BARBER O DENBACH
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- Mona Biermann
- vor 7 Jahren
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1 Unternehmerschreiben * * Die Unternehmerschreiben von Barber Odenbach enthalten allgemeine in der Regel stark komprimierte Informationen für die unternehmerische Praxis. Mit den Unternehmerschreiben bezwecken wir, dem eiligen Leser einen ersten Überblick über das jeweilige Thema zu verschaffen. Der Inhalt der Unternehmerschreiben darf nicht als Rechts- oder Steuerberatung zu konkreten Sachverhalten missverstanden werden. Zitate aus den Unternehmerschreiben sind nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch Barber Odenbach zulässig. Der Versand der Unternehmerschreiben und deren Empfang führt nicht zur Begründung eines anwaltlichen Beratungsverhältnisses. BARBER O DENBACH
2 Sehr geehrte Damen und Herren, laut einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat der mit der Richtlinie zur Bezuschussung von Wagniskapital privater Investoren für junge Unternehmen vom 24. April 2013 ins Leben gerufene zum Ziel, die Finanzierungsbedingungen junger, innovativer Unternehmen zu verbessern. Für private Investoren - insbesondere Business Angels 1 - sollen Anreize geschaffen werden, solchen Unternehmen privates Wagniskapital zur Verfügung zu stellen. Die Eckpunkte der Förderung Gefördert werden private Investoren (natürliche Personen), die Gesellschaftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben. Die Anteile müssen vollumfänglich an Chancen und Risiken beteiligt sein. Der private Investor erhält 20 Prozent des Kaufpreises für den Anteilserwerb über einen Zuschuss zurückerstattet, wenn die Beteiligung für mindestens drei Jahre gehalten wird. Der Investor muss dem Unternehmen mindestens Euro zur Verfügung stellen. Ist die Zahlung des Kaufpreises an die Erreichung von Meilensteinen durch das Unternehmen geknüpft, muss jede einzelne Zahlung des Investors mindestens Euro betragen. 1 Englisch: Angel investors, kurz, angels Jeder Investor kann pro Jahr Zuschüsse für Anteilskäufe von bis zu Euro beantragen. Ein unter die Begünstigungsvoraussetzungen fallendes Unternehmen kann Anteile im Wert von bis zu EUR pro Jahr an Investoren begeben, welche bezuschusst werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA in Eschborn) nach pflichtgemäßem Ermessen. Vorteile für Unternehmen und Investoren Im Rahmen der Antragstellung wird einem jungen Unternehmen die Förderfähigkeit für den bescheinigt. Diese Bescheinigung kann zusammen mit Informationen über den Investitionszuschuss Wagniskapital für das Investorenmarketing eingesetzt werden. Damit vergrößern sich die Chancen für das Unternehmen, eine Finanzierung über Wagniskapital zu erhalten. Für einen Investor wird das Risiko einer Kapitalbeteiligung durch den Investitionszuschuss Wagniskapital verringert. Der Investor erhält 20 Prozent der Summe zurückerstattet, mit der er sich an einem jungen innovativen Unternehmen beteiligt. Seine Gesellschaftsanteile dagegen verbleiben vollständig bei ihm. Verkauft ein Investor nach einer Mindesthaltedauer von drei Jahren seine Anteile, muss er den Zuschuss nicht zurückzahlen. 1
3 Voraussetzungen, die das junge, innovative Unternehmen erfüllen muss Damit die Anteile, die der Investor an dem Unternehmen erwirbt, bezuschusst werden können, muss das Unternehmen einige Förderbedingungen erfüllen. Dazu zählt, dass es sich um ein kleines, innovatives und unabhängiges Unternehmen handeln muss, das jünger als zehn Jahre ist. Gemäß der Wirtschaftsklassifikation der amtlichen Statistik des statistischen Bundesamtes gibt es einen Numerus Clausus von innovativen Branchen. Dazu zählen u.a. die üblichen technischen Branchen, wie chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, Datenverarbeitungs geräte, elektronische und optische Erzeugnisse, elektrische Ausrüstungen, Maschinenbau, die KfZ-Herstellung und Reparatur, Telekommunikation, Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie, aber auch ein wenig wesensfremd die Steinverarbeitung, Archive, Museen sowie botanische und zoologische Gärten. Das Unternehmen muss eine Kapitalgesellschaft mit Hauptsitz in der EU sein, mit wenigstens einer Zweigniederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland, die im Handelsregister eingetragen ist. Als Kleinunternehmen im Sinne der Förderrichtlinien gilt ein Unternehmen, wenn es über weniger als 50 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) verfügt und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro ausweist. W W Das Unternehmen muss schließlich gemäß Handelsregisterauszug einer innovativen Branche angehören. Voraussetzungen, die der Investor erfüllen muss Bei dem Investor muss es sich um eine natürliche Person mit Hauptwohnsitz in der EU handeln, die nicht mit dem Unternehmen verbunden ist. Alternativ kann der Investor die Anteile am Unternehmen auch über eine GmbH (sog. Business Angels GmbH) erwerben, bei der er der alleinige Anteilseigner ist. Der alleinige Geschäftszweck der GmbH muss das Eingehen und Halten von Beteiligungen sein. Der Investor bzw. die GmbH muss die Anteile vollständig bis mindestens drei Jahre nach Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages halten sog. Mindesthaltedauer. Es muss sich zudem um eine erstmalige Beteiligung am Unternehmen handeln (keine Aufstockung von Anteilen). Die Einhaltung der Voraussetzungen für die Zuschussgewährung muss während der dreijährigen Mindesthaltedauer gegeben sein und entsprechend nachgewiesen werden. 2
4 Antragsverfahren für den Investitionszuschusses Im normalen Antragsverfahren reicht das Unternehmen im ersten Schritt einen Online- Antrag beim BAFA ein. Das BAFA bescheinigt dem Unternehmen sodann die Förderfähigkeit. Anschließend stellt der Investor beim BAFA ebenfalls online einen Antrag. Das BAFA prüft diesen Antrag formal und erteilt dem Investor einen Bescheid. Nachdem der Investor die Zahlung für die Anteile vorgenommen hat, fordert er die Erstattung von 20 Prozent der Investitionssumme beim BAFA an. Hierfür muss dann auch der Gesellschaftsvertrag vorliegen, aus dem die Beteiligung hervorgeht. Beteiligt sich der Investor an einem Gründungsvorhaben, reicht zuerst der Investor seinen Antrag ein. Das Unternehmen stellt dann seinen Antrag auf Förderfähigkeit, wenn es gegründet und in das Handelsregister eingetragen ist. Der Investitionszuschuss für Wagniskapital ist auf Investitionszeiträume vom bis beschränkt. Unsere erste Einschätzung Der oben beschriebene Investitionszuschuss soll Eigenkapital-Investitionen in junge innovative Unternehmen fördern. Für diese Unternehmensgattung eignet sich aus mehreren Gründen nur Eigenkapital. Ein direkter Zugang zum Kapitalmarkt über die Ausgabe von Aktien (IPO) dürfte in der Regel nicht gegeben sein. Angesichts der anstehenden Umsetzung der europäischen AIFM-Richtlinie in Form des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs und der zukünftigen Regulierung von Managern (Kapitalverwaltungsgesellschaften) von Venture Capital-Fonds, ist mit einer weiteren Konsolidierung des Marktangebots von Seiten der Venture Capital-Gesellschaften zu rechnen. Die Venture Capital-Gesellschaften waren hierzulande insbesondere in der Gründungsphase von Unternehmens (Seed Stage) nicht besonders engagiert. Eine weitere Angebotsverschlechterung kann für junge Unternehmen insbesondere bei kleineren Investitionsrunden zu einem Mangel an investitionsbereiten Eigenkapitalgebern führen. Diese Finanzierungslücke ist volkswirtschaftlich und gesellschaftspolitisch bedenklich und steht der Realisierung der High-Tech-Strategie der Bundesregierung im Wege. Umso mehr müssten also die Angel in die Bresche springen. Von daher ist der Investitionszuschuss Wagniskapital ein Schritt in die richtige Richtung und ergänzt die sonstigen Fördermittel. Bedacht werden sollte auch, dass die Finanzierungsgrenze von EUR pro Jahr für viele Vorhaben nicht ausreichen wird. Rein monetäre Anreize sind in einer risikoaversen Angestelltenkultur aber sicherlich nicht ausreichend, um eine neue Gründerzeit auszulösen. Für die Motivation ähnlich wichtig wie Geld ist die gesellschaftliche Anerkennung von Innovation und Unternehmertum. Von einer solchen Anerkennung kann zur Zeit in Deutschland nicht unbedingt die Rede sein. 3
5 Steuerlich ist zu unterscheiden zwischen einerseits der Behandlung des Investitionszuschusses in den Händen des Business Angels und andererseits der Behandlung der von dem Angel vereinnahmten Dividenden und dem aus dem Ausstieg ( Exit ) des Zuwendungsempfängers resultierenden Veräußerungsgewinn oder -verlust. Die steuerliche Behandlung des neuen Investitionszuschuss ist aus unserer Sicht steuerlich noch nicht geklärt, da der bisherigen Zuschüssen nicht in allen relevanten Aspekten ähnlich ist. Dadurch, dass ein in Deutschland steuerlich ansässiger Angel das Investment an dem geförderten Unternehmen steuerlich entweder in seinem Privatvermögen, in seinem Betriebsvermögen oder über eine Business Angel GmbH halten kann, hat er de facto im Hinblick auf Dividenden und Veräußerungsgewinne und -verluste auch ein Wahlrecht zwischen drei verschiedenen Besteuerungsarten: - Abgeltungsteuer - Teileinkünfteverfahren - Schachtelprivileg ( 8b KStG) Für ausländische Angel Investors bzw. deren im EU-Ausland ansässigen Angel- Kapitalgesellschaften (z.b. englische Limited) gelten deutsche Kapitalertragsteuerregelungen sowie die Regelungen und Belastungen des einschlägigen Ansässigkeitsstaats, ggf. unter Berücksichtigung der Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommen, welches zwischen dem Ansässigkeitsstaat und der Bundesrepublik Deutschland besteht. Letztendlich ist eine realistische Beurteilung des Investitionszuschusses Wachstumskapital erst dann möglich, wenn ausreichende praktische Erfahrungen mit dem Förderinstrument gesammelt worden sind. Nicht unerheblich wird sein, wie bürokratisch oder unbürokratisch die praktische Abwicklung vonstattengehen wird. Für Ihre Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung. DR. MARK ODENBACH Rechtsanwalt & Solicitor, M.I.Tax mo@barberodenbach.com Telefon DIPL. KFM. SEBASTIAN M. NOFTZ Wirtschaftsprüfer Steuerberater sn@barberodenbach.com Telefon
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