Wohnbauförderung - Aktuell
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- Heini Langenberg
- vor 7 Jahren
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Transkript
1 Steiermärkisches Wohnbauförderungsgesetz 1993 Umfassende energetische Sanierung Kleine Sanierung umfassende Sanierung Barrierefreies und altengerechtes Wohnen Assanierung Behindertenmaßnahmen
2 Begriffsbestimmungen Annuitätenzuschuss/ Förderungsbeitrag Eigenheim/Mehrfamilienwohnhaus Wohnung Nutzfläche
3 Umfassende energetische und kleine Sanierung Wohnhäuser Wohnungen Wohnheime
4 Förderungsvoraussetzungen: Baubewilligung > 30 Jahre Rechnungen nicht älter als 2 Jahre ständige Bewohnung
5 Förderungswerber Liegenschaftseigentümer Miteigentümer Wohnungseigentümer Mieter
6 Förderbare Kostensumme je Wohnung Basisförderung: maximal ,-- Euro (ohne Ökopunkt) mit 4 Ökopunkten maximal ,-- Euro (1 Ökopunkt = 5.000,-- Euro; maximal 4 Ökopunkte möglich)
7 Neuschaffung von Wohnraum in bestehenden Gebäuden Wohnungsabschluss Nutzfläche (mindestens 30 m 2 bzw. maximal 150 m 2 ) Ausnahme: Neuschaffung oder Erweiterung bei Eigenheim (> 150 m 2 zulässig) Förderung: maximal ,--Euro/Wohnung
8 Umfassende energetische Sanierung mindestens 3 Maßnahmen an Gebäudehülle und/oder am energetisch relevanten Haustechniksystem bestehendes Wohngebäude Erfüllung von wärmetechnischen Mindestanforderungen Bestätigung der ordnungsgemäßen Ausführung durch befugte Firmen Mitförderung anderer Sanierungsmaßnahmen im Ausmaß von maximal 25%
9 Nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss von 30% oder wahlweise Förderungsbeitrag von 15%
10 Kleine Sanierung (Einzel)-Maßnahmen an der Gebäudehülle und/oder am Haustechniksystem Wohnraumneuschaffung oder -erweiterung in bestehenden Gebäuden Substanz erhaltende Maßnahmen Nachweis der ausreichenden Wärmedämmung
11 Förderung Nicht rückzahlbare Annuitätenzuschüsse von 15% zu Bankdarlehen
12 Barrierefreies und altengerechtes Wohnen Bestehende Wohnung Beratung bei der FA 17A verpflichtend Eigenheime bzw. im Mehrfamilienwohnhaus grundsätzlich alle Wohnungen Ständige Bewohnung Baubeginn erst nach Zustimmung der A15 Ausführung durch befugte Firmen
13 Förderbare Maßnahmen Barrierefreier Zugang zum Eigenheim bzw. Mehrfamilienwohnhaus Schaffung einer barrierefreien Wohnebene Schaffung einer barrierefreien Sanitäreinheit
14 Maximal ,-- Euro/Wohnung Nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss von 30% oder wahlweise Förderungsbeitrag von 15%
15 Assanierung im Rahmen der Wohnhaussanierung Aufnahme in das Förderungsprogramm Mindestens 3 Wohnungen (30 m 2 bzw. 150 m 2 ) Eigentümer oder Bauberechtigte Baubewilligung für Altbestand > 30 Jahre Gutachten der FA 17A Positive Begutachtung am Sanierungs-Wohnbautisch Abbruch/Baubeginn erst nach Zustimmung der A15 Erfüllung von wärmetechnischen Mindestanforderungen Stellungnahme des Energiebeauftragten
16 Assanierung im Rahmen Wohnhaussanierung Ständige Bewohnung Hauptmietzins nicht höher als Richtwert Hauptmietverträge Kein Verkauf der Wohnungen während der Förderung
17 Maximal ,--Euro/Wohnung Nicht rückzahlbare Annuitätenzuschüsse von 15% zu Bankdarlehen
18 Behindertenmaßnahmen Mindestens 80% Erwerbsminderung Behindertengerechte Ausstattung Förderung wie umfassende Sanierung Maximal ,-- Euro/Wohnung
19 Sämtliche Auskünfte, Ansuchen und Formulare Informationsstelle der Abteilung Wohnbauförderung Graz, Dietrichsteinplatz 15/Parterre
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