Barrierefreiheit im Luftverkehr
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- Hanna Krause
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1 Barrierefreiheit im Luftverkehr Stand: September 2015 A Vorbemerkung Die UN-Behindertenrechtskonvention versteht unter dem Begriff Barrierefreiheit die Beseitigung von Zugangshindernissen und -barrieren u.a. für Gebäude und Transportmittel, um Menschen mit Behinderung eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen. Dabei geht es vorrangig um bauliche Aspekte in der Infrastruktur, auf deren Umsetzung in dieser Stellungnahme eingegangen wird. Das EU-Recht regelt zudem in der VO (EG) 1107/2006 die Rechte behinderter Flugreisender und Flugreisender mit eingeschränkter Mobilität (sog. PRM ). Diese Verordnung enthält Vorschriften für den Schutz und die Hilfeleistung für PRM. Auch auf deren Umsetzung geht die vorliegende Stellungnahme ein. B Zunehmende PRM-Entwicklung Die im BDL organisierten Fluggesellschaften und Flughäfen verzeichnen ein stetiges Wachstum bei der Zahl der PRM. Beispielhaft sei hier auf die Ergebnisse der jüngsten Umfrage des Flughafenverbands ADV hingewiesen (s. Tabelle 1). Die ADV attestiert für die Jahre eine überproportionale Steigerung PRM- Reisender im Vergleich zur Gesamtheit aller Flugreisenden. Tabelle 1: Anzahl der Passagiere (PAX), Anzahl der PRM sowie Verhältnis der PRM zur Anzahl der PAX an deutschen Flughäfen ( ) PAX [n] , , ,51 PRM [n] , , ,18 PRM/PAX [%] 0,54 0,52-2,15 0,55 4,38 0,59 8,62 Quelle: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) e.v. ( ) Der PRM-Anteil an der Gesamtpassagierzahl lag 2013 bei 0,59%. Im Jahr 2013 erhielten mehr als 1,2 Mio. PRM Unterstützung an den deutschen Flughäfen. Das beinhaltet eine Steigerungsrate von mehr als neun Prozent gegenüber dem Vorjahr. Sowohl der demographische Wandel als auch die zunehmende Inanspruchnahme von erstklassigem PRM-Service an den Flughäfen liegen dieser Entwicklung zugrunde. Eine vergleichbare Entwicklung können auch die im BDL organisierten Fluggesellschaften verzeichnen. Exemplarisch sei hier auf eine Auswahl angemeldeter und durchgeführter Beförderungen von PRM in den vergangenen Jahren bei TUIfly hingewiesen (s. Tabelle 2). 1 / 7
2 Tabelle 2: Anzahl beförderter PRM verschiedener Kategorien (Auswahl) durch TUIfly ( ) WCHR [n] WCHS [n] WCHC [n] BLND [n] DEAF [n] Quelle: TUIfly GmbH ( ) Durch die je nach Handicap des PRM entsprechend verbuchte Kategorie kann detailliert unterschieden werden, auf welche Belange des Passagiers sich eingestellt werden muss. Beispielhaft seien hier benannt: - WCHR WCER: Rollstuhlfahrer, der Treppen steigen kann in Begleitung - WCHS WCES: Rollstuhlfahrer, der keine Treppen steigen kann in Begleitung - WCHC WCEC: Rollstuhlfahrer, der nicht laufen kann und zum Flugzeugsitz gebracht werden muss in Begleitung - BLND: Blinder oder sehbehinderter Fluggast - DEAF: Gehörloser oder hörgeschädigter Fluggast Es zeichnet sich deutlich ab, dass die Zahl der unterschiedlich gehbehinderten Passagiere im Vergleich zu den anderen Kategorien am höchsten ist, wie die absoluten Zahlen von TUIfly (s. Tabelle 2) oder auch die relativen Zahlen von Condor oder Lufthansa (s. Tabelle 3) belegen. Bei der Beförderung von Rollstuhlfahrern mit eigenem Rollstuhl nimmt die Zahl der batteriebetriebenen Rollstühle zwar leicht zu, überwiegend werden jedoch handbetriebene Rollstühle befördert. Alle diese Transporte erfolgen selbstverständlich kostenfrei. Tabelle 3: Anteil ausgewählter PRM-Kategorien zur Gesamtzahl beförderter PRM bei Condor (10/ /2014) und Lufthansa (01-10/2014) Condor (10/ /2014) Lufthansa (01-10/2014) WCHR WCER [%] 13,9 18,0 ca. 69,0 n.a. WCHS WCES [%] 7,2 15,9 ca. 24,0 n.a. WCHC WCEC [%] 1,3 6,2 ca. 4,0 n.a. BLND [%] 1,8 ca. 1,0 DEAF [%] 0,7 ca. 1,0 Quelle: Condor Flugdienst GmbH ( ), Deutsche Lufthansa AG ( ) C Flughäfen In Deutschland befinden sich an allen Verkehrsflughäfen die auf die Bedürfnisse von PRM ausgerichtete Infrastruktur sowie die Dienste und der Service gemäß VO (EG) 1107/2006 auf sehr hohem Niveau. 1. Barrierefreie Infrastruktur Die deutschen Flughäfen sind über bauaufsichtliche Regelungen und Normen verpflichtet, ihre Gebäude behindertengerecht zu gestalten. In den Gebäuden und den Bauprojekten werden daher stets die geltenden Normen/Richtlinien wie z.b. DIN berücksichtigt (Rampen oder Lifte/Treppenlifte zur Überwindung von Ebenen, spez. eingelassene Steine auf der Vorfahrt zur Orientierung für Blinde, etc.). In Ergänzung 2 / 7
3 dazu steht zudem 19 d LuftVG, der Unternehmer von Flughäfen verpflichtet, für eine gefahrlose und leicht zugängliche Benutzung von allgemein zugänglichen Flughafenanlagen, Bauwerken, Räumen und Einrichtungen Sorge zu tragen. Die Belange von behinderten Menschen und anderen Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen sind dabei besonders zu berücksichtigen, mit dem Ziel, Barrierefreiheit zu erreichen. Es gibt flächendeckend Behinderten-WCs; an einem Standort eröffnete im vergangenen Jahr gar eine Toilette für alle. Darüber hinaus gibt es Tests von induktiven Höranlagen und auch Sprachansagen und Braille-Schrift in Aufzügen für Blinde/Sehbehinderte werden sukzessive ausgerollt. Flughafen-Kliniken bieten die Möglichkeit, behinderte Fluggäste z.b. zu wickeln oder zu duschen. 2. Hohe Qualitätsstandards bei der Hilfeleistung Im Artikel 9 der VO (EG) 1107/2006 sind die Qualitätsstandards für Hilfeleistungen geregelt. Demnach legt das Leitungsorgan des Flughafens in Zusammenarbeit mit den Flughafennutzern und mit Verbänden, die PRM vertreten, die entsprechenden Qualitätsstandards und die dafür notwendigen Mittel fest. Die dazu definierten Hilfeleistungen sind im Anhang I der VO (EG) 1107/2006 festgehalten. Darin ist aufgeführt, dass ggf. mit Hilfe von Lifts, Rollstühlen oder sonstigen benötigten Hilfen die PRM an Bord des Flugzeugs gelangen bzw. das Flugzeug verlassen. Je nach Standort sind der Zahl und den Bedürfnissen der PRM entsprechend viele Hublifter, Rollstühle, Elektroautos, Transportwagen, Cabin Wheelchairs, etc. sowie eine Vielzahl an Servicepersonal zzgl. Management im Einsatz. Die Verrechnung der Leistungen für PRM-Betreuung erfolgt über Umlagen an den Flughäfen. Die Gesamtsumme der aufgewendeten Mittel ergibt sich über die Summe des Produkts aus der jeweiligen Umlage und der Menge der abfliegenden Gäste. Untermauert werden diese Service-Standards im ECAC Document 30 (Anhang 5-C Code of good Conduct ). Die dort getroffenen Regelungen werden von den deutschen Flughäfen bereits auf hohem Niveau umgesetzt und eingehalten. Die in der ADV organisierten Flughäfen haben bei der Erstellung der Qualitätsstandards entsprechende Organisationen, welche die Interessen von Reisenden mit eingeschränkter Mobilität vertreten, eingebunden. Die in Zusammenarbeit mit den lokalen Behindertenverbänden herausgearbeiteten Qualitätsstandards sind auf den jeweiligen Internetseiten der Flughäfen veröffentlicht. Es sei der Hinweis gegeben, dass die Flughäfen auf ihren Internetseiten Reisenden mit eingeschränkter Mobilität zusätzlich detaillierte Informationen zum entsprechenden PRM-Service zur Verfügung stellen. Zudem finden an den Flughäfen regelmäßig Begehungen mit den lokalen Behindertenverbänden statt. Dabei werden sowohl der Terminalbereich als auch das Vorfeld und der Einsatz von den Geräten begutachtet. Freiwillig werden von den meisten deutschen Flughäfen darüber hinaus zusätzliche Leistungen erbracht, die nicht unter den Forderungskatalog der VO (EG) 1107/2006 fallen. Die deutschen Flughäfen werden auch in Zukunft ihren hohen Servicestandard aufrechterhalten und somit der VO (EG) 1107/2006 als auch den damit in Verbindung stehenden Leitlinien in vollem Umfang Rechnung tragen. D Fluggesellschaften Auch für die deutschen Fluggesellschaften ist die Beförderung von PRM-Fluggästen ein wichtiges Anliegen. 1. Barrierefreiheit in Flugzeugen Die deutschen Fluggesellschaften möchten auch den PRM-Gästen ermöglichen, gleichberechtigt und ohne zusätzliche Einschränkungen zu reisen. Bei der Investition in neue Flugzeuge steht daher natürlich auch die 3 / 7
4 Verfügbarkeit neuester Einrichtungsgegenstände bzgl. Toiletten, Sitzen etc. im Fokus, was auch PRM- Passagieren das Reisen noch angenehmer macht. 2. Hoher Grad an Unterstützung Darüber hinaus erfüllen die deutschen Fluggesellschaften alle an Sie gestellten Anforderungen aus der VO (EG) 1107/2006 und auch dem US-amerikanischen Äquivalent dem ACAA (Air Carriers Access Act). Die Fluggesellschaften befinden sich hier auf einem guten Weg, was die steigende Zahl der PRM über die letzten Jahre belegt. Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt setzten deutsche Fluggesellschaften etliche Aktivitäten um, die bessere Strukturen, Produkte oder Rahmenbedingungen schafften. Stichpunktartig seien einige Themen genannt, die nach unserer Einschätzung einen Beitrag im diesem Sinne leisten: - PRM-Beförderung ohne Aufpreis - Kostenfreie Beförderung von Rollstühlen und anderen Mobilitätshilfen - Kostenfreie Beförderung zusätzlichen Gepäcks inkl. weiterer Hilfsmittel (z.b. Badlifter, Treppenraupen, Toilettenstühle und Aufstehhilfen) - Aufhebung der Limits für unbegleitete Fluggäste, die stets einen Rollstuhl benötigen - Freischaltung von Self-Service Kanälen (z.b. Automaten- oder Online Check-in) zur Nutzung durch PRM-Gäste - Zunehmend flächendeckende Einführung von Bordrollstühlen direkt an Bord oder über Rollstuhl- Pools - Webseiten zur Reisevorbereitung mit wichtigen Informationen und weiteren Ansprechpartnern E Flexibler Service Eine immer wieder auftretende Problematik ist, dass die Fluggesellschaften und Flughäfen nicht rechtzeitig und detailliert genug über die Einschränkungen und erforderlichen Bedürfnisse des PRM informiert werden. Um eine optimale und individuelle Betreuung eines jeden PRM zu gewährleisten, ist es daher notwendig, dass der Fluggast mit eingeschränkter Mobilität seine benötigten Leistungen spätestens 48 Stunden vor Abflug der Fluggesellschaft mitteilt. Nur so kann das erforderliche Equipment optimal bereit gestellt und eingesetzt werden. Leider erfolgt erfahrungsgemäß die Anmeldung von mobilitätseingeschränkten Fluggästen oft nicht rechtzeitig oder es findet gar keine Meldung statt. Die Voranmeldungsrate für den PRM- Service liegt im Durchschnitt bei 60-65%, wie Statistiken der ADV belegen (s. Tabelle 4). Tabelle 4: Durchschnittliche PRM-Voranmelderate an deutschen Flughäfen ( ) Rate [%] 57,36 61,94 7,98 63,44 2,43 65,11 2,62 Quelle: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) e.v. ( ) Aber auch in diesen Fällen reagieren die Flughäfen flexibel, um den Fluggast mit den notwendigen Leistungen zu versorgen und ihm den erforderlichen Service bereitzustellen. Demnach sorgen die Flughäfen für optimale Reisemöglichkeiten der PRM und gehen unter Berücksichtigung der Abfertigungs- und Sicherheitsbedingungen auf individuelle Wünsche dieser Personengruppe ein. Zudem sei ebenfalls erwähnt, dass die Flughäfen in Deutschland die für den Service entstandenen Kosten des PRM-dienstleistenden Unternehmens ohne Gewinnmarge auf die Airlines umlegen. 4 / 7
5 F Regelmäßige Schulungen Durch regelmäßige Schulungen des Personals wird den PRM ein hoher Servicestandard an den deutschen Flughäfen geboten, was auch die geringe Zahl der Beschwerden verdeutlicht. Auch Mitarbeiter, die nicht unmittelbar mit PRM-Reisenden in Kontakt stehen, erhalten sog. Awareness Schulungen, um für diese Thematik sensibilisiert zu werden. Und auch bei den deutschen Fluggesellschaften ist das Thema "PRM-Betreuung" ein wichtiger Grundlagenbestandteil in zahlreichen internen Publikationen und Schulungen, z.b.: - Verfahrensanweisungen zum PRM-Handling in den unterschiedlichen Handbüchern für Boden-, Kabinen- und Cockpit-Personal - Aktuelle Änderungen oder die gezielte Sensibilisierung zu besonders wichtigen PRM-Themen erfolgt regelmäßig in themenspezifischen Arbeitsanweisungen zum Thema "PRM-Betreuung" - Bewusstseins- und Gleichstellungstrainings zum Wohle der PRM im Rahmen der Grundausbildung der Cockpit- und Kabinenbesatzungen (Inhalt, Verhaltensformen, Umgang, etc.) Die hohen Aufwendungen in die Mitarbeiterschulungen zahlen sich aus, kommt es doch zu verhältnismäßig wenig Beschwerden bzw. Anzeigen bezogen auf die Gesamtzahl der reisenden PRM. Die Zahl der Beschwerden gegenüber den Fluggesellschaften liegt bei rund drei Beschwerden pro PRM-Reisende (0,03%). Die Fluggesellschaften differenzieren in ihren Statistiken nicht explizit zwischen berechtigten und unberechtigten Beschwerden. Dies tun indes die Flughäfen: Die Zahl berechtigter Beschwerden ging im Verhältnis zu der steigenden Zahl der PRM-Reisenden zurück. Gegenüber dem Vorjahr ist im Jahr 2013 eine Steigerungsrate von über 9% bei den PRM-Reisenden zu verzeichnen. Dem steht eine Steigerungsrate der Beschwerden von nur rund 3,7% gegenüber. In 2013 kam auf knapp PRM-Reisende eine berechtigte Beschwerde (0,0093%). In Tabelle 5 ist die Entwicklung in absoluten Zahlen dargestellt. Tabelle 5: Anzahl der PRM-Beschwerden an deutschen Flughäfen ( ) Beschwerden (gesamt) [n] Beschwerden (berechtigt) [n] Beschwerden (unberechtigt) [n] ggü. VJ ggü. VJ ggü. VJ Quelle: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) e.v. ( ) Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist die in Deutschland zuständige Durchsetzungs- und Beschwerdestelle für die VO (EG) 1107/2006. Bei den beim LBA offiziell eingegangenen Anzeigen handelte es sich in den vergangenen fünf Jahren um durchschnittlich 3,4 Anzeigen pro Jahr hinsichtlich fehlender Hilfeleistungen an den Flughäfen bzw. 7,8 Anzeigen pro Jahr hinsichtlich fehlender Hilfeleistungen bei den Fluggesellschaften. In Tabelle 6 ist die Entwicklung in absoluten Zahlen dargestellt. 5 / 7
6 Tabelle 6: Anzeigen zur VO (EG) 1107/2006 ( ) Beförderungsverweigerung Buchungsverweigerung fehlende Hilfeleistungen auf Flughäfen fehlende Hilfeleistungen der Fluggesellschaften Nichtbeförderung Quelle: Luftfahrt-Bundesamt ( ), Link: G Verbandsarbeit: PRM-Dialog Die PRM-Kundengruppe ist sehr heterogen: Fluggäste können bspw. aufgrund einer Sinnes-, körperlichen oder geistigen Behinderung oder Beeinträchtigung, ihres Alters oder Fettleibigkeit in ihrer Mobilität eingeschränkt sein. Der Zustand jedes PRM erfordert angemessene Unterstützung und eine Anpassung der für alle Fluggäste bereitgestellten Dienstleistungen an die besonderen Bedürfnisse dieser Person. Es zeigte sich, dass die Branche (BDL-Fluggesellschaften und -Flughäfen) über die gesetzlichen Maße hinaus agiert, jedoch überwiegend reaktiv und selten geschlossen in den Austausch mit PRM trat. Die Branche ergriff daher geschlossen die Initiative und generierte selbst den Dialog mit PRM. - Tue Gutes und rede darüber: Weniger als zehn Prozent der behinderten Menschen in Deutschland reisen mit dem Flugzeug, obwohl für sie seit Jahren weit mehr unternommen wird, als gesetzlich gefordert. Dies soll durch eine gezieltere und proaktivere Aufklärung geändert werden. - Besseres Verständnis: Die Branche möchte sich im Dialog mit PRM über ihr eigenes Verbesserungspotenzial informieren. Dies ist auch mit Blick auf den demographischen Wandel ratsam. Bewirkt der doch, dass es künftig mehr Menschen in der Altersgruppe 65+ geben wird. Menschen, die sich an ein bestimmtes Reiseverhalten gewöhnt haben, werden dieses auch im hohen Alter nur ungern ablegen wollen. Unter der Organisation des BDL haben sich Vertreter aus den Mitgliedergruppen Flughäfen und Fluggesellschaften zur BDL-Fachgruppe PRM zusammengefunden. In regelmäßigen Treffen wird sie sich mit fest benannten Vertretern von Seiten des Deutschen Behindertenrats (DBR) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) zusammenkommen und verschiedene Themenfelder behandeln. In einer ersten Dialogrunde wurden die in den Folgeveranstaltung zu behandelnden Themenfelder identifiziert. Der Dialog soll dem Wissenstransfer dienen und eine Bereicherung für alle Beteiligten sein. Der BDL organisiert und moderiert den PRM-Dialog, der in festen Abständen alle sechs Monate in Berlin stattfinden soll. Falls von Nutzen, soll auch die themenbezogene Beteiligung Dritter (Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft, Medien, Multiplikatoren etc.) an diesen Treffen ermöglicht werden. 6 / 7
7 Kontakt Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e. V. (BDL) Marian Kortas, Leiter Flugbetrieb, Technik und Safety - Haus der Luftfahrt - Friedrichstraße 79, Berlin marian.kortas@bdl.aero Telefon: Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) wurde 2010 als gemeinsame Interessenvertretung der deutschen Luftverkehrswirtschaft gegründet. Mitglieder des Verbandes sind die Fluggesellschaften, Flughäfen, die Deutsche Flugsicherung und weitere Leistungsanbieter im deutschen Luftverkehr. Die Luftverkehrswirtschaft ermöglicht Mobilität für jährlich über 200 Mio. Fluggäste und trägt mit dem Transport von Waren im Wert von über 200 Mrd. EUR zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland bei. Die Luftfahrt beschäftigt in Deutschland mehr als Menschen. 7 / 7
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