GESAMTARBEITSVERTRAG DES AUSBAUGEWERBES DER WESTSCHWEIZ

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1 1 GESAMTARBEITSVERTRAG DES AUSBAUGEWERBES DER WESTSCHWEIZ Anhang II LÖHNE AB 1. FEBRUAR Artikel 1 Ab 1. Februar 2008 ersetzt das vorliegende Abkommen den Anhang II des Gesamtarbeitsvertrags des Ausbaugewerbes der Westschweiz (GAV-AW) von 21. Januar Artikel 2 Im Ausgleich der Teuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise (LIK auf der Basis : May 2000 = 100%) ab Ende August 2006 (105.8) bis am Index von Ende November 2007 (107.8) werden die kantonale verträgliche Löhne der A- um Fr 0.50 pro Stunde oder um Fr pro Monat erhöht. Artikel 3 Die Reallöhne werden wie folglich erhöht : A- Löhne : Fr oder Fr pro Monat; B- Löhne : Fr oder Fr pro Monat; C- Löhne : Fr oder Fr pro Monat; C- Löhne für jährige Arbeitnehmer: Fr oder Fr pro Monat; C- Löhne für Arbeitnehmer unter 20 Jahrealt : Fr oder Fr pro Monat; WM- Löhne : Fr oder Fr pro Monat. Die individuellen Gehalterhöhungen, die für 2008 schon eingeräumt geworden sind, können von vorgennante Beträge abgeleitet werden. Arikel 4 Der mehrberufliche Lohn der Westschweiz wird um Fr pro Stunde erhöht. Die Harmonisierungsbestimmungen vom GAV-AW finden anwendung.

2 2 Artikel 5 Nachfolgend liegen die Rechentabellen der minimalen verträglichen Löhne, die gemäss art. 2 und 4 gerechnet werden : FR minima Gipser, Maler und andere Berufe Qual. Arbeitnehmer A ' ' Qual. Arbeitnehmer WM- 10% % 4' % 4' ' ' FR minima Schreiner, Möbelschreiner, Zimmermann, Parkett-und Bodenleger Qual. Arbeitnehmer A Qual. Arbeitnehmer WM- 10% % % ' '

3 3 GE minima Ausbaugewerbe Berufe Qual. Arbeitnehmer A ' Qual. Arbeitnehmer WM- 10% % % 4' ' ' GE minima Näharbeiten=-10% des durschnitten Lohnes Qual. Arbeitnehmer A- 4' ' Qual. Arbeitnehmer WM- 10% % % ' ' GE minima Plattenleger Qual. Arbeitnehmer A- 5' ' ' Qual. Arbeitnehmer WM- 10% 5' % 4' Minimal Lohn gleich wie B- der ausbaugewerben Berufe -15% 4' ' '

4 4 Schreiner, Möbelschreiner, Zimmermann und andere Berufe JU-JB minima Qual. Arbeitnehmer A ' ' Qual. Arbeitnehmer WM- 10% %

5 5 NE minima Gipser Qual. Arbeitnehmer A- 4' ' ' Qual. Arbeitnehmer WM- 10% 5' ' % 4' ' ' NE minima Maler Qual. Arbeitnehmer A Qual. Arbeitnehmer WM- 10% % 4' ' ' NE minima Schreiner, Möbelschreiner, Zimmermann, Parketverleger und technischer Glaser Qual. Arbeitnehmer A- 4' ' ' Qual. Arbeitnehmer WM- 10% 5' ' % 4' ' '

6 6 VS minima Gipser, Gipser-Maler, Maler und andere Berufe Qual. Arbeitnehmer A- 5' ' ' Qual. Arbeitnehmer WM- 10% 5' ' % 4' ' ' VS minima Schreiner, Möbelschreiner, Zimmermann Qual. Arbeitnehmer A ' ' Qual. Arbeitnehmer WM- 10% 5' ' % 4' ' '

7 7 VD minima Ausbaugewerbe Berufe Qual. Arbeitnehmer A Qual. Arbeitnehmer WM- 10% % 4' ' Artikel 6

8 8 Artikel 7 Für 1. Januar 2009 wird einen automatischen Teuerungausgleich unter folgende Bedingungen abgesprochen : Startindex: (Basis : May 2000 = 100) ; Rechnungsindex : LIK am Ende August 2008 (Basis : May 2000 = 100) ; automatischer Teuerungsausgleich sofern das LIK kleiner oder gleich (Basis : May 2000 = 100), was entspricht eine maximale erhöhung von 2.00%; Keine weitere Absprache wird stattfinden; Die festgesetzten Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrags in Bezug auf der Harmonisierung der Löhne und auf der Einführung einem westschweizerischem Lohn sind Anwendbar. Artikel 8 Das vorliegende Abkommen tritt am 1. Februar in Kraft. Es gilt bis am 31. Dezember 2009 und kann unter gleichen Bedingungen und im selben Frist aufgekündigt werden als der Gesamtarbeitsvertrag des Ausbaugewerbes der Westschweiz. Tolochenaz, den 22. Januar 2008

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