Geld sparen und jetzt Förderung nutzen in Niederösterreich.
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- Alma Dresdner
- vor 8 Jahren
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1 An einen Haushalt Postentgelt bar bezahlt Geld sparen und jetzt Förderung nutzen in Niederösterreich. Bevor Sie bauen, kaufen oder sanieren, lassen Sie sich beraten, fördern und finanzieren!
2 2. Eigenheimsanierung 1. Förderungszweck und -objekt: Förderung von Sanierungsmaßnahmen an Wohnhäusern, Wohnungen und Wohnheimen, deren Baubewilligung zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Ausnahme: Thermische Gesamtsanierung, Schall-/Wärmeschutz, energiesparende und behindertengerechte Maßnahmen, Anschluss an Fernwärme, Hochwasserpräventivmaßnahmen und Beseitigung von Hochwasserschäden auch jüngere Objekte förderbar, die Benützungsbewilligung muss vorliegen Die Nutzfläche der einzelnen Wohnungen soll 150 m² nicht überschreiten (Gebührenbefreiung!). Eine Förderung wird aber nur für 130 m² pro Wohneinheit gewährt. Mit den Arbeiten darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. (Ausnahme: Mit der Beseitigung von Hochwasserschäden darf bis zu einem Jahr vor Antragstellung begonnen worden sein.) Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten muss von den Wohnungsbenützern der Hauptwohnsitz nachgewiesen werden. Förderbare Sanierungsmaßnahmen sind z. B.: thermische Gesamtsanierung Fenster, Fassade, oberste Geschoßdecke, Kellerdecke. Nachweis: Vorlage eines Energieausweises Wärmeschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Verminderung des Energieverbrauchs schalldämmende Maßnahmen Erhaltungsarbeiten zur Bestandssicherung des Objekts, z. B. Dachsanierung Vereinigung oder Teilung von Wohnungen Erneuerung/Errichtung von Wasser-/Elektroleitungen, sowie Bad, WC und Kanal Errichtung oder Umgestaltung von Zentralheizungen mit biogenen Brennstoffen oder Umweltenergie in Kombination mit einer Solaranlage bzw. einer Photovoltaikanlage, Anschluss an Fernwärme Erneuerung des Heizkreisverteilungssystems Solar-/Wärmepumpenanlagen zur Warmwasserbereitung bzw. Zusatzheizung Zu-, Auf-, Einbau einer Wohneinheit Wohnungsvergrößerung bis 130 m² Maßnahmen für behinderte/pflegebedürftige Menschen Sicherheitspaket Hochwasserpräventivmaßnahmen Beseitigung von Hochwasserschäden Bei Objekten, deren Baubewilligung noch nicht 20 Jahre zurückliegt, werden nur gefördert: thermische Gesamtsanierung Schall-/Wärmeschutz energiesparende Maßnahmen Maßnahmen für behinderte/pflegebedürftige Menschen Anschluss an Fernwärme Hochwasserpräventivmaßnahmen Beseitigung von Hochwasserschäden Nicht gefördert werden: Fassadenanstriche und sanierungen ohne thermische Verbesserung Oberflächenendausführung im Innenbereich bzw. Innentüren; Ausnahme: in Verbindung mit anderen förderbaren Arbeiten z. B. neue Leitungen Sämtliche Verbauten und Möbel, Handtuchhalter, Spiegel, Seifenschalen usw. Elektrogeräte und Beleuchtungskörper Freizeit und Hobbyanlagen offene Kamine, Einzelöfen Photovoltaikanlagen Öl- und Gasheizungsanlagen; Ausnahme: als behindertengerechte Maßnahme, aber nur mit Brennwerttechnik Elektroheizung Festbrennstoffkessel (Allesbrenner) Außenanlagen 2. Förderungsgeber: Land Niederösterreich 3. Kredit-/Darlehensgeber: Raiffeisenbank oder Raiffeisen Bausparkasse 4. Förderungswerber: natürliche Personen (Eigentümer, Miteigentümer, Mieter, Pächter) 5. Kredit-/Darlehenshöhe: Grundsätzlich wird eine Ausleihung in Höhe von 50 % der anerkannten Sanierungskosten gefördert, bei behindertengerechten Maßnahmen 100 % der Sanierungskosten 10 11
3 bei thermischer Gesamtsanierung mit Vorlage eines Energieausweises bis zu 100 % der Sanierungskosten, berechnet nach folgendem Punktesystem: am tatsächlichen Standort: Verbesserung um 40 % oder mehr 55 Punkte 60 % oder mehr 75 Punkte 80 % oder mehr 90 Punkte oder bei Referenzklima: Erreichen einer Mindestenergiekennzahl, abhängig vom A/V-Verhältnis EKZ zusätzlich: A/V-Verhältnis 0,80 0,75 0,70 0,65 0,60 0,55 0,50 0,45 0,40 0,35 0,30 0,25 0, Punkte Punkte Punkte Punkte 20 Punkte Heizungsanlagen mit erneuerbarer Energie oder biogener Fernwärme 15 Punkte monovalente Wärmepumpenanlagen oder Anschluss an Fernwärme aus Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen 5 Punkte raumluftunabhängige Einzelöfen unter bestimmten Voraussetzungen 7 Punkte kontrollierte Wohnraumlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung 3 Punkte kontrollierte Wohnraumlüftungsanlagen ohne Wärmerückgewinnung 5 Punkte Solar-/Wärmepumpenanlagen für Warmwasser 10 Punkte Barrierefreiheit bis zu 15 Punkte ökologische Baustoffe bis zu 3 Punkte Sicherheitspaket mechanischer bzw. elektronischer Einbruchschutz 1 Punkt Beratung, Berechnung 1 Punkt Erstellung Gesamtkonzept bis zu 4 Punkte begrüntes Dach 25 Punkte für Objekte, die unter Denkmalschutz stehen auch ohne Energieausweis 1 Punkt = 1 % Förderungsbasis Die förderbare Obergrenze der Sanierungskosten beträgt EUR 550, /m² Wohnnutzfläche bei Förderungsanträgen ohne Energieausweis EUR 660, /m² Wohnnutzfläche bei Förderungsanträgen mit Energieausweis Maximal wird eine Nutzfläche von 130 m² pro Wohneinheit gefördert höchstmögliche anerkannte Sanierungskosten daher EUR , bzw. EUR , pro Wohneinheit. Zusätzlich werden noch die Kosten für behindertengerechte Maßnahmen bzw. Ankaufskosten bis EUR , (nur in Zusammenhang mit einer thermischen Gesamtsanierung) gefördert. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten müssen der NÖ Landesregierung saldierte Originalrechnungen (auch reine Materialrechnungen möglich) in Höhe der Sanierungskosten vorgelegt werden. Bei einem Sanierungsumfang bis EUR , können Eigenleistungen anerkannt werden. 6. Förderungsausmaß: Die Förderung ist aufgeteilt in Objekt- und Subjektförderung: Objektförderung: - gleich bleibender jährlicher Zuschuss von 5 % (in Abwanderungsgemeinden 6 %) des geförderten Kredit-/Darlehensbetrags. - Einmalzuschuss: Bei thermischer Gesamtsanierung kann alternativ zum jährlichen Zuschuss ein Einmalzuschuss von 30 % der Förderungsbasis, max , in Abwanderungsgemeinden max , angesucht werden. Für den Ankauf des Objekts gibt es nur einen laufenden Zuschuss. Subjektförderung: Der Nutzungsberechtigte kann darüber hinaus um Subjektförderung (variabler Zuschuss) ab der anerkannten Endabrechnung ansuchen. Die Subjektförde rung kann in Form des Wohnzuschusses beantragt werden. Unter bestimm ten Voraussetzungen ist statt dessen die Wohnbeihilfe möglich. 7. Förderungsdauer: 10 Jahre 8. Kredit-/Darlehenslaufzeit: mindestens 10 Jahre 9. Eigenmittel: keine
4 10. Sicherstellung: banküblich 11. Einreichformular: Antragsformular Wohnbauförderung Eigenheimsanierung samt den in diesem Formular angeführten Unterlagen 12. Einreichstelle: Amt der NÖ Landesregierung bzw. über Raiffeisen Wohnservice 3. Subjektförderung 1. Förderungszweck: Verringerung der monatlichen Wohnungsaufwandsbelastung 2. Förderungsgeber: Land Niederösterreich 3. Förderungswerber: Die Subjektförderung kann vom Wohnungsbenützer eines Eigenheims, einer Wohnung oder eines Wohnheims, deren Errichtung bzw. Sanierung gefördert wurde, beantragt werden. Weiters muss die Förderung noch aufrecht sein, d. h. Rückzahlungen für Förderungsdarlehen bzw. Zuschüsse zu Ausleihungen werden noch geleistet. 4. Förderungsausmaß: Die Subjektförderung ist ein monatlicher, nicht rückzahlbarer Zuschuss und kann in Form des Wohnzuschusses oder der Wohnbeihilfe gewährt werden. Der Wohnzuschuss beträgt bis zu 5 % des förderbaren Nominales und ist abhängig vom Familieneinkommen und der Anzahl der Familienmitglieder. Die Wohnbeihilfe kann nur unter bestimmten Voraussetzungen zu erfragen beim Raiffeisen Wohnservice beantragt werden und ist abhängig vom Familieneinkommen, der Anzahl der Familienmitglieder, vom Wohnungsaufwand und der Wohnungsgröße. 5. Förderungsdauer: Gewährung erfolgt für 1 Jahr, der Zuschuss muss jedes Jahr neu beantragt werden. Die Subjektförderung kann jedoch grundsätzlich frühestens nach genehmigter Endabrechnung der Förderung gewährt werden. 6. Einreichformular: Antragsformular Wohnbauförderung Wohnzuschuss bzw. Wohnbauförderung Wohnbeihilfe samt den in diesem Formular angeführten Unterlagen 7. Einreichstelle: Amt der NÖ Landesregierung bzw. über Raiffeisen Wohnservice 14 15
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