Quelle: PI Mitterfellner GmbH. Berücksichtigung von öffentlichen Interessen bei der Planung von Klein(st)wasserkraftwerken
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- Gerda Grosser
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1 Quelle: PI Mitterfellner GmbH Berücksichtigung von öffentlichen Interessen bei der Planung von Klein(st)wasserkraftwerken Waidhofen an der Ybbs 13. Oktober 2016
2 Agenda Begriffsdefinitionen Öffentliche Interessen Prüfung der öffentlichen Interessen Projektunterscheidung Kleinwasserkraft im öffentlichen Interesse Beispiele für öffentliches Interesse Zusammenfassung
3 Begriffsdefinitionen Öffentliche Interessen Gemeinwohl vs. Individualinteressen Wasserrechtsgesetz Naturschutzgesetz tlw. nicht genau definiert Planung Planung ist der Prozess des Festlegens von Zielen und des Formulierens von Methoden, Strategien und Vorgehensweisen, um diese zu erreichen. Kleinwasserkraft Wasserkraft mit Engpassleistung < 10 [MW]
4 Öffentliche Interessen Grundsätze für die Bewilligung hinsichtlich öffentlicher Interessen und fremder Rechte 12 WRG Das Maß und die Art der zu bewilligenden Wasserbenutzung ist derart zu bestimmen, dass das öffentliche Interesse ( 105) nicht beeinträchtigt und bestehende Rechte nicht verletzt werden. Grundsätzliche Zielsetzung des Wasserrechts ist der Schutz öffentlicher Interessen und fremder Rechte.
5 Prüfung öffentlicher Interessen (1) Öffentliche Interessen 105 WRG (1) Im öffentlichen Interesse kann ein Antrag auf Bewilligung eines Vorhabens insbesondere dann als unzulässig angesehen werden oder nur unter entsprechenden Auflagen und Nebenbestimmungen bewilligt werden, wenn: keine Beeinträchtigung der Landesverteidigung keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit keine gesundheitsschädlichen Folgen keine erhebliche Beeinträchtigung des Ablaufes der Hochwässer kein Widerspruch zu geplanten Regulierungen von Gewässern
6 Prüfung öffentlicher Interessen (2) kein schädlicher Einfluss auf den Lauf, die Höhe, das Gefälle oder die Ufer der natürlichen Gewässer keine Beeinträchtigung der Beschaffenheit des Wassers keine wesentliche Behinderung des Gemeingebrauchs, keine Gefährdung der notwendigen Wasserversorgung, der Landeskultur keine Verschwendung des Wassers möglichst vollständige wirtschaftliche Ausnutzung der in Anspruch genommenen Wasserkraft das Vorhaben darf den Interessen der wasserwirtschaftlichen Planung an der Sicherung der Trink- und Nutzwasserversorgung nicht widersprechen keine wesentliche Beeinträchtigung des ökologischen Zustandes der Gewässer keine wesentliche Beeinträchtigung der sich aus anderen gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften resultierenden Zielsetzungen
7 Prüfung öffentlicher Interessen (3) Dauer der Bewilligung; Zweck der Wasserbenutzung 21 WRG Der Zweck der Wasserbenutzung darf den öffentlichen Interessen nicht entgegenstehen.
8 Prüfung öffentlicher Interessen (4) Vorläufige Überprüfung 104 WRG Die Behörde hat dahingehend zu prüfen: Auswirkungen auf öffentliche Interessen ( 105) Stand der Technik Maßnahmen zum Schutz der Gewässer, des Bodens und des Tier- und Pflanzenbestandes Vorteile des Vorhabens im allgemeinen Interesse Widerspruch zu Rahmenplan Schutz- und Schongebiet Sanierungsprogramm NGP Hochwasserrisikomanagementplan Regionalprogramm zwischenstaatliche Vereinbarungen sonstige wasserwirtschaftliche Planungen
9 Prüfung öffentlicher Interessen (5) Vorhaben mit Auswirkungen auf den Gewässerzustand 104a WRG Vorhaben, bei denen durch Änderungen der hydromorphologischen Eigenschaften eines OWK mit dem Nichterreichen eines guten ökologischen Zustandes oder gegebenenfalls eines guten ökologischen Potentials oder mit einer Verschlechterung des Zustandes eines OWK oder GWK zu rechnen ist können nur bewilligt werden wenn: alle praktikablen Vorkehrungen getroffen wurden, um die negativen Auswirkungen auf den Zustand des OWK zu mindern die Gründe für die Änderungen von übergeordnetem öffentlichem Interesse die nutzbringenden Ziele aus Gründen der technischen Durchführbarkeit oder auf Grund unverhältnismäßiger Kosten nicht durch andere Mittel, die eine wesentlich bessere Umweltoption darstellen, erreicht werden können.
10 Unterscheidung (A) Projekt mit keiner Verschlechterung des ökologischen Zustandes des Wasserkörpers Eine wasserrechtliche Bewilligung ist zu erteilen, wenn den öffentlichen Interessen ( 105) nicht widersprochen wird. Ein öffentliches Interesse, welches für die Errichtung der Anlage spricht muss nicht nachgewiesen werden!!!! (B) Projekt mit Verschlechterung des ökologischen Zustandes des Wasserkörpers Wenn Verschlechterung, dann Abwägung der Interessen nach 104a Nur bei einer Verschlechterung des ökologischen Zustandes hat die Behörde eine Abwägung durchzuführen. Wesentlich: übergeordnetes öffentliches Interesse!!!!
11 Kleinwasserkraft im öff. Interesse Europäische Union Österreich Bundesländer Klimakonferenz in Paris Versorgungssicherheit ( 105 WRG) Förderungen (Ökostromgesetz) Verpflichtung der Republik Österreich Energiestrategie Steiermark 2025 Energiemasterplan Kärnten etc.
12 Ermessensentscheidung Die verpflichtende Interessensabwägung durch die Behörde ist eine Ermessensentscheidung. Zur Beurteilung der Frage inwieweit die Erzeugung von erneuerbarer Energie durch ein Kleinwasserkraftwerk im öffentlichen Interesse gelegen ist siehe Urteil des EuGH vom in der Rechtssache C-346/14 zu einem Kleinwasserkraft in der Steiermark mit einer Ausbauleistung von ca. 5 [MW] und Beanspruchung einer Gewässerstrecke von ca. 12,5 [km]. In diesem Urteil hat der EuGH eindeutig und klar ausgesprochen, dass auch die Erzeugung erneuerbarer Energie durch ein Kleinwasserkraftwerk im übergeordneten öffentlichen Interesse gelegen ist.
13 Beispiele für öffentliches Interesse Dezentrale Energieversorgung Netzstabilität Schwarzstartfähigkeit Versorgung von Schutzhütten Inselbetrieb etc. Das überwiegende öffentliche Interesse muss durch ein Gutachten belegt werden.
14 Dezentrale Energieversorgung Quelle: European Commission In der Vergangenheit waren Energieversorgungsnetze rein zentral strukturiert. Der Trend entwickelt sich immer mehr in Richtung dezentrale Erzeugungsanlagen "intelligentes Stromnetz" (Smart Grid).
15 Schwarzstartfähigkeit Quelle: Verbund Die Schwarzstartfähigkeit eines österreichischen Pumpspeicherkraftwerkes nach einem Blackout ist nur durch den möglichen Inselbetrieb eines Kleinwasserkraftwerkes gegeben
16 Schutzhütten Inselbetrieb Quelle: Alpenverein Die Sicherstellung einer intakten Stromversorgung von Schutzhütten auch durch Klein(st)wasserkraftwerke im Inselbetrieb wird durch die verstärkte touristische Nutzung des Alpenraumes immer wichtiger.
17 Zusammenfassung Vorhaben darf öffentlichem Interesse nicht widersprechen Verpflichtung der Behörde zur Erteilung der Bewilligung, wenn fremde Rechte und öffentlichen Interessen nicht widersprochen wird Ausnahme bei Verschlechterung des ökologischen Zustandes Abwägung mit überwiegendem öffentlichen Interesse am Vorhaben Ermessensentscheidung der Behörde Überwiegendes öffentliches Interesse muss durch Gutachten belegt sein Abwägung muss nachvollziehbar und schlüssig sein Kleinwasserkraft überwiegendes öffentliches Interesse EuGH 2016 Öffentliches Interesse an Kleinstanlagen (Schutzhütten Almhütten Stärkung der Alm- und Milchwirtschaft etc.)
18 Kontakt Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit PI Mitterfellner GmbH Hummelstraße 5 A-8811 Scheifling T: +43(0) F: +43(0) E: office@planing.at W: f: facebookpimitterfellnergmbh KWKW.opt Software zur Optimierung der Energieeffizienz von Kleinwasserkraftwerken ipi App zur Berechnung von Erlösen Reibungsverlusten Rohrleitungsdurchmesser Jahresarbeitsvermögen
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