Ausarbeitung von Herrn Tobias Herbst
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- Sabine Esser
- vor 8 Jahren
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1 Ausarbeitung von Herrn Tobias Herbst Gastvortrag zur Schulung der Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Neustadt in Sachsen Tobias Herbst Jede Verwendung und Vervielfältigung nur unter Beachtung des Urheberrechts.
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4 Was ist baulicher Brandschutz? Der vorbeugende bauliche Brandschutz umfasst die Test Änderung Errichtung Anordnung von baulichen Anlagen, sodass folgende Schutzziele erreicht werden: Personenschutz Objektschutz
5 Was ist baulicher Brandschutz? Personenschutz Test Entgegenwirken der Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch Ermöglichung der (Selbst-)Rettung von Menschen und Tieren Schutz der Löschmannschaften im Brandfall
6 Was ist baulicher Brandschutz? Objektschutz Test Entgegenwirken der Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch Ermöglichung wirksamer Löscharbeiten Minimierung der Brandschäden am Objekt Umweltschutz
7 Test Was ist baulicher Brandschutz? Sonderschutzziele vollständige Instandsetzungsmöglichkeit des Gebäudes nach einem Brand Rettung von Sachgütern noch vor der Personenrettung
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9 Wo ist der bauliche Brandschutz geregelt? Regelung der Schutzziele Grundrechte gemäß Grundgesetz öffentlich-rechtliches Interesse privat-rechtliches Interesse
10 Wo ist der bauliche Brandschutz geregelt? Regelung des baul. Brandschutzes Landesbauordnung (z.b. SächsBO) Richtlinien Normen
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12 Baustoffklassen Baustoffklassen nach DIN A1 A2 B1 B2 B3 nichtbrennbar im Wesentlichen nichtbrennbar schwer entflammbar normal entflammbar leicht entflammbar
13 Baustoffklassen A1 Nichtbrennbare Baustoffe Kein Beitrag zur Brandentwicklung Keine Entflammung Keine Bildung entzündlicher Gase sehr geringe Wärmeabgabe
14 Baustoffklassen A1 Nichtbrennbare Baustoffe Sand, Kies Natursteine Ziegel
15 Baustoffklassen A1 Nichtbrennbare Baustoffe Beton Steinzeug, Keramik Glas
16 Baustoffklassen A1 Nichtbrennbare Baustoffe Metalle
17 Baustoffklassen A2 Im Wesentlichen nichtbrennbare Baustoffe unbedenklicher Beitrag zur Brandentwicklung unbedenkliche Entflammung minimale Bildung entzündlicher Gase sehr geringe Wärmeabgabe
18 Baustoffklassen A2 Im Wesentlichen nichtbrennbare Baustoffe Gipskartonplatten mit geschlossener Oberfläche Gipsfaserplatten
19 Baustoffklassen B1 Schwerentflammbare Baustoffe Begrenzter Beitrag zur Brandentwicklung Kein selbständiges Weiterbrennen Geringe Rauchentwicklung Geringe Wärmeabgabe
20 Baustoffklassen B1 Schwerentflammbare Baustoffe Holzwolle Gipskartonplatten mit gelochter Oberfläche Formstücke aus PVC und PP
21 Baustoffklassen B2 Normalentflammbare Baustoffe Wesentlicher Beitrag zur Brandentwicklung Selbständiges Weiterbrennen Starke Rauchentwicklung Starke Wärmeabgabe
22 Baustoffklassen B2 Normalentflammbare Baustoffe Hartholz > 2 mm Dicke Weichholz > 5 mm Dicke Bitumendichtungsbahnen
23 Baustoffklassen B2 Normalentflammbare Baustoffe Linoleum- und Textilbeläge Elt-Leitungen
24 Baustoffklassen B3 Leichtentflammbare Baustoffe Starker Beitrag zur Brandentwicklung Rasantes Weiterbrennen Starke Rauchentwicklung Starke Wärmeabgabe
25 Baustoffklassen B3 Leichtentflammbare Baustoffe Hartholz < 2 mm Dicke Weichholz < 5 mm Dicke Stroh
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27 Feuerwiderstandsklassen Feuerwiderstandsklassen nach DIN F0 F30 F60 F90 ohne Widerstand 30 min Feuerwiderstand 60 min Feuerwiderstand 90 min Feuerwiderstand F120 F min Feuerwiderstand 180 min Feuerwiderstand
28 Feuerwiderstandsklassen Aussage der Feuerwiderstandsdauern Während der jeweiligen Feuerwiderstandsdauer müssen folgende Anforderungen erfüllt werden: Verhinderung des Feuerdurchgangs Verhinderung des Durchgangs entzündlicher Gase Erwärmung der feuerabgekehrten Seite um maximal 140 C Erhaltung der statischen Tragfähigkeit
29 Feuerwiderstandsklassen Brandverhalten und Feuerwiderstand Bezeichnung A: nichtbrennbare Bestandteile Bezeichnung AB: Bezeichnung B: im Wesentlichen nichtbrennbare Bestandteile brennbare Bestandteile z.b. F30-A, F30-AB und F30-B
30 Feuerwiderstandsklassen Brandverhalten und Feuerwiderstand Bauteile mit Anforderungen an Feuerwiderstand dürfen nur Bestandteile A oder AB vorweisen! F30-A, F30-AB F60-A, F60-AB F90-A, F90-AB feuerhemmend hochfeuerhemmend feuerbeständig F120-A, F120-AB F180-A, F180-AB feuerbeständig feuerbeständig F30-B gilt also z.b. nicht als feuerhemmend, da brennbare Bestandteile im Bauwesen unzulässig
31 Feuerwiderstandsklassen F0 - Konstruktionen Eisen- und Stahlkonstruktionen ohne Schutzanstrich
32 Feuerwiderstandsklassen F0 - Konstruktionen Stahlsteindecken
33 Feuerwiderstandsklassen F0 - Konstruktionen Betonhohldielen
34 Feuerwiderstandsklassen F30 - Konstruktionen die meisten Holzbalkendecken
35 Feuerwiderstandsklassen F30 - Konstruktionen Holzfachwerke mit Lehm- oder Ziegelausfachung
36 Feuerwiderstandsklassen F30 - Konstruktionen 1 Lage Gipskarton (d = 15mm)
37 Feuerwiderstandsklassen F30 - Konstruktionen Zementestrich (d = 60mm)
38 Feuerwiderstandsklassen F60 - Konstruktionen Holzkonstruktionen mit ausreichendem Querschnitt
39 Feuerwiderstandsklassen F60 - Konstruktionen 2 Lagen Gipskarton (2x d = 15mm)
40 Feuerwiderstandsklassen F60 - Konstruktionen 11,5er Ziegelmauerwerk
41 Feuerwiderstandsklassen F90 - Konstruktionen 17,5er Ziegelmauerwerk
42 Feuerwiderstandsklassen F90 - Konstruktionen 10cm Stahlbeton
43 Feuerwiderstandsklassen F120 - Konstruktionen 24er Ziegelmauerwerk
44 Feuerwiderstandsklassen F120 - Konstruktionen 12cm Stahlbeton
45 Feuerwiderstandsklassen F180 - Konstruktionen 24er Ziegelmauerwerk 15cm Stahlbeton
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47 Brandverhalten von Holz Brandverhalten Normalentflammbar B2 brennt selbständig weiter nur mäßige Rauchentwicklung keine toxischen Gase Bildung natürlicher Kohleschicht beim Abbrand Abbrand um 0,5 bis 0,8mm je Minute BSH brennt schneller durch als Vollholz statisches Versagen mit Vorankündigung (lautes Knacken)
48 Geladen von Brandverhalten von Holz Brandverhalten Tobias Herbst wwww.stuermisches-liebesspiel.de
49 Geladen von Brandverhalten von Holz Feuerwiderstand im Regelfall F0 bis F30-B bis F60-B erreichbar (ausreichende Dimensionierung) F90-B nur mit Zustimmung im Einzelfall! Tobias Herbst wwww.stuermisches-liebesspiel.de
50 Brandverhalten von Holz Maßnahmen zur Aufwertung Beplankung mit Gipskarton- oder Feuerschutzplatten Estrich auf Holzbalkendecke Mineralischer Putz Es gibt keinen zugelassenen Brandschutzanstrich!
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52 Brandverhalten von Ziegelmauerwerk Brandverhalten Nichtbrennbar A1 keine Rauchentwicklung gleichmäßige Erhitzung Rissbildung infolge Temperaturspannungen statisches Versagen mit Vorankündigung (allmähliches Abreißen, Wegkippen) starke Abplatzungen bei Löschangriff möglich!!
53 Brandverhalten von Ziegelmauerwerk Feuerwiderstand im Regelfall F30-A bis F90-A F180-A bei normalen Wand- und Deckendicken erreichbar
54 Brandverhalten von Ziegelmauerwerk Maßnahmen zur Aufwertung Feuerschutzbeplankung Vormauerschale Mineralischer Putz
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56 Brandverhalten von Natursteinmauerwerk Brandverhalten Nichtbrennbar A1 keine Rauchentwicklung ungleichmäßige Erhitzung durch unregelmäßige Gesteinsschichtung! (z.b. bei Granit) unvorhersehbares Tragverhalten (Gesteinsverfestigung oder -erweichung möglich) hartes Gestein generell resistenter als weiches, poriges Gestein (Basalt am optimalsten) statisches Versagen mit Vorankündigung (starkes Abplatzen) Zerbersten bei Löschangriff möglich!!
57 Brandverhalten von Natursteinmauerwerk Feuerwiderstand ist nicht geregelt oder genormt Abschätzung im Einzelfall, je nach Gesteinsart und Konstruktionsdicke
58 Brandverhalten von Natursteinmauerwerk Maßnahmen zur Aufwertung Vormauerschale Mineralischer Putz Feuerschutzbeplankung
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60 Brandverhalten von Beton Brandverhalten Nichtbrennbar A1 keine Rauchentwicklung anfangs gleichmäßige Erhitzung, nach Abplatzung der Betondeckung starke Wärmeleitung durch freiliegende Bewehrungseisen Resttragvermögen schwer abschätzbar starke Rissbildung statisches Versagen mit Vorankündigung (starkes Abplatzen) starkes Abplatzen bei Löschangriff möglich!!
61 Brandverhalten von Beton Feuerwiderstand im Regelfall F90-A bis F180-A bei ausreichender Betondeckung
62 Brandverhalten von Beton Maßnahmen zur Aufwertung nicht üblich
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64 Brandverhalten von Stahl Brandverhalten Nichtbrennbar A1 keine Rauchentwicklung gleichmäßige Erhitzung sehr gute Wärmeleitung, dadurch Schmelzpunkt schnell erreicht Resttragvermögen schwer abschätzbar statisches Versagen ohne Vorankündigung möglich (plötzliches plastisches Verformen) keine Gefahr beim Löschangriff Aber: Achtung bei Gusseisen!!
65 Brandverhalten von Stahl im Regelfall F0 Feuerwiderstand
66 Brandverhalten von Stahl Maßnahmen zur Aufwertung Schutzanstrich (bis F60 zugelassen) Vormauerschale Ausbetonieren Konstruktiver Brandschutz Wasserkühlung
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68 Brandverhalten von Glas Brandverhalten Nichtbrennbar A1 keine Rauchentwicklung gleichmäßige Erhitzung Haarrissbildung ggf. Abtropfen möglich Bauteilversagen ohne Vorankündigung (plötzliches Zerbersten) Zerstörung des Glases bei Löschangriff möglich!!
69 Brandverhalten von Glas Feuerwiderstand im Regelfall G0 im Verlauf von Wänden/Decken mit Brandschutzanforderungen bis G120 möglich
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71 Brandverhalten von Kunststoff Brandverhalten Brennbar B1 und B2 selbständiges Weiterbrennen möglich starke Rauchentwicklung Bildung hochentzündlicher und hochgiftiger Gase!! (Atemschutz!) ggf. Freisetzung von Chlor, was mit Löschwasser zu Salzsäure reagieren kann!! (PVC) brennendes Abtropfen möglich (PE, PS)
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73 Brandwände Funktion Verhinderung der Ausbreitung von Feuer innerhalb ausgedehnter Gebäude Verhinderung des Brandüberschlages auf angrenzende Gebäude
74 Brandwände Arten von Brandwänden Innere Brandwände Gebäudeabschlusswände Komplextrennwände
75 Brandwände Innere Brandwände Zur Unterteilung ausgedehnter Gebäude (z.b. Hallen) in einzelne Brandbekämpfungsabschnitte: aller 40 m (60 m) aller m² Grundfläche aller m³ Gebäudevolumen landwirtschaftlich genutzter Gebäude
76 Brandwände Innere Brandwände
77 Brandwände Gebäudeabschlusswände Zur Trennung angrenzender Gebäude oder Zur Abgrenzung von Gebäuden mit weniger als 5 m Abstand zueinander oder weniger als 2,5 m Abstand zur Grundstücksgrenze
78 Brandwände Komplextrennwände rein versicherungsrechtlicher Begriff sind Brandwände mit höherer Anforderung zur Abgrenzung ausgedehnter Gebäude
79 Brandwände Bauliche Anforderungen Feuerwiderstand F90-A-M (Komplextrennwände F180-A-M) d.h. mindestens 90 min (180 min) Feuerwiderstand unter zusätzlicher mechanischer Beanspruchung ausschließlich nichtbrennbare Baustoffe A1 zulässig!
80 Brandwände F90-A-M - Konstruktion 14 cm Stahlbetonwand 24er Vollziegelmauerwerk 17,5 cm bewehrter Porenbeton F180-A-M - Konstruktion 30er Vollziegelmauerwerk
81 Brandwände Bauliche Ausbildung öffnungslose Wandscheibe bei zwingend erforderlichen Öffnungen T90- Feuerschutzabschlüsse vorsehen durchgehend über alle Geschossebenen innerer Versatz zulässig, wenn Decken im Bereich des Versatzes F90-A-M einschl. der sie tragenden Teile oberer Abschluss bis 30 cm über Dachhaut oder nur bis UK Dachhaut wenn 1m-Streifen des Daches F90-A bei Gebäuden über Eck 5m-Streifen öffnungslos
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83 Gebäudeklassen Gebäudeklassen geregelt in Landesbauordnung (z.b. SächsBO) Unterteilung nach Höhe und Grundfläche Gebäudeklasse 1: Gebäudeklasse 2: Gebäudeklasse 3: - freistehende Gebäude bis 7m Höhe - freistehende landwirtschaftliche Gebäude - sonstige Gebäude bis 7m Höhe und bis 400m² - sonstige Gebäude bis 7m Höhe und über 400m²
84 Gebäudeklassen Gebäudeklassen Gebäudeklasse 4: Gebäudeklasse 5: - sonstige Gebäude bis 13m Höhe und bis 400m² - sonstige Gebäude
85 Gebäudeklassen Bauliche Anforderungen Gebäudeklasse 1: keine Anforderungen Gebäudeklasse 2: Tragende Wände: Geschossdecken: Treppenraumwände: Treppen: feuerhemmend feuerhemmend o.a. o.a.
86 Gebäudeklassen Bauliche Anforderungen Gebäudeklasse 3: Tragende Wände: Geschossdecken: Treppenraumwände: Treppen: feuerhemmend feuerhemmend feuerhemmend nichtbrennbar od. feuerhemmend
87 Gebäudeklassen Bauliche Anforderungen Gebäudeklasse 4: Tragende Wände: Geschossdecken: Treppenraumwände: Treppen: hochfeuerhemmend hochfeuerhemmend Brandwand F60-A-M nichtbrennbar
88 Gebäudeklassen Bauliche Anforderungen Gebäudeklasse 5: Tragende Wände: Geschossdecken: Treppenraumwände: Treppen: feuerbeständig feuerbeständig Brandwand F90-A-M feuerhemmend und nichtbrennbar
89 Gebäudeklassen Sonstige Bauliche Anforderungen Dachhaut: Außenwände: Flurwände: Dachböden: harte Bedachung nichtbrennbar oder ausreichend konstruktiver Schutz vor Feuerausbreitung feuerhemmend o.a., wenn darüber kein Aufenthaltsraum
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91 Sonderbauten Sonderbauten geregelt in Sondervorschriften und Richtlinien Hochhäuser ab 22m Höhe Industriebauten Verkaufsstätten über 800m² Versammlungsstätten mit über 200 Besuchern Freisportanlagen mit über 1000 Besuchern Gaststätten mit mehr als 40 Gastplätzen Beherbergungsstätten mit mehr als 12 Betten Krankenhäuser, Pflegeheime Schulen, Kindergärten
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93 Feuerschutzabschlüsse Brandschutztüren geregelt in Landesbauordnung und in DIN Türen ohne Anforderungen Dichtschließende Türen (DS) Dicht- und selbstschließende Türen (DSS) Rauchdichte Türen (RS) Feuerhemmende Türen (T30) Feuerhemmende und rauchdichte Türen (T30-RS) Feuerbeständige Türen (T90) Feuerbeständige und rauchdichte Türen (T90-RS)
94 Feuerschutzabschlüsse Brandschutztüren Alle Türen mit Brandschutzeigenschaften müssen selbstschließend sein! Ein Offenhalten von BS-Türen nur mit zugelassenen Feststellvorrichtungen oder Freilauftürschließern zulässig! Alle Türen mit Brandschutzeigenschaften analog auch als Flügel- oder Schiebetore ausbildbar
95 Feuerschutzabschlüsse Schottungen Unnötige Öffnungen sowie Öffnungen zum Durchführen von Leitungen im Bereich von Wänden und Decken mit Brandschutzanforderungen müssen geschottet werden!! Schottungen S30 bis S90 möglich
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97 Flucht- und Rettungswege Flucht- und Rettungswege 1. Rettungsweg muss immer ein baulicher Rettungsweg sein! 2. Rettungsweg muss bei Sonderbauten ein baulicher Rettungsweg sein (Alternativ: Sicherheitstreppenraum oder Sicherheitsaufzug) 2. Rettungsweg bei sonstigen Gebäuden über Rettungsgerät der Feuerwehr
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