Die neuen Festlöhne für die Hotellerie in Wien ab 1. Jänner 2015

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1 Die neuen Festlöhne für die Hotellerie in Wien ab 1. Jänner 2015 Erhöhung der Mindestlöhne ab 1. Jänner 2015 auf die unten stehenden Beträge Laufzeit: bis Die tatsächlich bezahlten Löhne müssen nur dann und insoweit erhöht werden, als sie die nachstehenden Mindestsätze nicht erreichen. Tageslohn = 1/22stel des es Stundenlohn = 1/173stel des es Lohngruppen bis zum vollendeten 5. Jahr 6. Jahr 11. Jahr 16. Jahr 21. Jahr Lohngruppe , , , , ,30 Qualifizierte Facharbeiter/innen mit großem Verantwortungsbereich: Abteilungsverantwortliche überwiegend im operativen Geschäft, die aufgrund entsprechender Qualifikationen sehr anspruchsvolle berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten, für den Wareneinkauf und die Kalkulation in ihrer Abteilung verantwortlich sind, umfassende fachliche und personelle Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen. Restaurantchef/in Chefportier/in Küchenchef/in Lohngruppe , , , , ,90 Qualifizierte Facharbeiter/innen mit erweitertem Verantwortungsbereich: Arbeiter/innen mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule, die nicht unter Lohngruppe 1 fallen, sowie Stellvertreter/innen von Arbeitern/Arbeiterinnen in der Lohngruppe 1, die berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten, Kunden und Gäste entsprechend fachlich beraten und fachliche Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen. Restaurantchef/in, der/die nicht unter Lohngruppe 1 fällt Restaurantchef-Stellvertreter/in Küchenchef/in, der/die nicht unter Lohngruppe 1 fällt Küchenchef-Stellvertreter/in Chef de rang, der aufgrund seines erweiterten Verantwortungs-bereiches nicht unter Lohngruppe 3 fällt Chef de partie, der aufgrund seines erweiterten Verantwortungs-bereiches nicht unter Lohngruppe 3 fällt

2 Lohngruppe , , , , ,50 Facharbeiter/innen im berufseinschlägigen Aufgabenbereich: Arbeiter/innen mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule, die berufseinschlägige Arbeiten nach Anweisung verantwortungsbewusst verrichten und Kunden und Gäste entsprechend fachlich beraten. Restaurantfachmann/-frau mit oder ohne Inkasso Koch/Köchin, Konditor/in und Bäcker/in, jeweils mit abgeschlossener Berufsausbildung Tag-/Nachtportier/in mit abgeschlossener Berufsausbildung Elektriker/in, Haustischler/in und Chauffeur/in, jeweils mit abgeschlossener Berufsausbildung, der/die als solche eingesetzt wird. Lohngruppe 4a 1.512,00 Arbeiter/innen nach 3 Monaten im 1. und 2. Gehilfenjahr: Arbeiter/innen mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule in den ersten zwei Jahren nach Lehrabschluss bzw. Schulabschluss, nach 3 Monaten im 1. Gehilfenjahr. Restaurantfachmann/-frau und Koch/Köchin, jeweils im 1. und 2. Gehilfenjahr nach der Behaltezeit Lohngruppe 4b 1.431,00 Arbeiter/innen in den ersten 3 Monaten im 1. Gehilfenjahr: Arbeiter/innen mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule in den ersten 3 Monaten im 1. Gehilfenjahr. Lohngruppe , , , , ,10 Arbeiter/innen ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung: Arbeiter/innen ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung und Hilfskräfte in allen Bereichen. Hilfskraft im Service Hilfskoch/Hilfsköchin Tag-/Nachtportier/in ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung Stubenfrau/-mann Lohndiener/in Abwäscher/in Hausarbeiter/in ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung Sonstige Hilfskraft in Küche und Service Zulagen und Zuschläge Gültig für 2013, 2014, 2015 Nachtarbeitszuschlag 20,70 Fremdsprachenzulage 30,00

3 Die neuen Gehälter für die Hotellerie in Wien ab 1. Jänner 2015 Erhöhung der Mindestgehälter ab 1. Jänner 2015 auf die unten stehenden Beträge Laufzeit: bis Die tatsächlich bezahlten Gehälter müssen nur dann und insoweit erhöht werden, als sie die nachstehenden Mindestsätze nicht erreichen. Tageslohn = 1/22stel des Monatsgehaltes Stundenlohn = 1/173stel des Monatsgehaltes Beschäftigungsgruppe Monatsgehalt bis zum vollendeten 5. Jahr Monatsgehalt 6. Jahr Monatsgehalt 11. Jahr Monatsgehalt 16. Jahr Monatsgehalt 21. Jahr Beschäftigungsgruppe , , , , ,20 Angestellte, die mit der Geschäftsführung betraut sind, wie z.b. Geschäftsführer/in, Hoteldirektor/in, jeweils mit maßgeblichem Einfluss auf die Unternehmensleitung Beschäftigungsgruppe , , , , ,30 Angestellte mit großem Verantwortungsbereich: Abteilungsleiter(innen), die aufgrund entsprechender Qualifikationen sehr anspruchsvolle berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten und umfassende fachliche und personelle Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen. Abteilungsleiter/in, Leiter/in der Buchhaltung, Empfangschef/in, Hauptkassier/in, Lagerverwalter/in mit Einkaufsberechtigung, kaufmännische Restaurantleiter/in, Sales- und Marketingmanager/in, Personaldirektor/in, Chefsteward/ess, Food- and Beverage-Leiter/in, IT- Manager/in, Leiter/in des Housekeeping-Bereichs Beschäftigungsgruppe , , , , ,90 Angestellte mit erweitertem Verantwortungsbereich: Abteilungsleiter/innen, die aufgrund ihres Verantwortungsbereiches nicht unter die Beschäftigungsgruppe 1 fallen, Stellvertreter/innen von Abteilungsleiter/innen in der Beschäftigungsgruppe 1, sowie sonstige Angestellte, die aufgrund entsprechender Qualifikationen berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten und fachliche Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen. Abteilungsleiter-Stellvertreter/in, Food- and Beverageverantwortliche/r, Housekeeping- Verantwortliche/r, Bilanzbuchhalter/in, Lagerverwalter/in ohne Einkaufsberechtigung

4 Beschäftigungsgruppe , , , , ,40 Angestellte mit abgeschlossener Berufsausbildung im berufseinschlägigen Aufgabenbereich: Angestellte mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufs-bildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufs-bildenden höheren Schule oder einer facheinschlägigen höherwertigeren Ausbildung. Buchhalter/in, Lohnverrechner/in, Sekretär/in, Kassier/in, Reservierungsangestellte/r, Sales- und Marketingassistent/in, Night-Auditor/in, Konferenz-, Seminar- und Bankettbetreuer/in, Hotelassistent/in, Rezeptionist/in, Animateur/in, Hotel- und Gastgewerbe- Assistent/in, Food- and Beverage-Assistent/in, Supervisor/in, IT-Assistent/in. Beschäftigungsgruppe 4a 1.482,00 Angestellte nach 3 Monaten nach der Auslehre im 1. und 2. Anstellungsjahr: Angestellte mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufs-bildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufs-bildenden höheren Schule in den ersten zwei Jahren nach Lehr-abschluss bzw. Schulabschluss, nach 3 Monaten nach der Auslehre bzw. dem Schulabschluss. Beschäftigungsgruppe 4b 1.431,00 Angestellte in den ersten 3 Monaten nach der Auslehre: Angestellte mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule in den ersten 3 Monaten nach Lehrabschluss bzw. Schulabschluss. Beschäftigungsgruppe , , , , ,10 Angestellte ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung: Angestellte ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung und angestellte Hilfskräfte in allen Bereichen. Berufe wie in der Beschäftigungsgruppe 3, nur ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung, sowie Hilfsbuchhalter/in, Telefonist/in, Diskjockey im Angestelltenverhältnis, Bürohilfskräfte und sonstige Hilfskräfte im Angestelltenverhältnis Zulagen und Zuschläge Gültig für 2013, 2014, 2015 Nachtarbeitszuschlag 20,70 Fremdsprachenzulage 30,00 Fehlgeldentschädigung 30,70

5 Die neuen Löhne ab 1. Mai 2015 im Wiener Gastgewerbe für Betriebe, die der Fachgruppe Wien der Kaffeehäuser angehören. Diese Liste gilt daher für Arbeiter von Wiener Gastgewerbebetrieben in den Betriebsarten Kaffeehaus, Kaffeerestaurant, Espresso, Kaffeekonditorei, Stehkaffeeschenke und Teehaus Erhöhung der Mindestlöhne ab 01. Mai 2015 auf die unten stehenden Beträge Laufzeit: bis Die tatsächlich bezahlten Löhne müssen nur dann und insoweit erhöht werden, als sie die nachstehenden Mindestsätze nicht erreichen. Tageslohn = 1/22stel des es Stundenlohn = 1/173stel des es Lohngruppen bis zum vollendeten 5. Jahr 6. Jahr 11. Jahr 16. Jahr 21. Jahr Lohngruppe , , , , ,30 Qualifizierte Facharbeiter/innen mit großem Verantwortungsbereich: Abteilungsverantwortliche überwiegend im operativen Geschäft, die aufgrund entsprechender Qualifikationen sehr anspruchsvolle berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten, für den Wareneinkauf und die Kalkulation in ihrer Abteilung verantwortlich sind, umfassende fachliche und personelle Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen. Restaurantchef/in Küchenchef/in Lohngruppe , , , , ,90 Qualifizierte Facharbeiter/innen mit erweitertem Verantwortungsbereich

6 Arbeiter/innen mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule, die nicht unter Lohngruppe 1 fallen, sowie Stellvertreter/innen von Arbeitern/Arbeiterinnen in der Lohngruppe 1, die berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten, Kunden und Gäste entsprechend fachlich beraten und fachliche Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen. Restaurantchef/in, der/die nicht unter Lohngruppe 1 fällt Restaurantchef-Stellvertreter/in Küchenchef/in, der/die nicht unter Lohngruppe 1 fällt Küchenchef-Stellvertreter/in Chef de rang, der aufgrund seines erweiterten Verantwortungsbereiches nicht unter Lohngruppe 3 fällt Chef de partie, der aufgrund seines erweiterten Verantwortungsbereiches nicht unter Lohngruppe 3 fällt Lohngruppe , , , , ,50 Facharbeiter/innen im berufseinschlägigen Aufgabenbereich: Arbeiter/innen mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule, die berufseinschlägige Arbeiten nach Anweisung verantwortungsbewusst verrichten und Kunden und Gäste entsprechend fachlich beraten. Restaurantfachmann/-frau mit oder ohne Inkasso Koch/Köchin, Konditor/in und Bäcker/in, jeweils mit abgeschlossener Berufsausbildung Elektriker/in, Haustischler/in und Chauffeur/in, jeweils mit abgeschlossener Berufsausbildung, der/die als solche eingesetzt wird.

7 Lohngruppe 4a 1.512,00 Arbeiter/innen nach 3 Monaten im 1. und 2. Gehilfenjahr: Arbeiter/innen mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule in den ersten zwei Jahren nach Lehrabschluss bzw. Schulabschluss, nach 3 Monaten im 1. Gehilfenjahr. Restaurantfachmann/-frau und Koch/Köchin, jeweils im 1. und 2. Gehilfenjahr nach der Behaltezeit Bäcker/in und Konditor/in, jeweils im 1. und 2. Gehilfenjahr nach der Behaltezeit Lohngruppe 4b 1.431,00 Arbeiter/innen in den ersten 3 Monaten im 1. Gehilfenjahr: Arbeiter/innen mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule in den ersten 3 Monaten im 1. Gehilfenjahr. Lohngruppe , , , , ,10 Arbeiter/innen ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung: Arbeiter/innen ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung und Hilfskräfte in allen Bereichen. Hilfskraft im Service Hilfskoch/Hilfsköchin Abwäscher/in Hausarbeiter/in ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung Sonstige Hilfskraft in Küche und Service Zulagen und Zuschläge Gültig von bis Nachtarbeitszuschlag 20,70 Fremdsprachenzulage 30,00 Die Lehrlingsentschädigungen unterliegen weiterhin der Lohntabelle für das Wiener Gastgewerbe.

8 Bestimmungen aus dem Zusatzkollektivvertrag für die Fachgruppe Wien der Kaffeehäuser: 1. Sonderzahlungen Die gemäß Punkt 14 des Kollektivvertrages für Arbeiter/innen im Hotel- und Gastgewerbe zustehende Jahresremuneration beträgt 200 % des jeweiligen Ist- Lohnes. Sie ist in zwei gleichen Teilen am und am eines jeden Kalenderjahres fällig. 2. Verhältnis zu arbeitsvertraglichen Vereinbarungen Ist im Arbeitsvertrag vereinbart, dass ein Arbeitnehmer Garantielöhner im Sinne des Abschnittes 8 des Kollektivvertrages für Arbeiter/innen im Hotel- und Gastgewerbe ist, so ist diese Vereinbarung mit aufgehoben. 3. Verhältnis zu Betriebsvereinbarungen und Betriebskollektivverträgen Betriebsvereinbarungen und Betriebskollektivverträge, mit denen in Betrieben, die der Wirtschaftskammer Wien, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, Fachgruppe Kaffeehäuser Wien, angehören, von Garantielohn auf Festlohn umgestellt worden ist, treten mit außer Kraft (Ausnahme: Betriebskollektivvertrag für das Café-Restaurant Modul, Betriebe, für die der McDonald s-kollektivvertrag gilt). 4. Schlichtungsstelle Bei Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung dieser Lohntafel bzw. über die Einstufung eines Arbeitnehmers ist eine Schlichtungsstelle (Kontakt: Fachgruppe Wien der Kaffeehäuser, Judenplatz 3-4, 1010 Wien, Tel. 01/ ) zur Entscheidung anzurufen. Die Schlichtungsstelle betreffend Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung der Lohntabelle dieses Zusatzkollektivvertrages bzw. über die Einstufung eines Arbeitnehmers in dieser Lohntabelle ist aus zwei Vertretern der Fachgruppe Kaffeehäuser in der Wirtschaftskammer Wien und aus zwei Vertretern der Gewerkschaft vida im Österreichischen Gewerkschaftsbund zusammengesetzt. Das Einbringen einer Klage ist erst zulässig, sobald die Entscheidung der Schlichtungsstelle vorliegt oder mehr als acht Wochen nach Anrufung der Schlichtungsstelle (Postaufgabedatum) verstrichen sind. Die Anrufung der Schlichtungsstelle hemmt die Verjährung oder den Verfall der jeweiligen kollektivvertraglichen Ansprüche.

9 Wien Gastronomie Umstellung der Lohnpositionen auf die neue Nomenklatur Lohngruppe 1: Qualifizierte Arbeiterinnen und Arbeiter mit großem Verantwortungsbereich Abteilungsverantwortliche überwiegend im operativen Geschäft, die aufgrund entsprechender Qualifikationen sehr anspruchsvolle berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten, für den Wareneinkauf und die Kalkulation in ihrer Abteilung verantwortlich sind, umfassende fachliche und personelle Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen, wozu insbesondere das Mitwirken bei der Aufnahme von Mitarbeitern und Beendigung von Dienstverhältnissen sowie die Gestaltung von Dienstplänen gehören. Restaurantchef/in, Restaurantleiter/in Küchenchef/in, Küchenleiter/in Garantielöhner: Pos. 1 Maitre d hotel, Oberkellner mit mindestens 5 Servierkräften 1560,00 Festlöhner: Pos. 1 Chef de cuisine, Küchenchef mit Brigade (mindestens 5 Köche oder Köchinnen) freie Vereinb. Pos. 2 Küchenleiter freie Vereinb. Pos. 3. Chef de cuisine, Küchenchef mit Küchenkräften 1757,00 Lohngruppe 2: Qualifizierte Arbeiterinnen und Arbeiter mit erweitertem Verantwortungsbereich Arbeiterinnen und Arbeiter, die aufgrund entsprechender Qualifikationen berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten, Kunden und Gäste entsprechend fachlich beraten, fachliche Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen sowie Arbeiterinnen und Arbeiter im operativen Geschäft, die aufgrund entsprechender Qualifikationen vorübergehend Tätigkeiten der LG 1 ausüben. Restaurantchef/in, der/die nicht unter Lohngruppe 1 fällt Restaurantchef-Stellvertreter/in, Küchenchef/in, der/die nicht unter Lohngruppe 1 fällt Küchenchef-Stellvertreter/in, Chef de rang, Chef de partie, Barchef/in, Housekeeping Leiterin und Leiter, die/der nicht dem Angestelltengesetz unterliegt Seite 1 von 3 Alle in dieser Darstellung befindlichen Löhne beziehen ich auf den Zeitraum

10 Wien Gastronomie Garantielöhner: Pos. 2 Maitre d hotel, Oberkellner mit weniger als 5 Servierkräften, Maitre d hotel-stellvertreter, Barchef 1473,00 Festlöhner: Pos. 3 Barchef 1757,00 Pos. 4 Sou-Chef, Küchenchefstellvertreter 1634,00 Pos. 12 Küchenwirtschafterin 1367,00 Lohngruppe 3: Facharbeiterinnen und Facharbeiter im berufseinschlägigen Aufgabenbereich: Arbeiterinnen und Arbeiter mit Lehrabschlussprüfung in einer facheinschlägigen Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen berufsbildenden mittleren bzw. höheren Schule, die den facheinschlägigen Lehrabschluss gem. 34a BAG ersetzt, die - berufseinschlägige Arbeiten nach Anweisung verantwortungsbewusst verrichten und - Kunden und Gäste entsprechend fachlich beraten. Restaurantfachmann/-frau (Commis) mit oder ohne Inkasso, Chef de rang der aufgrund seines geringeren Verantwortungsbereichs nicht unter LG 2 fällt Koch/Köchin (Demi-Chef), Chef de partie der aufgrund seines geringeren Verantwortungsbereichs nicht unter LG 2 fällt Systemgastronom/in, Konditor/in, Bäcker/in, Elektriker/in, Haustischler/in, Gärtner/in, Masseur/in, Portier/in, Kosmetiker/in, Fußpfleger/in Garantielöhner: Pos. 3 Chef de rang (Abteilungschef), Barmixer, Sommelier (Weinkellner; mit Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Restaurantfachmann/frau) 1442,00 Pos. 4 Demi-chef, Chef de rang-stellvertreter, Restaurantfachmann /frau mit Inkasso; Revier-, Frühstück-, Barkellner 1406,00 Pos. 5 Commis de rang, Restaurantfachmann/frau ohne Inkasso, Speisen-, Getränkekellner 1367,00 Festlöhner: Pos. 5 Alleinkoch 1469,00 Pos. 6 Chef de partie, Abteilungskoch (z.b. Gardemanger, Entremetier, Rotisseur, Saucier, Patissier), Grill-, Diätkoch, Barmixer 1432,00 Lohngruppe 4: Facharbeiterinnen und Facharbeiter im berufseinschlägigen Aufgabenbereich im 1. und 2. Berufsjahr: Arbeiterinnen und Arbeiter mit Lehrabschlussprüfung in einer facheinschlägigen Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen berufsbildenden mittleren bzw. höheren Schule, die den Seite 2 von 3 Alle in dieser Darstellung befindlichen Löhne beziehen ich auf den Zeitraum

11 Wien Gastronomie facheinschlägigen Lehrabschluss gem. 34a BAG ersetzt, in den ersten zwei Jahren nach Ablegung der Lehrabschlussprüfung bzw. des Schulabschlusses. Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau, Systemgastronom/in, Koch/Köchin, Bäcker/Bäckerin und Konditor/Konditorin, Portier/Portierin, Kosmetiker/in, Fußpfleger/in jeweils in den ersten zwei Jahren nach Ablegung der Lehrabschlussprüfung bzw. des Schulabschlusses Garantielöhner: Pos. 6 Restaurantfachmann/frau und Systemgastronom im Service im 1. Gehilfenjahr 1349,00 Festlöhner: Pos. 7 Cuisinier, Koch nach dem 1. Gehilfenjahr 1367,00 Pos. 8 Koch im 1. Gehilfenjahr, Systemgastronom im 1. Gehilfenjahr 1349,00 Lohngruppe 5: Arbeiterinnen und Arbeiter ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung: Arbeiterinnen und Arbeiter ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung und Hilfskräfte in allen Bereichen. Hilfskraft im Service, Hilfskoch/Hilfsköchin, Abwäscher/Abwäscherin, Hausarbeiter/Hausarbeiterin, Arbeiterin/Arbeiter im Housekeeping, Sonstige Hilfskraft in Küche oder Service oder Beherbergung Garantielöhner: Pos. 7 Restaurantfachmann/frau (Servierkraft) ohne Lehrzeit mit Inkasso 1349,00 Pos. 7 Restaurantfachmann/frau (Servierkraft) ohne Lehrzeit ohne Inkasso, Bedienungskräfte in Heimen 1349,00 Pos. 8 Hilfskräfte im Service (z.b. Getränkemädchen, Mehlspeisenverkäuferin, MitarbeiterInnen Systemgastronomie ungelernt 1349,00 Festlöhner: Pos. 9 Koch ohne Lehrbrief, Hilfskoch, Gasthausköchin, Kaffeeköchin, Salaterin 1349,00 Pos. 10 Küchenhilfskräfte, (z.b. Herdmädchen, Geschirrreiniger, Silberputzer) 1349,00 Pos. 11 Kellermeister 1399,00 Pos. 14 Kaffeehaus-, Küchen-, Buffet-, Schankkassier (mit oder ohne Schankausgabe), Buffetier mit Inkasso am Bahnhof 1349,00 Pos. 14 Kellner- und Schankhilfe, Buffetfräulein, Buffethilfe, Kondukteur 1349,00 Pos. 17 Raumpfleger, Garderobe-, Toilettenfrau, Toilettenbedienung mit Automaten, Türsteher, Laufbursche, sonstige Hilfskräfte 1349,00 Seite 3 von 3 Alle in dieser Darstellung befindlichen Löhne beziehen ich auf den Zeitraum

12 GEHALTSTABELLE für die Angestellten in Kaffeehäusern und Gastronomiebetrieben in Wien Ab gelten nachstehende Gehälter, in Euro und brutto. Beschäftigungsgruppe 0 Angestellte, die mit der Geschäftsführung betraut sind, wie z.b. Geschäftsführer/in, Hoteldirektor/in, jeweils mit maßgeblichem Einfluss auf die Unternehmensleitung bis zum 5. Dj. 6. Dj. 11. Dj. 16. Dj. 21. Dj , , , , ,00 Beschäftigungsgruppe 1 Angestellte mit großem Verantwortungsbereich: Abteilungsleiter/innen, die aufgrund entsprechender Qualifikationen sehr anspruchsvolle berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten und umfassende fachliche und personelle Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen. Abteilungsleiter/in, Leiter/in der Buchhaltung, Empfangschef/in, Hauptkassier/in, Lagerverwalter/in mit Einkaufsberechtigung, kaufmännische Restaurantleiter/in, Salesund Marketingmanager/in, Personaldirektor/in, Chefsteward/ess, Food- and Beverage- Leiter/in, IT-Manager/in, Leiter/in des Housekeeping-Bereichs bis zum 5. Dj. 6. Dj. 11. Dj. 16. Dj. 21. Dj , , , , ,00

13 Beschäftigungsgruppe 2 Angestellte mit erweitertem Verantwortungsbereich: Abteilungsleiter/innen, die aufgrund ihres Verantwortungsbereiches nicht unter die Beschäftigungsgruppe 1 fallen, Stellvertreter/innen von Abteilungsleiter/innen in der Beschäftigungsgruppe 1, sowie sonstige Angestellte, die aufgrund entsprechender Qualifikationen berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten und fachliche Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen. Abteilungsleiter-Stellvertreter/in, Food- and Beverageverantwortliche/r, Housekeeping- Verantwortliche/r, Bilanzbuchhalter/in, Lagerverwalter/in ohne Einkaufsberechtigung bis zum 5. Dj. 6. Dj. 11. Dj. 16. Dj. 21. Dj , , , , ,00 Beschäftigungsgruppe 3 Angestellte mit abgeschlossener Berufsausbildung im berufseinschlägigen Aufgabenbereich: Angestellte mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule oder einer facheinschlägigen höherwertigeren Ausbildung. Buchhalter/in, Lohnverrechner/in, Sekretär/in, Kassier/in, Reservierungsangestellte/r, Sales- und Marketingassistent/in, Night-Auditor/in, Konferenz-, Seminar- und Bankettbetreuer/in, Hotelassistent/in, Rezeptionist/in, Animateur/in, Hotel- und Gastgewerbe-Assistent/in, Food- and Beverage-Assistent/in, Supervisor/in, IT- Assistent/in. bis zum 5. Dj. 6. Dj. 11. Dj. 16. Dj. 21. Dj , , , , ,00

14 Beschäftigungsgruppe 4 Angestellte nach der Auslehre bzw. nach Schulabschluss im 1. und 2. Anstellungsjahr: Angestellte mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule in den ersten zwei Jahren nach Lehrabschluss bzw. Schulabschluss. im 1. und 2. Berufsjahr 1.425,-- Beschäftigungsgruppe 5 Angestellte ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung: Angestellte ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung und angestellte Hilfskräfte in allen Bereichen. Berufe wie in der Beschäftigungsgruppe 3, nur ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung, sowie Hilfsbuchhalter/in, Telefonist/in, Diskjockey im Angestelltenverhältnis, Bürohilfskräfte und sonstige Hilfskräfte im Angestelltenverhältnis bis zum 5. Dj. 6. Dj. 11. Dj. 16. Dj. 21. Dj , , , , ,00 Zulagen und Zuschläge Nachtarbeitszuschlag 20,70 Fremdsprachenzulage 30,00 Fehlgeldentschädigung 30,70

15 Lehrlingsentschädigungen im 1. Lehrjahr 625,- im 2. Lehrjahr 695,- im 3. Lehrjahr 830,- Dienstzeitzulage Die Ausnahmebestimmung in Punkt F der Gehaltsordnung zum Kollektivvertrag für die Angestellten im Hotel- und Gastgewerbe für das Bundesland Wien (Dienstzeitzulage erst nach 10-jähriger, ununterbrochener Dienstzeit) entfällt. Als Anerkennung für langjährige Dienste im selben Betrieb erhöht sich das kollektivvertragliche Mindestgehalt nach fünfjähriger ununterbrochener Dienstzeit (einschließlich Lehrzeit) auf 102,5 Prozent des kollektivvertraglichen Mindestgehaltes, nach zehnjähriger ununterbrochener Dienstzeit (einschließlich Lehrzeit) auf 105 Prozent des kollektivvertraglichen Mindestgehaltes, nach fünfzehnjähriger ununterbrochener Dienstzeit (einschließlich Lehrzeit) auf 107,5 Prozent des kollektivvertraglichen Mindestgehaltes, nach zwanzigjähriger ununterbrochener Dienstzeit (einschließlich Lehrzeit) auf 110 Prozent des kollektivvertraglichen Mindestgehaltes. Wien, am

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