Bezirksversammlungen 2009 Präsident Hermann Hohl. EU-Weinmarktreform. Die großen Themen der Reform. Anbauregelung Pflanzrechtesystem

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1 EU-Weinmarktreform Die großen Themen der Reform Anbauregelung Pflanzrechtesystem Stützungsprogramme statt Destillation Bezeichnungsrecht

2 Anbauregelung (Pflanzrechtesystem) - Neuanpflanzungen bis 31. Dezember 2015 verboten - Mitgliedsstaaten können Anbaustopp bis 31. Dezember 2018 aufrechterhalten Forderung WVW und Konferenz europäischer Weinbauregionen - Anbaustopp verlängern - Erhaltung der Rebflächen, die für Weinbau am besten geeignet sind - Erhaltung der Kulturlandschaft

3 Struktur- und Qualitätsprogramm Baden-Württemberg Nationaler Finanzrahmen zur Stärkung der Wettbewerbsstrukturen (Stützungsmaßnahmen) Werden von Gemeinschaft finanziert Struktur- und Qualitätsprogramm Weinbau für Baden-Württemberg /2009 bis 2013/2014 rund 40 Mio EU-Mittel - ab 2014 ca. 9,5 Mio jährlich für Fördermaßnahmen

4 Struktur- und Qualitätsprogramm Baden-Württemberg 1. Umstrukturierung und Umstellung von Rebfl ächen - Schaffung von Direktzugfähigkeit - Aufbau von Rebflächen nach Bodenordnungsmaßnahmen - Aufbau von Rebflächen und Böschungen/Mauern in terrassierten Steillagen - Umstellung auf Querterrassen - Installation von ortsfesten Tröpfchenbewässerungsanlagen

5 Struktur- und Qualitätsprogramm Baden-Württemberg 2. Absatzförderung auf Drittlandsm ärkten - Marktchancen in Drittlandsmärkten prüfen - Öffentlichkeitsarbeit für Wein leisten - Steigerung Absatz von Wein auf Drittlandsmärkten Zuwendungsfähig sind - Studien zu Absatzmöglichkeiten auf neuen Märkten - Informationskampagnen - Teilnahme an internationalen Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen - Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit, Absatzförderungs- und Werbemaßnahmen

6 Struktur- und Qualitätsprogramm Baden-Württemberg 3. Investitionsmaßnahmen in Zusammenhang mit Fusionen, Kooperationen, Betriebserweiterungen - Größere Strukturen in Verarbeitung und Vermarktung schaffen - Qualität verbessern - Stückkosten senken Zuwendungsfähig sind - Machbarkeitsstudien - Erwerb, Verbesserung/Erneuerung nicht beweglicher Güter - Kauf neuer Maschinen und Ausstattungsgegenstände einschließlich Computersoftware im Bereich Logistik, Verarbeitung und Vermarktung, - allgemeine Kosten, z. B. Architekten- und Ingenieurhonorare

7 Struktur- und Qualitätsprogramm Baden-Württemberg 4. Förderung von Investitionen in Qualit ät und Innovation z.b. in Bereiche Kellertechnik und Vermarktung - Neue Produkte entwickeln - Innovationen etablieren - Qualität der Produkte verbessern Zuwendungsfähig sind - Kauf neuer Maschinen und Ausstattungsgegenstände im Bereich der Logistik, Verarbeitung und Vermarktung - Entwicklung und Nutzung neuer Produkte - Nebenkosten der Maßnahmen, z.b. Kosten für den Erwerb von Patenten und Lizenzen

8 Bezeichnungsrecht bisher Tafelwein Qualitätswein b.a. Landwein Prädikatswein

9 Bezeichnungsrecht künftig Weine Tafelwein - ohne - mit geschützter Herkunftsangabe Übergangsregelung für Tafelweine mit Herkunftsangabe

10 Bezeichnungsrecht künftig Weine ohne geschützte Herkunftsangabe Ersetzt Tafel- und Verarbeitungsweine NEU: Angabe von Jahrgang und Rebsorte möglich Kontroll- und Zertifizierungsverfahren Forderung: Einbeziehung in Anbau- und Höchstertragsregelung Weine mit geschützter Herkunftsangabe - geographische Angabe g.g.a. - Ursprungsbezeichnung g.u. Name - Gegend/Gebiet - bestimmter Ort - in Ausnahmefällen Land Bis 2011 vorläufige Anerkennung b.a. Deutschlands als geschützte Ursprungsbezeichnung und geschützte geographische Angabe

11 Bezeichnungsrecht künftig Weine mit geographischer Angabe Anforderungen an Erzeugnis Güte, Ansehen und andere Eigenschaften ergeben sich aus dem geographischen Ursprung Weintrauben mindestens 85% aus Gebiet (oder Nähe) Herstellung im Gebiet (oder Nähe) Rebsorten der Art Vitis vinifera oder Vitis vinifera x Sorten Vitis Weine mit Ursprungsbezeichnung Anforderungen an Erzeugnis Güte oder Eigenschaft verdankt es überwiegend oder ausschließlich den geographischen Verhältnissen einschließlich der natürlichen und menschlichen Einflüsse Weintrauben 100% aus Gebiet (oder Nähe) Herstellung im Gebiet (oder Nähe) Rebsorten der Art Vitis vinifera

12 Bezeichnungsrecht künftig Weine ohne Herkunftsangabe 2008 Deutscher Riesling Weine g.g.a. geographischer Angabe Neckar Trollinger verpflichtete Angaben wahlweise Angaben sonstige wahlweise Angaben wie bisher Pflicht b.a. Württemberg, A.P.Nummer, Abfüller, Alkohol Wahl Jahrgang, Rebsorte, Geschmacksangabe Weine g.u. Ursprungsbezeichnung Hohenloher Riesling Remstal Trollinger verpflichtete Angaben wahlweise Angaben sonstige wahlweise Angaben wie bisher Pflicht b.a. Württemberg, A.P.Nummer, Abfüller, Alkohol Wahl Jahrgang, Rebsorte, Geschmacksangabe

13 QbA, Prädikat g.g.a. g.u. *verpflichtete Angaben **wahlweise Angaben ***sonstige wahlweise Angaben 0,75 l* Württemberg* 2008** Trollinger** 11,5 % vol.* Abfüller* Qualitätswein A.P. Nr * Enthält Sulfite* Trinktemperatur 18 C*** Württemberg Wein mit geschützter geographischer Angabe Neckar Trollinger Pflicht b.a. Württemberg A.P.Nummer Abfüller Alkohol Wahl Jahrgang Rebsorte Geschmacksangabe Württemberg Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung Hohenloher Riesling Remstal Trollinger Pflicht b.a. Württemberg A.P.Nummer Abfüller Alkohol Wahl Jahrgang Rebsorte Geschmacksangabe

14 Für jede Bezeichnung mindestens - zu schützender Name - Beschreibung des Weines/der Weine - Analytische und andere Eigenschaften - ggf spezifische önologische Verfahren bzw. Einschränkungen für die Weinbereitung - Abgrenzung des geographischen Gebietes - Hektarhöchstertrag - Angabe der Kellertrauben-Rebsorte/n für die Weine - Zusammenhang Erzeugnis und Gebiet - Geltende Anforderungen nach EU- bzw. nationaler Rechtsvorschrift - Name und Anschrift der Kontrollstelle Bezeichnungsrecht: Produktspezifikationen

15 Bezeichnungsrecht: Anerkennungsverfahren Antragsteller - Gruppe von Erzeugern (Ausnahme: Einzelerzeuger) - Schutz nur für vom Antragsteller erzeuge Weine - Gemeinsamer Antrag bei grenzüberschreitendem Gebiet möglich Verwaltungsverfahren - national und EU - Aufnahme in EU-Register - Weltweiter Schutz vor missbräuchlicher Verwendung Kontrolle - jährlich

16 Bezeichnungsrecht: Deutsches System Deutsches Qualitäts- und Bezeichnungssystem weitgehend erhalten - Deutsche Kernforderung - Anerkennung traditioneller Begriffe - Qualit ätswein - Prädikatswein: Kabinett, Sp ätlesen, Auslesen - 13 b.a. geschützt (Produktspezifikationen notwendig) - Schillerwein - Weißherbst - Winzersekt

17 Bezeichnungsrecht: Enger Zeitplan Mitte Februar Abstimmung EU-Durchführungsverordnung Mitte April Veröffentlichung deutsche Fassung 1. August Inkrafttreten Nationale Umsetzung ohne überhastete Beschl üsse Bis Juli Novelle des Deutschen Weinrechts - Erhaltung Status quo - Anpassung neues EU -Recht 2009/ Ausgestaltung des neuen Bezeichnungsrechtes

18 Bezeichnungsrecht: Fragen - Einstufung - Qualitätswein, Prädikatswein: g.u. - Landwein: g.g.a. - Lösung für entfallende Tafelweingebiete - Schaffung neuer Landweingebiete - Anpassung qualitativer Anforderungen - Stellen Zulassung g.u. g.g.a.

19 Bezeichnungsrecht: Fragen Umgang mit Qualit ätswettbewerben Wie wollen wir das neue System nutzen? - Beispiel Österreich - Kombination altes und neues System? Klassifikationssystem wichtig f ür - Wettbewerb der Anbieter - Information der Konsumenten Aber - Wenig Konsumenten -Kenntnis - Vermeidung der Konsumenten-Verwirrung Marktuntersuchungen

20 Bezeichnungsrecht: Chancen für Württemberg Herkunftsbezeichnungen - Klare und unverwechselbare Herkunft - Wertigkeit der regionalen Marken - Marktchancen - Förderung Weintourismus Herausforderungen - Mehr Verwaltungsaufwand - Kräfte bündeln - Qualit ätsmanagement Geringere Hektarertr äge Höhere Mostgewichte Geschmacksprofile

21 Württemberger Wein-Zukunft Weinbauverband Württemberg Aktivit äten Württemberger Weinfrühling 2.5. Tag des Weinwanderns Baden-Württemberg Classics 14./15.3. Duisburg 18./19.4. Hamburg Oktober München 21./ Berlin 2010: Eigene Messe? Aktivit äten 2009 Wein und Tourismus Weinerlebnisführer Zertifizierung - Weinfeste - Besenwirtschaften Häuser der Baden- Württemberger Weine Botschaft 2009 Weinexportkontor arbeitet 3./9.10.Deutsche Weinkönigin wird in Württemberg (Heilbronn) gewählt Württemberger Weinkönigin wird in Esslingen gewählt Landesweinprämierung Neuer Internetauftritt = aktuelles Kompetenzzentrum Mitgliederversammlung

22 Württemberger Wein-Zukunft Weinbauverband Württemberg Chance in der Krise nutzen Zukunft planen Yes, we can! Wir schaffen s - miteinander!

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