Anerkannte Gütestellen im Landgerichtsbezirk Stuttgart

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1 Anerkannte Gütestellen im Landgerichtsbezirk Stuttgart Schlichtungsausschuss der Architektenkammer Baden-Württemberg Danneckerstraße Stuttgart Telefon 0711 / Telefax 0711 / schrickel@akbw.de Internet Der Schlichtungsausschuss befasst sich mit der gütlichen Regelung von Streitigkeiten, die sich aus der Berufsausübung zwischen Architekten und Stadtplanern, die der Architektenkammer Baden-Württemberg angehören sowie zwischen diesen und Dritten bzw. auswärtigen Architekten oder Stadtplanern ergeben, deren Wohn- oder Geschäftssitz in Baden-Württemberg liegt. Der Schlichtungsausschuss ist mit einem Vorsitzenden, der die Befähi - gung zum Richteramt besitzt, sowie zwei Beisitzern besetzt, die der Architektenkammer angehören. Er wird auf schriftlichen Antrag einer Partei tätig. Soweit eine Partei nicht der Architektenkammer Baden-Württemberg angehört, wird aber deren Einverständnis vorausgesetzt. In der Regel erfolgt eine mündliche Verhandlung vor dem Schlichtungs - ausschuss; in geeigneten Fällen wird ein schrift licher Vergleichsvorschlag unterbreitet. Der Schlichtungsausschuss vermittelt durch Darstellung der Sach- und Rechtslage sowie gutachterliche Stellungnahme zu den anstehenden Rechtsfragen und zu den streitigen Tatsachen. Das Verfahren wird durch einen Ver gleichsvorschlag abgeschlossen. Stand September 2005 Für nicht vermögensrechtlicher Streitigkeiten werden entsprechend Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Sache nach Festsetzung des Vorsitzenden des Schlichtungsausschusses 155,00 bis 1.025,00 erhoben. Für vermögensrechtliche Streitigkeiten werden Gebühren in Höhe von 7% bis 0,3% des Streitwerts erhoben; die Mindestgebühr beträgt 155,00. Rechtsanwälte K3S Olaf Köppe, Dietmar Straub, Jürgen Staufer, Frank Schwemmle, Alexander Waibel, Michael Rall, Jan Weller, Dr. Nils Schmid (Zulassung ruht), Achim Unden, Michael Erath, Achim Eberle, Bernd Bauer und Florian Mertens Bonländer Hauptstraße Filderstadt Telefon 0711 / Telefax 0711 / info@k3s-rechtsanwaelte.de Stand April 2013 Die Gütestelle befasst sich mit Streitigkeiten aller Art. Die Gütestelle führt im Rahmen einer mündlichen Verhandlung mit persönlichem Erscheinen einen Einigungsversuch durch. Es werden Kosten nach den Bestimmungen des Schlichtungsgesetzes erhoben.

2 Schlichtungsstelle für kaufmännische Streitigkeiten Region Stuttgart Gesellschaft bürgerlichen Rechts IHK Region Stuttgart Jägerstraße Stuttgart Telefon 0711 / Telefax 0711 / info@stuttgart.ihk.de Internet AnwaltVerein Stuttgart e.v. Olgastr Stuttgart Telefon 0711 / Telefax 0711 / info@anwaltverein-stuttgart.de Internet Stand September 2005 Die Stelle befasst sich mit Streitigkeiten, die sich aus der gewerblichen Tätigkeit beider Parteien ergeben sowie mit gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten, die eine gewerblich tätige Gesellschaft betreffen. In der Regel wird ein Einzelschlichter tätig; auf Antrag beider Parteien sind auch drei Schlichter möglich. Der Einzelschlichter bzw. einer der drei Schlichter hat die Befähigung zum Richteramt. Die Schlichtungsstelle wird auf schriftlichen Antrag einer Partei tätig, sofern die Gegenpartei zustimmt. Nach schriftlichem Vorverfahren wird eine nicht öffentliche mündliche Verhandlung mit persönlichem Erscheinen durchgeführt. Dort werden die Interessen der Parteien sowie der Streit- und Rechtslage mit dem Ziel einer Einigung erörtert. Auf Wunsch der Parteien kann der Schlichter einen Vergleichsvorschlag unterbreiten, die Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Prozesses aus seiner Sicht erläutern oder einen Schiedsspruch fällen (sofern die Parteien zuvor eine Schiedsgerichtsvereinbarung abgeschlossen haben). Die Schlichtungsstelle erhebt eine einmalige Kostenpauschale von 102,26 bis 511,29. Der Schlichter erhält ein Zeithonorar, gestaffelt nach Streitwert und Funktion (Einzelschlichter, Vorsitzender, Beisitzer). Dr. Volkmar Wagner (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Mediator) CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern Schöttlestraße Stuttgart Telefon 0711 / Telefax 0711 / volkmar.wagner@cms-hs.com Internet Stand September 2005 Die Gütestelle befasst sich mit Schlichtung und Mediation in den Bereichen privates und öffentliches Wirtschaftsrecht. Sie wird auf Antrag beider Parteien tätig. Die Gütestelle führt eine nichtöffentliche mündliche Verhandlung mit grundsätzlicher Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen durch deren Ziel der Abschlusses einer Vereinbarung ist. Die Gütestelle erhebt 0,8 bis 3,5 Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bzw. rechnet nach Zeitaufwand auf der Grundlage einer schriftlichen Honorarvereinbarung ab. Kostenschuldner sind grundsätzlich beide Parteien je zur Hälfte. Hilmar K. Klages (Steuerberater, Rechtsbeistand für Gesellschaftsrecht) Solitudestraße Ludwigsburg Telefon 07141/ Telefax 07141/ Stand August 2005 Die Gütestelle befasst sich mit Streitigkeiten in g esellschaftsrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten. Die Gütestelle wird auf Antrag einer Partei tätig. Sie führt eine mündliche Verhandlung. Das Verfahren bestimmt sich nach der Verfahrensordnung. Die Gütestelle erhält aufgrund gesonderter Vereinbarung ein zeitaufwandsbezogenes Honorar. Die Kostenverteilung richtet sich nach der getroffenen Einigung. Neben der antragstellenden Partei haftet auch die Gegenpartei, wenn sie im Verhandlungstermin unentschuldigt ausbleibt.

3 Florian Hitzler (Rechtsanwalt) BRÜLLMANN Rechtsanwälte Rotebühlplatz Stuttgart Telefon 0711 / Telefax 0711 / info@guetestelle-zivilrecht.de Internet Zivilrecht, insbesondere Kapitalanlagerecht, Handels - und Gesellschaftsrecht, Internet- und Computerrecht. Die Gütestelle wird auf Antrag einer oder mehrerer Parteien tätig. Das Verfahren richtet sich nach der aktuellen Schlichtungsordnung der Gütestelle. Es wird eine Schlichtung durchgeführt bei der gemeinsam verschiedene Lösungsmöglichkeiten mit dem Ziel des Abschlusses eines Vergleichs erarbeitet werden. Stand Juli 2011 Die Gütestelle erhält ein zeitaufwandsbezogenes Honorar. Die Kostenverteilung richtet sich nach der getroffenen Einigung. Peter M. Schweitzer (Rechtsanwalt und Mediator) Vaihinger Straße Schwieberdingen Telefon / Telefax / guetestelle@ra-schweitzer.de Die Gütestelle befasst sich mit Streitigkeiten in allen zivilrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere auch des Arbeitsrechts, Tarifrechts und Betriebsverfassungsrechts sowie der Rechtsbeziehungen von Gesellschaften mit Geschäftsführern und Vorständen. Sie wird auf Antrag einer oder mehrerer Parteien tätig. Regelmäßig wird eine mündliche Verhandlung durchgeführt. Das Verfahren richtet sich nach der jeweils aktuellen Verfahrensordnung der Gütestelle, die bei der Gütestelle angefordert werden kann. Stand Mai 2006 Das Honorar wird nach Zeitaufwand erhoben. Die Verteilung der Kosten zwischen den Parteien richtet sich nach einer darüber zu treffenden Vereinbarung. Verena Bossert (Rechtsanwältin) Rechtsanwälte Hänssler & Häcker- Hollmann Partnerschaftsgesellschaft Freihofstraße Esslingen Telefon 0711 / Telefax 0711 / info@hh-h.de Internet Stand August 2006 Zivilrecht, insbesondere Kapitalanlagerecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Wirtschaftsrecht. richtet sich nach der aktuellen Schlichtungsordnung der Gütestelle. Es wird eine Schlichtung mit dem Ziel des Abschlusses eines Vergleichs durchgeführt. Hierbei werden gemeinsam verschiedene Lösungsmöglichkeiten erarbeitet. Das Honorar richtet sich nach einer gesonderten Vereinbarung und wird nach Zeitaufwand erhoben.

4 Tanja Pfahl (Rechtsanwältin) Rechtsanwälte Hänssler & Häcker- Hollmann Partnerschaftsgesellschaft Freihofstraße Esslingen Telefon 0711 / Telefax 0711 / info@hh-h.de Internet Stand August 2006 Zivilrecht, insbesondere Kapitalanlagerecht, Handels - und Gesellschaftsrecht sowie Wirtschaftsrecht. richtet sich nach der aktuellen Schlichtungsordnung der Gütestell e. Es wird eine Schlichtung mit dem Ziel des Abschlusses eines Vergleichs durchgeführt. Hierbei werden gemeinsam verschiedene Lösungsmöglichkeiten erarbeitet. Das Honorar richtet sich nach einer gesonderten Vereinbarung und wird nach Zeitaufwand erhoben. Martin Brückner (Dipl.-Betriebswirt (FH), Master of Mediation) Hauptstraße Wendlingen Telefon / Telefax / mb@brueckner-consulting.de Internet Stand Oktober 2007 Die Gütestelle befasst sich mit jeder Art von Konflikten. Sie wird auf Antrag einer oder mehrerer Parteien tätig. Die Gütestelle führt den Schlichtungsversuch unter Berücksichtigung der Verfahrensordnung regelmäßig in Form einer Mediation durch. Die Verhandlungen werden mündlich und nicht öffentlich geführt. Ziel der Verhandlungen ist der Abschluss eines Vergleichs, der zu einer dauerhaften Befriedung führt. Die Gütestelle erhebt ein zeitaufwandsbezogenes Honorar zuzüglich anfallender Nebenkosten. Michael Staudenmayer (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) Staudenmayer Fachanwalts- und Steuerkanzlei Steiermärker Straße Stuttgart Telefon 0711 / Telefax 0711 / info@ra-staudenmayer.de Internet Stand November 2013 Die Gütestelle befasst sich mit Streitigkeiten aus dem Zivilrecht (Vertragsrecht, Immobilienrecht, Erbrecht), dem Kapitalanlagerecht und mit Fällen aus dem Steuerrecht, dem Handels - und Gesellschaftsrecht sowie dem Wirtschaftsrecht. richtet sich nach der aktuellen Verfahrensordnung der Gütestelle. Die Gütestelle versucht, durch Vermittlung zwischen den Parteien eine Lösung zu finden, mit der beide Seiten leben können. Das Honorar berechnet die Gütestelle nach dem Zeitaufwand gemäß der Verfahrensordnung. Ihre eigenen Kosten tragen die Parteien jeweils selbst, sofern sie keine andere Regelung treffen.

5 Frank Felix Höfer (Rechtsanwalt) Gänsheidestr Stuttgart Telefon 0711 / Telefax 0711 / info@kanzlei-gaensheide.de Internet Stand Januar 2013 Die Gütestelle befasst sich mit Schlichtung aus allen Bereichen des Zivilrechts, insbesondere mit Streitigkeiten aus dem Erbrecht und dem Familienrecht. Sie wird auf Antrag einer Partei tätig. Die Gütestelle führt mündliche Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit mit dem Ziel, zwischen den Konfliktparteien eine interessengerechte Vereinbarung herbeizuführen. Das Verfahren richtet sich nach der Verfahrensordnung der Gütestelle. Das Honorar berechnet die Gütestelle nach dem Zeitaufwand gemäß der Verfahrensordnung. Susanne Korff (Rechtsanwältin, Wirtschaftsmediatorin) Hedelfinger Straße Esslingen Telefon 0711 / info@skorff.de Internet Stand August 2011 Die Gütestelle befasst sich mit Schlichtung aus allen Bereichen des Zivilrechts, unabhängig vom Streitwert. Sie wird auf Antrag einer Partei tätig. Die Gütestelle führt mündliche Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit mit dem Ziel, zwischen den Konfliktparteien eine interessengerechte Vereinbarung herbeizuführen. Das Verfahren richtet sich nach der Verfahrensordnung der Gütestelle. Das Honorar berechnet die Gütestelle nach dem Zeitaufwand gemäß der Verfahrensordnung. Wird ein Vergleich protokolliert, fällt zusätzlich eine Einigungsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz an. Soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, tragen die Parteien die Kosten zu gleichen Teilen. Cornel Pottgiesser (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht) ifas - privates Institut für außergerichtliche Streitbeilegung Gayernweg Esslingen Telefon 0711 / Telefax 0711 / office@ifas-online.de Internet Stand Juli 2008 Die Gütestelle befasst sich mit Schlichtung aus allen Bereichen des Zivilrechts, insbesondere mit Streitigkeiten aus dem Wirtschaftsrecht. Sie wird auf Antrag einer Partei tätig. Die Gütestelle führt mündliche Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit mit dem Ziel, zwischen den Konfliktparteien eine interessengerechte Vereinbarung herbeizuführen. Das Verfahren richtet sich nach der Verfahrensordnung der Gütestelle. Das Honorar berechnet die Gütestelle nach dem Zeitaufwand gemäß der Verfahrensordnung.

6 Dr. Christofer Hebel (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) Goldbergstr Stuttgart Telefon 0711 / Telefax 0711 / mail@christofer-hebel.de Internet Die Gütestelle kann in allen zivilrechtlichen Streitfällen tätig werden, unabhängig vom Streitwert. Die Gütestelle versucht, durch Vermittlung zwischen den Parteien eine gütliche Einigung herbeizuführen, durch welche die (gegenläufigen) beiderseitigen Interessen zu einem Ausgleich gebracht werden. Die Gütestelle wird auf Antrag einer oder mehrerer Parteien tätig. Die nur mit Einverständnis der Parteien durchgeführte Güteverhandlung ist nicht öffentlich. Stand Januar 2013 Die Gütestelle erhält für ihre Tätigkeit ein Zeithonorar, das nach Zeitstunden bemessen und nach der Höhe des Streitwertes g estaffelt ist. Wird ein Vergleich protokolliert, fällt zusätzlich eine Einigungsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz an. Die Kosten tragen die Parteien je zur Hälfte, sofern nichts anderes vereinbart ist. Christopher Kress (Rechtsanwalt) Rechtsanwälte Hänssler & Häcker- Hollmann Partnerschaftsgesellschaft Freihofstraße Esslingen Telefon 0711 / Telefax 0711 / info@hh-h.de Internet Stand April 2010 Zivilrecht, insbesondere Kapitalanlagerecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Wirtschaftsrecht. richtet sich nach der aktuellen Schlichtungsordnung der Gütestelle. Es wird eine Schlichtung mit dem Ziel des Abschlusses eines Vergleichs durchgeführt. Hierbei werden gemeinsam verschiedene Lösungs - möglichkeiten erarbeitet. Das Honorar richtet sich nach einer gesonderten Vereinbarung und wird nach Zeitaufwand erhoben. Christian Heinkel Gütestelle Stuttgart-Nordschwarzwald Mörikestraße Jettingen Telefon / Telefax / info@gütestelle-bw.de Internet Stand Juli 2010 Die Gütestelle befasst sich mit der Schlichtung aller Art von Konflikten, insbesondere von Konflikten aus dem gesamten Zivilrecht, dem Kapitalanlagerecht, dem Handels- und Gesellschaftsrecht, dem Arbeitsrecht, dem Mietrecht sowie mit Konflikten aus dem Bereich des Nachbarschaftsrechts. Die Gütestelle wird auf schriftlichen Antrag einer oder mehrerer Parteien tätig. Das Verfahren richtet sich nach der aktuellen Verfahrensordnung der Gütestelle, die bei der Gütestelle angefordert werden kann. Es wird ein mündliches Schlichtungsverfahren durchgeführt, bei dem verschiedene Möglichkeiten der Konfliktbeilegung erörtert bzw. erarbeitet werden. Auf Wunsch der Parteien kann der Schlichter einen eigenen Lösungsvorschlag unterbreiten. Ziel der Schlichtung ist der Abschluss eines Vergleichs. Das Verfahren findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Gütestelle erhebt ein zeitaufwandsbezogenes Honorar zzgl. Auslagen. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der aktuellen Verfahrensordnung. Gesonderte Vereinbarungen sind möglich. Soweit nichts anderes vereinbart ist, tragen die Parteien die Kosten zu gleichen Teilen.

7 Sandra Straub (Rechtsanwältin) LSS Anwaltskanzlei Karlsbader Straße Stuttgart Telefon 0711 / Telefax 0711 / guetestelle@lss-anwaltskanzlei.de Internet Stand November 2013 Zivilrecht, insbesondere dem Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Handels - und Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht und Kapitalanlagerecht. richtet sich nach der Verfahrensordnung der Gütestelle, die bei der Gütestelle angefordert werden kann. Die Gütestelle führt mündliche Schlichtungsverhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit durch mit dem Ziel, eine interessengerechte Vereinbarung zwischen den Parteien herbeizuführen. Die Gütestelle erhält für ihre Tätigkeit ein Zeithonorar, das nach Zeitstunden bemessen und nach der Höhe des Streitwertes gestaffelt ist zuzüglich Auslagen. Wird ein Vergleich protokolliert, fällt zusätzlich eine Einigungsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz an. Die Kosten tragen die Parteien je zur Hälfte, sofern nichts anderes vereinbart ist. Dr. Volker Soyez (Rechtsanwalt) Kanzlei Haver & Mailänder Lenzhalde Stuttgart Telefon 0711 / Telefax 0711 / vs@haver-mailaender.de Die Gütestelle befasst sich mit der außergerichtlichen Streitbeilegung in Rechtsstreitigkeiten, bei denen es im Wesentlich en um kartellrechtliche Fragestellungen geht. Weitere besondere Zugangsvoraussetzungen, Streitwertbegrenzung oder Begrenzung der örtlichen Zuständigkeit bestehen nicht. Die Gütestelle wird auf schriftlichen Antrag einer Partei tätig. Verfahrenssprache ist wahlweise deutsch oder englisch. Stand Dezember 2010 Die Verfahrensordnung kann unter ht.pdf abgerufen werden. Rechtsanwälte Dr. Günther Hurlebaus und Klaus Göckmann Anwalts- und Mediationszentrum Oberer Marktplatz Oberer Marktplatz Schorndorf Telefon / 5011 Telefax / info@kanzlei-hurlebaus.de Internet Die Gütestelle befasst sich mit Auseinandersetzung en im zivilrechtlichen Bereich. Ein Schwerpunkt liegt in der Bearbeitung innerbetrieblicher Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder Arbeitgeber und kollektiven Vertretungsorganen wie Betriebsrat, Jugendvertretung, Schwerbehindertenvertret ung etc. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Streitigkeiten zwischen Versicherungen und ihren Kunden. Hinzu kommen Konflikte bei Erbrechtsregelungen und lebzeitigen Nachfolgeregelungen. Das Verfahren kann von einem oder gleichzeitig von mehreren Antragstellern eingeleitet werden. Die Einleitung kann telefonisch, persönlich oder schriftlich (auch elektronisch) erfolgen. Damit durch das Verfahren vor der Gütestelle die Verjährung gemäß 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB gehemmt wird, muss der Antragsteller schriftlich beantragen, dass der Güteantrag zu diesem Zwecke dem Antragsgegner bekannt gemacht werden soll. Im Regelfall findet vor der Gütestelle mindestens eine mündliche Verhandlung statt, die nichtöffentlich ist. Der Inhalt der Verhandlung vor der Gütestelle ist vertraulich.

8 Stand Juli 2012 Die Verfahrenskosten werden nach Zeitaufwand abgerechnet. Die Mindestgebühr für einen Antrag beträgt 200. Im Falle einer erfolgreichen Einigung entsteht zusätzlich eine Einigungsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Soweit nichts anderes vereinbart wird, tragen die beteiligten Parteien die Kosten anteilig. Claus Wörner (Rechtsanwalt & Mediator) Anwaltskanzlei BWL Theodor-Heuss-Straße Stuttgart Telefon 0711 / Telefax 0711 / info@anwaltskanzlei-bwl.de Internet Stand August 2012 Die Gütestelle befasst sich mit Schlichtung und Mediation in allen Bereichen des Zivilrechts. richtet sich nach der Verfahrensordnung der Gütestelle, die bei dieser angefordert werden kann. Die Gütestelle ist unabhängig und unparteilich. Das Verfahren ist vertraulich und nicht öffentlich. Die Gütestelle fördert die Beilegung des Streitverhältnisses nach den Grundsätzen der Mediation. Sie trifft keine Entscheidung, sondern wirkt auf eine gütliche Einigung hin. Die Gütestelle erhält für ihre Tätigkeit ein Zeithonorar, das nach dem Streitwert gestaffelt ist. Wird ein Vergleich protokolliert, fällt eine Einigungsgebühr an. Die Kostenverteilung richtet sich nach der Vereinbarung der Parteien. Dr. Oliver Heinsen (Rechtsanwalt) HFS Rechtsanwälte Solitudestr Ludwigsburg Telefon / Telefax / info@hfs-rechtsanwaelte.de Internet Stand April 2010 Zivilrecht, insbesondere Kapitalanlagerecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Wirtschaftsrecht. richtet sich nach der aktuellen Schlichtungsordnung der Gütestelle. Es wird eine Schlichtung durchgeführt, bei der gemeinsam verschiedene Lösungsmöglichkeiten mit dem Ziel des Abschlusses eines Vergleichs erarbeitet werden. Die Gütestelle erhält ein zeitaufwandbezogenes Honorar gemäß der Verfahrensordnung. Die Kostenverteilung richtet sich nach d er getroffenen Einigung. Anwaltskanzlei Eberspächer & Klein Stadtgrabenstr Böblingen Telefon / Telefax / info@kanzlei-ek.de Internet Stand Juni 2013 Die Gütestelle befasst sich mit Schlichtung und Mediation in Streitigkeiten aus dem gesamten Zivilrecht, insbesondere aus den Bereichen: Arbeits-, Erb-, Familien-, Marken- und Urheberrecht, Verkehrs-, Versicherungs- und Wettbewerbsrecht. richtet sich nach der aktuellen Verfahrensordnung. Es wird eine Verhandlung durchgeführt mit dem Ziel, eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten. Die Vergütung richtet sich nach einer gesonderten Vereinbarung. Gemäß der Verfahrensordnung wird der Zeitaufwand berechnet. Das Verzeichnis enthält diejenigen Personen oder Vereinigungen, die nach den Bestimmungen der 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO in Verbindung mit 22 und 23 AGGVG als Gütestelle anerkannt wurden. Die einzelnen Daten beruhen auf den Angaben der Gütestellen.

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