Weil ökologisches Heizen wärmstens zu empfehlen ist. WOHNBAUFÖRDERUNG HEIZUNGSANLAGEN MIT FESTER BIOMASSE/FERNWÄRME. 6. Auflage
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- Stanislaus Mann
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1 Weil ökologisches Heizen wärmstens zu empfehlen ist. WOHNBAUFÖRDERUNG HEIZUNGSANLAGEN MIT FESTER BIOMASSE/FERNWÄRME 6. Auflage
2 HEIZUNGSANLAGEN/FERNWÄRME inhalt Vorwort 3 Einleitung 4 Voraussetzungen 6 Antrag 6 Antragsteller 7 Förderungsantrag 7 Zusicherung und Auszahlung 7 Kontakt 8 Ein Hinweis zur Gleichstellung der Geschlechter: Zugunsten der einfacheren Lesbarkeit wird in den Texten auf neutrale Formulierungen verzichtet (Antragsteller=AntragstellerInnen). Wir bitten um Ihr Verständnis! impressum Herausgeber & Verleger: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wohnungsförderung, Landhausplatz 1/Haus 7A, 3109 St. Pölten Lektorat: Tina Spiegl Grafisches Konzept & Gestaltung: grafik:zuckerstätter Bildquellen: Markus Morianz, Fa. Ökowärme Vertriebs GmbH Druck: radinger print, Scheibbs. April
3 EIGENHEIMSANIERUNG WOHNBAUFÖRDERUNG vorwort Liebe Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher, der wichtigste Platz auf der Welt ist das Zuhause. Das gilt für das Land, in dem man lebt. Und das gilt erst recht für die eigenen vier Wände, in denen man wohnt. Deshalb tun wir in Niederösterreich so viel für den Wohnbau wie kein anderes Bundesland. Deshalb haben wir die NÖ Wohnbauförderung zu einem Modell weiterentwickelt, das nicht umsonst den Namen trägt: NÖ Wohnbaumodell. Dabei sind es vor allem drei Prinzipien, die wir uns mit dem neuen NÖ Wohnbaumodell zum Ziel gesetzt haben: Einfach Sozial - Natürlich. Einfach weil unsere Fördermodelle so punktgenau wie nötig, aber trotzdem so einfach wie möglich sein sollen. Sozial weil wir mit der Wohnbauförderung genau denen am stärksten helfen wollen, die es am meisten brauchen, z. B. jungen Familien mit Kindern. Natürlich weil es sich bei uns besonders lohnt, wenn man die Umwelt und die Natur schont. Daher ist es auch ganz logisch und natürlich, dass die Förderung natürlicher Energien in unserem neuen NÖ-Wohnbaumodell einen besonderen Stellenwert hat. Diese Broschüre informiert Sie ausführlich darüber, wie wir im Land Niederösterreich den Austausch von Heizkesseln und die Nutzung von Fernwärme finanziell unterstützen. Damit Sie diese Förderung bestmöglich nutzen können, bieten wir auch für Ihre individuelle Beratung so viel Service wie nie zuvor: Unsere Wohnbau-Hotline 02742/22133 ist für Sie da. Wir freuen uns, wenn wir mit dem NÖ Wohnbaumodell auch für Sie und gemeinsam mit Ihnen einen Beitrag zum energiesparenden und umweltschonenden Wohnen leisten können. Ganz nach unserem Prinzip: Wir denken an das Zuhause, das wir heute für unsere Familien schaffen und an die Welt, die wir unseren Kindern morgen hinterlassen. Dr. Erwin Pröll Landeshauptmann Mag. Wolfgang Sobotka Landeshauptmann-Stellvertreter 3
4 HEIZUNGSANLAGEN/FERNWÄRME WOHNBAUFÖRDERUNG förderung von heizungsanlagen mit fester biomasse bzw. anschluss an fernwärme wie? Wie wird gefördert? Die Förderung basiert auf einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss. Heizungsanlagen, die mit fester Biomasse (ausschließlich Holzprodukte) betrieben werden bzw. der Anschluss an Fernwärme wird bei Eigenheimen, Wohnhäusern und Wohnungen (ausgenommen Geschäftsflächen) gefördert. Für die Zuerkennung dieses Zuschusses müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dieser Zuschuss kann nur einmal gewährt werden und es besteht auch kein Rechtsanspruch auf die Gewährung. was? Was wird gefördert? Für folgende Maßnahmen kann ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in folgender Höhe gewährt werden: 30 % bei Fernwärmeanschlüssen bis zu 1.500, * 30 % bei Stückholzkessel/Ganzhausheizungen mit Pufferspeicher bis zu 2.550, * 30 % bei Hackschnitzel- bzw. Pelletsanlagen mit automatischer Brennstoffzufuhr bis zu 2.950, * 30 % bei Einzelöfen (Pellets-, Kamin- oder Speicherofen) bis zu 750, * Jetzt noch mehr kassieren: Für Anträge im Zeitraum zwischen und können sie sich noch mehr holen, bis zu 5.000, (max. 30% der anerkannten Investitionskosten) als einmaliger Zuschuss. Hinweis: Die Rechnungen müssen ebenfalls in oben genanntem Zeitraum saldiert sein. BETREUTES WOHNEN Sofern eine behindertengerechte bzw. pflegegerechte Maßnahme erforderlich ist: 15 % bei Öl- und Gasheizungsanlagen (siehe Hinweis) bis zu 1.100, 4
5 WOHNBAUFÖRDERUNG Dies gilt bei Eigenheimen, Wohnhäusern und Wohnungen. Versorgt die Heizungsanlage bzw. der Fernwärmeanschluss in den Wohnhäusern mehr als eine Wohnung, dann erhöht sich dieser Betrag für jede weitere Wohnung um 370,, vorausgesetzt es werden die 30 % der Investitionskosten dadurch nicht überschritten (ausgenommen davon sind die Einzelöfen). Für Anträge ab bis erhöht sich der Betrag um max. 600,. Es wird ausschließlich eine neue Heizanlage gefördert die zuvor noch nicht in Betrieb genommen wurde. Das Produktionsdatum des Kessels darf (ab Zeitpunkt Abnahme durch die ausführende Firma) maximal 2 Jahre zurück liegen. Der Einbau von Öl- und Gasheizungen wird aus ökologischen Überlegungen nur mehr als behindertengerechte bzw. pflegegerechte Maßnahme gefördert. Beim Heizkesseltausch bzw. bei Erstaufstellung zählen zu den Investitionskosten: der Einbau oder Tausch des Heizkessels, der elektrische Anschluss und die zur Inbetriebnahme notwendigen Installationsarbeiten. Bei Fernwärmeanschlüssen (biogene Brennstoffe bzw. Fernwärme aus Kraft-Wärme-Koppelungs-Anlagen) zählen zu den Investitionskosten: der Einbau eines Wärmetauschers (Wärmeübergabestation), der elektrische Anschluss und die Installationsarbeiten zur Anbindung an das Wärmeverteilungssystem. Bei Einzelöfen zählen zu den Investitionskosten: der Einzelofen, Anschlusskosten an den Rauchfang und der elektrische Anschluss. Ein Speicherofen ist ein ortsfest gesetzter Ofen der auf Grund seiner Beschaffenheit in der Lage ist, die erzeugte Wärmeenergie über mehrere Stunden zu speichern. Darüber hinaus können auch notwendige Nebenarbeiten für den Heiz- und Lagerraum anerkannt werden, wenn für diese Arbeiten keine Eigenheimsanierung beantragt wird. Sofern die Möglichkeit besteht, an ein Fernwärmenetz anzuschließen, sollte dies vorrangig durchgeführt werden. Eine Kraft-Wärme-Koppelungsanlage ist eine Anlage zur Stromerzeugung. Als Nebenprodukt wird Wärme freigesetzt die über Fernwärme verwendet werden kann. Eine Ganzhausheizung mit Pufferspeicher ist ein ortsfest gesetzter Speicherofen mit wasserführenden Heizeinsätzen, die die erzeugte Wärme über die Speichermasse des Ofens und über ein wassergeführtes Zentralheizungssystem mit Pufferspeicher abgeben. 5
6 HEIZUNGSANLAGEN/FERNWÄRME welche voraussetzungen müssen erfüllt werden? Zuschüsse können nur dann zuerkannt werden, wenn alle zivilrechtlichen Erfordernisse erfüllt sind und die erforderlichen Zustimmungserklärungen und behördlichen Bewilligungen eingeholt wurden, die Anlage den geltenden Normen entspricht, sich der Antragsteller verpflichtet hat, für eine Kontrolle der Förderungsstelle oder einer von dieser beauftragten Person jederzeit ohne Voranmeldung Zugang zur Anlage zu gewähren, für den Fall der Nichteinhaltung der Förderungsvoraussetzungen den bewilligten Zuschuss zurückzuzahlen, der auszutauschende Heizkessel eine baurechtlich fertiggestellte Wohnung (Fertigstellungsmeldung/Kollaudierung) versorgt hat. Einzelöfen wie Pellets-, Kamin- oder Speicheröfen werden nur unter der Voraussetzung gefördert, dass sie ausschließlich mit fester Biomasse (Holzprodukten) beheizt werden können. es sich um eine Erstaufstellung oder den Ersatz von einem bestehenden Einzelofen handelt. der Einzelofen die gesamte Wohnung/das gesamte Eigenheim versorgt. keine Heizanlage mit angeschlossenem Wärmeverteilungssystem vorhanden ist! sie nach Möglichkeit Raumluft unabhängig ausgeführt werden. blick in die zukunft Für Anträge ab müssen Heizsysteme nach Möglichkeit mit thermischen Solaranlagen kombiniert werden (ausgenommen davon sind die Einzelöfen). Welche Gründe sprechen dafür sich die Sonne anzulachen und ins Haus zu holen? die Sonne - kostenlos und unabhängig Die Sonne schickt keine Rechnung und ist auch noch zuverlässig. Machen wir uns mit der Sonne unabhängig von Energiekrisen und Energiepreissteigerungen. Solaranlagen fangen das Sonnenlicht ein und machen es nutzbar. Nutzen sie die Gewinne ihrer Solaranlage zur Erwärmung ihres Brauchwassers und in der Übergangszeit auch zur Zusatzheizung. die Sonne - Zukunft für unsere Kinder Die Umwelt und die Ressourcen der Erde werden durch die Nutzung der Sonnenenergie geschont. Solarwärme ist CO 2 - und schadstofffrei. Raumluft unabhängig bedeutet, dass die Verbrennungsluft von außen zugeführt wird zum Beispiel über einen unbenutzten Kamin. Nur unter folgenden Anlasspunkten kann von einer Kombination der Heizung mit einer thermischen Solaranlage abgesehen werden: Wenn keine ausreichend nach Süden orientierte Dachfläche in entsprechender Größe vorhanden ist. Wenn in der Umgebung bzw. auf Nachbargrundstücken Verschattungselemente (Gebäude, Bewaldung etc.) die Nutzung und die Wirtschaftlichkeit überwiegend beeinflussen. Wenn die Wirtschaftlichkeit baulicher Maßnahmen im fertigen Wohnungsverband nicht gegeben ist. 6
7 EIGENHEIMSANIERUNG WOHNBAUFÖRDERUNG antragsteller Einen Antrag um Förderung können natürliche Personen, wie Eigentümer, Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Bauberechtigte, Mieter und Pächter einbringen. förderungsantrag Das von der Wohnungsförderungsabteilung aufgelegte Antragsformular muss für die Einreichung der Förderung verwendet und inklusive aller erforderlichen Nachweise und Beilagen übermittelt werden. Das Antragsformular kann bei folgenden Stellen eingereicht werden: Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Wohnungsförderung Landhausplatz 1/Haus 7A 3109 St. Pölten sowie bei den Außenstellen der Wohnungsförderungsabteilung und den Bürgerbüros in den Bezirkshauptmannschaften. Weiters kann auch im Internet unter der Adresse das Antragsformular heruntergeladen werden. Der Antrag kann nach Abnahme durch die ausführende Firma bzw. nach Aufstellung eines Einzelofens nach Abnahme durch die befugte Person (insbesonders der Rauchfangkehrer) und bis spätestens 6 Monate nach Inbetriebnahme eingereicht werden. Dem Antrag sind folgende Unterlagen bzw. Bestätigungen anzuschließen: Originalrechnungen und Originalzahlungsbelege (werden nach Prüfung retourniert) Bestätigung der Gemeinde über die erfolgte Bauanzeige bzw. die erteilte Baubewilligung sowie über die Widmung des Objektes (siehe Antragsformular, Seite 2) Bestätigung der ausführenden Firma (Stempel und Unterschrift) über die fachgerechte Ausführung (Abnahmeprotokoll, siehe Antragsformular, Seite 3) bzw. bei Aufstellung eines Einzelofens; die Bestätigung der befugten Person, insbesonders des Rauchfangkehrers (Stempel und Unterschrift) über die fachgerechte Installation (Abnahmeprotokoll, siehe Antragsformular, Seite 4) zusicherung und auszahlung des zuschusses Werden alle Förderungskriterien und -voraussetzungen erfüllt, erhält der Antragsteller eine schriftliche Zusicherung des zuerkannten Betrages. Im Zuge dessen wird auch die Überweisung auf das bekannt gegebene Konto veranlasst. Bis zur Bewilligung ist mit einer Zeitspanne von drei Monaten ab vollständiger Einreichung zu rechnen. 7
8 NÖ Heizungsanlagen mit fester Biomasse/Fernwärme Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Wohnungsförderung Landhausplatz 1/Haus 7A 3109 St. Pölten Wohnbau-Hotline: 02742/22133 Mo Fr: 8 16 Uhr wohnbau@noel.gv.at Internet:
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