Aktuelle Fördersituation Biomassekleinanlagen bzw. thermische Solaranlagen

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1 Aktuelle Fördersituation Biomassekleinanlagen bzw. thermische Solaranlagen Franz Haberhofer, Ernst Reiterer Regionalenergie Steiermark Gesellschaft für erneuerbare Energiesysteme

2 Förderungen als Verkaufshilfe Diagramm Biomasse/Solar 2015/2016 Biomasse Solar ULF LAND STEIERMARK 100,00 % 135,00 % MITGLIEDSBETRIEBE REGIONALENERGIE STEIERMARK 132,81 % 175,89 % 200,00 % 180,00 % 160,00 % 140,00 % 120,00 % 100,00 % 80,00 % 60,00 % 40,00 % ULF LAND STEIERMARK MITGLIEDSBETRIEBE REGIONALENERGIE STEIERMARK 20,00 % 0,00 % Biomasse Solar

3 Förderungen: Biomasse- und Solaranlagen Ausblick 2017 Direktförderungen Land Steiermark (Förderablauf und häufige Fragen) Wohnbauförderungen Land Steiermark Bundesförderungen Förderungen für Landwirte Handwerkerbonus 2016 und 2017 Seite 3

4 Förderungen Bundesland Steiermark Direktförderungen Holzheizungen Wichtig ist die Trennung zwischen Landwirten und Nichtlandwirten. Landwirt ist jeder der mindestens 3 ha landwirtschaftliche Nutzfläche (ohne Waldfläche) bewirtschaftet oder 0,3 Mindestarbeitskräftebedarf erreicht. Die Entscheidung trifft die Landwirtschaftskammer Seite 4

5 Vorgehensweise für Landwirte bei der Direktförderung Antragstellung VOR der Investition in der jeweiligen Bezirkslandwirtschaftskammer Nicht förderbar sind Pelletsanlagen und Kombifeuerungen (Scheitholz/Pellets und Hackgut/Pellets) Die Kalkulation bezieht sich auf eine komplette Neuanlage und nicht auf einzelne Anlagenteile; einzelne Anlagenteile sind nicht förderbar Mindest-Investitionsvolumen 5.000,00 Seite 5

6 Umweltlandesfonds - Land Steiermark Neue Anträge Ökoförderung - Stammdatenblatt Seite 6

7 Umweltlandesfonds - Land Steiermark Neue Anträge Ökoförderung - Stammdatenblatt Seite 7

8 Umweltlandesfonds - Land Steiermark Neue Anträge Ökoförderung - Stammdatenblatt Brutto-Grundfläche (BGF): konditionierte Fläche - unter Einsatz von Energie beheizt, gekühlt, be- und entlüftet oder befeuchtet wird. Seite 8

9 Umweltlandesfonds - Land Steiermark Neue Anträge Ökoförderung - Beilage Seite 9

10 Direktförderung von modernen Holzheizungen Umweltlandesfonds - Land Steiermark Zeitraum: bis Einreichung Stufe 1: Vorprüfungsverfahren - vor Baubeginn Angebot Wärmebedarfsberechnung Stufe 2: Fertigstellungsmeldung innerhalb von 12 Monaten Keine Förderung bei möglichem Fernwärme-Anschluss!! Förderhöhe max. 25 % der Nettoinvestitionskosten: 1.300,-- für Scheitholzgebläsekessel und Pellets-Etagenheizungen 1.600,-- für Pellets- und Hackgutzentralheizungen pro Haus bzw. pro Wohneinheit Seite 10

11 Umweltlandesfonds - Land Steiermark zusätzliche Fördermöglichkeiten 200,- Frischwassermodul 200,-- hydraulischer Abgleich mit Protokoll 400,-- ergänzende Sanierungsmaßnahmen (z.b. Wärmedämmung von Rohrleitungen, Umwälzpumpen, Armaturen, HK-Ventile) max. 25 % der Nettokosten Nahwärmeleitungen bei Gemeinschaftsanlagen sind förderbar (Förderobergrenzen bleiben erhalten!) 100,-- max. für Energieberatung Stand: Jänner 2016

12 Direktförderung von modernen Holzheizungen Umweltlandesfonds - Land Steiermark Hinweise zur Förderabwicklung: Detaillierte Angebote bzw. Rechnungen (Marke und Type anführen) bei Pumpen mit EEI 0,23: (Marke und Type anführen bei Angebot und Rechnung) Integrierte Pumpen bei Rücklaufanhebung, Heizkreisverteiler usw. Rücklaufanhebung mit Hocheffizienzpumpe?????? reicht nicht aus! Kesselprüfberichte nicht notwendig Heizlastberechnung (nur Übersichtsblätter 2 bis 3 Seiten) Puffer Bestand bei Scheitholzgebläsekesseln (zwingend alte Rechnung mitschicken) Leistungszeitraum für die Installation muss nach der Antragstellung sein! Seite 12

13 Umweltlandesfonds - Land Steiermark Solarförderung Zeitraum: bis Stufe 1: Antrag vor Baubeginn mit Anbot Installation eines Wärmemengenzählers rechnerischer Nachweis zum Wärmeertrag Stufe 2: Abrechnung innerhalb von 12 Monaten Förderhöhe Gemeinde- und Installateursbestätigung, Fotos von Kollektoren und Anlagenteilen bis 10 m² 150,- / m² ab 10 m² 100,- / m² Kombination bei Heizungseinbindung Pufferspeicher mit Frischwassermodul 1.075,- Bei Heizungseinbindung mit neuem Pufferspeicher 500,- 100,-- max. für Energieberatung Stand: Feb. 2016

14 Solarförderung Umweltlandesfonds Land Steiermark Hinweise zur Solar-Förderabwicklung: Einreichung Stufe 1: Vorprüfungsverfahren vor Baubeginn mit Anbot Installation eines Wärmemengenzählers rechnerischer Nachweis zum Wärmeertrag ab ca. 20 m 2 Kollektor notwendig Stufe 2: Fertigstellungsmeldung Innerhalb von 12 Monaten Bei bestehenden Boiler oder Puffer (max. 5 Jahre alt) muss die damalige Rechnung mit Zahlungsbeleg vorgelegt werden, Auszahlung des Sockelbetrages sonst nicht möglich. Wärmezähler oder Wärmemengenbilanzierung über Solarregler als eigener Rechnungsposten! (Marke und Type anführen bei Angebot und Rechnung) bei Pumpen der Energieeffizienzklasse 0,23 (Marke und Type anführen bei Angebot und Rechnung) Seite 14

15 Solarförderung Umweltlandesfonds Land Steiermark Hinweise zur Solar-Förderabwicklung: Beispiel eines unvollständigen Angebotes: Sonnenkollektoren und Zubehör 1.1 Wannenkollektor Hochformat Bruttofläche 2,58m2 3 Stk. 1.2 Solarstation mit Hocheffizienzpumpe Detaillierte Angebote bzw. Rechnungen Marke und Type anführen zb Kollektor Sunny Sepp X50 Hocheffizienzpumpe oder Low Energy sind keine Typenbezeichnungen! Seite 15

16 Förderungen für Sanierungen - Steiermark Umfassende energetische Sanierung Kleine Sanierung Mindestens 3 energiesparende Maßnahmen Energieausweis - Heizwärmebedarf < 75 kwh/m²,a Weniger als 3 energiesparende Maßnahmen Fenstertausch, Dämmung des Daches, der Fassade oder des Kellers, Erneuerbare Energie für Heizung bzw. Warmwasseraufbereitung oder eine Photovoltaikanlage z. B.: nur Fenstertausch, Erneuerbare Energie oder/und allgemeine verbesserungs- bzw. substanzerhaltende Maßnahmen BANKDARLEHEN BARMITTEL 30 % 15 % Annuitätenzuschuss Laufzeit 14 Jahre Oder einmaliger Förderungsbeitrag BANKDARLEHEN 15 % Seite 16

17 Darlehensförderungen Kleine Wohnhaussanierung Ökopunktesystem: max. förderbare Fixsätze inkl. USt.*: max max max max * Sämtliche Kosten für den Heizungsumbau wie z. B. Boiler, Einbindung, Umbaumaßnahmen und Kamin sind förderbar! Einreichung: Wird über die Hausbank abgewickelt. Seite 17

18 Darlehensförderungen Kleine Wohnhaussanierung Beispiel: Ausgangsbasis für Darlehen ,-- Gesamtrückzahlung nach 10 Jahren inkl. Annuitätenzuschuss ohne Bankspesen 9.176,-- (Annahme: Darlehensverzinsung 2 %, 3. Quartal 2016) Wohnbauinfo unter: Tel: 0316/ Seite 18

19 Darlehensförderungen Umfassende energetische Sanierung mind. 3 energiesparende Maßnahmen Einholen von Energieausweis vor und nach Sanierung unbedingt notwendig! Seite 19

20 Direkt- oder Darlehensförderung Eigenheimförderung - Neubau Förderhöhe (inkl. USt.): ,-- Einpersonenhaushalt ,-- Zweipersonenhaushalt ,-- Jungfamilien 500, ,-- Einreichung: wird über die Hausbank abgewickelt für jede weitere nahestehende Person (soweit nicht bereits eine Förderungsabdeckung als Jungfamilie vorhanden ist) Berücksichtigung ökologischer Standards: Passivhausstandard oder Holzkonstruktion Diese Beiträge können auch als Zuschuss zu einem Darlehen eines Kreditinstitutes in fünffacher Höhe des Förderungsbeitrages mit einer zumindest 10-jährigen Laufzeit ausbezahlt werden. Seite 20

21 Kombination von Förderungen Landesförderung Landesförderung Ökoförderung (Holzheizungen) Ökoförderung (Holzheizungen, Solar, Photovoltaik) Holzheizung (Landwirtschaftskammer) Wohnhaussanierung (Kleine- bzw. Umfassende Sanierung) Eigenheimförderung (Neubau ab Juni 2013) NEIN NEIN JA Seite 21

22 Bundesweite Förderung: Sanierungsscheck für Private 2016 Förderhöhe: 30 % der Investitionskosten bzw. max ,-- bei thermischer Sanierung (max. 75 kwh/m²a) bzw. max ,-- bei einer Einzelbaumaßnahme Umstellung von Wärmeerzeugungssystemen bzw. 15 m² Solar max ,-- (max. 75 kwh/m²a) bzw. zugleich Sanierungsmaßnahme Grundvoraussetzung: Gebäude älter als 20 Jahre (Datum Baubewilligung) Energieausweis Abwicklung: Information: über Bausparkassen (jede Bankfiliale) Verfügbarkeit: 2017? Seite 22

23 Bundesweite Förderung: Handwerkerbonus Förderhöhe: bis 600,-- pro Jahr max. 20% der Arbeitsleistung bei Renovierungen Rechnungen für Arbeitsleistungen zwischen 200,-- und 3.000,-- exkl. Ust. Förderungsantrag nach Umsetzung der Maßnahme Förderungsaktion für natürliche Personen - private Wohnzwecke Ein Antrag pro Person/Jahr Förderbudget: 2016 und 2017 jeweils 20 Mio. Abwicklung: Information: über Bausparkassen (jede Bankfiliale) Seite 23

24 Bundesweite Förderung - Privat Holzheizungen bis Eine Förderaktion des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung für Privathaushalte ,- für Pellet-/Hackgutzentralheizungen, die einen Fossilkessel ersetzen 800,- für Pellet-/Hackgutzentralheizungen, die einen Holzlkessel ersetzen, mind. 15 Jahre alt 500,- für Pelletkaminöfen Seite 24

25 Mikronetz Förderung Umweltlandesfonds Steiermark Nachdem der Umweltlandesfonds des Landes Steiermark die Direktförderungen für Biomasse für 2016 merkbar angehoben hat, bietet diese Förderschiene eine einfache und unbürokratische Möglichkeit kleine Biomasse-Mikronetze zu fördern. Einreichen können: Privatpersonen Kleinlandwirte (zb unter 3 ha landwirtschaftliche Nutzfläche bzw. wenn sie über die Landwirtschaftskammer nicht förderbar sind) Gemeinden Vereine

26 Kombination von Förderungen Landesförderung Bundesförderung Ökoförderung (Holzheizungen) Holzheizung 2016 (KLIEN) JA Ökoförderung (Holzheizungen, Solar, Photovoltaik) und Wohnhaussanierung Sanierungscheck 2016 JA Handwerkerbonus (muss eigene Maßnahme sein) Nicht kombinierbar! Seite 26

27 Heizungs-Anlagendatenblatt verpflichtende Übermittlung an den zuständigen Rauchfangkehrer

28 Kommunalkredit Public Consulting umweltfreundlich Heizen Einreichen können: gewerbliche Betriebe, konfessionelle Einrichtungen, gemeinnützige Vereine, Contractoren etc. Förderbereich: Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von Holzheizungen 400 kw Leistung Förderhöhe: Die Förderung wird pauschal anhand der Nennwärmeleistung bzw. Anlagengröße bestimmt und ist mit max. 30 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt. Die Förderung wird als Investitionszuschuss in Form einer De- minimis -Beihilfe vergeben. Förderungsanträge sind nach Umsetzung des Projekts, spätestens jedoch sechs Monate nach Rechnungslegung einzubringen. Nähere Informationen: Tel: (01) oder unter

29 Kommunalkredit Public Consulting - Holzheizungen Förderungsfähige Anlagen(teile) Kesselanlage inklusive Beschickung und Rauchgasreinigung Heizhaus, Kamin, Spänesilo, Zerspaner, Hacker Einbindung ins Heizsystem Wärmespeicher Weitere, für den Betreib relevante Anlagenteile Nicht förderungsfähige Anlagen(teile) Kachelöfen, Kaminöfen, Allesbrenner Anlagen, in denen nicht holzartige Biomasse als Brennstoff eingesetzt wird Elektroheizstäbe/-patronen Wärmeverteilung im Gebäude (Rohrleitungen, Heizkörper, Einzelraumregelungen etc.) Personal-Eigenleistung des Antragstellers Pauschale Zuschlagsmöglichkeiten Holzheizungen < 400 kwth 135 Euro/kW (0-50 kw) 60 Euro/kW (für jedes weitere kw unter 400 kw) + 10 Euro/kW - für Kessel mit österreichischem Umweltzeichen + 10 Euro/kW - bei gleichzeitiger Umsetzung einer therm. Solaranlage Die Förderung ist mit 30 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt.

30 Kommunalkredit Public Consulting Solarthermie Einreichen können: gewerbliche Betriebe, konfessionelle Einrichtungen, gemeinnützige Vereine, Contractoren etc. Förderbereich: Thermische Solaranlagen mit weniger als 100 m 2 Bruttokollektorfläche für Warmwasserbereitung, Raumheizung und Prozesswärme Förderhöhe: Die Förderung ist mit max. 30 % der Investitionskosten begrenzt. Förderungsfähige Anlagen(teile) Solaranlage Verrohrung, Pumpengruppe, Wärmespeicher Luftkollektoren Weitere, für den Betreib relevante Anlagenteile Nicht förderungsfähige Anlagen(teile) Wärmeverteilung im Gebäude (Rohrleitungen, Heizkörper etc.) Elektroheizstäbe/-patronen Personal-Eigenleistung des Antragstellers Hybrid- und Schwimmbadkollektoren

31 Kommunalkredit Public Consulting - Solarthermie Die Berechnung der Förderung (nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss) erfolgt in Form einer Pauschale in Abhängigkeit von der Größe der Anlage. Thermische Solaranlagen < 100 m² Pauschale 130 Euro/m² bei Standardkollektoren 170 Euro/m² bei Vakuumkollektoren 110 Euro/m² bei Luftkollektoren Zuschlagsmöglichkeiten + 10 Euro/m² - für Solaranlagen mit österreichischem Umweltzeichen + 10 Euro/m² - bei gleichzeitiger Umsetzung einer Holzheizung Die Förderung ist mit max. 30 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt. Förderungsanträge sind nach Umsetzung des Projekts, spätestens jedoch sechs Monate nach Rechnungslegung einzubringen. Nähere Informationen: Tel: (01) oder unter

32 Kommunalkredit Public Consulting - Biomasse Fernwärme Einreichen können: gewerbliche Betriebe, konfessionelle Einrichtungen, gemeinnützige Vereine, Contractoren etc. Förderbereich: Fernwärmeanschlüsse mit weniger als 400 kw thermischer Leistung: Förderhöhe: Die Förderung ist mit 30 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt. Gefördert werden Anlagenteile im Eigentum des Förderwerbers, die zum Anschluss an ein Fernwärmenetz erforderlich sind Förderungsfähige Anlagen(teile) Übergabestation Einbindung ins Heizungssystem Rohrleitungen, Pumpen, Ventile, Wärmespeicher Grabungsarbeiten Weitere, für den Betreib relevante Anlagenteile Nicht förderungsfähige Anlagen(teile) Anschlussgebühren Baukostenzuschüsse Einzelraumregelungen Wärmeverteilung im Gebäude (Rohrleitungen, Heizkörper etc.) Personal-Eigenleistungen des Antragstellers

33 Kommunalkredit Public Consulting - Biomasse Fernwärme Die Berechnung der Förderung erfolgt in Form einer Pauschale in Abhängigkeit von der Nennwärmeleistung der Anlage. Pauschale Fernwärme aus Biomasse 62 Euro/kW (0-100 kw) 32 Euro/kW (für jedes weitere kw unter 400 kw) Die Förderung ist mit 30 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt. Fernwärme aus fossiler Energie 32 Euro/kW (0-100 kw) 16 Euro/kW (für jedes weitere kw unter 400 kw) Die Förderung ist mit 10 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt. Zuschlagsmöglichkeiten + 5 Euro/kW - bei gleichzeitiger Umsetzung einer thermischen Solaranlage Förderungsanträge sind nach Umsetzung des Projekts, spätestens jedoch sechs Monate nach Rechnungslegung einzubringen. Nähere Informationen: Tel: (01) oder unter

34 Kommunalkredit Public Consulting Einreichen können: gewerbliche Betriebe, konfessionelle Einrichtungen, gemeinnützige Vereine, Contractoren etc. Förderbereich: Biomasse-Mikronetze und Nahwärmeversorgung Biomasse-Nahwärmeanlagen zur Wärmeversorgung von mindestens zwei räumlich getrennten Objekten, von zumindest zwei unterschiedlichen Eigentümern Neubau, Ausbau und Verdichtung von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme Optimierung von Nahwärmeanlagen primärseitig und sekundärseitig Erneuerung von Kesselanlagen in bestehenden Biomasse-Nahwärmeanlagen Wichtig! Zeitpunkt der Antragstellung ist VOR der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.

35 Kommunalkredit Public Consulting Biomasse Nahwärme Biomasse-Nahwärmeanlagen Gefördert werden Biomasse-Nahwärmeanlagen zur Wärmeversorgung von mindestens zwei räumlich getrennten Objekten, die nicht durch ein bestehendes Nahwärmenetz versorgt werden können und im Besitz von zumindest zwei unterschiedlichen Eigentümern sind. Bei Biomasse-Nahwärmeanlagen mit weniger als vier versorgten Objekten ist die Versorgung von Wohnungsneubauten nicht förderbar. Förderungsfähige Anlagen(teile) Neuerrichtung der Heizzentrale inkl. maschineller Einrichtung, Brennstoff- Lagerhalle Fernwärmeleitungen und Übergabestationen (sofern im Eigentum des Förderungswerbers) Gekoppelte Solaranlagen, sofern sie die Effizienz des Gesamtprojektes erhöhen Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz der Nahwärmeanlage (z.b. Brennstofftrocknung, Rauchgaskondensation, Pufferspeicher, Regelung von Netzpumpen etc.) Nicht förderungsfähige Anlagen(teile) Kosten, die Abnehmer aus früheren und/oder künftigen Ausbaustufen betreffen Mobile Anlagen (Radlader, Hacker etc.) Anlagenteile für Abnehmer früherer oder künftiger Ausbaustufen

36 Kommunalkredit Public Consulting Biomasse Nahwärme Förderungssatz Rahmenbedingungen für Biomasse-Nahwärmeanlagen 25 % der Förderungsbasis 30 % der Förderungsbasis bei Projekten, die die Auswahlkriterien für eine EU-Kofinanzierung erfüllen (Download unter: Maximale Förderung 900 Euro pro eingesparter Tonne CO 2 bzw. benötigte Investitionsförderung gemäß Online-Antrag Mindestinvestition Euro Jährliche Mindest- CO 2 Einsparung Zuschlagsmöglichkeiten 4 Tonnen 5 % (max Euro) für EMAS zertifizierte Unternehmen 5 % Nachhaltigkeitszuschlag: Voraussetzung ist der Einsatz von mindestens 80 % regional aufgebrachtem Waldhackgut aus einem Einzugsbereich bis 50 km. Nähere Informationen: Tel: (01) oder unter

37 Kombination von Förderungen Bundesförderung Bundesförderung Keine Kombination möglich! Seite 37

38 Übersicht Nahwärmeförderung

39 Programm Ländliche Entwicklung Biomasse Nahwärmeanlagen

40 Programm Ländliche Entwicklung Biomasse Nahwärmeanlagen

41 Programm Ländliche Entwicklung Biomasse Nahwärmeanlagen

42 Förderbeispiel 2016 Beispiel 1: Pelletsanlage Landesförderung 2.200,00 (Sockelbetrag 1.600,--; Zubehör 400,--; hydraulischer Abgleich 200,--) Bundesförderung 2.000, ,-- für Fossilkesselersatz, 800,-- für Holzkesseltausch Gemeindeförderung Annahme 600,00 (jede Gemeinde fördert individuell) Gesamtförderung Pelletsanlage 4.800,00 Handwerkerbonus 2016/2017: Mit dem Handwerkerbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung von bis zu 600 Euro für die Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung ihres Hauses oder ihrer Wohnung, wenn dabei Leistungen eines Handwerkers oder befugten Unternehmens in Anspruch genommen werden und keine Förderungen anderer öffentlichen Stellen in Österreich oder der EU in Anspruch genommen werden. Die Mittelvergabe erfolgt chronologisch in der Reihenfolge des Eintreffens der Ansuchen.

43 Förderbeispiel 2016 Beispiel 2, Variante 1: Pelletsanlage kombiniert mit thermischer Solaranlage zur Warmwasserbereitung mit 8 m 2 Kollektorfläche Landesförderung 2.200,00 (Sockelbetrag 1.600,--; Zubehör 400,--; hydraulischer Abgleich 200,--) Bundesförderung 2.000, ,-- für Fossilkesselersatz, 800,-- für Holzkesseltausch Kombinationszuschlag Land Stmk. für thermische Solaranlage 1.075,00 (Pufferspeicher mit Frischwassermodul) Gemeindeförderung Annahme 600,00 (jede Gemeinde fördert individuell) Zwischensumme Pelletsanlage 5.875,00 Thermische Solaranlage: Landesförderung 8 m 2 Kollektorfläche 1.200,00 ( 150,--/m 2 Aperturfläche) Bundesförderung 750,00 Förderhöhe für 4 bis 15 m 2 Bruttokollektorfläche Gemeindeförderung Annahme 300,00 (jede Gemeinde fördert individuell) Zwischensumme thermische Solaranlage 2.250,00 Gesamtförderung Pellets- und Solaranlage 8.125,00

44 Förderbeispiel 2016 Beispiel 2, Variante 2: Pelletsanlage kombiniert mit thermischer Solaranlage zur Warmwasserbereitung und Heizungseinbindung mit 15 m 2 Kollektorfläche Landesförderung 2.200,00 (Sockelbetrag 1.600,--; Zubehör 400,--; hydraulischer Abgleich 200,--) Bundesförderung 2.000, ,-- für Fossilkesselersatz, 800,-- für Holzkesseltausch Kombinationszuschlag Land Stmk. für thermische Solaranlage 1.075,00 (Pufferspeicher mit Frischwassermodul) Gemeindeförderung Annahme 600,00 (jede Gemeinde fördert individuell) Zwischensumme Pelletsanlage 5.875,00 Thermische Solaranlage: Landesförderung 15 m 2 Kollektorfläche 2.000,00 ( 150,-- bis 10 m 2, 100,-- ab 10 m 2 jeweils Aperturfläche) Bundesförderung 1.500,00 ab 15 m 2 Bruttokollektorfläche Gemeindeförderung Annahme 500,00 (jede Gemeinde fördert individuell) Zwischensumme thermische Solaranlage 4.000,00 Gesamtförderung Pellets- und Solaranlage 9.875,00

45 Regionalenergie Steiermark Startseite: Seite 45

46 Zuständigkeiten Beratung Förderung Beratung und Förderabwicklung: Biomasseanlagen, Solar, PV und Stromspeicher Franz Haberhofer KPC und landwirtschaftliche Förderungen: Mikronetze und Contracting Ernst Reiterer Organisation und Administration: Monika Kulmer Seite 46

47 Ausblick 2017 Für Biomasse und Solarthermie gleichbleibende Förderungen Für PV-Anlagen gleichbleibende Fördersätze KPC-Förderungen gleichbleibende Fördersätze Handwerkerbonus mit 20 Mio. budgetiert Sanierungsscheck des Bundes (Neuauflage wahrscheinlich) Graz: keine händisch beschickten Biomassefeuerungen über 8 kw Heizleistung

48 Beratungszeiten Dienstag und Donnerstag: 9:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr Beratungstermine: Bitte um telefonische Voranmeldung! Seite 48

49 Danke für Ihre Aufmerksamkeit

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