Abfertigung NEU. Jänner 2009 Service-Info. Eine Initiative von Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer

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1 Abfertigung NEU Jänner 2009 Service-Info Eine Initiative von Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer 22

2 Haftungsausschluss: Die in dieser Broschüre bzw. diesem Handbuch enthaltenen Informationen werden von der ÖVP Oberösterreich ( OÖVP ) unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die angebotenen Informationen werden von der OÖVP mit größtmöglicher Sorgfalt erarbeitet; für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann die OÖVP jedoch keine Gewähr übernehmen und weist darauf hin, dass diese Informationen nicht die individuelle qualifizierte Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater ersetzen können. Jegliche Haftung für Schäden, die aus der Nutzung dieser Informationen entstehen, wird ausgeschlossen. Seite 2

3 Abfertigung NEU I Nr. 22 Abfertigung Neu heißt Abfertigung für alle Dr. Josef Pühringer Landeshauptmann Bis zum haben nur wenige jemals Abfertigung bezogen. Dank der Neuregelung ist dies nun anders. Der Abfertigungsanspruch ist nicht mehr von Beschäftigungsdauer oder Kündigungsart abhängig. Entwickelt wurde die Idee von ÖAAB Landesobmann und Landeshauptmann-Stv. Franz Hiesl gemeinsam mit der OÖ. Wirtschaft. Als ÖVP Oberösterreich sind wir daher besonders stolz auf diesen Meilenstein in der Sozialpolitik. Oberösterreich ist ein Land der Arbeit und das bedeutet für uns, gleiche Chancen für alle Arbeitnehmer zu schaffen. Mit dieser Service-Broschüre wollen wir über die neue Regelung informieren. Die Bundesregierung hat die Abfertigungsreform mit 1. Juli 2003 gesetzlich verankert. Zuvor wurde sie von der SPÖ immer wieder blockiert. Der eigentliche Start erfolgte mit 1. Jänner Franz Hiesl Landeshauptmann-Stv. Mit dieser Broschüre wollen wir Sie über die wichtigsten Eckpunkte des Modells informieren und Ihnen vorstellen, was die Abfertigung Neu für Sie konkret bedeutet. Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter des ÖAAB Oberösterreich, Tel. 0732/ und der Serviceabteilung der Oberösterreichischen Volkspartei, Tel. 0732/ gerne zur Verfügung. Dr. Josef Pühringer Landeshauptmann LAbg. Mag. Michael Strugl Landesgeschäftsführer Franz Hiesl Landeshauptmann-Stv. LAbg. Mag. Michael Strugl Landesgeschäftsführer Seite 3

4 Seite 4 Abfertigung NEU I Nr. 22

5 1. Warum wurde eine Neuregelung der Abfertigung notwendig? Weil nach dem alten System fast 90 Prozent aller Arbeitnehmer keine Abfertigung mehr erhielten! es bestehen keine Abfertigungsansprüche vor dem vierten Dienstjahr und bei Selbstkündigung Denn: 1,7 Mio. Jobs werden in Österreich pro Jahr getauscht die durchschnittliche Beschäftigungsdauer beträgt nur mehr 1,8 Jahre Daher: Abfertigung ALT war Kündigungsgrund und Karrierehemmnis. 2. Das neue Mitarbeiter-Vorsorge-Gesetz startet ab Für alle neuen Arbeitsverhältnisse gilt neues Abfertigungsrecht Alle Arbeitnehmer, die ab einen neuen Job begonnen haben, werden automatisch von der neuen Regelung erfasst. Bestehende Arbeitsverhältnisse bleiben unberührt Ein Übertritt vom alten ins neue Recht ist möglich, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich einigen. Je nach Vereinbarung werden die alten Ansprüche eingefroren oder ins neue System übertragen. Abfertigungen werden von Betrieben ausgelagert Ab zahlen die Arbeitgeber monatlich pro (neuem) Beschäftigten 1,53 Prozent des Bruttolohnes (einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgelder) an die Krankenkassen, die diese Beiträge kontrollieren und an die Mitarbeitervorsorgekassen (MVK) leiten. Sofortiger Abfertigungsanspruch Die Beitragszahlung der Betriebe erfolgt nach dem ersten Arbeitsmonat bis zum Ende eines Arbeitsverhältnisses. Seite 5

6 Alle haben Anspruch Da Abfertigungsansprüche nicht mehr von der Beschäftigungsdauer und Kündigungsart abhängen, erhalten erstmals Lehrlinge, Saisonkräfte und Vertragsbedienstete des öffentlichen Dienstes Abfertigungen. Kinder- und Pflegezeiten werden abfertigungswirksam Für die gesamte Dauer des Kinderbetreuungsgeld- Bezuges, der Familienhospiz und Bildungskarenz gibt es Abfertigungsbeiträge aus dem Familienlastenausgleichsfonds (FLAF). Die Betriebe hingegen übernehmen für Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes, sowie des Wochengeldund Krankengeldbezuges die Beitragszahlungen. Kein Verlust bei Selbstkündigung oder Tod Abfertigungsansprüche gehen bei Selbstkündigung oder fristloser Entlassung nicht mehr verloren. In diesen Fällen erfolgt jedoch keine Auszahlung. Die Ansprüche bleiben in der Kasse und werden zum nächsten Arbeitgeber mitgenommen. Bei vorzeitigem Ableben erhalten die Erben künftig die volle und nicht wie bisher die halbe Abfer tigung. Auswahl der MV-Kassen Betriebsrat und Arbeitgeber wählen mit einer (erzwingbaren) Betriebsvereinbarung die Mitarbeiter- Vorsorgekassen aus. In Betrieben ohne Betriebsrat haben die Arbeitnehmer Einspruchsrecht gegen den Vorschlag des Arbeitgebers. Erfolgt keine Einigung, dürfen die Arbeitnehmer eine kollektivvertragsfähige Interessensvertretung zu Rate ziehen. Beiträge werden sicher veranlagt! Die Gelder werden von den Mitarbeitervorsorgekassen wie bei Pensionsfonds veranlagt. Strenge Auflagen gewähren 100 Prozent Kapitalgarantie. Sparen oder Barbezug Bei Kündigung (auch im Fall einer einvernehmlichen Auflösung) entscheidet der Arbeitnehmer selbst, ob er die Ansprüche bar bezieht oder in der MV-Kasse belässt. Um Kleinstabfertigungen zu vermeiden, werden Ab fertigungen erst nach drei Jahren ausbezahlt. Steuerfreie Zusatzpension Die Veranlagungserträge unterliegen nicht der KESt. Ausbezahlte Abfertigungen werden mit sechs Prozent besteuert. Die Abfertigung kann auch in eine steuerfreie Zusatzpension umgewandelt werden. Seite 6

7 3. Vorteile der Abfertigung NEU Alle haben Anspruch Künftig fällt kein Arbeitnehmer mehr durch das Netz, da Abfertigungen nicht mehr von der Beschäftigungsdauer oder Art der Beendigung abhängig sind. Daher bekommen erstmals auch Saisonkräfte, Lehrlinge, Vertragsbedienstete und freiwillige Jobwechsler eine Abfertigung. Beitragszahlungen gibt es sogar für Arbeitsverhältnisse, die wegen Mutterschaft oder Bundesheer/Zivildienst unterbrochen wurden. Kein Verlust bei Selbstkündigung Wer selbst kündigt, verliert seine Abfertigungsansprüche nicht mehr, sondern nimmt das in der Abfertigungskasse angesparte Kapital zum nächsten Arbeitgeber mit. Mehr Mobilität und Flexibilität wird gefördert Der Abfertigungsanspruch ist bei einem Jobwechsel kein Hemmschuh mehr, weil die Ansprüche auch bei Selbstkündigung nicht verloren gehen. Daher werden die Karrierepläne der Arbeitnehmer erleichtert. Früherer Anspruchsbeginn Nach dem alten System entstand ein Abfertigungsanspruch erst nach 3 Jahren durchgehender Beschäftigung jetzt bereits ab Beginn eines regulären Arbeitsverhältnisses (d. h. nach einem Monat Probezeit). Höhere Abfertigungen Die Arbeitgeber zahlen nun monatlich 1,53 Prozent der Bruttolohnsumme in eine Abfertigungskasse. Die Beitragszahlungen erfolgen während des gesamten Erwerbslebens bis zur Pensionierung. Bisher konnte man bei einem Arbeitgeber nach 25 Jahren durchgehender Beschäftigungszeit maximal 12 Monatsentgelte an Abfertigung bekommen. Nun sind bei langer Einzahlungsdauer (z. Bsp. bei 40 Arbeitsjahren) auch höhere Erträge möglich. Mehr Geld für frühe Berufseinsteiger Jene, die weniger gut verdienen, steigen meist früher ins Berufsleben ein und profitieren daher durch die Abfertigung Neu besonders. Denn ihr Kapital arbeitet in der Abfertigungskasse länger und vermehrt sich daher auch stärker. Vorteile für Frauen Frauen waren im alten Abfertigungssystem wegen Kinderbetreuungszeiten oder familiärer Seite 7

8 Berufsunterbrechung bzw. vielen Gelegenheitsjobs besonders benachteiligt. Nun ist es egal, wie oft man den Arbeitsplatz wechselt, oder ob man teilzeit- oder ganztagsbeschäftigt ist. Auch für karenzierte Berufstätige gibt es im Fall der Mutterschafts- bzw Vaterschaftskarenz und bei Militär- und Zivildienst sogar Beitragszahlungen. Kontinuierliches Ansteigen statt unlogischer Sprünge Abfertigung Neu sorgt für ein kontinuierliches Ansteigen des Abfertigungsanspruches und ersetzt die unzeitgemäße Regelung mit ihren willkürlichen unlogischen Sprüngen. Außerdem entstehen keine Ungerechtigkeiten, wenn sich die Höhe der Abfertigung nach den laufenden Einzahlungen richtet und nicht wie vorher nach dem letzten Monatsbezug. (Extreme Benachteiligung für jene, die z. B. 20 Jahre Vollzeit- und zuletzt als Teilzeitkraft gearbeitet haben). Volle Abfertigung im Todesfall Bei Tod eines Arbeitnehmers erfolgt die Auszahlung der vollen Abfertigung an die Erben. Nach altem System verfiel die Hälfte der Ansprüche. Bei guter Versorgungslage der Hinterbliebenen ging der Anspruch auf Abfertigung ALT gänzlich verloren. Wahl auf attraktive Zusatzpension Wer sich am Ende seines Erwerbslebens die Abfertigung nicht bar ausbezahlen lassen möchte, hat die Möglichkeit seine Abfertigung in eine monatliche Zusatzpension umzuwandeln (siehe Beispiele). Diese ist zur Gänze steuerfrei! Abfertigungszahlen sind für Betriebe nicht mehr existenzbedrohend Betriebe leisten planbare, monatliche Beiträge, statt hoher Einmalzahlungen. Wenn bei Kleinbetrieben mehrere Personen gleichzeitig in Pension gingen, war dies oft existenzbedrohend. Das Kündigungsmotiv Abfertigung entfällt. Die alte Abfertigungsregelung war oft ein Kündigungsgrund. 60 % der Dienstnehmer wurden vor Entstehen eines Abfertigungsanspruches gekündigt. Diese Kündigungen werden durch die Abfertigung Neu vermieden. Seite 8

9 4. Fragen aus der Praxis Allgemeines zur Abfertigung Neu Für wen gilt Abfertigung Neu? Die Abfertigung Neu gilt für alle Dienstverhältnisse auch für Vertragsbedienstete im öffentlichen Dienst die nach dem abgeschlossen wurden. Sie gilt für neue Dienstverhältnisse, der Übertritt vom alten ins neue System muss zwischen Dienstgeber und Arbeitnehmer verhandelt werden. Wer zahlt die Abfertigung Neu? Den Beitrag zur Abfertigung Neu zahlen die Arbeitgeber. Monatlich überweisen sie 1,53 % der Bruttolohnsumme (einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld) über die Krankenkassen in die persönlichen Mitarbeitervorsorgekassen der Arbeitnehmer. Wie hoch ist die Abfertigung Neu besteuert? 6% zu jedem Zeitpunkt der Auszahlung. Als Zusatzpension ist die Abfertigung Neu gänzlich steuerbefreit. Wann wird die Abfertigung Neu einbezahlt? Über das ganze Arbeitsleben hin, ausgenommen sind Zeiten der Arbeitslosigkeit und das erste Arbeitsmonat beim je weiligen Dienstbeginn. Wie komme ich zur Abfertigung Neu? Durch Abschluss eines Dienstverhältnisses nach dem oder durch freiwilligen und einvernehmlichen Umstieg zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer. Gilt das System der Abfertigung Neu auch für den öffentlichen Dienst? Für alle neuen Vertragsbediensteten wird die Abfertigung Neu gelten. Gibt es besondere Regelungen für Frauen in der Abfertigung Neu? Für Frauen (und für erziehende Väter) werden während der Kindererziehung oder während der 6-monatigen Familienhospiz- Karenz Beiträge aus dem FLAF einbezahlt. Sie erhalten die Abfertigung Neu bei Pensionsantritt. Gilt die Abfertigung Neu auch für Lehrlinge? Ja. Sie profitieren besonders von der langfristigen Veranlagung und erreichen höhere Abfertigungen als bisher. Es ist sinnvoll, möglichst von Anfang an einen Kapitalstock aufzubauen, um die Zinsgewinne zu nutzen. Was geschieht bei Kapitalmarkteinbrüchen? Geht die Abfertigung Neu verloren? Das Abfertigungskapital des jeweiligen Arbeitnehmers in der MVK ist gesetzlich gesichert. Seite 9

10 Gilt die Abfertigung Neu wirklich für alle Arbeitnehmer? Ja, nahezu alle unselbständigen Erwerbstätigen sind durch die Abfertigung Neu umfasst. Beamte haben ihre eigene Vorsorgeart. Auch jene Gruppen, die bisher von Abfertigung ausgeschlossen waren, kommen jetzt ins System: Saisoniers, Mütter, Lehrlinge, Hospizkarenzbezieher, Präsenzdiener, Zivildiener, Menschen in Sozialplänen, Krankengeldbezieher, Bildungskarenzierte und neue Vertragsbedienstete. Fragen zur Pension Ist der Anspruch aus der Abfertigung Neu vererbbar? Ja. Entgegen dem komplizierten Altrecht mit Versorgungsgrenzen bei den Hinterbliebenen, wo oft die Ansprüche verloren gingen, wird die Abfertigung Neu bei Tod eines Arbeitnehmers voll an die gesetzlichen Erben, zu deren Erhaltung der Erblasser gesetzlich verpflichtet ist ausbezahlt. Werden im Zuge der Abfertigung Neu die gesetzlichen Pensionen gekürzt? Die Abfertigung Neu hat mit dem gesetzlichen Pensionssystem nichts zu tun. Während die Abfertigung Neu ein Kapitaldeckungsverfahren darstellt, in dem jeder seine zukünftige Pension anspart, zahlen bei der gesetzlichen Pension die Aktiven die momentanen Pensionen. Änderungen ergeben sich hier aus Bevölkerungs-, Wirtschafts-, und Arbeitsmarktdaten. Arbeitnehmer, die bisher auf Grund einer Betriebspension oder betrieblichen Abfertigungsregelung mehr bekamen, hatten - sofern die Pension keine Ausgleichszulage enthält - auch keine Kürzung der gesetzlichen Pension zu befürchten. Kann ich selbst die Abfertigungskasse aussuchen? Die Abfertigungskasse sollte für alle Arbeitnehmer eines Betriebes gleich sein. Die Mitsprache der Arbeitnehmer bei der Abfertigung Neu ist unter anderem durch das Gesetz gesichert. Ist ein bestehender Pensionskassenvertrag mit der Abfertigung Neu kombinierbar? Ja. Bestehende und künftige Abschlüsse mit Pensionskassen sind mit der Abfertigung Neu kombinierbar. Seite 10

11 5. Wie sehen die Umstiegsmöglichkeiten aus? Für bestehende Arbeitsverhältnisse gibt es zwei Übertrittsmöglichkeiten Vorraussetzung ist, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils einigen. 1. Einfrieren alter Ansprüche Die bisher erworbenen Abfertigungsansprüche bleiben bestehen und werden bei einem Wechsel ins neue System vorübergehend eingefroren. Bei Auflösung des Dienstverhältnisses werden künftig die alten und neuen Ansprüche ausbezahlt. Vorsicht! Niemand sollte kündigen, nur um in die neue Regelung zu fallen denn wer kündigt, verliert auch in Zukunft seine alten Ansprüche alt bleibt alt geregelt!!!! Beispiel Wer mit Stichtag ins neue System wechselt und z. B. 10 Dienstjahre hat, kann - immer vorausgesetzt, der Arbeitnehmer stimmt zu - 4 Monatsentgelte (Lohn anteilig Urlaubsund Weihnachtsgeld) alten Abfertigungsanspruch einfrieren, wobei der letzte Monatsbezug, in dem das Dienstverhältnis gelöst wird, als Bemessungsgrundlage herangezogen wird. D. h. diese Altansprüche steigen mit den künftigen Lohnerhöhungen mit. Für alle weiteren Dienstjahre nach dem Jahr 2003 zahlt der Arbeitgeber monatlich 1,53 % des Bruttolohnes in die persönliche MV-Kasse des Arbeitnehmers. Wird das Dienstverhältnis im Jahr 2020 durch den Arbeitgeber oder durch Pensionierung aufgelöst, erhält der Arbeitnehmer zu den Ersparnissen der MV-Kasse auch die eingefrorenen Altansprüche (auf Basis seines letzten Lohnentgeltes). Bei einer Selbstkündigung, müsste dieser Arbeitnehmer jedoch auf seine Altansprüche verzichten. 2. Übertragen alter Ansprüche Diese Lösung wäre für Arbeitnehmer am besten, weil die übertragenen Altansprüche im neuen Recht nicht mehr verloren gehen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich jedoch einigen, wie viel der alten Ansprüche übertragen werden. In den meisten Fällen werden es weniger als 100 % der Altansprüche sein. Die Regierung bietet den Betrieben dbzgl. aber steuerliche Anreize. Schon bisher konnten 50 % der zu bildenden Rückstellungen steuerfrei für die Abfertigungen angelegt werden. Nun können diese Gelder erneut bei Auszahlung bzw. Übertragung an die neuen Mitarbeitervorsorge-Kassen steuerfrei geltend gemacht werden verteilt auf 5 Jahre, so die Einschränkung. Seite 11

12 6. Fragen zum Umstieg Kann ich auch ohne neuen Dienstvertrag ins neue System umsteigen? Ja, eine solche Vereinbarung kann der einzelne Arbeitnehmer mit dem Dienstgeber freiwillig treffen. Wie kommen Arbeitnehmer in bestehenden Beschäftigungsverhältnissen zur Abfertigung Neu? Grundsätzlich gilt die Abfertigungsreform nur für neue Dienstverhältnisse, allerdings kann zwischen Dienstgeber und Arbeitnehmer auch ein Umstieg vereinbart werden entweder durch Einfrieren oder Übertragung der bisherigen Anwartschaften. Gegenseitiges Einverständnis ist jedoch Vorraussetzung. Was geschieht mit den bisher erworbenen Ansprüchen? Wo der Umstieg ins neue Modell mit Einfrieren vereinbart wurde, werden alle erworbenen Ansprüche bis zur Auflösung des Dienstverhältnisses eingefroren. Die Abfertigungsansprüche richten sich nach der Dauer eines Dienstverhältnisses und der daraus resultierenden Anwartschaft an Monatsgehältern. Wer bis zum Umstieg 3, 5, 10, 15, 20, oder 25 Dienstjahre aufweisen kann, friert nach dem alten Recht 2, 3, 4, 6, 9 oder 12 Monatsentgelte (Lohn anteilig Urlaubs- und Weihnachtsentgelt) Abfertigungsanspruch auf Basis des letzten Gehalts bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein. Die alten Ansprüche können auch (zum Teil) ins neue System als einmalige Kapitaleinzahlung auf das persönliche Abfertigungskonto eines Arbeitnehmers übertragen werden (Übertragungsvariante). Wann darf ich kündigen, damit ich die Abfertigung nicht mehr verliere? Vorsicht! Die Abfertigung Neu gilt nur für alle am dem neu geschlossenen Arbeitsverhältnisse. Wer danach einen neuen Job annimmt, kann seine Abfertigungsansprüche auch bei Selbstkündigung behalten. Für Arbeitsverhältnisse vor dem gilt auch weiterhin altes Abfertigungsrecht. Selbst beim Umstieg ins neue System werden beim Einfrieren die alten Ansprüche auch künftig nach altem Recht abgegolten. D. h, wer selbst kündigt, nur um in die neue Abfertigungsregelung zu fallen, verliert auch in Zukunft seine bisher im alten Recht erworbenen Ansprüche. Nur wem es gelingt, die alten Ansprüche (oder Teile davon) ins neues System zu übertragen, kann künftig selbst kündigen, ohne die übertragenen Altansprüche zu verlieren. Kann ein Arbeitgeber den Übertritt ins neue System verweigern? Ja, denn sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen dem Wechsel zustimmen. Seite 12

13 Wenn z. B. ein 40-jähriger Angestellter schon 25 Jahre in einer Firma arbeitet und bereits vollen Abfertigungsanspruch hat, wird ihm der Übertritt ins neue System wahrscheinlich verwehrt werden, da der Arbeitgeber dann noch zusätzliche Abfertigungsbeiträge leisten müsste. Kann ein Arbeitgeber den Umstieg in die Abfertigung Neu erzwingen? Nein, wenn der Arbeitnehmer nicht wechseln will, weil es für ihn Vorteile hat, im alten System zu sein, kann er auch gegen den Wunsch des Arbeitgebers im alten System bis zum nächsten Arbeitsplatzwechsel oder bis zur Pensionierung bleiben. Was geschieht mit vorhandenen Abfertigungsrück lagen? Bestehende Abfertigungsrücklagen können von den Betrieben steuerfrei in Eigenkapital umgewandelt werden. Die vorhandenen Kapitalrücklagen können damit auch zum Umstieg der Mitarbeiter genutzt werden. 7. Weitere Informationen und Kontaktdaten Österreich Telefon der Bundesregierung Tel: Täglich von Uhr ÖAAB OÖ OÖVP Serviceabteilung Tel: 0732/ Fax: 0732/ Obere Donaulände Linz service@ooevp.at Tel: 0732/ Fax: 0732/ Humboldtstraße Linz oberleitner@ooe-oeaab.at Links Seite 13

14 Ihre Ansprechpartner in den Bezirken OÖVP Bezirksparteisekretariate BRAUNAU Klaus Mühlbacher, Lederergasse Braunau, Tel: 07722/63371 EFERDING Christopher Doms, Starhembergstr Eferding, Tel: 07272/2603 FREISTADT Gerhard Mark, Hauptplatz Freistadt, Tel: 07942/72371 GMUNDEN Gabriel Grabner, Tagwerkerstraße Gmunden, Tel: 07612/77200 GRIESKIRCHEN Mag. Andreas Zahrhuber, Stadtplatz Grieskirchen, Tel: 07248/62462 KIRCHDORF Wolfgang Brandstätter, Kalvarienbergstr Kirchdorf, Tel: 07582/60777 LINZ-LAND Mag. Franz Ebner, Obere Donaulände Linz, Tel: 0732/ LINZ-STADT Markus Spannring, Obere Donaulände Linz, Tel: 0732/ PERG Bettina Bernhart, Herrenstraße Perg, Tel: 07262/52626 RIED Mag. Günther Lengauer, Bahnhofstraße 13/ Ried, Tel: 07752/82256 ROHRBACH Gertraud Scheiblberger, Stadtplatz Rohrbach, Tel: 07289/8145 SCHÄRDING Mag. Marianne Reininger, Linzer Straße Schärding, Tel: 07712/2478 STEYR-LAND Mag. Anita Haider, Klosterstraße Garsten, Tel: 07252/53164 STEYR-STADT Bgm. Helmut Templ, Promenade Steyr, Tel: 07252/53178 URFAHR-UMGEBUNG Johannes Kapl, Obere Donaulände Linz, Tel: 0732/775152(53) VÖCKLABRUCK Stefan Büchler, Stadtplatz Vöcklabruck, Tel: 07672/23555 WELS-LAND Johann Ziegelböck, Dr. Koss-Str Wels, Tel: 07242/47642 WELS-STADT Markus Wiesinger, Dr. Koss-Str Wels, Tel: 07242/46869 Seite 14

15 OÖVP Service Serviceabteilung Oberösterreichische Volkspartei Obere Donaulände Linz service@ooevp.at 0732 / Mitarbeiter: Florian Hippesroither (-231) Johannes Pracher (-235) Mag. Katrin Brandmayer (-236) Edith Kerschbaummayr (-233) Ulrike Hartl (-234) Orientierung Medieninhaber und Herausgeber: Österreichische Volkspartei, Landesleitung Oberösterreich, Heinrich-Gleißner-Haus, Serviceabteilung Obere Donaulände 7, 4010 Linz Redaktion: Edith Kerschbaummayr Name Adresse PLZ / Ort An die OÖVP Serviceabteilung Obere Donaulände Linz

16 Folgende SERVICE-Informationen stellen wir Ihnen auf Anforderung gerne zur Verfügung. Abschnitt abtrennen und an uns senden. Die Bestellung ist auch online unter: möglich INFO 1 INFO 2 INFO 3 INFO 4 INFO 5 INFO 6 INFO 7 INFO 9 INFO 10 INFO 11 INFO 12 INFO 13 Eigenheim Fertigstellungsdarlehen und Hauskaufdarlehen Förderung für alternative Energieanlagen Sicherheit im Wohnbau Wohnhaussanierung Formel 35+3 (Grundkaufbeihilfe und Hausratsdarlehen) Beihilfen und Stipendien für Schüler Familienratgeber Bundespflegegeld Urlaub für kinderreiche Familien Wohnbeihilfe Tipps für Lehrlinge INFO 14 Tipps für ältere Arbeitnehmer INFO 15 Vortrags- und Sprechtagsangebote INFO 16 Wichtige Fragen des Vereinsrechtes INFO 17 Veranstaltungssicherheitsgesetz INFO 18 Richtig bewerben INFO 19 Kinderbetreuungsgeld INFO 20 OÖ. Kinderbetreuungsbonus INFO 21 Vereinswesen INFO 22 Abfertigung NEU INFO 23 Gemeindemandatarebesteuerung INFO 24 Schenken & Erben INFO 25 Arbeitnehmerrecht INFO 26 Drogenschutzbroschüre INFO 27 Steuertipps für Arbeitnehmer INFO 28 Sitzungsknigge

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