Bewerber/Bieter sowie deren Nachunternehmer haben eine Verpflichtungserklärung nach 5 LTMG abzugeben.

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1 Verband Region Stuttgart: Öffentliche Ausschreibung freiberuflicher Leistungen - Erstellung einer Studie Masterplan Schnellladeinfrastruktur Region Stuttgart Ausgeschrieben wird die Erstellung einer modellgestützten Standortbeurteilung von Schnellladestationen für Elektrofahrzeuge in der Region Stuttgart (Masterplan). Die Ausschreibung beinhaltet einen vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb. Vergabestelle ist der Verband Region Stuttgart, c/o Herr Siehr, Kronenstraße 25, Stuttgart, Telefon: 0711/ , Telefax: 0711/ , ausschreibung@regionstuttgart.org Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich unter abrufbar. Frist zum Antrag auf Teilnahmewettbewerb: , Uhr Frist zur Angebotsabgabe: , Uhr Bei Antrags- bzw. Angebotseröffnung sind Bewerber/Bieter nicht zugelassen. Vom Bewerber/Bieter ist der Antrag vollständig in Papierform auszudrucken, auszufüllen, rechtsverbindlich zu unterschreiben, in einfacher digitaler Form sowie persönlich oder per Postversand, in einem verschlossenen und von außen kenntlich gemachten Umschlag mit der Aufschrift "Ausschreibung Masterplan Schnellladeinfrastruktur Region Stuttgart NICHT ÖFFNEN", bei der Vergabestelle einzureichen. Ort der persönlichen Abgabe: Sekretariat, 3. OG, Raum 302. Bei Postversand ist der verschlossene Umschlag in einen Versandumschlag einzulegen. Zuschlags- und Bindefrist: , Uhr Fertigstellung der Studie: Erste Ergebnisse bis ; Fertigstellung bis , näheres siehe Vergabeunterlagen Vertrags- und Zahlungsbedingungen: siehe Vergabeunterlagen Eignungsnachweise: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit; Darstellung der Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse; Darstellung der Leistungen, die mit der Ausschreibung hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar sind: Erfahrungen mit der Multi-Agenten-Modellierung von Verkehrssystemen und Standortplanung von elektromobiler Ladeinfrastruktur; Darstellung der Personalstruktur, Projektmanagementerfahrung, Referenzprojekte Bewerber/Bieter sowie deren Nachunternehmer haben eine Verpflichtungserklärung nach 5 LTMG abzugeben. Zuschlagskriterien: wirtschaftliches Angebot gemäß Qualität und Honorarhöhe, näheres siehe Vergabeunterlagen

2 Verband Region Stuttgart Kronenstraße Stuttgart An den Bieter / die Bietergemeinschaft Körperschaft des öffentlichen Rechts Die Regionaldirektorin Stuttgart, den 28. Juli 2016 Ansprechpartner/in: Herr Siehr Telefon: +49 (0) Aktenzeichen: Ausschreibung Masterplan Schnellladeinfrastruktur Region Stuttgart, Aufforderung zur Angebotsabgabe Sehr geehrte Damen und Herren, wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg bekanntgemachten Ausschreibung der Studie Masterplan Schnellladeinfrastruktur Region Stuttgart. Mit Bereitstellung dieser Unterlagen fordern wir Sie hiermit auf, ein verbindliches Angebot für die Erstellung der Studie abzugeben. DirbrfReg/14.2 Es wird eine öffentliche Ausschreibung mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Bis zum , 16 Uhr ist ein Antrag zum Teilnahmewettbewerb einzureichen (persönliche Abgabe oder per Post, zusätzlich in einfacher digitaler Form). Gedruckte Unterlagen legen Sie bitte in einen verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift Ausschreibung Masterplan Schnellladeinfrastruktur Region Stuttgart NICHT ÖFFNEN und diesen Umschlag in einen weiteren (Versand-) Umschlag. Bitte beachten Sie außerdem, dass diese Frist eine Ausschlussfrist ist und verspätete Eingänge vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Beizufügen sind die in den Vergabeunterlagen angegebenen Erklärungen und Nachweise. Die ausgewählten Bewerber/Bieter werden zu einem Aufklärungsgespräch eingeladen, in dem die Konzepte vorzustellen sind. Bitte halten Sie sich hierfür den und frei. Ein konkreter Termin zur Präsentation wird im laufenden Verfahren per Post, und/oder Fax mitgeteilt. Die Bewerber/Bieter sind aufgefordert bis zum , 16 Uhr ein zuschlagsfähiges Angebot abzugeben. Die Zuschlags- und Bindefrist ist für den , 16 Uhr vorgesehen. Kronenstraße Stuttgart Hauptbahnhof (8 Min.) Telefon +49 (0) Telefax +49 (0) /Internet: info@region-stuttgart.org Verbandsvorsitzender: Thomas S. Bopp Regionaldirektorin: Dr. Nicola Schelling IBAN: DE BIC/S.W.I.F.T-Code: SOLA DE ST 600 Bankverbindung: Baden-Württembergische Bank

3 - 2 - Die Bewertung der Anträge für die Auswahl zur Präsentation, als auch der Angebote für die Zuschlagsentscheidung erfolgt nach der in den Vergabeunterlagen näher ausgeführten Bewertungsmatrix. Sofern durch die beigefügten Vergabeunterlagen Unklarheiten entstehen sollten, haben Sie die Möglichkeit zur Stellung von Rückfragen an den Verband Region Stuttgart. Bitte verwenden Sie dazu den beigefügten Vordruck. Wir danken Ihnen nochmals für Ihr Interesse an dieser Ausschreibung und freuen uns über Ihre Teilnahme am Verfahren. Mit freundlichen Grüßen Dr. Nicola Schelling Regionaldirektorin

4 Teil A: Allgemeine Grundsätze der Ausschreibung 1. Grundlagen der Ausschreibung 1.1 Auftraggeber Auftraggeber ist der Verband Region Stuttgart - Körperschaft des öffentlichen Rechts Kronenstraße Stuttgart nachfolgend auch VRS genannt. 2. Gegenstand und Ziel der Ausschreibung 2.1 Ausgeschriebene Leistung Gegenstand der Ausschreibung ist die Erstellung einer modellgestützten Standortbeurteilung von Schnellladestationen für Elektrofahrzeuge in der Region Stuttgart (Masterplan), siehe Teil B: Leistungsbeschreibung. 2.2 Losbildung Eine Vergabe in Losen findet nicht statt. 2.3 Dauer Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Zuschlag nach Vorauswahl im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb. Die Bearbeitungsdauer darf fünf Monate nicht überschreiten. Siehe auch Teil B: Leistungsbeschreibung, Kapitel Vergütung Die Vergütung erfolgt in Euro nach Leistungserbringung auf Rechnungstellung. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist auszuweisen. Mit dem Zuschlag durch den VRS wird ein Drittel der Vergütung fällig. Das zweite Drittel wird nach Vorlage eines Entwurfs, spätestens vier Monate ab Zuschlag fällig. Das letzte Drittel der Vergütung wird nach Fertigstellung und Abnahme des Masterplans fällig. Masterplan Schnellladeinfrastruktur Region Stuttgart Seite 1

5 2.5 Vertragsbedingungen Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden kumulativ: die Ausschreibungsbedingungen gemäß des nachfolgenden Kapitels 3, die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot des Bieters 1, die besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden- Württemberg (LTMG), siehe Anlage 4 dieser Vergabeunterlagen, die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung der Bekanntmachung vom Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bewerbers/Bieters werden nicht akzeptiert und führen zum Ausschluss. Im Zweifel gehen die Anforderungen aus der Ausschreibung den Ausführungen im Angebot vor, sofern nichts gesondert schriftlich vereinbart wird. 3. Ausschreibungsbedingungen 3.1 Grundlagen Es wird eine freiberufliche Leistung öffentlich ausgeschrieben, gemäß 19 GVRS, 77 GemO i.v.m. 31 GemHVO. Die Ausschreibung wird in Anlehnung an die Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen (VOF in der Fassung der Bekanntmachung vom ) durchgeführt. Stufe 1: Teilnahmewettbewerb Es wird eine öffentliche Ausschreibung mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt (siehe Kapitel 3.2). Der VRS wird anhand der Auswahlkriterien (siehe Kapitel 3.5) maximal fünf geeignete Bewerber/Bieter bzw. Bietergemeinschaft 2 kommt nachfolgende Bewertungsmatrix zum Einsatz: für die Stufe 2 auswählen. Dabei 1 Nachfolgend wird zur sprachlichen Vereinfachung die männliche Bezeichnung verwendet. 2 Nachfolgend meint die Bezeichnung Bieter auch eine Bietergemeinschaft. Masterplan Schnellladeinfrastruktur Region Stuttgart Seite 2

6 Firma 1 Firma 2 Gesamtbudget: Die Bewertung der einzelnen Kriterien erfolgt nach Schulnoten (1=sehr gut bis 6=ungenügend), die niedrigste Gesamtpunktzahl gewinnt Faktor Note Wert Note Wert Referenzprojekte Modellierung von Verkehrssystemen Standortplanung Ladeinfrastruktur (umgesetzt/in Umsetzung = sehr gut; Studie ohne Anwendungsfall = ausreichend) Anzahl Referenzprojekte (0 = ungenügend; mehr als 4 = sehr gut) Fachliche Leistungsfähigkeit Personal / Möglichkeit zum Rückgriff auf MitarbeiterInnen bei Ausfall Hohe der Tagessätze nach Qualifikation Gesamtbewertung 0 0 Stufe 2: Präsentation, Aufklärungsgespräch Die ausgewählten Bewerber/Bieter sind aufgefordert in einem Aufklärungsgespräch die Konzepte vorzustellen. Bitte halten Sie sich hierfür den und (Kalenderwoche 36) frei. Ein konkreter Termin wird im laufenden Verfahren per Post, und/oder Fax mitgeteilt. Stufe 3: Angebotsabgabe Auf Grundlage des Aufklärungsgesprächs ist ein endgültiges Angebot abzugeben (siehe Kapitel 3.3). Für die Vergabestelle findet bei der Angebotsbeurteilung folgende Bewertungsmatrix Anwendung: Masterplan Schnellladeinfrastruktur Region Stuttgart Seite 3

7 Firma 1 Firma 2 Gesamtbudget: Die Bewertung der einzelnen Kriterien erfolgt nach Schulnoten (1=sehr gut bis 6=ungenügend), die niedrigste Gesamtpunktzahl gewinnt Faktor Note Wert Note Wert Schriftliches Angebot (Umfang, Detaillierung, Zeitplan, Transparenz) fachliche Kompetenz aus Aufklärungsgespräch Termintreue Referenzprojekte, Vergleichbarkeit mit Anforderungen aus aktueller Ausschreibung Gesamtkosten des Angebots Hohe der Tagessätze nach Qualifikation Gesamtbewertung Einsendung und Abgabe des Antrages zum Teilnahmewettbewerb (Stufe 1) Der Antrag muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer/den zeichnungsberechtigten Person(en) unterschrieben bis zum Mittwoch, , Uhr (Ausschlussfrist) in doppelter identischer Ausführung in Papierform sowie zusätzlich einfach in digitaler Form beim Verband Region Stuttgart c/o Herr Siehr Kronenstraße Stuttgart vorliegen. ausschreibung@region-stuttgart.org Masterplan Schnellladeinfrastruktur Region Stuttgart Seite 4

8 Der Antrag muss verschlossen und von außen kenntlich in einem Umschlag (mit der Aufschrift Ausschreibung Masterplan Schnellladeinfrastruktur Region Stuttgart NICHT ÖFFNEN ) eingereicht werden. Anträge, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Die Eröffnung erfolgt am selben Tag um Uhr. Bewerber sind bei der Eröffnung nicht zugelassen. 3.3 Aufklärungsgespräch (Stufe 2), Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Die Vergabestelle und die Bewerber/Bieter werden ein Aufklärungsgespräch führen (siehe 3.1). Sollten sich Unklarheiten bei der Erstellung des Angebotes ergeben, so nutzen Sie für Rückfragen das beigefügte Formblatt für Rückfragen, siehe Anlage 1 dieser Vergabeunterlagen. Fragen müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum beim Donnerstag, den , 9.00 Uhr (Ausschlussfrist) Verband Region Stuttgart, c/o Herr Siehr, Kronenstraße 25, Stuttgart, ausschreibung@region-stuttgart.org, Fax: 0711 / eingereicht werden. Die Antworten werden schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. 3.4 Einsendung und Abgabe des Angebotes (Stufe 3) Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer/den zeichnungsberechtigten Person(en) unterschrieben bis zum Freitag, , Uhr (Ausschlussfrist) in doppelter identischer Ausführung in Papierform sowie zusätzlich einfach in digitaler Form beim Masterplan Schnellladeinfrastruktur Region Stuttgart Seite 5

9 Verband Region Stuttgart c/o Herr Siehr Kronenstraße Stuttgart vorliegen. Das Angebot muss verschlossen und von außen kenntlich in einem Umschlag (mit der Aufschrift Ausschreibung Masterplan Schnellladeinfrastruktur Region Stuttgart NICHT ÖFFNEN ) eingereicht werden. Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Die Eröffnung erfolgt am selben Tag um Uhr. Bewerber sind bei der Eröffnung nicht zugelassen. 3.5 Auswahl- und Zuschlagskriterien Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt anhand folgender Auswahlkriterien (Matrix siehe oben, Kapitel 3.1): 1. Erfahrungen mit der Multi-Agenten-Modellierung von Verkehrssystemen. Es ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt darzustellen. 2. Erfahrungen mit der Standortplanung von elektromobiler Ladeinfrastruktur. Es ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt darzustellen. 3. Fachliche Leistungsfähigkeit durch Angaben zur Personalstruktur und zur Projektmanagementerfahrung, insbesondere der im Falle der Auftragserteilung verantwortlichen Projektleiter-/innen und mitarbeiter/-innen (Angabe der Namen, beruflichen Qualifikation sowie des beruflichen Werdegangs/Hintergrunds, der Beteiligung an oder Durchführung von Referenzprojekten und der jeweiligen Aufgaben im Rahmen der Auftragserfüllung) 4. Höhe der Tagessätze (nach Qualifikation) Die im Teilnahmewettbewerb erfolgreichen Bewerber werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Die Bewertung erfolgt anhand folgender Zuschlagskriterien (Matrix siehe oben, Kapitel 3.1): Masterplan Schnellladeinfrastruktur Region Stuttgart Seite 6

10 1. Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung aufgrund der Angebotsunterlagen und der in den Aufklärungsgesprächen ermittelten Fachkenntnisse und Erfahrungen 2. Qualität der erwartenden Projektumsetzung aufgrund der Referenzprojekte (u. a. Termintreue, Umsetzungsrelevanz) 3. Höhe des Honorars Die Bewertung der Kriterien für die Auswahl der Bieter und den Zuschlag erfolgt durch eine vom VRS benannte Vergabekommission, die die Erfüllung der einzelnen Kriterien nach dem deutschen Schulnotensystem bewerten wird. 3.6 Nebenangebote und Änderungsvorschläge Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind nicht zulässig. 3.7 Erstattung von Aufwendungen Aufwendungen, die bei der Antrags-/Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet. 3.8 Verschwiegenheit und Datenschutz Die Vergabeunterlagen werden zur Erstellung eines Antrages bzw. Angebotes zur Verfügung gestellt. Jede weitergehende Verwendung bzw. Weitergabe der Vergabeunterlagen, auch auszugsweise, ohne vorherige Zustimmung des VRS, ist nicht gestattet. Die Teilnahmeanträge werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt (vgl. 5 Vergabeverordnung). Der Bewerber/Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten des VRS sowie der am Projekt beteiligten Partner Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter und/oder beauftragten Dritten zu verpflichten. Ebenso verpflichtet sich der VRS, alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Die erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet und gespeichert. Masterplan Schnellladeinfrastruktur Region Stuttgart Seite 7

11 3.9 Nutzungsrechte / Lizenz Alle Ergebnisse der Studie, insbesondere in Form eines PC-fähigen Simulations- und Bewertungstools mit kartengestützter Ergebnisdarstellung, sind dem VRS in schriftlicher und in elektronischer Form zu übergeben. Geometrien in Form von Punkten, Linien oder Flächen sind im Shape-Format zu übergeben. Texte und Tabellen sind in Form von Word- bzw. Excel-Dateien sowie Datenbanken als Access-Dateien zu übergeben. Die elektronische Form soll GIS- und/oder Web-basiert sein, dies wird im Teilnahmewettbewerb festgelegt. Werden andere als die genannten Formate für den Einsatz des Tools benötigt, ist dazu vorab vom VRS die Zustimmung einzuholen. Der VRS erhält an allen Daten, Texten, Grafiken, Geometrien und Datenbanken ein umfassendes und übertragbares, zeitlich unbefristetes, nichtexklusives Nutzungsrecht (Lizenz) an den zu Grunde liegenden Urheber- und Leistungsschutzrechten, gewerblichen Schutzrechten und sonstigen Schutzrechten des geistigen Eigentums. Dies beinhaltet insbesondere auch die Veröffentlichung, Öffentlichkeitsarbeit und Weitergabe an Dritte zur Nutzung zur allgemeinen Verwendung. Der Bewerber/Bieter/Auftragnehmer versichert, dass er über die Rechte zur Weitergabe und Veröffentlichung des verwendeten Materials verfügt bzw. von Dritten (z. B. Nachunternehmen) hierfür eingeholt hat; andernfalls stellt der Auftragnehmer den VRS insoweit von einer Haftung frei. Eine kommerzielle Verwendung der Daten durch den VRS findet nicht statt. Nach Entrichtung des vereinbarten Honorars gehen o. g. Nutzungsrechte sowie materielle Eigentumsrechte Rechte an den VRS über Rechtswahl Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Ansprüche und Leistungen aus diesem Vertrag ist Stuttgart. 4. Formale Anforderungen an die Teilnahmeanträge und Angebote 4.1 Abgabe in deutscher Sprache Der Teilnahmeantrag und das Angebot sind in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bewerber/Bieter zu tragen. Die Bewerber/Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen. Masterplan Schnellladeinfrastruktur Region Stuttgart Seite 8

12 4.2 Notwendiger Inhalt Der Teilnahmeantrag muss folgenden Inhalt umfassen, dabei ist die nachfolgende Gliederung einzuhalten: Teil 1: unterschriebene Erklärungen - Der Teilnahmeantrag muss im Original von einer/den zeichnungsberechtigten Person(en) rechtsverbindlich unterschrieben sein. Bei einer Bietergemeinschaft gilt dies für alle Beteiligten. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Antrag der Bietergemeinschaft vor. Der Antrag wird in einem solchen Fall von der Wertung ausgeschlossen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Eröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen. - Bestätigung der Bindefrist. - Erklärung des Bewerbers, dass sein nachfolgendes Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Vergabeunterlagen akzeptiert werden. - Eine Erklärung des Bewerbers, dass er sich und beschäftigte Mitarbeiter und/oder beauftragten Dritte (inkl. Nachunternehmer) zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen verpflichtet, vgl. Kapitel Eine Erklärung des Bewerbers, dass er mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Nutzungsrechte gemäß Kapitel 3.9 dieser Vergabeunterlagen an den VRS überträgt. Teil 2: Nachweis der Eignung - die den Auswahlkriterien (Kapitel 3.5) entsprechenden Erklärungen, Referenzen und Bestätigungen. - die Eigenerklärungen und Nachweise, wie im Einzelnen in Kapitel 5.1 bis 5.6 gefordert. - Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners und Benennung der mit der Projektleitung befassten Person bzw. der dafür in Frage kommenden Personen inkl. einer Übersicht über den beruflichen Werdegang sowie berufliche und fachliche Erfahrungen. - Die Stunden- und Tagessätze, differenziert nach Funktion/Qualifikation Masterplan Schnellladeinfrastruktur Region Stuttgart Seite 9

13 - Alle Preise sind netto in Euro anzugeben. 4.3 Vollständigkeit des Antrages / Angebots Der Antrag / das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Unterlagen können ausgeschlossen werden. Der Antrag / das Angebot muss die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben, erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen, enthalten. Änderungen des Bewerbers/Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. 4.4 Binde- und Zuschlagsfrist Der Bieter / die Bietergemeinschaft ist bis zum , Uhr an sein / ihr Angebot gebunden (Bindefrist). Die Zuschlagsentscheidung wird entsprechend mitgeteilt. 4.5 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Teilnahmeanträge und Angebote von Bewerbern/Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. 5. Anforderungen an den Bewerber/Bieter, Nachweis der Eignung 5.1 Zuverlässigkeit, Ausschlussgründe Zur Prüfung der Eignung muss der Bewerber/Bieter erklären, dass keine Ausschlussgründe zutreffen - hierzu ist die Anlage 2 (Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit) zu nutzen. Der VRS kann geeignete Nachweise nachfordern. Bewerber/Bieter können ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können ebenfalls zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen (vgl. 4.3, 5.6). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bewerbers/Bieters führen zum Ausschluss (vgl. 2.5). 5.2 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers/Bieters hat Masterplan Schnellladeinfrastruktur Region Stuttgart Seite 10

14 dieser den Geschäftsbericht des Kalender- oder Wirtschaftsjahres 2015 vorzulegen, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. 5.3 Tariftreue- und Mindestlohn Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber, öffentliche Aufträge über Bau- und Dienstleistungen ab einem geschätzten Auftragswert von Euro (ohne Umsatzsteuer) nur an solche Unternehmen zu vergeben, die sich bei der Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags ein Mindestentgelt gemäß LTMG zu zahlen, soweit nicht eine Tariftreueverpflichtung besteht und die danach maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten günstiger ist. Alle Dienstleistungen, gleich welcher Art, werden vom LTMG erfasst. Dazu zählen auch freiberufliche Leistungen. Aufgrund dieser Bestimmungen hat der Bewerber/Bieter eine Verpflichtungserklärung abzugeben; zudem werden Besondere Vertragsbedingungen gemäß LTMG vereinbart; siehe Anlagen 3 bis Bietergemeinschaften Eine Bietergemeinschaft hat in ihrem Antrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Antrag beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig. 5.5 Nach-/Subunternehmer Der Bieter/Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Nach- /Subunternehmer/Unterauftragnehmer) erbringen zu lassen. Der Bieter hat daher in seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Nachnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben. Nachunternehmer haben die Masterplan Schnellladeinfrastruktur Region Stuttgart Seite 11

15 Verpflichtungserklärung zur Tariftreue bzw. zum Mindestentgelt (LTMG) abzugeben. Die Beauftragung eines Nachunternehmers nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des VRS zulässig. Der Bieter/Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu verfahren. 5.6 Nachweise Der VRS behält sich vor, die bei Abgabe des Antrages nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Eignung nach Kapitel 5.1 bis 5.5 unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bewerber/Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden (vgl. 5.1). 6. Anlagenübersicht Folgende Anlagen sind Bestandteil dieser Vergabeunterlagen: Anlage 1: Formblatt für Rückfragen Anlage 2: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit Anlage 3: LTMG Verpflichtungserklärung Mindestentgelt Anlage 4: LTMG Besondere Vertragsbedingungen Anlage 5: LTMG Kurzinformationen Anlage 6: Abschließende Nachweisliste Masterplan Schnellladeinfrastruktur Region Stuttgart Seite 12

16 Teil B: Leistungsbeschreibung 1. Gegenstand und Ziel der Ausschreibung Die Region Stuttgart will beim Auf- und Ausbau von Schnellladeinfrastruktur ihre Vorreiterrolle als Elektromobilitätsregion in Deutschland behaupten. Mit der vorliegenden Ausschreibung wird ein Auftragnehmer gesucht, der die für einen bedarfsgerechten Aufbau einer Schnellladeinfrastruktur erforderlichen Daten generieren und ein fortschreibungsfähiges Modell zur standortbezogenen Unterstützung der Investitionsentscheidungen zur Verfügung stellen kann (Masterplan). Angestrebt ist eine straßenzuggenaue Bewertungsgrundlage für die potenziellen Investoren in Schnellladeinfrastruktur. Bis Ende 2017 sollen mit Unterstützung der Ergebnisse aus diesem Projekt und seinen Folgeaktivitäten 100 Gleichstrom-Schnelllader mit Ladeleistungen von mindestens 50 kw in der Region Stuttgart entwickelt werden. 2. Ausgangssituation In der Region Stuttgart stehen mehr als 570 Wechselstrom-Ladepunkte von EnBW und mehreren Stadtwerken sowie rund 20 Gleichstrom-Multicharger privater Investoren zur Verfügung. Über Roamingvereinbarungen der Anbieter ist die Ladeinfrastruktur barriere- und diskriminierungsfrei für alle Elektromobilisten zugänglich. Im Rahmen des Schaufensterprojekts everkehrsraum Stuttgart wurde erstmalig die Elektromobilität in moderne Mobilitäts- und Verkehrskonzepte eingebettet. Das mikroskopische Multi- Agenten-Modell in der Region Stuttgart wird dabei sowohl um die Elektromobilitätsangebote als auch um die erwartete elektromobile Verkehrsnachfrage erweitert. Dabei werden zum einen die Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel Reichweiten mit elektrisch betriebenen Fahrzeugen, Ladeinfrastrukturen, Ladeprozesse etc. berücksichtigt. Zum anderen werden die Verhaltensmuster der Menschen, die aus der Elektromobilität resultieren bzw. die für die Nutzung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen notwendig sind, modelltechnisch abgebildet. Hierzu zählen beispielsweise die multimodale Nutzung von Verkehrsmitteln sowohl mit als auch ohne elektrischen Antrieb, die Bereitschaft zur Nutzung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen für die persönlichen Mobilitätsbedürfnisse oder veränderte Aktivitätenketten und Mobilitätsabläufe, die teilweise Voraussetzung für die oder Folge aus der Nutzung der elektrisch betriebenen Fahrzeuge sind. Masterplan Schnellladeinfrastruktur Region Stuttgart Seite 13

17 An Bundesautobahnen werden zur Zeit 400 Schnellladestationen aufgebaut und der Bund (BMVI) bereitet momentan eine Förderrichtlinie für den Aufbau von Ladeinfrastruktur vor, die zur Beschleunigung des Aufbauprozesses in Deutschland beitragen wird (bis 2020 sollen Ladesäulen überall dort verfügbar sein, wo E-Fahrzeuge zu finden sind vor Shoppingzentren, Sportarenen, Baumärkten oder Bahnhöfen). Die Region Stuttgart möchte auch dieses Förderinstrument optimal nutzen können. 3. Aufgaben des Anbieters Der sich in Deutschland entwickelnde Markt für Elektrofahrzeuge stellt bislang keine ausreichenden Informationen zur Verfügung, an welchen Stellen der Bedarf an Schnellladeinfrastruktur am größten ist. Dazu sollen bestehende Simulationstools weiterentwickelt werden, die helfen sollen, von vorneherein die optimalen Standorte für diese Ladeinfrastruktur (hier ausschließliche Betrachtung der künftigen Technologie der Schnellladeinfrastruktur) zu identifizieren. Aufgabe der Studie ist die Entwicklung eines skalierbaren Standortkonzepts für Schnellladeinfrastruktur in der Region Stuttgart unter Berücksichtigung von Verkehrsknoten, Verkehrsströmen, vorhandener Schnellladeinfrastruktur, Nutzerstudien, Elektrofahrzeugdichte, zukünftigen Elektrofahrzeug-Flotten und Mobilitätskonzepten (E-Fahrzeug mit anderen Mobilitätsanbietern). Diese sollen unter betriebswirtschaftlichen, standortspezifischen Aspekten im Abgleich mit bereits vorhandenen Studien und Erkenntnissen aus Modellregionen entwickelt und bewertet werden. Bereits vorliegende Erkenntnisse aus den Modellregionen Elektromobilität, den Schaufensterprojekten und soweit verfügbar dem Arbeitspaket 1 des SLAM-Projektes sowie vorhandenen Studien sollen einbezogen werden. Die Studie soll private Investoren zur Platzierung der Schnellladeinfrastruktur unter Berücksichtigung der Unternehmensbelange, der Verkehrsströme, der Verfügbarkeit der künftigen erforderlichen Anschlussleistung der Stromversorgung und der Wirtschaftlichkeit unterstützen. Die Integration abgeschlossener und laufender Projekte soll geprüft und soweit möglich berücksichtigt werden. Dabei sollen die dem VRS zur Verfügung stehenden Daten, Methoden und Modelle aus der Fortschreibung des Regionalverkehrsplans miteinbezogen und die Ergebnisse für die Integration in den Regionalverkehrsplan zur Verfügung gestellt werden. Nicht zuletzt sind bauleitplanerische Vorgaben zu berücksichtigten. Dem Anbieter ist es vorbehalten, ein (eigenes) Datenmodell vorzuschlagen, das geeignet ist, einerseits Geschäftspotenziale, andererseits die voraussichtlichen Investitionsbedarfe straßenzuggenau abzubilden. Die den Ertragsschätzungen zugrunde gelegten Szenarien sind mit dem VRS abzustimmen. Die für die Investitionsbedarfe verwendeten Masterplan Schnellladeinfrastruktur Region Stuttgart Seite 14

18 Parameter (z.b. Hardwarekosten, Tiefbauarbeiten, verfügbare elektrische Anschlussleistung) sind transparent aufzuschlüsseln. Anforderungen an die Lokalisierung von Schnellladern aus anderen Initiativen, wie beispielsweise die angestrebte Elektrifizierung der Stuttgarter Taxiflotte, sollen angemessen mit berücksichtigt werden. Die Landeshauptstadt Stuttgart wird für die Stuttgarter Taxiunternehmen zwei Schnelllader bereitstellen, über deren Lokalisierung im Rahmen einer laufenden Konzeptentwicklung zu entscheiden sein wird. Von einer internen Arbeitsgruppe und im Rahmen eines Workshops mit breiterem Teilnehmerkreis wurde eine Reihe von Kriterien diskutiert, die für die Beurteilung der Standorte für Schnellladeinfrastruktur in Betracht gezogen werden sollten. Der Bieter ist aufgefordert, die Kriterien zu kommentieren, darzustellen, wie weit sie in seinem Modell berücksichtigt werden und welche Indikatoren dafür geeignet sind. Zur Standortbeurteilung zusätzlich benötigte oder aus Sicht des Bieters ungeeignete Kriterien sind zu benennen und die entsprechenden Empfehlungen zu begründen. Kriterium 1. Verkehrsnachfrage / Nutzerpotential Hohe Verkehrsfrequenz Aspekte Zielverkehrsaufkommen (aktuell und zukünftig, ggf. auch Pendleraufkommen): Frequentierung im MIV Starke Verkehrsverflechtungen Gute verkehrsstrukturelle Lage Intermodale Verknüpfungspunkte (Umstiegspunkte) Verkehrsanbindung Parkmöglichkeit Mitnutzung durch Taxi / Bus oder CarSharing-Autos Lage zu Verkehrsachsen: a. übergeordnetes Straßennetz: 1. Möglichkeit (präferiert): Kategorisierung Regionalplan (Verbindungsfunktionsstufen zwischen Zentralen Orten wie im Regionalplan) 2. Möglichkeit: Klassifizierung nach Straßenbaulastträgerschaft: BAB, Bundesstraßen, Landstraßen b. Ein- und Ausfallstraßen (insbesondere innerstädtische Durchfahrtstraßen) c. Anschlussstellen: BAB-Anschlussstellen Anschlussstellen mehrstreifige Bundesstraßen (B 10, B 14, B 27, B 29, B 313) Raststätten Masterplan Schnellladeinfrastruktur Region Stuttgart Seite 15

19 Geringer zusätzlich entstehender Verkehrsaufwand Hohe Zentralität Gute Erreichbarkeit / Anfahrbarkeit Gute Erkennbarkeit / Sichtbarkeit / Öffentlichkeitswirksamkeit Berücksichtigung der Nähe zu points of interest Hohe Attraktivität Verbesserung der Flächenabdeckung Wirtschaftlichkeit Gute Ausschilderbarkeit Parkplätze / Parkhäuser / P & R Parkplätze Bahnhöfe, Flughafen, Messe Einkaufszentren, Baumärkte Veranstaltungszentren, Kongresshallen Sportanlagen Sehenswürdigkeiten Ausflugsziele, Tourismus-/ Freizeitzentren Kliniken, Ärztezentren Restaurants, Raststätten Schulen, Hochschulen Tankstellen Soziale Kontrolle Angebote in der Umgebung Kernnetz Verdichtung, spätere Nachverdichtung möglich Distanz zu bestehenden Ladesäulen im Einzugsgebiet: Einzugsgebiete um Ladesäulen Auslastung bestehender Ladesäulen (normales Laden / Schnellladen) Berücksichtigung insb. Investitionskosten elektrische Anschlussleistung (Standorte; > 50 kw) und Geschäftsmodelle 2. Raumstruktur Zentraler Ort Geeignete Siedlungsstruktur Sozioökonomie, Soziodemographie, PKW-Bestandsdichte, E- Motorisierungsrate Geeignete Wirtschaftsstruktur Arbeitsplatzkonzentration Vereinbarkeit mit regionalplanerischen Belangen und der Bauleitplanung der Städte und Gemeinden Regionalplanerische Zulässigkeit: Entgegenstehende Ziele des Regionalplans, Berücksichtigung Vorgaben Regionalplanung Ausschlussgebiete, z. B. Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Biotope, FFH-Gebiete Berücksichtigung der jeweiligen Bauleitplanung Auf Basis der Modellergebnisse soll ein Masterplan für den Ausbau der Schnellladeinfrastruktur in der Region Stuttgart erstellt werden. 4. Zeitplan Die Studie soll erste Ergebnisse vier Monate nach Zuschlagserteilung, spätestens jedoch zum 20. Januar 2017, liefern (exemplarische Ergebnisse für ausgewählte Standorte). Die Fortführung Masterplan Schnellladeinfrastruktur Region Stuttgart Seite 16

20 der Arbeiten über diesen Termin hinaus erfordert eine Freigabe durch den VRS (zu erfüllende Kriterien sind Gegenstand des endgültigen Angebots). Das Ergebnis ist insbesondere in Form eines Simulations- und Bewertungstools dem Verband Region Stuttgart fünf Monate nach Zuschlagserteilung, spätestens jedoch zum 21. März 2017 gemäß den Ausschreibungsvorgaben zur Verfügung zu stellen und ist in einer Abschlusspräsentation einem vom VRS zu bestimmenden Teilnehmerkreis vorzustellen. Masterplan Schnellladeinfrastruktur Region Stuttgart Seite 17

21 Anlage 2 Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit Hinweis: Dieses Formblatt ist von jedem Bewerber/Bieter bzw. bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen und mit dem Angebot abzugeben. Ist der Einsatz von Nachunternehmen geplant, muss das Formblatt für die Nachunternehmer noch nicht mit dem Angebot abgegeben werden - im Angebot muss angegeben werden, dass der Einsatz von Nachunternehmen geplant ist. Der Verband Region Stuttgart wird den Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, vor Zuschlagserteilung auffordern, das Formblatt auch für die Nachunternehmer vorzulegen. Nachfolgend bitte Zutreffendes ausfüllen. Eigenerklärung für (Name mit Rechtsform): 1. Ich / Wir erklären, dass ich / unser Unternehmen im folgenden Berufsoder Handelsregister eingetragen bin / ist: 2. Ich / Wir erklären, dass über mein / unser Vermögen / das Unternehmensvermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. 3. Wir erklären, dass sich unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. 4. Ich / Wir erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, durch die meine / unsere / Zuverlässigkeit in Frage gestellt wird. 5. Ich / Wir erklären, dass ich / wir / unser Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt habe / haben / hat. 1 / 2

22 6. Ich / Wir erklären, dass für keine Gründe vorliegen, die einen Ausschluss aus dem Vergabeverfahren nach 21 Abs. 1 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz, AEntG), nach 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, SchwarzArbG) und nach 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Einführung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz, MiLoG) rechtfertigen. 7. Wir erklären, dass keine Person, deren Verhalten unserem Unternehmen nach 4 Abs. 6 S. 3 VOF (in der Fassung der Bekanntmachung vom ) zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines Verstoßes gegen eine der in 4 Abs. 6 S. 1 und 2 VOF genannten Vorschriften verurteilt worden ist. 8. Wir erklären, dass unser Unternehmen Mitglied folgender Berufsgenossenschaft ist: Ich werde / Wir werden geeignete Nachweise zu den unter 1. bis 8. abgegebenen Eigenerklärungen vorlegen, sofern mich / uns die Vergabestelle hierzu auffordert. (Ort, Datum) (Unterschrift, Firmenstempel) 2 / 2

23 Anlage 1 Ausschreibung Masterplan Schnellladung Region Stuttgart Formblatt für Rückfragen Datum: Bearbeiter: Telefon, , Fax: Themenbereich / Abschnitt der Vergabeunterlagen / Formblatt: Fragestellung: Sendung an den Verband Region Stuttgart, Kronenstraße 25, Stuttgart, Herrn Siehr, Fax: 0711/ , ausschreibung@region-stuttgart.org Ausschlussfrist für Rückfragen zur Ausschreibung: Donnerstag, der , 9.00 Uhr

24 Anlage 3 Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) Ich erkläre / Wir erklären, dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt von mindestens 8,50 Euro (brutto) pro Stunde bezahlt wird oder mein / unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführt wird. Zutreffendes bitte ankreuzen. ich mir / wir uns von einem von mir / uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse / lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); oder von einem von mir / uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lasse / lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); Zutreffendes bitte ankreuzen. ich mich verpflichte / wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den 1 / 2

25 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen. Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen, mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben, zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem / unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird, bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines / unseres Unternehmens sowie der von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines / unseres Unternehmens und die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, mein / unser Unternehmen oder die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben. (Ort, Datum) (Unterschrift, Firmenstempel) 2 / 2

26 Anlage 4 Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) 1. Mindestentgelte Der Auftragnehmer verpflichtet sich, (1) für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung unterfällt, seinen Beschäftigten bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die durch einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach den 7 oder 11 des AEntG erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden; (2) (entfällt) (3) für Leistungen, deren Erbringung nicht dem Geltungsbereich des AEntG in der jeweils geltenden Fassung unterfallen, (entfällt), die nicht den öffentlichen Personenverkehr betreffen, seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags wenigstens ein Mindestentgelt von 8,50 Euro (brutto) pro Stunde zu zahlen, es sei denn, bei dem Unternehmen handelt es sich um eine anerkannte Werkstatt für Behinderte oder eine anerkannte Blindenwerkstatt (bevorzugtes Unternehmen gemäß 141 Satz 1 und 143 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) oder der Auftrag wird ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern eines Nachtunternehmens oder Bieters mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat ausgeführt; 1 / 3

27 (4) sofern die Voraussetzungen von mehr als einer der in (1) bis (3) getroffenen Regelungen erfüllt sind, die für seine Beschäftigten jeweils günstigste Regelung anzuwenden. 2. Nachunternehmen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, (1) seine Nachunternehmen und Verleihunternehmen sorgfältig auszuwählen, (2) sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen. (3) die von den Nachunternehmen und Verleihunternehmen abgegebene Verpflichtungserklärung nach den 3 und 4 LTMG oder Versicherung, dass diese in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen, dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen, (4) Nachunternehmen und Verleihunternehmen davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. 3. Kontrolle Der Auftragnehmer verpflichtet sich, (1) dem Auftraggeber bei einer Kontrolle Entgeltabrechnungen, die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Abgaben sowie die zwischen Unternehmen und Nachunternehmen und Verleihunternehmen abgeschlossenen Verträge zum Zwecke der Prüfung der Einhaltung des LTMG vorzulegen, (2) seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen, (3) dem Auftraggeber ein Auskunfts- und Prüfrecht im Sinne des 7 Absatz 1 LTMG bei der Beauftragung von Nachunternehmen und Verleihunternehmen einräumen zu lassen, 2 / 3

28 (4) vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der Einhaltung der Vorgaben der 3 und 4 LTMG in erforderlichem Umfang bereitzuhalten und auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen und zu erläutern sowie die Einhaltung dieser Pflicht durch die beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vertraglich sicherzustellen. 4. Sanktionen (1) Für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers gegen die Verpflichtungen nach den 3 bis 7 LTMG wird zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe vereinbart, deren Höhe eins von Hundert, bei Verkehrsdienstleistungen bis zu einem von Hundert beträgt. Bei mehreren Verstößen gegen das LTMG sowie gegen weitere Verpflichtungen dieses Vertrages ist die Vertragsstrafe der Höhe nach insgesamt auf fünf von Hundert des Auftragswertes begrenzt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Verstoß durch ein von dem Auftragnehmer eingesetztes Nachunternehmen oder Verleihunternehmen begangen wird, es sei denn, dass der Auftragnehmer den Verstoß bei Beauftragung des Nachunternehmens und des Verleihunternehmens nicht kannte und unter Beachtung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns auch nicht kennen musste. Bei einer unverhältnismäßig hohen Vertragsstrafe kann der Auftragnehmer beim Auftraggeber die Herabsetzung der Vertragsstrafe beantragen. (2) Die schuldhafte Nichterfüllung einer Verpflichtung nach den 3 bis 7 LTMG durch den Auftragnehmer berechtigen den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen. (3) Die Bestimmungen des 11 VOB/B bzw. VOL/B bleiben hiervon unberührt. (4) Bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers sowie der von ihm beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen des LTMG kann der Auftraggeber diese für die Dauer von bis zu drei Jahren von ihren Auftragsvergaben ausschließen, informiert der Auftraggeber die nach dem AEntG für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwaltung. 3 / 3

29 Anlage 5 Kurzinformationen über die Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden- Württemberg (LTMG) Allgemeines Das LTMG verpflichtet öffentliche Auftraggeber, öffentliche Aufträge über Bau- und Dienstleistungen ab einem geschätzten Auftragswert von Euro (ohne Umsatzsteuer) nur an solche Unternehmen zu vergeben, die sich bei der Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags ein Mindestentgelt von derzeit 8,50 Euro (brutto) pro Stunde zu zahlen, soweit nicht eine Tariftreueverpflichtung besteht und die danach maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten günstiger ist. Alle Dienstleistungen, gleich welcher Art, werden vom LTMG erfasst. Dazu zählen auch freiberufliche Leistungen. Die Schätzung des Auftragswertes richtet sich nach der Vergabeverordnung (VgV). Danach ist von der geschätzten Gesamtvergütung für die vorgesehene Leistung einschließlich etwaiger Prämien oder sonstiger Zahlungen an Bewerber oder Bieter auszugehen. Dabei sind alle Optionen oder etwaige Vertragsverlängerungen zu berücksichtigen. Der Wert eines beabsichtigten Auftrags darf nicht in der Absicht geschätzt oder aufgeteilt werden, ihn der Anwendung dieser Bestimmung zu entziehen. Informationen zum LTMG Beim Regierungspräsidium Stuttgart ist eine Servicestelle eingerichtet, die über das LTMG umfassend informiert ( Die Servicestelle gibt auch Muster für die Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen bekannt. 1 / 5

30 Zur Verpflichtungserklärung: Ich erkläre / Wir erklären, dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt von mindestens 8,50 Euro (brutto) pro Stunde bezahlt wird oder mein / unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigen ausgeführt wird. Diese Erklärung ist abzugeben, wenn Unternehmen zwar an das AEntG gebunden sind, aber ihren Beschäftigten weniger als den Mindestlohn von 8,50 Euro (brutto) bezahlen, tarifgebundene Unternehmen im Bereich der Personenverkehrsdienste ihren Beschäftigten weniger als den Mindestlohn von 8,50 Euro (brutto) bezahlen, es sich um sonstige Unternehmen handelt, tarifgebunden oder nicht tarifgebunden. Sofern keine Tariftreue gefordert werden kann, müssen sich Unternehmen nach 4 Abs. 1 LTMG verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung mindestens das nach der jeweils gültigen Rechtsverordnung zur Festsetzung des Mindestentgelts zu zahlende Entgelt (brutto) pro Stunde zu bezahlen. Dies gilt jedoch nicht für die Leistungserbringung durch Auszubildende. Die zweite Variante trägt dem EuGH-Urteil vom 18. September 2014, Az.: C-579/13 Rechnung, in dem dieser entschieden hat, dass die Bezahlung eines vergabespezifischen Mindestlohns nicht verlangt werden darf, wenn ein Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmern eines Nachunternehmers ausgeführt wird. Ich erkläre / Wir erklären, dass ich mir / wir uns von einem von mir / uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse / lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese 2 / 5

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