

Mehr

kollektivvertraglichen Löhne um jeweils 2,3 Prozent erhöht. Die Erhöhung bei den Lehrlingsentschädigungen beträgt jeweils 2,5 Prozent.

kollektivvertraglichen Löhne um jeweils 2,3 Prozent erhöht. Die Erhöhung bei den Lehrlingsentschädigungen beträgt jeweils 2,5 Prozent. r. 3, Mai ach drei intensiven Verhandlungsrunden konnte ein Lohnabschluss (siehe Lohntabelle ) für alle rbeiter im österreichischen Hotelund Gastgewerbe erreicht werden. Mit Wirksamkeit vom 1. 5. wurden

Mehr

SONDERAUSGABE GEDECKT NEUE LÖHNE UND NEUES LOHNSYSTEM AB SEITEN 2-10 FESTSETZUNG VON TRINKGELDPAUSCHALEN SEITE 11

SONDERAUSGABE GEDECKT NEUE LÖHNE UND NEUES LOHNSYSTEM AB SEITEN 2-10 FESTSETZUNG VON TRINKGELDPAUSCHALEN SEITE 11 Für Mitglieder der Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie GEDECKT NR. 3, MAI 2015 SONDERAUSGABE FESTSETZUNG VON TRINKGELDPAUSCHALEN SEITE 11 MELDUNG ÜBER DEN UMSTIEG AUF DAS FESTLOHNSYSTEM SEITE 12 NEUE

Mehr

ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG FÜR ARBEITERINNEN BEI MCDONALD S ÖSTERREICH

ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG FÜR ARBEITERINNEN BEI MCDONALD S ÖSTERREICH ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG FÜR ARBEITERINNEN BEI MCDONALD S ÖSTERREICH Abgeschlossen zwischen dem Fachverband Gastronomie, 1045 Wien, Wiedner Hauptstr. 63 einerseits und der Gewerkschaft vida, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz

Mehr

Zusatzkollektivvertrag für ArbeiterInnen bei McDonald ś Österreich

Zusatzkollektivvertrag für ArbeiterInnen bei McDonald ś Österreich Home > Kollektivverträge > Zusatzkollektivvertrag für ArbeiterInnen bei McDonald ś Österreich Zusatzkollektivvertrag für ArbeiterInnen bei McDonald ś Österreich inkl. der aktuellen Lohntafeln Gilt für

Mehr

Lohnabkommen für Friseurinnen und Friseure

Lohnabkommen für Friseurinnen und Friseure Lohnabkommen für Friseurinnen und Friseure Seite 1 von 6 1 Kollektivvertragsparteien Der Kollektivvertrag wird abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Friseure einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund,

Mehr

Lohnabkommen für Friseurinnen und Friseure

Lohnabkommen für Friseurinnen und Friseure Lohnabkommen für Friseurinnen und Friseure Seite 1 von 5 1 Kollektivvertragsparteien Der Kollektivvertrag wird abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Friseure einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund,

Mehr

GEDECKT LÖHNE & GEHÄLTER MIT 1. MAI 2011 DAS GARANTIELOHNSYSTEM 2,05% MEHR LOHN UND GEHALT FÜR DIE ARBEITER UND ANGESTELLTEN IM HOTEL- UND GASTGEWERBE

GEDECKT LÖHNE & GEHÄLTER MIT 1. MAI 2011 DAS GARANTIELOHNSYSTEM 2,05% MEHR LOHN UND GEHALT FÜR DIE ARBEITER UND ANGESTELLTEN IM HOTEL- UND GASTGEWERBE GZ 02Z032927 M - P.b.b. Verlagspostamt 8020 Gra Für Mitglieder der Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie GEDECKT NR. 3, MAI 2011 NEUE MINDESTLÖHNE! Bei den letten Kollektivvertragsverhandlungen wurde

Mehr

HOLZ- UND KUNSTSTOFFVERARBEITENDE GEWERBE ÖSTERREICHS. Tischler und Holzgestalter. Lohnordnungen

HOLZ- UND KUNSTSTOFFVERARBEITENDE GEWERBE ÖSTERREICHS. Tischler und Holzgestalter. Lohnordnungen Beilage zum Kollektivvertrag für das HOLZ- UND KUNSTSTOFFVERARBEITENDE GEWERBE ÖSTERREICHS in der für die Tischler und Holzgestalter geltenden Fassung Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai 2019 Anhang I Lohnordnungen

Mehr

Beilage BODENLEGERGEWERBE. Lohnordnung. zum Kollektivvertrag für das. Gültig ab

Beilage BODENLEGERGEWERBE. Lohnordnung. zum Kollektivvertrag für das. Gültig ab Beilage zum Kollektivvertrag für das BODENLEGERGEWERBE Lohnordnung Gültig ab 1. Mai 2017 KOLLEKTIVVERTRAG für das Bodenlegergewerbe abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe einerseits

Mehr

Kollektivvertrag. Artikel I Geltungsbereich. 2. Fachlich: für alle Mitgliedsbetriebe der Bundesinnung der Tischler und Holzgestalter.

Kollektivvertrag. Artikel I Geltungsbereich. 2. Fachlich: für alle Mitgliedsbetriebe der Bundesinnung der Tischler und Holzgestalter. Kollektivvertrag abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Tischler und Holzgestalter einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Bau-Holz, andererseits. Artikel I Geltungsbereich

Mehr

Beschäftigungsgruppen Niederösterreich

Beschäftigungsgruppen Niederösterreich Beschäftigungsgruppen Niederösterreich Einstufung Gegenüberstellung Beschäftigungsgruppen alt Beschäftigungsgruppen neu Hoteldirektor, Geschäftsführer Abteilungsleiter/innen, die aufgr entsprechender Qualifikationen

Mehr

Beilage BODENLEGERGEWERBE. Lohnordnung. zum Kollektivvertrag für das. in der Fassung vom 1. Mai Gültig ab

Beilage BODENLEGERGEWERBE. Lohnordnung. zum Kollektivvertrag für das. in der Fassung vom 1. Mai Gültig ab Beilage zum Kollektivvertrag für das BODENLEGERGEWERBE in der Fassung vom 1. Mai 1999 Lohnordnung Gültig ab 1. Mai 2012 KOLLEKTIVVERTRAG für das Bodenlegergewerbe abgeschlossen zwischen der Bundesinnung

Mehr

Die neuen Gehälter für das Wiener Gastgewerbe ab 1. Juli 2012

Die neuen Gehälter für das Wiener Gastgewerbe ab 1. Juli 2012 Die neuen Gehälter für das Wiener Gastgewerbe ab 1. Juli 2012 Erhöhung der Mindestgehälter, die per 30.6.2012 den Betrag von 1.208,- nicht übersteigen, um 3 %. Erhöhung der Mindestgehälter, die per 30.6.2012

Mehr

LOHNVERTRAG Konditoren (ZuckerbäckerInnen) Vorarlberg

LOHNVERTRAG Konditoren (ZuckerbäckerInnen) Vorarlberg LOHNVERTRAG Konditoren (ZuckerbäckerInnen) Vorarlberg 1. März 2018 www.proge.at KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN! Das bedruckte Papier, das ihr mit diesem Lohnvertrag in Händen haltet, ist sehr viel mehr wert,

Mehr

Anhang I. Lohnordnungen für die Berufszweige der Tischler und Holzgestalter. Kollektivvertrag

Anhang I. Lohnordnungen für die Berufszweige der Tischler und Holzgestalter. Kollektivvertrag Anhang I Lohnordnungen für die Berufszweige der Tischler und Holzgestalter Kollektivvertrag abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Tischler und Holzgestalter einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund,

Mehr

HOLZ- UND KUNSTSTOFF- VERARBEITENDE GEWERBE ÖSTERREICHS

HOLZ- UND KUNSTSTOFF- VERARBEITENDE GEWERBE ÖSTERREICHS Beilage zum Kollektivvertrag für das HOLZ- UND KUNSTSTOFF- VERARBEITENDE GEWERBE ÖSTERREICHS in der für die Tischler und Holzgestalter geltenden Fassung Rahmenrechtliche Änderungen und Lohnordnungen Gültig

Mehr

KOLLEKTIVVERTRAG. für die Angestellten im Hotel- und Gastgewerbe VOM 1. JULI 2012

KOLLEKTIVVERTRAG. für die Angestellten im Hotel- und Gastgewerbe VOM 1. JULI 2012 KOLLEKTIVVERTRAG für die Angestellten im Hotel- und Gastgewerbe VOM 1. JULI STAND INKLUSIVE SCHEMAREFORM VOM 1. MAI 2015 (HOTELLERIE WIEN 1. JÄNNER 2016 BZW 1. MAI 2016) www.gpa-djp.at Unser Service für

Mehr

K O L L E K T I V V E R T R A G

K O L L E K T I V V E R T R A G K O L L E K T I V V E R T R A G 2016 abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer Vorarlberg, Fachgruppe der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Textilindustrie einerseits und

Mehr

LOHNVERTRAG Konditoren (ZuckerbäckerInnen) Niederösterreich

LOHNVERTRAG Konditoren (ZuckerbäckerInnen) Niederösterreich LOHNVERTRAG Konditoren (ZuckerbäckerInnen) Niederösterreich 1. Juni 2017 www.proge.at KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN! Das bedruckte Papier, das ihr mit diesem Lohnvertrag in Händen haltet, ist sehr viel mehr

Mehr

KOLLEKTIVVERTRAG. für die Angestellten im Hotel- und Gastgewerbe

KOLLEKTIVVERTRAG. für die Angestellten im Hotel- und Gastgewerbe KOLLEKTIVVERTRAG für die Angestellten im Hotel- und Gastgewerbe VOM 1. JULI STAND VOM 1.MAI 2018 INKLUSIVE SCHEMAREFORM AB 1. MAI 2015 www.gpa-djp.at Unser Service für Sie: Rechtsberatung und Rechtsschutz

Mehr

Beilage TAPEZIERERGEWERBE. Lohnordnung. zum Kollektivvertrag für das. Gültig ab

Beilage TAPEZIERERGEWERBE. Lohnordnung. zum Kollektivvertrag für das. Gültig ab Beilage zum Kollektivvertrag für das TAPEZIERERGEWERBE Lohnordnung Gültig ab 1. Mai 2012 KOLLEKTIVVERTRAG abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Maler und Tapezierer Österreichs einerseits und dem

Mehr

L I S T E P O S I T I O N E N F Ü R L O H N B E N C H M A R K Küchenpositionen

L I S T E P O S I T I O N E N F Ü R L O H N B E N C H M A R K Küchenpositionen L I S T E P O S I T I O N E N F Ü R L O H N B E N C H M A R K Küchenpositionen 121 51 Küchenchef mit Brigade (mind. 5 Köche) Chef Küchenchef einer Brigade mit mindestens 5 Köchen. Für die Bewertung sind

Mehr

Beilage GLASERGEWERBE. Lohnordnungen. zum Kollektivvertrag für das. Gültig ab

Beilage GLASERGEWERBE. Lohnordnungen. zum Kollektivvertrag für das. Gültig ab Beilage zum Kollektivvertrag für das GLASERGEWERBE Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai KOLLEKTIVVERTRAG abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler einerseits und dem Österreichischen

Mehr

Beilage. holz- und kunststoffverarbeitende. Österreichs. Rahmenrechtliche Änderungen. und. Lohnordnungen. zum Kollektivvertrag.

Beilage. holz- und kunststoffverarbeitende. Österreichs. Rahmenrechtliche Änderungen. und. Lohnordnungen. zum Kollektivvertrag. Beilage zum Kollektivvertrag holz- und kunststoffverarbeitende Gewerbe Österreichs vom 19. April 2012 Rahmenrechtliche Änderungen und Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai 2012 - 2 - abgeschlossen zwischen der

Mehr

KOLLEKTIVVERTRAG. für die Angestellten im Hotel- und Gastgewerbe VOM 1. JULI 2012 STAND VOM 1. MAI 2016

KOLLEKTIVVERTRAG. für die Angestellten im Hotel- und Gastgewerbe VOM 1. JULI 2012 STAND VOM 1. MAI 2016 KOLLEKTIVVERTRAG für die Angestellten im Hotel- und Gastgewerbe VOM 1. JULI STAND VOM 1. MAI 2016 INKLUSIVE SCHEMAREFORM AB 1. MAI 2015 www.gpa-djp.at Unser Service für Sie: Rechtsberatung und Rechtsschutz

Mehr

KOLLEKTIVVERTRAG. für die Angestellten im Hotel- und Gastgewerbe

KOLLEKTIVVERTRAG. für die Angestellten im Hotel- und Gastgewerbe KOLLEKTIVVERTRAG für die Angestellten im Hotel- und Gastgewerbe VOM 1. JULI STAND VOM 1.MAI 2017 INKLUSIVE SCHEMAREFORM AB 1.MAI 2015 www.gpa-djp.at Unser Service für Sie: Rechtsberatung und Rechtsschutz

Mehr

LOHNVERTRAG Konditoren (ZuckerbäckerInnen) Steiermark

LOHNVERTRAG Konditoren (ZuckerbäckerInnen) Steiermark LOHNVERTRAG Konditoren (ZuckerbäckerInnen) Steiermark 1. Juli 1018 www.proge.at KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN! Das bedruckte Papier, das ihr mit diesem Lohnvertrag in Händen haltet, ist sehr viel mehr wert,

Mehr

Beilage GLASERGEWERBE. Lohnordnungen. zum Kollektivvertrag für das. Gültig ab

Beilage GLASERGEWERBE. Lohnordnungen. zum Kollektivvertrag für das. Gültig ab Beilage zum Kollektivvertrag für das GLASERGEWERBE Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai KOLLEKTIVVERTRAG abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler einerseits und dem Österreichischen

Mehr

zum Rahmenkollektivvertrag und zu den Zusatz-Kollektivverträgen für die ANGESTELLTEN in der Stein- und keramischen Industrie Österreich

zum Rahmenkollektivvertrag und zu den Zusatz-Kollektivverträgen für die ANGESTELLTEN in der Stein- und keramischen Industrie Österreich Beilage zum Rahmenkollektivvertrag und zu den Zusatz-Kollektivverträgen für die ANGESTELLTEN in der Stein- und keramischen Industrie Österreich Erhöhung der Gehälter Änderung des Rahmenkollektivvertrags

Mehr

zum Rahmenkollektivvertrag und zu den Zusatz-Kollektivverträgen für die ANGESTELLTEN in der Stein- und keramischen Industrie - Österreich

zum Rahmenkollektivvertrag und zu den Zusatz-Kollektivverträgen für die ANGESTELLTEN in der Stein- und keramischen Industrie - Österreich Beilage zum Rahmenkollektivvertrag und zu den Zusatz-Kollektivverträgen für die ANGESTELLTEN in der Stein- und keramischen Industrie - Österreich Erhöhung der Gehälter Änderung des Rahmenkollektivvertrags

Mehr

Kollektivvertrag für Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe

Kollektivvertrag für Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1. Geltungsbereich Kollektivvertrag für Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe gültig ab 1.5.2007 a) Räumlich:Für das Gebiet der Republik Österreich. b) Fachlich: Für alle Betriebe,

Mehr

zum Kollektivvertrag für das HAFNER-, PLATTEN- UND FLIESENLEGERGEWERBE (inklusive Keramikergewerbe) In der Fassung vom 1. Mai 2004 Lohnordnungen

zum Kollektivvertrag für das HAFNER-, PLATTEN- UND FLIESENLEGERGEWERBE (inklusive Keramikergewerbe) In der Fassung vom 1. Mai 2004 Lohnordnungen Beilage zum Kollektivvertrag für das HAFNER-, PLATTEN- UND FLIESENLEGERGEWERBE (inklusive Keramikergewerbe) In der Fassung vom 1. Mai 2004 Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai KOLLEKTIVVERTRAG abgeschlossen

Mehr

Beilage BAUHILFSGEWERBE. Rahmenrechtliche Änderungen und Lohnordnungen. zum Kollektivvertrag für das. Gültig ab

Beilage BAUHILFSGEWERBE. Rahmenrechtliche Änderungen und Lohnordnungen. zum Kollektivvertrag für das. Gültig ab Beilage zum Kollektivvertrag für das BAUHILFSGEWERBE Rahmenrechtliche Änderungen und Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai 2016 KOLLEKTIVVERTRAG für das Bauhilfsgewerbe abgeschlossen zwischen der Bundesinnung

Mehr

K O L L E K T I V V E R T R A G

K O L L E K T I V V E R T R A G 2017 K O L L E K T I V V E R T R A G abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer für Vorarlberg, Fachgruppe der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie Berufsgruppe Stickereiwirtschaft, einerseits

Mehr

Lohntabellen und Lehrlingsentschädigungen für die gewerblichen Buchbinder, Kartonagewarenerzeuger, Etuimacher und Papierverarbeiter Österreichs

Lohntabellen und Lehrlingsentschädigungen für die gewerblichen Buchbinder, Kartonagewarenerzeuger, Etuimacher und Papierverarbeiter Österreichs kollektivvertrag_djp_mutation_titel 25.04.2007 12:26 Uhr Seite 1 Lohntabellen und Lehrlingsentschädigungen für die gewerblichen Buchbinder, Kartonagewarenerzeuger, Etuimacher und Papierverarbeiter Österreichs

Mehr

zum Kollektivvertrag für das HAFNER-, PLATTEN- UND FLIESENLEGERGEWERBE (inklusive Keramikergewerbe) In der Fassung vom 1. Mai 2004 Lohnordnungen

zum Kollektivvertrag für das HAFNER-, PLATTEN- UND FLIESENLEGERGEWERBE (inklusive Keramikergewerbe) In der Fassung vom 1. Mai 2004 Lohnordnungen Beilage zum Kollektivvertrag für das HAFNER-, PLATTEN- UND FLIESENLEGERGEWERBE (inklusive Keramikergewerbe) In der Fassung vom 1. Mai 2004 Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai KOLLEKTIVVERTRAG abgeschlossen

Mehr

KOLLEKTIVVERTRAG. abgeschlossen zwischen dem. Fachverband der Glasindustrie. einerseits und dem

KOLLEKTIVVERTRAG. abgeschlossen zwischen dem. Fachverband der Glasindustrie. einerseits und dem KOLLEKTIVVERTRAG 2016 abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Glasindustrie einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund Gewerkschaft der Privatangestellten- Druck, Journalismus, Papier andererseits.

Mehr

L O H N T A F E L. abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, VERBAND ÖSTERREICHISCHER GROSSBÄCKER

L O H N T A F E L. abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, VERBAND ÖSTERREICHISCHER GROSSBÄCKER L O H N T A F E L abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, VERBAND ÖSTERREICHISCHER GROSSBÄCKER 1030 Wien, Zaunergasse 1-3 und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund,

Mehr

PROPAK RS Nr. 02/2018 vom 6. März Allgemeines Rundschreiben 02/2018

PROPAK RS Nr. 02/2018 vom 6. März Allgemeines Rundschreiben 02/2018 Allgemeines Rundschreiben 02/2018 Lohn- Lohn- und und Gehaltsabschluss 2016 Sehr geehrte Damen und Herren, der Fachverband PROPAK hat nach schwierigen Verhandlungen am 22. Februar 2018 mit der Gewerkschaft

Mehr

Information über den Kollektivvertrag für das MALER-, LACKIERER- UND SCHILDERHERSTELLERGEWERBE. Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai 2009 bzw. 1.

Information über den Kollektivvertrag für das MALER-, LACKIERER- UND SCHILDERHERSTELLERGEWERBE. Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai 2009 bzw. 1. Information über den Kollektivvertrag für das MALER-, LACKIERER- UND SCHILDERHERSTELLERGEWERBE I. Kollektivvertragslöhne Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai 2009 bzw. 1. Mai 2010 Gültig ab A) 1. Mai 2009 B)

Mehr

Lohntafel A ab 1. April 2016 für die Arbeiter folgender Abteilungen der "Unser Lagerhaus"- Warenhandelsgesellschaft m.b.h.

Lohntafel A ab 1. April 2016 für die Arbeiter folgender Abteilungen der Unser Lagerhaus- Warenhandelsgesellschaft m.b.h. 14 Lohntafel A ab 1. April 2016 für die Arbeiter folgender Abteilungen der "Unser Lagerhaus"- Warenhandelsgesellschaft m.b.h. Warenabteilung, Silo, Mischfutterwerk, Maschinenabteilung, Zentrale 1. Raumpflegepersonal

Mehr

3. Angestellte, die nach dem 31. Mai 2017 in eine Firma eingetreten sind, haben keinen Anspruch auf Erhöhung ihres Istgehaltes.

3. Angestellte, die nach dem 31. Mai 2017 in eine Firma eingetreten sind, haben keinen Anspruch auf Erhöhung ihres Istgehaltes. KOLLEKTIVVERTRAG 2017 abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Glasindustrie einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund Gewerkschaft der Privatangestellten- Druck, Journalismus, Papier andererseits.

Mehr

Beilage DACHDECKERGEWERBE. Lohnordnungen. zum Kollektivvertrag für das. Gültig ab

Beilage DACHDECKERGEWERBE. Lohnordnungen. zum Kollektivvertrag für das. Gültig ab Beilage zum Kollektivvertrag für das DACHDECKERGEWERBE Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai KOLLEKTIVVERTRAG abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler einerseits und dem Österreichischen

Mehr

Anhang I. Lohnordnung für die Berufszweige der Musikinstrumentenerzeuger. Kollektivvertrag

Anhang I. Lohnordnung für die Berufszweige der Musikinstrumentenerzeuger. Kollektivvertrag Anhang I Lohnordnung für die Berufszweige der Musikinstrumentenerzeuger Kollektivvertrag abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Kunsthandwerke einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund,

Mehr

K O L L E K T I V V E R T R A G

K O L L E K T I V V E R T R A G K O L L E K T I V V E R T R A G abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, VERBAND DER BRAUEREIEN 1030 Wien, Zaunergasse 1-3, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund,

Mehr

Die Übereinkommen treten mit 1. Mai 2003 in Kraft und sehen eine Anhebung der kollektivvertraglichen

Die Übereinkommen treten mit 1. Mai 2003 in Kraft und sehen eine Anhebung der kollektivvertraglichen Inhalt: Lohn- und Gehaltstabelle ab 1. Mai Kostenlose Bewerbung von Stellplätzen für Reisemobile Warnung vor Zechprellern: Tipps für Vorgangsweise Saisonierkontingent, Probleme durch neue Saisonierregelung

Mehr

KOLLEKTIVVERTRAG. für die Arbeitnehmer in Videotheken STAND 1. NOVEMBER 1998 IN DER FASSUNG VOM 1. JÄNNER Die GPA-DJP in ganz Österreich

KOLLEKTIVVERTRAG. für die Arbeitnehmer in Videotheken STAND 1. NOVEMBER 1998 IN DER FASSUNG VOM 1. JÄNNER Die GPA-DJP in ganz Österreich KOLLEKTIVVERTRAG für die Arbeitnehmer in Videotheken STAND 1. NOVEMBER 1998 IN DER FASSUNG VOM 1. JÄNNER 2013 Die GPA-DJP in ganz Österreich KOLLEKTIVVERTRAG für die Arbeitnehmer in Videotheken abgeschlossen

Mehr

KOLLEKTIVVERTRAG. abgeschlossen zwischen dem. Fachverband der Glasindustrie. einerseits und dem

KOLLEKTIVVERTRAG. abgeschlossen zwischen dem. Fachverband der Glasindustrie. einerseits und dem KOLLEKTIVVERTRAG 2018 abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Glasindustrie einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund Gewerkschaft der Privatangestellten- Druck, Journalismus, Papier andererseits.

Mehr

kollektivvertrag für die Angestellten im Hotel- und Gastgewerbe

kollektivvertrag für die Angestellten im Hotel- und Gastgewerbe kollektivvertrag für die Angestellten im Hotel- und Gastgewerbe GÜLTIG AB 1. Mai www.gpa-djp.at Unser Service für Sie: Rechtsberatung und Rechtsschutz in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten Beratung zu

Mehr

Beilage DACHDECKERGEWERBE. Lohnordnungen. zum Kollektivvertrag für das. Gültig ab

Beilage DACHDECKERGEWERBE. Lohnordnungen. zum Kollektivvertrag für das. Gültig ab Beilage zum Kollektivvertrag für das DACHDECKERGEWERBE Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai KOLLEKTIVVERTRAG abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler einerseits und dem Österreichischen

Mehr

Lohn- und Gehaltsabschluss ab 1. Mai 2004

Lohn- und Gehaltsabschluss ab 1. Mai 2004 Lohn- und Gehaltsabschluss ab 1. Mai 2004 NEUE LÖHNE UND GEHÄLTER AB 1. MAI 2004 Nach intensiven Verhandlungen wurden am 20. April neue Kollektivvertragslöhne und - gehälter für die rund 150.000 Arbeiter

Mehr

zum Kollektivvertrag für BAUHILFSGEWERBE Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai 2011

zum Kollektivvertrag für BAUHILFSGEWERBE Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai 2011 Beilage zum Kollektivvertrag für BAUHILFSGEWERBE Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai 2011 Kollektivvertrag für Bauhilfsgewerbe Mai 2011 Seite 1 Kollektivvertrag für das Bauhilfsgewerbe abgeschlossen zwischen

Mehr

1. Kollektivverträge Allgemeines. Kollektivverträge sind schriftliche Verträge, die im Rahmen der österreichischen Sozialpartnerschaft

1. Kollektivverträge Allgemeines. Kollektivverträge sind schriftliche Verträge, die im Rahmen der österreichischen Sozialpartnerschaft Kollektivverträge Allgemeines 1.1. Allgemeines 1. Kollektivverträge Kollektivverträge sind schriftliche Verträge, die im Rahmen der österreichischen Sozialpartnerschaft abgeschlossen werden. Sozialpartner

Mehr

zum Kollektivvertrag für BAUHILFSGEWERBE Rahmenrechtliche Änderungen und Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai 2010

zum Kollektivvertrag für BAUHILFSGEWERBE Rahmenrechtliche Änderungen und Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai 2010 Beilage zum Kollektivvertrag für BAUHILFSGEWERBE Rahmenrechtliche Änderungen und Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai 2010 Kollektivvertrag für Bauhilfsgewerbe 2010-2012 Seite 1 Kollektivvertrag für das Bauhilfsgewerbe

Mehr

Kollektivvertrag. 15 (vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses durch den Bediensteten)

Kollektivvertrag. 15 (vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses durch den Bediensteten) Kollektivvertrag Dieser Kollektivvertrag wurde zwischen der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Seilbahnen, Wien 4, Wiedner Hauptstraße 63, einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund,

Mehr

LOHNVERTRAG Suppenindustrie

LOHNVERTRAG Suppenindustrie LOHNVERTRAG Suppenindustrie 1. Dezember 2017 www.proge.at KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN! Das bedruckte Papier, das ihr mit diesem Lohnvertrag in Händen haltet, ist sehr viel mehr wert, als es auf den ersten

Mehr

ZUSATZPROTOKOLL Kollektivvertrag für die Handelsangestellten Österreichs per

ZUSATZPROTOKOLL Kollektivvertrag für die Handelsangestellten Österreichs per ZUSATZPROTOKOLL Kollektivvertrag für die Handelsangestellten Österreichs per 1.1.2017 Anhang Gehaltsordnung laut XIX Aufgrund zahlreicher Anfragen zur neuen Regelung für Angestellte mit Provision haben

Mehr

L O H N T A F E L. abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, VERBAND ÖSTERREICHISCHER GROSSBÄCKER

L O H N T A F E L. abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, VERBAND ÖSTERREICHISCHER GROSSBÄCKER L O H N T A F E L abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, VERBAND ÖSTERREICHISCHER GROSSBÄCKER 1030 Wien, Zaunergasse 1-3 und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund,

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 7 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2010 Ausgegeben am 1. Dezember 2010 Teil II 384. Verordnung: Festsetzung des Mindestlohntarifs für im Haushalt Beschäftigte für Wien 384.

Mehr

Berufsausbildung und Karrierechancen in Hotellerie und Gastronomie. Koch/Köchin

Berufsausbildung und Karrierechancen in Hotellerie und Gastronomie. Koch/Köchin Berufsausbildung und Karrierechancen in Hotellerie und Gastronomie Koch/Köchin Gute Gründe für eine Ausbildung im Gastgewerbe Wohl keine andere Branche in Deutschland ist so spannend und abwechslungsreich

Mehr

Fachverband Hotellerie. FAQs zur Neueinstufung im Kollektivvertrag für Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe

Fachverband Hotellerie. FAQs zur Neueinstufung im Kollektivvertrag für Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe Fachverband Hotellerie FAQs zur Neueinstufung im Kollektivvertrag für Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe Information, 23. Juni 2015 FAQs zur Neueinstufung im KV nach Schemareform 2015 für die Angestellten

Mehr

Beilage BAUHILFSGEWERBE. Rahmenrechtliche Änderungen und Lohnordnungen. zum Kollektivvertrag für das. Gültig ab

Beilage BAUHILFSGEWERBE. Rahmenrechtliche Änderungen und Lohnordnungen. zum Kollektivvertrag für das. Gültig ab Beilage zum Kollektivvertrag für das BAUHILFSGEWERBE Rahmenrechtliche Änderungen und Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai 2012 KOLLEKTIVVERTRAG abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe und

Mehr

Beilage GLASERGEWERBE. Lohnordnungen. zum Kollektivvertrag für das. Gültig ab

Beilage GLASERGEWERBE. Lohnordnungen. zum Kollektivvertrag für das. Gültig ab Beilage zum Kollektivvertrag für das GLASERGEWERBE Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai KOLLEKTIVVERTRAG abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler einerseits und dem Österreichischen

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 7 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2010 Ausgegeben am 1. Dezember 2010 Teil II 384. Verordnung: Festsetzung des Mindestlohntarifs für im Haushalt Beschäftigte für Wien 384.

Mehr