Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand: Präambel Die evania GmbH (im folgenden evania ) vermarktet Online-Werbung auf Websites im Internet oder mittels mit Hilfe seines Netzwerks. evania ermöglicht den gesamten Prozess der Planung, der Platzierung und Überwachung von Online-Werbung auf Online-Werbeflächen. 2. Gültigkeitsbereiche Der Einkauf der Werbefächen erfolgt auf einer oder mehren der folgenden Arten: 2.1 Erteilung mit Buchungsauftrag. Im Buchungsauftrag wird u. a. Kampagnen-Art, Buchungs bzw. Bestellvolumen, Zeiträume, Auslieferungsmodalitäten, Vergütung bzw.abrechnungsmodalitäten, Platzierungen und Werbemittel bzw. formate vereinbart. 2.2 Passiver Einkauf Der Partner wählt selbständig im extranet unter den zur Auswahl stehenden eine oder mehre Kampagnen aus die er bewerben möchte. Mit Auswahl der Kampagne(n) und Einsatz der jeweiligen zur Verfügung gestellten Links, Skripte, Banner, usw. (im folgenden Werbemittel genannt), erkennt der Partner alle im extranet spezifizierten Parameter der Kampagne, insbesondere die Abrechnungsform, die ausgewiesenen Preise und die maximale Laufzeit, als verbindlich an. Die Einbuchung durch evania ersetzt den unter 2.1 vorgesehenen Buchungsauftrag. Der Partner hat jedoch weder in technischer noch sonstiger Hinsicht einen Anspruch auf die Platzierung einer bestimmten Kampagne. evania hat im Falle von entsprechenden Kundenwünschen, technischen Restriktionen oder Konkurrenzausschlüssen das Recht, die Buchung einer Kampagne durch den Partner abzulehnen und damit alle oder einzelne Seiten von der Platzierung auszuschließen. In beiden oben genannten Fällen, darf der Partner seine Online-Werbeträger nicht direkt an die Werbekunden von evania, deren Werbung bereits auf den Online-Werbeträgern des Partners durch evania erschienen ist, oder an potenzielle Webekunden von evania, für deren Kampagnen evania bereits eine Mitteilung an den Partner übersandt hat, verkaufen oder anbieten. Diese Bedingungen gelten für alle Arten des Media-Einkaufs. Sofern in den Buchungsaufträgen für einzelne Punkte abweichende Regelungen definiert sind, haben diese Vorrang vor den hier getroffenen Bestimmungen. Soweit im Buchungsauftrag nichts Abweichendes bestimmt wird, erkennt der Partner diese AGBs jedoch als verbindlich an. Bei abweichenden Bestimmungen im Buchungsauftrag wird jeweils nur der unmittelbar betroffene Teil aufgehoben. Alle anderen Bestimmungen bleiben unabhängig davon unverändert gültig. Alle Änderungen bedürfen der Schriftform.

2 3. Kampagnenarten Publisher werden nach folgenden Modellen vergütet: 3.1 CPC = Vergütung pro Klick auf den Werbelink. Die Abrechnung der Kampagnen erfolgt auf Basis der von evania gezählten Klicks, unter Berücksichtigung der Akzeptanz durch den Werbekunden. Auf die Ausschlussklausel gemäß 7.4 und 7.5 wird besonders hingewiesen. 3.2 CPL = Vergütung pro Lead. Leads (Datensätze), welche zustande kommen, wenn User die abgefragten Daten vollständig in das Formular eingibt und damit der Übermittlung seiner Daten zustimmt. Pre-filling (Vorausfüllen der Formulare mit User-Daten in das Formular) durch den Partner ist nur nach Absprache mit evania zulässig. Die Abrechnung der Kampagnen erfolgt auf Basis der von evania gezählten Leads, unter Berücksichtigung von Datenvalidierung,Dublettenabgleich und der Akzeptanz durch den Werbekunden. Auf die Ausschlussklausel gemäß 7.4 wird besonders hingewiesen.evania GmbH Kurfürstendamm Berlin Geschäftsführer: David Pikart Ust.-ID: DE CPO-Kampagnen: Vergütung pro Bestellung / Auftrag. Nur vollständig erfüllte Käufe werden vergütet (CPO), d.h. wenn der Kauf als vollständig und ohne Widerruf durch den eingetragenen User vom Kunden bestätigt wird. 3.4 evania gibt keine Garantien für Mindestumsätze des Partners. 4. Abrechnung / Vergütung Die Abrechung erfolgt mittels Gutschrift durch evania monatlich nachträglich bis spätestens 15. des, den jeweiligen Lieferungen, folgenden Monats. Die Vergütung/Zahlung leistet evania per Banküberweisung innerhalb 14 Tagen nach Gutschrifterteilung. 5. Kampagnenlaufzeit Die Laufzeit der Kampagnen wird entweder durch den Buchungsauftrag bestimmt, oder durch die im Extranet angegebene Kampagnendauer. Zusätzlich können alle Kampagnen auch durch eine maximale Anzahl an Clicks, Leads oder Orders begrenzt sein. Unabhängig hiervon hat evania jederzeit das Recht, z.b. im Falle einer außerordentlichen Kündigung der Kampagne durch den Auftraggeber oder zu Optimierungszwecken oder bei vorzeitiger Erfüllung der vom Auftraggeber gewünschten Mengen eine vorzeitige Abschaltung der Kampagne zu verlangen. In diesem Fall ist der Partner verpflichtet, umgehend nach Mitteilung durch evania, die sofortige Abschaltung der Kampagne zu veranlassen. Es besteht nur Vergütungsanspruch seitens des Partners auf Liefermengen, die er innerhalb der Kampagnenlaufzeit generiert. Ein Anspruch des Partners auf eine Mindestlaufzeit oder Minimum-Auslieferung pro Kampagne besteht nicht.

3 6. Werbemittel Die zu verwendenden Werbemittel werden von evania zur Verfügung gestellt. Der Partner darf diese ohne Rücksprache und schriftliche Bestätigung von evania nicht verändern, nicht anders als angegeben verlinken oder in irgend einer Weise manipulieren (siehe auch Ausschlussklauseln). Der Partner verpflichtet sich, die von evania vorgegebenen oder festgelegten TAGs zu installieren und für die Dauer der Kampagne beizubehalten. 7. Ausschlussklauseln 7.1 Ausschluss bestimmter Themen Generell dürfen die Werbemittel nicht auf Seiten, bzw. Newslettern geschaltet werden, die mit pornographischen Inhalten, Gewaltdarstellung, Terrorismus, diskriminierenden Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigungen oder Alter, sowie radikalen politischen Inhalten bzw. wenn Hyperlinks auf andere Sites mit entsprechenden Inhalten vorhanden sind. 7.2 Ausschluss der Veränderung von Tags und Codes - Der Partner ist nicht berechtigt, die ihm zur Verfügung gestellten Codes oder Tags zu verändern, gleich aus welchem Grunde oder mit welcher Zielsetzung. Der Partner darf diese Codes und Tags ohne Absprache mit evania auch nicht in einer anderen als der vorgesehenen Weise verwenden, auch wenn dies technisch möglich sein sollte. 7.3 Ausschluss von Spam-Mails ( s an Nicht-Opt-in User) - Dem Partner ist es nicht gestattet, Kampagnen von evania in s zu integrieren, deren Empfänger dem Erhalt dieser nicht ausdrücklich vorab im Rahmen eines Opt-in Verfahrens unter den Bedingungen aller anwendbaren Datenschutzgesetze zugestimmt haben. 7.4 Ausschluss von Incentivierung und Fremdhilfen bei Lead und Click Kampagnen - Soweit nicht explizit im Buchungsauftrag als zulässig formuliert (z. B. bei Co-Registrierungen), darf die Einbindung der zur Verfügung gestellten Codes und Tags nicht dergestalt erfolgen, dass die User durch zusätzliche, nicht vom Werbetreibenen bzw. evania frei gegebenen Incentivierung zu einer Aktion ermutigt werden. Weiterhin ausgeschlossen sind Bonusclubs, automatisierte Eintragungsdienste (z. B. Probenbestellung) und Konstellationen, in welchen andere Motive genutzt oder in den Vordergrund gestellt werden, um die Kontakthäufigkeit zu erhöhen bzw. einen Aktionszwang auszulösen. 7.5 Zusätzliche Ausschüsse bei Click-Kampagnen - Wiederholte bzw. in kurzer Zeit aufeinander folgende Clicks des selben Users werden nicht als gültig gezählt. Durch technische Vorrichtungen automatisch sowie durch vorsätzliche bzw. arglistige Täuschung erzeugte bzw. initiierte Klicks sind ebenfalls unzulässig. Die Verwendung von Klickgeneratoren (z.b. Robots) ist ausdrücklich untersagt. 7.6 Frequency Capping / Targeting - Spezifikationen zur Häufigkeit der an einen User auszuliefernden Werbung pro Zeiteinheit und/oder Browsersession (sog. Frequency Cap), oder zur Bestimmung einer Gruppe von Usern, an die Kampagnen ausgeliefert werden sollen (Targeting Kriterien), sind wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung. Lieferungen, die diesen Spezifikationen nicht entsprechen werden nicht vergütet. Jeder Verstoß gegen diese Bestimmung zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich. evania behält sich zur Sicherstellung der Ausschlüsse den Einsatz von technischen Systemen und Logfile Kontrollen vor.

4 8. Datenschutz, Kundenschutz 8.1 Soweit der Partner bei einzelnen Kampagnen Daten der Nutzer, die durch diese Kampagne generiert wurden, zur eigenen Verwendung behält ( z. B. bei Co- Registrierungen), sichert er die Einhaltung der jeweils gültigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu und übernimmt für die generierten und von ihm verwendete Daten die umfassende datenschutzrechtliche Verantwortung. Dies gilt insbesondere auch für die Verpflichtung zur Information der Betroffenen Users über die Datenverwendung und die Einholung der Zustimmung zum geplanten Verwendungszweck. 8.2 Für die Dauer der Kampagne, beginnend mit der ersten Anfrage von evania beim Partner oder vom Partner bei evania und endend zwei (2) Monate nach Abschluss der Kampagne, wird der Partner keine Werbung für dieselbe Kampagne für das gleiche Produkt direkt oder indirekt durchführen oder unterstützen ohne Zustimmung von evania. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung zahlt der Partner an evania eine von evania festzusetzende angemessenen Vertragsstrafe. 9. Haftungsfreistellung, Erlöschen des Vergütungsanspruchs, Haftungsbeschränkung 9.1 Im Falle von Verstößen gegen Bestimmungen der 7 und 8, dieses Bedingungswerkes im allgemeinen oder eines hierzu erstellten Buchungsauftrages, stellt der Partner evania von allen Ansprüchen seitens der Werbepartner und der User, sowie sonstiger von diesen Verstößen Betroffener frei, soweit diese ursächlich auf einen Verstoß gegen diese Bedingungen bzw. gegen eine im Buchungsauftrag formulierte Bestimmungen zurück zu führen sind. Ferner haftet der Partner bei regelwidrigem Verhalten für alle Schäden, die evania hierdurch entstehen, wie z. B. entgangene Umsätze aus einer außerordentlichen Kündigung seitens des Werbepartners. 9.2 Bei Missachtung von Ausschlüssen gemäß 7 verwirkt der Partner darüber hinaus das generelle Recht auf Vergütung der von ihm für die entsprechenden Kampagnen aufgrund des Verstoßes gelieferten Mengen. evania ist berechtigt, die gesamte Vergütung zu verweigern. 9.3 Die Haftung von evania gegenüber dem Partner für evtl. Mängel in der Leistung ist beschränkt auf die Verpflichtung zur umgehenden Abschaltung der beanstandeten Werbung, da evania nicht die inhaltliche Kontrolle über Werbeinhalte ausüben kann und auszuüben verpflichtet ist. Die Haftung für Vorsatz sowie für Schäden an Leib und Leben sowie für Tod bleiben hiervon unberührt. 9.4 Im Übrigen haften die Parteien einander im Rahmen dieses Vertrages nur für solche Schäden der jeweils anderen Vertragpartei, die die verursachende Vertragspartei oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich herbeigeführt haben; für die Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), oder wenn bei Kaufoder Werkverträgen eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wird, wird auch im Falle grober Fahrlässigkeit gehaftet; ebenso bei arglistiger Täuschung. Soweit daher für Sachschäden gehaftet wird, wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen die Vertragpartei bei Vertragsabschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste; diese Haftung ist - außer bei Vorsatz - zusätzlich auf höchstens ,00 begrenzt. Es besteht keine Haftung seitens evania für

5 mittelbare und Vermögensschäden wie z.b.mangelfolgeschäden, geschäftlichen Rufschäden, oder entgangenen Opportunitäten oder Gewinn. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt durch vorstehende Regelung unberührt. In anderen als den in diesem Absatz 9 genannten Fällen ist die Haftung der Parteien unabhängig vom Rechtsgrund - ausgeschlossen. Soweit die Haftung der Parteien ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Vertragparteien. 9.5 Für Schäden aufgrund unzulässiger Veränderungen des Partners der Werbemittel haftet der Verursacher allein und in voller Höhe gegenüber der anderen Parteien und jedem Dritten. 10. Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der evania und dem Partner gelten alle Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung: Alle mündlichen oder schriftlichen Informationen, das umfasst z.b. Preise, Konditionen, Präsentationen zum internen Gebrauch, Dienstleistungen und Geschäftsideen die die Parteien direkt oder indirekt zu Abwicklung der Zusammenarbeit austauschen und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus ihrem Gegenstand oder sonstigen Umstände ergibt. Die beauftragten Leistungen und die daraus resultierenden Ergebnisse Vertraulichkeitsvereinbarung: Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen direkt oder indirekt zu Kenntnis gekommenen Vertraulichen Informationen strikt vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherigeschriftliche Zustimmung der Gegenpartei an Dritte weiterzugeben, zu verwerten oder zu verwenden Beide Parteien verpflichten sich das Datengeheimnis gem. 5 BDSG zu respektieren Die Pflicht zur absoluten Vertraulichkeit bezogen auf abgewickelte Projekte dauert auch nach Beendigung der Zusammenarbeit an. Auf Verlangen und ausgehändigte Unterlagen einschließlich aller davon angefertigten Kopien sowie Arbeitsunterlagen und Materialien innerhalb von einer Woche zurückzugeben. Für Projekte, die zusammen nicht realisiert werden konnten gilt eine einmonatige Vertraulichkeit. Nicht betroffen von dieser Vertraulichkeitsregelung sind Informationen, wie eingangs näher erläutert, die den Parteien schon vor der Unterzeichnung dieser Vereinbarung bekannt waren Der Partner haftet für alle Schäden in vollem Umfang, die der evania durch Verletzung dieser vertraglichen Pflichten entstehen. Für jede Zuwiderhandlung wird abgesehen von oben genannten entstandenen Schaden eine Vertragsstrafe in Höhe von fällig Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch für die Rechtsnachfolger der Parteien. Änderungenund Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

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