Richtlinien für die Förderungen von modernen Holzheizungen und Solaranlagen
|
|
- Christa Berg
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 GZ.: /95-84 Beschluss vom Seite 1 von 6 Richtlinien für die Förderungen von modernen Holzheizungen und Solaranlagen 1 Zielsetzung Ziel der Richtlinien ist die Förderung erneuerbarer Energieträger, die Ressourcenschonung und die Verringerung von Emissionen aus Einzelfeuerungsanlagen. Damit soll den im Landesumweltschutzprogramm (LUST) als integrierter Bestandteil des steirischen Regierungsprogrammes - vorgegebenen Maßnahmen entsprochen werden und vor allem ein Beitrag zum Klimaschutz im Sinne der im Kyoto-Protokoll und innerhalb der Europäischen Union getroffenen Vereinbarungen zur Reduktion von CO 2 -Emissionen und des Klimabündnis geleistet werden. Darüber hinaus soll dadurch auch die Wertschöpfung in den steirischen Regionen erhöht, die Technologieentwicklung gefördert und ein Beitrag zur Sicherung und Erhöhung der Beschäftigung erreicht werden. 2 Allgemeine Bestimmungen (1) Das Land Steiermark gewährt für sein Gebiet als Maßnahme zur Förderung erneuerbarer Energieträger, Verringerung von Emissionen und Schonung von Ressourcen einmalige, nicht rückzahlbare Zuschüsse. (2) Zuschüsse können nur bei Vorliegen der in diesen Richtlinien festgelegten Voraussetzungen und nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten des Landes Steiermark gewährt werden. (3) Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht. (4) Ergänzende Zuschüsse durch Gemeinden sind zulässig. 3 Förderungswerber Förderungswerber können sein: a) Eigentümer von Gebäuden mit weniger als 3 Wohnungseinheiten b) Pächter c) dinglich Nutzungsberechtigte d) kommunale und gemeinnützige Einrichtungen bzw. Trägerschaften, Vereine. Um Förderung für moderne Holzheizungen können darüber hinaus ansuchen: e) Wohnbauträger, Eigentümer von Gebäuden mit mehr als 2 Wohnungseinheiten f) Wohnungseigentümer g) Wohnungseigentumswerber h) Hauptmieter i) Betriebe j) Anbieter von Contracting-Modellen k) Landwirtschaftliche Betriebe gemäß 4 Abs. (8)
2 GZ.: /95-84 Beschluss vom Seite 2 von 6 4 Förderungsvoraussetzungen Zuschüsse werden nur gewährt, wenn (1) es sich bei dem Objekt um ein Gebäude handelt, das entsprechend der Steiermärkischen Bauordnung errichtet wird oder rechtmäßig besteht, (2) alle zivilrechtlichen Erfordernisse, insbesondere allfällige erforderliche Zustimmungserklärungen zur Errichtung der Anlage erfüllt sind, sowie allfällige erforderliche behördliche Bewilligungen für die Errichtung der Anlage durch den Förderungswerber eingeholt wurden, (3) die Anlage den geltenden Normen entspricht, (4) der Förderungswerber sich verpflichtet hat, a) die errichtete Anlage ordnungs- und bestimmungsgemäß zu betreiben und nur im Notfall oder bei technischen Gebrechen außer Betrieb zu nehmen, b) für den Fall der Nichteinhaltung der in dieser Richtlinie normierten Verpflichtungen den gewährten Zuschuss zurückzuzahlen, c) einer allfällige Kontrolle durch die Förderungsstelle oder einer von dieser beauftragten Person jederzeit nach Voranmeldung Zugang zur Anlage zu gewähren. (5) im Falle von Solaranlagen a) die Orientierung der Anlage den örtlichen Voraussetzungen zur optimalen Nutzung der eingestrahlten Sonnenenergie entspricht, b) eine Umstellung der bisherigen Warmwasserbereitung, Raumheizung oder landwirtschaftlichen Trocknungsanlage auf Solarenergie (Sonnenkollektoren) oder eine Neuerrichtung dieser Anlagen erfolgt. Die Beheizung von Schwimmbädern wird nicht gefördert. (6) im Falle von modernen Holzheizungen a) eine Umstellung der bisherigen Raumheizung oder Heizung für betriebliche Zwecke inkl. der Warmwasserbereitung und der Prozessenergiebereitstellung auf eine solche erfolgt oder diese im Zuge von Bautätigkeiten neu installiert wird, jedoch nicht, wenn lediglich eine Umrüstung von einem Scheitholzgebläsekessel oder einer Hackschnitzelfeuerung auf Pelletsfeuerung erfolgt; b) das zu versorgende Objekt bzw. die zu versorgende Anlage nicht an der Trasse eines bestehenden Fernwärmenetzes liegt oder innerhalb eines Jahres mit einem Anschluss an ein solches zu rechnen ist, c) die zu fördernde Anlage in allen Punkten den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, d) die zu errichtende Feuerungsanlage hinsichtlich der Wärmeleistung dem Wärmebedarf gemäß ÖNORM B 8135 oder M 7500 der zur versorgenden Gebäude bzw. Wohnung entspricht. (7) Anlagen nicht bereits mit einem Investitionszuschuss - ausgenommen von Gemeinden - gefördert wurden.
3 GZ.: /95-84 Beschluss vom Seite 3 von 6 (8) Landwirtschaftliche Betriebe können ausnahmslos nur dann gefördert werden, wenn eine Förderung von Seiten der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark aus eigenen oder ihr zur Verfügung gestellten Mitteln nicht möglich ist. Dazu ist ein geeigneter Nachweis zu erbringen. 5 Art und Ausmaß der Förderung; Förderbare Kosten (1) Moderne Holzheizungen: a) Als Investitionszuschuss können höchstens 25 Prozent der Nettoinvestitionskosten gewährt werden. Die Beihilfenobergrenze beträgt jeweils 1. bis zum : ATS ,--, ab dem : 800,- für Pellets- Kaminöfen als Gesamtheizsystem. Gesamtheizsystem heißt, dass vorhandene Heizanlagen, die nicht mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden, nicht über 25 Prozent des errechneten Wärmebedarfes abdecken dürfen; 2. bis zum : ATS ,--, ab dem : 1.100,- bei Scheitholzgebläsekesseln, bei Kachelöfen und bei Pellets-Zentralheizungsöfen als Gesamtheizsystem. 3. bis zum : ATS ,--, ab dem : 1.400,- bei mit Pellets befeuerten Zentralheizungsanlagen, 4. bis zum : ATS ,--, ab dem : 1.800,- bei mit Hackschnitzel befeuerten Zentralheizungsanlagen. b) Für Geschosswohnbauten ist die Beihilfenobergrenze durch Multiplikation der genannten Obergrenzen mit der Anzahl der Wohnungseinheiten zu ermitteln. c) Bemessungsgrundlage für die Förderung von modernen Holzheizungen sind die nachgewiesenen Kosten für Kessel (oder Ofen) inkl. Brennstoffzubringung, Regelung, Behälter und Montage. Bauliche Maßnahmen, Pufferspeicher oder Raumaustragungen alleine und die Wärmeverteilung sind nicht förderungsfähig. (2) Solaranlagen: a) Gefördert werden können Ein- und Zweifamilienhäuser unter der Voraussetzung, dass die jeweilige Gemeinde ebenfalls fördert. b) Pro m 2 installierter Kollektorfläche (bei einer Mindestkollektorfläche von 4 m 2 ) kann bis zum ein Zuschuss von ATS 500,-, ab dem ein Zuschuss von 35.- gewährt werden. c) Pro Wohneinheit kann bis zum ein Zuschuss des Landes Steiermark von höchstens ATS ,-, ab dem ein Zuschuss von höchstens 2.000,- gewährt werden. d) Bemessungsgrundlage für die Förderung von Solaranlagen ist die nachgewiesene Kollektorfläche in m². 6 Anerkennungsstichtag
4 GZ.: /95-84 Beschluss vom Seite 4 von 6 Die Investitionskosten können für zu fördernde Vorhaben berücksichtigt werden, die nachweislich nach dem errichtet worden sind. Ansuchen müssen innerhalb von 6 Monaten nach Errichtung (Datum der Rechnungslegung) gestellt werden. 7 Verfahrensbestimmungen (1) Allgemeine Verfahrensbestimmungen a) Die Festsetzung der Förderung und die Zusicherung der Förderung erfolgt durch das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Rechtsabteilung 3, das Büro des Landesenergiebeauftragten als Geschäftsstelle des Steirischen Umweltlandesfonds. Diese kann zur technischen Unterstützung auf den LandesEnergieVerein zurückgreifen. b) Die Mittelauszahlung erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel durch die Geschäftsstelle des Steirischen Umweltlandesfonds. c) Dem Antrag ist eine Bestätigung über die fachgerechte Ausführung der Anlage von einer aufgrund der gewerblichen Vorschriften zur Errichtung von Warmwasserbereitungs- und Heizanlagen befugten Person beizufügen. (2) Besondere Bestimmungen für die Förderung moderner Holzheizungen a) Anträge auf Gewährung eines Zuschusses für die Errichtung einer Holzheizung sind unter Verwendung der aufgelegten Antragsformulare bei den im Folgenden genannten Einreichstellen schriftlich einzubringen: Energieberatungsstelle des Landes, Regionale Energieagenturen, LandesEnergieVerein, Der Verein Regionalenergie Steiermark. b) Zur Erlangung der Förderung einer Holzheizung ist vor Antragstellung eine Beratung durch eine von der Rechtsabteilung 3 anerkannte Beratungsstelle verpflichtend vorgeschrieben. Die Einreichstellen stehen auch als Beratungsstellen zur Verfügung. c) Die Beratungsstelle hat die Anträge entgegenzunehmen, die Einhaltung der Förderungsvoraussetzungen zu bestätigen und den bestätigten Antrag an die Geschäftsstelle des Steirischen Umweltlandesfonds weiterzuleiten. d) Für Mehrfamilienwohnbauten kann die Antragstellung vor Fertigstellung der Anlage eingebracht werden. (3) Besondere Bestimmungen für die Förderung von Sonnenkollektoren a) Anträge auf Gewährung eines Zuschusses für Sonnenkollektoren sind über die zuständige Gemeinde bei der Geschäftsstelle des Steirischen Umweltlandesfonds einzubringen. b) Dem Antrag sind folgende Unterlagen anzuschließen: 1. Bestätigung über die fachgerechte Ausführung der Anlage von 1.1 einer aufgrund der gewerblichen Vorschriften zur Errichtung von Warmwasserbereitungs- und Heizanlagen befugten Person, oder 1.2 einem durch die Rechtsabteilung 3 ernannten Selbstbaugruppenleiter
5 GZ.: /95-84 Beschluss vom Seite 5 von 6 (z.b. ARGE Erneuerbare Energie), sofern die Anlage in einer solchen Selbstbaugruppe errichtet wird, oder 1.3 einer von der Rechtsabteilung 3 in Absprache mit dem LandesEnergie- Verein beauftragten Person. 2. Bestätigungen der Gemeinde über: 2.1 eine Förderung ihrerseits ( 5 Abs. 2 lit. a) 2.2 Fertigstellung der Anlage 2.3 Berechtigung als Förderungswerber ( 3) 3. Foto der Anlage. c) Dem Antrag sind Kopien der Originalrechnungen und Zahlungsbelege über die förderbaren Anlagenteile beizulegen. 8 Rückzahlung des Zuschusses Bei Nichteinhaltung der in diesen Richtlinien normierten Verpflichtungen muss der gewährte Zuschuss vom Förderungswerber zurückgezahlt werden. 9 Inkrafttreten Die Förderung tritt mit 1. Mai 2001 in Kraft.
6 GZ.: /95-84 Beschluss vom Seite 6 von 6 Adressen: Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 13 A, Geschäftsstelle des Steirischen Umweltlandesfonds, Burggasse 9/I, 8010 Graz, Tel: 0316 / Energieberatungsstelle des Landes, Burggasse 9/I, 8010 Graz, Tel.: 0316 / LandesEnergieVerein, Burggasse 9/II, 8010 Graz, Tel.: 0316 / Umweltamt, Stadt Graz, Kaiserfeldgasse 1/IV, 8010 Graz, Tel.: 0316 / Energieagentur Judenburg Knittelfeld - Murau, Kaserngasse 22, 8750 Judenburg, Tel.: / Energieagentur Weststeiermark, Brandhofstraße 1, 8510 Stainz, Tel.: / Lokale Energie Agentur Oststeiermark, Auersbach 130, 8330 Feldbach, Tel.: / Regionalenergie Steiermark, Florianigasse 9, 8160 Weiz, Tel.: / 30321
Richtlinie für die Direktförderung von Solaranlagen
Richtlinie für die Direktförderung von Solaranlagen 1 Zielsetzung Ziel der Richtlinie ist die Förderung erneuerbarer Energieträger, die Ressourcenschonung und die Verringerung von Emissionen aus Einzelfeuerungsanlagen.
MehrRichtlinien für die Förderungen von thermischen Solaranlagen der Gemeinde Markt Hartmannsdorf
markt hartmannsdorf wo e das leb n freude mac ht Förderungen 8311 Markt Hartmannsdorf, Pol.Bez. Weiz Tel.: 03114/2201-0 Fax: DW 410 e-mail: gde@markthartmannsdorf.at http://www.markthartmannsdorf.at, UID:
MehrRichtlinien für die Förderungen von Heizungsumstellungen zur Verringerung der Feinstaubbelastung
Richtlinien für die Förderungen von Heizungsumstellungen zur Verringerung der Feinstaubbelastung Die Luftverschmutzung durch den Hausbrand hat nach wie vor einen nicht zu unterschätzenden Anteil an der
MehrHACKSCHNITZEL- und PELLETSHEIZUNGSANLAGEN mit automatischer Brennstoffzufuhr der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya
RICHTLINIENN ÜBER DIE DIREKTFÖRDERUNG VON HACKSCHNITZEL- und PELLETSHEIZUNGSANLAGEN mit automatischer Brennstoffzufuhr der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya I.) Allgemeine Bestimmungen 1. Die Stadtgemeinde
MehrSteiermärkischer Umweltlandesfonds
1 Steiermärkischer Umweltlandesfonds FA 17A Energiewirtschaft und allgemeine technische Angelegenheiten - Fachstelle Energie Burggasse 9/I A-8010 Graz Tel.: +43 316 / 877 3414 Fax: +43 316 / 877 3412 http://www.energieberatungsstelle.steiermark.at
MehrFÖRDERUNG THERMISCHE SOLARANLAGEN. Ansuchen Merkblatt
FÖRDERUNG THERMISCHE SOLARANLAGEN Ansuchen Merkblatt AN S U C H E N U M F ÖRDERUN G E I N E R T HERMISCHEN SOLAR AN L AG E Antragsteller:... Adresse:... Folgende Maßnahme wurde durchgeführt: Warmwasseraufbereitung...
MehrFÖRDERUNG THERMISCHE SOLARANLAGEN. Ansuchen Merkblatt
FÖRDERUNG THERMISCHE SOLARANLAGEN Ansuchen Merkblatt ANSUCHEN UM FÖRDERUNG EINER THERMISCHEN SOLARANLAGE Antragsteller:... Adresse:... Folgende Maßnahme wurde durchgeführt: Warmwasseraufbereitung... m²
MehrRichtlinie für die Direktförderung von modernen Holzheizungen
1 Zielsetzung Richtlinie für die Direktförderung von modernen Holzheizungen Ziel der Richtlinie ist die Förderung erneuerbarer Energieträger, die Ressourcenschonung und die Verringerung von Emissionen
MehrWeil wir wissen, wie wertvoll die natürlichste Energie der Welt ist. WOHNBAUFÖRDERUNG SOLAR-/WÄRMEPUMPENANLAGEN. Lach dir die Sonne an. 4.
Weil wir wissen, wie wertvoll die natürlichste Energie der Welt ist. SOLAR-/WÄRMEPUMPENANLAGEN Lach dir die Sonne an 4. Auflage Gültig ab 1. 1. 2006 SOLAR-/WÄRMEPUMPENANLAGEN inhalt Vorwort 3 Einleitung
MehrFÖRDERUNG PHOTOVOLTAIKANLAGE. Ansuchen Merkblatt
FÖRDERUNG PHOTOVOLTAIKANLAGE Ansuchen Merkblatt ANSUCHEN UM FÖRDERUNG EINER PHOTOVOLTAIKANLAGE Antragsteller:... Adresse:... Folgende Maßnahme wurde durchgeführt: Inselphotovoltaikanlage Netzgekoppelte
MehrFÖRDERUNG BIOMASSE-HEIZUNGSANALGE
FÖRDERUNG BIOMASSE-HEIZUNGSANALGE Ansuchen Merkblatt ANSUCHEN UM FÖRDERUNG EINER BIOMASSE-HEIZUNGSANLAGE Antragsteller:... Adresse:... Email:... Telefonnummer:... Folgende Maßnahme wurde durchgeführt:
MehrFÖRDERUNG BIOMASSE-HEIZUNGSANALGE
FÖRDERUNG BIOMASSE-HEIZUNGSANALGE Ansuchen Merkblatt ANSUCHEN UM FÖRDERUNG EINER BIOMASSE-HEIZUNGSANLAGE Antragsteller:... Adresse:... Email:... Telefonnummer:... Folgende Maßnahme wurde durchgeführt:
MehrFÖRDERUNG WÄRMEPUMPEN. Ansuchen Merkblatt
FÖRDERUNG WÄRMEPUMPEN Ansuchen Merkblatt AN S U C H E N U M F ÖRDERUNG E I N E R WÄRMEPUMPE Antragsteller:... Adresse:... Folgende Maßnahme wurde durchgeführt: Wärmepumpe im monovalenten Betrieb aus gespeicherter
MehrDie Diözese Graz-Seckau gewährt für ihr Gebiet nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse für:
www.katholische-kirche-steiermark.at Die Diözese Graz-Seckau gewährt für ihr Gebiet nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse für: Biomasse-Heizungen Quelle: Bine Biomassefernwärmeanschlüsse Photovoltaikanlagen
MehrFÖRDERUNG THERMISCHE SOLARANALGE
FÖRDERUNG THERMISCHE SOLARANALGE Ansuchen Merkblatt ANSUCHEN UM FÖRDERUNG EINER THERMISCHEN SOLARANLAGE Antragsteller:... Adresse:... Email:... Telefonnummer:... Folgende Maßnahme wurde durchgeführt: Flachkollektor
MehrEnergie- und Klimaschutz-Förderungen in Tullnerbach A N S U C H E N. für den Einbau einer Biomasseheizung oder Fernwärmeanschluss*)
An die Marktgemeinde Tullnerbach Hauptstraße 47 3013 Tullnerbach A N S U C H E N um Zuerkennung eines Zuschusses für Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Zusatzheizung*) für den Einbau einer Biomasseheizung
MehrWeil es besser ist, auf Nummer sicher zu gehen. WOHNBAUFÖRDERUNG SICHERES WOHNEN. 7. Auflage
Weil es besser ist, auf Nummer sicher zu gehen. WOHNBAUFÖRDERUNG SICHERES WOHNEN 7. Auflage SICHERES WOHNEN inhalt Vorwort 3 Einleitung 4 Voraussetzungen 5 Antrag 6 Antragstellende Person 6 Förderungsantrag
MehrRichtlinie für die Direktförderung von thermischen Solaranlagen für Brauchwassererwärmung und Raumwärmeversorgung
Beilage 1 Richtlinie für die Direktförderung von thermischen Solaranlagen für Brauchwassererwärmung und Raumwärmeversorgung 1 Zielsetzung Ziel der Richtlinie ist die Förderung erneuerbarer Energieträger,
MehrANSUCHEN. Energie- und Klimaschutz-Förderungen in Klein-Pöchlarn. An die. Marktgemeinde Klein-Pöchlarn. Artstettner Straße Klein-Pöchlarn
An die Marktgemeinde Klein-Pöchlarn Artstettner Straße 7 3660 Klein-Pöchlarn ANSUCHEN um Zuerkennung eines Zuschusses für Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Zusatzheizung*) für den Einbau einer Biomasseheizung
MehrA N S U C H E N. für Maßnahmen zur nachträglichen Wärmedämmung an Gebäuden *)
Beilage 4 An die Name der Gemeinde Adresse A N S U C H E N um Zuerkennung eines Zuschusses für Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Zusatzheizung*) für den Einbau einer Biomasseheizung oder Fernwärmeanschluss*)
MehrWeil es besser ist, auf Nummer sicher zu gehen. WOHNBAUFÖRDERUNG SICHERES WOHNEN. 5. Auflage
Weil es besser ist, auf Nummer sicher zu gehen. WOHNBAUFÖRDERUNG SICHERES WOHNEN 5. Auflage SICHERES WOHNEN inhalt Vorwort 3 Einleitung 4 Voraussetzungen 5 Antrag 6 Antragsteller 6 Förderungsantrag 6 Zusicherung
MehrAnsuchen Energie- und Klimaschutz-Förderungen in Königstetten A N S U C H E N. für Thermische Generalsanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern *)
An die Marktgemeinde Königstetten Hauptplatz 1 3433 Königstetten A N S U C H E N um Zuerkennung eines Zuschusses für Thermische Generalsanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern *) für Solaranlagen zur
MehrFörderung Heizungsoptimierung- Pumpentausch. Fachabteilung Energie und Wohnbau. Förderung Heizungsoptimierung- Pumpentausch - Richtlinie
Förderung Heizungsoptimierung- Pumpentausch Fachabteilung Energie und Wohnbau Förderung Heizungsoptimierung- Pumpentausch - Richtlinie Stand 01.01.2017 FÖRDERUNG HEIZUNGSOPTIMIERUNG-PUMPENTAUSCH - RICHTLINIE
MehrGEMEINDE Schleedorf Dorf Schleedorf Tel: 06216/
GEMEINDE Schleedorf Dorf 1 5205 Schleedorf Tel: 06216/4100 E-Mail: office@schleedorf.at Förderungsrichtlinien für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz Sanierungsförderung Ziel der Förderungsmaßnahmen
MehrRichtlinie für die Direktförderung von modernen Holzheizungen
Richtlinie für die Direktförderung von modernen Holzheizungen Geltungszeitraum für Einreichungen vom 1.1.2011 bis 30.4.2011 1 Zielsetzung Ziel der Richtlinie ist die Förderung erneuerbarer Energieträger,
MehrFA17A-A /
FA17A-A1.70-354/2010-21 Stück 2 Betreff/Ergänzungen Energiestrategie Steiermark 2025; Fachstelle Energie, Steirischer Umweltlandesfonds Richtlinien zur Förderung von thermischen Solaranlagen, Photovoltaikanlagen
MehrBurggasse 11/Parterre A-8010 Graz Tel.: / bzw Fax: /
Energieberatung Land Steiermark Amt der Steiermärkischen Landesregierung - FA 17A Energiewirtschaft und allgemeine technische Angelegenheiten Fachstelle Energie - Energieberatung Burggasse 11/Parterre
MehrA N S U C H E N. für den Einbau von Wärmepumpen zur Warmwasserbereitung und Raumheizung *)
An die Brucker Bundesstraße 2 5700 Zell am See um Zuerkennung einer Förderung A N S U C H E N für Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und/oder Zusatzheizung *) für den Einbau einer Biomasseheizung *)
MehrFÖRDERUNG FOTOVOLTAIKANALGE
FÖRDERUNG FOTOVOLTAIKANALGE Ansuchen Merkblatt A N S U C H E N U M F Ö R D E R U N G E I N E R F O T O V O L T A I K A N L A G E Antragsteller:... Adresse:... Email:... Telefonnummer:... Folgende Maßnahme
MehrBei Ihren Heizkosten sehen Sie Rot? Wir auch. Infrarot.
Bei Ihren Heizkosten sehen Sie Rot? Wir auch. Infrarot. Nützen Sie die Thermografie- und Beratungsaktion des Landes Steiermark und machen Sie Ihre Wärmelecks sichtbar! JETZT mit Beratungsscheck! Eine Initiative
MehrRichtlinie für die Direktförderung des Landes Steiermark
Beilage zu GZ.: FA17A01-14/2009-190 Richtlinie für die Direktförderung des Landes Steiermark o beim Ankauf von neuen elektrisch betriebenen PKW o beim Ankauf von neuen elektrisch betriebenen einspurigen
MehrFörderung für Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauches in der Gemeinde Elsbethen
Pfarrweg 6, 5061 Elsbethen - 0662/623428; FaxNr. 0662/627942 - e-mail: post@elsbethen.salzburg.at Förderung für Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauches in der Gemeinde Elsbethen Die Gemeinde Elsbethen
MehrA N S U C H E N. Förderungswerber/in. Zutreffendes bitte ankreuzen!
A N S U C H E N MAGISTRAT DER STADT WIEN Magistratsabteilung 25 Technisch-wirtschaftliche Prüfstelle für Wohnhäuser, besondere Angelegenheiten der Stadterneuerung Muthgasse 62 A-1194 Wien DVR: 0000191
MehrANTRAG auf Bewilligung einer Direktförderung von SOLARANLAGEN
Stand April 2008 Amt der Steiermärkischen Landesregierung FA 17A, Energiewirtschaft und allgemeine technische Angelegenheiten, Fachstelle Energie, Steirischer Umweltlandesfonds, Burggasse 9/I, A-8010 Graz,
MehrLandesförderung Holzheizsysteme Kärnten
Landesförderung Holzheizsysteme Kärnten Februar 2017 Antragssteller Privatperson Fördergegenstand Sanierungsmaßnahmen bei Heizungsanlagen und Anschluss an Fernwärmesystem Voraussetzungen Ein Anschluss
MehrAntrag auf Bewilligung einer Direktförderung von thermischen Solaranlagen
Stand: Mai 2010 Amt der Steiermärkischen Landesregierung FA 17A, Energiewirtschaft und allgemeine technische Angelegenheiten, Fachstelle Energie, Steirischer Umweltlandesfonds, Burggasse 11/Part., A-8010
MehrHeizkosten sparen durch intelligentes Sanieren
Heizkosten sparen durch intelligentes Sanieren Nützen Sie die Thermografie- und Beratungsaktion des Landes Steiermark und machen Sie Ihre Wärmeverluste sichtbar! JETZT mit Beratungsscheck! Winter 05/06
MehrWeil wir wissen, dass Geborgenheit in den eigenen vier Wänden wichtig ist. wohnbauförderung sicheres wohnen
Weil wir wissen, dass Geborgenheit in den eigenen vier Wänden wichtig ist. wohnbauförderung sicheres wohnen Stand 1. 5. 2017 SICHERES WOHNEN inhalt Vorwort 3 Förderung Sicheres Wohnen 4 Voraussetzungen
MehrGEMEINDE KÖSTENDORF 5203 Köstendorf, Kirchenstraße Nr. 5, Tel.: , Fax:
GEMEINDE KÖSTENDORF 5203 Köstendorf, Kirchenstraße Nr. 5, Tel.: 06216-5313, Fax: 06216-5313-10 Förderungsrichtlinien für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz Sanierungsförderung Ziel der Förderungsmaßnahmen
MehrANTRAG auf Bewilligung einer Direktförderung von thermischen Solar- und Fotovoltaikanlagen
Stand Jänner 2009 Amt der Steiermärkischen Landesregierung FA 17A, Energiewirtschaft und allgemeine technische Angelegenheiten, Fachstelle Energie, Steirischer Umweltlandesfonds, Burggasse 9/I, A-8010
MehrFörderung. Innovativer Mobilität. Fachabteilung Energie und Wohnbau. Förderung. innovativer Mobilität - Richtlinie
Förderung Innovativer Mobilität Fachabteilung Energie und Wohnbau Förderung innovativer Mobilität - Richtlinie Stand 01.01.2017 FÖRDERUNG INNOVATIVER MOBILITÄT - RICHTLINIE gültig für: Einreichungen vom
MehrGeltungszeitraum für Einreichungen vom bis
Übergangsrichtlinie für die Direktförderung von thermischen Solaranlagen für Brauchwassererwärmung und Raumwärmeversorgung für Anlagen, mit deren Errichtung vor dem 1.5.2011 begonnen wurde Geltungszeitraum
MehrWeil wir wissen, dass Geborgenheit in den eigenen vier Wänden wichtig ist. wohnbauförderung sicheres wohnen
Weil wir wissen, dass Geborgenheit in den eigenen vier Wänden wichtig ist. wohnbauförderung sicheres wohnen Stand 1. 4. 2017 SICHERES WOHNEN inhalt Vorwort 3 Förderung Sicheres Wohnen 4 Voraussetzungen
MehrDie Energiekosten steigen... Heizölpreisentwicklung Bei Endkunden in Österreich 2006 2008
Sonnenenergie nutzen Kosten, Förderungen und Ersparnis Mag. Birgit Baumgartner Grazer Energieagentur www.grazer-ea.at Spar mit Solar - Infoabend Leibnitz 2008 1 Die Energiekosten steigen... Heizölpreisentwicklung
MehrRichtlinie für die Direktförderung von Photovoltaikanlagen (PV Anlagen)
Richtlinie für die Direktförderung von Photovoltaikanlagen (PV Anlagen) Geltungszeitraum für Einreichungen vom 1.1.2011 bis 30.4.2011 1 Zielsetzung Ziel der Richtlinie ist die Förderung erneuerbarer Energieträger,
MehrRichtlinien für die Vergabe von nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen für umweltrelevante Investitionen: ZIELSETZUNG:
Richtlinien für die Vergabe von nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen für umweltrelevante Investitionen: ZIELSETZUNG: Durch die Gewährung von nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen sollen Maßnahmen
MehrWeil es besser ist, auf Nummer sicher zu gehen. WOHNBAUFÖRDERUNG SICHERES WOHNEN
Weil es besser ist, auf Nummer sicher zu gehen. WOHNBAUFÖRDERUNG SICHERES WOHNEN 8. Auflage Stand 1. 11. 2014 SICHERES WOHNEN inhalt Vorwort 3 Einleitung 4 Voraussetzungen 5 Antrag 6 Antragstellende Person
MehrRichtlinie für die Direktförderung von modernen Holzheizungen. Geltungszeitraum für Einreichungen vom bis
Richtlinie für die Direktförderung von modernen Holzheizungen Geltungszeitraum für Einreichungen vom 1.5.2011 bis 30.12.2011 Bei Anlagen, mit deren Errichtung vor dem 1.5.2011 begonnen wurde, gelten die
MehrMARKTGEMEINDE Klein-Pöchlarn 3660 Klein-Pöchlarn, Artstettner Straße 7, Tel /8300, Fax DW 20
MARKTGEMEINDE Klein-Pöchlarn 3660 Klein-Pöchlarn, Artstettner Straße 7, Tel. 07413/8300, Fax DW 20 Förderungsrichtlinien für ENERGIESPARENDE MASSNAHMEN Ziel der Förderungsmaßnahmen 1. Verbesserung der
MehrANSUCHEN UM FÖRDERUNG EINER ENERGIESPARENDEN MASSNAHME
ANSUCHEN UM FÖRDERUNG EINER ENERGIESPARENDEN MASSNAHME Gemeinde Luftenberg a.d.donau, Europaweg 1, 4222 Luftenberg an der Donau, (07237) 2231-21 Sachbearbeiter: Friedrich Enengl, E-Mail: enengl@luftenberg.at
MehrFÖRDERRICHTLINIEN BIOMASSEHEIZUNG
Seite 1 von 5 FÖRDERRICHTLINIEN BIOMASSEHEIZUNG Zielsetzung: Ziel der Biomasseförderung ist die Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energieträger am Energieverbrauch und die Reduktion der CO 2 Emission
Mehr7EIL WIR WISSEN 7/(."!5&d2$%25.' 3/,!2,ACH uflage A 7/(."!5&d2$%25.' ,ACH uflage A uflage A
6. Auflage SOLAR-/WÄRMEPUMPEN-/PHOTOVOLTAIKANLAGEN inhalt Vorwort 3 Einleitung 4 Voraussetzungen 8 Antrag 9 Antragsteller 9 Förderungsantrag 9 Zusicherung und Auszahlung 11 Kontakt 12 Ein Hinweis zur Gleichstellung
MehrR I C H T L I N I E der Ortsgemeinde Kappel zur Förderung von energetischen Maßnahmen
R I C H T L I N I E der Ortsgemeinde Kappel zur Förderung von energetischen Maßnahmen Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Kappel hat am 11.Januar 2016 nachfolgende Richtlinie beschlossen: 1 1 Zweck der Förderung
MehrRichtlinie Förderung der Energiespar-Beratung
Richtlinie Förderung der Energiespar-Beratung Geltungszeitraum für die Durchführung der Energiespar-Beratung vom 01.01.2015 bis 30.11.2015 INHALT 1. Zielsetzung... 2 2. Gegenstand der Förderung... 2 3.
MehrIch ersuche um Zuerkennung einer Förderung für
- 1 - ANTRAGSFORMULAR SOLAR-, WÄRMEPUMPEN- bzw. PHOTOVOLTAIKANLAGEN An die Marktgemeinde Strasshof a. d. Nordbahn Bahnhofstraße 22 2231 Strasshof a. d. Nordbahn Ich ersuche um Zuerkennung einer Förderung
MehrRichtlinien des Klima- und Energiefonds für die Förderung von Photovoltaik-Anlagen
Richtlinien des Klima- und Energiefonds für die Förderung von Photovoltaik-Anlagen Aufgrund des 7 Abs. 5 des Klima- und Energiefondsgesetz, BGBl. Nr. 40/2007 idgf., erlässt das Präsidium des Klima- und
MehrRichtlinie zur Förderung der Offenen Jugendarbeit
Richtlinie zur Förderung der Offenen Jugendarbeit Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 11.12.2018 1 Zielsetzung Ziel ist die Unterstützung von Einrichtungen, die Offene Jugendarbeit in Tirol anbieten.
MehrRichtlinie zur Unterstützung von älteren Menschen und Menschen mit Behinderung - Klimafreundliche Mobilität
Richtlinie zur Unterstützung von älteren Menschen und Menschen mit Behinderung - Klimafreundliche Mobilität Geltungszeitraum für Einreichungen vom 1.1.2011 bis 30.4.2011 1 Zielsetzung Die internationale
MehrRichtlinie für die Direktförderung von modernen Holzheizungen im Anwendungsbereich landwirtschaftlicher Betriebe
Richtlinie für die Direktförderung von modernen Holzheizungen im Anwendungsbereich landwirtschaftlicher Betriebe Geltungszeitraum für Einreichungen vom 1.3.2012 bis 30.12.2013 1. Zielsetzung... 2 2. Allgemeine
MehrWeil ökologisches Heizen wärmstens zu empfehlen ist. WOHNBAUFÖRDERUNG HEIZUNGSANLAGEN MIT FESTER BIOMASSE/FERNWÄRME. 6. Auflage
Weil ökologisches Heizen wärmstens zu empfehlen ist. WOHNBAUFÖRDERUNG HEIZUNGSANLAGEN MIT FESTER BIOMASSE/FERNWÄRME 6. Auflage HEIZUNGSANLAGEN/FERNWÄRME inhalt Vorwort 3 Einleitung 4 Voraussetzungen 6
MehrFÖRDERUNGSRICHTLINIEN WASSERVERSORGUNG
FÖRDERUNGSRICHTLINIEN WASSERVERSORGUNG Richtlinien für die Durchführung der Förderungen von Maßnahmen der Wasserversorgung für das Bundesland Steiermark 1.) Zielsetzungen Ziel der Förderung von Maßnahmen
MehrFörderungsansuchen - Stammdatenblatt
AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG An das Amt der Steiermärkischen Landesregierung Abteilung 15 Fachabteilung Energie und Wohnbau Landhausgasse 7 8010 Graz Eingangsstempel ABT15: Eingangsstempel
MehrFÖRDERRICHTLINIEN 2016 FÜR SOLARTHERMISCHE ANLAGEN IN WIEN
FÖRDERRICHTLINIEN 2016 FÜR SOLARTHERMISCHE ANLAGEN IN WIEN Richtlinie Nr. 05 Ausgabe März 2016 1. ALLGEMEINES 2. ART DER FÖRDERUNG 2.1 ZIELSETZUNG 2.2 ZIELGRUPPE 3. FÖRDERUNGSGEGENSTAND 4. FÖRDERBASIS
MehrABTEILUNG WISSENSCHAFT UND WEITERBILDUNG Zahl: IIb Bregenz, am 29. März 2016
ABTEILUNG WISSENSCHAFT UND WEITERBILDUNG Zahl: IIb-02.02 Bregenz, am 29. März 2016 Betreff: Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung für die Förderung von Studien- und Forschungsaufenthalten im Ausland
MehrRICHTLINIEN für die Förderung von Energiesparmaßnahmen
GEMEINDE VOLDERS Bezirk Innsbruck-Land RICHTLINIEN für die Förderung von Energiesparmaßnahmen (Heizkesseltausch, Solaranlagen, Wärmedämmmaßnahmen) GR-Beschluss: 13.12.2012 Datei: Verordnungen/Energiesparmaßnahmen-Förderung
MehrRichtlinie über die Gewährung von Beihilfen für die Teilnahme an Messen und Ausstellungen außerhalb Österreichs
Beihilfennummer: XA 309/09 Zl: 4a-F-8361/66-2009 Richtlinie über die Gewährung von Beihilfen für die Teilnahme an Messen und Ausstellungen außerhalb Österreichs 1 Rechtsgrundlagen Gesetz vom 29. Juni 1987
MehrEnergie-Spar-Pfarre Förderungsrichtlinie
Energie-Spar-Pfarre Förderungsrichtlinie 1. Präambel Bis 2015 sollen 100 Prozent des in Niederösterreich verbrauchten elektrischen Stromes aus Erneuerbaren Quellen erzeugt werden. 50 Prozent der benötigten
MehrRichtlinien zur Anreizförderung von Fassadensanierungen im Aktiven Kernbereich Innenstadt Heppenheim (Förderrichtlinien Fassadensanierungen)
6.10 1 Richtlinien zur Anreizförderung von Fassadensanierungen im Aktiven Kernbereich Innenstadt Heppenheim (Förderrichtlinien Fassadensanierungen) vom 16.06.2011 hier abgedruckt in der Grundfassung vom
MehrRichtlinie Energie- Förderbeiträge
Richtlinie Energie- Förderbeiträge 1. November 2015 Dokumenteninformationen Richtlinie Energie-Förderbeiträge vom 1. November 2015 Vom Stadtrat genehmigt am 20. Oktober 2015 und in Kraft gesetzt auf den
MehrRichtlinie Tagesbetreuung für Tageseltern
Richtlinie Tagesbetreuung für Tageseltern Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 06.06.2017 1 Zielsetzung Gemäß 44 Abs. 4 Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz hat das Land Tirol die Tagesbetreuung
MehrRichtlinie zum Austausch ineffizienter Umwälzpumpen. Inhalt
Richtlinie zum Austausch ineffizienter Umwälzpumpen Geltungszeitraum für Einreichungen vom 1.1.2015 bis 31.12.2015 Inhalt 1. Zielsetzung... 1 2. Allgemeine Bestimmungen... 2 3. Förderungswerber/innen...
MehrWaidhofen an der Thaya, am A N S U C H E N
An die Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya Waidhofen an der Thaya, am (In zweifacher Ausfertigung einreichen) A N S U C H E N um Bewilligung einer Förderung nach den Richtlinien der Stadtgemeinde Waidhofen
MehrFörderrichtlinien für umweltrelevante Investitionen
Gemeinde Muckendorf-Wipfing Verwaltungs-Bezirk: Tulln Land Niederösterreich 2011-01-02 Förderrichtlinien für umweltrelevante Investitionen 1 Ziel der Förderungsmaßnahmen 1. Verbesserung der Umweltsituation
MehrRichtlinie für die Direktförderung von Photovoltaikanlagen (PV Anlagen) Geltungszeitraum für Einreichungen vom bis
Richtlinie für die Direktförderung von Photovoltaikanlagen (PV Anlagen) Geltungszeitraum für Einreichungen vom 1.5.2011 bis 30.12.2011 Bei Anlagen, mit deren Errichtung vor dem 1.5.2011 begonnen wurde,
MehrElektrische Energiespeicher Förderung Land Steiermark 2016
Elektrische Energiespeicher Förderung Land Steiermark 2016 Dipl.-Ing. Dieter Thyr Klima- und Energievorgaben Österreich Übergeordnete Zielsetzungen für Österreich 2020 2030 Treibhausgasreduktion -20% -
MehrFörderung öffentlicher Bibliotheken. Land Oberösterreich
BIBLIOTHEKSRICHTLINIEN für die Förderung öffentlicher Bibliotheken durch das Land Oberösterreich Stand: 1. Jänner 2010 1. Ziel der Förderung Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Qualität der öffentlichen
MehrRICHTLINIEN für die Vergabe von Zuschüssen aus dem Förderprogramm Energiesparmaßnahmen der Stadt Starnberg
RICHTLINIEN für die Vergabe von Zuschüssen aus dem Förderprogramm Energiesparmaßnahmen der Stadt Starnberg 1. Ziel und Anwendungsbereich Ziel des Förderprogramms ist es, den Bürgerinnen und Bürgern einen
MehrDer Landtag von Niederösterreich hat am beschlossen: Änderung der NÖ Bauordnung Artikel I
Der Landtag von Niederösterreich hat am beschlossen: Änderung der NÖ Bauordnung 1996 Artikel I Die NÖ Bauordnung 1996, LGBl. 8200, wird wie folgt geändert: 1. Im Inhaltsverzeichnis wird nach der Bezeichnung
MehrKWF-Zusatzprogramm»Beschäftigungsbonus«
KWF-Zusatzprogramm»Beschäftigungsbonus«im Rahmen der KWF-Rahmenrichtlinie sowie den dazugehörigen KWF-Programmen»Investitionsförderungen«bzw.»Innen- und Wie lautet die Zielsetzung? Das gegenständliche
MehrFörderung von. Fachabteilung Energie und Wohnbau. Förderung von Biomasse-Heizungen. - Richtlinie
Förderung von Biomasse-Heizungen Fachabteilung Energie und Wohnbau Förderung von Biomasse-Heizungen - Richtlinie Stand 01.01.2017 FÖRDERUNG VON BIOMASSE-HEIZUNGEN - RICHTLINIE gültig für: Einreichungen
MehrSanierung von Eigenheimen, sonstigen Gebäuden und Wohnhäusern
Februar 2018 Landesförderung Holzheizsysteme + Solar Kärnten Sanierung von Eigenheimen, sonstigen Gebäuden und Wohnhäusern Gültigkeit 01.01.2018 bis 31.12.2018 Wer wird gefördert (Mit)Eigentümer des Gebäudes
MehrRichtlinie der Universitätsstadt Marburg. zur Förderung von solarthermischen Anlagen
60/11 Richtlinie der Universitätsstadt Marburg zur Förderung von solarthermischen Anlagen 1. Ziel der Förderung Ziel dieser Richtlinien ist die finanzielle Unterstützung von Eigentümern und Betreibern,
MehrFörderrichtlinien der Stadt Friedrichsdorf für die Durchführung einer Energie-Check Variante und die Dämmung der obersten Geschoss- oder Kellerdecke
Förderrichtlinien der Stadt Friedrichsdorf für die Durchführung einer Energie-Check Variante und die Dämmung der obersten Geschoss- oder Kellerdecke 1 Zielsetzung Die Stadt Friedrichsdorf gewährt auf Antrag
MehrFörderrichtlinien für umweltrelevante Investitionen
Gemeinde Muckendorf-Wipfing Verwaltungs-Bezirk: Tulln Land Niederösterreich 2012-01-01 Förderrichtlinien für umweltrelevante Investitionen 1 Ziel der Förderungsmaßnahmen 1. Verbesserung der Umweltsituation
MehrPräambel. 1 Ziel der Richtlinie
Richtlinie zur Förderung von Vereinen sowie von kulturellen Einrichtungen und Maßnahmen in der Stadt Schneeberg, die Zuwendungen des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen erhalten (Förderrichtlinie Vereine
MehrSonderprogramm Schulkostenförderung Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 18. Oktober 2016
Sonderprogramm Schulkostenförderung Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 18. Oktober 2016 1 Zielsetzung Ziel der Förderung ist, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen, um damit
MehrErgänzende Richtlinien über Förderungen im Bereich der Dorferneuerung
Ergänzende Richtlinien über Förderungen im Bereich der Dorferneuerung Abschnitt I Förderung gemeindeübergreifender Maßnahmen im Bereich Mobilität und Verkehr für Pilotprojekte 1 Allgemeine Bestimmungen
MehrAntrag auf Bewilligung einer Direktförderung von Biomasse Kleinfeuerungsanlagen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung FA 17A, Energiewirtschaft und allgemeine technische Angelegenheiten, Fachstelle Energie, Steirischer Umweltlandesfonds, Burggasse 11/Parterre, A-8010 Graz, Telefon:
MehrRichtlinie für die Direktförderung von modernen Holzheizungen
Richtlinie für die Direktförderung von modernen Holzheizungen Geltungszeitraum für Einreichungen vom 1.1.2014 bis 31.12.2014 Inhalt 1. Zielsetzung... 2 2. Allgemeine Bestimmungen... 2 3. Förderungswerber/innen...
MehrFernwärmesatzung der Stadt Gotha
Fernwärmesatzung der Stadt Gotha Aufgrund der 19 I, 20 II Nr. 2 Thüringer Kommunalordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch das Vierte Gesetz zur Änderung
MehrRichtlinien. Energie- und Klimaschutz-Förderungen in der Stadtgemeinde Pöchlarn. Gültig für Beschlossen im Gemeinderat am
Stadtgemeinde Pöchlarn Regensburgerstr. 11 3380 Pöchlarn www.poechlarn.at Richtlinien Energie- und Klimaschutz-Förderungen in der Stadtgemeinde Pöchlarn Gültig für 2011 Beschlossen im Gemeinderat am 28.10.2010
MehrNÖ Landesregierung Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
NÖ Landesregierung Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten R i c h t l i n i e des Landes Niederösterreich zur Förderung der Sozialen Betriebshilfe beschlossen von der
MehrFÜR DIE WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG DER MARKTGEMEINDE NIKLASDORF (idf. des Gemeinderatsbeschlusses vom 24. 11. 2005 mit Wirksamkeit ab 01. 12.
FÜR DIE WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG DER MARKTGEMEINDE NIKLASDORF (idf. des Gemeinderatsbeschlusses vom 24. 11. 2005 mit Wirksamkeit ab 01. 12. 2005) 1. Förderungsziele: 1.1 Im Rahmen dieser Richtlinien soll die
Mehr