Jänner Service-Info. Eine Initiative von Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer

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1 Jänner 2010 Service-Info Eine Initiative von Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer 3

2 Haftungsausschluss: Die in dieser Broschüre bzw. diesem Handbuch enthaltenen Informationen werden von der ÖVP Oberösterreich ( OÖVP ) unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die angebotenen Informationen werden von der OÖVP mit größtmöglicher Sorgfalt erarbeitet; für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann die OÖVP jedoch keine Gewähr übernehmen und weist darauf hin, dass diese Informationen nicht die individuelle qualifizierte Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater ersetzen können. Jegliche Haftung für Schäden, die aus der Nutzung dieser Informationen entstehen, wird ausgeschlossen. Hinweis: In der gesamten Broschüre wurden, soweit dies möglich war, die weiblichen Formen integriert, um der geschlechtergerechten Formulierung zu entsprechen. Einzig bei legistischen Ausdrücken wurde die männliche Form beibehalten, um keinen Widerspruch zu Gesetzestexten herzustellen. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nur in der männlichen Form niedergeschriebenen Aussagen und Formulierungen selbstverständlich auch Frauen gegenüber gelten. Seite 2

3 Energie sparen - Umwelt schonen Dr. Josef Pühringer Landeshauptmann Alle Experten sind sich einig: Energie sparen ist die größte vorhandene Energiequelle! Die nur mehr beschränkt vorhandene fossile Energie (Gas, Öl, Kohle) und die mit ihrer Verwendung verbundene Umweltbelastung erfordert aber immer mehr die Nutzung der erneuerbaren Energie, die uns die Natur zur Verfügung stellt. Der Einsatz von erneuerbaren Energieträgern wird daher vom Land Oberösterreich und von vielen Gemeinden großzügig gefördert. Dieser Servicefalter informiert Sie über die aktuelle Landesförderung. Selbstverständlich stehen wir und unsere Mitarbeiter/-innen vom Service der oberösterreichischen Volkspartei für nähere Informationen gerne zur Verfügung. (Heinrich Gleißner Haus, Obere Donaulände 7, 4010 Linz, Tel: 0732/ ) LAbg. Mag. Michael Strugl Landesgeschäftsführer Dr. Josef Pühringer Landeshauptmann LAbg. Mag. Michael Strugl Landesgeschäftsführer LAbg. Mag. Thomas Stelzer Klubobmann LAbg. Mag. Thomas Stelzer Klubobmann Seite 3

4 Haben Sie schon genug davon? Von Anlage-Tipps ohne Rücksicht auf Verluste? Darum jetzt: Mehr Sicherheit für Ihr Geld! SINGLE Rating nach Standard & Poor s 09 Ratin Höchste Sicherheit & beste Bonität Weil wir uns für Ihr Kapital und Ihre Erträge einsetzen. Und die Investitionen im Land halten. Das Land Oberösterreich als Mehrheitseigentümer bedeutet zudem besondere Sicherheit. Dafür steht auch das Single-A-Rating. Mehr bei Ihrem Berater und auf Es liegt nicht am Geld. Es liegt an der Bank.

5 Alternative Energiegewinnungsanlagen: Der Einbau und die Errichtung von Energiegewinnungsanlagen in Wohnhäusern werden mit einmaligen, nicht rückzahlbaren Bauzuschüssen gefördert. Mit der neuen Wohnbauförderung gibt es keine Einkommensrichtlinien mehr!!! Wer wird gefördert? Förderbar sind österreichische Staatsbürger/-innen, EWR-Bürger/-innen und sonstige Personen (die nicht aus dem EWR-Raum stammen und mindestens 5 Jahre ununterbrochen in Österreich mit Hauptwohnsitz wohnen), die Liegenschaftseigentümer/-innen sind; Gemeinden und sonstige juristische Personen 1) Thermische Solaranlagen: Der Zuschuss beträgt für Häuser bis zu drei Wohnungen für eine Warmwasseraufbereitungsanlage oder Übergangsheizung bei Verwendung von Solar oder Solar-Wärmepumpe als Sockelbetrag und zusätzlich 75 pro m² Standard Kollektorfläche (mind. 4 m²) oder 110 pro m² Vakuum- Kollektorfläche (mind. 3 m²) bis zu einer Obergrenze von Die Erweiterung bzw. der Austausch (nach 10 Jahren) einer bestehenden älteren Solaranlage durch neue Kollektoren wird mit jeweils 75 oder 110 pro m² Kollektorfläche bis zu einer Obergrenze von 3000 gefördert. Ein Wärmemengenzähler ist vorzusehen. Die 75 oder 110 erhöhen sich auf 100 oder 140 und die Obergrenze auf 3.800, wenn eine Produktzertifizierung einer anerkannten Prüfstelle für den Kollektor nach den Solar Keymark - Richtlinien vorliegt. Der Zuschuss beträgt für Reihenhäuser in Mietkauf und Häuser mit mehr als drei Wohnungen bei Verwendung einer Solaranlage 200 pro m² Standard-Kollektorfläche (Aperturfläche) oder 240 pro m² Vakuum-Kollektorfläche (Aperturfläche). Die Kollektorfläche muss mindestens 2,5 m2 je Wohnung betragen. Es dürfen nur Kollektoren verwendet werden, für die eine Produktzertifizierung einer anerkannten Prüfstelle für den Kollektor nach der Solar Keymark - Richtlinie vorliegt. Ein Wärmemengenzähler ist vorzusehen. 2) Förderung von Wärmepumpen Für eine Beheizungsanlage mit Wärmepumpe beträgt der Zuschuss Bei einer Erdwärme- oder Wasser-Wasser- Wärmepumpe hat die Jahresarbeitszahl der Gesamtanlage mindestens 4, bei ei- Seite 5

6 ner Tiefenbohrung (Erdwärmesonde) 3,8 und bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe mindestens 3 zu betragen. Bei einer Jahresarbeitszahl von mindestens 4,5 beträgt die Förderung für eine Beheizungsanlage Wird dadurch ein zumindest fünfzehn Jahre alter Heizkessel für fossile Brennstoffe ausgetauscht und entsorgt und eine Jahresarbeitszahl der Gesamtanlage von mindestens 3,5 erreicht, so erhöht sich die Förderung von bzw. bei einer Jahresarbeitszahl von mindestens 4,5 von um 220. Bei gleichzeitiger ordnungsgemäßer Entsorgung des zumindest Liter großen ortsfesten Öl- bzw. Flüssiggastanks werden die nachgewiesenen Entsorgungskosten zusätzlich mit 300 gefördert. 3) Förderung für den Anschluss an Fern- bzw. Nahwärme Die Förderung für den Anschluss an ein Fern- oder Nahwärmenetz beträgt 880. Wenn über 50 % der Wärme aus erneuerbaren Energieträgern bezogen wird, beträgt die Förderung Wird ein fünfzehn Jahre alter Heizkessel für fossile Brennstoffe entsorgt, so erhöht sich die Förderung um 300 und bei gleichzeitiger ordnungsgemäßer Entsorgung des zumindest Liter großen ortsfesten Ölbzw. Flüssiggastanks zusätzlich um weitere 300. Förderung für den Anschluss an Fernwärme bei Wohnhäusern mit mehr als 3 Wohnungen: Die Höhe des Darlehens, bis zu der Annuitätenzuschüsse gewährt werden, beträgt für den Anschluss an Fernwärme bei Wohnhäusern mit mehr als drei Wohnungen höchstens pro Wohnung (Förderung über die Wohnhaussanierung). BEWILLIGUNG und AUSZAHLUNG: Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage der Originalrechnungen und Originaleinzahlungsbelege, sofern diese im Zeitpunkt der Einlangung des Ansuchens nicht älter als 2 Jahre sind. Diese Jahresfrist gilt nicht, wenn die Anlage im Zuge der Neuerrichtung eines Wohnhauses eingebaut wird. In diesem Fall ist das Ansuchen aber spätestens zum Zeitpunkt des Bezuges der Wohnung(en) einzubringen. Das Ausmaß der Förderung darf höchstens 50 % der Kosten der Anlage (ohne Umsatzsteuer) betragen. Antragstellung: Die Anträge sind einzureichen bei: Amt der OÖ. Landesregierung Wohnbauförderungsabteilung Bahnhofplatz Linz Seite 6

7 4) Förderung einer nachträglich eingebauten kontrollierten Raumlüftung Wer wird gefördert? Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere Gewerbebetriebe, Gemeinden, Vereine, Privatpersonen Höhe der Förderung bei Gebäuden bis zu drei Wohnungen je Wohnung bei Verwendung einer Anlage ohne Erdwärmetauscher je Wohnung bei Anlagen mit einem Erdwärmetauscher oder Enthalpietauscher 120 je Einzelgerät bei dezentralen raumlufttechnischen Geräten Bei Objekten mit mehr als 3 Wohnungen gilt die Formel: 15 Prozent der Nettoinvestitionskosten, maximal jedoch Anzahl der Anlagen mal Pauschalbetrag. Voraussetzungen: Die Nutzheiz-Energiekennzahl darf vor Einbau max. 80 kwh/m2 betragen Die Inanspruchnahme dieser Förderung ist erst nach drei Jahren ab Bezug möglich Rechnungen und Zahlungsbestätigungen nicht älter als 2 Jahre Anlagenstandort und Wohnsitz in Oberösterreich Einbau durch einen Lüftungsanlagenbauer mit Gewerbeberechtigung Positiver Blower-Door-Dest Der Antrag ist beim Amt der OÖ. Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Umweltschutz, Kärntnerstr , 4021 Linz, Tel. 0732/7720/14501, einzureichen. 5) Biomasseförderungen Landesförderung für Pellets- und Hackgutheizanlagen für natürliche und juristische Personen: Der nicht rückzahlbare Zuschuss beträgt 30% der Nettoinvestitionskosten, max je Anlage (Rechnungen dürfen nicht älter als 1 Jahr sein). Bei Umstellung von alten Heizkesseln (mind. 15 Jahre) auf Biomasseanlagen erhöht sich die Förderung um 440. Bei gleichzeitiger Entsorgung eines Öl- oder Gastanks zusätzlich Pellets- bzw. Einzelöfen Pellets- bzw. Einzelöfen, die sich in Wohnräumen befinden, sind nur dann förderbar, wenn es sich um die einzige biogene Heizquelle und um ein Niedrigenergie- bzw. Passivhaus handelt. Die förderbaren Kosten müssen mindestens netto betragen. Seite 7

8 Holzvergaserkessel/ Scheitzholzanlagen Voraussetzung: Einbau eines typengeprüften Holzvergaserkessels, Rechnungen und Zahlungsbestätigung nicht älter als 1 Jahr. Förderhöhe: 25 % der umweltrelevanten Kosten (exkl. MWSt.), max , bei Kesseltausch max Öl-/Gastankentsorgung Bei gleichzeitiger Entsorgung eines zumindest Liter großen Öl- oder Gastanks zusätzlich max Der Antrag ist mittels Formular an die Abteilung Land- und Forstwirtschaft, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, Tel. 0732/ zu richten. 6) Erneuerbare Energieträger in der Landwirtschaft Förderhöhe: 25% der förderbaren Nettokosten und max für Hackgutfeuerungsanlagen, sowie max für Spezialholzkessel. Bei Umstellung von alten Heizkesseln (mind. 15 Jahre) auf Biomasseanlagen erhöht sich die Förderung um 440. Bei gleichzeitiger Entsorgung eines Öl- oder Gastanks zusätzlich 500. Abwicklung/Antragstellung Der Antrag ist mittels Formular an die Agrarund Forstrechts-Abteilung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, zu richten. Die Antragstellung hat vor Investitionsbeginn zu erfolgen, da nur jene Rechnungen in der Förderung berücksichtigt werden können, die nach dem Antragseingang bei der Förderungsabwicklungsstelle anfallen. Förderung von einzelbetrieblichen Hackgutfeuerungs- und Scheitholzanlagen Wer wird gefördert? Natürliche Personen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb in eigenem Namen und auf eigene Rechnung führen (mindestens 3 ha Grund oder 2 GVE). Das außerlandwirtschaftliche Einkommen der/des Antragsteller/-in einschließlich Ehepartner /-in muss unter Euro (bereinigter Bruttobezug) liegen. Seite 8

9 Ihre Ansprechpartner in den Bezirken OÖVP Bezirksparteisekretariate BRAUNAU Klaus Mühlbacher, Lederergasse Braunau, Tel: 07722/63371 EFERDING Christopher Doms, Starhembergstr Eferding, Tel: 07272/2603 FREISTADT Gerhard Mark, Hauptplatz Freistadt, Tel: 07942/72371 GMUNDEN Gabriel Grabner, Tagwerkerstraße Gmunden, Tel: 07612/77200 GRIESKIRCHEN Mag. Andreas Zahrhuber, Stadtplatz Grieskirchen, Tel: 07248/62462 KIRCHDORF Wolfgang Brandstätter, Kalvarienbergstr Kirchdorf, Tel: 07582/60777 LINZ-LAND Mag. Franz Ebner, Obere Donaulände Linz, Tel: 0732/ LINZ-STADT Markus Spannring, Obere Donaulände Linz, Tel: 0732/ PERG Bettina Bernhart, Herrenstraße Perg, Tel: 07262/52626 RIED Gerald Schauer-Weiß, Bahnhofstraße 13/ Ried, Tel: 07752/82256 ROHRBACH Gertraud Scheiblberger, Stadtplatz Rohrbach, Tel: 07289/8145 SCHÄRDING Mag. Marianne Reininger, Linzer Straße Schärding, Tel: 07712/2478 STEYR-LAND Mag. Anita Haider, Klosterstraße Garsten, Tel: 07252/53164 STEYR-STADT Bgm. Helmut Templ, Redtenbachergasse Steyr, Tel: 07252/53178 URFAHR-UMGEBUNG Johannes Kapl, Obere Donaulände Linz, Tel: 0732/775152(53) VÖCKLABRUCK Stefan Büchler, Stadtplatz Vöcklabruck, Tel: 07672/23555 WELS-LAND Johann Ziegelböck, Dr. Koss-Str Wels, Tel: 07242/47642 WELS-STADT Markus Wiesinger, Dr. Koss-Str Wels, Tel: 07242/46869 Seite 9

10 Notizen Seite 10

11 OÖVP Förderung Service für alternative Energieanlagen I Nr. 3 Serviceabteilung Oberösterreichische Volkspartei Obere Donaulände Linz service@ooevp.at 0732 / Mitarbeiter: Mag. Florian Hippesroither (-233) Johannes Pracher (-235) Edith Kerschbaummayr (-233) Ulrike Hartl (-234) Orientierung Medieninhaber und Herausgeber: Österreichische Volkspartei, Landesleitung Oberösterreich, Heinrich-Gleißner-Haus, Serviceabteilung Obere Donaulände 7, 4010 Linz Redaktion: Edith Kerschbaummayr Name Adresse PLZ / Ort An die OÖVP Serviceabteilung Obere Donaulände Linz Seite 11

12 Folgende SERVICE-Informationen stellen wir Ihnen auf Anforderung gerne zur Verfügung. Abschnitt abtrennen und an uns senden. Die Bestellung ist auch online unter: möglich! INFO 1 INFO 2 INFO 3 INFO 4 INFO 5 INFO 6 INFO 7 INFO 9 INFO 10 INFO 11 INFO 12 INFO 13 Eigenheim Fertigstellungsdarlehen und Hauskaufdarlehen Förderung für alternative Energieanlagen Sicherheit in den eigenen 4 Wänden Wohnhaussanierung Formel 35+3 (Grundkaufbeihilfe und Hausratsdarlehen) Beihilfen und Stipendien für Schülerinnen u. Schüler Familienratgeber Bundespflegegeld Urlaub für kinderreiche Familien Wohnbeihilfe Tipps für Lehrlinge INFO 14 Tipps für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer INFO 15 Vortrags- und Sprechtagsangebote INFO 16 Wichtige Fragen des Vereinsrechtes INFO 17 Veranstaltungssicherheitsgesetz INFO 18 Richtig bewerben INFO 19 Kinderbetreuungsgeld INFO 21 Vereinswesen INFO 22 Abfertigung NEU INFO 23 Besteuerung für Gemeindemandatarinnen und Gemeindemandatare INFO 24 Schenken & Erben INFO 25 Arbeitsrecht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer INFO 26 Drogenschutzbroschüre INFO 27 Steuertipps für Arbeit nehmerinnen und Arbeitnehmer INFO 28 Sitzungsknigge

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