Die neuen Festlöhne für die Hotellerie in Wien ab 1. Jänner 2015
|
|
- Heini Huber
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die neuen Festlöhne für die Hotellerie in Wien ab 1. Jänner 2015 Erhöhung der Mindestlöhne ab 1. Jänner 2015 auf die unten stehenden Beträge Laufzeit: bis Die tatsächlich bezahlten Löhne müssen nur dann und insoweit erhöht werden, als sie die nachstehenden Mindestsätze nicht erreichen. Tageslohn = 1/22stel des es Stundenlohn = 1/173stel des es Lohngruppen bis zum vollendeten 5. Jahr 6. Jahr 11. Jahr 16. Jahr 21. Jahr Lohngruppe , , , , ,30 Qualifizierte Facharbeiter/innen mit großem Verantwortungsbereich: Abteilungsverantwortliche überwiegend im operativen Geschäft, die aufgrund entsprechender Qualifikationen sehr anspruchsvolle berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten, für den Wareneinkauf und die Kalkulation in ihrer Abteilung verantwortlich sind, umfassende fachliche und personelle Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen. Restaurantchef/in Chefportier/in Küchenchef/in Lohngruppe , , , , ,90 Qualifizierte Facharbeiter/innen mit erweitertem Verantwortungsbereich: Arbeiter/innen mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule, die nicht unter Lohngruppe 1 fallen, sowie Stellvertreter/innen von Arbeitern/Arbeiterinnen in der Lohngruppe 1, die berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten, Kunden und Gäste entsprechend fachlich beraten und fachliche Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen. Restaurantchef/in, der/die nicht unter Lohngruppe 1 fällt Restaurantchef-Stellvertreter/in Küchenchef/in, der/die nicht unter Lohngruppe 1 fällt Küchenchef-Stellvertreter/in Chef de rang, der aufgrund seines erweiterten Verantwortungs-bereiches nicht unter Lohngruppe 3 fällt Chef de partie, der aufgrund seines erweiterten Verantwortungs-bereiches nicht unter Lohngruppe 3 fällt
2 Lohngruppe , , , , ,50 Facharbeiter/innen im berufseinschlägigen Aufgabenbereich: Arbeiter/innen mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule, die berufseinschlägige Arbeiten nach Anweisung verantwortungsbewusst verrichten und Kunden und Gäste entsprechend fachlich beraten. Restaurantfachmann/-frau mit oder ohne Inkasso Koch/Köchin, Konditor/in und Bäcker/in, jeweils mit abgeschlossener Berufsausbildung Tag-/Nachtportier/in mit abgeschlossener Berufsausbildung Elektriker/in, Haustischler/in und Chauffeur/in, jeweils mit abgeschlossener Berufsausbildung, der/die als solche eingesetzt wird. Lohngruppe 4a 1.512,00 Arbeiter/innen nach 3 Monaten im 1. und 2. Gehilfenjahr: Arbeiter/innen mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule in den ersten zwei Jahren nach Lehrabschluss bzw. Schulabschluss, nach 3 Monaten im 1. Gehilfenjahr. Restaurantfachmann/-frau und Koch/Köchin, jeweils im 1. und 2. Gehilfenjahr nach der Behaltezeit Lohngruppe 4b 1.431,00 Arbeiter/innen in den ersten 3 Monaten im 1. Gehilfenjahr: Arbeiter/innen mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule in den ersten 3 Monaten im 1. Gehilfenjahr. Lohngruppe , , , , ,10 Arbeiter/innen ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung: Arbeiter/innen ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung und Hilfskräfte in allen Bereichen. Hilfskraft im Service Hilfskoch/Hilfsköchin Tag-/Nachtportier/in ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung Stubenfrau/-mann Lohndiener/in Abwäscher/in Hausarbeiter/in ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung Sonstige Hilfskraft in Küche und Service Zulagen und Zuschläge Gültig für 2013, 2014, 2015 Nachtarbeitszuschlag 20,70 Fremdsprachenzulage 30,00
3 Die neuen Gehälter für die Hotellerie in Wien ab 1. Jänner 2015 Erhöhung der Mindestgehälter ab 1. Jänner 2015 auf die unten stehenden Beträge Laufzeit: bis Die tatsächlich bezahlten Gehälter müssen nur dann und insoweit erhöht werden, als sie die nachstehenden Mindestsätze nicht erreichen. Tageslohn = 1/22stel des Monatsgehaltes Stundenlohn = 1/173stel des Monatsgehaltes Beschäftigungsgruppe Monatsgehalt bis zum vollendeten 5. Jahr Monatsgehalt 6. Jahr Monatsgehalt 11. Jahr Monatsgehalt 16. Jahr Monatsgehalt 21. Jahr Beschäftigungsgruppe , , , , ,20 Angestellte, die mit der Geschäftsführung betraut sind, wie z.b. Geschäftsführer/in, Hoteldirektor/in, jeweils mit maßgeblichem Einfluss auf die Unternehmensleitung Beschäftigungsgruppe , , , , ,30 Angestellte mit großem Verantwortungsbereich: Abteilungsleiter(innen), die aufgrund entsprechender Qualifikationen sehr anspruchsvolle berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten und umfassende fachliche und personelle Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen. Abteilungsleiter/in, Leiter/in der Buchhaltung, Empfangschef/in, Hauptkassier/in, Lagerverwalter/in mit Einkaufsberechtigung, kaufmännische Restaurantleiter/in, Sales- und Marketingmanager/in, Personaldirektor/in, Chefsteward/ess, Food- and Beverage-Leiter/in, IT- Manager/in, Leiter/in des Housekeeping-Bereichs Beschäftigungsgruppe , , , , ,90 Angestellte mit erweitertem Verantwortungsbereich: Abteilungsleiter/innen, die aufgrund ihres Verantwortungsbereiches nicht unter die Beschäftigungsgruppe 1 fallen, Stellvertreter/innen von Abteilungsleiter/innen in der Beschäftigungsgruppe 1, sowie sonstige Angestellte, die aufgrund entsprechender Qualifikationen berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten und fachliche Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen. Abteilungsleiter-Stellvertreter/in, Food- and Beverageverantwortliche/r, Housekeeping- Verantwortliche/r, Bilanzbuchhalter/in, Lagerverwalter/in ohne Einkaufsberechtigung
4 Beschäftigungsgruppe , , , , ,40 Angestellte mit abgeschlossener Berufsausbildung im berufseinschlägigen Aufgabenbereich: Angestellte mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufs-bildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufs-bildenden höheren Schule oder einer facheinschlägigen höherwertigeren Ausbildung. Buchhalter/in, Lohnverrechner/in, Sekretär/in, Kassier/in, Reservierungsangestellte/r, Sales- und Marketingassistent/in, Night-Auditor/in, Konferenz-, Seminar- und Bankettbetreuer/in, Hotelassistent/in, Rezeptionist/in, Animateur/in, Hotel- und Gastgewerbe- Assistent/in, Food- and Beverage-Assistent/in, Supervisor/in, IT-Assistent/in. Beschäftigungsgruppe 4a 1.482,00 Angestellte nach 3 Monaten nach der Auslehre im 1. und 2. Anstellungsjahr: Angestellte mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufs-bildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufs-bildenden höheren Schule in den ersten zwei Jahren nach Lehr-abschluss bzw. Schulabschluss, nach 3 Monaten nach der Auslehre bzw. dem Schulabschluss. Beschäftigungsgruppe 4b 1.431,00 Angestellte in den ersten 3 Monaten nach der Auslehre: Angestellte mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule in den ersten 3 Monaten nach Lehrabschluss bzw. Schulabschluss. Beschäftigungsgruppe , , , , ,10 Angestellte ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung: Angestellte ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung und angestellte Hilfskräfte in allen Bereichen. Berufe wie in der Beschäftigungsgruppe 3, nur ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung, sowie Hilfsbuchhalter/in, Telefonist/in, Diskjockey im Angestelltenverhältnis, Bürohilfskräfte und sonstige Hilfskräfte im Angestelltenverhältnis Zulagen und Zuschläge Gültig für 2013, 2014, 2015 Nachtarbeitszuschlag 20,70 Fremdsprachenzulage 30,00 Fehlgeldentschädigung 30,70
5 Die neuen Löhne ab 1. Mai 2015 im Wiener Gastgewerbe für Betriebe, die der Fachgruppe Wien der Kaffeehäuser angehören. Diese Liste gilt daher für Arbeiter von Wiener Gastgewerbebetrieben in den Betriebsarten Kaffeehaus, Kaffeerestaurant, Espresso, Kaffeekonditorei, Stehkaffeeschenke und Teehaus Erhöhung der Mindestlöhne ab 01. Mai 2015 auf die unten stehenden Beträge Laufzeit: bis Die tatsächlich bezahlten Löhne müssen nur dann und insoweit erhöht werden, als sie die nachstehenden Mindestsätze nicht erreichen. Tageslohn = 1/22stel des es Stundenlohn = 1/173stel des es Lohngruppen bis zum vollendeten 5. Jahr 6. Jahr 11. Jahr 16. Jahr 21. Jahr Lohngruppe , , , , ,30 Qualifizierte Facharbeiter/innen mit großem Verantwortungsbereich: Abteilungsverantwortliche überwiegend im operativen Geschäft, die aufgrund entsprechender Qualifikationen sehr anspruchsvolle berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten, für den Wareneinkauf und die Kalkulation in ihrer Abteilung verantwortlich sind, umfassende fachliche und personelle Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen. Restaurantchef/in Küchenchef/in Lohngruppe , , , , ,90 Qualifizierte Facharbeiter/innen mit erweitertem Verantwortungsbereich
6 Arbeiter/innen mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule, die nicht unter Lohngruppe 1 fallen, sowie Stellvertreter/innen von Arbeitern/Arbeiterinnen in der Lohngruppe 1, die berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten, Kunden und Gäste entsprechend fachlich beraten und fachliche Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen. Restaurantchef/in, der/die nicht unter Lohngruppe 1 fällt Restaurantchef-Stellvertreter/in Küchenchef/in, der/die nicht unter Lohngruppe 1 fällt Küchenchef-Stellvertreter/in Chef de rang, der aufgrund seines erweiterten Verantwortungsbereiches nicht unter Lohngruppe 3 fällt Chef de partie, der aufgrund seines erweiterten Verantwortungsbereiches nicht unter Lohngruppe 3 fällt Lohngruppe , , , , ,50 Facharbeiter/innen im berufseinschlägigen Aufgabenbereich: Arbeiter/innen mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule, die berufseinschlägige Arbeiten nach Anweisung verantwortungsbewusst verrichten und Kunden und Gäste entsprechend fachlich beraten. Restaurantfachmann/-frau mit oder ohne Inkasso Koch/Köchin, Konditor/in und Bäcker/in, jeweils mit abgeschlossener Berufsausbildung Elektriker/in, Haustischler/in und Chauffeur/in, jeweils mit abgeschlossener Berufsausbildung, der/die als solche eingesetzt wird.
7 Lohngruppe 4a 1.512,00 Arbeiter/innen nach 3 Monaten im 1. und 2. Gehilfenjahr: Arbeiter/innen mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule in den ersten zwei Jahren nach Lehrabschluss bzw. Schulabschluss, nach 3 Monaten im 1. Gehilfenjahr. Restaurantfachmann/-frau und Koch/Köchin, jeweils im 1. und 2. Gehilfenjahr nach der Behaltezeit Bäcker/in und Konditor/in, jeweils im 1. und 2. Gehilfenjahr nach der Behaltezeit Lohngruppe 4b 1.431,00 Arbeiter/innen in den ersten 3 Monaten im 1. Gehilfenjahr: Arbeiter/innen mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule in den ersten 3 Monaten im 1. Gehilfenjahr. Lohngruppe , , , , ,10 Arbeiter/innen ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung: Arbeiter/innen ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung und Hilfskräfte in allen Bereichen. Hilfskraft im Service Hilfskoch/Hilfsköchin Abwäscher/in Hausarbeiter/in ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung Sonstige Hilfskraft in Küche und Service Zulagen und Zuschläge Gültig von bis Nachtarbeitszuschlag 20,70 Fremdsprachenzulage 30,00 Die Lehrlingsentschädigungen unterliegen weiterhin der Lohntabelle für das Wiener Gastgewerbe.
8 Bestimmungen aus dem Zusatzkollektivvertrag für die Fachgruppe Wien der Kaffeehäuser: 1. Sonderzahlungen Die gemäß Punkt 14 des Kollektivvertrages für Arbeiter/innen im Hotel- und Gastgewerbe zustehende Jahresremuneration beträgt 200 % des jeweiligen Ist- Lohnes. Sie ist in zwei gleichen Teilen am und am eines jeden Kalenderjahres fällig. 2. Verhältnis zu arbeitsvertraglichen Vereinbarungen Ist im Arbeitsvertrag vereinbart, dass ein Arbeitnehmer Garantielöhner im Sinne des Abschnittes 8 des Kollektivvertrages für Arbeiter/innen im Hotel- und Gastgewerbe ist, so ist diese Vereinbarung mit aufgehoben. 3. Verhältnis zu Betriebsvereinbarungen und Betriebskollektivverträgen Betriebsvereinbarungen und Betriebskollektivverträge, mit denen in Betrieben, die der Wirtschaftskammer Wien, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, Fachgruppe Kaffeehäuser Wien, angehören, von Garantielohn auf Festlohn umgestellt worden ist, treten mit außer Kraft (Ausnahme: Betriebskollektivvertrag für das Café-Restaurant Modul, Betriebe, für die der McDonald s-kollektivvertrag gilt). 4. Schlichtungsstelle Bei Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung dieser Lohntafel bzw. über die Einstufung eines Arbeitnehmers ist eine Schlichtungsstelle (Kontakt: Fachgruppe Wien der Kaffeehäuser, Judenplatz 3-4, 1010 Wien, Tel. 01/ ) zur Entscheidung anzurufen. Die Schlichtungsstelle betreffend Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung der Lohntabelle dieses Zusatzkollektivvertrages bzw. über die Einstufung eines Arbeitnehmers in dieser Lohntabelle ist aus zwei Vertretern der Fachgruppe Kaffeehäuser in der Wirtschaftskammer Wien und aus zwei Vertretern der Gewerkschaft vida im Österreichischen Gewerkschaftsbund zusammengesetzt. Das Einbringen einer Klage ist erst zulässig, sobald die Entscheidung der Schlichtungsstelle vorliegt oder mehr als acht Wochen nach Anrufung der Schlichtungsstelle (Postaufgabedatum) verstrichen sind. Die Anrufung der Schlichtungsstelle hemmt die Verjährung oder den Verfall der jeweiligen kollektivvertraglichen Ansprüche.
9 Wien Gastronomie Umstellung der Lohnpositionen auf die neue Nomenklatur Lohngruppe 1: Qualifizierte Arbeiterinnen und Arbeiter mit großem Verantwortungsbereich Abteilungsverantwortliche überwiegend im operativen Geschäft, die aufgrund entsprechender Qualifikationen sehr anspruchsvolle berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten, für den Wareneinkauf und die Kalkulation in ihrer Abteilung verantwortlich sind, umfassende fachliche und personelle Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen, wozu insbesondere das Mitwirken bei der Aufnahme von Mitarbeitern und Beendigung von Dienstverhältnissen sowie die Gestaltung von Dienstplänen gehören. Restaurantchef/in, Restaurantleiter/in Küchenchef/in, Küchenleiter/in Garantielöhner: Pos. 1 Maitre d hotel, Oberkellner mit mindestens 5 Servierkräften 1560,00 Festlöhner: Pos. 1 Chef de cuisine, Küchenchef mit Brigade (mindestens 5 Köche oder Köchinnen) freie Vereinb. Pos. 2 Küchenleiter freie Vereinb. Pos. 3. Chef de cuisine, Küchenchef mit Küchenkräften 1757,00 Lohngruppe 2: Qualifizierte Arbeiterinnen und Arbeiter mit erweitertem Verantwortungsbereich Arbeiterinnen und Arbeiter, die aufgrund entsprechender Qualifikationen berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten, Kunden und Gäste entsprechend fachlich beraten, fachliche Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen sowie Arbeiterinnen und Arbeiter im operativen Geschäft, die aufgrund entsprechender Qualifikationen vorübergehend Tätigkeiten der LG 1 ausüben. Restaurantchef/in, der/die nicht unter Lohngruppe 1 fällt Restaurantchef-Stellvertreter/in, Küchenchef/in, der/die nicht unter Lohngruppe 1 fällt Küchenchef-Stellvertreter/in, Chef de rang, Chef de partie, Barchef/in, Housekeeping Leiterin und Leiter, die/der nicht dem Angestelltengesetz unterliegt Seite 1 von 3 Alle in dieser Darstellung befindlichen Löhne beziehen ich auf den Zeitraum
10 Wien Gastronomie Garantielöhner: Pos. 2 Maitre d hotel, Oberkellner mit weniger als 5 Servierkräften, Maitre d hotel-stellvertreter, Barchef 1473,00 Festlöhner: Pos. 3 Barchef 1757,00 Pos. 4 Sou-Chef, Küchenchefstellvertreter 1634,00 Pos. 12 Küchenwirtschafterin 1367,00 Lohngruppe 3: Facharbeiterinnen und Facharbeiter im berufseinschlägigen Aufgabenbereich: Arbeiterinnen und Arbeiter mit Lehrabschlussprüfung in einer facheinschlägigen Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen berufsbildenden mittleren bzw. höheren Schule, die den facheinschlägigen Lehrabschluss gem. 34a BAG ersetzt, die - berufseinschlägige Arbeiten nach Anweisung verantwortungsbewusst verrichten und - Kunden und Gäste entsprechend fachlich beraten. Restaurantfachmann/-frau (Commis) mit oder ohne Inkasso, Chef de rang der aufgrund seines geringeren Verantwortungsbereichs nicht unter LG 2 fällt Koch/Köchin (Demi-Chef), Chef de partie der aufgrund seines geringeren Verantwortungsbereichs nicht unter LG 2 fällt Systemgastronom/in, Konditor/in, Bäcker/in, Elektriker/in, Haustischler/in, Gärtner/in, Masseur/in, Portier/in, Kosmetiker/in, Fußpfleger/in Garantielöhner: Pos. 3 Chef de rang (Abteilungschef), Barmixer, Sommelier (Weinkellner; mit Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Restaurantfachmann/frau) 1442,00 Pos. 4 Demi-chef, Chef de rang-stellvertreter, Restaurantfachmann /frau mit Inkasso; Revier-, Frühstück-, Barkellner 1406,00 Pos. 5 Commis de rang, Restaurantfachmann/frau ohne Inkasso, Speisen-, Getränkekellner 1367,00 Festlöhner: Pos. 5 Alleinkoch 1469,00 Pos. 6 Chef de partie, Abteilungskoch (z.b. Gardemanger, Entremetier, Rotisseur, Saucier, Patissier), Grill-, Diätkoch, Barmixer 1432,00 Lohngruppe 4: Facharbeiterinnen und Facharbeiter im berufseinschlägigen Aufgabenbereich im 1. und 2. Berufsjahr: Arbeiterinnen und Arbeiter mit Lehrabschlussprüfung in einer facheinschlägigen Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen berufsbildenden mittleren bzw. höheren Schule, die den Seite 2 von 3 Alle in dieser Darstellung befindlichen Löhne beziehen ich auf den Zeitraum
11 Wien Gastronomie facheinschlägigen Lehrabschluss gem. 34a BAG ersetzt, in den ersten zwei Jahren nach Ablegung der Lehrabschlussprüfung bzw. des Schulabschlusses. Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau, Systemgastronom/in, Koch/Köchin, Bäcker/Bäckerin und Konditor/Konditorin, Portier/Portierin, Kosmetiker/in, Fußpfleger/in jeweils in den ersten zwei Jahren nach Ablegung der Lehrabschlussprüfung bzw. des Schulabschlusses Garantielöhner: Pos. 6 Restaurantfachmann/frau und Systemgastronom im Service im 1. Gehilfenjahr 1349,00 Festlöhner: Pos. 7 Cuisinier, Koch nach dem 1. Gehilfenjahr 1367,00 Pos. 8 Koch im 1. Gehilfenjahr, Systemgastronom im 1. Gehilfenjahr 1349,00 Lohngruppe 5: Arbeiterinnen und Arbeiter ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung: Arbeiterinnen und Arbeiter ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung und Hilfskräfte in allen Bereichen. Hilfskraft im Service, Hilfskoch/Hilfsköchin, Abwäscher/Abwäscherin, Hausarbeiter/Hausarbeiterin, Arbeiterin/Arbeiter im Housekeeping, Sonstige Hilfskraft in Küche oder Service oder Beherbergung Garantielöhner: Pos. 7 Restaurantfachmann/frau (Servierkraft) ohne Lehrzeit mit Inkasso 1349,00 Pos. 7 Restaurantfachmann/frau (Servierkraft) ohne Lehrzeit ohne Inkasso, Bedienungskräfte in Heimen 1349,00 Pos. 8 Hilfskräfte im Service (z.b. Getränkemädchen, Mehlspeisenverkäuferin, MitarbeiterInnen Systemgastronomie ungelernt 1349,00 Festlöhner: Pos. 9 Koch ohne Lehrbrief, Hilfskoch, Gasthausköchin, Kaffeeköchin, Salaterin 1349,00 Pos. 10 Küchenhilfskräfte, (z.b. Herdmädchen, Geschirrreiniger, Silberputzer) 1349,00 Pos. 11 Kellermeister 1399,00 Pos. 14 Kaffeehaus-, Küchen-, Buffet-, Schankkassier (mit oder ohne Schankausgabe), Buffetier mit Inkasso am Bahnhof 1349,00 Pos. 14 Kellner- und Schankhilfe, Buffetfräulein, Buffethilfe, Kondukteur 1349,00 Pos. 17 Raumpfleger, Garderobe-, Toilettenfrau, Toilettenbedienung mit Automaten, Türsteher, Laufbursche, sonstige Hilfskräfte 1349,00 Seite 3 von 3 Alle in dieser Darstellung befindlichen Löhne beziehen ich auf den Zeitraum
12 GEHALTSTABELLE für die Angestellten in Kaffeehäusern und Gastronomiebetrieben in Wien Ab gelten nachstehende Gehälter, in Euro und brutto. Beschäftigungsgruppe 0 Angestellte, die mit der Geschäftsführung betraut sind, wie z.b. Geschäftsführer/in, Hoteldirektor/in, jeweils mit maßgeblichem Einfluss auf die Unternehmensleitung bis zum 5. Dj. 6. Dj. 11. Dj. 16. Dj. 21. Dj , , , , ,00 Beschäftigungsgruppe 1 Angestellte mit großem Verantwortungsbereich: Abteilungsleiter/innen, die aufgrund entsprechender Qualifikationen sehr anspruchsvolle berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten und umfassende fachliche und personelle Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen. Abteilungsleiter/in, Leiter/in der Buchhaltung, Empfangschef/in, Hauptkassier/in, Lagerverwalter/in mit Einkaufsberechtigung, kaufmännische Restaurantleiter/in, Salesund Marketingmanager/in, Personaldirektor/in, Chefsteward/ess, Food- and Beverage- Leiter/in, IT-Manager/in, Leiter/in des Housekeeping-Bereichs bis zum 5. Dj. 6. Dj. 11. Dj. 16. Dj. 21. Dj , , , , ,00
13 Beschäftigungsgruppe 2 Angestellte mit erweitertem Verantwortungsbereich: Abteilungsleiter/innen, die aufgrund ihres Verantwortungsbereiches nicht unter die Beschäftigungsgruppe 1 fallen, Stellvertreter/innen von Abteilungsleiter/innen in der Beschäftigungsgruppe 1, sowie sonstige Angestellte, die aufgrund entsprechender Qualifikationen berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten und fachliche Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen. Abteilungsleiter-Stellvertreter/in, Food- and Beverageverantwortliche/r, Housekeeping- Verantwortliche/r, Bilanzbuchhalter/in, Lagerverwalter/in ohne Einkaufsberechtigung bis zum 5. Dj. 6. Dj. 11. Dj. 16. Dj. 21. Dj , , , , ,00 Beschäftigungsgruppe 3 Angestellte mit abgeschlossener Berufsausbildung im berufseinschlägigen Aufgabenbereich: Angestellte mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule oder einer facheinschlägigen höherwertigeren Ausbildung. Buchhalter/in, Lohnverrechner/in, Sekretär/in, Kassier/in, Reservierungsangestellte/r, Sales- und Marketingassistent/in, Night-Auditor/in, Konferenz-, Seminar- und Bankettbetreuer/in, Hotelassistent/in, Rezeptionist/in, Animateur/in, Hotel- und Gastgewerbe-Assistent/in, Food- and Beverage-Assistent/in, Supervisor/in, IT- Assistent/in. bis zum 5. Dj. 6. Dj. 11. Dj. 16. Dj. 21. Dj , , , , ,00
14 Beschäftigungsgruppe 4 Angestellte nach der Auslehre bzw. nach Schulabschluss im 1. und 2. Anstellungsjahr: Angestellte mit abgeschlossener facheinschlägiger Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen facheinschlägigen berufsbildenden mittleren Schule bzw. einer facheinschlägigen berufsbildenden höheren Schule in den ersten zwei Jahren nach Lehrabschluss bzw. Schulabschluss. im 1. und 2. Berufsjahr 1.425,-- Beschäftigungsgruppe 5 Angestellte ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung: Angestellte ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung und angestellte Hilfskräfte in allen Bereichen. Berufe wie in der Beschäftigungsgruppe 3, nur ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung, sowie Hilfsbuchhalter/in, Telefonist/in, Diskjockey im Angestelltenverhältnis, Bürohilfskräfte und sonstige Hilfskräfte im Angestelltenverhältnis bis zum 5. Dj. 6. Dj. 11. Dj. 16. Dj. 21. Dj , , , , ,00 Zulagen und Zuschläge Nachtarbeitszuschlag 20,70 Fremdsprachenzulage 30,00 Fehlgeldentschädigung 30,70
15 Lehrlingsentschädigungen im 1. Lehrjahr 625,- im 2. Lehrjahr 695,- im 3. Lehrjahr 830,- Dienstzeitzulage Die Ausnahmebestimmung in Punkt F der Gehaltsordnung zum Kollektivvertrag für die Angestellten im Hotel- und Gastgewerbe für das Bundesland Wien (Dienstzeitzulage erst nach 10-jähriger, ununterbrochener Dienstzeit) entfällt. Als Anerkennung für langjährige Dienste im selben Betrieb erhöht sich das kollektivvertragliche Mindestgehalt nach fünfjähriger ununterbrochener Dienstzeit (einschließlich Lehrzeit) auf 102,5 Prozent des kollektivvertraglichen Mindestgehaltes, nach zehnjähriger ununterbrochener Dienstzeit (einschließlich Lehrzeit) auf 105 Prozent des kollektivvertraglichen Mindestgehaltes, nach fünfzehnjähriger ununterbrochener Dienstzeit (einschließlich Lehrzeit) auf 107,5 Prozent des kollektivvertraglichen Mindestgehaltes, nach zwanzigjähriger ununterbrochener Dienstzeit (einschließlich Lehrzeit) auf 110 Prozent des kollektivvertraglichen Mindestgehaltes. Wien, am
Wien Gastronomie. Umstellung der Lohnpositionen auf die neue Nomenklatur. Qualifizierte Arbeiterinnen und Arbeiter mit großem Verantwortungsbereich
Wien Gastronomie Umstellung der Lohnpositionen auf die neue Nomenklatur Lohngruppe 1: Qualifizierte Arbeiterinnen und Arbeiter mit großem Verantwortungsbereich Abteilungsverantwortliche überwiegend im
MehrNOMENKLATUR GASTRONOMIE WIEN, GÜLTIG AB 1. MAI 2017
Anhang 2 NOMENKLATUR GASTRONOMIE WIEN, GÜLTIG AB 1. MAI 2017 für alle Betriebe, die der Fachgruppe Gastronomie der Wirtschaftskammer Wien angehören, sowie für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiterinnen
MehrLöhne für das Hotel und Gastgewerbe in Salzburg
Löhne für das Hotel und Gastgewerbe in Salzburg Gültig ab 1. Mai 2015 1. Service Garantielohn 12. 15. 18. 21. 24. 25. 1.1.Maitre d'hötel, Oberkellne/in mit mindestens 5 Servierkräften 1.2 Mäitre d'hötel-stellvertreter/in,
MehrNOMENKLATUR OBERÖSTERREICH, GÜLTIG AB 1. MAI 2018
NOMENKLATUR OBERÖSTERREICH, GÜLTIG AB 1. MAI 2018 für alle Betriebe, die den Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammer Oberösterreich angehören, sowie für alle in diesen Betrieben beschäftigten
MehrNOMENKLATUR OBERÖSTERREICH, GÜLTIG AB 1. MAI 2017
NOMENKLATUR OBERÖSTERREICH, GÜLTIG AB 1. MAI 2017 für alle Betriebe, die den Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammer Oberösterreich angehören, sowie für alle in diesen Betrieben beschäftigten
MehrZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG
ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG zum Kollektivvertrag für Arbeiter/innen im Hotel- und Gastgewerbe in der ab 1. Juli 2012 geltenden Fassung, mit dem in der Hotellerie Wien ein Festlohnsystem und ein neues Lohnschema
MehrBeilage 6. Festlohnsystem
Löhne für die Gastronomie und Hotellerie in der Steiermark Beilage 6 Gültig 1. Mai 2016 für alle Betriebe, die den Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammer Steiermark, angehören sowie
MehrDie neuen Löhne für das Wiener Gastgewerbe ab 1. Dezember 2012
Die neuen Löhne für das Wiener Gastgewerbe ab 1. Dezember 2012 Erhöhung der Mindestlöhne, die den Betrag von 1.300,-- am 01.07.2012 noch nicht erreicht haben, auf den Betrag von 1.300,--. Laufzeit: ab
MehrLöhne für das Hotel- und Gastgewerbe im Burgenland gültig ab 1. Mai 2016
Löhne für das Hotel- und Gastgewerbe im Burgenland gültig ab 1. Mai 2016 Die Lohntabelle gilt für alle Arbeiter und Arbeiterinnen (Lehrlinge), die in Betrieben beschäftigt sind, die der Fachgruppe Gastronomie
MehrNOMENKLATUR STEIERMARK, GÜLTIG AB 1. MAI 2017
NOMENKLATUR STEIERMARK, GÜLTIG AB 1. MAI 2017 für alle Betriebe, die den Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammer Steiermark angehören, sowie für alle in diesen Betrieben beschäftigten
MehrLohntabelle ab 1. Mai 2017
Lohntabelle ab 1. Mai 2017 Die Lohntabelle gilt für alle ArbeiterInnen (Lehrlinge), die in Betrieben beschäftigt sind, die den Fachgruppen Gastronomie oder Hotellerie des Bundeslandes Niederösterreich
MehrNOMENKLATUR STEIERMARK, GÜLTIG AB 1. MAI 2018
NOMENKLATUR STEIERMARK, GÜLTIG AB 1. MAI 2018 für alle Betriebe, die den Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammer Steiermark angehören, sowie für alle in diesen Betrieben beschäftigten
MehrNOMENKLATUR SALZBURG, GÜLTIG AB 1. MAI 2017
NOMENKLATUR SALZBURG, GÜLTIG AB 1. MAI 2017 für alle Betriebe, die den Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammer Salzburg angehören, sowie für alle in diesen Betrieben beschäftigten
MehrNOMENKLATUR TIROL GÜLTIG AB 1. MAI 2018
NOMENKLATUR TIROL GÜLTIG AB 1. MAI 2018 für alle Betriebe, die den Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammer Tirol angehören, sowie für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiterinnen
Mehr)' $ ! " # # $% # #$ $ $ $ '( )$$ (( * (#%&& #+,( $( )' % )' + 4'!7&/ 3$ #'4 8$!4 7& / 3% %-- %.$ ((
! " # # $% # &%!"#$ #$ $ $ $ '( )$$ (( * (#%&& #+,( $( #% "'!(#% $ %-- %.$ (( /0 1%"23%0 22%"2/%0 21%"43%0 430 * *+ ** + * 0 01 *1% *1*,#-#./ 000 1 111%,#/#./ %,# ) 2 % 1 1 3# ', +,, 4 / + 5 #,6 + +% +
MehrNOMENKLATUR TIROL GÜLTIG AB 1. MAI 2017
NOMENKLATUR TIROL GÜLTIG AB 1. MAI 2017 für alle Betriebe, die den Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammer Tirol angehören, sowie für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiterinnen
MehrNOMENKLATUR KÄRNTEN, GÜLTIG AB 1. MAI 2017
NOMENKLATUR KÄRNTEN, GÜLTIG AB 1. MAI 2017 für alle Betriebe, die den Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammer Kärnten angehören, sowie für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiterinnen
MehrGehaltstabelle Angestellte
ð NEUE NOMENKLATUR Gehaltstabelle Angestellte für das steirische Hotel- und Gastgewerbe Gültig ab 1. Mai 2015 Beschäftigungsgruppe 0 Angestellte, die mit der Geschäftsführung betraut sind wie z.b. HoteldirektorIn,
MehrNOMENKLATUR VORARLBERG GÜLTIG AB 1. MAI 2018
NOMENKLATUR VORARLBERG GÜLTIG AB 1. MAI 2018 für alle Betriebe, die den Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammer Vorarlberg angehören, sowie für alle in diesen Betrieben beschäftigten
MehrNOMENKLATUR VORARLBERG GÜLTIG AB 1. MAI 2017
NOMENKLATUR VORARLBERG GÜLTIG AB 1. MAI 2017 für alle Betriebe, die den Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammer Vorarlberg angehören, sowie für alle in diesen Betrieben beschäftigten
MehrLohntabelle ab 01. Mai 2018 Vorarlberg
Lohntabelle ab 01. Mai 2018 Vorarlberg Die Entschädigungen sind in Brutto angegeben. Sie gelten für eine Normalarbeitzeit von 40 Stunden/Woche. Die wöchentliche Normalarbeitszeit ist auf fünf Tage aufzuteilen.
MehrZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG
ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG zum Kollektivvertrag für die Arbeiterinnen und Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe, in der ab 1. Mai 2015 geltenden Fassung, mit dem für alle Betriebe der Fachgruppen Gastronomie
MehrLohntabelle ab 1. Mai 2016
Lohntabelle ab 1. Mai 2016 Die Lohntabelle gilt für alle ArbeiterInnen (Lehrlinge), die in Betrieben beschäftigt sind, die den Fachgruppen Gastronomie oder Hotellerie des Bundeslandes Niederösterreich
MehrBurgenland Mindestlöhne und - gehälter Für Arbeiter und Angestellte im Gastgewerbe Gültig von:
Burgenland Mindestlöhne und - gehälter Für Arbeiter und Angestellte im Gastgewerbe Gültig von: 01.05.2016-30.04.2017 erstellt von: Hermann Semlitsch Geschäftsführer 27.09.2016 Firma: hgc Hotellerie & Gastronomie
MehrNomenklatur Niederösterreich gültig ab 1. Mai 2016
Nomenklatur Niederösterreich gültig ab 1. Mai 2016 1. Lohnordnung: Lohngruppe 1 Qualifizierte Arbeiterinnen und Arbeiter mit großem Verantwortungsbereich Abteilungsverantwortliche überwiegend im operativen
MehrLöhne für das Hotel- und Gastgewerbe in Burgenland
Löhne für das Hotel- und Gastgewerbe in Burgenland Gültig 1. Mai 2015 1. Service (männlich, weiblich) 1.1. Maitre d hotel, Oberkellner/in mit mindestens fünf Servierkräften 1.2. Maitre d hotel-stellvertreter/in,
MehrZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG
ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG zum Kollektivvertrag für die Angestellten im Hotel- und Gastgewerbe in der ab 1. Juli 2012 geltenden Fassung, mit dem in der Hotellerie Wien ein neues Gehaltsschema eingeführt wird
MehrMindestlöhne für die ArbeiterInnen und Angestellten im Salzburger Gastgewerbe
Mindestlöhne für die ArbeiterInnen und Angestellten im Salzburger Gastgewerbe gültig ab 01. Mai 2010 Diese Lohntabelle ist Bestandteil des Bundeskollektivvertrages für das Österreichische Hotel und Gastgewerbe.
MehrLöhne für das Hotel und Gastgewerbe in Salzburg. Gültig ab 1. September Garantielohn. 13. bis 15. Jahr. 19. bis 21. Jahr. 10. bis 12.
Löhne für das Hotel und Gastgewerbe in Salzburg Gültig ab 1. September 2014 1. Service 1.1.Maitre d'hötel, Oberkellner mit mindestens 5 Servierkräften 1.2 Mäitre d'hötel-stellvertreter, Oberkellner mit
MehrLohntabelle ab 01. Mai 2016 Vorarlberg
Lohntabelle ab 01. Mai 2016 Vorarlberg Die Entschädigungen sind in Brutto angegeben. Sie gelten für eine Normalarbeitzeit von 40 Stunden/Woche. Die wöchentliche Normalarbeitszeit ist auf fünf Tage aufzuteilen.
MehrNEUE LOHN - UND GEHALTSTABELLEN Seiten 5-10 GAST WIRTE STAMMTISCHE TOP - THEMEN: Seiten 3-4. April Ausgabe Nr. 2
Ausgabe Nr. 2 April 2017 für die Mitglieder der Fachgruppen Gastronomie & Hotellerie TOP - THEMEN: GAST WIRTE STAMMTISCHE Seiten 3-4 NEUE LOHN - UND GEHALTSTABELLEN Seiten 5-10 GÄSTEBEWERTUNGEN INHALT
MehrBeschäftigungsgruppen Niederösterreich
Beschäftigungsgruppen Niederösterreich Einstufung Gegenüberstellung Beschäftigungsgruppen alt Beschäftigungsgruppen neu Hoteldirektor, Geschäftsführer Abteilungsleiter/innen, die aufgr entsprechender Qualifikationen
MehrSONDERAUSGABE GEDECKT FESTLOHNSYSTEM IM HOTEL- UND GASTGEWERBE AB 1. MAI 2015 ENDLICH FESTLOHN
Für Mitglieder der Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie GEDECKT NR. 2, MÄRZ 2015 SONDERAUSGABE IM HOTEL- UND GASTGEWERBE AB 1. MAI 2015 Hans Spreitzhofer ENDLICH FESTLOHN Das Garantielohnsystem mit seiner
MehrLohntabelle für die Gastronomie und Hotellerie im Burgenland ab 1. Juli 2012
Lohntabelle für die Gastronomie und Hotellerie im Burgenland ab 1. Juli 2012 Die Lohntabelle gilt für alle Arbeiter und Arbeiterinnen (Lehrlinge), die in Betrieben beschäftigt sind, die der Fachgruppe
MehrKOLLEKTIVVERTRAG. für die Angestellten im Hotel- und Gastgewerbe VOM 1. JULI 2012
KOLLEKTIVVERTRAG für die Angestellten im Hotel- und Gastgewerbe VOM 1. JULI STAND INKLUSIVE SCHEMAREFORM VOM 1. MAI 2015 (HOTELLERIE WIEN 1. JÄNNER 2016 BZW 1. MAI 2016) www.gpa-djp.at Unser Service für
MehrKOLLEKTIVVERTRAG. für die Angestellten im Hotel- und Gastgewerbe
KOLLEKTIVVERTRAG für die Angestellten im Hotel- und Gastgewerbe VOM 1. JULI STAND VOM 1.MAI 2018 INKLUSIVE SCHEMAREFORM AB 1. MAI 2015 www.gpa-djp.at Unser Service für Sie: Rechtsberatung und Rechtsschutz
MehrKOLLEKTIVVERTRAG. für die Angestellten im Hotel- und Gastgewerbe VOM 1. JULI 2012 STAND VOM 1. MAI 2016
KOLLEKTIVVERTRAG für die Angestellten im Hotel- und Gastgewerbe VOM 1. JULI STAND VOM 1. MAI 2016 INKLUSIVE SCHEMAREFORM AB 1. MAI 2015 www.gpa-djp.at Unser Service für Sie: Rechtsberatung und Rechtsschutz
Mehrkollektivvertrag für die Angestellten im Hotel- und Gastgewerbe
kollektivvertrag für die Angestellten im Hotel- und Gastgewerbe GÜLTIG AB 1. Mai www.gpa-djp.at Unser Service für Sie: Rechtsberatung und Rechtsschutz in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten Beratung zu
MehrDie neuen Gehälter für das Wiener Gastgewerbe ab 1. Juli 2012
Die neuen Gehälter für das Wiener Gastgewerbe ab 1. Juli 2012 Erhöhung der Mindestgehälter, die per 30.6.2012 den Betrag von 1.208,- nicht übersteigen, um 3 %. Erhöhung der Mindestgehälter, die per 30.6.2012
MehrKOLLEKTIVVERTRAG. für die Angestellten im Hotel- und Gastgewerbe
KOLLEKTIVVERTRAG für die Angestellten im Hotel- und Gastgewerbe VOM 1. JULI STAND VOM 1.MAI 2017 INKLUSIVE SCHEMAREFORM AB 1.MAI 2015 www.gpa-djp.at Unser Service für Sie: Rechtsberatung und Rechtsschutz
MehrKollektivvertrag für Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe
I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1. Geltungsbereich Kollektivvertrag für Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe gültig ab 1.5.2007 a) Räumlich:Für das Gebiet der Republik Österreich. b) Fachlich: Für alle Betriebe,
MehrZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG FÜR ARBEITERINNEN BEI MCDONALD S ÖSTERREICH
ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG FÜR ARBEITERINNEN BEI MCDONALD S ÖSTERREICH Abgeschlossen zwischen dem Fachverband Gastronomie, 1045 Wien, Wiedner Hauptstr. 63 einerseits und der Gewerkschaft vida, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz
MehrZusatzkollektivvertrag für ArbeiterInnen bei McDonald ś Österreich
Home > Kollektivverträge > Zusatzkollektivvertrag für ArbeiterInnen bei McDonald ś Österreich Zusatzkollektivvertrag für ArbeiterInnen bei McDonald ś Österreich inkl. der aktuellen Lohntafeln Gilt für
MehrBeilage TAPEZIERERGEWERBE. Lohnordnung. zum Kollektivvertrag für das. Gültig ab
Beilage zum Kollektivvertrag für das TAPEZIERERGEWERBE Lohnordnung Gültig ab 1. Mai 2012 KOLLEKTIVVERTRAG abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Maler und Tapezierer Österreichs einerseits und dem
MehrInformation über den Kollektivvertrag für das MALER-, LACKIERER- UND SCHILDERHERSTELLERGEWERBE. Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai 2009 bzw. 1.
Information über den Kollektivvertrag für das MALER-, LACKIERER- UND SCHILDERHERSTELLERGEWERBE I. Kollektivvertragslöhne Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai 2009 bzw. 1. Mai 2010 Gültig ab A) 1. Mai 2009 B)
MehrKollektivvertrag. Artikel I Geltungsbereich. 2. Fachlich: für alle Mitgliedsbetriebe der Bundesinnung der Tischler und Holzgestalter.
Kollektivvertrag abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Tischler und Holzgestalter einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Bau-Holz, andererseits. Artikel I Geltungsbereich
MehrBeilage BODENLEGERGEWERBE. Lohnordnung. zum Kollektivvertrag für das. Gültig ab
Beilage zum Kollektivvertrag für das BODENLEGERGEWERBE Lohnordnung Gültig ab 1. Mai 2017 KOLLEKTIVVERTRAG für das Bodenlegergewerbe abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe einerseits
MehrAnhang I. Lohnordnungen für die Berufszweige der Tischler und Holzgestalter. Kollektivvertrag
Anhang I Lohnordnungen für die Berufszweige der Tischler und Holzgestalter Kollektivvertrag abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Tischler und Holzgestalter einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund,
MehrBeilage BODENLEGERGEWERBE. Lohnordnung. zum Kollektivvertrag für das. in der Fassung vom 1. Mai Gültig ab
Beilage zum Kollektivvertrag für das BODENLEGERGEWERBE in der Fassung vom 1. Mai 1999 Lohnordnung Gültig ab 1. Mai 2012 KOLLEKTIVVERTRAG für das Bodenlegergewerbe abgeschlossen zwischen der Bundesinnung
MehrHOLZ- UND KUNSTSTOFFVERARBEITENDE GEWERBE ÖSTERREICHS. Tischler und Holzgestalter. Lohnordnungen
Beilage zum Kollektivvertrag für das HOLZ- UND KUNSTSTOFFVERARBEITENDE GEWERBE ÖSTERREICHS in der für die Tischler und Holzgestalter geltenden Fassung Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai 2019 Anhang I Lohnordnungen
MehrGEDECKT LÖHNE & GEHÄLTER MIT 1. MAI 2011 DAS GARANTIELOHNSYSTEM 2,05% MEHR LOHN UND GEHALT FÜR DIE ARBEITER UND ANGESTELLTEN IM HOTEL- UND GASTGEWERBE
GZ 02Z032927 M - P.b.b. Verlagspostamt 8020 Gra Für Mitglieder der Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie GEDECKT NR. 3, MAI 2011 NEUE MINDESTLÖHNE! Bei den letten Kollektivvertragsverhandlungen wurde
MehrLOHNVERTRAG Konditoren (ZuckerbäckerInnen) Vorarlberg
LOHNVERTRAG Konditoren (ZuckerbäckerInnen) Vorarlberg 1. März 2018 www.proge.at KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN! Das bedruckte Papier, das ihr mit diesem Lohnvertrag in Händen haltet, ist sehr viel mehr wert,
MehrFachverband Hotellerie. FAQs zur Neueinstufung im Kollektivvertrag für Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe
Fachverband Hotellerie FAQs zur Neueinstufung im Kollektivvertrag für Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe Information, 23. Juni 2015 FAQs zur Neueinstufung im KV nach Schemareform 2015 für die Angestellten
MehrHOLZ- UND KUNSTSTOFF- VERARBEITENDE GEWERBE ÖSTERREICHS
Beilage zum Kollektivvertrag für das HOLZ- UND KUNSTSTOFF- VERARBEITENDE GEWERBE ÖSTERREICHS in der für die Tischler und Holzgestalter geltenden Fassung Rahmenrechtliche Änderungen und Lohnordnungen Gültig
MehrLaufzeit des Lohn- und Gehaltstarifvertrages: gültig ab kündbar zum
Tarifbereich/Branche Milchindustrie Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner Milchindustrie-Verband e.v., Berlin Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, Landesbezirk Ost Fachlicher Geltungsbereich Die Tarifverträge
Mehrkollektivvertraglichen Löhne um jeweils 2,3 Prozent erhöht. Die Erhöhung bei den Lehrlingsentschädigungen beträgt jeweils 2,5 Prozent.
r. 3, Mai ach drei intensiven Verhandlungsrunden konnte ein Lohnabschluss (siehe Lohntabelle ) für alle rbeiter im österreichischen Hotelund Gastgewerbe erreicht werden. Mit Wirksamkeit vom 1. 5. wurden
MehrLohnabkommen für Friseurinnen und Friseure
Lohnabkommen für Friseurinnen und Friseure Seite 1 von 6 1 Kollektivvertragsparteien Der Kollektivvertrag wird abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Friseure einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund,
MehrLohnabkommen für Friseurinnen und Friseure
Lohnabkommen für Friseurinnen und Friseure Seite 1 von 5 1 Kollektivvertragsparteien Der Kollektivvertrag wird abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Friseure einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund,
MehrZUSATZPROTOKOLL Kollektivvertrag für die Handelsangestellten Österreichs per
ZUSATZPROTOKOLL Kollektivvertrag für die Handelsangestellten Österreichs per 1.1.2017 Anhang Gehaltsordnung laut XIX Aufgrund zahlreicher Anfragen zur neuen Regelung für Angestellte mit Provision haben
MehrBerufsausbildung und Karrierechancen in Hotellerie und Gastronomie. Koch/Köchin
Berufsausbildung und Karrierechancen in Hotellerie und Gastronomie Koch/Köchin Gute Gründe für eine Ausbildung im Gastgewerbe Wohl keine andere Branche in Deutschland ist so spannend und abwechslungsreich
Mehr1. Kollektivverträge Allgemeines. Kollektivverträge sind schriftliche Verträge, die im Rahmen der österreichischen Sozialpartnerschaft
Kollektivverträge Allgemeines 1.1. Allgemeines 1. Kollektivverträge Kollektivverträge sind schriftliche Verträge, die im Rahmen der österreichischen Sozialpartnerschaft abgeschlossen werden. Sozialpartner
MehrDie Übereinkommen treten mit 1. Mai 2003 in Kraft und sehen eine Anhebung der kollektivvertraglichen
Inhalt: Lohn- und Gehaltstabelle ab 1. Mai Kostenlose Bewerbung von Stellplätzen für Reisemobile Warnung vor Zechprellern: Tipps für Vorgangsweise Saisonierkontingent, Probleme durch neue Saisonierregelung
MehrBeilage. holz- und kunststoffverarbeitende. Österreichs. Rahmenrechtliche Änderungen. und. Lohnordnungen. zum Kollektivvertrag.
Beilage zum Kollektivvertrag holz- und kunststoffverarbeitende Gewerbe Österreichs vom 19. April 2012 Rahmenrechtliche Änderungen und Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai 2012 - 2 - abgeschlossen zwischen der
MehrLOHNVERTRAG Konditoren (ZuckerbäckerInnen) Niederösterreich
LOHNVERTRAG Konditoren (ZuckerbäckerInnen) Niederösterreich 1. Juni 2017 www.proge.at KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN! Das bedruckte Papier, das ihr mit diesem Lohnvertrag in Händen haltet, ist sehr viel mehr
MehrInformation über den Kollektivvertrag für das MALER-, LACKIERER- UND SCHILDERHERSTELLERGEWERBE. Lohnordnungen und rahmenrechtliche Änderung.
Information über den Kollektivvertrag für das MALER-, LACKIERER- UND SCHILDERHERSTELLERGEWERBE I. Kollektivvertragslöhne gültig ab A) 1. Mai 2007 B) 1. Mai 2008 Lohnordnungen und rahmenrechtliche Änderung
MehrSONDERAUSGABE GEDECKT NEUE LÖHNE UND NEUES LOHNSYSTEM AB SEITEN 2-10 FESTSETZUNG VON TRINKGELDPAUSCHALEN SEITE 11
Für Mitglieder der Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie GEDECKT NR. 3, MAI 2015 SONDERAUSGABE FESTSETZUNG VON TRINKGELDPAUSCHALEN SEITE 11 MELDUNG ÜBER DEN UMSTIEG AUF DAS FESTLOHNSYSTEM SEITE 12 NEUE
MehrBeilage GLASERGEWERBE. Lohnordnungen. zum Kollektivvertrag für das. Gültig ab
Beilage zum Kollektivvertrag für das GLASERGEWERBE Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai KOLLEKTIVVERTRAG abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler einerseits und dem Österreichischen
MehrLohntabellen und Lehrlingsentschädigungen für die gewerblichen Buchbinder, Kartonagewarenerzeuger, Etuimacher und Papierverarbeiter Österreichs
kollektivvertrag_djp_mutation_titel 25.04.2007 12:26 Uhr Seite 1 Lohntabellen und Lehrlingsentschädigungen für die gewerblichen Buchbinder, Kartonagewarenerzeuger, Etuimacher und Papierverarbeiter Österreichs
Mehrzum Kollektivvertrag für das HAFNER-, PLATTEN- UND FLIESENLEGERGEWERBE (inklusive Keramikergewerbe) In der Fassung vom 1. Mai 2004 Lohnordnungen
Beilage zum Kollektivvertrag für das HAFNER-, PLATTEN- UND FLIESENLEGERGEWERBE (inklusive Keramikergewerbe) In der Fassung vom 1. Mai 2004 Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai KOLLEKTIVVERTRAG abgeschlossen
Mehrzum Kollektivvertrag für das HAFNER-, PLATTEN- UND FLIESENLEGERGEWERBE (inklusive Keramikergewerbe) In der Fassung vom 1. Mai 2004 Lohnordnungen
Beilage zum Kollektivvertrag für das HAFNER-, PLATTEN- UND FLIESENLEGERGEWERBE (inklusive Keramikergewerbe) In der Fassung vom 1. Mai 2004 Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai KOLLEKTIVVERTRAG abgeschlossen
MehrL I S T E P O S I T I O N E N F Ü R L O H N B E N C H M A R K Küchenpositionen
L I S T E P O S I T I O N E N F Ü R L O H N B E N C H M A R K Küchenpositionen 121 51 Küchenchef mit Brigade (mind. 5 Köche) Chef Küchenchef einer Brigade mit mindestens 5 Köchen. Für die Bewertung sind
MehrZIMMERMEISTER- GEWERBE
Beilage zum Kollektivvertrag für das ZIMMERMEISTER- GEWERBE in der Fassung vom 1. Jänner 1998 Rahmenrechtliche Ergänzungen und Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai 2003 bzw. 1. Mai 2004 KOLLEKTIVVERTRAG abgeschlossen
MehrBeilage DACHDECKERGEWERBE. Lohnordnungen. zum Kollektivvertrag für das. Gültig ab
Beilage zum Kollektivvertrag für das DACHDECKERGEWERBE Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai KOLLEKTIVVERTRAG abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler einerseits und dem Österreichischen
MehrB. GEHALTSTAFELN. 1. Fahrschullehrer, die gleichzeitig nach 113 KFG bestellte Fahrschulleiter sind, erhalten eine monatliche Zulage von 350,00
1. F A H R S C H U L L E H R E R a) G e h a l t B. GEHALTSTAFELN im 1. und 2. Berufsjahr 2.183,00 im 3. und 4. Berufsjahr 2.338,00 im 5. bis 8. Berufsjahr 2.423,00 im 9. bis 11. Berufsjahr 2.507,00 im
MehrKOLLEKTIVVERTRAG. und dem Osterreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE. I. Geltungsbereich. Für das Gebiet der Republik Osterreich.
KOLLEKTIVVERTRAG abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer Österreich, Bundesinnung der Mode und Bekleidungstechnik Berufsgruppe der Kürschner, Handschuhmacher, Gerber, Präparatoren und Säckler und
MehrLohn- und Gehaltsabschluss ab 1. Mai 2004
Lohn- und Gehaltsabschluss ab 1. Mai 2004 NEUE LÖHNE UND GEHÄLTER AB 1. MAI 2004 Nach intensiven Verhandlungen wurden am 20. April neue Kollektivvertragslöhne und - gehälter für die rund 150.000 Arbeiter
MehrPersonalverrechnung im Gastgewerbe und in der Hotellerie. 2., aktualisierte Auflage. von. Elfriede Köck Günter Steinlechner. Ende
Personalverrechnung im Gastgewerbe und in der Hotellerie 2., aktualisierte Auflage von Elfriede Köck Günter Steinlechner Ende 1. Kollektivverträge 19 1.1. Allgemeines 19 1.2. Kollektivverträge in der Hotellerie
MehrLOHNVERTRAG Konditoren (ZuckerbäckerInnen) Steiermark
LOHNVERTRAG Konditoren (ZuckerbäckerInnen) Steiermark 1. Juli 1018 www.proge.at KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN! Das bedruckte Papier, das ihr mit diesem Lohnvertrag in Händen haltet, ist sehr viel mehr wert,
MehrKollektivvertrag. 15 (vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses durch den Bediensteten)
Kollektivvertrag Dieser Kollektivvertrag wurde zwischen der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Seilbahnen, Wien 4, Wiedner Hauptstraße 63, einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund,
MehrBÜNDNIS BERUFSBERECHTIGUNGEN! BERUFSBERECHTIGUNGEN JETZT!
BÜNDNIS BERUFSBERECHTIGUNGEN! BERUFSBERECHTIGUNGEN JETZT! 1 EINE GEMEINSAME INITIATIVE IATIVE VON: IMPRESSUM: HerausgeberIn: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier Bundesjugendabteilung,
MehrL O H N T A F E L. abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, VERBAND ÖSTERREICHISCHER GROSSBÄCKER
L O H N T A F E L abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, VERBAND ÖSTERREICHISCHER GROSSBÄCKER 1030 Wien, Zaunergasse 1-3 und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund,
MehrBeilage DACHDECKERGEWERBE. Lohnordnungen. zum Kollektivvertrag für das. Gültig ab
Beilage zum Kollektivvertrag für das DACHDECKERGEWERBE Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai KOLLEKTIVVERTRAG abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler einerseits und dem Österreichischen
MehrPROPAK RS Nr. 02/2018 vom 6. März Allgemeines Rundschreiben 02/2018
Allgemeines Rundschreiben 02/2018 Lohn- Lohn- und und Gehaltsabschluss 2016 Sehr geehrte Damen und Herren, der Fachverband PROPAK hat nach schwierigen Verhandlungen am 22. Februar 2018 mit der Gewerkschaft
MehrK O L L E K T I V V E R T R A G
K O L L E K T I V V E R T R A G 2016 abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer Vorarlberg, Fachgruppe der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Textilindustrie einerseits und
MehrAnhang I. Lohnordnung für die Berufszweige der Musikinstrumentenerzeuger. Kollektivvertrag
Anhang I Lohnordnung für die Berufszweige der Musikinstrumentenerzeuger Kollektivvertrag abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Kunsthandwerke einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund,
MehrBeilage GLASERGEWERBE. Lohnordnungen. zum Kollektivvertrag für das. Gültig ab
Beilage zum Kollektivvertrag für das GLASERGEWERBE Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai KOLLEKTIVVERTRAG abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler einerseits und dem Österreichischen
MehrLohn- und Gehaltstabellen 2018 und 2019
Lohn- und Gehaltstabellen 2018 und 2019 zum Kollektivvertrag für ArbeiterInnen und Angestellte in privaten Kur-, Rehabilitations- und Mischbetrieben I. Bestimmungen zur Erhöhung der Löhne und Gehälter
MehrBeilage GLASERGEWERBE. Lohnordnungen. zum Kollektivvertrag für das. Gültig ab
Beilage zum Kollektivvertrag für das GLASERGEWERBE Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai KOLLEKTIVVERTRAG abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler einerseits und dem Österreichischen
Mehrzum Kollektivvertrag für das ZIMMERMEISTERGEWERBE In der Fassung vom 1. Jänner 1998 Lohnordnung Gültig ab ab 1. Mai 2011
Beilage zum Kollektivvertrag für das ZIMMERMEISTERGEWERBE In der Fassung vom 1. Jänner 1998 Lohnordnung Gültig ab ab 1. Mai 2011 KOLLEKTIVVERTRAG abgeschlossen zwischen der Bundesinnung Holzbau einerseits
MehrL O H N T A F E L. abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, VERBAND ÖSTERREICHISCHER GROSSBÄCKER
L O H N T A F E L abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, VERBAND ÖSTERREICHISCHER GROSSBÄCKER 1030 Wien, Zaunergasse 1-3 und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund,
MehrJUGENDLICHE UND LEHRLINGE
JUGENDLICHE UND LEHRLINGE 1 Lehrlingsentschädigungssätze für Wien per 01.01.2013 Berufsgruppe 1) 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 4. Lehrjahr 8) Bruttomonatsbeträge in Euro Metallgewerbe 534,44 716,54
MehrLOHNVERTRAG Fleischergewerbe Kärnten
LOHNVERTRAG Fleischergewerbe Kärnten 1. Juli 2018 www.proge.at KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN! Das bedruckte Papier, das ihr mit diesem Lohnvertrag in Händen haltet, ist sehr viel mehr wert, als es auf den ersten
MehrJUGENDLICHE UND LEHRLINGE
JUGENDLICHE UND LEHRLINGE 1 Lehrlingsentschädigungssätze für Wien per 01.01.2015 Berufsgruppe 1) 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 4. Lehrjahr 8) Bruttomonatsbeträge in Euro Metallgewerbe 560,12 751,08
MehrAnhang I. Lohnordnung für die Berufszweige der Karosseriebautechniker, Karosserielackierer und Wagner. Kollektivvertrag
Anhang I Lohnordnung für die Berufszweige der Karosseriebautechniker, Karosserielackierer und Wagner Kollektivvertrag abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Fahrzeugtechniker einerseits und dem Österreichischen
MehrFachverband Hotellerie. Kollektivvertrag für Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe
Fachverband Hotellerie Kollektivvertrag für Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe Information, 1. November 2015 KOLLEKTIVVERTRAG für Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe gültig ab 1. Mai 2015 KOLLEKTIVVERTRAG
MehrK O L L E K T I V V E R T R A G
2017 K O L L E K T I V V E R T R A G abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer für Vorarlberg, Fachgruppe der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie Berufsgruppe Stickereiwirtschaft, einerseits
MehrK O L L E K T I V V E R T R A G
K O L L E K T I V V E R T R A G abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, VERBAND DER BRAUEREIEN 1030 Wien, Zaunergasse 1-3, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund,
Mehr