Handbuch für Mustergebäude

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Handbuch für Mustergebäude"

Transkript

1 Orig.: FR EUROPÄISCHE KOMMISSION AMT FÜR GEBÄUDE, ANLAGEN UND LOGISTIK BRÜSSEL Handbuch für Mustergebäude Fassung vom 12. Dezember 2011

2

3 INHALT VORWORT A. ALLGEMEINES... 1 A.I. DAS HANDBUCH FÜR MUSTERGEBÄUDE...1 A.I.1. BESCHREIBUNG...1 A.I.2. KONFORMITÄTSBEWERTUNG...1 A.II. RECHTLICHE UND NORMATIVE ASPEKTE...2 A.II.1. ALLGEMEINES...2 A.II.2. RECHTLICHE ASPEKTE...2 A.II.3. NORMATIVE ASPEKTE...3 A.III. VERWALTUNGSDOKUMENTE UND TECHNISCHE DOKUMENTATION...4 A.III.1. VERWALTUNGSDOKUMENTE...4 A.III.2. TECHNISCHE DOKUMENTATION...6 B. TECHNISCHE BESCHREIBUNGEN... 9 B.I. ARCHITEKTUR...9 B.I.1. STÄDTEBAULICHE ASPEKTE...9 B.I.2. ARCHITEKTONISCHE ASPEKTE ALLGEMEINES DAS INTELLIGENTE GEBÄUDE MODULARITÄT DER BÜROFLÄCHEN AUFTEILUNG DER FLÄCHEN INNERHALB DES GEBÄUDES ZUGÄNGLICHKEIT DES GEBÄUDES FÜR WARENLIEFERUNGEN MOBILIAR ÄSTHETISCHE GESTALTUNG DES GEBÄUDES UNZULÄSSIGE WERKSTOFFE...13 B.I.3. KONSTRUKTIVE ASPEKTE ALLGEMEINES NUTZLASTEN SCHALLDÄMMUNG WÄRMEDÄMMUNG UND ENERGIEEFFIZIENZ INNENMAUERN FASSADEN, RAHMEN UND VERGLASUNGEN TREPPEN...25 B.I.4. UMWELTQUALITÄT ALLGEMEINES UMWELTQUALITÄT BEI DER ERRICHTUNG, BEIM BETRIEB UND BEI DER INSTANDHALTUNG...26 B.I.5. INNENAUSBAU VERSETZBARE TRENNWÄNDE BÜROTÜREN ZWISCHENDECKEN SCHLÖSSER SCHMIEDEARBEITEN BODENBELÄGE UND WANDBEKLEIDUNGEN WANDBEKLEIDUNGEN ANSTRICHE ZUBEHÖR NAMENSSCHILD...49 B.I.6. RÄUME FÜR BESONDERE ZWECKE...49

4 1. SITZUNGS-/KONFERENZRÄUME GEMEINSCHAFTLICH GENUTZTE RÄUME EINGANGSHALLE UND TREPPENHÄUSER PARKGARAGEN RÄUME FÜR DOKUMENTATIONSDIENSTE RÄUME FÜR DOKUMENTENVERVIELFÄLTIGUNGSDIENSTE RÄUME FÜR VERSCHIEDENE DIENSTE RÄUME ZUR MEDIZINISCHEN VERSORGUNG RÄUME FÜR RESTAURANTS, KANTINEN und CAFETERIAS RÄUME FÜR SOZIALE EINRICHTUNGEN RÄUME FÜR BESUCHER...76 B.II. GEBÄUDETECHNIK...79 B.II.1. LEITTECHNIK ALLGEMEINES SYSTEMARCHITEKTUR UND ÜBERTRAGUNGSTECHNIK SENSOREN UND GRUNDFUNKTIONEN DER ANLAGEN AUTOMATIONSSTATION GEBÄUDEAUTOMATIONSSYSTEM (GA-SYSTEM) ANZUSCHLIESSENDE PUNKTE PROGRAMME KOMMUNIKATIONSUNTERBRECHUNG, STROMAUSFALL UND NO-BREAK- ANLAGE HILFSEINRICHTUNGEN UND VERSCHIEDENES ZUGRIFF AUF DAS SYSTEM ERWEITERUNGEN UND RESERVE PRÜFUNGEN SCHULUNG DOKUMENTATION B.II.2. HEIZUNG, KLIMATISIERUNG, LÜFTUNG (HKL) ALLGEMEINES BETRIEBSRÄUME MIT HEIZUNGS-, LÜFTUNGS- UND KLIMAANLAGEN BERECHNUNGSGRUNDLAGEN UND BEHAGLICHKEITSZIELE RAUMLUFTBEHANDLUNG BESCHREIBUNG DER ANLAGEN UMWELTASPEKTE DER HKL ENERGIEMANAGEMENT B.II.3. ELEKTRIK ALLGEMEINES BERECHNUNGSGRUNDLAGEN BESCHREIBUNG DER ANLAGEN B.II.4. SANITÄRINSTALLATION ALLGEMEINES BERECHNUNGSGRUNDLAGEN BESCHREIBUNG DER ANLAGEN SPARSAMER WASSERVERBRAUCH B.II.5. AUFZUGSANLAGEN ALLGEMEINES BERECHNUNGSGRUNDLAGEN BESCHREIBUNG DER ANLAGEN LASTENAUFZÜGE HYDRAULISCHE AUFZÜGE INTRUSIONSSCHUTZ BRANDSCHUTZVORSCHRIFTEN BETRIEB DER AUFZÜGE BEI STROMAUSFALL SCHEMA DER AUFZUGSSTEUERUNGEN HUBTISCH FAHRTREPPEN HEBEBÜHNEN UND LIFTE FÜR BEHINDERTE AS-BUILT-UNTERLAGEN B.II.6. TELEKOMMUNIKATION ALLGEMEINES...179

5 2. VERKABELUNGSINFRASTRUKTUR AKTIVE NETZWERKKOMPONENTEN TELEFONNETZ FERNSEHANSCHLUSS B.II.7. SPEZIALRÄUME SERVERRÄUME TELEKOMMUNIKATIONSRAUM (TKR) ETAGENVERTEILERRAUM (EVR) UNTERBRECHUNGSFREIE STROMVERSORGUNG (USV) KALTWASSERSATZ (CHILLER) B.II.8. BRANDMELDEANLAGE ALLGEMEINES BEGRIFFSBESTIMMUNGEN FUNKTIONALITÄT BESTANDTEILE VON DER ZENTRALE ZU GEWÄHRLEISTENDE ANSTEUERUNGEN * EVAKUIERUNGSALARM * COMPUTERGESTÜTZTE BRANDMELDERZENTRALE INBETRIEBNAHME DER ANLAGE TECHNISCHES DOSSIER B.II.9. SPRINKLERANLAGEN ALLGEMEINES BAUTEILE ARMATUREN AN FREIVERLEGTEN ROHRLEITUNGEN SPRINKLER AS-BUILT-UNTERLAGEN B.II.10. GASMELDANLAGE FÜR LPG ALLGEMEINES BESCHREIBUNG DER BAUTEILE LAGE DER GASMELDER BESCHREIBUNG DER GASMELDERZENTRALE ANSTEUERUNGEN EIGENSCHAFTEN DER GASMELDER FÜR LPG INBETRIEBNAHME TECHNISCHES DOSSIER B.II.11. GASMELDEANLAGE FÜR CO (Kohlenmonoxid) ALLGEMEINES BESCHREIBUNG DER BAUTEILE LAGE DER GASMELDER BESCHREIBUNG DER GASMELDERZENTRALE ANSTEUERUNGEN EIGENSCHAFTEN DER GASMELDER INBETRIEBNAHME TECHNISCHES DOSSIER B.II.12. GASMELDEANLAGE FÜR CH ALLGEMEINES BESCHREIBUNG DER BAUTEILE LAGE DER GASMELDER BESCHREIBUNG DER GASMELDERZENTRALE ANSTEUERUNGEN EIGENSCHAFTEN DER GASMELDER INBETRIEBNAHME TECHNISCHES DOSSIER B.III. SICHERHEIT UND ARBEITSSCHUTZ B.III.1. BRANDABSCHNITTSBILDUNG, FEUERWIDERSTAND UND BRANDVERHALTEN ALLGEMEINES BRANDABSCHNITTSBILDUNG FEUERWIDERSTAND BRANDVERHALTEN DER BAUSTOFFE B.III.2. BRANDBEKÄMFUNGSEINRICHTUNGEN...258

6 1. ORTSFESTE UND TRAGBARE LÖSCHEINRICHTUNGEN INSTALLATION UND SCHUTZ AUTOMATISCHE LÖSCHANLAGEN B.III.3. RICHTLINIEN FÜR ALARME UND BRANDMELDUNGEN B.III.4. KENNZEICHNUNG, NOTBELEUCHTUNG ALLGEMEINES RECHTSGRUNDLAGE ALLGEMEINE KENNZEICHNUNG BILDHAFTE SICHERHEITSKENNZEICHNUNG REGELN FÜR DIE GESTALTUNG DER EINZELNEN SCHILDERARTEN KENNZEICHNUNG DER RETTUNGSWEGE KENNZEICHNUNG VON GLASWÄNDEN UND -TÜREN KENNZEICHNUNG VON BRANDDBEKÄMPFUNGSEINRICHTUNGEN KENNZEICHNUNG IN DEN PARKGARAGEN SICHERHEITSKENNZEICHNUNG DER BETRIEBSRÄUME B.III.5. RETTUNGSWEGE UND NOTAUSGÄNGE RETTUNGSWEGE NOTAUSGÄNGE ÖFFNUNGSRICHTUNG DER TÜREN UND KENNZEICHNUNG B.III.6. RAUCH- UND GASABZUG ALLGEMEINES RAUCH- UND GASABZUGSSYSTEME ANWENDUNG DER RAUCH- UND GASABZUGSSYSTEME IN UNTERSCHIEDLICHEN RAUMARTEN B.III.7. HYGIENEEMPFEHLUNGEN ALLGEMEINES HYGIENEEMPFEHLUNGEN FÜR BÜRORÄUME HYGIENEEMPFEHLUNGEN FÜR SANITÄRRÄUME B.III.8. BESONDERE HYGIENE- UND SICHERHEITSBESTIMMUNGEN SICHERHEIT DER AUFZUGSANLAGEN SICHERHEIT DER SERVERRÄUME SICHERHEIT, GESUNDHEITSSCHUTZ UND BESONDERE AUSSTATTUNG DER KONFERENZRÄUME SICHERHEIT UND GESUNCHEITSSCHUTZ DER TIEFGARAGEN SICHERHEIT DER GEFAHRENRÄUME SICHERHEIT UND HYGIENE IN KÜCHEN SICHERHEIT UND HYGIENE DER RÄUME FÜR KULTURELLE UND FREIZEITTÄTIGKEITEN UND FOYERS SICHERHEIT UND HYGIENE FÜR ERSTE-HILFE- UND RUHERÄUME SICHERHEIT DER GLAS- UND FASSADENREINIGUNGSARBEITEN SICHERHEIT DER TERRASSEN UND DÄCHER B.III.9. BEHINDERTENGERECHTE AUSSTATTUNG ALLGEMEINES VORKEHRUNGEN FÜR DIE ZUGÄNGLICHKEIT VORKEHRUNGEN FÜR DIE EVAKUIERUNG VORKEHRUNGEN FÜR VERKEHRSFLÄCHEN INNERHALB DES GEBÄUDE VORKEHRUNGEN FÜR TOILETTEN B.IV. SICHERHEIT UND OBJEKTSCHUTZ B.IV.1. ERMITTLUNG UND BEURTEILUNG DER GEFÄHRDUNGEN B.IV.2. PHYSISCHE SICHERHEIT ALLGEMEINES ÄUSSERE ASPEKTE INNERE ASPEKTE B.IV.3. ELEKTRONISCHE SICHERHEIT B.IV.4. GESTALTUNG DER INNENBEREICHE PARKGARAGEN UND SONSTIGE PARKFLÄCHEN SENSIBLE RÄUME (SERVERRÄUME, TKR, EVR, BEREICHE DER KATEGORIE I UND II) RÄUME FÜR DAS WACHPERSONAL UND/ODER EMPFANGSPERSONAL...324

7 C. KINDERBETREUUNGSEINRICHTUNGEN C.I. KRIPPE C.I.1. LAGE C.I.2. RÄUMLICHKEITEN C.I.3. BAUSTOFFE C.I.4. ZUGÄNGE ZUGANG FÜR PERSONEN ZUGANG FÜR WARENLIEFERUNGEN C.I.5. ZUGANGSSICHERHEIT C.I.6. RÄUME RÄUME FÜR KINDER DIE GRUPPEN SPIELRÄUME ZUR BENUTZUNG DURCH ALLE KINDER GARTEN BZW. GÄRTEN/HÖFE ÜBERDACHTE HÖFE BETRIEBS- ODER LOGISTIKRÄUME EINGANGSHALLE, EMPFANGS- UND BEGRÜSSUNGSBEREICH KÜCHE UND NEBENRÄUME MÜLLRAUM ALTÖLRAUM WÄSCHEREI WERKSTATT TKR, EVR UND WECHSELSPRECHANLAGE RAUM FÜR DAS GA-SYSTEM/DIE BRANDMELDERZENTRALE AUSGUSSBECKEN GEMEINSCHAFTSRÄUME FÜR DAS PERSONAL RÄUME FÜR DAS PSYCHOPÄDAGOGISCHE PERSONAL SITZUNGSRÄUME RÄUME FÜR DAS VERWALTUNGSPERSONAL AMTSDIENERRAUM UND GEBÄUDEVERWALTERRAUM RÄUME FÜR DAS MEDIZINISCHE PERSONAL WARTEZIMMER + WC FÜR ERWACHSENE UND KINDER LAGERRÄUME ABSTELLRAUM FÜR KINDERWAGEN UND BUGGYS LAGERRAUM NON-FOOD LAGERRAUM FÜR SPIELE/PÄDAGOGISCHES MATERIAL LAGERRAUM FÜR KINDERMÖBEL LAGERRAUM FOOD LAGER FÜR REINIGUNGSMITTEL ABSTELLRAUM FÜR REINIGUNGSWAGEN LAGER FÜR EVAKUIERUNGSBETTEN ARCHIVE LAGERRAUM FÜR MEDIZINISCHES MATERIAL C.I.7. BRANDSCHUTZ EVAKUIERUNGSBESTIMMUNGEN BRANDBEKÄMPFUNGSEINRICHTUNGEN BRANDMELDER ALARMSYSTEM KENNZEICHNUNG ELEKTRIK TELEFON-/DATENNETZ HKL C.I.8. UNFALLSICHERHEIT VERHÜTUNG VON STÜRZEN EINKLEMMSCHUTZ VERHÜTUNG VON UNFÄLLEN DURCH AUFPRALL UND HÄNGENBLEIBEN VERHÜTUNG DES VERSCHLUCKENS SCHÄDLICHER STOFFE SCHUTZ VOR STROMSCHLAG VERGLASUNGEN/TRENNWÄNDE C.I.9. AUFZÜGE...348

8 1. INNENABMESSUNGEN AUSSTATTUNG C.I.10. MOBILIAR C.II. HORT C.II.1. AKTIVITÄTSRÄUME C.II.2. HAUSAUFGABENRAUM C.II.3. SANITÄRRÄUME FÜR KINDER D. TECHNISCHE ANHÄNGE D.I. SITZUNGS-/KONFERENZRÄUME D.I.1. SITZUNGS-/KONFERENZRÄUME SITZUNGS-/KONFERENZRÄUME DOLMETSCHKABINEN ORTSFESTES MOBILAR BELEUCHTUNG SPEZIALBELEUCHTUNG FÜR FERNSEHAUFNAHMEN AUDIOVISUELLE AUSRÜSTUNG ZUGANG FÜR PRM REDNERPULTE D.I.2. VIDEOKONFERENZRAUM MIT DOLMETSCHKABINEN ALLGEMEINES DOLMETSCHANLAGEN D.I.3. FOYERS BELEUCHTUNG ELEKTROINSTALLATION IN DEN FOYERS TELEFONE BESCHALLUNGSANLAGE D.I.4. BESONDERE AUSSTATTUNGEN FÜR DIE GD DOLMETSCHEN RAUM FÜR DOLMETSCHER RÄUME FÜR TECHNIKER UND LOGISTISCHE UNTERSTÜTZUNG DOLMETSCHKABINEN DOLMETSCHANLAGEN AUFNAHMESYSTEM PROJEKTIONS- UND BILDWIEDERGABESYSTEM RMS (Room Management System) ANZEIGEN ZENTRALE REGIE LEITUNGSNETZE VIDEOKONFERENZANLAGEN AS-BUILT-UNTERLAGEN GERÄTE MIT KURZEN INNOVATIONSZYKLEN ERSATZTEILE D.II. RESTAURANTS, KATINEN UND CAFETERIAS D.II.1. SELBSTBEDIENUNGSRESTAURANT AUSSTATTUNG DES DURCHGANGSBEREICHS AUSSTATTUNG DER KÜCHE WAGEN SPÜLKÜCHE D.II.2. CAFETERIAS THEKE ANRICHTE SPÜLKÜCHE LAGERRAUM D.II.3. CAFETERIA/BISTRO THEKE ANRICHTEN D.II.4. COFFEE-SHOP THEKE...383

9 2. ANRICHTEN SPÜLKÜCHE LAGERRAUM D.III. LISTE DER UNZULÄSSIGEN WERKSTOFFE GLOSSAR ANMERKUNGEN

10

11 VORWORT Seit 1992 stellt das Handbuch für Mustergebäude (Manuel des normes applicables à l Immeuble Type, MIT) sowohl intern für die Dienststellen der Kommission als auch extern für die Akteure auf dem Brüsseler Immobilienmarkt das Referenzwerk für Gebäude und Projekte dar. Gemäß dem Beschluss der Kommission über die Verwaltungsvorschriften für das Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik Brüssel 1 und insbesondere Artikel 6 Absatz 3 und 4 werden die technischen Anforderungen an die Gebäude der Kommission vom Leiter des OIB im Handbuch für Mustergebäude festgelegt und vom Leitungsausschuss des OIB genehmigt. Die Fassung von 2004, die durch die vorliegende Ausgabe ersetzt wird, wurde unter Berücksichtigung der Entwicklung der Rechtsvorschriften überarbeitet. Sie befasst sich schwerpunktmäßig mit der Umwelt- und Nutzungsqualität der Gebäude, insbesondere im Hinblick auf die Verbesserung der Energieeffizienz und den Einsatz umweltschonender Baustoffe. Nicht für alle Problemstellungen wird im MIT eine bestimmte technische Lösung vorgegeben, da die Projekte im Rahmen einer Vollkostenanalyse entwickelt werden müssen. Das MIT enthält Vorgaben für die zu erreichenden Leistungen und die Eigenschaften und Merkmale, die Gebäude, in denen Dienststellen der Kommission in Brüssel untergebracht sind, im Idealfall aufweisen sollten. Bestehende Gebäude besitzen allerdings ihre eigene Eigenschaften und Merkmale. Anhand einer Beurteilung, in welchem Maße diese bestehenden Gebäude die Anforderungen des MIT erfüllen, kann im Einzelfall festgelegt werden, welche Baumaßnahmen auszuführen sind, damit das Gebäude den Erwartungen bestmöglich gerecht wird. Alle neuen oder grundsanierten Gebäude müssen den Anforderungen des MIT in möglichst hohem Maße genügen. Für bestehende Gebäude gilt nicht die aktuelle Fassung des MIT, sondern die zum Zeitpunkt ihrer Errichtung oder Grundsanierung gültige Fassung. Dieses Handbuch umfasst vier Teile. Teil A befasst sich mit allgemeinen Aspekten. Teil B enthält die technischen Beschreibungen der vier in die Planung und Ausstattung der Gebäude einfließenden Bereiche, d. h. Architektur, Gebäudetechnik, Sicherheit und Gesundheitsschutz und Objekt- und Personenschutz. Teil C befasst sich mit Kinderbetreuungseinrichtungen und Teil D enthält die technischen Anhänge. Rechtliche Auflagen und anerkannte Regeln der Technik werden in diesem Handbuch typografisch hervorgehoben 2 und lassen sich dadurch von Programmpunkten, die nach Bedarf in jedes Projekt aufgenommen werden, unterscheiden. Dieses Dokument wurde vom Leitungsausschuss des OIB am 2. Dezember 2011 genehmigt. Gábor Zupkó Direktor des OIB 1 K(2003) 570 vom 22. Juli Rechtliche Auflagen sind im Text fett gesetzt.

12 A - Allgemeines A. ALLGEMEINES A.I. DAS HANDBUCH FÜR MUSTERGEBÄUDE A.I.1. BESCHREIBUNG Seit jeher gehört es zu den Zielen der Personalverwaltung und -vertretung, ein Gebäude zu beschreiben, das den Bedürfnissen der Kommissionsdienststellen möglichst umfassend gerecht wird. Diese Bestrebungen haben zu dem vorliegenden Handbuch geführt. Es ist komplex und dient unterschiedlichen Zwecken: es ist ein Handbuch für die Dienststellen der Kommission, es ist ein allgemeines Nachschlagewerk, es dient als Referenz bei der Ausarbeitung von Ausschreibungsunterlagen. In diesem Handbuch sollen die zu erreichenden technischen Leistungen bestimmt und der Begriff des Mindestkomforts der zur Unterbringung von Kommissionsdienststellen bestimmten Gebäude definiert werden. Die technischen Lösungen, mit denen diese Zielvorgaben erfüllt werden können, werden nicht fest vorgegeben; die Anforderungen sind jedoch verbindlich. Die Komplexität des Immobilienbereichs beruht auf dem Zusammenspiel von vier verschiedenen Faktoren: 1. wirtschaftliche Erfordernisse, die in die Zuständigkeit der Verwalter und Betreiber fallen, die auf die Einhaltung der Verfahren und Haushaltsvorgaben bedacht sind, 2. technische Anforderungen, die Sache der Baufachleute sind, welche die Qualität der technischen Leistungen und die Übereinstimmung mit den technischen und Sicherheitsnormen richtig analysieren müssen, 3. Interessen der Nutzer, für die die Gebäude bestimmt sind und die Anspruch auf einen angemessenes Komfort- und Sicherheitsstandard haben, 4. Umweltbelange. Dieses Handbuch soll dabei helfen, die auf dieser Komplexität beruhenden Konflikte zu lösen. A.I.2. KONFORMITÄTSBEWERTUNG Auf der Grundlage dieses Handbuchs wurde eine Konformitätsbewertungssystematik ausgearbeitet, mit der beurteilt werden kann, in welchem Maße ein Gebäude die Anforderungen der Kommissionsdienststellen erfüllt. 1

13 A - Allgemeines A.II. RECHTLICHE UND NORMATIVE ASPEKTE A.II.1. ALLGEMEINES Ein zur Unterbringung der Kommissionsdienststellen bestimmtes Gebäude muss die im Gastgeberland geltenden Rechtsvorschriften in jeder Hinsicht erfüllen. Sind diese Rechtsvorschriften weniger restriktiv als eine EU-Richtlinie, geht diese Richtlinie vor. Das Immobilienrecht kann anhand der verschiedenen Aspekte, die von der Planungsbis zur Betriebsphase eines Gebäudes zum Tragen kommen, in verschiedene Bereiche unterteilt werden, und zwar: baurechtliche Vorschriften (Baugenehmigung und Umweltgenehmigung), architektonische Vorschriften (architektonisches Konzept, statische Berechnungen des Rohbaus), Vorschriften für technische Anlagen (Größe, Energieverbrauch), Vorschriften im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltrecht. Die Normen werden nach der Ausgabestelle und dem jeweiligen Fachgebiet unterteilt. Im Hinblick auf die Rechtsvorschriften im Bereich der Sicherheit wird ein von Dienststellen der Kommission genutztes Gebäude als Gebäude zur privaten Nutzung betrachtet. Räume, die eigens für Publikumsverkehr bestimmt sind, wie Infopoints, Rezeptionen u. ä. werden dagegen als öffentliche Räume angesehen. Jede Baustelle innerhalb eines Gebäudes muss die geltenden Sicherheitsvorschriften erfüllen. A.II.2. RECHTLICHE ASPEKTE Belgisches Recht Das belgische Recht wird im Moniteur Belge (Belgisches Staatsblatt) veröffentlicht. Rechtsvorschriften zu den Bereichen Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und Umweltschutz sind über die folgenden Adressen abrufbar: Website des Moniteur Belge ( Website von Prevent ( Website der französischsprachigen Gemeinschaft Belgiens ( 2

14 A - Allgemeines Unionsrecht Das Unionsrecht wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Rechtsvorschriften zum Immobilienbereich sowie zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und zum Umweltschutz sind online über die Datenbank CELEX/EUR-LEX ( zugänglich. A.II.3. NORMATIVE ASPEKTE Belgische NBN-Normen Die belgischen Normen sind als Stand der Technik oder Know-how anerkannt. Sie können jedoch verpflichtenden Charakter erhalten, wenn sie in amtlichen Erlassen ausdrücklich erwähnt werden. Die anerkannten Regeln der Technik erstrecken sich auch auf technische Spezifikationen in Vorschriften der Versicherer (CEA, VdS, FM usw.), in speziellen Lehrgängen, in Fachzeitschriften usw. Sie müssen umfassend angewandt werden, ohne dabei jedoch die Spezifikationen verschiedener Normen zu mischen. Normen anderer Mitgliedstaaten Die Normen der anderen Mitgliedstaaten werden von den einzelnen Normungsgremien veröffentlicht. Sie können unter den vom Institut belge de normalisation (IBN) registrierten Normen aufgeführt sein oder auch nicht. Europäische Normen Europäische Normen werden von den drei folgenden Gremien ausgegeben: Europäisches Komitee für Eisen- und Stahlnormung (ECISS), das nach und nach die Euronormen (EU) der EGKS ersetzt, Europäisches Komitee für Normung (CEN), das die Normungsinstitute der EU- Mitgliedstaaten und der Länder der EFTA umfasst, Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC), dem Pendant des CEN für den Bereich der Elektrotechnik. Internationale Normen Internationale Normen werden von den drei folgenden Gremien ausgegeben: International Organization for Standardization (ISO), die die Normungsinstitute der ganzen Welt umfasst, Internationale Elektrotechnische Kommission (IEC), International Commission on the Rules for the Approval of Electrical Equipment (CEE-él). 3

15 A - Allgemeines A.III. VERWALTUNGSDOKUMENTE UND TECHNISCHE DOKUMENTATION A.III.1. VERWALTUNGSDOKUMENTE Jedes von den Dienststellen der Kommission genutzte Gebäude ist Gegenstand eines vollständigen Verwaltungsdossiers, das alle gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen für die Immobilie enthält. Diese Unterlagen werden vom Bauträger oder Eigentümer des Gebäudes zusammengestellt und den zuständigen Dienststellen der Kommission in zwei Ausfertigungen übergeben. Liste der vorzulegenden Dokumente 1. Zahl der Personen, die das Gebäude nutzen können, und Zahl der verfügbaren Parkplätze. 2. Asbestos free certificate (Asbestfreiheitsbescheinigung) für Neubauten oder Asbestos safe certificate (Unbedenklichkeitsbescheinigung) für Bestandsbauten - siehe auch B.I Städtebaugenehmigung mit: dem Beschluss der Stadt (Stadtrat) oder der Region, den Vorschriften der zuständigen Feuerwehr, den unterzeichneten und genehmigten Plänen der Genehmigung. 4. Bescheinigungen der Übereinstimmung mit der Städtebaugenehmigung und der Umweltgenehmigung, insbesondere mit: der Bescheinigung der Übereinstimmung mit den Genehmigungen, die von einem EDTÜ (Externer Dienst für technische Überwachung - zugelassene Prüfstelle) ausgestellt wird, der Bescheinigung der Übereinstimmung mit den Brandschutzvorschriften. 5. Umweltgenehmigung, insbesondere für: Parkgaragen, Lager für brennbare Stoffe (mehr als 3000 l), Motoren mit mehr als 10 kw, leistungsstarke Transformatoren. 6. Untersuchung der Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes. 7. Liste der Unternehmen, die an den Bauarbeiten beteiligt waren, mit Kontaktdaten und Angaben zu den ausgeführten Leistungen. 4

16 A - Allgemeines 8. Von einem EDTÜ ausgestellte Erklärungen, dass das Gebäude und seine Anlagen, einschließlich der behindertengerechten Ausstattung, die Vorschriften von GESETZ/GBUCH/AASO und die sonstigen rechtlichen Auflagen erfüllen. 9. Erklärung der Konformität der Gasanlagen (Leitungen, Entspannungsstation, Heizungsanlage) mit den Sicherheitsvorschriften und -normen, einschließlich der Dichtheit der Anlagen. 10. Konformitätserklärung für die Dampferzeugungsanlagen. 11. Konformitätserklärung für die Brennstofftanks. 12. Von einem EDTÜ ausgestellte Erklärungen der Konformität der elektrischen Anlagen des Gebäudes mit den geltenden Normen und Vorschriften (AOEA), einschließlich der Elektroinstallation anderer technischer Anlagen (HKL, Aufzüge usw.). 13. Von einem EDTÜ ausgestellte Protokolle über die Erstinbetriebnahme der Aufzüge und sonstigen Hebeanlagen bei neuen oder überholten Geräten bzw. von einem EDTÜ ausgestellte jährliche oder vierteljährliche Prüfbescheinigungen für das Jahr vor Beginn der Nutzung des Gebäudes durch die Kommission im Fall der Anmietung eines bestehenden Gebäudes. 14. Von einem EDTÜ ausgestellter Prüfbericht für die Blitzschutzanlagen und/oder Erdungen des Stahlbaus (Tragwerke, Dächer). 15. Von einem EDTÜ ausgestellter Prüfbericht für die folgenden technischen Anlagen: Klimaanlagen, Lüftung der Parkgaragen, Heizung, einschließlich der Gasleitungen. 16. Von einem EDTÜ ausgestellte Prüfberichte für Brandschutzeinrichtungen wie: Rauchabzüge, Alarmsystem, Beschallungsanlage, Brandmeldesystem, selbsttätiges Löschsystem (Sprinkler-, Sprühwasser-, Pulverlöschanlagen usw.), Funktionsweise der Brandschutzklappen, Brandbekämpfungseinrichtungen wie Wandhydranten, Schlauchanschlüsse usw., Notbeleuchtung. 5

17 A - Allgemeines 17. Von einem EDTÜ ausgestellte Erklärung des einwandfreien Betriebs der Notstromaggregate. 18. Von einem zugelassenen Labor ausgestelltes Prüfzeugnis für Brandschutzeinrichtungen wie: Brandschutztüren, Türen für Installationsschächte, kastenförmige Kanäle, Brandschutzklappen, Brandschutztrennwände, Geschossdecken (Schnittansicht), Brandverhalten der Bodenbeläge und Zwischendecken. 19. Betriebserlaubnis für Schwenkkräne, Anschlagmittel für Arbeitskörbe zur Glasreinigung und Arbeitskörbe (ausgestellt von einem EDTÜ). 20. Konformitätserklärung für Halteeinrichtungen und Absturzsicherungen. 21. Von einem EDTÜ ausgestellte Erklärung der Sicherheit von Garagentoren mit Motorantrieb. Die von den EDTÜ ausgestellten Erklärungen und Berichte müssen bei den Zulassungs- /Abnahmeprüfungen in der endgültigen Fassung übergeben werden. Die geprüften Anlagen müssen in diesen Unterlagen explizit genannt sein. Vorläufige Fassungen können in Ausnahmefällen akzeptiert werden; der Versionsstand der Nachweise muss jedoch dokumentiert werden. A.III.2. TECHNISCHE DOKUMENTATION Für jedes von den Dienststellen der Kommission genutzte Gebäude wird eine Baumerkmalsakte erstellt (DIU im Sinne des Königlichen Erlasses vom 25. Januar 2001, geändert durch den Königlichen Erlass vom 19. Januar 2005 über zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen), die alle As-built-Ausführungspläne sowie Unterlagen zu den Baustoffen und Anlagen (Datenblätter, Betriebs- und Wartungsanleitungen) des Gebäudes umfasst. Diese Dokumentation wird vom Bauträger oder Eigentümer des Gebäudes zusammengestellt und den zuständigen Dienststellen der Kommission in zwei Ausfertigungen übergeben. Die As-built-Pläne werden als Datei im Format AutoCAD übergeben (die AutoCAD- Version, in der die Pläne vorzulegen sind, muss beim OIB erfragt werden). Für jeden Bereich (Architektur, Trennwände, Verkabelung, Elektrik, HKL usw.) wird eine separate Datei erstellt. Die Konventionen der technischen Zeichnungen wie beispielsweise Schriftfelder, Farben oder Linienarten müssen dem Grafikkonzept des OIB entsprechen. Die für ein bestehendes Gebäude vorgelegten Pläne müssen einwandfrei lesbar sein und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die verwendeten Konventionen werden dem OIB zur Genehmigung vorgelegt. 6

18 A - Allgemeines Liste der vorzulegenden Pläne: 1. As-built-Baupläne (Geschosse, Fassaden, Schnitte) gemäß dem Grafikkonzept des OIB. 2. Statikpläne. 3. Pläne der elektrischen, raumlufttechnischen und hydraulischen Anlagen einschließlich der Stromverteiler. 4. Pläne mit der Lage der Brandschutzklappen und der Funktionsweise. 5. Pläne der Rauchkanäle. 6. Nennbelastbarkeit der Böden der einzelnen Raumarten: Büroräume, Archive, Betriebsräume, Parkgaragen, sonstige Räume. Die Dokumentation für jedes Gerät oder jede Anlage des Gebäudes umfasst Folgendes: eine technische Beschreibung des Geräts oder der Anlage, einen Satz Pläne, die Betriebs- und Wartungsanleitung, die EG-Konformitätsbescheinigungen, ein Verzeichnis der zugelassenen Lieferanten und Reparaturwerkstätten. Die Dokumentation und die Pläne werden in Ordnern abgeheftet, die wie folgt gegliedert sind: Architektur, Aufzüge, Gebäudeautomation (Leittechnik), Verkabelung, Bodenbelastungen, Trennwände, Küche/Restaurant/Cafeteria, 7

19 A - Allgemeines Brandmeldeanlage, Elektrik, Fassaden, Rohbau, HKL (HVAC), Sanitärinstallation, Glasreinigung, Innentüren, Innenausbau, Absturzsicherung, Kennzeichnung, Telefon-/Datennetz. Kennzeichnung der Ausrüstungen: Alle Ausrüstungen des Gebäudes sind in Abstimmung und mit Zustimmung der Kommission zu kennzeichnen. Das gewählte Kennzeichnungssystem ist zu dem von der Kommission für das CAMM verwendeten System kompatibel. 8

20 B Technische Beschreibungen - Architektur B. TECHNISCHE BESCHREIBUNGEN B.I. ARCHITEKTUR B.I.1. STÄDTEBAULICHE ASPEKTE Ein Gebäude, in dem Dienststellen der Kommission untergebracht sind, muss die zum Zeitpunkt des Erstbezugs geltenden städtebaulichen Vorschriften erfüllen. Für die Region Brüssel-Hauptstadt werden im Brüsseler Raumordnungsgesetzbuch (Code Bruxellois de l'aménagement du Territoire, CoBAT) verschiedene verwaltungsrechtliche Instrumente und Verfahren festgelegt, unter anderem: Regionale Städtebauordnung (RRU, Règlement Régional d'urbanisme), Regionaler Entwicklungsplan (PRD, Plan Régional de Développement), Regionaler Flächennutzungsplan (PRAS, Plan Régional d'affectation du Sol), Kommunale Städtebauordnungen (RCU, Règlements Communaux d'urbanisme), Kommunale Entwicklungspläne (PCD Plans Communaux de Développement), Besondere Flächennutzungspläne (PPAS, Plans Particuliers d'affectation du Sol), Erlass der Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt vom 21. Dezember 2007 zur Festlegung der Anforderungen an die Energieeffizienz und das Innenraumklima von Gebäuden, Beschluss vom 7. Juni 2007 über die Energieeffizienz und das Innenklima von Gebäuden. Gebäude an anderen Standorten (außerhalb der Region Brüssel-Hauptstadt) müssen die örtlichen Vorschriften erfüllen. B.I.2. ARCHITEKTONISCHE ASPEKTE 1. ALLGEMEINES Die Gesamtkonzeption des Gebäudes und jedes einzelnen Bestandteils ermöglicht eine einwandfreie und effiziente Steuerung der Umgebungsbedingungen (HKL, Beleuchtung, Akustik usw.). Das Gebäude ermöglicht verschiedene Nutzungsvarianten, so dass eine zukünftige Anpassung bei zusätzlichem Bedarf der Kommission ohne übermäßige Kosten möglich ist. Die modulare Gestaltung der wichtigsten architektonischen Elemente (Tragwerk und Fassade) erleichtert eine etwaige Umgestaltung der Innenräume des Gebäudes. 9

21 B Technische Beschreibungen - Architektur Das Gebäude vereint Funktionalität und Rentabilität unter Beachtung der unumgänglichen Planungsgrundsätze: Energieeinsparung, Energieeffizienz und fachgerechte Ausführung. Alle Gebäude der Kommission sind Nichtraucherbereiche. 2. DAS INTELLIGENTE GEBÄUDE Das Gebäude wird nach den neuesten Entwicklungen des Konzepts des intelligenten Gebäudes gebaut. Dieses Konzept sieht die Integration des Baukörpers, aller technischen Anlagen, der internen Dienste und des Gebäudemanagements auf eine Weise vor, die es ermöglicht, eine Arbeitsumgebung für die Nutzer zu schaffen, die individuellen Anforderungen an Eignung, Kosten, Sicherheit, Komfort und Effizienz gerecht wird und gleichzeitig die Umweltauswirkungen minimiert. Das Gebäude wird daher - von der Entwurfsphase bis zur Schlüsselübergabe - als ein organisches Ganzes aus Teilen verstanden, die mit Blick auf die spätere Nutzung und die im Gebäude stattfindenden Tätigkeiten geplant werden. 3. MODULARITÄT DER BÜROFLÄCHEN Das bevorzugte Rastermaß der Büroflächen beträgt 1,20 m. Es kann jedoch auch zwischen 1,20 m und 1,40 m liegen. 4. AUFTEILUNG DER FLÄCHEN INNERHALB DES GEBÄUDES Bei der architektonischen Konzeption wird durch angemessene Aufteilung der Flächen für die verschiedenen Aufgabenbereiche des Gebäudes die Vergeudung bebauter Fläche minimiert bzw. vermieden. Die Modularität eines Gebäudes lässt unter Berücksichtigung der Aufteilung der verschiedenen Flächenarten nach der folgenden Einstufung Rückschlüsse auf seine Effizienz zu: (1) Büronutzfläche Reine Büros. (2) Büronebenfläche Archive und Serverräume oder diesen gleichgestellte Räume. (3) Sonderflächen Teeküchen, Küchen, Cafeterias, Lagerräume. (4) Nebenflächen Parkhäuser, Parkplätze (5) Verkehrsflächen Aufzüge, Treppen, Flure, Schleusen, Hallen. (6) Sanitäre Anlagen Toiletten, Duschen, Saunen, Wandhydranten (7) Betriebsräume Schächte, Räume für gebäudetechnische Anlagen (HKL, Aufzugstriebwerksraum, Telefonanlagen, Elektrik, Sanitärinstallation). 10

-> Baustellen so einrichten, dass errichtet, geändert oder abgebrochen werden kann, ohne, dass Gefahren oder vermeidbare Belästigungen entstehen.

-> Baustellen so einrichten, dass errichtet, geändert oder abgebrochen werden kann, ohne, dass Gefahren oder vermeidbare Belästigungen entstehen. 14: Baustellen (1) Baustellen sind so einzurichten, dass bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne des 1 Abs. 1 Satz 2 ordnungsgemäß errichtet, geändert oder abgebrochen werden können

Mehr

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau B a u p r ü f d i e n s t (BPD) 1/2010 Anforderungen an den Bau von Betriebsräumen

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014. Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014. Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3

28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3 28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3 VERORDNUNG (EG) Nr. 780/2009 DER KOMMISSION vom 27. August 2009 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen zu Artikel 28a Absatz 2 Unterabsatz 3 sowie

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

CTI SYSTEMS S.A. CTI SYSTEMS S.A. 12, op der Sang. Fax: +352/2685-3000 L- 9779 Lentzweiler. Email: cti@ctisystems.com G.D.

CTI SYSTEMS S.A. CTI SYSTEMS S.A. 12, op der Sang. Fax: +352/2685-3000 L- 9779 Lentzweiler. Email: cti@ctisystems.com G.D. Z.I. Eselborn - Lentzweiler Phone: +352/2685-2000 12, op der Sang Fax: +352/2685-3000 L- 9779 Lentzweiler Email: cti@ctisystems.com G.D. Luxembourg URL: www.ctisystems.com Benutzung von Höhensicherungsgeräten

Mehr

Wohnbauten Vollzugshilfe für den kommunalen Brandschutz in Wohnbauten und Einstellräumen für Motorfahrzeuge

Wohnbauten Vollzugshilfe für den kommunalen Brandschutz in Wohnbauten und Einstellräumen für Motorfahrzeuge Abteilung Brandschutz Januar 2015 Wohnbauten Vollzugshilfe für den kommunalen Brandschutz in Wohnbauten und Einstellräumen für Motorfahrzeuge AGV Aargauische Gebäudeversicherung Bleichemattstrasse 12/14

Mehr

Zusatz-Betriebsanleitung nach ATEX

Zusatz-Betriebsanleitung nach ATEX 1. Allgemeines nach ATEX Diese enthält grundlegende Hinweise für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen, die bei Montage, Betrieb und Wartung zu beachten sind. Daher ist diese unbedingt vor Montage

Mehr

Wohnfläche nach der II.BVO

Wohnfläche nach der II.BVO Wohnfläche nach der II.BVO 1 Wohnflächenberechnung ( 42, 44 II BV) Wohnfläche Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu der Wohnung gehören. Zur Wohnfläche gehört nicht die

Mehr

Neue Regelungen für den Gerüstbau

Neue Regelungen für den Gerüstbau Neue Regelungen für den Gerüstbau Europäische Normen Auswirkungen auf die Praxis Neue BGI 663 Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten Neue Regelungen für den Gerüstbau - Was gilt?

Mehr

Für alle Fälle Ihr Leitfaden für eine garantierte Stromversorgung. MagnaGen GmbH

Für alle Fälle Ihr Leitfaden für eine garantierte Stromversorgung. MagnaGen GmbH Für alle Fälle Ihr Leitfaden für eine garantierte Stromversorgung MagnaGen GmbH Wie abhängig sind wir vom Strom? Das Vorhandensein von Elektrizität ist so selbstverständlich geworden, dass man schnell

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION 24.1.2013 Amtsblatt der Europäischen Union C 22/1 IV (Informationen) INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION EUROPÄISCHE KOMMISSION Mitteilung der Kommission

Mehr

Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung an ISO 9001: 2000

Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung an ISO 9001: 2000 Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung an ISO 9001: 2000 Dr. Martin Czaske Sitzung der DKD-FA HF & Optik, GS & NF am 11. bzw. 13. Mai 2004 Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung der ISO/IEC 17025 an ISO 9001:

Mehr

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03)

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) 20.5.2003 Amtsblatt der Europäischen Union C 118/5 Mitteilung der Kommission Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) Durch diese Mitteilung soll

Mehr

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag 1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten

Mehr

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung 1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen

Mehr

Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung

Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung Bezug: Königlicher Erlass vom 04.05.2007 bezüglich des Führerscheins, des Berufsbefähigungsnachweises und der Weiterbildung für Führer

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION L 247/22 Amtsblatt der Europäischen Union 24.9.2011 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 20. September 2011 zur Änderung von Anhang D der Richtlinie 88/407/EWG des Rates hinsichtlich des Handels innerhalb

Mehr

Informationen zur DIN EN 81-70 Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen mit Behinderungen

Informationen zur DIN EN 81-70 Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen mit Behinderungen Informationen zur DIN EN 81-70 Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen mit Behinderungen Schindler Aufzüge Kabinengröße Aufzugsanlagen von Schindler eignen sich auch für den barrierefreien Gebäudezugang.

Mehr

Bauordnung NRW 48, 49 und 50. Anna-Lena Bininda Melina Luig Marie Höing

Bauordnung NRW 48, 49 und 50. Anna-Lena Bininda Melina Luig Marie Höing Bauordnung NRW 48, 49 und 50 Anna-Lena Bininda Melina Luig Marie Höing 48 (1) Aufenthaltsräume müssen für die Benutzung: ausreichende Grundfläche haben eine lichte Höhe von min. 2,40 m haben (im Einzelfall

Mehr

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah

Mehr

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION PROTOKOLL (Nr. 1) zum Vertrag von Lissabon ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN EINGEDENK dessen, dass die Art der Kontrolle der Regierungen durch

Mehr

Marktgemeinde Straßwalchen Bezirk Salzburg-Umgebung - Land Salzburg 5204 Straßwalchen, Mayburgerplatz 1

Marktgemeinde Straßwalchen Bezirk Salzburg-Umgebung - Land Salzburg 5204 Straßwalchen, Mayburgerplatz 1 Marktgemeinde Straßwalchen Bezirk Salzburg-Umgebung - Land Salzburg 5204 Straßwalchen, Mayburgerplatz 1 Förderungsrichtlinien für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz Sanierungsförderung Ziel

Mehr

VVG City-Logistik GmbH Tel: 0041 79 401 76 76 Fax: 0041 44 262 31 77 e-mail: f.meissner@active.ch

VVG City-Logistik GmbH Tel: 0041 79 401 76 76 Fax: 0041 44 262 31 77 e-mail: f.meissner@active.ch Hirtenstrasse 9, 60327 Frankfurt/Main Gutleuthafen - Seite 1/8 VVG City-Logistik GmbH Tel: 0041 79 401 76 76 Fax: 0041 44 262 31 77 e-mail: f.meissner@active.ch Vermietungsexposé für Lagerhalle inkl. Büro

Mehr

ASR A1.3. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung. - Aktuelle Veränderungen in der Sicherheitskennzeichnung. Seite 1

ASR A1.3. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung. - Aktuelle Veränderungen in der Sicherheitskennzeichnung. Seite 1 ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung - Aktuelle Veränderungen in der Sicherheitskennzeichnung Seite 1 Der Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung entsprach nicht dem Geltungsbereich

Mehr

Zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte deutsche Übersetzung

Zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte deutsche Übersetzung Zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte deutsche Übersetzung ÄNDERUNG DES ÜBEREINKOMMENS ÜBER DEN ZUGANG ZU INFORMATIONEN, DIE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG AN ENTSCHEIDUNGSVERFAHREN

Mehr

CONSULTING & MANAGEMENT

CONSULTING & MANAGEMENT CONSULTING & MANAGEMENT WIRTSCHAFTSMEDIATION COACHING & SEMINARE Baubetriebliche Kompetenz und Konstruktive und nachhaltige Lösung Individuell auf Ihre Organisation, Ihre Dienstleistung für Alle: Unternehmen,

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-13/1038 vom 26. März 2014. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Europäische Technische Bewertung. ETA-13/1038 vom 26. März 2014. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-13/1038 vom 26. März 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen

Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen Uwe Tschirner F-Plan GmbH Berlin Geschäftsführer 1 Flucht- und Rettungsplan Rechtliche Grundlagen Baurecht Arbeitssicherheit (ArbStättV) Flucht- und Rettungsplan

Mehr

Bericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer

Bericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer Bericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer Barrierefreiheit geprüft Bericht Ephraim-Palais 1/9 Abbildung 1: Ephraim-Palais Ephraim-Palais Anschrift Ephraim-Palais Poststraße 16 10178 Berlin

Mehr

Bericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer

Bericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer Bericht Einkaufspassage Hanseviertel 1/8 Bericht für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer Abbildung 1: Außenansicht Einkaufspassage Hanseviertel Anschrift DECM Deutsche Einkaufs-Center Management

Mehr

Fluchtwege und Notausgänge, Flucht und Rettungsplan (ASR A2.3)

Fluchtwege und Notausgänge, Flucht und Rettungsplan (ASR A2.3) Fluchtwege und Notausgänge, Flucht und Rettungsplan (ASR A2.3) Arbeitsschutzfachtagung 2014 der Arbeitsschutzverwaltung des Landes Brandenburg am 9. Dezember 2014 in Potsdam Dipl.-Ing. Andreas Zapf Inhalt

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 15.4.2004 SEK(2004) 411 endgültig Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG zur Festlegung der Modalitäten für die Überweisung eines Teils der Dienstbezüge

Mehr

Anhang G: Fragebogen zur Herstellungsqualität

Anhang G: Fragebogen zur Herstellungsqualität Anhang G zu LTH 17b Anhang G: Fragebogen zur Herstellungsqualität 1 Grundlage Gemäß ZLLV 2005 53 darf die Entwicklung und Herstellung eines Ultraleichtflugzeuges nur von einem von der zuständigen Behörde

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern z Ausgabe: Januar 2010 GMBl. Nr. 16/17 vom 16. März 2010 S. 343 Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von

Mehr

Düsseldorf-Heerdt Wiesenstraße 51/Clarissenstraße 40549 Düsseldorf. Vakante Flächen SIRIUS BUSINESS PARK

Düsseldorf-Heerdt Wiesenstraße 51/Clarissenstraße 40549 Düsseldorf. Vakante Flächen SIRIUS BUSINESS PARK SIRIUS BUSINESS PARK Düsseldorf-Heerdt Wiesenstraße 51/Clarissenstraße 40549 Düsseldorf FREECALL 0800 606 044 066 EMAIL flaechenupdate@siriusfacilities.com Vakante Flächen Standort Im Sirius Business Park

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

Chantico Brandschutz. Liste der erforderlichen Unterlagen für die Bauüberwachung. Allgemeine Unterlagen

Chantico Brandschutz. Liste der erforderlichen Unterlagen für die Bauüberwachung. Allgemeine Unterlagen Liste der en Unterlagen für die Bauüberwachung Chantico Brandschutz Zur Ausstellung einer brandschutztechnischen Konformitätsbescheinigung werden nachfolgend aufgeführte Prüfberichte, Verwendbarkeitsnachweise,

Mehr

KONTORHAUS Katharinenstraße 4 20457 Hamburg

KONTORHAUS Katharinenstraße 4 20457 Hamburg KONTORHAUS Katharinenstraße 4 20457 Hamburg Seite 1 15.08.2014 Lage Die Katharinenstraße ist eine hübsche Nebenstraße auf der beliebten Cremon-Insel und liegt optimal zwischen der Hafencity und der Hamburger

Mehr

IMI-Grundlagen 1. EINLEITUNG... 2 2. GRUNDLAGEN... 2

IMI-Grundlagen 1. EINLEITUNG... 2 2. GRUNDLAGEN... 2 IMI-Grundlagen 1. EINLEITUNG... 2 2. GRUNDLAGEN... 2 2.1. WAS IST IMI?... 2 2.2. WIE FUNKTIONIERT IMI?... 3 2.3. ÜBERWINDUNG VON SPRACHBARRIEREN... 3 2.4. WER MACHT WAS IN IMI?... 4 2.4.1. ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN...

Mehr

Vision für Mac BENUTZERHANDBUCH

Vision für Mac BENUTZERHANDBUCH Vision für Mac BENUTZERHANDBUCH Copyright 1981-2015 Netop Business Solutions A/S. Alle Rechte vorbehalten. Teile unter Lizenz Dritter. Senden Sie Ihr Feedback an: Netop Business Solutions A/S Bregnerodvej

Mehr

Für sicherheitsrelevante Bauteile und Systeme sollte geschultes Fachpersonal eingesetzt werden. scha-de, 04.07.2007. scha-de, 04.07.

Für sicherheitsrelevante Bauteile und Systeme sollte geschultes Fachpersonal eingesetzt werden. scha-de, 04.07.2007. scha-de, 04.07. Einschränkung der betrieblichen Sicherheit durch mangelhafte und nicht weisungsgemäße Instandhaltung am Beispiel von Sicherheitsarmaturen für Explosionsgefährdete Anlagen 1 Störfälle und betriebliche Schadensfälle

Mehr

PQ Explorer. Netzübergreifende Power Quality Analyse. Copyright by Enetech 2000-2010 www.enetech.de Alle Rechte vorbehalten. ros@enetech.

PQ Explorer. Netzübergreifende Power Quality Analyse. Copyright by Enetech 2000-2010 www.enetech.de Alle Rechte vorbehalten. ros@enetech. 1 PQ Explorer Netzübergreifende Power Quality Analyse 2 Ortsunabhängige Analyse: so einfach, wie noch nie PQ-Explorer ist ein Instrument, das die Kontrolle und Überwachung von Energieversorgungsnetzen

Mehr

2 Produkte für den Winterdienst. Bundesanstalt für Straßenwesen Bergisch Gladbach, 25.02.2014

2 Produkte für den Winterdienst. Bundesanstalt für Straßenwesen Bergisch Gladbach, 25.02.2014 1 Bundesanstalt für Straßenwesen Bergisch Gladbach, 25.02.2014 Prüfung der Ausstattung für den Straßenbetriebsdienst Hinweise zur Beschaffung mit Bezug zum Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau 21/2013

Mehr

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante ISO 9001:2015 Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante Prozesse. Die ISO 9001 wurde grundlegend überarbeitet und modernisiert. Die neue Fassung ist seit dem

Mehr

Sanitär. Heizung. Flaschnerei.

Sanitär. Heizung. Flaschnerei. Sanitär. Heizung. Flaschnerei. Nicht mehr aber auch kein bisschen weniger. www.scheffel-haustechnik.de Zuverlässigkeit und Qualität. Für Ihre Projekte. Qualitäts- Materialien zu fairen Preisen. Rund um

Mehr

Hohenstaufenring 62, Köln

Hohenstaufenring 62, Köln Hohenstaufenring 62, Köln Neu: Bald finden Sie uns auch unter www.hohenstaufenringkoeln.de Lebendiges Umfeld und zentrale Lage. Hohenstaufenring 62. Der Boulevard mit seinem lebendigen Umfeld und unterschiedlichsten

Mehr

Brandschutzspezifische Antragsunterlagen Gutachtliche Stellungnahme im Bereich Brandschutz

Brandschutzspezifische Antragsunterlagen Gutachtliche Stellungnahme im Bereich Brandschutz Merkblatt ZiE Nr. 2A Hinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall (ZiE) gemäß Art. 18 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 1 Bayerische Bauordnung (BayBO) Bereich Brandschutz (Fassung Januar 2014) Brandprüfung

Mehr

Navigieren auf dem Desktop

Navigieren auf dem Desktop Navigieren auf dem Desktop Sie kennen Windows 7 noch nicht? Obwohl Windows 7 viel mit den Versionen von Windows gemein hat, die Ihnen ggf. bereits vertraut sind, werden Sie möglicherweise an der einen

Mehr

TM-72427. Bahnübergangssteuerung Benutzerhandbuch

TM-72427. Bahnübergangssteuerung Benutzerhandbuch TM-72427 Bahnübergangssteuerung Benutzerhandbuch 2011 BioDigit Ltd. Alle Rechte vorbehalten. Die Vervielfältigung und/oder Veröffentlichung der Inhalte des vorliegenden Dokuments in jeglicher Form, einschließlich

Mehr

Was ist neu in Sage CRM 6.1

Was ist neu in Sage CRM 6.1 Was ist neu in Sage CRM 6.1 Was ist neu in Sage CRM 6.1 In dieser Präsentation werden wir Sie auf eine Entdeckungstour mitnehmen, auf der folgende neue und verbesserte Funktionen von Sage CRM 6.1 auf Basis

Mehr

Börde Bürocenter. Magdeburg Lorenzweg. Eine Immobilie im Management der

Börde Bürocenter. Magdeburg Lorenzweg. Eine Immobilie im Management der Börde Bürocenter Magdeburg Lorenzweg Eine Immobilie im Management der Das Börde-Bürocenter Ausstattung bietet moderne, repräsentative Büros, auf einer Gesamtfläche von ca. 9.000 m 2. Die zentrale Lage

Mehr

Die ASR A1.7 Türen und Tore Was hat sich verändert?

Die ASR A1.7 Türen und Tore Was hat sich verändert? Die ASR A1.7 Türen und Tore Was hat sich verändert? Sonja Frieß Fachausschuss Bauliche Einrichtungen Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution fabe@bghw.de 0228/5406-5871 http://fabe.bghw.de/ Konkretisierung

Mehr

Das Tor vielfältig genutzt! Nutzungsänderung von Toren. BVT - Verband Tore 40885 Ratingen

Das Tor vielfältig genutzt! Nutzungsänderung von Toren. BVT - Verband Tore 40885 Ratingen Das Tor vielfältig genutzt! Nutzungsänderung von Toren Umbau bzw. Nachrüstung 1. Normenlage Anforderungen aus der Produktnorm EN 13241-1 Anforderungen aus der EN 12635 Tore Einbau und Nutzung 2. Fallbeispiele

Mehr

Raumbuch in AutoCAD Architecture 2014

Raumbuch in AutoCAD Architecture 2014 Raumbuch in AutoCAD Architecture 2014 AutoCAD Architecture bietet vielfältige Möglichkeiten zur Auswertung von Räumen in frei konfigurierbaren Bauteiltabellen. In den mit Version 2014 erschienenen Visionswerkzeugen

Mehr

Plandoor 30 Plandoor 60. Flächenbündiger Feuerschutzabschluss der Feuerwiderstandsklasse EI 30 und EI 60 Systembeschreibung Holz

Plandoor 30 Plandoor 60. Flächenbündiger Feuerschutzabschluss der Feuerwiderstandsklasse EI 30 und EI 60 Systembeschreibung Holz Flächenbündiger Feuerschutzabschluss der Feuerwiderstandsklasse EI 30 und EI 60 Systembeschreibung Holz Systembeschreibung Holz Inhalt Vorbemerkungen I. Allgemeines II. Systembeschreibung 1. Systemgegenstand

Mehr

Wohnungswesen. Informationen zum Antrag auf eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Wohnungswesen. Informationen zum Antrag auf eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) Wohnungswesen Informationen zum Antrag auf eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) Inhalt: 1. Allgemeines 2. Antragsunterlagen 3. Beschaffenheit der Aufteilungspläne

Mehr

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU)

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) Ressort Wirtschaft Vernehmlassungsfrist: 31. Januar 2013 3 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Energetische Klassen von Gebäuden

Energetische Klassen von Gebäuden Energetische Klassen von Gebäuden Grundsätzlich gibt es Neubauten und Bestandsgebäude. Diese Definition ist immer aktuell. Aber auch ein heutiger Neubau ist in drei (oder vielleicht erst zehn?) Jahren

Mehr

Information zur Revision der ISO 9001. Sehr geehrte Damen und Herren,

Information zur Revision der ISO 9001. Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Dokument möchten wir Sie über die anstehende Revision der ISO 9001 und die sich auf die Zertifizierung ergebenden Auswirkungen informieren. Die folgenden Informationen

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

Der Energieausweis nach EnEV 2009 bei Immobilien

Der Energieausweis nach EnEV 2009 bei Immobilien Der Energieausweis nach EnEV 2009 bei Immobilien Auswirkungen im Kauf-, Miet- und Baurecht Kanzlei am Steinmarkt Dr. Andreas Stangl Rechtsanwalt Fachanwalt Bau- und Architektenrecht Fachanwalt Miet- und

Mehr

Brauche ich noch eine Baugenehmigung?

Brauche ich noch eine Baugenehmigung? Am 1. Mai 2004 tritt die neue Thüringer Bauordnung (ThürBO) in Kraft. Sie wird rund ein Drittel weniger Umfang haben als die bisherige. Sowohl technische Standards an Bauvorhaben als auch deren verfahrensrechtliche

Mehr

Fragen und Antworten zum Thema. Lieferanspruch

Fragen und Antworten zum Thema. Lieferanspruch Fragen und Antworten zum Thema Lieferanspruch Was ist der Lieferanspruch und warum tritt er in Kraft? Der Lieferanspruch ist in den Satzungen der Nordzucker Holding AG und der Union-Zucker Südhannover

Mehr

Abweichungen. Anforderungen / Zitate aus den Rechtsvorschriften

Abweichungen. Anforderungen / Zitate aus den Rechtsvorschriften Abweichungen Anforderungen / Zitate aus den Rechtsvorschriften AMWHV [...] Alle Abweichungen im Prozess und von der Festlegung der Spezifikation sind zu dokumentieren und gründlich zu untersuchen. [...]

Mehr

Zug-Toiletten-System. Std Toilette

Zug-Toiletten-System. Std Toilette Zug-Toiletten-System Std Toilette Produktbeschreibung Zug Toiletten-Module sind Stand-der-Technik - Lösungen, die an den Kunden als bereit zur-installation - Module geliefert werden. Alle notwendigen Montagearbeiten

Mehr

9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71

9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71 9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 489/2012 DER KOMMISSION vom 8. Juni 2012 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen für die Anwendung des Artikels

Mehr

SharePoint Demonstration

SharePoint Demonstration SharePoint Demonstration Was zeigt die Demonstration? Diese Demonstration soll den modernen Zugriff auf Daten und Informationen veranschaulichen und zeigen welche Vorteile sich dadurch in der Zusammenarbeit

Mehr

Angenommen am 14. April 2005

Angenommen am 14. April 2005 05/DE WP 107 Arbeitsdokument Festlegung eines Kooperationsverfahrens zwecks Abgabe gemeinsamer Stellungnahmen zur Angemessenheit der verbindlich festgelegten unternehmensinternen Datenschutzgarantien Angenommen

Mehr

Sicherheitsbewertungsbericht

Sicherheitsbewertungsbericht Sicherheitsbewertungsbericht auf Basis der "Verordnung (EG) Nr. 352/2009 der Kommission vom 24. April 2009 über die Festlegung einer gemeinsamen Sicherheitsmethode für die Evaluierung und Bewertung von

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 9.9.2015 L 235/37 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/1506 R KOMMISSION vom 8. September 2015 zur Festlegung von Spezifikationen für Formate fortgeschrittener elektronischer Signaturen und fortgeschrittener

Mehr

VdS Schadenverhütung GmbH. Bereich Security

VdS Schadenverhütung GmbH. Bereich Security VdS Schadenverhütung GmbH Bereich Security Prüfvereinbarung Nr. 2015 xxx Auftraggeber: Die nachfolgende Vereinbarung wurde zwischen dem Antragsteller und VdS Schadenverhütung GmbH geschlossen und ist Grundlage

Mehr

1.1. Aufschriften auf der Außenseite von ME-Geräten oder ME-Geräte-Teilen

1.1. Aufschriften auf der Außenseite von ME-Geräten oder ME-Geräte-Teilen 1. Bezeichnung, Aufschriften und Begleitpapiere 1.1. Aufschriften auf der Außenseite von ME-Geräten oder ME-Geräte-Teilen 1.1.1. Aufschriften auf der Außenseite von ME-Geräten oder ME-Geräte-Teilen, die

Mehr

Die Lernumgebung des Projekts Informationskompetenz

Die Lernumgebung des Projekts Informationskompetenz Beitrag für Bibliothek aktuell Die Lernumgebung des Projekts Informationskompetenz Von Sandra Merten Im Rahmen des Projekts Informationskompetenz wurde ein Musterkurs entwickelt, der den Lehrenden als

Mehr

Freie Lüftung - Möglichkeiten, Grenzen, rechtliche Aspekte

Freie Lüftung - Möglichkeiten, Grenzen, rechtliche Aspekte Freie Lüftung - Möglichkeiten, Grenzen, rechtliche Aspekte Thomas von der Heyden Bad Kissingen, 17. April 2012 Gliederung Arbeitsstättenrecht Normen VDI-Richtlinien Zusammenfassung Seite 2 ASR A 3.6 Lüftung

Mehr

impact ordering Info Produktkonfigurator

impact ordering Info Produktkonfigurator impact ordering Info Copyright Copyright 2013 veenion GmbH Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil der Dokumentation darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung der veenion GmbH reproduziert, verändert

Mehr

SEPA Lastschriften. Ergänzung zur Dokumentation vom 27.01.2014. Workshop Software GmbH Siemensstr. 21 47533 Kleve 02821 / 731 20 02821 / 731 299

SEPA Lastschriften. Ergänzung zur Dokumentation vom 27.01.2014. Workshop Software GmbH Siemensstr. 21 47533 Kleve 02821 / 731 20 02821 / 731 299 SEPA Lastschriften Ergänzung zur Dokumentation vom 27.01.2014 Workshop Software GmbH Siemensstr. 21 47533 Kleve 02821 / 731 20 02821 / 731 299 www.workshop-software.de Verfasser: SK info@workshop-software.de

Mehr

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom 13.1.2010

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom 13.1.2010 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 13.1.2010 K(2010)19 endgültig EMPFEHLUNG R KOMMISSION vom 13.1.2010 für den sicheren elektronischem Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zur Überprüfung der Einzigkeit

Mehr

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN

Mehr

Seerosenufer Park Friedrichstadt

Seerosenufer Park Friedrichstadt Seerosenufer Park Friedrichstadt Wohnen Wellness Natur Kurpark Friedrichstadt.. Treene Lageplan N Zentralgebäude Spielplatz Technik/Heizung Kurpark Da Friedrichstadt eine historische, alte Stadt ist, haben

Mehr

Zuständigkeiten bei Problemen mit der Kanalhausanschlussleitung!

Zuständigkeiten bei Problemen mit der Kanalhausanschlussleitung! Zuständigkeiten bei Problemen mit der Kanalhausanschlussleitung! Für jedes Grundstück bestehen das Recht und die Pflicht auf einen Anschlusskanal im Mischsystem bzw. zwei Anschlüsse im Trennsystem (Schmutzwasser

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU Änderungen und Anforderungen. EU-Beratungsstelle der TÜV Rheinland Consulting

Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU Änderungen und Anforderungen. EU-Beratungsstelle der TÜV Rheinland Consulting Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU Änderungen und Anforderungen Stefan Rost, 24.11.2015, Leipzig 1 EU-Beratungsstelle der TÜV Rheinland Consulting TÜV Rheinland Consulting GmbH EU-Beratungsstelle Tillystrasse

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) 05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)

Mehr

WS 2011 / 2012 Spezielles Arzneimittelrecht Industrielle Arzneimittelherstellung versus Individualherstellung Teil II 2. November 2011 in Mainz

WS 2011 / 2012 Spezielles Arzneimittelrecht Industrielle Arzneimittelherstellung versus Individualherstellung Teil II 2. November 2011 in Mainz WS 2011 / 2012 Spezielles Arzneimittelrecht Industrielle Arzneimittelherstellung versus Individualherstellung Teil II in Mainz Folie 1 2 Begriffsbestimmungen 3. ist der EG-GMP Leitfaden (BAnz. S. 6887)

Mehr

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen Seite 1 4.5.1 4.5.1 s Ausstellung und Verwendung von n Die Anlässe zur Ausstellung von n werden in 16 geregelt. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Dabei gilt er als

Mehr

Hinweise und Anregungen zur Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen in ArCon + 2004 und höher

Hinweise und Anregungen zur Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen in ArCon + 2004 und höher Hinweise und Anregungen zur Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen in ArCon + 2004 und höher 1. Anforderungen an Flucht- und Rettungspläne Die Anforderungen an Flucht- und Rettungspläne sind in der

Mehr

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Mehr

6/3 Verfahren zur nachträglichen

6/3 Verfahren zur nachträglichen Verfahren zur nachträglichen Feuchtigkeitsreduzierung im Mauerwerk 6/3 Seite 1 6/3 Verfahren zur nachträglichen Feuchtigkeitsreduzierung im Mauerwerk Das Ziel jeder Maßnahme zur nachträglichen Abdichtung

Mehr

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 TIWAG-Netz AG Bert-Köllensperger-Straße 7 6065 Thaur FN 216507v Seite 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Einfache und effiziente Zusammenarbeit in der Cloud. EASY-PM Office Add-Ins Handbuch

Einfache und effiziente Zusammenarbeit in der Cloud. EASY-PM Office Add-Ins Handbuch Einfache und effiziente Zusammenarbeit in der Cloud EASY-PM Office Add-Ins Handbuch Inhaltsverzeichnis 1. Einführung... 3 2. Ribbonmenü... 4 3. Dokument... 5 3.1 Öffnen... 5 3.2 Speichern... 6 3.3 Speichern

Mehr

Content Management System mit INTREXX 2002.

Content Management System mit INTREXX 2002. Content Management System mit INTREXX 2002. Welche Vorteile hat ein CM-System mit INTREXX? Sie haben bereits INTREXX im Einsatz? Dann liegt es auf der Hand, dass Sie ein CM-System zur Pflege Ihrer Webseite,

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Nachhaltige Beschaffung

Nachhaltige Beschaffung Frank Rumpp Tel. 02843 171 408 Frank.Rumpp@Rheinberg.de Umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung Abs. 1 neuer Leitsatz ÖAG sind verpflichtet, bei der Vergabe von Aufträgen - Kriterien des Umweltschutzes

Mehr

Haben Sie über elektronisches Schließfachmanagement nachgedacht? Ein Schließfach ist ohne ein solides Schloss nicht komplett.

Haben Sie über elektronisches Schließfachmanagement nachgedacht? Ein Schließfach ist ohne ein solides Schloss nicht komplett. Haben Sie über elektronisches Schließfachmanagement nachgedacht? Ein Schließfach ist ohne ein solides Schloss nicht komplett. Ein benutzerfreundliches Schloss, das den Benutzern das Gefühl vermittelt,

Mehr