Handbuch für Mustergebäude
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- Jakob Thomas
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1 Orig.: FR EUROPÄISCHE KOMMISSION AMT FÜR GEBÄUDE, ANLAGEN UND LOGISTIK BRÜSSEL Handbuch für Mustergebäude Fassung vom 12. Dezember 2011
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3 INHALT VORWORT A. ALLGEMEINES... 1 A.I. DAS HANDBUCH FÜR MUSTERGEBÄUDE...1 A.I.1. BESCHREIBUNG...1 A.I.2. KONFORMITÄTSBEWERTUNG...1 A.II. RECHTLICHE UND NORMATIVE ASPEKTE...2 A.II.1. ALLGEMEINES...2 A.II.2. RECHTLICHE ASPEKTE...2 A.II.3. NORMATIVE ASPEKTE...3 A.III. VERWALTUNGSDOKUMENTE UND TECHNISCHE DOKUMENTATION...4 A.III.1. VERWALTUNGSDOKUMENTE...4 A.III.2. TECHNISCHE DOKUMENTATION...6 B. TECHNISCHE BESCHREIBUNGEN... 9 B.I. ARCHITEKTUR...9 B.I.1. STÄDTEBAULICHE ASPEKTE...9 B.I.2. ARCHITEKTONISCHE ASPEKTE ALLGEMEINES DAS INTELLIGENTE GEBÄUDE MODULARITÄT DER BÜROFLÄCHEN AUFTEILUNG DER FLÄCHEN INNERHALB DES GEBÄUDES ZUGÄNGLICHKEIT DES GEBÄUDES FÜR WARENLIEFERUNGEN MOBILIAR ÄSTHETISCHE GESTALTUNG DES GEBÄUDES UNZULÄSSIGE WERKSTOFFE...13 B.I.3. KONSTRUKTIVE ASPEKTE ALLGEMEINES NUTZLASTEN SCHALLDÄMMUNG WÄRMEDÄMMUNG UND ENERGIEEFFIZIENZ INNENMAUERN FASSADEN, RAHMEN UND VERGLASUNGEN TREPPEN...25 B.I.4. UMWELTQUALITÄT ALLGEMEINES UMWELTQUALITÄT BEI DER ERRICHTUNG, BEIM BETRIEB UND BEI DER INSTANDHALTUNG...26 B.I.5. INNENAUSBAU VERSETZBARE TRENNWÄNDE BÜROTÜREN ZWISCHENDECKEN SCHLÖSSER SCHMIEDEARBEITEN BODENBELÄGE UND WANDBEKLEIDUNGEN WANDBEKLEIDUNGEN ANSTRICHE ZUBEHÖR NAMENSSCHILD...49 B.I.6. RÄUME FÜR BESONDERE ZWECKE...49
4 1. SITZUNGS-/KONFERENZRÄUME GEMEINSCHAFTLICH GENUTZTE RÄUME EINGANGSHALLE UND TREPPENHÄUSER PARKGARAGEN RÄUME FÜR DOKUMENTATIONSDIENSTE RÄUME FÜR DOKUMENTENVERVIELFÄLTIGUNGSDIENSTE RÄUME FÜR VERSCHIEDENE DIENSTE RÄUME ZUR MEDIZINISCHEN VERSORGUNG RÄUME FÜR RESTAURANTS, KANTINEN und CAFETERIAS RÄUME FÜR SOZIALE EINRICHTUNGEN RÄUME FÜR BESUCHER...76 B.II. GEBÄUDETECHNIK...79 B.II.1. LEITTECHNIK ALLGEMEINES SYSTEMARCHITEKTUR UND ÜBERTRAGUNGSTECHNIK SENSOREN UND GRUNDFUNKTIONEN DER ANLAGEN AUTOMATIONSSTATION GEBÄUDEAUTOMATIONSSYSTEM (GA-SYSTEM) ANZUSCHLIESSENDE PUNKTE PROGRAMME KOMMUNIKATIONSUNTERBRECHUNG, STROMAUSFALL UND NO-BREAK- ANLAGE HILFSEINRICHTUNGEN UND VERSCHIEDENES ZUGRIFF AUF DAS SYSTEM ERWEITERUNGEN UND RESERVE PRÜFUNGEN SCHULUNG DOKUMENTATION B.II.2. HEIZUNG, KLIMATISIERUNG, LÜFTUNG (HKL) ALLGEMEINES BETRIEBSRÄUME MIT HEIZUNGS-, LÜFTUNGS- UND KLIMAANLAGEN BERECHNUNGSGRUNDLAGEN UND BEHAGLICHKEITSZIELE RAUMLUFTBEHANDLUNG BESCHREIBUNG DER ANLAGEN UMWELTASPEKTE DER HKL ENERGIEMANAGEMENT B.II.3. ELEKTRIK ALLGEMEINES BERECHNUNGSGRUNDLAGEN BESCHREIBUNG DER ANLAGEN B.II.4. SANITÄRINSTALLATION ALLGEMEINES BERECHNUNGSGRUNDLAGEN BESCHREIBUNG DER ANLAGEN SPARSAMER WASSERVERBRAUCH B.II.5. AUFZUGSANLAGEN ALLGEMEINES BERECHNUNGSGRUNDLAGEN BESCHREIBUNG DER ANLAGEN LASTENAUFZÜGE HYDRAULISCHE AUFZÜGE INTRUSIONSSCHUTZ BRANDSCHUTZVORSCHRIFTEN BETRIEB DER AUFZÜGE BEI STROMAUSFALL SCHEMA DER AUFZUGSSTEUERUNGEN HUBTISCH FAHRTREPPEN HEBEBÜHNEN UND LIFTE FÜR BEHINDERTE AS-BUILT-UNTERLAGEN B.II.6. TELEKOMMUNIKATION ALLGEMEINES...179
5 2. VERKABELUNGSINFRASTRUKTUR AKTIVE NETZWERKKOMPONENTEN TELEFONNETZ FERNSEHANSCHLUSS B.II.7. SPEZIALRÄUME SERVERRÄUME TELEKOMMUNIKATIONSRAUM (TKR) ETAGENVERTEILERRAUM (EVR) UNTERBRECHUNGSFREIE STROMVERSORGUNG (USV) KALTWASSERSATZ (CHILLER) B.II.8. BRANDMELDEANLAGE ALLGEMEINES BEGRIFFSBESTIMMUNGEN FUNKTIONALITÄT BESTANDTEILE VON DER ZENTRALE ZU GEWÄHRLEISTENDE ANSTEUERUNGEN * EVAKUIERUNGSALARM * COMPUTERGESTÜTZTE BRANDMELDERZENTRALE INBETRIEBNAHME DER ANLAGE TECHNISCHES DOSSIER B.II.9. SPRINKLERANLAGEN ALLGEMEINES BAUTEILE ARMATUREN AN FREIVERLEGTEN ROHRLEITUNGEN SPRINKLER AS-BUILT-UNTERLAGEN B.II.10. GASMELDANLAGE FÜR LPG ALLGEMEINES BESCHREIBUNG DER BAUTEILE LAGE DER GASMELDER BESCHREIBUNG DER GASMELDERZENTRALE ANSTEUERUNGEN EIGENSCHAFTEN DER GASMELDER FÜR LPG INBETRIEBNAHME TECHNISCHES DOSSIER B.II.11. GASMELDEANLAGE FÜR CO (Kohlenmonoxid) ALLGEMEINES BESCHREIBUNG DER BAUTEILE LAGE DER GASMELDER BESCHREIBUNG DER GASMELDERZENTRALE ANSTEUERUNGEN EIGENSCHAFTEN DER GASMELDER INBETRIEBNAHME TECHNISCHES DOSSIER B.II.12. GASMELDEANLAGE FÜR CH ALLGEMEINES BESCHREIBUNG DER BAUTEILE LAGE DER GASMELDER BESCHREIBUNG DER GASMELDERZENTRALE ANSTEUERUNGEN EIGENSCHAFTEN DER GASMELDER INBETRIEBNAHME TECHNISCHES DOSSIER B.III. SICHERHEIT UND ARBEITSSCHUTZ B.III.1. BRANDABSCHNITTSBILDUNG, FEUERWIDERSTAND UND BRANDVERHALTEN ALLGEMEINES BRANDABSCHNITTSBILDUNG FEUERWIDERSTAND BRANDVERHALTEN DER BAUSTOFFE B.III.2. BRANDBEKÄMFUNGSEINRICHTUNGEN...258
6 1. ORTSFESTE UND TRAGBARE LÖSCHEINRICHTUNGEN INSTALLATION UND SCHUTZ AUTOMATISCHE LÖSCHANLAGEN B.III.3. RICHTLINIEN FÜR ALARME UND BRANDMELDUNGEN B.III.4. KENNZEICHNUNG, NOTBELEUCHTUNG ALLGEMEINES RECHTSGRUNDLAGE ALLGEMEINE KENNZEICHNUNG BILDHAFTE SICHERHEITSKENNZEICHNUNG REGELN FÜR DIE GESTALTUNG DER EINZELNEN SCHILDERARTEN KENNZEICHNUNG DER RETTUNGSWEGE KENNZEICHNUNG VON GLASWÄNDEN UND -TÜREN KENNZEICHNUNG VON BRANDDBEKÄMPFUNGSEINRICHTUNGEN KENNZEICHNUNG IN DEN PARKGARAGEN SICHERHEITSKENNZEICHNUNG DER BETRIEBSRÄUME B.III.5. RETTUNGSWEGE UND NOTAUSGÄNGE RETTUNGSWEGE NOTAUSGÄNGE ÖFFNUNGSRICHTUNG DER TÜREN UND KENNZEICHNUNG B.III.6. RAUCH- UND GASABZUG ALLGEMEINES RAUCH- UND GASABZUGSSYSTEME ANWENDUNG DER RAUCH- UND GASABZUGSSYSTEME IN UNTERSCHIEDLICHEN RAUMARTEN B.III.7. HYGIENEEMPFEHLUNGEN ALLGEMEINES HYGIENEEMPFEHLUNGEN FÜR BÜRORÄUME HYGIENEEMPFEHLUNGEN FÜR SANITÄRRÄUME B.III.8. BESONDERE HYGIENE- UND SICHERHEITSBESTIMMUNGEN SICHERHEIT DER AUFZUGSANLAGEN SICHERHEIT DER SERVERRÄUME SICHERHEIT, GESUNDHEITSSCHUTZ UND BESONDERE AUSSTATTUNG DER KONFERENZRÄUME SICHERHEIT UND GESUNCHEITSSCHUTZ DER TIEFGARAGEN SICHERHEIT DER GEFAHRENRÄUME SICHERHEIT UND HYGIENE IN KÜCHEN SICHERHEIT UND HYGIENE DER RÄUME FÜR KULTURELLE UND FREIZEITTÄTIGKEITEN UND FOYERS SICHERHEIT UND HYGIENE FÜR ERSTE-HILFE- UND RUHERÄUME SICHERHEIT DER GLAS- UND FASSADENREINIGUNGSARBEITEN SICHERHEIT DER TERRASSEN UND DÄCHER B.III.9. BEHINDERTENGERECHTE AUSSTATTUNG ALLGEMEINES VORKEHRUNGEN FÜR DIE ZUGÄNGLICHKEIT VORKEHRUNGEN FÜR DIE EVAKUIERUNG VORKEHRUNGEN FÜR VERKEHRSFLÄCHEN INNERHALB DES GEBÄUDE VORKEHRUNGEN FÜR TOILETTEN B.IV. SICHERHEIT UND OBJEKTSCHUTZ B.IV.1. ERMITTLUNG UND BEURTEILUNG DER GEFÄHRDUNGEN B.IV.2. PHYSISCHE SICHERHEIT ALLGEMEINES ÄUSSERE ASPEKTE INNERE ASPEKTE B.IV.3. ELEKTRONISCHE SICHERHEIT B.IV.4. GESTALTUNG DER INNENBEREICHE PARKGARAGEN UND SONSTIGE PARKFLÄCHEN SENSIBLE RÄUME (SERVERRÄUME, TKR, EVR, BEREICHE DER KATEGORIE I UND II) RÄUME FÜR DAS WACHPERSONAL UND/ODER EMPFANGSPERSONAL...324
7 C. KINDERBETREUUNGSEINRICHTUNGEN C.I. KRIPPE C.I.1. LAGE C.I.2. RÄUMLICHKEITEN C.I.3. BAUSTOFFE C.I.4. ZUGÄNGE ZUGANG FÜR PERSONEN ZUGANG FÜR WARENLIEFERUNGEN C.I.5. ZUGANGSSICHERHEIT C.I.6. RÄUME RÄUME FÜR KINDER DIE GRUPPEN SPIELRÄUME ZUR BENUTZUNG DURCH ALLE KINDER GARTEN BZW. GÄRTEN/HÖFE ÜBERDACHTE HÖFE BETRIEBS- ODER LOGISTIKRÄUME EINGANGSHALLE, EMPFANGS- UND BEGRÜSSUNGSBEREICH KÜCHE UND NEBENRÄUME MÜLLRAUM ALTÖLRAUM WÄSCHEREI WERKSTATT TKR, EVR UND WECHSELSPRECHANLAGE RAUM FÜR DAS GA-SYSTEM/DIE BRANDMELDERZENTRALE AUSGUSSBECKEN GEMEINSCHAFTSRÄUME FÜR DAS PERSONAL RÄUME FÜR DAS PSYCHOPÄDAGOGISCHE PERSONAL SITZUNGSRÄUME RÄUME FÜR DAS VERWALTUNGSPERSONAL AMTSDIENERRAUM UND GEBÄUDEVERWALTERRAUM RÄUME FÜR DAS MEDIZINISCHE PERSONAL WARTEZIMMER + WC FÜR ERWACHSENE UND KINDER LAGERRÄUME ABSTELLRAUM FÜR KINDERWAGEN UND BUGGYS LAGERRAUM NON-FOOD LAGERRAUM FÜR SPIELE/PÄDAGOGISCHES MATERIAL LAGERRAUM FÜR KINDERMÖBEL LAGERRAUM FOOD LAGER FÜR REINIGUNGSMITTEL ABSTELLRAUM FÜR REINIGUNGSWAGEN LAGER FÜR EVAKUIERUNGSBETTEN ARCHIVE LAGERRAUM FÜR MEDIZINISCHES MATERIAL C.I.7. BRANDSCHUTZ EVAKUIERUNGSBESTIMMUNGEN BRANDBEKÄMPFUNGSEINRICHTUNGEN BRANDMELDER ALARMSYSTEM KENNZEICHNUNG ELEKTRIK TELEFON-/DATENNETZ HKL C.I.8. UNFALLSICHERHEIT VERHÜTUNG VON STÜRZEN EINKLEMMSCHUTZ VERHÜTUNG VON UNFÄLLEN DURCH AUFPRALL UND HÄNGENBLEIBEN VERHÜTUNG DES VERSCHLUCKENS SCHÄDLICHER STOFFE SCHUTZ VOR STROMSCHLAG VERGLASUNGEN/TRENNWÄNDE C.I.9. AUFZÜGE...348
8 1. INNENABMESSUNGEN AUSSTATTUNG C.I.10. MOBILIAR C.II. HORT C.II.1. AKTIVITÄTSRÄUME C.II.2. HAUSAUFGABENRAUM C.II.3. SANITÄRRÄUME FÜR KINDER D. TECHNISCHE ANHÄNGE D.I. SITZUNGS-/KONFERENZRÄUME D.I.1. SITZUNGS-/KONFERENZRÄUME SITZUNGS-/KONFERENZRÄUME DOLMETSCHKABINEN ORTSFESTES MOBILAR BELEUCHTUNG SPEZIALBELEUCHTUNG FÜR FERNSEHAUFNAHMEN AUDIOVISUELLE AUSRÜSTUNG ZUGANG FÜR PRM REDNERPULTE D.I.2. VIDEOKONFERENZRAUM MIT DOLMETSCHKABINEN ALLGEMEINES DOLMETSCHANLAGEN D.I.3. FOYERS BELEUCHTUNG ELEKTROINSTALLATION IN DEN FOYERS TELEFONE BESCHALLUNGSANLAGE D.I.4. BESONDERE AUSSTATTUNGEN FÜR DIE GD DOLMETSCHEN RAUM FÜR DOLMETSCHER RÄUME FÜR TECHNIKER UND LOGISTISCHE UNTERSTÜTZUNG DOLMETSCHKABINEN DOLMETSCHANLAGEN AUFNAHMESYSTEM PROJEKTIONS- UND BILDWIEDERGABESYSTEM RMS (Room Management System) ANZEIGEN ZENTRALE REGIE LEITUNGSNETZE VIDEOKONFERENZANLAGEN AS-BUILT-UNTERLAGEN GERÄTE MIT KURZEN INNOVATIONSZYKLEN ERSATZTEILE D.II. RESTAURANTS, KATINEN UND CAFETERIAS D.II.1. SELBSTBEDIENUNGSRESTAURANT AUSSTATTUNG DES DURCHGANGSBEREICHS AUSSTATTUNG DER KÜCHE WAGEN SPÜLKÜCHE D.II.2. CAFETERIAS THEKE ANRICHTE SPÜLKÜCHE LAGERRAUM D.II.3. CAFETERIA/BISTRO THEKE ANRICHTEN D.II.4. COFFEE-SHOP THEKE...383
9 2. ANRICHTEN SPÜLKÜCHE LAGERRAUM D.III. LISTE DER UNZULÄSSIGEN WERKSTOFFE GLOSSAR ANMERKUNGEN
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11 VORWORT Seit 1992 stellt das Handbuch für Mustergebäude (Manuel des normes applicables à l Immeuble Type, MIT) sowohl intern für die Dienststellen der Kommission als auch extern für die Akteure auf dem Brüsseler Immobilienmarkt das Referenzwerk für Gebäude und Projekte dar. Gemäß dem Beschluss der Kommission über die Verwaltungsvorschriften für das Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik Brüssel 1 und insbesondere Artikel 6 Absatz 3 und 4 werden die technischen Anforderungen an die Gebäude der Kommission vom Leiter des OIB im Handbuch für Mustergebäude festgelegt und vom Leitungsausschuss des OIB genehmigt. Die Fassung von 2004, die durch die vorliegende Ausgabe ersetzt wird, wurde unter Berücksichtigung der Entwicklung der Rechtsvorschriften überarbeitet. Sie befasst sich schwerpunktmäßig mit der Umwelt- und Nutzungsqualität der Gebäude, insbesondere im Hinblick auf die Verbesserung der Energieeffizienz und den Einsatz umweltschonender Baustoffe. Nicht für alle Problemstellungen wird im MIT eine bestimmte technische Lösung vorgegeben, da die Projekte im Rahmen einer Vollkostenanalyse entwickelt werden müssen. Das MIT enthält Vorgaben für die zu erreichenden Leistungen und die Eigenschaften und Merkmale, die Gebäude, in denen Dienststellen der Kommission in Brüssel untergebracht sind, im Idealfall aufweisen sollten. Bestehende Gebäude besitzen allerdings ihre eigene Eigenschaften und Merkmale. Anhand einer Beurteilung, in welchem Maße diese bestehenden Gebäude die Anforderungen des MIT erfüllen, kann im Einzelfall festgelegt werden, welche Baumaßnahmen auszuführen sind, damit das Gebäude den Erwartungen bestmöglich gerecht wird. Alle neuen oder grundsanierten Gebäude müssen den Anforderungen des MIT in möglichst hohem Maße genügen. Für bestehende Gebäude gilt nicht die aktuelle Fassung des MIT, sondern die zum Zeitpunkt ihrer Errichtung oder Grundsanierung gültige Fassung. Dieses Handbuch umfasst vier Teile. Teil A befasst sich mit allgemeinen Aspekten. Teil B enthält die technischen Beschreibungen der vier in die Planung und Ausstattung der Gebäude einfließenden Bereiche, d. h. Architektur, Gebäudetechnik, Sicherheit und Gesundheitsschutz und Objekt- und Personenschutz. Teil C befasst sich mit Kinderbetreuungseinrichtungen und Teil D enthält die technischen Anhänge. Rechtliche Auflagen und anerkannte Regeln der Technik werden in diesem Handbuch typografisch hervorgehoben 2 und lassen sich dadurch von Programmpunkten, die nach Bedarf in jedes Projekt aufgenommen werden, unterscheiden. Dieses Dokument wurde vom Leitungsausschuss des OIB am 2. Dezember 2011 genehmigt. Gábor Zupkó Direktor des OIB 1 K(2003) 570 vom 22. Juli Rechtliche Auflagen sind im Text fett gesetzt.
12 A - Allgemeines A. ALLGEMEINES A.I. DAS HANDBUCH FÜR MUSTERGEBÄUDE A.I.1. BESCHREIBUNG Seit jeher gehört es zu den Zielen der Personalverwaltung und -vertretung, ein Gebäude zu beschreiben, das den Bedürfnissen der Kommissionsdienststellen möglichst umfassend gerecht wird. Diese Bestrebungen haben zu dem vorliegenden Handbuch geführt. Es ist komplex und dient unterschiedlichen Zwecken: es ist ein Handbuch für die Dienststellen der Kommission, es ist ein allgemeines Nachschlagewerk, es dient als Referenz bei der Ausarbeitung von Ausschreibungsunterlagen. In diesem Handbuch sollen die zu erreichenden technischen Leistungen bestimmt und der Begriff des Mindestkomforts der zur Unterbringung von Kommissionsdienststellen bestimmten Gebäude definiert werden. Die technischen Lösungen, mit denen diese Zielvorgaben erfüllt werden können, werden nicht fest vorgegeben; die Anforderungen sind jedoch verbindlich. Die Komplexität des Immobilienbereichs beruht auf dem Zusammenspiel von vier verschiedenen Faktoren: 1. wirtschaftliche Erfordernisse, die in die Zuständigkeit der Verwalter und Betreiber fallen, die auf die Einhaltung der Verfahren und Haushaltsvorgaben bedacht sind, 2. technische Anforderungen, die Sache der Baufachleute sind, welche die Qualität der technischen Leistungen und die Übereinstimmung mit den technischen und Sicherheitsnormen richtig analysieren müssen, 3. Interessen der Nutzer, für die die Gebäude bestimmt sind und die Anspruch auf einen angemessenes Komfort- und Sicherheitsstandard haben, 4. Umweltbelange. Dieses Handbuch soll dabei helfen, die auf dieser Komplexität beruhenden Konflikte zu lösen. A.I.2. KONFORMITÄTSBEWERTUNG Auf der Grundlage dieses Handbuchs wurde eine Konformitätsbewertungssystematik ausgearbeitet, mit der beurteilt werden kann, in welchem Maße ein Gebäude die Anforderungen der Kommissionsdienststellen erfüllt. 1
13 A - Allgemeines A.II. RECHTLICHE UND NORMATIVE ASPEKTE A.II.1. ALLGEMEINES Ein zur Unterbringung der Kommissionsdienststellen bestimmtes Gebäude muss die im Gastgeberland geltenden Rechtsvorschriften in jeder Hinsicht erfüllen. Sind diese Rechtsvorschriften weniger restriktiv als eine EU-Richtlinie, geht diese Richtlinie vor. Das Immobilienrecht kann anhand der verschiedenen Aspekte, die von der Planungsbis zur Betriebsphase eines Gebäudes zum Tragen kommen, in verschiedene Bereiche unterteilt werden, und zwar: baurechtliche Vorschriften (Baugenehmigung und Umweltgenehmigung), architektonische Vorschriften (architektonisches Konzept, statische Berechnungen des Rohbaus), Vorschriften für technische Anlagen (Größe, Energieverbrauch), Vorschriften im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltrecht. Die Normen werden nach der Ausgabestelle und dem jeweiligen Fachgebiet unterteilt. Im Hinblick auf die Rechtsvorschriften im Bereich der Sicherheit wird ein von Dienststellen der Kommission genutztes Gebäude als Gebäude zur privaten Nutzung betrachtet. Räume, die eigens für Publikumsverkehr bestimmt sind, wie Infopoints, Rezeptionen u. ä. werden dagegen als öffentliche Räume angesehen. Jede Baustelle innerhalb eines Gebäudes muss die geltenden Sicherheitsvorschriften erfüllen. A.II.2. RECHTLICHE ASPEKTE Belgisches Recht Das belgische Recht wird im Moniteur Belge (Belgisches Staatsblatt) veröffentlicht. Rechtsvorschriften zu den Bereichen Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und Umweltschutz sind über die folgenden Adressen abrufbar: Website des Moniteur Belge ( Website von Prevent ( Website der französischsprachigen Gemeinschaft Belgiens ( 2
14 A - Allgemeines Unionsrecht Das Unionsrecht wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Rechtsvorschriften zum Immobilienbereich sowie zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und zum Umweltschutz sind online über die Datenbank CELEX/EUR-LEX ( zugänglich. A.II.3. NORMATIVE ASPEKTE Belgische NBN-Normen Die belgischen Normen sind als Stand der Technik oder Know-how anerkannt. Sie können jedoch verpflichtenden Charakter erhalten, wenn sie in amtlichen Erlassen ausdrücklich erwähnt werden. Die anerkannten Regeln der Technik erstrecken sich auch auf technische Spezifikationen in Vorschriften der Versicherer (CEA, VdS, FM usw.), in speziellen Lehrgängen, in Fachzeitschriften usw. Sie müssen umfassend angewandt werden, ohne dabei jedoch die Spezifikationen verschiedener Normen zu mischen. Normen anderer Mitgliedstaaten Die Normen der anderen Mitgliedstaaten werden von den einzelnen Normungsgremien veröffentlicht. Sie können unter den vom Institut belge de normalisation (IBN) registrierten Normen aufgeführt sein oder auch nicht. Europäische Normen Europäische Normen werden von den drei folgenden Gremien ausgegeben: Europäisches Komitee für Eisen- und Stahlnormung (ECISS), das nach und nach die Euronormen (EU) der EGKS ersetzt, Europäisches Komitee für Normung (CEN), das die Normungsinstitute der EU- Mitgliedstaaten und der Länder der EFTA umfasst, Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC), dem Pendant des CEN für den Bereich der Elektrotechnik. Internationale Normen Internationale Normen werden von den drei folgenden Gremien ausgegeben: International Organization for Standardization (ISO), die die Normungsinstitute der ganzen Welt umfasst, Internationale Elektrotechnische Kommission (IEC), International Commission on the Rules for the Approval of Electrical Equipment (CEE-él). 3
15 A - Allgemeines A.III. VERWALTUNGSDOKUMENTE UND TECHNISCHE DOKUMENTATION A.III.1. VERWALTUNGSDOKUMENTE Jedes von den Dienststellen der Kommission genutzte Gebäude ist Gegenstand eines vollständigen Verwaltungsdossiers, das alle gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen für die Immobilie enthält. Diese Unterlagen werden vom Bauträger oder Eigentümer des Gebäudes zusammengestellt und den zuständigen Dienststellen der Kommission in zwei Ausfertigungen übergeben. Liste der vorzulegenden Dokumente 1. Zahl der Personen, die das Gebäude nutzen können, und Zahl der verfügbaren Parkplätze. 2. Asbestos free certificate (Asbestfreiheitsbescheinigung) für Neubauten oder Asbestos safe certificate (Unbedenklichkeitsbescheinigung) für Bestandsbauten - siehe auch B.I Städtebaugenehmigung mit: dem Beschluss der Stadt (Stadtrat) oder der Region, den Vorschriften der zuständigen Feuerwehr, den unterzeichneten und genehmigten Plänen der Genehmigung. 4. Bescheinigungen der Übereinstimmung mit der Städtebaugenehmigung und der Umweltgenehmigung, insbesondere mit: der Bescheinigung der Übereinstimmung mit den Genehmigungen, die von einem EDTÜ (Externer Dienst für technische Überwachung - zugelassene Prüfstelle) ausgestellt wird, der Bescheinigung der Übereinstimmung mit den Brandschutzvorschriften. 5. Umweltgenehmigung, insbesondere für: Parkgaragen, Lager für brennbare Stoffe (mehr als 3000 l), Motoren mit mehr als 10 kw, leistungsstarke Transformatoren. 6. Untersuchung der Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes. 7. Liste der Unternehmen, die an den Bauarbeiten beteiligt waren, mit Kontaktdaten und Angaben zu den ausgeführten Leistungen. 4
16 A - Allgemeines 8. Von einem EDTÜ ausgestellte Erklärungen, dass das Gebäude und seine Anlagen, einschließlich der behindertengerechten Ausstattung, die Vorschriften von GESETZ/GBUCH/AASO und die sonstigen rechtlichen Auflagen erfüllen. 9. Erklärung der Konformität der Gasanlagen (Leitungen, Entspannungsstation, Heizungsanlage) mit den Sicherheitsvorschriften und -normen, einschließlich der Dichtheit der Anlagen. 10. Konformitätserklärung für die Dampferzeugungsanlagen. 11. Konformitätserklärung für die Brennstofftanks. 12. Von einem EDTÜ ausgestellte Erklärungen der Konformität der elektrischen Anlagen des Gebäudes mit den geltenden Normen und Vorschriften (AOEA), einschließlich der Elektroinstallation anderer technischer Anlagen (HKL, Aufzüge usw.). 13. Von einem EDTÜ ausgestellte Protokolle über die Erstinbetriebnahme der Aufzüge und sonstigen Hebeanlagen bei neuen oder überholten Geräten bzw. von einem EDTÜ ausgestellte jährliche oder vierteljährliche Prüfbescheinigungen für das Jahr vor Beginn der Nutzung des Gebäudes durch die Kommission im Fall der Anmietung eines bestehenden Gebäudes. 14. Von einem EDTÜ ausgestellter Prüfbericht für die Blitzschutzanlagen und/oder Erdungen des Stahlbaus (Tragwerke, Dächer). 15. Von einem EDTÜ ausgestellter Prüfbericht für die folgenden technischen Anlagen: Klimaanlagen, Lüftung der Parkgaragen, Heizung, einschließlich der Gasleitungen. 16. Von einem EDTÜ ausgestellte Prüfberichte für Brandschutzeinrichtungen wie: Rauchabzüge, Alarmsystem, Beschallungsanlage, Brandmeldesystem, selbsttätiges Löschsystem (Sprinkler-, Sprühwasser-, Pulverlöschanlagen usw.), Funktionsweise der Brandschutzklappen, Brandbekämpfungseinrichtungen wie Wandhydranten, Schlauchanschlüsse usw., Notbeleuchtung. 5
17 A - Allgemeines 17. Von einem EDTÜ ausgestellte Erklärung des einwandfreien Betriebs der Notstromaggregate. 18. Von einem zugelassenen Labor ausgestelltes Prüfzeugnis für Brandschutzeinrichtungen wie: Brandschutztüren, Türen für Installationsschächte, kastenförmige Kanäle, Brandschutzklappen, Brandschutztrennwände, Geschossdecken (Schnittansicht), Brandverhalten der Bodenbeläge und Zwischendecken. 19. Betriebserlaubnis für Schwenkkräne, Anschlagmittel für Arbeitskörbe zur Glasreinigung und Arbeitskörbe (ausgestellt von einem EDTÜ). 20. Konformitätserklärung für Halteeinrichtungen und Absturzsicherungen. 21. Von einem EDTÜ ausgestellte Erklärung der Sicherheit von Garagentoren mit Motorantrieb. Die von den EDTÜ ausgestellten Erklärungen und Berichte müssen bei den Zulassungs- /Abnahmeprüfungen in der endgültigen Fassung übergeben werden. Die geprüften Anlagen müssen in diesen Unterlagen explizit genannt sein. Vorläufige Fassungen können in Ausnahmefällen akzeptiert werden; der Versionsstand der Nachweise muss jedoch dokumentiert werden. A.III.2. TECHNISCHE DOKUMENTATION Für jedes von den Dienststellen der Kommission genutzte Gebäude wird eine Baumerkmalsakte erstellt (DIU im Sinne des Königlichen Erlasses vom 25. Januar 2001, geändert durch den Königlichen Erlass vom 19. Januar 2005 über zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen), die alle As-built-Ausführungspläne sowie Unterlagen zu den Baustoffen und Anlagen (Datenblätter, Betriebs- und Wartungsanleitungen) des Gebäudes umfasst. Diese Dokumentation wird vom Bauträger oder Eigentümer des Gebäudes zusammengestellt und den zuständigen Dienststellen der Kommission in zwei Ausfertigungen übergeben. Die As-built-Pläne werden als Datei im Format AutoCAD übergeben (die AutoCAD- Version, in der die Pläne vorzulegen sind, muss beim OIB erfragt werden). Für jeden Bereich (Architektur, Trennwände, Verkabelung, Elektrik, HKL usw.) wird eine separate Datei erstellt. Die Konventionen der technischen Zeichnungen wie beispielsweise Schriftfelder, Farben oder Linienarten müssen dem Grafikkonzept des OIB entsprechen. Die für ein bestehendes Gebäude vorgelegten Pläne müssen einwandfrei lesbar sein und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die verwendeten Konventionen werden dem OIB zur Genehmigung vorgelegt. 6
18 A - Allgemeines Liste der vorzulegenden Pläne: 1. As-built-Baupläne (Geschosse, Fassaden, Schnitte) gemäß dem Grafikkonzept des OIB. 2. Statikpläne. 3. Pläne der elektrischen, raumlufttechnischen und hydraulischen Anlagen einschließlich der Stromverteiler. 4. Pläne mit der Lage der Brandschutzklappen und der Funktionsweise. 5. Pläne der Rauchkanäle. 6. Nennbelastbarkeit der Böden der einzelnen Raumarten: Büroräume, Archive, Betriebsräume, Parkgaragen, sonstige Räume. Die Dokumentation für jedes Gerät oder jede Anlage des Gebäudes umfasst Folgendes: eine technische Beschreibung des Geräts oder der Anlage, einen Satz Pläne, die Betriebs- und Wartungsanleitung, die EG-Konformitätsbescheinigungen, ein Verzeichnis der zugelassenen Lieferanten und Reparaturwerkstätten. Die Dokumentation und die Pläne werden in Ordnern abgeheftet, die wie folgt gegliedert sind: Architektur, Aufzüge, Gebäudeautomation (Leittechnik), Verkabelung, Bodenbelastungen, Trennwände, Küche/Restaurant/Cafeteria, 7
19 A - Allgemeines Brandmeldeanlage, Elektrik, Fassaden, Rohbau, HKL (HVAC), Sanitärinstallation, Glasreinigung, Innentüren, Innenausbau, Absturzsicherung, Kennzeichnung, Telefon-/Datennetz. Kennzeichnung der Ausrüstungen: Alle Ausrüstungen des Gebäudes sind in Abstimmung und mit Zustimmung der Kommission zu kennzeichnen. Das gewählte Kennzeichnungssystem ist zu dem von der Kommission für das CAMM verwendeten System kompatibel. 8
20 B Technische Beschreibungen - Architektur B. TECHNISCHE BESCHREIBUNGEN B.I. ARCHITEKTUR B.I.1. STÄDTEBAULICHE ASPEKTE Ein Gebäude, in dem Dienststellen der Kommission untergebracht sind, muss die zum Zeitpunkt des Erstbezugs geltenden städtebaulichen Vorschriften erfüllen. Für die Region Brüssel-Hauptstadt werden im Brüsseler Raumordnungsgesetzbuch (Code Bruxellois de l'aménagement du Territoire, CoBAT) verschiedene verwaltungsrechtliche Instrumente und Verfahren festgelegt, unter anderem: Regionale Städtebauordnung (RRU, Règlement Régional d'urbanisme), Regionaler Entwicklungsplan (PRD, Plan Régional de Développement), Regionaler Flächennutzungsplan (PRAS, Plan Régional d'affectation du Sol), Kommunale Städtebauordnungen (RCU, Règlements Communaux d'urbanisme), Kommunale Entwicklungspläne (PCD Plans Communaux de Développement), Besondere Flächennutzungspläne (PPAS, Plans Particuliers d'affectation du Sol), Erlass der Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt vom 21. Dezember 2007 zur Festlegung der Anforderungen an die Energieeffizienz und das Innenraumklima von Gebäuden, Beschluss vom 7. Juni 2007 über die Energieeffizienz und das Innenklima von Gebäuden. Gebäude an anderen Standorten (außerhalb der Region Brüssel-Hauptstadt) müssen die örtlichen Vorschriften erfüllen. B.I.2. ARCHITEKTONISCHE ASPEKTE 1. ALLGEMEINES Die Gesamtkonzeption des Gebäudes und jedes einzelnen Bestandteils ermöglicht eine einwandfreie und effiziente Steuerung der Umgebungsbedingungen (HKL, Beleuchtung, Akustik usw.). Das Gebäude ermöglicht verschiedene Nutzungsvarianten, so dass eine zukünftige Anpassung bei zusätzlichem Bedarf der Kommission ohne übermäßige Kosten möglich ist. Die modulare Gestaltung der wichtigsten architektonischen Elemente (Tragwerk und Fassade) erleichtert eine etwaige Umgestaltung der Innenräume des Gebäudes. 9
21 B Technische Beschreibungen - Architektur Das Gebäude vereint Funktionalität und Rentabilität unter Beachtung der unumgänglichen Planungsgrundsätze: Energieeinsparung, Energieeffizienz und fachgerechte Ausführung. Alle Gebäude der Kommission sind Nichtraucherbereiche. 2. DAS INTELLIGENTE GEBÄUDE Das Gebäude wird nach den neuesten Entwicklungen des Konzepts des intelligenten Gebäudes gebaut. Dieses Konzept sieht die Integration des Baukörpers, aller technischen Anlagen, der internen Dienste und des Gebäudemanagements auf eine Weise vor, die es ermöglicht, eine Arbeitsumgebung für die Nutzer zu schaffen, die individuellen Anforderungen an Eignung, Kosten, Sicherheit, Komfort und Effizienz gerecht wird und gleichzeitig die Umweltauswirkungen minimiert. Das Gebäude wird daher - von der Entwurfsphase bis zur Schlüsselübergabe - als ein organisches Ganzes aus Teilen verstanden, die mit Blick auf die spätere Nutzung und die im Gebäude stattfindenden Tätigkeiten geplant werden. 3. MODULARITÄT DER BÜROFLÄCHEN Das bevorzugte Rastermaß der Büroflächen beträgt 1,20 m. Es kann jedoch auch zwischen 1,20 m und 1,40 m liegen. 4. AUFTEILUNG DER FLÄCHEN INNERHALB DES GEBÄUDES Bei der architektonischen Konzeption wird durch angemessene Aufteilung der Flächen für die verschiedenen Aufgabenbereiche des Gebäudes die Vergeudung bebauter Fläche minimiert bzw. vermieden. Die Modularität eines Gebäudes lässt unter Berücksichtigung der Aufteilung der verschiedenen Flächenarten nach der folgenden Einstufung Rückschlüsse auf seine Effizienz zu: (1) Büronutzfläche Reine Büros. (2) Büronebenfläche Archive und Serverräume oder diesen gleichgestellte Räume. (3) Sonderflächen Teeküchen, Küchen, Cafeterias, Lagerräume. (4) Nebenflächen Parkhäuser, Parkplätze (5) Verkehrsflächen Aufzüge, Treppen, Flure, Schleusen, Hallen. (6) Sanitäre Anlagen Toiletten, Duschen, Saunen, Wandhydranten (7) Betriebsräume Schächte, Räume für gebäudetechnische Anlagen (HKL, Aufzugstriebwerksraum, Telefonanlagen, Elektrik, Sanitärinstallation). 10
-> Baustellen so einrichten, dass errichtet, geändert oder abgebrochen werden kann, ohne, dass Gefahren oder vermeidbare Belästigungen entstehen.
14: Baustellen (1) Baustellen sind so einzurichten, dass bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne des 1 Abs. 1 Satz 2 ordnungsgemäß errichtet, geändert oder abgebrochen werden können
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