Förderungen für Pellets- und Hackgutfeuerungsanlagen
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- Benjamin Stein
- vor 7 Jahren
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1 Auszug aus den Bioenergieförderungen in Oberösterreich Zusammengestellt vom Technologiezentrum Salzkammergut und dem Regionalmanagement Salzkammergut. Förderungen für Pellets- und Hackgutfeuerungsanlagen 1. Für Unternehmen, Vereine, teilw. gültig für Gemeinden Hinweis: Wir empfehlen, vor Investitionsbeginn die Förderanträge einzureichen und erst nach einer Fördergenehmigung mit dem Projekt zu starten. a) Geförderte Energieberatung durch den Energiesparverband OÖ für Unternehmer Förderungsausmaß: Gefördert werden 75% der Beratungskosten. Es entstehen dem Unternehmer daher Kosten in der Höhe von Weitere Informationen Anmeldung zu einer Beratung: b) Umweltförderung Kommunalkredit Förderungswerber: Unternehmer, Vereine, konfessionelle Einrichtungen der öffentlichen Hand mit marktbestimmter Tätigkeit (keine Gemeinden), Energieversorgungsunternehmen (keine Landwirte) Förderungsgegenstand: Planungskosten bis max. 10% der gesamt förderfähigen Kosten und Beratungskosten sofern diese für die Projektrealisierung erforderlich sind. Biomassefeuerungsanlagen inkl. Kessel, Steuerung, Regelung, Beschickung und Rauchgasreinigung - keine innerbetrieblichen Wärmeverteilnetze Nebenkosten zu max. 75 % der Kosten der Feuerungsanlage (Heizhaus, Brennstofflager, Kamin, Montage ) Mikronetze nur dann wenn mind. 4 Objekte angeschlossen werden und max. 50 % der angeschlossenen Objekte Neubauten sind. Anerkannt werden max Kosten. max. 30 % der anerkennungsfähigen Kosten. Zusätzlich können noch 20 % beim Land OÖ eingereicht werden (siehe nächste Seite)
2 Allgemeines zur Förderung: Förderansuchen vor Baubeginn bzw. Liefertermin, mind anerken. Kosten Für die Antragsstellung sind Kostenvoranschläge (gilt für die Kesselanlage und bei größeren Projekten auch für die Baukosten) einzuholen. Bestehende Ölkessel oder Gaskessel dürfen nur mehr als Ausfallsreserve eingesetzt werden. Bei Wärmelieferung über ein Contractingmodell müssen sowohl der Contractingnehmer (Wärmeabnehmer) als auch der Contractor (Wärmelieferant) förderwürdig sein. Weitere Informationen bei Herrn Ing. Markus Hertner unter 01/ bzw. unter und Antragseinreichung Kommunalkredit Public Consulting Gmbh; Türkenstraße 9, 1092 Wien c) Land OÖ Abt. Umwelt und Anlagentechnik Förderungswerber: Gewerbetreibende, Gemeinden, Vereine, konfessionelle Einrichtungen Fördervoraussetzung, Vorgangsweise Antragsstellung Die Förderstelle hält sich an die Vorgaben der Kommunalkredit Diese Förderung kann neben dem ECP Förderung, der Umweltförderung und der Kommunalkredit beantragt werden. Förderungshöhe: Anrechenbare Kosten abzüglich bereits gewährter Förderungen mit max. 20 % (in Kombination mit der Bundesförderung max. 44 %!) Weitere Informationen unter oder unter 0732/ (Hr. Haider). d) ECP (Energie Contracting Programm) Förderung Förderungswerber: Der Contractingnehmer (Unternehmen, Körperschaften öffentlichen Rechts) Ausnahme: Bundeseinrichtungen Förderfähig: Die gesamte Anlage (Kessel, Regeltechnik, Montage, Rauchgasreinigung, Kamin, Heizhaus, Hackgutlagerraum) samt Planungskosten. Art und Höhe der Förderung: Diese Förderung kann neben anderen Möglichkeiten zusätzlich beantragt werden! Ein barwertisierter Zinsenzuschuss (Berechnung mit max. Laufzeit von 10 Jahren) Höhe Zinsenzuschuss für Anlagencontracting: Ziel 2 Gebiet (kein Phasing-out Gebiet; Infos zur Gebietskulisse OÖ Basisförderung 2 % p.a.; KMU Zuschlag 3 % p.a.; Gemeindezuschlag 1 % außerhalb Ziel 2 Gebiet (gültig für GB Haag, Ried, Schwanenstadt, Vöcklabruck, Frankenmarkt) Basisförderung 1 %; KMU-Zuschlag und Gemeinden 1 % p.a. Förderungsvoraussetzungen: Nur Contractingmodelle, kein Leasing und kein Wärmeverkauf Mind anerkennungsfähige Kosten sorgfältige Planung bzw. Kosten- Nutzenrechnung Antragstellung vor Projektdurchführung
3 sowohl der Contractingnehmer als auch der Contractor müssen die Fördervoraussetzungen erfüllen, sowie die zweifelsfreie Bonität beider Vertragspartner muss sichergestellt sein. Z.B.: gesamt anerkennungsfähige Kosten Förderung Kommunalkred. 30% = und Land 20% von = förderfäh. Kosten ECP Programm ; Vertragslaufzeit 10 Jahre Förderhöhe beträgt 1 % + 1 % KMU Zuschlag = 2 % das entspricht 5061 als einmalige Förderung an den Conractingnehmer Weitere Informationen und Fördereinreichung unter (Energiesparverband OÖ, Landstraße 45, 4020 Linz) und unter 0732/ e) Gemeindeförderung Je nach Gemeinde kann es möglich sein, dass Projekte auch über Ihre Gemeinde gefördert werden. 2. Für einzelne Privatpersonen a) Geförderte Energieberatung für Privatpersonen durch den Energiesparverband OÖ Informationen und Anmeldung: Weitere Informationen erhalten Sie unter Zu einer Energieberatung anmelden können Sie sich unter b) Landesförderung für Pellets- und Hackgutanlagen Natürliche und juristische Personen Max. 30% der Nettokosten bzw. bis max Austausch von Heizkesseln mit einem Alter von mind. 15 Jahren erhöht sich die Förderung um 440 auf max unter Beibehaltung der Förderintensität von max. 30% Wird im Zuge des Kesseltausches ein mind l großer Öl od. Gastank entsorgt erhöht sich die Förderung auf max unter Beibehaltung der Förderintensität von max. 30% Förderungsausmaß: Wird darüber hinaus ein mind l Öl- od. Gastank gewechselt Erhöhung auf max (Antrag: Formular A6); Antragstellung nach Projektabwicklung Zusätzliche Kesseltauschförderung für Haushalte Bei der Umstellung von alten Heizkesseln und Wärmeerzeugern, die zumindest 15 Jahre alt sind, auf Biomasseanlagen, beträgt die Förderung: 30 % der förderbaren Nettokosten für Hackgutfeuerungs- und Pelletsanlagen, jedoch max je Anlage und 25 % der förderbaren Nettokosten für Spezialholzkessel, jedoch max je Anlage. Wenn im Zuge der Umstellung von fossilen Energieträgern auf biogene Brennstoffe eine ordnungsgemäße Entfernung bzw. Entsorgung des alten ortsfesten und zumindest 1000 Liter
4 großen Öl- oder Gastanks nachgewiesen und im Antragsformblatt bestätigt wird, kann eine Impulsförderung in der Höhe von bis zu max. 500 auf den bestehenden Sockelbetrag bei Einhaltung der Förderintensitäten (30 % bzw. 25 %) aufgeschlagen werden. Die maximalen Förderhöhen belaufen sich dann auf für Hackgutfeuerungs- und Pelletsanlagen und für Spezialholzkessel. c) Gemeindeförderung Je nach Gemeinde kann es möglich sein, dass Projekte auch über Ihre Gemeinde gefördert werden. Solaranlagenförderung Solaranlagenförderung für oö. Betriebe Neue Landesförderung für thermische Solaranlagen in oberösterreichischen Unternehmen Die Solarförderung beträgt zusätzliche 20 % zur Bundesförderung (Kommunalkredit Austria AG) Förderberechtigt sind alle Unternehmen mit Standort in Oberösterreich, die in die Neuanschaffung einerbetrieblichen Solaranlage investieren Information: O.Ö. Energiesparverband Antragsformular: Antragstellung: Land OÖ, Abt. Umwelt- & Anlagentechnik, T: Beispiel: Solaranlage mit 100 m² Kollektorfläche erzeugte Energie: kwh/jahr Kosten: ca Förderung: ca jährliche Energiekostenersparnis von ca in den kommenden 20 Jahren Abwicklung und Info: Abt. Umwelt- und Anlagentechnik, T: Die Sonne geht täglich im Osten auf und im Westen unter. Egal ob wir sie nun nutzen oder nicht. Solarenergie für Haushalte Warmwasserbereitung und/oder Heizung: Sockelbetrag plus 100 pro m² Standardkollektoren bzw. 140 pro m² Vakuumkollektoren Die Kollektorfläche (= Aperturfläche) muss mind. 4 m², bei Vakuumkollektoren mind. 3 m² betragen, ein Wärmemengenzähler ist einzubauen Die Förderung ist mit max begrenzt
5 Für die Erweiterung oder Austausch bestehender Solaranlagen wird ebenfalls ein Betrag von 75 bzw. 110 pro m² gewährt, maximal jedoch Die 100 bzw. 140 verringern sich auf 75 bzw. 110 und die Obergrenze auf 3.000, wenn kein Wärmemengenzähler eingebaut wird Bei Häusern mit mehr als drei Wohnungen beträgt die Förderung 200/m² für Standard- Kollektoren bzw. 240/m² für Vakuum-Kollektoren. Ein Wärmemengenzähler ist vorzusehen. Maximal werden 3 m² Kollektorfläche je Wohnung gefördert. Bei Wohnheimen beträgt die Förderung 200/m² für Standard-Kollektoren bzw. 240/m² für Vakuum- Kollektoren. Ein Wärmemengenzähler ist vorzusehen. Maximal werden 1,5 m² Kollektorfläche je Heimplatz gefördert. Diese Förderung gilt auch bei Kombination von Solaranlage und Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung. Das Ausmaß dieser Förderungen darf jeweils maximal 50 % der Anlagenkosten betragen. Nähere Information auch unter Tel: 0732/ Thermische Sanierung von Betriebsgebäuden Ab sofort gibt es eine zusätzliche Förderung von 10% der Investitionskosten für Sanierungsmaßnahmen bei Betriebsgebäuden. In Kombination mit der Bundesumweltförderung können jetzt, in Abhängigkeit von der erreichten Energiekennzahl, bis zu 37% der Kosten als einmaliger Investitionskostenzuschuss ausbezahlt werden. Ansuchen: Land OÖ, Abt. Umwelt- & Anlagentechnik, T: Eine Gesamtübersicht über die möglichen Förderungen finden Sie unter Sollten sie in diesen Informationen keine passenden Ansprechpartner für ihre umweltfreundliche Energieversorgung gefunden haben, unterstützt sie bei der weiteren Suche gerne das auch das Regionalmanagement. DI Volker Dobringer 05/
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