Zusammenfassung Wohnbauförderung 2012

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1 Zusammenfassung Wohnbauförderung 2012 Inhalt 1. Neubau oder Ersterwerb 2. Wohnhaussanierung 3. Ökobonusförderung Förderstelle Abteilung Wohnbauförderung Landhaus 1 Eduard Wallnöfer-Platz Innsbruck Tel.: 0512/ Fax: 0512/ wohnbaufoerderung@tirol.gv.at Homepage: Achtung! Mit 01.Juli 2012 treten neue Förderrichtlinien in Kraft. Infos dazu unter: Seite 1 von 13

2 1. Neubau oder Ersterwerb Für Neubau oder Ersterwerb Eigenheime und verdichtete Bauweise, Erwerb und Fertigstellung. Voraussetzungen Einhaltung von Einkommensgrenzen Personenanzahl Einkommensobergrenze (EUR) , , , ,-- Für jede weitere Person + 300,-- Bei Überschreitung der Einkommensgrenzen wird die Förderung für jeweils begonnene 100,--, um welche die Obergrenze überschritten wird, um 25 % gekürzt. Zusatzförderungen für energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen werden in voller Höhe ausbezahlt. Hauptwohnsitz in Tirol Maximale Nutzfläche von 150 m² Grenzwert Heizwärmebedarf (Energieausweis) Innovative-Klimarelevante Heizungs- und Warmwasserbereitungssysteme Baustoffe müssen FCKW-frei sein Seite 2 von 13

3 Förderbare Nutzfläche Haushaltsgröße (Personenanzahl) Förderbare Nutzfläche in m² (höchstens) Darlehen, Wohnbauscheck Beihilfen oder mehr Grenzwert HWB Basis für die Wohnbauförderung ist der spezifische Heizwärmebedarf (HWB) pro m² Bruttogrundfläche (BGF). Eine Förderung wird nur gewährt, wenn ein bestimmter Grenzwert- abhängig von der Gebäudekompaktheit (A/V-Verhältnis) - unterschritten wird. HWBBGF in kwh/m²a Jahr A/V Verhältnis 0,8 A/V Verhältnis 0, Innovative-Klimarelevante Heizungs- und Warmwasserbereitungssysteme o Systeme auf Basis erneuerbarer Energien Biomasse Wirkungsgrad > 85 % Einhaltung von Emissionsgrenzwerten o Wärmepumpe für Heizzwecke mit Wärmquelle Erdreich oder Grundwasser Vorlauftemperatur < 35 C Mindestleistungsziffer (COP) mit Prüfzeugnis Wärmemengen- und Stromzähler Seite 3 von 13

4 o Wärmepumpe für Heizzwecke mit Wärmquelle Luft Vorlauftemperatur < 35 C Gebäudekategorie A, HWB maximal 25 kwh/m²a Nutzfläche maximal 300 m² o Fernwärme Anteil erneuerbare Energie mind. 80 % Kraft-Wärme-Koppelungs-Anlagen o Erdgas-Brennwert-Anlage in Kombination mit Solaranlage Anlagen sind nur in Kombination mit Solaranlagen möglich und die Vorlauftemperatur muss < 35 sein. Zusätzlich sind folgende Anforderungen notwendig: keine Biomasseheizungsanlage aus wirtschaftlichen Gründen möglich keine Biomasseheizungsanlage auf Grund der Luftreinhaltung erforderlich kein Fernwärmeanschluss möglich Sobald einer der drei Faktoren zutrifft, gilt eine Erdgas-Brennwert-Anlage als förderungsfähig o Sonderfall Öl-Brennwert Ist nur mehr bis 2014 möglich o nur in Kombination mit Solaranlagen o Vorlauftemperatur < 35 Förderungsarten Seite 4 von 13

5 o Förderungsdarlehen o Zuschüsse (z.b. Wohnbauscheck) o Beihilfen Energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen Zusatzförderung für energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen in Form eines einmaligen Zuschusses. Punktesystem Förderhöhe = Punkteanzahl x 8 x förderbarer Nutzfläche Zusatzpunkte Gebäudehülle o Verbesserung des Heizwärmebedarfs gegenüber dem Grenzwert 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % Passivhausqualität (HWBBGF 10 kwh/m²a 2 Punkte 3 Punkte 4 Punkte 6 Punkte 8 Punkte 14 Punkte o Ausführung der Bauteile über dem Erdreich in Holz- oder Holzlehmbauweise mit Dämmstoffen auf Basis nachwachsender Rohstoffe Gebäude bis 300 m² Nutzfläche Gebäude über 300 m² Nutzfläche 1,5 Punkte 1 Punkt Seite 5 von 13

6 o Ausführung der Bauteile über dem Erdreich in Holz- oder Holzlehmbauweise mit Verzicht von Dämmstoffen auf Erdölbasis Gebäude bis 300 m² Nutzfläche Gebäude über 300 m² Nutzfläche 1 Punkt 0,5 Punkte Zusatzpunkte Haustechnik o Biomasseheizung als alleiniges Heizsystem Gebäude bis 300 m² Nutzfläche Gebäude über 300 m² bis m² Nutzfläche Gebäude über m² Nutzfläche Anschluss an eine bestehende Biomasseheizung (z.b. bei Dachgeschossausbau, Zubau) 3 Punkte 2 Punkte 1 Punkt 1 Punkt o Anschluss an Fernwärme Gebäude bis 300 m² Nutzfläche Gebäude über 300 m² Nutzfläche 1 Punkte 0,5 Punkte o Wärmepumpe für Heizzwecke Wärmepumpe als Hauptheizung 2 Punkte o Kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung Gebäude bis 300 m² Nutzfläche Gebäude über 300 m² Nutzfläche 2 Punkte 1 Punkt o Solaranlage Zuschuss von 210 pro m² Kollektorfläche und je 50 l Speicherinhalt je geförderter Wohnung; Ausstattung der Solaranlage mit Wärmemengenzählern. Seite 6 von 13

7 Anlagen zur Warmwasserbereitung mit max. 10 m² förderbar Anlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung mit max. 20 m² förderbar max max Seite 7 von 13

8 2. Wohnhaussanierung Für Sanierungsmaßnahmen bei Wohnhäusern, Wohnungen und Wohnheimen Voraussetzungen Einhaltung von Einkommensgrenzen Personenanzahl Einkommensobergrenze (EUR) , , , ,-- Für jede weitere Person + 300,-- Hauptwohnsitz in Tirol Für Energiesparende Sanierungsmaßnahmen Baubewilligung zumindest 10 Jahre alt Einhaltung wärmetechnischer Mindeststandards Bei Erweiterung einer Wohnung, Nutzfläche < 150 m² Sanierung auf Innovative-Klimarelvante Heizungs- und Warmwasserbereitungssysteme beschränkt Baustoffe müssen FCKW-frei sein Seite 8 von 13

9 Mindeststandards für den Wärmeschutz Einzelne Dämmmaßnahmen werden unter der Einhaltung folgender wärmetechnischer Mindeststandards gefördert: Gebäudeteil Wände gegen Außenluft und Dachräume Dach bzw. Decke gegen Außenluft und Dachräume Fußböden und Wände gegen Keller oder Erdreich Fenster bei Tausch des ganzen Elements (Rahmen und Glas) Fensterglas (bei Austausch des Glases) Anforderung U < 0,25 W/m²K U < 0,18 W/m²K U < 0,35 W/m²K Uw < 1,35 W/m²K Ug < 1,10 W/m²K Innovative-Klimarelevante Heizungs- und Warmwasserbereitungssysteme o Systeme auf Basis erneuerbarer Energien Biomasse Wirkungsgrad > 85 % Einhaltung von Emissionsgrenzwerten o Wärmepumpe für Heizzwecke mit Wärmquelle Erdreich oder Grundwasser Vorlauftemperatur < 45 C Mindestleistungsziffer (COP) mit Prüfzeugnis Wärmemengen- und Stromzähler o Wärmepumpe für Heizzwecke mit Wärmquelle Luft Vorlauftemperatur < 35 C Gebäudekategorie A, HWB maximal 25 kwh/m²a Nutzfläche maximal 300 m² Wärmemengen- und Stromzähler Seite 9 von 13

10 o Fernwärme Anteil erneuerbare Energie mind. 80 % Kraft-Wärme-Koppelungs-Anlagen o Erdgas-Brennwert-Anlage in Kombination mit Solaranlage Gefördert werden der Austausch und der Ersteinbau einer Anlage. Anlagen sind nur in Kombination mit Solaranlagen möglich. Zusätzlich sind folgende Anforderungen notwendig: für unsanierte Gebäude Vorlage eines Energieausweise mit Sanierungsempfehlungen keine Biomasseheizungsanlage aus wirtschaftlichen Gründen möglich keine Biomasseheizungsanlage auf Grund der Luftreinhaltung erforderlich kein Fernwärmeanschluss möglich Sofern alle Anforderungskriterien erfüllt werden, gilt eine Erdgasbrennwert- Anlage als förderungsfähig. o Öl-Brennwert-Anlage in Kombination mit Solaranlage Gefördert wird nur der Austausch einer Anlage. Anlagen sind nur in Kombination mit Solaranlagen möglich. Zusätzlich sind folgende Anforderungen notwendig: für unsanierte Gebäude Vorlage eines Energieausweise mit Sanierungsempfehlungen keine Biomasseheizungsanlage aus wirtschaftlichen Gründen möglich keine Biomasseheizungsanlage auf Grund der Luftreinhaltung erforderlich kein Fernwärmeanschluss möglich Sofern alle Anforderungskriterien erfüllt werden, gilt eine Öl-Brennwert- Anlage als förderungsfähig. Seite 10 von 13

11 o Solaranlage Förderung ist unabhängig vom Gebäudealter Anlagen zur Warmwasserbereitung mit max. 10 m² förderbar Anlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung mit max. 20 m² förderbar Wärmemengenzähler Förderungsarten o Einmalzuschuss (Finanzierung mit Eigenmittel) o Annuitätenzuschuss (Finanzierung über Förderungsdarlehen) Sanierungsmaßnahme Schall- und Wärmeschutzmaßnahmen z. B. Wand-, Dach- und Deckendämmung, Fenster- und Haustürtausch Dämmmaßnahmen auf Basis nachwachsender Rohstoffe Heizungsanlagen (Kesseltausch oder Erstinstallation) Prozentsatz Einmalzuschuss Prozentsatz Annuitätenzuschuss Biomasseheizung Fernwärmeanschluss Gasheizung-Brennwerttechnik Ölheizung-Brennwerttechnik Wärmepumpenheizung Kontrollierte Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung Seite 11 von 13

12 Förderung Solaranlagen Bei Finanzierung durch Eigenmittel beträgt der Einmalzuschuss 25 % der belegten Kosten, jedoch maximal 210 pro m² Kollektorfläche. Für Solaranlagen zur Warmwassererwärmung beläuft sich die Förderung auf maximal 2.100, bei Anlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung liegt der Förderungshöchstbetrag bei Wird die Anlage über ein Bankdarlehen finanziert, erfolgt die Förderung über einen Annuitätenzuschuss in der Höhe von 35 %. Für die Förderung werden je geförderter Wohnung höchstens 700 pro m² Kollektorfläche zugrunde gelegt. Für Anlagen zur Warmwasserbereitung sind das maximal 7.000, für Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung höchstens Seite 12 von 13

13 3. Ökobonusförderung Für eine umfassende thermisch-energetische Sanierung eines Gebäudes wird unter speziellen Voraussetzungen eine Zusatzförderung gewährt. Um den Ökobonus zu beziehen, sind zumindest drei Bauteile gemeinsam zu sanieren. Diese Bauteile können sein: Dämmung der Fassade, der obersten Geschossdecke bzw. des Daches und der untersten Geschossdecke, der Austausch der Fenster sowie der Einbau eines energiesparenden Heizungssystems. Eine Förderung wird nur gewährt, wenn ein bestimmter Grenzwert - abhängig von der Gebäudekompaktheit (A/V-Verhältnis) - unterschritten wird. HWBBGF in kwh/m²a A/V Verhältnis 0,8 A/V Verhältnis 0, Die Höhe der Zusatzförderung ist anhängig von der Nutzfläche des Gebäudes sowie vom Grad der Verbesserung des Heizwärmebedarfs (HWB) gegenüber der Ausgangssituation (HWB vor der Sanierung zu HWB nach der Sanierung). Ökobonus abhängig vom Grad der Verbesserung Größe 35 % 50 % 65 % Gebäude bis 300 m² Nutzfläche Gebäude über 300 m² bis m² Nutzfläche Gebäude über m² Nutzfläche Seite 13 von 13

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