Zweite Ausschreibungsrunde für strukturierte Promotionskollegs an den

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1 MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST DER MINISTERIALDIREKTOR Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Postfach Stuttgart An die Pädagogischen Hochschulen des Landes Baden-Württemberg Stuttgart Durchwahl Aktenzeichen /5 (Bitte bei Antwort angeben) Zweite Ausschreibungsrunde für strukturierte Promotionskollegs an den Pädagogischen Hochschulen des Landes Baden-Württemberg Anlage Kriterien Sehr geehrte Damen und Herren, zur besseren Strukturierung der Nachwuchsförderung und der Forschungsaktivitäten an den Pädagogischen Hochschulen wird eine zweite Ausschreibungsrunde für strukturierte Promotionskollegs durchgeführt. Dabei stellt das Wissenschaftsministerium den Pädagogischen Hochschulen des Landes aus Mitteln zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses und aus dem Abordnungsprogramm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses für ein bis zwei Promotionskollegs eine finanzielle Unterstützung in Aussicht. Dabei wird ein angemessener Eigenbeitrag der Hochschulen vorausgesetzt. Es ist vorgesehen, für ein Kolleg bis zu sechs Graduiertenstipendien und sechs Lehrerabordnungen sowie Mittel für Infrastrukturkosten in der Größenordnung von jährlich bis zu Euro (Koordinatorenstelle(n) und sonstige Infrastrukturmittel) für einen Zeitraum von zunächst drei Jahren bereitzustellen. Bei der Antragstellung für ein Promotionskolleg sind die Kriterien, die der Wissenschaftsrat aufgestellt hat (Empfehlungen des Wissenschaftsrats zur Doktorandenausbildung vom 15. November 2002, Drs. 5459/02), zu beachten. Königstraße 46, Stuttgart, Telefon , Telefax , Behindertengerechte Parkplätze: Innenhof Mittnachtbau (Einfahrt Gymnasiumstraße), VVS-Anschluss: S - Stadtmitte, U - Schlossplatz

2 - 2 - Die Pädagogischen Hochschulen werden gebeten, Anträge vorzulegen, die sich auf folgende Themenbereiche beziehen: Didaktik der Mathematik und Naturwissenschaften unter Berücksichtigung der schulischen Fächerverbünde Kompetenzentwicklung von Lehrern und Schülern. Es wird erwartet, dass sich an einem Kolleg mindestens drei Pädagogische Hochschulen beteiligen. Eine der Hochschulen ist dabei als Sprecherhochschule des Kollegs festzulegen. Das Wissenschaftsministerium bittet, die Anträge unter Beachtung der beigefügten Kriterien bis spätestens 31. Juli 2007 vorzulegen. Die entsprechenden Fördermittel und Abordnungen stehen - eine positive Bewertung durch externe Gutachter entsprechend den beigefügten Kriterien vorausgesetzt - ab 1. August 2008 zur Verfügung. Dabei ist zu beachten, dass die Abordnungsanträge vom Wissenschaftsministerium bis zum 1. Februar 2008 (Ausschlussfrist) an das Kultusministerium weitergeleitet werden müssen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Rainer Hägele

3 Einführung strukturierter Promotionskollegs an den Pädagogischen Hochschulen des Landes Baden-Württemberg - Zweite Ausschreibung - Kriterien 1. Definition Strukturierte Promotionskollegs sind Hochschuleinrichtungen, die sich eine qualitätsvolle Betreuung von Promovenden zum Ziel setzen. Sie sind hochschulübergreifend angelegt - mindestens drei Pädagogische Hochschulen beteiligen sich an einem Kolleg. Sie werden von mehreren Hochschullehrern in der Rolle von Mentoren mit klar zugewiesener Verantwortung getragen, gruppieren sich um besondere fachliche Schwerpunkte und haben die Aufgabe, besonders geeignete Promovenden auszuwählen, zu betreuen, weiter zu qualifizieren und für sie gute Forschungsbedingungen sicherzustellen. Das Forschungsprogramm ist hochschulübergreifend zu entwickeln. Die einzelnen Forschungsprojekte sind darin zu integrieren und stehen in Beziehung zueinander. 2. Aufgaben Durch das Promotionskolleg soll eine transparente Struktur bei der Doktorandenausbildung mit klar definierten Gesamt- und Einzelverantwortlichkeiten hergestellt werden. Notwendig ist eine kontinuierliche Begleitung des Promotionsablaufs mit dem Ziel, die Promotionsdauer auf in der Regel drei Jahre zu begrenzen. Das Promotionskolleg ist nicht auf Stipendiaten und abgeordnete Lehrer begrenzt, sondern umfasst alle Promovenden, die sich im Rahmen des Kollegs wissenschaftlich weiter qualifizieren wollen. Es sollte sichergestellt werden, dass an jeder Hochschule in der Regel mindestens 5 Promovenden am Kolleg beteiligt sind. Die Auswahl der Promovenden erfolgt nach transparenten einheitlichen Kriterien. Das Kolleg bietet ein anspruchsvolles Studienprogramm an, das etwa vier

4 - 2 - Semesterwochenstunden (im Wochenrhythmus stattfindende Lehrveranstaltungen, Blockveranstaltungen) umfasst und aktuelle Entwicklungen aus den vertretenen Forschungsgebieten und für die wissenschaftliche Tätigkeit wichtige weitere Qualifikationen vermittelt. Für die teilnehmenden Promovenden wird eine gemeinschaftliche Internetplattform eingerichtet. Das Kolleg sollte - als eigenständige Einrichtung - dem Rektorat oder dem Prorektor für Forschung der als Sprecherhochschule festgelegten Pädagogischen Hochschule zugeordnet werden. Für ein begleitendes Qualitätsmanagement ist zu sorgen. 3. Antragstellung Die Pädagogischen Hochschulen des Landes Baden-Württemberg können mehrere Förderanträge, die sich auf die in der Ausschreibung vorgegebenen Themenbereiche beziehen, zur finanziellen Unterstützung der Einrichtung von hochschulübergreifenden strukturierten Promotionskollegs beim Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg einreichen. Die Anträge werden durch externe Gutachter bewertet. 4. Förderung a. Stipendien Die Förderung durch das Wissenschaftsministerium umfasst in der Regel bis zu 6 Stipendien für Promovenden/innen in Höhe der LGFG-Stipendien aus Mitteln der Landesgraduiertenförderung (z. Zt. 820 monatlich). Die Förderungsdauer eines Stipendiums beträgt zwei Jahre, kann aber unter den Bedingungen des LGFG um bis zu einem Jahr verlängert werden. Dabei können die Stipendien an Absolventen der Universitäten, Kunst- und Musikhochschulen, Pädagogischen Hochschulen sowie Fachhochschulen und Berufsakademien vergeben werden, soweit diese promotionsberechtigt sind. Im Einzelnen wird auf das Gesetz zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses (Landesgraduiertenfördergesetz LGFG) vom 23. Juli 1984; Landesgraduiertenförderungsverordnung (LGFVO) vom 20. Mai 2001; Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Landesgraduiertengesetzes (VV- LGFG) vom 24. November 2005 verwiesen. Entsprechende Beratungsstellen sind an den jeweiligen Hochschulen eingerichtet.

5 - 3 - b. Lehrerabordnungen: Die Förderung umfasst darüber hinaus bis zu 6 Lehrerabordnungen. Die Förderungsdauer beträgt drei Jahre. Auf die besonderen Bewerbungsvoraussetzungen für Lehrerabordnungen unter Ziffer 6 wird verwiesen. c. Infrastrukturmittel Darüber hinaus können für die Infrastrukturkosten je Promotionskolleg und Jahr - in Abhängigkeit von der Anzahl der am Promotionskolleg beteiligten Pädagogischen Hochschulen - maximal Euro bei drei beteiligten Hochschulen, Euro bei 4 beteiligten Hochschulen, Euro bei 5 beteiligten Hochschulen und Euro bei 6 beteiligten Hochschulen zur Verfügung gestellt werden. Diese Mittel stellt das Wissenschaftsministerium für eine Laufzeit der Promotionskollegs von drei Jahren in Aussicht. 5. Förderantrag Das Ministerium bittet den Förderanträgen folgende Unterlagen beizufügen: Konzeption der Promotionskollegs, die den unter Ziffer 1 und 2 angesprochenen Kriterien Rechnung tragen. Dabei wird besonders darauf hingewiesen, dass im gemeinsamen Forschungsprogramm Ausführungen zu den bisherigen Forschungsaktivitäten der Beteiligten, zum derzeitigen Stand der nationalen und internationalen Forschung und zur beabsichtigten Verwendung der Forschungsergebnisse gemacht werden sollen. Angaben zu den Eigenbeiträgen der an den Kollegs beteiligten Pädagogischen Hochschulen. Darstellung, ob und ggfs. wie eine Einbindung der bestehenden FuN-Kollegs in die Promotionskollegs erfolgen kann.

6 - 4 - Darstellung der Instrumente, mit denen die Qualitätssicherung der Arbeit der Promotionskollegs gewährleistet wird. Erklärung der antragstellenden Hochschulen, dass die Einrichtung der Promotionskollegs nicht bereits vorher von anderen Zuschussgebern (z. B. der DFG) aus inhaltlichen Gründen abgelehnt wurde, die unter Ziffer 2 angeführten Ziele mit den Kollegs verfolgt werden und die Bereitschaft besteht, nach etwa drei Jahren eine externe Evaluation der Kollegs durchzuführen. 6. Bewerbungsvoraussetzungen für Lehrerabordnungen Es wird darauf hingewiesen, dass die kompletten Bewerbungsunterlagen für Lehrerabordnungen für das Schuljahr 2008/2009, das am 1. August 2008 beginnt, bis zum 1. Februar 2008 (Ausschlussfrist!) dem Wissenschaftsministerium vorliegen und an das Kultusministerium weitergeleitet werden müssen. Voraussetzungen für die Bewerbung sind: - Mindestens drei Jahre überdurchschnittliche Bewährung in der Schulpraxis als Grund-, Haupt-, Real- oder Sonderschullehrerin bzw. Lehrer. Die dreijährige Schulpraxis muss zum Zeitpunkt des Beginns der Abordnung erfüllt sein. - Höchstalter: 35 Jahre. - Promotionsberechtigung an einer Pädagogischen Hochschule, z. B. durch erfolgreichen Abschluss einer Prüfung für das Lehramt an Sonderschulen, bzw. für das Grund-, Haupt- und Realschullehramt in Verbindung mit einem Diplomaufbau-, Promotionsaufbau- oder einem Magisterstudium.

7 - 5 - Bewerbungsunterlagen: - Tabellarischer Lebenslauf, - Examenszeugnisse (beglaubigte Abschrift), - Nachweis der Promotionsberechtigung (beglaubigte Abschrift), - Dienstliche Beurteilung neuesten Datums (beglaubigte Abschrift), - Darlegung der Vorkenntnisse zu dem eingereichten Projekt der Hochschule aufgrund eines aktuellen Exposés. Es wird darauf hingewiesen, dass während der Abordnungszeit eine Beurlaubung von höchstens einem Jahr möglich ist. Mit Abschluss des Promotionskollegs wird die Abordnung beendet.

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