2023: Gleiches Reisen für alle?
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- Ulrike Koenig
- vor 6 Jahren
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Transkript
1 Rollstuhlfahrer René Kälin vom Behindertenbeirat diskutiert mit Simone Mundwiler und Werner Jordan von der SBB. 2023: Gleiches Reisen für alle? Per Januar 2024 muss das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) umgesetzt sein. Wie die SBB das angeht, was es mit der Verhältnismässigkeit auf sich hat und wie gut die SBB auf die Bedürfnisse von Reisenden mit Mobilitätseinschränkung eingeht darüber diskutiert Rollstuhlfahrer René Kälin vom Behindertenbeirat mit Simone Mundwiler und Werner Jordan von der SBB /7
2 Herr Kälin, was sind für Sie die grössten Herausforderungen beim Reisen mit dem Zug? René Kälin: Ein-, Aus- und Umsteigen aber auch die Nutzung des Bahnhofs. Für die Rückfahrt ist vor allem die Anmeldefrist von einer Stunde beim SBB Call Center Handicap mühsam /7
3 Simone Mundwiler leitet das Programm «Bahnzugang 2023». Das Programm entwickelt für Bahnhöfe mit Handlungsbedarf Lösungen, die für das Gesamtsystem Bahn langfristig tragbar sind. Werner Jordan ist für das SBB Call Center Handicap in Brig verantwortlich. Reisende mit eingeschränkter Mobilität können dort Hilfen fürs Ein- und Aussteigen anfordern. Der Service ist gratis, muss aber mindestens eine Stunde im Voraus angemeldet werden /7
4 René Kälin ist fast jeden Tag mit dem Zug unterwegs. Seit 2013 ist er Mitglied des SBB Behindertenbeirats. Den Dialog mit der SBB findet er wichtig, aber manchmal etwas undurchsichtig /7
5 Was sind die grössten Herausforderungen bei der Umsetzung des BehiG? Simone Mundwiler: Die verschiedenen Bedürfnisse von Bund, Bahnen und Reisenden mit eingeschränkter Mobilität unter einen Hut zu bringen. Das Gesetz verlangt, dass Menschen mit eingeschränkter Mobilität die Dienstleistungen im öffentlichen Verkehr ab 2024 diskriminierungsfrei nutzen können. Gleichzeitig schreibt das Gesetz vor, dass die Lösungen für die BehiG-Konformität bezüglich Kosten verhältnismässig sein müssen. Es liegt darum in der Natur der Sache, dass sowohl der Bund in seiner Rolle als Auftraggeber der BehiG-Massnahmen wie auch die SBB als Bahnunternehmen eine Interessenabwägung vornehmen müssen. Darum: Ich verstehe die Forderungen der Menschen mit Behinderung sehr gut. Aber wir müssen die verfügbaren Mittel dort einsetzen, wo die meisten Kunden profitieren. SBB Fahrplan für Umsetzung steht Am hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) über die Umsetzung des Behinder-tengleichstellungsgesetzes (BehiG) bei den Schweizer Bahnen informiert. Bei der SBB läuft die Umsetzung auf Hochtouren: Heute sind mehr als die Hälfte der Bahnhöfe barrierefrei, davon profitieren 73 Prozent der Reisenden. Die Planung der SBB für die weitere Umsetzung bis Ende 2023 ist weit fortgeschritten und wird im Detail noch mit dem BAV abgestimmt. Geplant sind bauliche Massnahmen, dazu gehören Perronerhöhungen, Teilerhöhungen oder Lösungen mit Rampen oder Liften. An den baulich nicht angepassten Bahnhöfen setzt die SBB die gesetzlichen Vorgaben mit Ersatzmassnahmen um. Diese sehen beispielsweise vor, dass das Bahnpersonal den Reisenden mit eingeschränkter Mobilität Hilfestellung mit einer Faltrampe oder einem Mobilift anbietet /7
6 Angenommen, die Mittel wären unbeschränkt. Was könnten wir bis 2023 umsetzen? Simone Mundwiler: Das, was wir jetzt geplant haben: nämlich zusätzlich zu den bereits konformen 422 Bahnhöfen rund 150 weitere umzubauen. Weil wir das bei laufendem Betrieb und zusätzlich zu weiteren nötigen Arbeiten auf dem Netz machen und das Einschränkungen für alle Kunden nach sich zieht, sind weitere baulichen Massnahmen bis Ende 2023 beschränkt möglich. Nach welchen Kriterien wird entschieden, welcher Bahnhof bis wann umgebaut wird? Simone Mundwiler: Wir haben zusammen mit dem Verband öffentlicher Verkehr ein Tool zur Interessenabwägung entwickelt, das der Branche Anhaltspunkte gibt, was verhältnismässig ist, also Umbau oder Ersatzmassnahme. Berücksichtigt werden Kriterien wie: Wie viele Leute steigen am Bahnhof ein- und aus, ist ein Spital oder Altersheim in der Nähe? Rene Kälin: Aus Sicht der Behindertenverbände darf das Tool nicht als Vorwand genutzt werden, einen Bahnhof nie umzubauen. Rene Kälin, wie stehen Sie grundsätzlich zum Thema Verhältnismässigkeit? René Kälin: Grundsätzlich verstehe ich, dass es eine Herausforderung für alle Verkehrsunternehmen ist. Aber ich behaupte, dass viele jahrelang geschlafen haben. Ob das für die SBB zutrifft, kann ich nicht beurteilen. Was versteht die SBB unter Ersatzmassnahmen und erfüllt die SBB damit überhaupt das Gesetz? Werner Jordan: Alles, was wir nicht mit dem Zusammenspiel Zug-Perron lösen können, um den Kunden ein autonomes Reisen zu ermöglichen. Unter Ersatzmassnahmen fallen beispielsweise die Ein- und Ausstiegshilfen mit Mobiliften, aber auch alternative Transportmittel wie beispielsweise Bus oder Taxi. Simone Mundwiler: Ja, die SBB erfüllt das Gesetz. Denn dieses schreibt vor, dass die Umsetzung verhältnismässig sein muss. Was das heisst, sagt das Gesetz jedoch nicht. Das Tool Interessenabwägung ist der Versuch, diese Lücke zu füllen. René Kälin: Das Gesetz sagt, dass Ersatzmassnahmen erst als letztes greifen dürfen. Ersatzmassnahmen sind keine Dauerlösung und die Verhältnismässigkeit ist immer wieder zu überprüfen. Was halten Sie von diesen Ersatzmassnahmen? René Kälin: Man darf wie gesagt nicht ein automatisiertes Tool entscheiden lassen, sondern muss jeden Bahnhof auch mit Augenmass individuell anschauen. Auch Gruppenreisen müssen möglich sein: Es kann nicht sein, dass ich mit dem Taxi reise, während der Rest der Familie mit dem Zug fährt. Werner Jordan: Wo immer möglich, bieten wir Personalhilfe. Erst wenn kein Zugang zum Perron möglich ist, denken wir über Massnahmen mit anderen Verkehrsmitteln nach. Taxis verwenden wir nur in Einzelfällen. Wie behindertenfreundlich schätzen Sie die SBB im Vergleich zu anderen Bahnen im In- und Ausland ein? René Kälin: Häufig ist im Ausland die Anmeldefrist länger, teilweise 24 Stunden. Hinzu kommt, dass es in manchen Zügen eine fixe Anzahl von Rollstuhlplätzen gibt. Wenn diese belegt sind, habe ich Pech. Dafür werden diese im Ausland besser markiert. Insgesamt sind wir hierzulande in einer relativ komfortablen Situation. Innerhalb der Schweiz stelle ich fest, dass manche Privatbahnen grosse Probleme haben und erst jetzt anfangen, diese zu beheben /7
7 Helfen Sie mit: Ihre Bilder erleichtern Reisenden mit Handicap das Reisen Mit «ViaStaziun» möchten die SBB und die Stiftung MyHandicap und Menschen mit Handicap ein Hilfsmittel zur Verfügung stellen: Dank aktuellen Bildern und Informationen werden die Bahnhöfe für Menschen mit Mobilitätseinschränkung online einsehbar. Damit können sie die Situation am gewünschten Bahnhof selbst beurteilen und einschätzen. Sie können einen Beitrag dazu leisten, ein autonomeres Reiseerlebnis für Ihre Mitmenschen zu gestalten, indem Sie Fotos machen und sie auf «ViaStaziun» hochladen (siehe unter Hot-Links). Behindertenbeirat Mit dem Behindertenbeirat stellt die SBB den direkten Kontakt zu den wichtigsten Behindertenorganisationen der Schweiz sicher. Das Gremium erarbeitet transparente und verständliche Grundlagendokumente, damit die SBB bei der Entscheidungsfindung die Anliegen der mobilitätseingeschränkten Reisenden berücksichtigen kann. Der Behindertenbeirat SBB hat eine rein beratende Funktion /7
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