Resultate der Vernehmlassung - Auszug. Gesetze über das Statut und die Besoldung
|
|
- Sara Schneider
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Resultate der Vernehmlassung - Auszug Gesetze über das Statut und die Besoldung
2 Organigramm Staat/Schule-n S T A A T Pädagogik Pädagogische, didaktische und methodische Betreuung (Inspektoren, pädagogische Berater, Fachberater, ) Stundendotationen Ernennung Lehrpersonen-Schuldirektoren Pflichtenheft des DEKS DEKS Inspektorat/DU/DB Schüler Lehrperson DIREKTIONSRAT G E M E I N D E N Organisation Pflichtenheft der Gemeinde Schulgebäude Ausstattung der Räumlichkeiten Organisation des Schulalltags (Studium, Blockzeiten, Mahlzeiten, Transporte, ) administrative Mitarbeiter Vorschläge zur Ernennung von Lehrpersonen- Schuldirektoren ausserschulische Betreuung Schulkommission GEMEINDE
3 Gesetze über das Statut und die Besoldung Zusammengefasste Kommentare
4 Annehmbarkeit der Neuerungen der Gesetze über das Statut und die Besoldung Vorschläge mit einer Zustimmung über 70% Vorschläge mit einer Zustimmung von über 50% Nicht zufrieden stellende Vorschläge
5 Vorschläge mit einer Zustimmung von über 70% Definition eines Statuts für das Lehrpersonal Allgemeine Einführung von Schuldirektionen Definition eines Pflichtenhefts und der benötigten Ressourcen Vorverlegung des schulischen Verwaltungsjahres Sorge wegen früherer Anstellungen und Änderung der übrigen Daten Hierarchie «Lehrpersonen Schuldirektor» Pflichtenheft vom DEKS zu definieren
6 Vorschläge mit einer Zustimmung von über 70% Bildungsurlaub Modalitäten Anstellung auf unbestimmte Zeit Anerkennung der Diensttreue Besoldung im Todesfall Dauer der Unterrichtslektion Stundenwechsel klar definieren
7 Vorschläge mit einer Zustimmung von über 50% Zusammenlegung aller Unterrichtsstufen Bessere Verständlichkeit der Unterrichtsstufen Anstellung des Lehrpersonals (obligat. Schulzeit) durch das DEKS Vormeinung der Gemeinden Definition der Tätigkeitsfelder Aufhebung der Prozentangaben und der Auflistung der verschiedenen Aufgaben Erwähnung der Unterrichtszeit vor den Schülern Integration der Elternkontakte ins Tätigkeitsfeld Zusammenarbeit
8 Vorschläge mit einer Zustimmung von über 50% Freie Wahl des Wohnsitzes Einführung einer interkommunalen Steueraufteilung Weiterbildung Allgemeine Einführung der Weiterbildungsmöglichkeit während der Unterrichtszeit Kündigung der Anstellung Einschränkung der möglichen Dominanz des DEKS über die Gemeinden Jahresarbeitszeit Prinzip akzeptiert, jedoch ohne Prozentangaben
9 Vorschläge mit einer Zustimmung von über 50% Herabsetzung der Unterrichtszeit für spezielle Aufgaben Ausführliche Liste erstellen Anzahl Unterrichtslektionen Sekundarstufe I: Einverständnis für 26 Lektionen Allgemeine Mittelschule: Einverständnis für 23 Lektionen Berufsfachschule: Einverständnis für 23 Lektionen (Reduktion für zwischenbetriebliche Kurse) Administration und Logistik Fehlende Präzision
10 Nicht zufrieden stellende Vorschläge Hierarchie «Schuldirektor Schulinspektor» Pflichtenheft definieren spezifische Aufgaben klären Schuldirektor soll nicht dem Inspektor unterstellt sein (Oberwallis) Anstellung der Direktoren Ernennung durch die Gemeinden
11 Nicht zufrieden stellende Vorschläge Anzahl Unterrichtslektionen Unzufriedenheit auf Primarschulstufe (28 Lektionen erwartet) Kapitalisierte Zeit Schlechtes Bild und schwierige Durchführung
12 Zufriedenheit und geteilte Meinungen über bestehende Aspekte Unterbruch und Wiederaufnahme der Unterrichtstätigkeit Unterrichtsberechtigung bleibt auch nach 3 Jahren Unterbruch bestehen Nebenbeschäftigungen höhere Toleranz Personaldossier Hinterlegung des Personaldossiers bei der Anstellungsbehörde
13 Zufriedenheit und geteilte Meinungen über bestehende Aspekte Vertretung von Arbeitskollegen auf Sekundarstufe I und II Aufhebung oder Bezahlung der vertretenen Unterrichtsstunden Kündigungsfrist Vorschlag Unterwallis (1. Februar), Oberwallis (1. März)
Allgemeine Bestimmungen. vom (Stand ) Der Staatsrat des Kantons Wallis
4.0 Verordnung über das Dienstverhältnis und die Besoldung der Berufsschullehrer der überbetrieblichen Kurse, die in den kantonalen Berufsfachschulen organisiert werden vom 04..0 (Stand 0.09.0) Der Staatsrat
MehrGesetz über das Lehrpersonal der obligatorischen Schulzeit (inkl. Kindergarten) und der allgemeinen Mittelschule und Berufsfachschule
Anhang Gesetz über das Lehrpersonal der obligatorischen Schulzeit (inkl. Kindergarten) und der allgemeinen Mittelschule und Berufsfachschule vom... Der Grosse Rat des Kantons Wallis eingesehen die Art.
MehrAbschnitt: Dienstverhältnis der Berufsschullehrer ük
- 1-412.101 Verordnung über das Dienstverhältnis und die Besoldung der Berufsschullehrer der überbetrieblichen Kurse, die in den kantonalen Berufsfachschulen organisiert werden vom 4. Dezember 2013 Der
MehrGesetz über das Personal der obligatorischen Schulzeit und der allgemeinen Mittelschule und Berufsfachschule (GPOS)
Gesetz über das Personal der obligatorischen Schulzeit und der allgemeinen Mittelschule und Berufsfachschule (GPOS) vom 4.09.0 (Stand 0..06) Der Grosse Rat des Kantons Wallis eingesehen die Artikel Absatz
MehrReglement über das Schulinspektorat der obligatorischen Schulzeit und des Unterrichts der Sekundarstufe II
Reglement über das Schulinspektorat der obligatorischen Schulzeit und des Unterrichts der Sekundarstufe II vom.0.005 (Stand 0.08.05) Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen die Artikel 0 bis 06 und
MehrGesetz über das Lehrpersonal der obligatorischen Schulzeit und der allgemeinen Mittelschule und Berufsfachschule
Gesetz über das Lehrpersonal der obligatorischen Schulzeit und der allgemeinen Mittelschule und Berufsfachschule vom... Der Grosse Rat des Kantons Wallis eingesehen die Artikel Absatz Ziffer und 4 Absatz
MehrBesoldungsgesetz. Präsentation LVO 13. Januar 2010
Besoldungsgesetz Präsentation LVO 13. Januar 2010 1.Kapitel: Allgemeine Bestimmungen 1. Abschnitt Lehrpersonal Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 Art. 5 Art. 6 Art. 7 Art. 8 Art. 9 Art. 10 Art. 11 Art. 12 Berufliche
MehrGesetz über die Besoldung des Personals der obligatorischen Schulzeit und der allgemeinen Mittelschule und Berufsfachschule
Anhang Gesetz über die Besoldung des Personals der obligatorischen Schulzeit und der allgemeinen Mittelschule und Berufsfachschule vom. September 0 Der Grosse Rat des Kantons Wallis eingesehen die Artikel
MehrGesetz über die Besoldung des Personals der obligatorischen Schulzeit und der allgemeinen Mittelschule und Berufsfachschule vom 14.
- 1 - Gesetz über die Besoldung des Personals der obligatorischen Schulzeit und der allgemeinen Mittelschule und Berufsfachschule vom 14. September 2011 Der Grosse Rat des Kantons Wallis 405.3 eingesehen
MehrGesetz über die Besoldung des Lehrpersonals der obligatorischen Schulzeit und der allgemeinen Mittelschule und Berufsfachschule
Gesetz über die Besoldung des Lehrpersonals der obligatorischen Schulzeit und der allgemeinen Mittelschule und Berufsfachschule vom... Der Grosse Rat des Kantons Wallis eingesehen die Artikel Absatz Ziffer
MehrGesetz über die Besoldung des Personals der obligatorischen Schulzeit und der allgemeinen Mittelschule und Berufsfachschule (GBOS)
Gesetz über die Besoldung des Personals der obligatorischen Schulzeit und der allgemeinen und Berufsfachschule (GBOS) vom 4.09.0 (Stand 0.0.08) Der Grosse Rat des Kantons Wallis eingesehen die Artikel
MehrGesetz über das Dienstverhältnis des Personals der Fachhochschule Wallis (FH-Wallis) vom 26. Juni 2000
- 1 - Gesetz über das Dienstverhältnis des Personals der Fachhochschule Wallis (FH-Wallis) vom 26. Juni 2000 Der Grosse Rat des Kantons Wallis eingesehen die Artikel 13, Absatz 1, 31 und 38, Absatz 1 der
MehrVerordnung über die überregionalen Strukturen der Orientierungsschule
Verordnung über die überregionalen Strukturen der Orientierungsschule vom.0.0 (Stand 0.09.0) Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen die Artikel 8,, 56, 58 und 59 des Gesetzes über die Orientierungsschule
MehrVerordnung über die überregionalen Strukturen der Orientierungsschule vom 12. Januar 2011
- 1 - Verordnung über die überregionalen Strukturen der Orientierungsschule vom 12. Januar 2011 Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen die Artikel 8, 43, 56, 58 und 59 des Gesetzes über die Orientierungsschule
MehrPrimarschulgesetz Stellungnahme 2. Lesung Verein Oberwalliser Schuldirektionen
Verein Oberwalliser Schuldirektionen Primarschulgesetz Stellungnahme 2. Lesung Verein Oberwalliser Schuldirektionen Der Verein der Oberwalliser Schuldirektionen war in der kantonalen Arbeitsgruppe, welche
MehrReglement über Turnen und Sport in der Schule
- 1 - Reglement über Turnen und Sport in der Schule vom 19. Dezember 2012 Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen das Gesetz über das öffentliche Unterrichtswesen vom 4. Juli 1962; eingesehen das Gesetz
Mehreingesehen die Art. 31, Abs. 1, Ziffer 1 und Art. 42, Abs. 1 der Kantonsverfassung; auf Antrag des Staatsrates,
Anhang Gesetz über die Besoldung des Lehrpersonals der obligatorischen Schulzeit (inkl. Kindergarten) und der allgemeinen Mittelschule und Berufsfachschule vom... Der Grosse Rat des Kantons Wallis eingesehen
MehrBlockzeiten. Organisatorische Hinweise. Erziehungsdirektion des Kantons Bern. Direction de l'instruction publique du canton de Berne
Erziehungsdirektion des Kantons Bern Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung Direction de l'instruction publique du canton de Berne Office de l'enseignement préscolaire et obligatoire, du conseil
MehrVerordnung betreffend die Organisation und die Direktionen der kantonalen Berufsfachschulen der Sekundarstufe II vom 10.
- 1-412.310 Verordnung betreffend die Organisation und die Direktionen der kantonalen Berufsfachschulen der Sekundarstufe II vom 10. Januar 2013 Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen den Artikel
MehrNeue Formen von Berufsaufträgen
Neue Formen von Berufsaufträgen Matthias Weisenhorn, Volksschulamt Zürich, Abteilungsleiter Lehrpersonal Volksschulamt Kanton Zürich Walchestrasse 21, Postfach 8090 Zürich Übersicht Situation im Kanton
MehrVerordnung über die Besoldung des Personals der obligatorischen Schulzeit und der allgemeinen Mittelschule und Berufsfachschule (VBOS)
05.0 Verordnung über die Besoldung des Personals der obligatorischen Schulzeit und der allgemeinen Mittelschule und Berufsfachschule (VBOS) vom 0.06.0 (Stand 0.08.05) Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen
MehrVerordnung betreffend das Statut des Personals der Pädagogischen Hochschule Wallis *
49.0 Verordnung betreffend das Statut des Personals der Pädagogischen Hochschule Wallis * vom.0.000 (Stand 0.0.07) Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen Artikel 57 Absatz der Kantonsverfassung; eingesehen
MehrE i n w o h n e r g e m e i n d e W i c h t r a c h. VERORDNUNG ÜBER DIE TAGESSCHULE DER GEMEINDE WICHTRACH (VoTS)
E i n w o h n e r g e m e i n d e W i c h t r a c h VERORDNUNG ÜBER DIE TAGESSCHULE DER GEMEINDE WICHTRACH (VoTS) vom 7. Juli 2014 2 Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen... 4 Rechtsgrundlagen, Konzept... 4
MehrFunktionendiagramm Schulen Frutigen
= ollzug 1. Schülerinnen und Schüler 1.1 Schuleintritt und -austritt Einschreibung Entscheid über früheren Schuleintritt E M A Art. 22 Abs 1 SG Entscheid über Rückstellung um ein Jahr E M M A A: Schularzt
MehrRolle und Funktion der Schulkommission und des Elternrates nach neuem Schulgesetz
Rolle und Funktion der Schulkommission und des Elternrates nach neuem Schulgesetz Mittwoch, 22. April 2015, 19.30 Uhr, Amtshaus Tafers Vereinigung der Schulpräsidentinnen und Schulpräsidenten Deutschfreiburg
Mehr5171 Beschluss des Kantonsrates über die Genehmigung der Änderung der Lehrpersonalverordnung
1 Antrag des Regierungsrates vom 18. März 015 5171 Beschluss des Kantonsrates über die Genehmigung der Änderung der Lehrpersonalverordnung (vom............) Der Kantonsrat, nach Einsichtnahme in den Antrag
MehrHauptverantwortliche Schulleitung. Leitung Spezialunterricht Gesamtschulkonferenz. Ressortleitung Bildung. Klassenlehrperson.
Anhang II Funktionendiagramm Gemeinde Guttannen Legende: E = Entscheid A = Antrag = ollzug M = Mitwirkung I = Information (weitere Abkürzungen siehe Legende am Schluss) Stimmberechtigte Gemeinderat Ressortleitung
MehrEinwohnergemeinde Hasle bei Burgdorf. Tagesschulverordnung
Einwohnergemeinde Hasle bei Burgdorf Tagesschulverordnung 010 Der Gemeinderat Hasle b.b. erlässt gestützt auf Artikel 14 des Volksschulgesetzes vom 19. März 199, die kantonale Tagesschulverordnung (TSV)
MehrVerordnung betreffend Festlegung der Löhne von Lehrpersonen als Aushilfen sowie für Stellvertretungen
Löhne für Aushilfslehrpersonen: Verordnung 64.50 Verordnung betreffend Festlegung der Löhne von Lehrpersonen als Aushilfen sowie für Stellvertretungen Vom 3. September 003 (Stand. August 05) Der Regierungsrat
MehrZufriedenheit der Lehrpersonen
Balancieren im Lehrberuf Im Spannungsfeld Schule wirksam und gesund bleiben Fachtagung im Kursaal Bern, 8 und 9 Dezember 2006 Zufriedenheit der Lehrpersonen Einblick in erste Ergebnisse Charles Landert
Mehrzur Bundesgesetzgebung über die Förderung von Turnen und Sport in den Schulen
46. Ausführungsreglement vom 0. September 974 zur Bundesgesetzgebung über die Förderung von Turnen und Sport in den Schulen Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 7. März
Mehrzur Anpassung der kantonalen Gesetzgebung an das StPG (Dienstverhältnis)
Gesetz vom 11. Dezember 2002 Inkrafttreten: 01.01.2003 zur Anpassung der kantonalen Gesetzgebung an das StPG (Dienstverhältnis) Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Gesetz vom 17. Oktober
MehrAnstellungsrichtlinien der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau für katechetisch und sozial-diakonisch Tätige der Kirchgemeinden
87. Anstellungsrichtlinien der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau für katechetisch und sozial-diakonisch Tätige der Kirchgemeinden vom 4. November 00 (Stand. August 05). Allgemeines Geltungsbereich
MehrVerordnung zur Anerkennung der Diensttreue, Grundausbildung und Pensionierung
1 Verordnung zur Anerkennung der Diensttreue, Grundausbildung und Pensionierung vom 8. Februar 2012 Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen den Artikel 57 Absatz 2 der Kantonsverfassung; eingesehen
MehrBotschaft zum Entwurf des Gesetzes über das Personal des Staates Wallis (Artikel 58 Absatz 3)
Botschaft zum Entwurf des Gesetzes über das Personal des Staates Wallis (Artikel 58 Absatz 3) Der Staatsrat des Kantons Wallis an den Grossen Rat Sehr geehrter Herr Grossratspräsident, Sehr geehrte Damen
MehrDepartement für Erziehung und Kultur. Thurgau \
Departement für Erziehung und Kultur Thurgau \ Verordnung betreffend die Änderung der Verordnung des Regierungsrates Ober die Rechtsstellung der Lehrpersonen an den Berufs- und Mittelschulen (RB 413.14)
MehrAn beiden Sitzungen waren alle Kommissionsmitglieder anwesend.
Bericht der Kommission für Erziehung, Bildung, Kultur und Sport betreffend die Änderung des Gesetzes über die Besoldung des Lehrpersonals der Primar-, Orientierungs- und Mittelschulen vom 12. November
MehrPolitische Gemeinde Quarten / Schulordnung 2
SCHULORDNUNG Politische Gemeinde Quarten / Schulordnung 2 Schulordnung Der Gemeinderat Quarten erlässt gestützt auf - Art. 3 und Art. 23 des Gemeindegesetzes 1, - Art. 33 des Volksschulgesetzes 2, - sowie
MehrSchulkommissionssekretariat. Leitung Spezialunterricht, Schulleitungssekretariat. Ressortleitung Bildung. Schulkommission. d.h.
ssekretariat ssekretariat d.h. 1. Schülerinnen und Schüler 1.1 Schuleintritt und -austritt 100 O Einschreibung V V V 101 O Entscheid über früheren Schuleintritt E M A: EB M: Eltern Art. 22 Abs 1 VSG 102
Mehrüber die Erteilung des römisch-katholischen Religionsunterrichts in der obligatorischen Schule Die Römisch-katholische Kirche des Kantons Freiburg
.0. Vereinbarung vom 0. Juni 009 über die Erteilung des römisch-katholischen Religionsunterrichts in der obligatorischen Schule Die Römisch-katholische Kirche des Kantons Freiburg handelnd durch Herr Pfr.
MehrReglement für das Lehrpersonal, das der Volkswirtschaftsdirektion untersteht (LPR VWD)
0. Reglement für das Lehrpersonal, das der Volkswirtschaftsdirektion untersteht (LPR VWD) vom.0.0 (Fassung in Kraft getreten am 0.05.08) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz
MehrSchule Bad Zurzach
Schule Bad Zurzach 24.08.2011 1 Themenübersicht? Die Schule Bad Zurzach Kurzportrait Die verordnete Evaluation Das Qualitätsurteil Mai 2007 Der Prozess Der Freispruch Mai 2010 Ausblick Informationsmanagement
MehrVersion Uetendorf Januar 2010
ersion Uetendorf Januar 2010 = ollzug 1. Schülerinnen und Schüler 1.1 Schuleintritt und -austritt Einschreibung Entscheid über früheren Schuleintritt E A: EB M: Eltern Art. 22 Abs 1 SG Entscheid über Rückstellung
MehrDekret über die erste Phase der Prüfung der Aufgaben und Strukturen des Staates (PAS 1)
Dekret über die erste Phase der Prüfung der Aufgaben und Strukturen des Staates (PAS ) vom Der Grosse Rat des Kantons Wallis eingesehen die Artikel 3 Absatz Ziffer, Absatz 3 Ziffer, 3 Absatz und Absatz
MehrBasisstufe Schule Linkes Zulggebiet Informationsveranstaltung 10. Januar 2013
Schule Linkes Zulggebiet Informationsveranstaltung 10. Januar 2013 Inhalte: Ausgangslage/ Rechtliche Fragestellungen Was ist eine? Warum eine? Wo liegen die Vorteile der? Gibt es auch Nachteile? Lehrplan,
MehrLeitplan Massnahme 10/2012 Status & Gehalt Personal in Bibliotheken ECM/
Département de la santé, des affaires sociales et de la culture Service de la culture Médiathèque Valais Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur Dienststelle für Kultur Mediathek Wallis EMPFEHLUNGEN
MehrSCHULJAHRE 2014 2017 AUSSICHTEN UND ZIELE
SCHULJAHRE 2014 2017 AUSSICHTEN UND ZIELE Schuljahresbeginn 2015-2016 Departement für Bildung und Sicherheit Dienststelle für Unterrichtswesen 1 Schulpolitik - Departementsvorsteher Zehn Thesen zur Schule
MehrDie inklusive Schule in Südtirol / Italien Gemeinsames Lernen unter Anerkennung der Verschiedenheit
Die inklusive Schule in Südtirol / Italien Gemeinsames Lernen unter Anerkennung der Verschiedenheit Dr. Schenk Rosemarie Deutsches Bildungsressort, Bereich Innovation und Beratung, Südtirol Das Schulsystem
Mehrfür das Lehrpersonal, das der Volkswirtschaftsdirektion untersteht (LPR VWD)
Reglement vom 11. Oktober 2011 Inkrafttreten: 01.09.2011 für das Lehrpersonal, das der Volkswirtschaftsdirektion untersteht (LPR VWD) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom
MehrPersonal- und Besoldungsreglement für die Lehrpersonen an Mittel- und Berufsfachschulen
Personal- und Besoldungsreglement für die Lehrpersonen an Mittel- und Berufsfachschulen (Vom 5. September 0) Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf h, Abs., Abs. Bst. d, 40, 44 und 67 Abs.
MehrVerordnung betreffend das Statut des Personals der Pädagogischen Hochschule Wallis
49.0 Verordnung betreffend das Statut des Personals der Pädagogischen Hochschule Wallis vom.0.000 (Stand 0.09.008) Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen Artikel 57 Absatz der Kantonsverfassung; eingesehen
Mehrfür das Lehrpersonal, das der Volkswirtschaftsdirektion untersteht (LPR VWD)
0. Reglement vom. Oktober 0 für das Lehrpersonal, das der Volkswirtschaftsdirektion untersteht (LPR VWD) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom. Dezember 00 über die Berufsbildung
MehrAnhang II Ständige Kommissionen gemäss Art. 25 Gemeindeverfassung. Ressortverantwortlicher Gemeinderat
Anhang II Ständige Kommissionen gemäss Art. 25 Gemeindeverfassung Schulkommission 3 Übergeordnete Stelle Untergeordnete Stelle Ressortverantwortlicher ; die Schulkommission ist berechtigt, dem unverbindliche
MehrBeschluss über die Beurteilung der Leistungen von Schülerinnen und Schülern der obligatorischen Schulzeit und des Kindergartens vom 22.
- 1-411.106 Beschluss über die Beurteilung der Leistungen von Schülerinnen und Schülern der obligatorischen Schulzeit und des Kindergartens vom 22. Juni 2011 Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen
MehrAus- und Weiterbildungskonzept Deutsch als Zweitsprache DaZ
Kanton Schaffhausen Dienststelle Primar- und Sekundarstufe I Abteilung Schulentwicklung und Aufsicht Herrenacker 3 CH-8200 Schaffhausen www.sh.ch T +41 52 632 71 80 F +41 52 632 76 00 matthias.meyer@ktsh.ch
MehrGesetz zur Änderung der Gesetze über das Personal des Staates Wallis (Angestellte, Polizeikorps, Lehrpersonen)
Spezial-Synopse (ID: 055) Gesetz zur Änderung der Gesetze über das Personal des Staates Wallis (Angestellte, Polizeikorps, Lehrpersonen) Gesetz zur Änderung der Gesetze über das Personal des Staates Wallis
MehrGeltendes Recht Ergebnis der 1. Lesung Bildungsrat vom 29. Mai Reglement zum Schulgesetz (SchulR)
Synopse Änderung Reglement zum Schulgesetz per. August 0 Geltendes Recht Ergebnis der. Lesung Bildungsrat vom 9. Mai 0 Geltungsbereich Reglement zum Schulgesetz (SchulR) Der Bildungsrat des Kantons Zug,
MehrDie Schulpflege bezeichnet die Schulen und legt das Organisationsstatut fest. Die Schulpflege bezeichnet die Schulen.
Volksschulgesetz (VSG) Schulträger Schulträger, Organisationsstatut 1. 1 Die Gemeinden führen die öffentliche Volksschule. 1. 1 Die Gemeinden führen die öffentliche Volksschule. Die Schulpflege bezeichnet
MehrLeistungsauftrag der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall an den Trägerverein Jugendtreff Neuhausen am Rheinfall
Leistungsauftrag der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall 410.161 Leistungsauftrag der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall an den Trägerverein Jugendtreff Neuhausen am Rheinfall vom 4. November 2003 Inhaltsverzeichnis
MehrSchulgemeinde Mörschwil. Schulordnung. vom. 16. März 2004
Schulordnung vom 16. März 2004 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich Schultypen Verträge II. Schulbetrieb III. Schülerinnen und Schüler IV. Schulleitung V. Lehrpersonen und weitere
MehrReglement über das Dienstverhältnis des Personals der Fachhochschule Wallis für Gesundheit und Soziale Arbeit (FHW-GS) vom 16.
- 1 - Reglement über das Dienstverhältnis des Personals der Fachhochschule Wallis für Gesundheit und Soziale Arbeit (FHW-GS) vom 16. Oktober 2002 Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen den Artikel
MehrVerordnung über die Tagesschule
.00 Verordnung über die Tagesschule der Einwohnergemeinde Adelboden vom 0.08.00 (*mit Änderung per 0.08.0) - - Inhaltsverzeichnis I. Grundlagen Art. Rechtsgrundlagen Seite 3 Art. Gegenstand der Verordnung
MehrIm Folgenden werden die Vorgehensweisen für verschiedene Fälle dargelegt: Kopien Lehrdiplom und Anstellungsvertrag, NQ-Nachweis oder EDK-Anerkennung
Bildungs- und Kulturdepartement BKD Amt für Volks- und Mittelschulen AVM Schulaufsicht/Evaluation Prozessabläufe 1 Information für Schulleitungen und Lehrpersonen Die en für Lehrpersonen der Volksschule
MehrVORSCHLÄGE DER KOMMISSION (Änderungen fett und unterstrichen)
Gesetz über die Sonderschulung vom VORSCHLÄGE DER KOMMISSION (Änderungen fett und unterstrichen) Der Grosse Rat des Kantons Wallis, eingesehen die interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im
MehrWeisung zum Personaleinsatz mit PULS Zugriff
Kanton Zürich Lehrpersonal Weisung zum Personaleinsatz mit PULS Zugriff 220-70 WE 21. Januar 2019 2/10 Inhalt 1. Personaleinsatz 3 1.1. Termine 3 1.2. PULS Personaleinsatz 3 1.3. Kontrolle Mutationen 4
MehrEinwohnergemeinde Iffwil Funktionendiagramm für die Primarschule Stand
= ollzug/umsetzung 1. Schülerinnen und Schüler 1.1 Schuleintritt und -austritt Einschreibung I I I Späterer Eintritt in den Kindergarten I I I E: Eltern Art. 2 Abs. 2 S Übertritt vom Kindergarten in die
MehrAuszug aus dem Protokoll des Stadtrates von Zürich
GR Nr. 2009/175 Auszug aus dem Protokoll des Stadtrates von Zürich vom 3. Juni 2009 715. Dringliche Schriftliche Anfrage von Ruth Anhorn und Rolf Stucker betreffend Vollzug Schulbehördenreorganisation.
MehrAnhang 1: Höchstanrechenbare Gehaltsansätze (Art. 9 Abs. 1)
Anhang 1: Höchstanrechenbare Gehaltsansätze (Art. 9 Abs. 1) (Stand: 1. Januar 2015) 1. Allgemeines Art. 1 Besoldung und Pflichtpensen 1 Die in diesem Anhang fixierten höchstanrechenbaren Ansätze für die
MehrHerzlich willkommen zur Informationsveranstaltung. "Fit für die Schule"
Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung "Fit für die Schule" Fit für die Schule Ablauf: 1. Änderungen / rechtliche Grundlagen 2. Zuständigkeiten 3. Kriterien aus Sicht der Schule 4. Möglichkeiten
MehrRichtlinien des Kirchenrates betreffend die Anstellung von Religionslehrpersonen
1 8.1 Richtlinien des Kirchenrates betreffend die Anstellung von Religionslehrpersonen vom 29. Februar 2016 Gestützt auf Art. 44ff und 4ter der Kirchenordnung (KO) der Evangelischreformierten Kirche des
MehrStadt Bremgarten. Musikschulreglement (Stand: Juni 2017)
Stadt Bremgarten Musikschulreglement (Stand: Juni 2017) INHALTSVERZEICHNIS I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Grundsatz 2 Kantonales und subsidiäres Recht 3 Schüler Nachbargemeinden 4 ivlusikschulleiter / Musiklehrer
MehrGesetz über die Primarschule
Gesetz über die Primarschule vom Der Grosse Rat des Kantons Wallis eingesehen die Artikel, Absatz Ziffer und Absatz der Kantonsverfassung; eingesehen das Konkordat über die Schulkoordination vom 9. Oktober
MehrLeitbild Schule Hergiswil
Leitbild Schule Hergiswil In unserer Schule sollen möglichst alle Hergiswiler Kinder und Jugendlichen zusammen lernen und leben können. Sie wachsen an unserer Schule zu respektvollen Menschen heran, die
MehrGesetz über die Primarschule (GPS) vom 15. November Kapitel: Rahmenbestimmungen - 1 -
- 1 - Gesetz über die Primarschule (GPS) vom 15. November 2013 Der Grosse Rat des Kantons Wallis eingesehen die Artikel 13, 31 Absatz 1 Ziffer 1 und 42 Absatz 1 der Kantonsverfassung; eingesehen das Konkordat
MehrAufgaben und Rollen von Schulpflegen, Schulleitungen, QUIMS-Beauftragten und QUIMS-Team
Kanton Zürich Besondere Förderung, Interkulturelle Pädagogik Kontakt:, Besondere Förderung, Interkulturelle Pädagogik, Walchestrasse 21, 8090 Zürich Telefon 043 259 22 62, ikp@vsa.zh.ch (bec) 30. Januar
MehrKüsnacht, 1. Dezember 2016
Küsnacht, 1. Dezember 2016 Folie 2 Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz 9. Dezember 2014 1 Vorwort von Beat Zemp: Folie 3 «Während in der Vergangenheit der Berufsauftrag von Lehrpersonen vor allem
MehrAuszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Januar 2008 92. Berufsauftrag der Lehrpersonen der Volksschule (Konzept) 1. Ausgangslage Der Berufsauftrag der Lehrpersonen
MehrKanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Pädagogisches, Unterrichtsfragen. Blockzeiten. 7. Dezember _Blockzeiten.
Kanton Zürich Bildungsdirektion Pädagogisches, Unterrichtsfragen Blockzeiten 7. Dezember 207 7207_Blockzeiten.docx Bildungsdirektion 2/8 Inhalt. Einleitung 3 2. Unterricht 3 2.. Mittagszeit und Nachmittagsunterricht
MehrWegfall der minimalen Unterrichtsverpflichtung für Schulleitende
Wegfall der minimalen Unterrichtsverpflichtung für Schulleitende 1. Rechtsgrundlage 1 Lehrpersonalgesetz Der bisherige 6 Abs. 1 Lehrpersonalgesetz bezüglich minimaler Unterrichtsverpflichtung für Schulleitende
MehrSchulordnung der Gemeinde Glarus. (Erlassen von der Gemeindeversammlung am 22. Januar 2010)
Schulordnung der Gemeinde Glarus (Erlassen von der Gemeindeversammlung am. Januar 00) Schulordnung der Gemeinde Glarus Die Stimmberechtigten der Gemeinde Glarus, gestützt auf Art. 46 der Gemeindeordnung,
MehrDer Kanton sorgt für die Ausbildung von Mittelschülerinnen und Mittelschülern und führt die dafür notwendigen Schulen. 2
Mittelschulgesetz 4. Mittelschulgesetz (vom. Juni 999). Teil: Grundlagen. Der Kanton sorgt für die Ausbildung von Mittelschülerinnen und Mittelschülern und führt die dafür notwendigen Schulen. Der Kanton
MehrPostulat Françoise Morel / Patrice Morand Nr Dezentralisierung der Gruppenkurse in musikalischer Früherziehung und Solfège
Postulat Françoise Morel / Patrice Morand Nr. 309.06 Dezentralisierung der Gruppenkurse in musikalischer Früherziehung und Solfège Zusammenfassung des Postulats Mit einem Postulat, das sie am 15. Februar
MehrBeschluss des Bildungsrates
Kanton Zürich Bildungsdirektion Beschluss des Bildungsrates vom 1. Juni 2015 26. Kantonale Maturitätsschule für Erwachsene. Kurse, die auf das Aufnahmeverfahren zur Ausbildung als Volksschullehrperson
MehrDie Kirchgemeinden des Pastoralraums bleiben autonom. Die Eigentumsverhältnisse werden vom vorliegenden Vertrag nicht berührt.
Vertrag im Pastoralraum BE1 zwischen der röm.-kath. Kirchgemeinde Biel und Umgebung und der röm.-kath. Kirchgemeinde Pieterlen/Lengnau/Meinisberg I Art. 1 Bestimmung des Pastoralraums Name und Zweck Zur
MehrLandratsbeschluss betreffend Dekret über die Arbeitsverhältnisse der Fachhochschulen (Fachhochschuldekret)
Synoptische Darstellung definitive Vorlage zum FH-Dekret Landratsbeschluss betreffend Dekret über die Arbeitsverhältnisse der Fachhochschulen (Fachhochschuldekret) Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft,
MehrE i n w o h n e r g e m e i n d e W i c h t r a c h. VERORDNUNG ÜBER DIE TAGESSCHULE DER GEMEINDE WICHTRACH (VoTS)
E i n w o h n e r g e m e i n d e W i c h t r a c h VERORDNUNG ÜBER DIE TAGESSCHULE DER GEMEINDE WICHTRACH (VoTS) vom 19. November 018 Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen... Rechtsgrundlagen.... Angebot...
MehrGesetz über die Primarschule (GPS)
- 1 - Gesetz über die Primarschule (GPS) vom 15. November 2013 Der Grosse Rat des Kantons Wallis eingesehen die Artikel 13, 31 Absatz 1 Ziffer 1 und 42 Absatz 1 der Kantonsverfassung; eingesehen das Konkordat
MehrVerordnung über das Anstellungsverhältnis. (Anstellungsverordnung Volksschule)
4.. Verordnung über das Anstellungsverhältnis und die Besoldung der Lehrpersonen an der Volksschule (Anstellungsverordnung Volksschule) RRB vom 7. März 00 Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt
MehrVernehmlassung Berufsauftrag Lehrpersonen
Vernehmlassung Berufsauftrag Lehrpersonen Antwortformular, elektronische Version Um eine effiziente Auswertung der Vernehmlassungsantworten zu ermöglichen bitten wir Sie, für die Beantwortung der Vernehmlassung
Mehrzur Bundesgesetzgebung über die Förderung von Turnen und Sport in den Schulen
461.11 Ausführungsreglement vom 10. September 1974 zur Bundesgesetzgebung über die Förderung von Turnen und Sport in den Schulen Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 17.
MehrDie organisatorische und pädagogische Gesamtverantwortung für das Berufs- und Weiterbildungszentrum Uri (bwz uri) obliegt dem Rektor.
BILDUNGS- UND KULTURDIREKTION PFLICHTENHEFT: Rektor/Rektorin Stelleninhaber 1 Name Vorname Geburtsdatum Direktion Verwaltungseinheit Bildungs- und Kulturdirektion Berufs- und Weiterbildungszentrum Uri
MehrBericht aus der Schule 2009/2010
Bericht aus der Schule 2009/2010 August 2009 Einführung Schullehrplan Allgemeinbildung Mit Beginn des neuen Schuljahres durften alle Lehrpersonen und alle Lernenden der Berufsfachschule Mode und Gestaltung
MehrFunktionendiagramm für die Schule Pieterlen genehmigt GR 190/15 15.12.2015
Schule Pieterlen Funktionendiagramm für die Schule Pieterlen genehmigt GR 190/15 15.12.2015 Legende: 1. Schülerinnen und Schüler 1.1 Schuleintritt und -austritt Einschreibung V I M V Späterer Eintritt
MehrService du personnel et d'organisation Amt für Personal und Organisation. I. Allgemeines
Direction des finances Finanzdirektion Service du personnel et d'organisation Amt für Personal und Organisation CANTON DE FRIBOURG / KANTON FREIBURG Kommentar zu den Richtlinien vom 19. August 2008 über
MehrGesetz über die Besoldung des Lehrpersonals der Lehranstalten für eine höhere berufliche Ausbildung vom 17. November 1988
- 1 - Gesetz über die Besoldung des Lehrpersonals der Lehranstalten für eine höhere berufliche Ausbildung vom 17. November 1988 Der Grosse Rat des Kantons Wallis eingesehen die Artikel 41, Ziffer 4 und
MehrGesetz über die Besoldung des Lehrpersonals der Lehranstalten für eine höhere berufliche
47.03 Gesetz über die Besoldung des Lehrpersonals der Lehranstalten für eine höhere berufliche Ausbildung * vom 7..988 (Stand 0.0.05) Der Grosse Rat des Kantons Wallis eingesehen die Artikel 4 Absatz Buchstabe
MehrDas schulergänzende Betreuungsangebot
Das schulergänzende Betreuungsangebot Schulbehördenbeschluss vom 28. September 2010 Mittagstisch und Nachmittagsbetreuung in der Schule Blatt - Oberdürnten Schulbehördenbeschluss vom 19. März 2013, Änderungen
MehrGrößte Elternbefragung im burgenländischen Schulwesen 2015
Größte Elternbefragung im burgenländischen Schulwesen 2015 Darstellung ausgewählter quantitativer Ergebnisse Dr. Herbert Gabriel Dr. Fritz Kast 1 Entscheiden Sie mit, Ihre Kinder sind uns sehr wichtig!
Mehr