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1 Förderung von Komfortlüftungen in Tirol MFH Neubau Dezember 2018 Inhalt 1. Förderung der Komfortlüftung im Neubau MFH 2. Punktesystem der Zusatzförderung 3. Technische Bestimmungen Neubau 4. Beispiel MFH Tirol MFH mit m² BGF 5. Beispiel MFH Tirol MFH mit 700 m² BGF 6. Komfortlüftungsförderung für große Gebäude besonderns attraktiv 7. Komfortlüftung verbessert nicht nur die Energiekennzahl 8. Nähere Informationen

2 1. Förderung der Komfortlüftung im Neubau MFH Im Rahmen der Tiroler Wohnbauförderung wird der Einbau einer Komfortlüftung mit Zusatzpunkten gefördert. Insgesamt ergeben sich bis zu 12 Punkte die direkt bzw. indirekt mit der Komfortlüftung zusammenhängen. Für die maximal geförderte Fläche von 110 m² pro Wohnung ergeben diese 12 Punkte mit je 10,--/m² förderbare Nutzfläche für das Mehrfamilienhaus (Nutzfläche über 300 m²) einen maximalen verlorenen Zuschuss von ,-- pro Wohnung (geschenktes Geld). Zudem hilft die Komfortlüftung beim Nachweis über den Gesamtenergieeffizienzfaktor f GEE die geforderten Energiekennzahlen zu erreichen. Einzelraumlüfter werden im Neubau nicht gefördert 2. Punktesystem der Zusatzförderung Hinweis: Um den klimaaktiv Standard zu erreichen ist meist eine Lüftung mit Wärmerückgewinnung nötig. Beim Passivhausstandard ist diese obligatorisch.

3 Um im Rahmen der Tiroler Wohnbauförderung grundsätzlich förderfähig zu sein muss ein Gebäude folgende Energiekennzahlen einhalten: Hinweis: Die HWB-Kennzahlen für die Förderung beziehen sich auf den Referenz Heizwärmebedarf am Referenzstandort (HWBRef,RK) d.h. ohne Berücksichtigung der Wärmerückgewinnung bei der Lüftung. Einen Vorteil bring die Wärmerückgewinnung daher nur beim Gesamtenergieeffizienzfaktor fgee. Gebäude mit Ölheizungen sind grundsätzlich nicht förderbar. Gebäude mit Gasheizungen unter folgender Voraussetzung: 3. Technische Bestimmungen Neubau

4 4. Beispiel MFH Tirol MFH mit m² BGF Berechnungsbasis: Anzahl Wohnungen 18 Durchschnittliche Wohnungsgröße 73 m² BGF = m², l c = 2,55) Dach: 0,13 W/m²K Wand: 0,15 W/m²K Keller: 0,16 W/m²K Fenster: 3fach Verglasung 0,85 W/m²K, g = 0,5 Heizung und WW: Pelletheizung und thermische Solaranlage PV Anlage: keine Bei dieser Gebäudegröße bzw. beim l c von 2,55 gelten folgende Anforderungen an den HWB Ref,RK: Wohnbauförderung: 26,11 kwh/m²a (12er Linie) oder 27,4 kwh/m²a (12,6er Linie) beim Nachweis über f GEE 3 Punkte Zusatzförderung: < 21,7 kwh/m²a (10erLinie) 7 Punkte Zusatzförderung: < 23,0 kwh/m²a (nur in Kombination mit Komfortlüftung) Bei dieser Gebäudegröße ist die Anforderung an den HWB Ref,RK für 7 Punkte schon geringer als für 3 Punkte ohne Komfortlüftung. D.h. eine Verbesserung des Dämmstandards gegenüber der Stufe mit 3 Förderpunkten ist bei größeren Gebäuden teilweise gar nicht mehr erforderlich, sodass man die zusätzlichen 4 Punkte für den Sprung von 3 auf 7 Punkte des HWB Ref,RK und die 3 Punkte für die Luftqualität voll für die Komfortlüftung ansetzen kann. Insgesamt ergeben sich dann 7 Punkte bzw. 70,- für die Komfortlüftung. Förderstufe 23 kwh/m² bzw. 7 Punkte: Direkte und indirekte Zusatzförderung für die Komfortlüftung: 7 Punkte für HWB Ref < 23 kwh/m²a (in Kombination mit Komfortlüftungsanlage) 3 Punkte für Luftqualität 1 Punkt für Luftdichtigkeitstest (max. 0,6facher Luftwechsel) 1 Punkt für klimaaktiv Gold bzw. Passivhauszertifizierung

5 Dies ergibt 10 Punkte die direkt mit der Komfortlüftung zusammenhängen und zwei Punkte (Luftdichtigkeitstest, Zertifizierung nach klimaaktiv bzw. PHI) die indirekt mit der Komfortlüftung zusammenhängen. Die 12 Punkte werden mit je 10 verlorenem Zuschuss pro förderbarer Nutzfläche gefördert. Damit ergeben sich abhängig von der förderbaren Wohnnutzfläche der einzelnen Wohnungen folgende verlorene Zuschüsse die mit der Komfortlüftung zusammenhängen: 110 m² förderbare Fläche: ,-- 95 m² förderbare Fläche: ,-- 85 m² förderbare Fläche: ,-- Um diese Beträge sind eine Komfortlüftung, ein Luftdichtigkeitstest und eine Zertifizierung kostendeckend möglich, sodass man den Mietern bei sehr großen Gebäuden diese Gebäudequalität (klimaaktiv Gold bzw. Passivhausstandard) ohne höhere Mieten ermöglichen kann.

6 5. Beispiel MFH Tirol MFH mit 700 m² BGF Bei dieser Gebäudegröße ergeben sich für die Erreichung des notwenigen HWB, Ref,RK für die Zusatzförderung (23 kwh/m² bzw. 10er Linie) Mehraufwendungen gegenüber der Basisanforderung (12er bzw. 12,6er Linie beim Nachweis über f GEE) bei einer Heizung mit Wärmepumpen bzw. Holzheizung. Bei einer Gasheizung muss ohnehin die 10er Linie eingehalten werden, sodass der zusätzliche Aufwand der getätigt werden muss um die 23 kwh/m²a zu erreichen deutlich geringer ist. Berechnungsbasis: Anzahl Wohnungen 8 Durchschnittliche Wohnungsgröße 73 m² BGF = 700 m², l c = 2,06) Dach: 0,16 W/m²K Wand: 0,19 W/m²K Keller: 0,26 W/m²K Fenster: 3fach Verglasung 0,75 W/m²K, g = 0,5 Heizung und WW: Pellet + thermische Solaranlage PV Anlage: keine Mindestanforderung Wohnbauförderung 12er Linie: max. 29,5 kwh/m²a Hinweis: Diese Gebäudequalität wäre bei einer Gasheizung nicht förderbar. Direkte und indirekte Zusatzförderung für die Komfortlüftung: 3 Punkte für Luftqualität 1 Punkt für Luftdichtigkeitstest Gesamt 4 Punkte bzw. 40,--/m² die mit der Komfortlüftung zusammenhängen.

7 Förderstufe 10erLinie bzw. 3 Punkte für HWB,Ref,RK: max. 24,6 kwh/m²a Veränderung gegenüber Ausgangsbasis: Dach: 0,13 W/m²K Wand: 0,15 W/m²K Keller: 0,18 W/m²K Direkte und indirekte Zusatzförderung für die Komfortlüftung: 3 Punkte für Luftqualität 1 Punkt für Luftdichtigkeitstest Für die Komfortlüftung kann man in dieser Förderstufe nur 4 Punkte bzw. 40,--/m² anrechnen.

8 Förderstufe max. 23 kwh/m² bzw. 7 Punkte für HWB,Ref,RK und Komfortlüftung: Veränderung gegenüber Ausgangsbasis: Dach: 0,13 W/m²K Wand: 0,13 W/m²K Keller: 0,16 W/m²K Direkte und indirekte Zusatzförderung für die Komfortlüftung: 7 Punkte für HWB Ref < 23 kwh/m²a (in Kombination mit Komfortlüftungsanlage) 3 Punkte für Luftqualität 1 Punkt für Luftdichtigkeitstest (max. 0,6facher Luftwechsel) Gesamt 11 Punkte bzw. 110,--/m² die direkt mit der Komfortlüftung zusammenhängen. Welche Anteil der 7 Punkte (für die Gebäudehülle < 23 kwh/m² und der Komfortlüftung) der Gebäudehülle bzw. der Komfortlüftung zugeordnet werden kann ist individuell sehr verschieden. Bei einer guten Konstellation wird aber nicht der gesamte Betrag von 70,--/m² für die zusätzliche Dämmung benötigt, sodass ein Teil der 7 Punkte für die Komfortlüftung übrig bleibt.

9 6. Komfortlüftungsförderung für große Gebäude besonders attraktiv Bei eher kleinen Gebäuden muss man einen Großteil der zusätzlichen Förderung von 70,-- für 7 Punkte beim HWB,Ref,RK für die Verbesserung der Gebäudehülle aufwenden. Wenn man aber 1 bis 2 Punkte der 7 Punkte finanziell der Komfortlüftung zuordnen kann ist man mit einer Fördersumme von 50,-- bzw. 60,-- für die Komfortlüftung (3 Punkte für Luftqualität +1 Punkt für Luftdichtigkeit +1 bzw. 2 Punkte der 7 Punkte für <23 kwh) schon im Bereich der Vollkosten für eine Komfortlüftung. Bei sehr großen Gebäuden mit einem l c über 3,28 (12er Linie) beim Nachweis über den HWB,Ref,RK, bzw. 3,63 (12,6er Linie) beim Nachweis über den f GEE, sind die 23 kwh/m²a schon die Grundanforderung der Wohnbauförderung und somit kann man alle Zusatzpunkte (HWB,Ref,RK + Luftqualität + Luftdichtheit) bzw. 110,--/m² förderbare Nutzfläche der Komfortlüftung zuordnen. Bei Gebäuden mit Gasheizung, welche für die Förderfähigkeit ohnehin die 10er Linie einhalten müssen ist die Anforderung von 23 kwh/m²a schon bei einem l c von 2,3 erreicht und damit kein Mehraufwand für die Gebäudehülle notwendig um die Förderstufe mit 7 Punkten zu erreichen. Da ein Gebäude mit Gasheizung immer nur in der Kombination mit einer Solaranlage, eine Photovoltaikanlage oder eine Komfortlüftung förderbar ist stellt die Komfortlüftung durch die zusätzlichen 7 Punkte (ohne Mehrkosten) die attraktivste Maßnahme dar. Resümee: Je größer ein Gebäude bzw. größer der l c umso attraktiver ist es dieses mit einer Komfortlüftung auszustatten. 7. Komfortlüftung verbessert nicht nur die Energiekennzahl Für den Bauträger bedeutet eine Komfortlüftung die Sicherheit schimmelfreie Wohnungen unabhängig vom Nutzerverhalten zu haben. Dies zahlt sich für den gemeinnützigen Bauträger auch finanziell aus, da die Instandsetzungskosten einer Komfortlüftung normalerweise geringer sind als die durchschnittlichen Schimmelbeseitigungskosten von Gebäuden ohne Komfortlüftung. Hochwertige Filter halten fast 100% von Staub, Ruß und Pollen und auch 50% des Feinstaubes von den Wohnräumen fern. Die Die Wärme- /Feuchterückgewinnung spart im Winter ca. 5-10mal mehr Energie als Strom für den Antrieb der Ventilatoren benötigt wird. Bedenken sie auch: Eine PV Anlage können sie jederzeit nachrüsten eine zentrale Komfortlüftung nicht. 8. Nähere Informationen Hinweis: Einzelraumlüfter werden im Neubau in Tirol nicht gefördert Antragstellung: vor Baubeginn Förderrichtlinie: Anträge und Formulare: Downloads für förderbare Komfortlüftungen: Energieberatung: Energie Tirol

10 Diese Information wurde nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Eine Haftung jeglicher Art kann jedoch nicht übernommen bzw. abgeleitet werden.

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