Transport und Beförderung
|
|
- Renate Kohler
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 2008 Transport und Beförderung Transport und Beförderung Verzeichnis lieferbarer und aktueller Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Merkblätter, technischer Vorschriften und Regelwerke für die Bereiche Güterkraftverkehr, Gefahrgut und Personenbeförderung Verzeichnis Nr. L 9008 Stand: November 2007 Verkehrsblatt - Verzeichnis L 9008 (Transport und Beförderung) Vers. 11/07 1
2 Informationen des Verlages Die vom Verkehrsblatt erarbeitete Dokumentation der amtlichen Texte für die Kfz-Überwachung ist ein Auszug aus der Gesamtdokumentation, die alle amtlichen Veröffentlichungen in allen Bereichen des Verkehrswesens zusammenfaßt und, soweit aktuell, für den Interessenten verfügbar hält. Auch Texte, die teilweise in anderen Verlagen erscheinen, sind in dieser Aufstellung enthalten und können über den Verkehrsblatt-Verlag bezogen werden. Aktualisierung Eine Dokumentations-Redaktion aktualisiert laufend die Dokumente auf der Basis der amtlichen Veröffentlichungen wie z.b. des Verkehrsblatt, des BGBl. u. a. In jedem Falle ist jedoch aufgrund der häufigen und meist sehr kurzfristig eintretenden Änderungen zu empfehlen, das Verkehrsblatt als Arbeitsunterlage zu abonnieren. Die 2 x monatliche Erscheinungsweise garantiert eine schnelle und zuverlässige Information. Lieferbedingungen Sie können alle in diesem Prospekt veröffentlichten Artikel direkt von uns beziehen, soweit vorrätig. Bitte nur die Dokumenten-, Sammlungs- oder Vordruck-Nummer und gewünschte Anzahl angeben. Es gelten die jeweils am Liefertag gültigen Preise zuzüglich Versandspesen. Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, die in der Rechnung ausgewiesen wird. Lieferungen In der Regel liefert der Verkehrsblatt-Verlag innerhalb von 48 Stunden (2 Werktage) die gewünschten Dokumente aus. Doch können aufgrund von kurzfristigen Änderungen oder verstärkter Nachfrage einzelne Titel vergriffen sein oder eine Auslieferung sich bis zur Fertigstellung der Neuauflage verzögern. In diesem Falle erhalten Sie entsprechende Nachricht. Fehlende Titel oder solche, die noch nicht erschienen sind, werden automatisch für eine Nachlieferung vorgemerkt, sofern sie nicht ausdrücklich und rechtzeitig (innerhalb von 4 Wochen nach Erstbestellung) von Ihnen abbestellt wurden. Besondere Bedingungen Zeitschriften und Loseblattsammlungen Lieferungen und Abrechnungen von Abonnements für Zeitschriften und Loseblattsammlungen können nur direkt an den Empfänger erfolgen. Die Bestellung gilt jeweils für ein Jahresabonnement (Kalenderjahr). Das Abonnement verlängert sich automatisch für das folgende Kalenderjahr, wenn nicht spätestens 6 Wochen vor Jahresende schriftlich gekündigt wurde. Bitte beachten: Wenn sich Ihre Anschrift ändern sollte, geben Sie uns bitte die alte und die neue Anschrift schnellstmöglich bekannt. So können Sie Mo - Do in der Zeit von 8.00 bis Uhr, Fr 8.00 bis Uhr. (0180) (0180) Verkehrsblatt-Verlag Schleefstraße 14 D Dortmund info@verkehrsblatt.de Ansichtslieferungen sind nicht möglich. 2 Verkehrsblatt - Verzeichnis L 9008 (Transport und Beförderung) Vers. 11/07
3 Ordnung des Straßenverkehrs StVO Straßenverkehrs-Ordnung Die StVO regelt und lenkt den öffentlichen Verkehr. Gültiger Stand: Oktober 2006 DIN A4, 48 Seiten, kartoniert, sämtliche Verkehrszeichen farbig Doku-Nr. B 3401 E 5,50 Auch als PDF-Datei auf CD-ROM lieferbar! C 3401 E 5,50 VwV zur StVO Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO Die VwV zur StVO regelt die Durchführung und Anwendung der einzelnen Paragraphen der StVO. Gültiger Stand: April 2006 DIN A4, 84 Seiten, kartoniert Doku-Nr. B 3404 E 10,10 Auch als PDF-Datei auf CD-ROM lieferbar! C 3404 E 10,10 Ihr Vorteil: StVO und VwV zur StVO als PDF-Dateien auf einer CD-ROM lieferbar! C 3405 E 12,80 StVG Straßenverkehrsgesetz Gültiger Stand: September 2007 DIN A4, 40 Seiten, geheftet Doku-Nr. B 3410 E 8,10 BT-KAT-OWI Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten - Standard zur Datenübermittlung mit dem Verkehrszentralregister - Der Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog ist unabdingbare Voraussetzung für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, denn seit dem 1. Januar 2003 werden Mitteilungen der Bußgeldbehörden, der Gerichte und Staatsanwaltschaften über Verkehrsordnungswidrigkeiten vom KBA nur noch angenommen, wenn eine der in diesem Katalog enthaltene bundeseinheitliche Tatbestandsnummer angegeben ist. Er ergänzt die BKatV und enthält die Tatbestände des Bußgeldkataloges sowie weitere häufig vorkommende Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (StVO, FeV, StVZO, StVG, FerienreiseVO, IntKfzV). Gültiger Stand: März 2007 DIN A4, 525 Seiten, Loseblattsammlung mit Kunststoffordner Doku-Nr. S 2720 E 24,80 Auch als PDF-Datei auf CD-ROM lieferbar! E 3432 E 19,50 Verkehrsblatt - Verzeichnis L 9008 (Transport und Beförderung) Vers. 11/07 3
4 VwV-StV-ImSch Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift VwV-StV-ImSch Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG sowie Bekanntmachung der Empfehlungen zum Vollzug der Ozonregelung in 40a ff BImSchG hinsichtlich der den Verkehr betreffenden Fragen und Bekanntmachung über ein Zusatzschild Freistellung vom Verkehrsverbot nach 40 Abs. 2 BImSchG Gültiger Stand: März 2001 DIN A4, 20 Seiten, geheftet Doku-Nr. B 3416 E 3,50 Zulassung zum Straßenverkehr Richtlinien für die Kenntlichmachung überbreiter und überlanger Straßenfahrzeuge sowie bestimmter hinausragender Ladungen Gültiger Stand: Januar 1983 DIN A4, 4 Seiten Doku-Nr. B 3671 E 2,20 FeV Fahrerlaubnis-Verordnung Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr Allgemeine Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr, Führen von Kraftfahrzeugen, Register, Anerkennung und Akkreditierung für bestimmte Aufgaben, Durchführungs-, Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften, Anlagen. Gültiger Stand: Juli 2007 DIN A4, 92 Seiten, geheftet Doku-Nr. B 3208 E 14,70 Auch als PDF-Datei auf CD-ROM lieferbar! C 3208 E 14,70 Begründung zur Fahrerlaubnis-Verordnung Gültiger Stand: November 2002 DIN A4, 64 Seiten, geheftet Doku-Nr. B 3209 E 11,60 Merkblatt für die Ausrüstung der privaten, firmeneigenen Begleitfahrzeuge für Großraumund Schwertransporte Gültiger Stand: November 2003 DIN A4, 4 Seiten mit farbiger Abbildung Doku-Nr. B 3422 E 2,50 Antrag und Bescheid für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehr (gemäß RGSt) DIN A4, Block mit 50 Blatt Doku-Nr. V 2560 E 3,50 Auch als Elektronischer Vordruck Datenbanktechnik auf CD-ROM lieferbar! einfach am PC ausfüllen, ausdrucken, abspeichern E 2560 E 14,70 Merkblatt für Stapler Gültiger Stand: November 2004 DIN A4, 16 Seiten, geheftet Doku-Nr. B 3686 E 6,10 IntKfzVO Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr Gültiger Stand: Januar 2004 DIN A4, 8 Seiten, geheftet Doku-Nr. B 4039 E 2,45 4 Verkehrsblatt - Verzeichnis L 9008 (Transport und Beförderung) Vers. 11/07
5 Güterkraftverkehr BKV Verordnung über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin (Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung - BKV) Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung nebst Ausbildungsrahmenplan Gültiger Stand: April 2001 DIN A4, 8 Seiten, geheftet Doku-Nr. B 4006 E 2,45 GüKG Güterkraftverkehrsgesetz Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben. Gültiger Stand: Juni 2007 DIN A4, 16 Seiten, geheftet Doku-Nr. B 4201 E 4,25 GüKVwV Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht Gültiger Stand: Dezember 1998 DIN A4, 12 Seiten, geheftet Doku-Nr. B 4253 E 3,30 Berufszugangs-Verordnung GüKG Gültiger Stand: Juni 2000 DIN A4, 12 Seiten, geheftet Doku-Nr. B 4205 E 3,30 Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterverkehr und den Kabotageverkehr Diese Verordnung behandelt Lizenzierung und Genehmigungen: für grenzüberschreitenden Güterverkehr und Kabotageverkehr; für Güterkraftverkehr mit Gemeinschaftslizenzen, für grenzüberschreitender Güterkraftverkehr mit CEMT-Genehmigungen, für Güterkraftverkehr mit bilateralen Genehmigungen, für Güterkraftverkehr mit Drittstaatengenehmigung, für Güterkraftverkehr im grenzüberschreitenden gewerblichen kombinierten Verkehr und Ordnungswidrigkeiten Gültiger Stand: August 2006 DIN A4, 8 Seiten, geheftet Doku-Nr. B 4241 E 2,45 Verlautbarung zu den Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und Nr. 3821/85 des Rates über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften und das Kontrollgerät im Straßenverkehr Gültiger Stand: Dezember 1999 DIN A4, 8 Seiten, geheftet Doku-Nr. B 4062 E 2,45 Gefahrgut RSE - Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) (GGVSE-Durchführungsrichtlinien) Gültiger Stand: Januar 2007 DIN A4, 162 Seiten, gelumbeckt Doku-Nr. B 2207 E 19,75 Auch als PDF-Datei auf CD-ROM lieferbar! C 2207 E 19,75 Verkehrsblatt - Verzeichnis L 9008 (Transport und Beförderung) Vers. 11/07 5
6 GGAV Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter Gültiger Stand: Mai 2005 DIN A4, 44 Seiten, geheftet Doku-Nr. B 2210 E 14,30 Bekanntmachung zur Anwendung des Forschungsberichtes 203 der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) in Verbindung mit der Ausnahme Nr. 14 der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung Gültiger Stand: Juli 2002 DIN A4, 8 Seiten, geheftet Doku-Nr. B 2211 E 2,45 GGVSE Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und mit Eisenbahnen Gültiger Stand: November 2006 DIN A4, 44 Seiten, geheftet Doku-Nr. B 2214 E 6,50 GGBefG Gefahrgutbeförderungsgesetz Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter Gültiger Stand: Juni 2005 DIN A4, 8 Seiten, geheftet Doku-Nr. B 2220 E 2,45 Schulung der Gefahrgutfahrer Enthält die vom Deutschen Industrie- und Handelstag (DIHT) erarbeitete Mustersatzung für die Industrie- und Handelskammern betreffend die Schulung von Fahrzeugführern für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße im Teil I, im Teil II werden die zur inhaltlichen Ausgestaltung der Lehrgänge erarbeiteten Kurspläne bekanntgegeben. Gültiger Stand: Januar 1997 DIN A4, 36 Seiten, kartoniert Doku-Nr. A 4015 E 6,50 GbV Gefahrgutbeauftragtenverordnung Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten und die Schulung der beauftragten Personen in Unternehmen und Betrieben Gültiger Stand: November 2005 DIN A4, 12 Seiten, geheftet Doku-Nr. B 2217 E 3,30 PO Gb Gefahrgutbeauftragtenprüfungsverordnung Die Gefahrgutbeauftragtenprüfungsverordnung gilt für die Durchführung von Prüfungen zur Erlangung eines Schulungsnachweises nach 2 in Verbindung mit 5 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung. Gültiger Stand: November 2005 DIN A4, 4 Seiten Doku-Nr. B 2218 E 2,20 RGSt Richtlinien für Großraum- und Schwertransporte Die Anzahl der Großraum- und Schwertransporte nimmt seit Jahren stetig zu; die Tendenz ist weiterhin steigend. Um die Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren auch künftig in einer angemessenen Zeit durchzuführen, war es notwendig, eine einheitliche, für alle Bundesländer verbindliche Verfahrensweise einzuführen. Gültiger Stand: November 2003 DIN A4, 32 Seiten, geheftet Doku-Nr. B 3420 E 10,10 6 Verkehrsblatt - Verzeichnis L 9008 (Transport und Beförderung) Vers. 11/07
7 Antrag und Bescheid für die Durchführung von Großraumund/oder Schwerverkehr (gem. RGSt 1992) DIN A4, Block mit 50 Blatt Doku-Nr. V 2560 E 3,50 Elektronischer Vordruck - Datenbanktechnik auf CD-ROM einfach am PC ausfüllen, ausdrucken, abspeichern Doku-Nr. E 2560 E 28,80 Tabellarische Darstellung der Fahrauflagen Als Anlage zum Genehmigungsbescheid nach RGSt - Durchführung von Großraum- und Schwertransporten Gültiger Stand: April 1997 DIN A4, Block mit 50 Blatt Doku-Nr. V 2561 E 3,50 Schifffahrt IMDG-Code International Maritime Dangerous Goods Code einschließlich Amendment Amtliche deutsche Übersetzung Diese 2-bändige Ausgabe enthält die gesetzlichen Vorschriften für den Seetransport gefährlicher Güter und Meeresumwelt schädigender Stoffe. Das Mitführen des IMDG Code auf deutschen Seeschiffen mit Gefahrgut an Bord ist gesetzlich vorgeschrieben. Für den Versand von Gefahrgütern mit Seeschiffen benötigen Chemische Industrie, Chemiehandel, Verpakkungsindustrie, Verkehrsträger, Reedereien, Schiffsmakler, Schiffsleitungen und Hafenbetriebe sowie Prüf- und Kontrollbehörden den IMDG Code. Gültiger Stand: November 2006 A4, 996 Seiten, in 2 Ordnern Doku-Nr. B 8185 E 249,00 EmS-Leitfaden Unfallbekämpfungsmaßnahmen für Schiffe, die gefährliche Güter befördern Dieser EmS-Leitfaden enthält Empfehlungen für Unfallbekämpfungsmaßnahmen für Schiffe, die gefährliche Güter befördern, einschließlich der Unfallmerkblätter (EmS), deren Empfehlungen im Falle von Zwischenfällen mit gefährlichen Stoffen, Gegenständen oder schädlichen Stoffen (Meeresschadstoffen), die durch die Bestimmungen des International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG-Code) erfasst sind, befolgt werden sollten. Der EmS-Leitfaden wird dann weiter verändert werden, wenn es notwendig erscheint, dass Änderungen des IMDG-Codes zu berücksichtigen sind. Gültiger Stand: Oktober 2007 A4, 86 Seiten, gelumbeckt Doku-Nr. B 8186 E 26,85 GGVBinSch Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnengewässern Diese Verordnung regelt die Beförderung gefährlicher Güter auf allen schiffbaren Binnengewässern in Deutschland und die grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein und der Mosel. Sie regelt nicht die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen auf Seeschifffahrtsstraßen. Gültiger Stand: Juni 2007 DIN A4, 16 Seiten, geheftet Doku-Nr. B 8302 E 5,50 Verkehrsblatt - Verzeichnis L 9008 (Transport und Beförderung) Vers. 11/07 7
8 Technische Richtlinien TRS 003 Nichtelektrische Ausrüstung (Brandschutz), Dauerbremsanlagen und Feuerlöschgeräte Gültiger Stand: Juni 2006 DIN A4, 2 Seiten, geheftet Doku-Nr. B 2252 E 2,45 Auch als PDF-Datei auf CD-ROM lieferbar! C 2252 E 2,45 TRT 206 Technische Richtlinie Tanks - Prüfen im Baumusterzulassungsverfahren und erstmaliges Prüfen von Tanks für tiefgekühlte verflüssigte Gase Gültiger Stand: August 1997 DIN A4, 8 Seiten, geheftet Doku-Nr. B 2256 E 2,45 TRV 006 Technische Richtlinien über Maßnahmen (QM) zur Qualitätssicherung und -überwachung (QU) für Verpackungen zur Beförderung radioaktiver Stoffe Gültiger Stand: Februar 1991 DIN A4, 8 Seiten, geheftet Doku-Nr. B 2262 E 3,50 Verpackung Sicherung von Ladung CTU Packrichtlinien Deutsche Übersetzung der vom Schiffssicherheitsausschuss der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) beschlossenen Richtlinien für das Packen von Ladung außer Schüttgut in oder auf Beförderungseinheiten (CTUs) bei Beförderung mit allen Verkehrsträgern zu Wasser und zu Lande (MSSR/Cir. 787 vom ). Die Richtlinien sind Teil des Supplement zum International Maritim Dangerous Goods Code (IMDG-Code) Gültiger Stand: Februar 1999 DIN A4, 40 Seiten, kartoniert Doku-Nr. B 8087 E 9,80 Auch als PDF-Datei auf CD-ROM lieferbar! C 8087 E 9,80 Schifffahrt BLU Code Code für das sichere Be- und Entladen von Massengutschiffen Der vorliegende Code ist von der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation mit der Zielsetzung ausgearbeitet worden, die Verluste von Massengutschiffen so weit wie möglich zu verringern. Der Zweck dieses Code ist es, die für das sichere Be- und Entladen von Massengutschiffen Verantwortlichen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit zu unterstützen und die Sicherheit von Massengutschiffen zu fördern. Durch die Empfehlungen in diesem Code erhalten Reeder, Kapitäne, Charterer, Betreiber von Massengutschiffen und von Umschlagsanlagen Hinweise für den sicheren Umgang mit festen Massengütern, insbesondere für das Laden und Löschen. Gültiger Stand: April 2007 DIN A4, 24 Seiten, kartoniert Doku-Nr. B 8127 E 5,50 8 Verkehrsblatt - Verzeichnis L 9008 (Transport und Beförderung) Vers. 11/07
9 Richtlinien für die sachgerechte Stauung und Sicherung von Ladung bei der Beförderung mit Seeschiffen Amtliche deutsche Übersetzung des Code of Save Practice for Cargo Stowage and Securing vom MSC/circ 530 oder IMO mit Änderung vom gemäß RS MSC/circ 664 vom und 691 vom Gültiger Stand: März 2003 DIN A4, 36 Seiten, kartoniert Doku-Nr. B 8125 E 8,60 BC-Code Code für das sichere Behandlung von Schüttladungen Das Hauptziel dieses Code ist es, für das sichere Stauen und die sichere Beförderung von Schüttladungen in fester Form eine Hilfestellung anzubieten. Gültiger Stand: August 2007 DIN A4, 282 Seiten Nur als PDF-Datei auf CD-ROM lieferbar! C 8141 E 18,70 Personenbeförderung PBefG Personenbeförderungsgesetz Gültiger Stand: August 2006 DIN A4, 20 Seiten, geheftet Doku-Nr. B 4501 E 5,90 AVV PBefG Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenbeförderungsgesetz Verwaltungsvorschrift mit Genehmigungsurkunden zur Einrichtung und Ausführung diverser Verkehrsunternehmungen im Sinne der Personenbeförderung. Gültiger Stand: August 2007 DIN A4, 32 Seiten, kartoniert Doku-Nr. B 4506 E 5,30 PBZugV Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr Gültiger Stand: Juni 2000 DIN A4, 8 Seiten, geheftet Doku-Nr. B 4508 E 3,50 FPersG Fahrpersonalgesetz Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen Dieses Gesetz gilt für die Beschäftigung und für die Tätigkeit des Fahrpersonals von Kraftfahrzeugen sowie von Straßenbahnen, soweit sie am Verkehr auf öffentlichen Straßen teilnehmen. Mitglieder des Fahrpersonals sind Fahrer, Beifahrer und Schaffner. Gültiger Stand: Juli 2007 DIN A4, 8 Seiten, geheftet Doku-Nr. B 4064 E 2,45 FPersV Fahrpersonalverordnung Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes Gültiger Stand: Februar 1999 DIN A4, 12 Seiten, geheftet Doku-Nr. B 4058 E 3,50 Verkehrsblatt - Verzeichnis L 9008 (Transport und Beförderung) Vers. 11/07 9
10 AETR Gesetz zur Zweiten und Dritten Änderung des Europäischen Übereinkommens vom 1. Juli 1970 über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals Gültiger Stand: August 1997 DIN A4, 24 Seiten, geheftet Doku-Nr. B 4054 E 5,10 PBefGKostV Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen Die Kostenverordnung enthält Bestimmungen über gebührenfreie Amtshandlungen, grenzüberschreitenden und Transit- Verkehr, das Widerspruchsverfahren und Bestimmungen betreffend den Widerruf und die Rücknahme von Amtshandlungen sowie die Ablehnung und die Zurücknahme von Anträgen auf Vornahme einer Amtshandlung. Gültiger Stand: August 2004 DIN A4, 8 Seiten, geheftet Doku-Nr. B 4512 E 2,45 Richtsatzkatalog zum Gebührenverzeichnis nach 1 der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen Der Richtsatzkatalog ist seit 1. Oktober 2001 anzuwenden. Er enthält vor allem die Gebührentatbestände, für die das Gebührenverzeichnis zur Kostenverordnung (PBefGKostV) lediglich eine Rahmengebühr festlegt. Liegt der Regelfall eines solchen Tatbestandes vor, soll der hier aufgeführte Richtsatz festgesetzt werden. Gültiger Stand: August 2001 DIN A4, 8 Seiten, geheftet Doku-Nr. B 4513 E 2,45 BOKraft Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr Gültiger Stand: Januar 2004 DIN A4, 12 Seiten, geheftet Doku-Nr. B 4515 E 3,30 Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen Gültiger Stand: Oktober 2002 DIN A4, 8 Seiten, geheftet Doku-Nr. B 4504 E 2,45 Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Schülerbeförderung besonders eingesetzt werden Der Katalog soll die über die StVZO und BOKraft hinaus bereits bestehenden Anforderungen vereinheitlichen und ergänzen, damit die in aller Regel für Erwachsene gebauten Fahrzeuge stärker den Belangen der Kinder, und soweit möglich, ihren Verhaltensweisen Rechnung tragen. Das dem Anforderungskatalog als Anlage 2 beigefügte Merkblatt soll helfen, die verantwortungsvolle Tätigkeit zur Zufriedenheit aller Betroffenen auszuüben. Gültiger Stand: Juli 2005 DIN A4, 8 Seiten, geheftet Doku-Nr. B 3224 E 3,50 10 Verkehrsblatt - Verzeichnis L 9008 (Transport und Beförderung) Vers. 11/07
11 Schifffahrt Vorläufige Richtlinien für Evakuierungsanalysen für Hochgeschwindigkeits-Fahrgastschiffe (MSC/Circ. 1001) und neue und vorhandene Fahrgastschiffe (MSC/ Circ. 1033) Übersetzung der Richtlinien gemäß 6 der Verordnung über die Sicherheit der Seeschiffe (Schiffssicherheitsverordnung) vom 8. Dezember 1986 in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Februar 1994 Gültiger Stand: August 2002 DIN A4, 76 Seiten, gelumbeckt Doku-Nr. B 8122 E 9,60 Entschließungen und Rundschreiben der Internationalen Seeschiffahrts-Organisation (IMO) zur Sicherheit und zum maritimen Umweltschutz Mit diesem Sonderband, werden durch das BMVBW und in seinem Auftrag die See-Berufsgenossenschaft insgesamt 15 Entschließungen und 7 Rundschreiben der IMO-Organe, ferner durch das Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie insgesamt 25 IMO-Entschließungen, die Leistungsanforderungen an die Schiffsausrüstung enthalten, in deutscher Sprache amtlich bekanntgemacht. Die Anforderungen wurden in die Praxis größtenteils seit langem angewandt. Damit stehen die restlichen noch ausstehenden Bekanntmachungen zur Verfügung, die es ermöglichen, dass das Schiffssicherheitsgesetz vom 1. Oktober 1998 an wirksam umgesetzt wird. Stand: November 2006 DIN A4, 230 Seiten, gelumbeckt Doku-Nr. B 8119 E 22,90 Entschließungen und Rundschreiben der Internationalen Seeschifffahrt-Organisation (IMO) zur Schiffssicherheit und zum maritimen Umweltschutz Am in Vkbl Heft 16 (B 8119) wurde die Entschließung in der Fassung der Änderungen vom vom mit Ausnahme der Anlagen veröffentlicht. Hiermit werden die Anlagen A 1-10 und B 1-11 zu der Entschließung bekannt gemacht. Gültiger Stand: April 2007 DIN A4, 164 Seiten, geheftet Doku-Nr. B 8123 E 17,80 Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe Richtlinie nach 6 Abs. 1 der Schiffssicherheitsverordnung über Sicherheitsanforderungen an Bau und Ausrüstung von Traditionsschiffen, die nicht internationalen Schiffssicherheitsregelungen einschließlich der Richtlinie 98/18/EG des Rates vom 17. März 1998 über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe unterliegen. Gültiger Stand: März 2003 DIN A4, 68 Seiten, geheftet Doku-Nr. B 8135 E 13,70 Leitfaden für die praktische Anwendung des Sicherheitskonzeptes für Traditionsschiffe im Rahmen der Anpassung des seit 1991 bestehenden Sicherheitskonzeptes für Traditionsschiffe an die seit 1. Oktober 1998 in Kraft getretenen rechtlichen Änderungen (Schiffssicherheitsgesetz, neue Schiffssicherheitsverordnung) hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen eine neue Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe erlassen, die am 15. April 2000 in Kraft getreten ist. Gültiger Stand: Februar 2000 DIN A4, 48 Seiten, geheftet Doku-Nr. B 8136 E 9,20 Verkehrsblatt - Verzeichnis L 9008 (Transport und Beförderung) Vers. 11/07 11
12 Richtlinien für die Berechnung der Breite von Treppen, die auf Fahrgastschiffen als Fluchtwege dienen Übersetzung der Richtlinien gemäß 6 der Verordnung über die Sicherheit der Seeschiffe (Schiffssicherheitsverordnung) vom 8. Dezember 1986 in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Februar Gültiger Stand: September 1994 DIN A4, 8 Seiten, geheftet Doku-Nr. A 8122 E 3,90 Kostenverordnung, Ordnungswidrigkeiten, Bußgeld Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr Anhang: Richtsatzkatalog zur Kostenordnung für den Güterkraftverkehr Gültiger Stand: April 2004 DIN A4, 4 Seiten Doku-Nr. B 4215 E 2,20 OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten Gültiger Stand: Dezember 2006 DIN A4, 36 Seiten, geheftet Doku-Nr. B 3413 E 7,85 BKatV Die vorliegende Verordnung nimmt die durch das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (StVRÄndG) vom 19. März 2001 (BGBl. I S. 386) erweiterte Ermächtigung des 26a StVG in Anspruch. Sie faßt die bislang in unterschiedlichen Regelwerken enthaltenen Bestimmungen über Verwarnungsgeldregelsätze, Bußgeldregelsätze und Regelfahrverbote bei häufig vorkommenden Verkehrsordnungswidrigkeiten in einer einzigen Verordnung zusammen. Seit 1. Januar 2002 ersetzt sie die bisherige Bußgeldkatalog- Verordnung und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Erteilung einer Verwarnung bei Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten. Gültiger Stand: Juli 2007 DIN A4, 48 Seiten, geheftet Doku-Nr. B 3403 E 9,70 Auch als PDF-Datei auf CD-ROM lieferbar! C 3403 E 9,70 Kraftfahrzeugsteuer KraftStG Kraftfahrzeugsteuergesetz 1994 Neufassung des Kraftfahrzeugsteuer-Gesetzes aufgrund 15 Abs. 3 Gültiger Stand: August 2007 DIN A4, 16 Seiten, geheftet Doku-Nr. B 7310 E 4,50 KraftStDV Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung aufgrund des 15 Abs. 3 des KraftStG Gültiger Stand: August 2007 DIN A4, 8 Seiten, geheftet Doku-Nr. B 7312 E 2,45 12 Verkehrsblatt - Verzeichnis L 9008 (Transport und Beförderung) Vers. 11/07
DV-FahrlG Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz Stand:
Bereich Fahrschule Gesetze, Vorschriften und Richtlinien aus dem Verkehrsblatt-Verlag 60 Verkehrsrecht FPersV 47 AVV 35 StVG VwV-StV-ImSch 49 Führerscheinprüfung VwVStVO Fahrlehrergesetz StVO 23 29 FeV
In der Datenbank GEFAHRGUT, Version 10.1 berücksichtigte Vorschriften und Dokumente
In der Datenbank GEFAHRGUT, Version 10.1 berücksichtigte Vorschriften und Dokumente Inhalt Kapitel Thema Seite 1 International 2 1.1 ADR 2 1.2 RID 2 1.3 IMDG Code 3 1.4 ICAO TI 3 1.5 ADN 4 1.6 UN Recommendations
Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV)
Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV) PBefGKostV Ausfertigungsdatum: 15.08.2001 Vollzitat: "Kostenverordnung für Amtshandlungen
ecomed Sicherheit Handbuch GGVSEB/ADR ADR mit Kommentaren - Nationales und internationales Recht von Klaus Ridder, Jörg Holzhäuser
ecomed Sicherheit Handbuch GGVSEB/ADR ADR mit Kommentaren - Nationales und internationales Recht von Klaus Ridder, Jörg Holzhäuser Grundwerk mit 95. Ergänzungslieferung ecomed Sicherheit Heidelberg Verlag
In der Datenbank GEFAHRGUT, Version 10.0 berücksichtigte Vorschriften und Dokumente
BAM 3.1 In der Datenbank GEFAHRGUT, Version 10.0 berücksichtigte Vorschriften und Dokumente 1 International... 2 1.1 ADR... 2 1.2 RID... 2 1.3 IMDG Code... 3 1.4 ICAO TI... 3 1.5 ADN... 3 1.6 UN Recommendations...
Bereich Fahrschule. bekannt gemacht durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur K 4431 A Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland 68. Jahrgang 2014 Ausgegeben zu
Verzeichnisse der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen im Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen 305
< ADR Stichwortverzeichnis ADR RID 2011 RID Inhaltsverzeichnis XI Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 1 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 3 1.1 Geltungsbereich
Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen (Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV)
Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen (Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV) Auf Grund des 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 und 14 und des 5 Absatz 2 Satz 3 Nummer 1, jeweils
Welche Veränderungen bringt die neue GBV mit sich?
Welche Veränderungen bringt die neue GBV mit sich? Vortrag anlässlich der Easyfairs Essen 2011 am 03.02.2011: RA Ulrich Mann GBK Gefahrgut Büro GmbH Konrad-Adenauer-Str. 30 55218 Ingelheim Tel.: 06132
Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn
Herausgegeben von Railion Deutschland AG (ehemals DB Cargo AG) Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn GGVSE und Aktueller Stand: Nachtrag 12 März 2007 TÜV-Media GmbH Verantwortlich
Gefahrgutrecht. Praxiswissen Gefahrgut. Band 2 Begleitende nationale Rechtsvorschriften zum ADR Gesetze Verordnungen Richtlinien
Praxiswissen Gefahrgut Band 2 Begleitende nationale Rechtsvorschriften zum ADR Gesetze Verordnungen Richtlinien Gefahrgutrecht mit GGVSEB, RSEB, GbV und GGAV Stand August 2013 Jürgen Fuhrmann / Frank Huster
Teil 2 Klassifizierung Allgemeine Vorschriften Besondere Vorschriften für die einzelnen Klassen Prüfverfahren 343
ADR Inhaltsverzeichnis Stichwortverzeichnis 11 ADR 2015 Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 27 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 29 1.1 Geltungsbereich
Rechtliche Grundlagen (2) EU-Verordnungen
Rechtliche Grundlagen (2) EU-Verordnungen VO (EG) Nr. 561/2006 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr vom 15.03.2006 Regelung von Lenk- und Ruhezeiten VO (EWG) Nr. 3821/85
Fahrschulwesen. Verzeichnis. Modul 1.3 M 1.3 Fahrschulwesen. Bestellen Sie Ihr Verkehrsblatt-Abo und nutzen Sie alle Vorteile eines Abonnements!
2010 Fahrschulwesen Verzeichnis K 6919 A Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Amtsblatt des Bundesministeriums
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörden nach den Rechtsvorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter (GefahrgutbeförderungsZustVO - GGBefZustVO) Vom 11. April 2000 (GV. NRW. 2000,
Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 25
Stichwortverzeichnis 9 ADR 2017 < Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 25 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 27 1.1 Geltungsbereich und Anwendbarkeit 31
Bestellung, Schulung und Prüfung der Gefahrgutbeauftragten
Stand: Mai 2015 Bestellung, Schulung und Prüfung der Gefahrgutbeauftragten Rechtsgrundlagen Der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) unterliegen alle Unternehmen, deren Tätigkeit die Beförderung gefährlicher
GEWERBLICHER GÜTERKRAFTVERKEHR
20.10.2017 03:02 1/5 Gewerblicher Güterkraftverkehr LANDKREIS AUGSBURG (DRUCKANSICHT) GEWERBLICHER GÜTERKRAFTVERKEHR ERLAUBNISSE UND LIZENZEN Allgemeines Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder
BESTIMMUNGEN FÜR DIE BEFÖRDERUNG VON GEFÄHRLICHEN GÜTERN AUF DER DONAU (ADN-D)
BESTIMMUNGEN FÜR DIE BEFÖRDERUNG VON GEFÄHRLICHEN GÜTERN AUF DER DONAU (ADN-D) 2 3 UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der Notwendigkeit der Erhöhung der Sicherheit der Schifffahrt auf der Donau und der Annahme der
Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen (Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV)
Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen (Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV) GbV Ausfertigungsdatum: 25.02.2011 Vollzitat: "Gefahrgutbeauftragtenverordnung vom 25. Februar
1 I1 1 I I II ADR RID. mit <^ Gefahrgutvorschriftensammlung GEFAHRGUT SCHIENE STRASSE. Monika Krautwurst. VERKEHRSVERLAG FfSCHER: I
Monika Krautwurst Teil Allg. Vorschriften Teil 2 Klassifizierung I BB Güterverzeichnis, Teil 3 Freistellungs- und i Sondervorschriften ADR mit
Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines s wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr ( BKatV) Vom 13. November 2001 (BGBl. I S. 3033) Zuletzt
ADR RID Inhaltsverzeichnis. Stichwortverzeichnis 11. Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 27
< ADR Inhaltsverzeichnis Stichwortverzeichnis 11 ADR 2013 Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 27 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 29 1.1 Geltungsbereich
Inhaltsverzeichnis. Vorwort Abkürzungsverzeichnis... 13
Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13 Abschnitt A Abfahrtkontrolle 1 Einführung... 15 1.1 Amtspflichtsverletzung eines Polizeibeamten bei GST-Begleitung... 15 1.2 Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtes
Inhaltsçbersicht. Band 1 Stichwortverzeichnis 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) 1a (nicht belegt)
Inhaltsçbersicht Band 1 Stichwortverzeichnis 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) 1a (nicht belegt) 1b Verordnung çber die Ûberlassung, Rçcknahme und umweltvertrågliche Entsorgung von Altfahrzeugen (Altfahrzeug-Verordnung
Gebührenfestsetzung nach der Gebührenordnung. für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Fachdienst Straßenverkehr Stand 01.04.2013 Gebührenfestsetzung nach der Gebührenordnung B) Straßenverkehrsordnung (StVO) für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) 1. Gebühren-Nr. 261 (Gebührenrahmen 10,20
Hinweise zum Gebrauch des Werkes... 1
3.2 Band 1 Vorwort... 1 Hinweise zum Gebrauch des Werkes.... 1 I I 1 (derzeit nicht belegt) I 2 (derzeit nicht belegt) I 3 Inhaltsverzeichnis... 1 I 3.1 Inhaltsübersicht... 1... 1 I 4 Stichwortverzeichnis...
Gefahrstoff Gefahrgut
Gefahrstoff Gefahrgut Gefahrstoff ist eine Substanz, von der eine Gefahr bei der Handhabung ausgehen kann. Gefahrgut ist ein Stoff oder Gegenstand von dem eine Gefahr bei der Beförderung ausgehen kann.
zu Punkt der 930. Sitzung des Bundesrates am 6. Februar 2015 Siebente Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
Bundesrat Drucksache 618/1/14 26.01.15 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse Vk - AS - In - U zu Punkt der 930. Sitzung des Bundesrates am 6. Februar 2015 Siebente Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher
VORLAGE 16/1034. aneabg. Präsidentin des Landtags Nord rhein-westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags Düsseldorf
Die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen Präsidentin des Landtags Nord rhein-westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf LANDTAG NORDRHE1N-WESTFAlEN 16. WAHLPERIODE
Antrag auf Anerkennung
Industrie- und Handelskammer Schwaben Kooperationszentrum Verkehr und Logistik Ulm/Schwaben Olgastr. 95-101 89073 Ulm/Donau Antrag auf Anerkennung von Lehrgängen gemäß 5 Absatz 1 der Verordnung über die
Bereich Fahrschule. bekannt gemacht durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im
K 4431 A Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland 68. Jahrgang 2014 Ausgegeben zu Bonn Abteilung Landverkehr Verkehrsblatt - Sammlung Nr. S 3213 Verkehrsblatt - Dokument
Prüfungsordnung. für die Durchführung von Prüfungen. zum Nachweis der fachlichen Eignung. zur Führung von Unternehmen des
Prüfungsordnung für die Durchführung von Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung von Unternehmen des Güterkraftverkehrs und des Straßenpersonenverkehrs Die Vollversammlung der Industrie-
Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Fünfundzwanzigste Verordnung über Änderungen Internationaler Vorschriften über den Umweltschutz im Seeverkehr (Fünfundzwanzigste
Inhaltsçbersicht. Band 1 Stichwortverzeichnis 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) 1a (nicht belegt)
Band 1 Stichwortverzeichnis 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) 1a (nicht belegt) 1b Verordnung çber die Ûberlassung, Rçcknahme und umweltvertrågliche Entsorgung von Altfahrzeugen (Altfahrzeug-Verordnung AltfahrzeugV)
Der Gefahrgutbeauftragte
Ihr Ansprechpartner: Sabine Voigt 02931/878-253 Fax: 02931/878-285 E-Mail: voigt@arnsberg.ihk.de Der Gefahrgutbeauftragte (Sicherheitsbeauftragter für die Beförderung gefährlicher Güter) Rechtliche Grundlage
Der Omnibusverkehr in der Europäischen Union
Der Omnibusverkehr in der Europäischen Union Praxishandbuch für den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Omnibussen in Europa Herausgegeben von der Vereinigung Europäischer Verkehrsunternehmen e.v.
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
29.11.2002 L 324/53 RICHTLINIE 2002/84/EG S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND S RATES vom 5. November 2002 zur Änderung der Richtlinien über Umweltverschmutzung durch Schiffe (Text von Bedeutung für den EWR)
Arbeitsmaschinen. Ein Leitfaden für Unternehmen, Polizei und Verwaltung. von Adolf Rebler
Großraum- und Schwertransporte und selbstfahrende Arbeitsmaschinen Ein Leitfaden für Unternehmen, Polizei und Verwaltung von Adolf Rebler Regierungsamtsrat, Regierung der Oberpfalz, Regensburg und Christian
Digitaler Fahrtenschreiber Lenk- und Ruhezeiten nach der Fahrpersonalverordnung Ausnahmen für den Baubereich. RAin Ina Witten
Digitaler Fahrtenschreiber Lenk- und Ruhezeiten nach der Fahrpersonalverordnung Ausnahmen für den Baubereich Allgemeine Informationen Lenk- und Ruhezeiten sind in der Fahrpersonalverordnung (FPersV) und
Bereich Straßenverkehr
Bereich Straßenverkehr Die Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-) wurde durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Amtsblatt des Bundesministeriums
Internationale und nationale Rechtssetzung zur Beförderung gefährlicher Güter nach der Strukturreform
Internationale und nationale Rechtssetzung zur Beförderung gefährlicher Güter nach der Strukturreform Folie 1 LogiMAT 2004 Dipl.-Ing. Ingo Döring Internationale Rechtssetzung zur Beförderung gefährlicher
Straßenverkehrsrecht
Beck`sche Kurz-Kommentare 5 Straßenverkehrsrecht Straßenverkehrsgesetz, Elektromobilitätsgesetz, Straßenverkehrs-Ordnung, Fahrerlaubnis-Verordnung, Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung,
Modul 6: Gefahrgut im Container LERNZIELE:
Modul 6: Gefahrgut im Container LERNZIELE: Die Ladungssicherung hat für den Transport von Gefahrgut einen hohen Stellenwert. Unterscheiden sich die Ladungssicherungsmaßnahmen für Gefahrgut von denen für
Begaste Container im internationalen Gefahrgutrecht. Dr. Barbara Werschkun
BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Begaste Container im internationalen Gefahrgutrecht Dr. Barbara Werschkun Gliederung Überblick: Gefahrgutrecht Sonderfall begaste Container Allgemeine Bestimmungen in
Straßenverkehrsrecht: StVR
Beck-Texte im dtv 5015 Straßenverkehrsrecht: StVR Textausgabe von Prof. Dr. Helmut Janker 53. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 406 68103 5 Zu Leseprobe
Neuigkeiten im Gefahrgutrecht - Stand: April Achtung: Änderungsverordnungen sind auf der Internetseite veröffentlicht.
Neuigkeiten im Gefahrgutrecht - Stand: April 2017 - Achtung: Änderungsverordnungen sind auf der Internetseite veröffentlicht. Bekanntgabe Neunte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 25. Januar 2008
Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 25. Januar 2008 Unterrichtung der Europäischen Kommission über einschlägige nationale Sicherheitsvorschriften
Der Senat von Berlin - Stadt VII C 27 - Tel.: 9025-1487 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin
Demo-Version. DEMO- Version Nicht zu Unterrichtszwecken. Diese Demo- Version enthält Auszüge aus den Unterrichtsinhalten des Lernfeldes 3.
DEMO- Version Nicht zu Unterrichtszwecken Diese Demo- Version enthält Auszüge aus den Unterrichtsinhalten des Lernfeldes 3. Die gesamten Unterrichtsinhalte inklusive No@zen im Modera@onsmodus finden Sie
Allgemeine Information. zur. Gefahrgutbeauftragtenverordnung
Landesamt für Bürger-und Ordnungsangelegenheiten Puttkamerstr. 16-18 10958 Berlin Tel: 030 / 90269-0 Achtung! Achtung! Achtung! 33 1203 33 1203 30 1202 G b V Allgemeine Information zur Gefahrgutbeauftragtenverordnung
53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Bundesrat Drucksache 556/17 (Beschluss) 22.09.17 Beschluss des Bundesrates 53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Der Bundesrat hat in seiner 960. Sitzung am 22. September
Gesetz- und Verordnungsblatt
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 21. Jahrgang Potsdam, den 10. Dezember 2010 Nummer 85 Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Gefahrgutbeförderungsrecht
Einundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
1463 Einundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Vom 17. Juni 2016 Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verordnet auf Grund des 6 Absatz 1 Nummer
Aktuelle Regelungen der GGVSEB zu Verlagerung und Fahrweg gemäß der amtlichen Bekanntmachung im BGBl. Teil I S. 568 vom
Aktuelle Regelungen der GGVSEB zu Verlagerung und Fahrweg gemäß der amtlichen Bekanntmachung im BGBl. Teil I S. 568 vom 30.3.2017. 35 Verlagerung (1) Die in 35b genannten gefährlichen Güter müssen in dem
Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Ausbildung zum Fahrzeugführer
Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße Ausbildung zum Fahrzeugführer Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung 3 Schulungspflicht bei der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße 3 Schulungen der Gefahrgutfahrer
Vorblatt. Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Vorblatt Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Erste Verordnung über die Änderung des Internationalen Schiffsvermessungs- Übereinkommens von 1969 (1. Schiffsvermessungs-Änderungsverordnung
Merkblatt für die Schulung und Prüfung von Gefahrgutfahrern (ADR)
Merkblatt für die Schulung und Prüfung von Gefahrgutfahrern (ADR) Für Fragen und Auskünfte wenden Sie sich bitte an: Herrn Fred H. Scholz, Tel. 0531 4715-251 E-Mail fred.scholz@braunschweig.ihk.de Herrn
Gefahrgutrecht inkl. Straf- und Bußgeldvorschriften
Schriftenreihe der Hage Law School Gefahrgutrecht inkl. Straf- und Bußgeldvorschriften Bearbeitet von Hans-Günter Triebel 5. überarbeitete Auflage 2015. Buch. 130 S. Kartoniert ISBN 978 3 8305 3534 8 Format
Dem Unternehmen werden durch diverse Gesetze und Verordnungen Pflichten und Verantwortlichkeiten auferlegt, die es zu beachten gilt.
INFORMATIONEN ZUM GEFAHRGUTBEAUFTRAGTEN Unternehmen die an der Beförderung von gefährlichen Gütern im weitesten Sinn beteiligt sind (Beförderung, Lagerung, Handel, Verpackung, usw.), müssen in der Regel
Navigator Transportrecht 4. Güterkraftverkehr. von Wolfgang Schenk, Marc Werdein. 1. Auflage
Navigator Transportrecht 4 Güterkraftverkehr von Wolfgang Schenk, Marc Werdein 1. Auflage Güterkraftverkehr Schenk / Werdein ist ein Produkt von beck-shop.de Thematische Gliederung: Speditionsrecht, Transportrecht
Straßenverkehrsrecht: StVR
Beck-Texte im dtv 5015 Straßenverkehrsrecht: StVR Textausgabe Bearbeitet von Prof. Dr. Helmut Janker 55. Auflage 2017. Buch. LXXXIX, 655 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 71504 4 Format (B x L): 12,4 x 19,1
Bereich Straßenverkehr
Bereich Straßenverkehr Richtlinien für Großraumund Foto: Philipp-Wiatschka_pixelio.de bekannt gemacht durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Amtsblatt des Bundesministeriums
Ausbildung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
INFOSERVICE Ausbildung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße Anerkennung der Schulungen und Prüfungen der Gefahrgutfahrer, Ausstellen von ADR-Bescheinigungen Stand: Januar
Verordnung über Kosten für Amtshandlungen der Bundesbehörden nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Kostenverordnung - ChemKostV)
Verordnung über Kosten für Amtshandlungen der Bundesbehörden nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Kostenverordnung - ChemKostV) ChemKostV Ausfertigungsdatum: 16.08.1994 Vollzitat: "Chemikalien-Kostenverordnung
zur Anerkennung der fachlichen Eignung zur Führung eines Personenverkehrsunternehmens
MERKBLATT zur Anerkennung der fachlichen Eignung zur Führung eines Personenverkehrsunternehmens (Stand Februar 2015) Ansprechpartner: Rüdiger Haake 0371 6900-1222 0371 6900-191222 ruediger.haake@chemnitz.ihk.de
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
Bundesrat Drucksache 343/14 30.07.14 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Vk - In Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung
Spreng 2.4 Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengKostV)
Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengKostV) Vom 31. Januar 1991 (BGBl. I S.216) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 15. Juni 2005 (BGBl. I Nr. 34, S. 1626) In Kraft getreten am 1.
TRANSPORTBEDINGT ABGESTELLTE FAHRZEUGE AUF ÖFFENTLICHEN FLÄCHEN UND AUF ABGESCHLOSSENEN WERKSGELÄNDEN
TRANSPORTBEDINGT ABGESTELLTE FAHRZEUGE AUF ÖFFENTLICHEN FLÄCHEN UND AUF ABGESCHLOSSENEN WERKSGELÄNDEN Folie 1 Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Gefahrgutbeförderungsrecht (Brandenburgische Gefahrgutzuständigkeitsverordnung - BbgGGZV)
Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Gefahrgutbeförderungsrecht (Brandenburgische Gefahrgutzuständigkeitsverordnung - BbgGGZV) Vom 7. Dezember 2010 (GVBl. II 2010, Nr. 85) Auf Grund des 9 Absatz
Informations Forum Abfallwirtschaft im Gesundheitswesen Rheinland-Pfalz
Informations Forum Abfallwirtschaft im Gesundheitswesen Rheinland-Pfalz IFAG-Praxistipp Nr. 4 Wann braucht Ihre Einrichtung einen Gefahrgutbeauftragten? Unter gefährlichen Gütern versteht man alle Stoffe,
Amtsblatt der Europäischen Union L 367/23
14.12.2004 Amtsblatt der Europäischen Union L 367/23 RICHTLINIE 2004/112/EG DER KOMMISSION vom 13. Dezember 2004 zur Anpassung der Richtlinie 95/50/EG des Rates über einheitliche Verfahren für die Kontrolle
zu Punkt... der 807. Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 2004
Bundesrat Drucksache 889/1/04 07.12.04 Empfehlungen der Ausschüsse Vk - In - U zu Punkt der 807. Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 2004 Zweite Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung Straße
EGBusDV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:
Verordnung zur Durchführung von Verordnungen und Abkommen der Europäischen Gemeinschaft über den Personenverkehr mit Kraftomnibussen (EG-Bus-Durchführungsverordnung - EGBusDV) EGBusDV Ausfertigungsdatum:
Gefahrgutbeauftragte. Merkblatt zur Bestellung, Prüfung, Schulung und Schulungsnachweis
Gefahrgutbeauftragte Merkblatt zur Bestellung, Prüfung, Schulung und Schulungsnachweis Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsgrundlagen 3 2. Bestellung von Gefahrgutbeauftragten 3 3. Befreiungen von der Pflicht
Kraftfahrt-Bundesamt
Referat 23 Flensburg, 02.08.2017 230-066.31 Sb.: Herr Müller Anlage 1a zum Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI) 12. Auflage; (gültig ab: 01.11.2017); Die Druckdatei des BT-KAT-OWI wurde
Bereich Straßenverkehr
Bereich Straßenverkehr Die Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-) wurde durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Amtsblatt des Bundesministeriums
Aktuelle Informationen zum Gefahrgutbeförderungsrecht Stand: Juni 2011
Aktuelle Informationen zum Gefahrgutbeförderungsrecht Stand: Juni 2011 Die nachfolgenden Kurzinformationen mit Quellenhinweisen sind für Sie wie folgt gegliedert: 1. Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn
Achte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen - 8.
F300 TECHNISCHE ARBEITSMITTEL T1 20.02.1997 BGBl I S.316 Ä 06.01.2004 BGBl I S. 2 ----------------------------------------------------------------- Achte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz
Merkblatt für Gefahrgutbeauftragte (Sicherheitsbeauftragter für die Beförderung gefährlicher Güter)
Merkblatt für Gefahrgutbeauftragte (Sicherheitsbeauftragter für die Beförderung gefährlicher Güter) Rechtliche Grundlage Die Schulung und Bestellung von Gefahrgutbeauftragten ist seit 1991 in Deutschland
(Text von Bedeutung für den EWR)
10.4.2014 L 107/39 VERORDNUNG (EU) Nr. 361/2014 R KOMMISSION vom 9. April 2014 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 hinsichtlich der Beförderungsdokumente für den grenzüberschreitenden
Fahrpersonalgesetz und Sozialvorschriften für Kraftfahrer
Gesetz und Recht Fahrpersonalgesetz und Sozialvorschriften für Kraftfahrer Kommentar zum FPersG, zur FPersV, zu den Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und 3821/85 und zum AETR. Bearbeitet von Dr. Bernd Andresen,
Seiten 2.1 Sozialrechtliche Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraft- und Personenverkehr 9 2.1.1 Höchstzulässige Arbeitszeiten in der Verkehrsbranche 9 2.1.1.1 Tägliche Arbeitszeit 10 2.1.1.2
Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrweges nach 35 a GGVSEB
Landratsamt Altenburger Land Die Landrätin Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrweges nach 35 a GGVSEB Auf Grund des 35 a Abs. 3 Satz 2 der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende
GGBefG Gefahrgutbeförderungsgesetz Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter
Warum Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen müssen und auch sollten! GGBefG Gefahrgutbeförderungsgesetz Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter 1 Geltungsbereich (1) Dieses Gesetz gilt
Die Erstschulung besteht aus den folgenden Kursen und vorgeschriebenen (Mindest-)Unterrichtungseinheiten (UE / 1 UE = 45 Minuten):
GEFAHRGUT: AUSBILDUNG von Gefahrguttransporten Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter Einhaltung bestimmter Bedingungen befördert werden. Geregelt wird der Gefahrguttransport durch die Gefahrgutverordnung
MERKBLATT. Ausbildung der Gefahrgutfahrer/-innen zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
MERKBLATT Berufliche Bildung Ausbildung der Gefahrgutfahrer/-innen zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße Ihr Ansprechpartner E-Mail Tel. Frieder Hink hink@bayreuth.ihk.de 0921 886-153 Datum/Stand
AG VPA. Entlastungsmöglichkeiten für die Polizei im Zusammenhang mit Großraum- und Schwertransporten (GST)
Stand: 01.12.2016 AG VPA Entlastungsmöglichkeiten für die Polizei im Zusammenhang mit Großraum- und Schwertransporten (GST) Sachstand zur Umsetzung der Empfehlungen aus dem Bericht der ressortübergreifenden
1 Zuständigkeit des Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit Zuständigkeit des Sächsischen Oberbergamtes... 5
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums Vom 21. Dezember 2004 Inhaltsverzeichnis Seite Artikel 1 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums über bergrechtliche Zuständigkeiten (Zuständigkeitsverordnung
Arbeitszeitgesetz KOMMENTAR. von. Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts a. D. und DR. JOSEF BIEBL. Richter am Arbeitsgericht
Arbeitszeitgesetz KOMMENTAR DR. DIRK von NEUMANN Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts a. D. und DR. JOSEF BIEBL Richter am Arbeitsgericht 13., neubearbeitete Auflage des von J. DENECKE begründeten und
Persönliche Zuverlässigkeit
Persönliche Zuverlässigkeit Die persönliche Zuverlässigkeit muss vom Unternehmer / Geschäftsführer und vom Verkehrsleiter, unabhängig davon, ob er als interner oder externer Verkehrsleiter beschäftigt
Arbeitszeitgesetz. KOMMENTAR von DR. DIRK NEUMANN. Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts a. D. und. DR. JOSEF BIEBL Richter am Arbeitsgericht
Arbeitszeitgesetz KOMMENTAR von DR. DIRK NEUMANN Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts a. D. und DR. JOSEF BIEBL Richter am Arbeitsgericht 12., neubearbeitete Auflage des von J. DENECKE begründeten und
Antrag auf Erteilung einer Genehmigung
Hinweis: Antrag im Original (mit Unterschrift) und allen Anlagen per Post oder per E-Mail als pdf-datei an personenbefoerderung@rpda.hessen.de Regierungspräsidium Darmstadt Dezernat III 33.2 64278 Darmstadt
Vorwort zur 2. Auflage
Vorwort zur 2. Auflage Als am 1. Oktober 2006 das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und die zugehörige Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) in Kraft getreten sind, blieben
Bekanntmachung der IMO- Entschließung A.959(23) der Vollversammlung
Nr. 148 Bekanntmachung der IMO- Entschließung A.959(23) der Vollversammlung angenommen am 05. Dezember 2003 über das Format und die Richtlinien zur Führung der lückenlosen Stammdatendokumentation Bonn,
Bekanntmachung des International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG-Code)
Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung IMDG-Code, Amdt. 38-16 Bekanntmachung des International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG-Code) vom 10.11.2016 (VkBl. 23/2016) G 33/3643-20/9 Hiermit gebe