Förderungen im Burgenland. Hans Binder

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1 Förderungen im Burgenland Hans Binder

2 Förderungen Burgenland Wohnbauförderung Im Rahmen des Bgld. WFG Alternativenergieförderungen Im Rahmen des Bgld. Ökofondsgesetzes

3 Wohnbauförderung Eigenheime Wohnhausanlage mehr als 2 WE Revitalisierungsförderung Neuerrichtung (umf.) Sanierung Ankauf von nicht gef. Objekten Ökoförderung Ortskernzuschlag Alarmanlagen behindertenger. Maßnahmen Wohnbeihilfe Eigenmittelersatzdarlehen Einbau von Liftanlagen Kindersteigerungsbetrag Sozialpauschale

4 Förderungsvoraussetzungen Allgemeine- soziale Spezielle- technische WHA > 5 WE: Gesamtenergiekonzept, Alternative, erneuerb. Energie (Bei Eigenh. Nur Brennwertger.) Wohnbedarf Einkommen(min./max.) Staatsbürgerschaft Hauptwohnsitz A/V-abhängiger Heizwärmebedarf (HWB) Neubau: >0,8 = 40 kwh/m2a <0.2 = 30 kwh/m2a Sanierung: > 0,8 = 70 kwh/m2a <0.2 = 50 kwh/m2a (Eigenh.: 50%; max. 100kWh/m2a) U-Werte bei Einzelteilsan. Fenster 1,0 W/m2K Fensterglas 0,9 W/m2K Außenwand 0,28 W/m2K o. Decke/Dach 0,17 W/m2K Kellerd./Fußb. Erde 0,3 W/m2K

5 E I G E H E I M E Pauschale BASISFÖRDERUNGfür NEUBAU, bzw.50% der Sanierungskosten bzw. des Kaufpreises mit einkommensabhängigen Obergrenzen ( ,- bei umfassender Sanierung) Darlehen Kindersteigerungsbetrag ( je Kind unter 16 Jahren) Darlehen Behindertenzuschlag bis max ,-- f. entspr. Maßnahmen Darlehen Ortskernzuschlag ( 50,-- je m2 Nutzfläche, max ,-- Euro) Darlehen Sozialpauschale bei monatl. Pro-Kopf-Einkommen von weniger 765,-- Euro bis zu ,-- Euro (Darlehen) ÖKOFÖRDERUNGin Abhängigkeit der prozentuellen UNTERSCHREITUNG der vorgegebenen ENERGIEKENNZAHL gemäß Punktesystem (Anschlussförderung - Darlehen) ALARMANLAGEN (30% der Kosten bis 1.000,--) (nichtrückzahlbarer Zuschuss)

6 B A S I S F Ö R D E R U N G Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen Jahreseinkommen in EURO(netto) ab 10 bis über Mindesthaushaltseinkommen 1 Person 726,-- Euro/Monat 2 Personen 1.000,-- Euro/Monat 3 Personen 1.120,-- Euro/Monat 4 Personen 1.240,-- Euro/Monat

7 Ö K O F Ö R D E R U N G N E U B A U max. zul. HWB A/V>0,8 = 40 kwh/m2a A/V<0,2 = 30 kwh/m2a Unterschreitung des HWB in % Anzahl der Punkte >20 3 >30 5 >40 8 >50 12 >60 17 >70 25 Bei EIGENHEIMEN werden pro Punkt 1.000,-- gewährt; Bei Blockbauten 10,--/m2 und Punkt

8 Ö K O F Ö R D E R U N G Umfassende SANIERUNG Unterschreitung des HWB in % Anzahl der Punkte >5 2 >10 3 >15 5 >20 7 >25 9 >30 12 >35 16 >40 21 >45 27 >50 34 >55 42 >60 51 >65 61 >70 72 >75 85 >80 100

9 E I G E H E I M E Pauschale BASISFÖRDERUNGfür NEUBAU, bzw.50% der Sanierungskosten bzw. des Kaufpreises mit einkommensabhängigen Obergrenzen Kindersteigerungsbetrag ( je Kind unter 16 Jahren) Behindertenzuschlag bis max ,-- f. entspr. Maßnahmen Ortskernzuschlag ( 50,-- je m2 Nutzfläche, max ,-- Euro) Sozialpauschale bei monatl. Pro-Kopf-Einkommen von weniger 765,-- Euro bis zu ,-- Euro ÖKOFÖRDERUNGin Abhängigkeit der prozentuellen UNTERSCHREITUNG der vorgegebenen ENERGIEKENNZAHL gemäß Punktesystem ALARMANLAGEN (30% der Kosten bis 1.000,--)

10 Förderung von Alternativenergieanlagen und Maßnahmen zur Einsparung von elementaren Ressourcen MASSNAHME % bis Warmwasserbereitung mit einer Wärmepumpe ,00 Warmwasserbereitung mit Solarenergie ,00 Hauszentralheizung über Erd- Luft- oder Wasserwärmepumpe ,00 Hauszentralheizung über Solareinbindung ,00 Hauszentralheizung mit erneuerbarer Energie ,00 Hauszentralheizung (mit erneuerbarer Energie) in Verbindung mit einer Kraft-Wärme-Kopplung ,00 Sonstige Anlagen zur Abdeckung des Raumwärmebedarfs auf Basis erneuerbarer Energie ,00 Anschluss an ein Fernheizwerk auf Basis erneuerbarer Energie ,00 Einbau einer Kraft-Wärme-Kopplung zu einer Heizanlage ,00 Mechanisch kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung ,00 Photovoltaikanlagen mit einer Kapazität von 300 bis 500 Watt peak ,00 Regenwassernutzungsanlagen ,00

11 FÖRDERUNG VON PHOTOVOLTAIKANLAGEN Im Rahmen des Bgld. ÖKOFÖRDERUNGSGESETZES Einspeiseförderung(Land/ÖMAG) Investitionsförderung (Land) bis 5 KWpeak 45,99 Cent/kWh 5 10 KWpeak 39,99 Cent/kWh bis 3 KWpeak von 3bis5 KWpeak von 5bis10 KWpeak 888,--/ Kwpeak 750,--/ Kwpeak 1.000,--/ Kwpeak

12

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