Zweite Ausschreibungsrunde für strukturierte Promotionskollegs an den
|
|
- Frieda Meinhardt
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST DER MINISTERIALDIREKTOR Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Postfach Stuttgart An die Pädagogischen Hochschulen des Landes Baden-Württemberg Stuttgart Durchwahl Aktenzeichen /5 (Bitte bei Antwort angeben) Zweite Ausschreibungsrunde für strukturierte Promotionskollegs an den Pädagogischen Hochschulen des Landes Baden-Württemberg Anlage Kriterien Sehr geehrte Damen und Herren, zur besseren Strukturierung der Nachwuchsförderung und der Forschungsaktivitäten an den Pädagogischen Hochschulen wird eine zweite Ausschreibungsrunde für strukturierte Promotionskollegs durchgeführt. Dabei stellt das Wissenschaftsministerium den Pädagogischen Hochschulen des Landes aus Mitteln zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses und aus dem Abordnungsprogramm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses für ein bis zwei Promotionskollegs eine finanzielle Unterstützung in Aussicht. Dabei wird ein angemessener Eigenbeitrag der Hochschulen vorausgesetzt. Es ist vorgesehen, für ein Kolleg bis zu sechs Graduiertenstipendien und sechs Lehrerabordnungen sowie Mittel für Infrastrukturkosten in der Größenordnung von jährlich bis zu Euro (Koordinatorenstelle(n) und sonstige Infrastrukturmittel) für einen Zeitraum von zunächst drei Jahren bereitzustellen. Bei der Antragstellung für ein Promotionskolleg sind die Kriterien, die der Wissenschaftsrat aufgestellt hat (Empfehlungen des Wissenschaftsrats zur Doktorandenausbildung vom 15. November 2002, Drs. 5459/02), zu beachten. Königstraße 46, Stuttgart, Telefon , Telefax , Behindertengerechte Parkplätze: Innenhof Mittnachtbau (Einfahrt Gymnasiumstraße), VVS-Anschluss: S - Stadtmitte, U - Schlossplatz
2 - 2 - Die Pädagogischen Hochschulen werden gebeten, Anträge vorzulegen, die sich auf folgende Themenbereiche beziehen: Didaktik der Mathematik und Naturwissenschaften unter Berücksichtigung der schulischen Fächerverbünde Kompetenzentwicklung von Lehrern und Schülern. Es wird erwartet, dass sich an einem Kolleg mindestens drei Pädagogische Hochschulen beteiligen. Eine der Hochschulen ist dabei als Sprecherhochschule des Kollegs festzulegen. Das Wissenschaftsministerium bittet, die Anträge unter Beachtung der beigefügten Kriterien bis spätestens 31. Juli 2007 vorzulegen. Die entsprechenden Fördermittel und Abordnungen stehen - eine positive Bewertung durch externe Gutachter entsprechend den beigefügten Kriterien vorausgesetzt - ab 1. August 2008 zur Verfügung. Dabei ist zu beachten, dass die Abordnungsanträge vom Wissenschaftsministerium bis zum 1. Februar 2008 (Ausschlussfrist) an das Kultusministerium weitergeleitet werden müssen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Rainer Hägele
3 Einführung strukturierter Promotionskollegs an den Pädagogischen Hochschulen des Landes Baden-Württemberg - Zweite Ausschreibung - Kriterien 1. Definition Strukturierte Promotionskollegs sind Hochschuleinrichtungen, die sich eine qualitätsvolle Betreuung von Promovenden zum Ziel setzen. Sie sind hochschulübergreifend angelegt - mindestens drei Pädagogische Hochschulen beteiligen sich an einem Kolleg. Sie werden von mehreren Hochschullehrern in der Rolle von Mentoren mit klar zugewiesener Verantwortung getragen, gruppieren sich um besondere fachliche Schwerpunkte und haben die Aufgabe, besonders geeignete Promovenden auszuwählen, zu betreuen, weiter zu qualifizieren und für sie gute Forschungsbedingungen sicherzustellen. Das Forschungsprogramm ist hochschulübergreifend zu entwickeln. Die einzelnen Forschungsprojekte sind darin zu integrieren und stehen in Beziehung zueinander. 2. Aufgaben Durch das Promotionskolleg soll eine transparente Struktur bei der Doktorandenausbildung mit klar definierten Gesamt- und Einzelverantwortlichkeiten hergestellt werden. Notwendig ist eine kontinuierliche Begleitung des Promotionsablaufs mit dem Ziel, die Promotionsdauer auf in der Regel drei Jahre zu begrenzen. Das Promotionskolleg ist nicht auf Stipendiaten und abgeordnete Lehrer begrenzt, sondern umfasst alle Promovenden, die sich im Rahmen des Kollegs wissenschaftlich weiter qualifizieren wollen. Es sollte sichergestellt werden, dass an jeder Hochschule in der Regel mindestens 5 Promovenden am Kolleg beteiligt sind. Die Auswahl der Promovenden erfolgt nach transparenten einheitlichen Kriterien. Das Kolleg bietet ein anspruchsvolles Studienprogramm an, das etwa vier
4 - 2 - Semesterwochenstunden (im Wochenrhythmus stattfindende Lehrveranstaltungen, Blockveranstaltungen) umfasst und aktuelle Entwicklungen aus den vertretenen Forschungsgebieten und für die wissenschaftliche Tätigkeit wichtige weitere Qualifikationen vermittelt. Für die teilnehmenden Promovenden wird eine gemeinschaftliche Internetplattform eingerichtet. Das Kolleg sollte - als eigenständige Einrichtung - dem Rektorat oder dem Prorektor für Forschung der als Sprecherhochschule festgelegten Pädagogischen Hochschule zugeordnet werden. Für ein begleitendes Qualitätsmanagement ist zu sorgen. 3. Antragstellung Die Pädagogischen Hochschulen des Landes Baden-Württemberg können mehrere Förderanträge, die sich auf die in der Ausschreibung vorgegebenen Themenbereiche beziehen, zur finanziellen Unterstützung der Einrichtung von hochschulübergreifenden strukturierten Promotionskollegs beim Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg einreichen. Die Anträge werden durch externe Gutachter bewertet. 4. Förderung a. Stipendien Die Förderung durch das Wissenschaftsministerium umfasst in der Regel bis zu 6 Stipendien für Promovenden/innen in Höhe der LGFG-Stipendien aus Mitteln der Landesgraduiertenförderung (z. Zt. 820 monatlich). Die Förderungsdauer eines Stipendiums beträgt zwei Jahre, kann aber unter den Bedingungen des LGFG um bis zu einem Jahr verlängert werden. Dabei können die Stipendien an Absolventen der Universitäten, Kunst- und Musikhochschulen, Pädagogischen Hochschulen sowie Fachhochschulen und Berufsakademien vergeben werden, soweit diese promotionsberechtigt sind. Im Einzelnen wird auf das Gesetz zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses (Landesgraduiertenfördergesetz LGFG) vom 23. Juli 1984; Landesgraduiertenförderungsverordnung (LGFVO) vom 20. Mai 2001; Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Landesgraduiertengesetzes (VV- LGFG) vom 24. November 2005 verwiesen. Entsprechende Beratungsstellen sind an den jeweiligen Hochschulen eingerichtet.
5 - 3 - b. Lehrerabordnungen: Die Förderung umfasst darüber hinaus bis zu 6 Lehrerabordnungen. Die Förderungsdauer beträgt drei Jahre. Auf die besonderen Bewerbungsvoraussetzungen für Lehrerabordnungen unter Ziffer 6 wird verwiesen. c. Infrastrukturmittel Darüber hinaus können für die Infrastrukturkosten je Promotionskolleg und Jahr - in Abhängigkeit von der Anzahl der am Promotionskolleg beteiligten Pädagogischen Hochschulen - maximal Euro bei drei beteiligten Hochschulen, Euro bei 4 beteiligten Hochschulen, Euro bei 5 beteiligten Hochschulen und Euro bei 6 beteiligten Hochschulen zur Verfügung gestellt werden. Diese Mittel stellt das Wissenschaftsministerium für eine Laufzeit der Promotionskollegs von drei Jahren in Aussicht. 5. Förderantrag Das Ministerium bittet den Förderanträgen folgende Unterlagen beizufügen: Konzeption der Promotionskollegs, die den unter Ziffer 1 und 2 angesprochenen Kriterien Rechnung tragen. Dabei wird besonders darauf hingewiesen, dass im gemeinsamen Forschungsprogramm Ausführungen zu den bisherigen Forschungsaktivitäten der Beteiligten, zum derzeitigen Stand der nationalen und internationalen Forschung und zur beabsichtigten Verwendung der Forschungsergebnisse gemacht werden sollen. Angaben zu den Eigenbeiträgen der an den Kollegs beteiligten Pädagogischen Hochschulen. Darstellung, ob und ggfs. wie eine Einbindung der bestehenden FuN-Kollegs in die Promotionskollegs erfolgen kann.
6 - 4 - Darstellung der Instrumente, mit denen die Qualitätssicherung der Arbeit der Promotionskollegs gewährleistet wird. Erklärung der antragstellenden Hochschulen, dass die Einrichtung der Promotionskollegs nicht bereits vorher von anderen Zuschussgebern (z. B. der DFG) aus inhaltlichen Gründen abgelehnt wurde, die unter Ziffer 2 angeführten Ziele mit den Kollegs verfolgt werden und die Bereitschaft besteht, nach etwa drei Jahren eine externe Evaluation der Kollegs durchzuführen. 6. Bewerbungsvoraussetzungen für Lehrerabordnungen Es wird darauf hingewiesen, dass die kompletten Bewerbungsunterlagen für Lehrerabordnungen für das Schuljahr 2008/2009, das am 1. August 2008 beginnt, bis zum 1. Februar 2008 (Ausschlussfrist!) dem Wissenschaftsministerium vorliegen und an das Kultusministerium weitergeleitet werden müssen. Voraussetzungen für die Bewerbung sind: - Mindestens drei Jahre überdurchschnittliche Bewährung in der Schulpraxis als Grund-, Haupt-, Real- oder Sonderschullehrerin bzw. Lehrer. Die dreijährige Schulpraxis muss zum Zeitpunkt des Beginns der Abordnung erfüllt sein. - Höchstalter: 35 Jahre. - Promotionsberechtigung an einer Pädagogischen Hochschule, z. B. durch erfolgreichen Abschluss einer Prüfung für das Lehramt an Sonderschulen, bzw. für das Grund-, Haupt- und Realschullehramt in Verbindung mit einem Diplomaufbau-, Promotionsaufbau- oder einem Magisterstudium.
7 - 5 - Bewerbungsunterlagen: - Tabellarischer Lebenslauf, - Examenszeugnisse (beglaubigte Abschrift), - Nachweis der Promotionsberechtigung (beglaubigte Abschrift), - Dienstliche Beurteilung neuesten Datums (beglaubigte Abschrift), - Darlegung der Vorkenntnisse zu dem eingereichten Projekt der Hochschule aufgrund eines aktuellen Exposés. Es wird darauf hingewiesen, dass während der Abordnungszeit eine Beurlaubung von höchstens einem Jahr möglich ist. Mit Abschluss des Promotionskollegs wird die Abordnung beendet.
PROMOVIEREN oder HABILITIEREN. Effektive Kompetenzdiagnose in der Lehrerbildung EKoL
zum Thema: PROMOVIEREN oder HABILITIEREN als abgeordnete Lehrkraft oder Stipendiat/ in in einem strukturierten Forschungs und Nachwuchskolleg an den Pädagogischen Hochschulen Heidelberg und Ludwigsburg
MehrBrigitte-Schlieben-Lange-Programm. - Antragsformular für die Förderlinie II - (von der Antragstellerin auszufüllen)
Brigitte-Schlieben-Lange-Programm Förderprogramm für exzellente Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchskünstlerinnen mit Kind 3. Ausschreibungsrunde - Antragsformular für die Förderlinie II - (von
MehrBaden-Württemberg MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST. Promotionsprogramm Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweit sprache (DaF/DaZ)"
Baden-Württemberg MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Postfach! 0 34 53 70029 Stuttgart An die Pädagogischen Hochschulen
MehrAusschreibung. Zentren für angewandte Forschung an Fachhochschulen ( ZAFH )
MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Postfach 10 34 53 70029 Stuttgart An die Staatlichen Fachhochschulen des Landes Baden-Württemberg
MehrSchlieben-Lange-Programm. für Nachwuchswissenschaftlerinnen mit Kind. Richtlinien
Europäischer Sozialfonds Schlieben-Lange-Programm für Nachwuchswissenschaftlerinnen mit Kind Richtlinien Förderprogramm für Frauen mit Kind zur besseren Vereinbarkeit von wissenschaftlicher oder künstlerischer
MehrFörderung von FuE-Projekten an Hochschulen für angewandte Wissenschaften durch das Land Baden-Württemberg Innovative Projekte/Kooperationsprojekte
MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Postfach 10 34 53 70029 Stuttgart An die staatlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften
MehrForschungs- und Nachwuchskolleg der Pädagogischen Hochschulen (FuN-Kolleg) Förderrahmen/Leitfaden für die Antragstellung
Forschungs- und Nachwuchskolleg der Pädagogischen Hochschulen (FuN-Kolleg) Förderrahmen/Leitfaden für die Antragstellung Ausschreibung vom 1. März 2016 - Az.: 31-7742.35/12/1 Schwerpunktthema/Programmziele
MehrBaden-Württemberg. MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST Wahlvorstand für die Wahl der Hauptschwerbehindertenvertretung
Baden-Württemberg MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST Wahlvorstand für die Wahl der Hauptschwerbehindertenvertretung Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Postfach
MehrBaden-Württemberg MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST
Baden-Württemberg MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST Europäische Union Europäischer Fonds für regionale Entwicklung EFRE' 1311111fflm"-- Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
MehrBaden-Württemberg WAHLAUSSCHREIBEN
Baden-Württemberg MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST Wahlvorstand für die Wahl der Hauptschwerbehindertenvertretung Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Postfach
MehrBrigitte-Schlieben-Lange-Programm
1. Antragstellerin Brigitte-Schlieben-Lange-Programm Förderprogramm für exzellente Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchskünstlerinnen mit Kind auf dem Weg zur Professur Name, Vorname, Titel: 5. Ausschreibungsrunde
MehrBaden-Württemberg. Heterogenität in der Klasse" Förderrahmen/Leitfaden für die Antragstellung. Schwerpunktthema/Programmziele
Baden-Württemberg MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST Forschungs- und Nachwuchskolleg der Pädagogischen Hochschulen (FuN-Kolleg) Heterogenität in der Klasse" Förderrahmen/Leitfaden für die
Mehr(2) Die Bewilligung eines Stipendiums erfolgt durch Zuwendungsbescheid.
Satzung zur Durchführung des Gesetzes zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses (Landesgraduiertenförderungsgesetz LGFG) an der Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg Aufgrund
MehrBaden-Württemberg MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST. Ausschreibung Gründungskultur in Studium und Lehre (GuStL)
Baden-Württemberg MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Postfach 10 34 53 70029 Stuttgart An die Universitäten Hochschulen
MehrZentren für angewandte Forschung an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (ZAFH)
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Postfach 10 34 53 70029 Stuttgart An die Hochschulen für angewandte Wissenschaften des Landes Baden-Württemberg nachrichtlich: Universitäten
MehrGrundsätze für die Evaluation von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren nach. an der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Grundsätze für die Evaluation von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Auf der Grundlage von 16 Abs. 1 Satz 3 der Grundordnung der Friedrich-Schiller- Universität
MehrNachwuchsförderprogramm 2017 zur Förderung von Doktorandinnen/Doktoranden* und Postdoktorandinnen/Postdoktoranden*
Nachwuchsförderprogramm 2017 zur Förderung von Doktorandinnen/Doktoranden* und Postdoktorandinnen/Postdoktoranden* A U S S C H R E I B U N G W S 2 0 1 6 / 2 0 1 7 Im Rahmen ihrer Stiftungsaufgabe schreibt
MehrBayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst IV.9 BP4113 3. 73 283 Datum: 18.09.2017 Hofrichter_C Beiblatt zum Amtsblatt; hier: Stellenausschreibung an der Akademie für
MehrFragebogen für die Gutachterinnen und Gutachter von Promotionskollegs
Fragebogen für die Gutachterinnen und Gutachter von Promotionskollegs Die Anträge werden jeweils von drei Gutachtern bewertet: einem Fachgutachter, einem fachnahem und einem fachfremden Gutachter. Der
MehrPromotionsstipendium / Ausschreibung nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz
Promotionsstipendium / Ausschreibung nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz Sonderstipendium zur Erforschung der Schutzhaft in Baden 1933-1939 Die Graduiertenakademie der Universität Heidelberg vergibt
MehrBayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst G:\StMBW\Abteilungen\Abteilung IV\Referat IV_9\Gürtner\Akademie Dillingen\Personalia, Stellenplan\Planstellen\5.5 E-Learning-
MehrEs wird um eine möglichst präzise Kurzbeschreibung des Vorhabens gebeten (jedoch keine Akronyme).
Anlage 1 Ergänzende Hinweise zur Ausschreibung 2015 Innovative Projekte/Kooperationsprojekte an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften des Landes Baden-Württemberg Allgemeines: Die zur Beurteilung
MehrFörderung von Stiftungsprofessuren an Universitäten
Förderung von Stiftungsprofessuren an Universitäten A U S S C H R E I B U N G W S 2 0 1 4 / 2 0 1 5 Im Rahmen ihrer Stiftungsaufgabe schreibt die Carl-Zeiss-Stiftung die Förderung von Stiftungsprofessuren
MehrBayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München Per OWA An alle staatlichen Gymnasien, Realschulen und beruflichen Schulen
MehrBrigitte-Schlieben-Lange-Programm. - Antragsformular für die Förderlinie I - (von der Antragstellerin auszufüllen)
1. Antragstellerin Brigitte-Schlieben-Lange-Programm Förderprogramm für exzellente Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchskünstlerinnen mit Kind Name, Vorname, Titel: 3. Ausschreibungsrunde - Antragsformular
MehrBrigitte-Schlieben-Lange-Programm. - Antragsformular für die Förderlinie I - (von der Antragstellerin und der antragstellenden Hochschule auszufüllen)
Brigitte-Schlieben-Lange-Programm Förderprogramm für exzellente Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchskünstlerinnen mit Kind auf dem Weg zur Professur 1. Antragstellerin Name, Vorname, Titel: 5. Ausschreibungsrunde
Mehrvorliegen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Bettina Fischer-Gerstemeier
Prüfungsausschuss für Sozial-und Gesellschaftswissenschaften einschließlich Soziale Arbeit, Teilbereich Soziale Arbeit an der Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte für den Studienbereich
MehrBaden-Württemberg MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST. Landesstrategie Digitalisierung in der Lehrerbildung
Baden-Württemberg MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Postfach 10 34 53 70029 Stuttgart An die Universitäten, Pädagogischen
MehrGesetz zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesgraduiertenförderungsgesetz LGFG M-V)
Gesetz zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesgraduiertenförderungsgesetz LGFG M-V) Vom 20.11.2008 GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 221-16 Der
MehrSatzung zur Qualitätssicherung für Juniorprofessuren mit Tenure Track. vom Lesefassung vom
Satzung zur Qualitätssicherung für Juniorprofessuren mit Tenure Track vom 14.12.2016 Lesefassung vom 12.07.2017 Aufgrund von 8 Abs. 5, 19 Abs. 1, 48 Abs. 1 und 51 Abs. 7 des Landeshochschulgesetzes (LHG)
MehrBrigitte-Schlieben-Lange-Programm
Brigitte-Schlieben-Lange-Programm Förderprogramm für exzellente Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchskünstlerinnen mit Kind auf dem Weg zur Professur 1. Antragstellerin Name, Vorname, Titel: 5. Ausschreibungsrunde
MehrPersönliche Daten. Hochschule Bremen Rektorat Neustadtswall Bremen
Hochschule Bremen Rektorat Neustadtswall 30 28199 Bremen E-Mail: Deutschlandstipendium@hs-bremen.de Bewerbung für ein Deutschlandstipendium an der Hochschule Bremen Die Bewerbungsfrist endet am 15.02.2017
MehrFörderung von Stiftungsprofessuren zur Stärkung der wissenschaftlichen Kompetenz im Bereich Digitalisierung
Förderung von Stiftungsprofessuren zur Stärkung der wissenschaftlichen Kompetenz im Bereich Digitalisierung A u s s c h r e i b u n g 2015 Im Rahmen ihrer Stiftungsaufgabe schreibt die Carl-Zeiss-Stiftung
MehrVerkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 37. Jahrgang 12. August 2009 Nr. 10
Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 37. Jahrgang 12. August 2009 Nr. 10 Richtlinien der Hochschule Ostwestfalen-Lippe zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses aus Hochschulmitteln
MehrRuprecht-Karls-Universitat Heidelberg
Ruprecht-Karls-Universitat Heidelberg Universitat Heidelberg. Postfaeh 105760.69047 Heidelberg An aile I Fakultaten Az.: (BillebeiAntwortangeben) Abteilung/ Sachbearbeiter(in) Telefon-Durchwahl Datum 7001.7
MehrANTRAG auf Gewährung eines Promotionsstipendiums nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG)
ANTRAG auf Gewährung eines Promotionsstipendiums nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG) PERSÖNLICHE ANGABEN diese Spalte bitte ausfüllen: Name Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon Email-Adresse
MehrAntrag auf Gewährung eines Promotionsstipendiums im Rahmen der Graduiertenförderung an der Bergischen Universität Wuppertal
Antrag auf Gewährung eines Promotionsstipendiums im Rahmen der Graduiertenförderung an der Bergischen Universität Wuppertal Angaben zur Person Name Vorname Geburtsdatum Nationalität Geschlecht: männlich
MehrAusschreibung für internationale Promovierende und PostdoktorandInnen: Research Assistantship
Ausschreibung für internationale Promovierende und PostdoktorandInnen: Research Assistantship Im Rahmen des Stipendien- und Betreuungsprogramms (STIBET) des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD)
MehrSTUDIENFINANZIERUNG SBA-STIPENDIUM. ein Angebot der Steinbeis Business Academy
STUDIENFINANZIERUNG SBA-STIPENDIUM ein Angebot der Steinbeis Business Academy Über die SBA DIE STEINBEIS BUSINESS ACADEMY MITTLER ZWI- SCHEN WISSENSCHAFT UND WIRTSCHAFT Mit rund 1.950 eingeschriebenen
MehrAusschreibung 01/2017 Promotionsstelle bzw. Promotionsstipendium. Interne Förderprogramme der Fachhochschule Dortmund:
Ausschreibung 01/2017 Promotionsstelle bzw. Promotionsstipendium Interne Förderprogramme der Fachhochschule Dortmund: Qualifizierungsinitiative zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses Promotionsprogramm
MehrAusschreibung: "Wege ins Studium often Chancengerechtigkeit bei der Studienaufnahme erhöhen"
Ausschreibung: "Wege ins Studium often Chancengerechtigkeit bei der Studienaufnahme erhöhen" Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur fordert die niedersächsischen Hochschulen auf,
MehrANTRAG AUF BEZUSCHUSSUNG DURCH DEN BREMER STUDIEN-FONDS e.v.
ANTRAG AUF BEZUSCHUSSUNG DURCH DEN BREMER STUDIEN-FONDS e.v. PERSÖNLICHE ANGABEN - Bitte beachten Sie die Hinweise zum Antrag auf S. 7 und 8 - Name Vorname ggf. Geburtsname Geschlecht männlich weiblich
MehrM I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S, J U G E N D U N D S P O R T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G
M I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S, J U G E N D U N D S P O R T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 34 42 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@km.kv.bwl.de Über die Regierungspräsidien Stuttgart
MehrZu einer schulpraktischen Ausbildung in einem Fach, in einer Fachrichtung oder in einem Förderschwerpunkt kann zugelassen werden, wer
Stand: Dezember 2016 Merkblatt zur schulpraktischen Ausbildung in einem Fach / in einer Fachrichtung / in einem Förderschwerpunkt gemäß QualiVO Lehrer 1, Ausbildungsbeginn: 01.08.2017, Bewerbungsschluss:
MehrAntrag auf Gewährung eines Promotionsstipendiums im Rahmen der Graduiertenförderung an der Bergischen Universität Wuppertal
Antrag auf Gewährung eines Promotionsstipendiums im Rahmen der Graduiertenförderung an der Bergischen Universität Wuppertal Angaben zur Person Name Vorname Geburtsdatum Nationalität Geschlecht: männlich
MehrANTRAG AUF BEWILLIGUNG EINES STIPENDIUMS DES STIPENDIENPROGRAMMS
ANTRAG AUF BEWILLIGUNG EINES STIPENDIUMS DES STIPENDIENPROGRAMMS ZUR FÖRDERUNG VON NACHWUCHSWISSENSCHAFTLERINNEN DER PHILOSO- PHISCHEN FAKULTÄT UND DES FACHBEREICHS THEOLOGIE APRIL 201 Dieser Antrag wird
MehrGraduiertenkollegs 2008
Graduiertenkollegs 2008 Dr. Annette Schmidtmann Dr. Jürgen Breitkopf Gruppe Graduiertenkollegs Graduiertenschulen Nachwuchsförderung Bonn, den 21.11.2008 Warum strukturierte Promotion? Gemeinsam statt
MehrM I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S, J U G E N D U N D S P O R T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G
M I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S, J U G E N D U N D S P O R T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 34 42 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@km.kv.bwl.de Über die Regierungspräsidien Stuttgart
MehrFörderung von Stiftungsprofessuren an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften
Förderung von Stiftungsprofessuren an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften A U S S C H R E I B U N G W S 2 0 1 6 / 2 0 1 7 Im Rahmen ihrer Stiftungsaufgabe schreibt die Carl-Zeiss-Stiftung die Förderung
MehrFachbezogener Hochschulzugang durch Prüfung
Prüfungsamt für den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung beim Niedersächsischen Landesamt für Lehrerbildung und Schulentwicklung Fachbezogener Hochschulzugang durch Prüfung -2- Erwerb
MehrPromotionen in Kooperation mit Unternehmen und Fachhochschulen/Hochschulen für angewandte Wissenschaften
Promotionen in Kooperation mit Unternehmen und Fachhochschulen/Hochschulen für angewandte Wissenschaften Prof. Dr. Gerhard Rödel Prorektor für Forschung, TU Dresden I. Industriepromotionen aus der Perspektive
MehrIV.9 BP Beiblatt zum Amtsblatt; hier: Stellenausschreibung an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) Dillingen
IV.9 BP4113 3. 39277 Beiblatt zum Amtsblatt; hier: Stellenausschreibung an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) Dillingen Aktenvermerk: Ref. IV.9 bittet um nachfolgende Veröffentlichung
Mehrdem Grundstipendium dem Betreuungszuschlag der Sach-/Reisekostenpauschale.
Satzung zur Durchführung des Gesetzes zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses Landesgraduiertenförderungsgesetz LGFG an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Aufgrund von
MehrBayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus ABDRUCK Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München An alle Staatlichen Gymnasien in Bayern Versand per OWA Ihr Zeichen
MehrStudienplan für das Doktoratsstudium der Naturwissenschaften / Sozial- und Wirtschaftswissenschaften / Technischen Wissenschaften an der TU Wien
Studienplan für das Doktoratsstudium der Naturwissenschaften / Sozial- und Wirtschaftswissenschaften / Technischen Wissenschaften an der TU Wien An der TU Wien wird gemäß Universitätsgesetz 2002 BGBl.
MehrHabilitationsverfahren
Richtlinien zum Habilitationsverfahren Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus Technische Universität Dresden Richtlinien zum Habilitationsverfahren an der Medizinischen Fakultät "Carl Gustav Carus" der
MehrAusschreibung Wissenschaft lernen und lehren - WILLE
MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Postfach 10 34 53 70029 Stuttgart neb An die staatlichen Universitäten Hochschulen
Mehr23. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur am TOP 15 "Aktueller Stand des Professorinnenprogramms in RLP"
_Rheinlandpfalz MINISTERIUM FÜR. WISSENSCHAFT, WEITERBILDUNG UND KULTUR Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Postfach 32 20 1 55022 Mainz Vorsitzender des Ausschusses für Wissenschaft,
MehrAntragsrichtlinien für die Ausschreibung 2014 zu. Zentren für angewandte Forschung an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (ZAFH)
MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST Europäische Union Europäischer Fonds für regionale Entwicklung Anlage 1 zu Az. 7545.24-0/20/2 Antragsrichtlinien für die Ausschreibung 2014 zu Zentren
MehrBrigitte-Schlieben-Lange-Programm. - Antragsformular für die Förderlinie I - (von der Antragstellerin und der antragstellenden Hochschule auszufüllen)
1. Antragstellerin Brigitte-Schlieben-Lange-Programm Förderprogramm für exzellente Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchskünstlerinnen mit Kind Name, Vorname, Titel: 4. Ausschreibungsrunde - Antragsformular
MehrDAAD. Deutscher Akademischer Austausch Dienst German Academic Exchange Service. Ausschreibung: "Leonhard-Euler Programm " 2015/2016
DAAD Deutscher Akademischer Austausch Dienst German Academic Exchange Service Ausschreibung: "Leonhard-Euler Programm " 2015/2016 Welche Ziele hat das Programm? Ziel des Leonhard-Euler-Stipendienprogramms
MehrFörderprogramm zur Entwicklung von E-Learning Angeboten der hessischen Hochschulen
Förderprogramm zur Entwicklung von E-Learning Angeboten der hessischen Hochschulen Projektausschreibung Zielsetzung Das Land Hessen strebt mittelfristig eine umfangreiche Ergänzung der bestehenden Präsenzangebote
MehrREGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART SCHULE UND BILDUNG
REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART SCHULE UND BILDUNG Regierungspräsidium Stuttgart Postfach 10 36 42 70031 Stuttgart An alle Schulleitungen aller Schulen im Regierungsbezirk Stuttgart Stuttgart 19.06.2017
MehrPRESSEMITTEILUNG 26. Oktober 2015
MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST PRESSE- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT PRESSEMITTEILUNG 26. Oktober 2015 Nr. 94/2015 Mehr Kooperation bei der Promotion: Im Konsens mit Universitäten und Hochschulen
MehrIhre Bitte vom 6, Mai 2019 auf Antrag der SPD-Landtagsfraktion um schriftlichen Bericht für die Sitzung des Wissenschaftsausschusses am 15.
Ministerium tür, 40190 Düsseldorf An den Vorsitzenden des Wissenschaftsausschusses Herrn Helmut Seifen MdL Landtag Nordrhein-Westfalen Platz des Landtages 1 40221 Düsseldorf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
MehrOrdnungen der Cusanus Hochschule 5. Zulassungsordnung der Cusanus Hochschule. Datum: 2. Juni 2015
Ordnungen der Cusanus Hochschule 5 Zulassungsordnung der Cusanus Hochschule Datum: 2. Juni 2015 Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Gründungssenats der Cusanus Hochschule vom 27. Mai 2015 und unterzeichnet
MehrFAQ-Margarete von Wrangell-Habilitationsprogramm Universität Ulm WICHTIGE ANGABEN
Gleichstellungsreferat FAQ-Margarete von Wrangell-Habilitationsprogramm Universität Ulm WICHTIGE ANGABEN Wir bitten die Antragstellerinnen aller Fakultäten dem Gleichstellungsreferat per E- Mail: renate.ullemeyer@uni-ulm.de,
MehrMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST
MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST Rede von Staatssekretärin Petra Olschowski anlässlich der Verleihung des Landesjazzpreises an Volker Engelberth am 15. Juni 2016 in Mannheim Es gilt das
Mehr- 1 - IV.9 BP Datum: Hofrichter_C
- 1 - IV.9 BP4113 3.40783 Datum: 08.05.17 Hofrichter_C Beiblatt zum Amtsblatt; hier: Neubesetzung der Abteilungsleitung 5 (Informations- und Bildungstechnologie) an der Akademie für Lehrerfortbildung und
MehrBaden-Württemberg MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST DIE MINISTERIN
Baden-Württemberg MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST DIE MINISTERIN Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Postfach 10 34 53 70029 Stuttgart An die Rektorinnen
MehrLeitlinien zur Zwischenevaluation von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren an der Universität
Leitlinien zur Zwischenevaluation von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren an der Universität Kassel Gemäß 64 Abs. 4 Hessisches Hochschulgesetz (HHG) werden Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren
Mehr- 6/14 - Studienordnung für das Graduiertenstudium an der Fakultät für Biowissenschaften, Pharmazie und Psychologie der Universität Leipzig
- 6/14 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Biowissenschaften, Pharmazie und Psychologie Studienordnung für das Graduiertenstudium an der Fakultät für Biowissenschaften, Pharmazie und Psychologie der Universität
MehrMerkblatt für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife
Merkblatt für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife und fachgebundener Hochschulreife A. Deltaprüfung Nach dem Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz LHG) wird die
MehrAusschreibung 02/2017 Promotionsstelle bzw. Promotionsstipendium. Interne Förderprogramme der Fachhochschule Dortmund:
Ausschreibung 02/2017 Promotionsstelle bzw. Promotionsstipendium Interne Förderprogramme der Fachhochschule Dortmund: Qualifizierungsinitiative zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses Promotionsprogramm
MehrZula MA Gesundheitsförderung v
Zula MA Pädagogische Hochschule 7 3.13 Seite 1 Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule für den Masterstudiengang und Prävention vom 06. Juni 2014 * 1 Aufgrund von 63 Abs. 2, 59 Abs. 1 Satz 2 des
Mehr- 1 - IV.9 BP Datum: Rieder_A
- 1 - IV.9 BP4113 3. 46 934 Datum: 08.05.17 Rieder_A Beiblatt zum Amtsblatt; hier: Neubesetzung der Abteilungsleitung 3 (Führung/ Schul- und Personalentwicklung) an der Akademie für Lehrerfortbildung und
MehrANTRAG AUF BEWILLIGUNG EINES STIPENDIUMS IM PROGRAMM ZUR FÖRDERUNG DER CHANCENGLEICHHEIT FÜR FRAUEN IN FORSCHUNG UND LEHRE (FFL)
Passfoto ANTRAG AUF BEWILLIGUNG EINES STIPENDIUMS IM PROGRAMM ZUR FÖRDERUNG DER CHANCENGLEICHHEIT FÜR FRAUEN IN FORSCHUNG UND LEHRE (FFL) Dieser Antrag wird der Ständigen Kommission für Forschung und wissenschaftlichen
MehrQualitätssicherung im Promotionsverfahren: Baden-Württemberg geht voran
MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST Qualitätssicherung im Promotionsverfahren: Baden-Württemberg geht voran Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Stuttgart,
MehrGrundsätzliche Einzelbestimmungen für Zulassung, Einstellung und pädagogische Schulung von Direktbewerberinnen und Direktbewerbern
MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Postfach 10 34 42 70029 Stuttgart Regierungspräsidium Abt. 7 - Schule und Bildung Stuttgart Karlsruhe
Mehr(2) Die Juniorprofessor/-innen werden vom Rektorat auf Vorschlag der Auswahlkommission, nach Anhörung des Fakultätsrats berufen.
Satzung der Pädagogischen Hochschule Freiburg über die Berufung von Juniorprofessorinnen und -professoren, die Zwischenevaluation und die Verlängerung des Dienstverhältnisses und das Tenure Track-Verfahren
MehrHaben Sie schon jemals ein Stipendium erhalten? nein ja, und zwar: Wurden andere Unterstützungen beantragt? nein ja, und zwar bei:
Förderantrag Promotionsstipendium Anfrage vom: Aktenzeichen: Antragseingang: I. Personalien Vor- und Familienname Familienstand Zahl der Kinder Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort E-Mail-Adresse
MehrDas Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Ministerin
Ministerium für Innovation,, 40190 Düsseldorf An die Universitäten, Fachhochschulen und Universitätsklinika in der Trägerschaft 4. Februar 2014 Seite 1 von 5 Aktenzeichen: 422 bei Antwort bitte angeben
MehrVersetzungen und Abordnungen aus dienstlichen Gründen Dienstvereinbarung
Versetzungen und Abordnungen aus dienstlichen Gründen Dienstvereinbarung zwischen dem Örtlichen Personalrat und dem Staatlichen Schulamt Künzelsau für den Bereich der Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-,
MehrNichtamtliche Lesefassung
Nichtamtliche Lesefassung Fachspezifische Ordnung zur Regelung der Eignungsfeststellung für den Masterstudiengang MultiMedia & Autorschaft (120 Leistungspunkte) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Mehr(3) Auf der Grundlage dieser Ordnung können für einzelne Studiengänge weitere Regelungen getroffen werden.
Zulassungsordnung für die Bachelor-Studiengänge Mode-Design, Produkt-Design, Textil- und Flächen-Design und Visuelle Kommunikation der Kunsthochschule Berlin-Weißensee Der Akademische Senat der Kunsthochschule
MehrNachstehende Satzung wurde geprüft und in der 355. Sitzung des Senats am verabschiedet. Nur diese Zulassungssatzung ist daher verbindlich!
Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 355. Sitzung des Senats am 13.04.2016 verabschiedet. Nur diese Zulassungssatzung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald Kasprik Prorektor Studium, Lehre
MehrRundschreiben Nr. 3 / 2010
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Rektorat D-79085 Freiburg Der Kanzler Fahnenbergplatz 79085 Freiburg Aktenzeichen: 0305.2/2.1.2 Bearbeitet von: Herrn Helfer Telefon: 0761/203-4389 Telefax: 0761/203-8853
MehrAmtliche Mitteilungen
Amtliche Mitteilungen Datum 05. September 2013 Nr. 96/2013 I n h a l t : Satzung über das Auswahlverfahren für den Masterstudiengang Master of Science Entrepreneurship and SME Management der Fakultät III
MehrM I N I S T E R I U M F Ü R W I S S E N S C H A F T, F O R S C H U N G U N D K U N S T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G
M I N I S T E R I U M F Ü R W I S S E N S C H A F T, F O R S C H U N G U N D K U N S T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 34 53 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@mwk.bwl.de FAX: 0711 279-3080
MehrStipendien für einen studienvorbereitenden Intensivsprachkurs
Stipendien für einen studienvorbereitenden Intensivsprachkurs Die Volkshochschule Hildesheim, die HAWK Hildesheim und die Universität Hildesheim schreiben hiermit Stipendien für Sprachförderungs- und Integrationsmaßnahmen
MehrStudienordnung für das Graduiertenstudium an der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig
20/1 Universität Leipzig Erziehungswissenschaftliche Fakultät Studienordnung für das Graduiertenstudium an der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig Vom 17. Dezember 2003 Aufgrund
MehrVerkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 39. Jahrgang 10. März 2011 Nr. 5
Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 39. Jahrgang 10. März 2011 Nr. 5 Bekanntmachung der Neufassung der Richtlinien der Hochschule Ostwestfalen-Lippe zur Förderung des wissenschaftlichen
MehrDAAD. Bewerbung für ein Intensivsprachkursstipendium für ausländische Studierende in Deutschland
Bewerbung für ein Intensivsprachkursstipendium für ausländische Studierende in Deutschland 1. Angaben zur Person Familienname Geschlecht Vorname Geburtsdatum Geburtsort Straße, Hausnummer Postleitzahl,
MehrInformationen zur internen Forschungsförderung der Pädagogischen Hochschule Freiburg
Informationen zur internen Forschungsförderung der Pädagogischen Hochschule Freiburg I Kriterien für die Passung eines Antrags in den Förderrahmen Gemäß Ausschreibung sind zwei Förderlinien vorgesehen.
MehrA N T R A G. auf Aufnahme in das Eliteprogramm für Postdoktorandinnen und Postdoktoranden der Landesstiftung Baden-Württemberg ggmbh.
A N T R A G auf Aufnahme in das Eliteprogramm für Postdoktorandinnen und Postdoktoranden der Landesstiftung Baden-Württemberg ggmbh. 1. Antragsteller(in): Name: Hochschule: Abteilung/Institut: Dienststellung:
Mehr