Wenig schmeichelhafte Zwischenbilanz nach 10 Jahren. Informationen zum Thema Typenzulassung und Betriebsbewilligung der ETR610 Zugskomposition

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1 Schweizerische Fachstelle BöV Barrierefreier öffentlicher Verkehr Frohburgstr. 4, 4601 Olten BöV Nachrichten 14/1 Wenig schmeichelhafte Zwischenbilanz nach 10 Jahren Informationen zum Thema Typenzulassung und Betriebsbewilligung der ETR610 Zugskomposition Wintersitzung des SBB Behindertenbeirates Impressum: Die BöV Nachrichten erscheinen vier Mal jährlich (deutsch und französich) Redaktion: Fachstelle BöV Markus Koller, Werner Hofstetter und Franz Horlacher Herausgeber: INTEGRATION HANDICAP AGILE PROCAP PRO INFIRMIS Schweizerische Behinderten- Schweizerischer Schweiz Arbeitsgemeinschaft zur Selbsthilfe Schweiz Invalidenverband Zürich Eingliederung Behinderter Bern Olten Zürich

2 BöV-Nachrichten 14/1 Seite 2 Wenig schmeichelhafte Zwischenbilanz nach 10 Jahren Stellungnahme der Fachstelle BöV zu den Resultaten der Umfrage von Agile. Link: Konsequenzen werden immer noch unterschätzt Die Fachstelle BöV prägt seit bald 30 Jahren den barrierefreien öffentlichen Verkehr in der Schweiz. Gedanken und Einschätzungen zum Stand der Umsetzung der BehiG- Fristen 2013 und 2023 aus der Perspektive der Profis. Von Werner Hofstetter, Fachstelle Barrierefreier öffentlicher Verkehr BöV Die Resultate der von «agile Behinderung und Politik» durchgeführten Umfrage decken sich grösstenteils mit unseren eigenen Einschätzungen. Obwohl keine fundierte Analyse der Resultate vorliegt, möchten wir einige Gedanken in Bezug auf die Kundeninformationssysteme und Billettautomaten festhalten. Umsetzung mit zu wenig Druck vorangetrieben Gerade in diesem Gebiet haben in den letzten Jahren enorme technische Veränderungen stattgefunden, so dass es nicht immer ganz einfach ist, klare Abgrenzungen vorzunehmen, welche Systeme jetzt tatsächlich BehiG-konform sind oder nicht. Dennoch können wir klar festhalten, dass viele Transportunternehmen die Umsetzung nicht rechtzeitig und mit dem nötigen Druck vorangetrieben haben. Zuweilen werden die Konsequenzen immer noch unterschätzt, die eine Nicht-Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Folge haben könnten. Auch haben wir zurzeit die Situation, dass diejenigen Unternehmen, die das Gesetz sehr zügig umgesetzt haben, nun aber nach zehn Jahren bereits wieder mit veralteten Systemen dastehen. In den kommenden zwei Jahren werden viele Unternehmen ihre bereits begonnenen Nachrüstungen fortsetzen oder abschliessen, so dass Ende 2015 ein recht grosser Wirkungsgrad erreicht sein wird. Aber auch dannzumal, bedingt durch die unterschiedlichen Lebenszyklen der installierten Systeme sowie des zum Zeitpunkt der Implementierung gültigen Stands der Technik, wird sich der Reisende mit einer Vielzahl verschiedener Monitore und Ansagen auseinandersetzen müssen. Eine Standardisierung im Bereich der Fahrgastinformationen ist nicht erreichbar, auch wenn die Qualität der einzelnen Systeme die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes erfüllt. Die Zukunft bei Fahrgastinformations- und Ticketing-Systemen Unseres Erachtens wird der klassische Billettautomat künftig an Bedeutung verlieren. Andere technische Lösungen, die gerade für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sehr interessant sind, werden zurzeit eingeführt oder befinden sich in Entwicklung. SMS-Tickets im urbanen Bereich oder Telefontickets für den Fernverkehr werden punktuell bereits angeboten. Weitere Angebote, wie zum Beispiel die öv-karte oder BiBo (be in, be out) werden zurzeit entwickelt. Für Fahrpläne, dynamische Fahrgastinformationen oder andere Kundeninformationen werden derzeit auch Smartphone Applikationen entwickelt, teilweise bereits auch mit einer

3 BöV-Nachrichten 14/1 Seite 3 «Voice over» Funktion, die auch von Menschen mit Sehbehinderung verwendet werden können. In den kommenden Jahren werden diese neuen Instrumente vermehrt eingesetzt oder neu eingeführt. Dabei werden wir genau hinschauen müssen, dass die Bedienbarkeit für alle Nutzerkreise möglich ist. Optimismus bei Fahrzeugen Pessimismus bei Infrastruktur Für Fahrzeuge und Infrastruktur läuft die Umsetzungsfrist noch bis zum 31. Dezember Für die Fahrzeuge sind unsere Prognosen recht optimistisch. Bereits heute gehen wir gemäss unseren Schätzungen davon aus, dass gesamtschweizerisch über 90% der Busse, etwa 70% der Trams und 50% der Eisenbahnfahrzeuge für Menschen mit Gehbehinderungen und insbesondere für Rollstuhlfahrende benutzbar sind, entweder autonom oder durch organisierte Hilfestellung. Fahrzeuge sind jedoch normalerweise nur benutzbar, wenn die nötige Infrastruktur, sprich Perronanlage oder Haltekante, vorhanden ist. Und hier verdüstert sich das Bild massiv. In den nächsten Jahren müssen noch hunderte Perrons im Schienenverkehr baulich angepasst werden. Bei den Bushaltestellen ist die Situation ebenfalls besorgniserregend. Nur wenige Gemeinden sind sich bewusst, dass sie für eine BehiG-konforme Umsetzung verantwortlich sind. Es ist zu befürchten, dass die Frist 2023 ebenfalls nicht umfassend eingehalten werden kann. Transportunternehmen und Gemeinden sind aufgerufen, die entsprechende Planung und Umsetzung sofort an die Hand zu nehmen. Blick in den Rückspiegel Wenn wir nach zehn Jahren Behindertengleichstellungsgesetz eine Zwischenbilanz ziehen, sieht diese für die Mehrheit der Transportunternehmungen nicht sehr schmeichelhaft aus. Gründe dafür gibt es viele; fehlendes technisches Know-how, knappe finanzielle oder personelle Ressourcen, Alleingänge statt Kooperationen, beratungsresistentes Verhalten, verspätetes Planen u.a.m. Und trotz all dieser Widrigkeiten wage ich zu behaupten, dass wir in den vergangenen zehn Jahren eine kleine Revolution im öffentlichen Verkehr erlebt haben. Zwei kleine persönliche Beispiele mögen dies illustrieren. Bis ca fuhr ich mehrheitlich mit meinem Auto zu den Besprechungen mit den Transportunternehmen. Das Angebot hat sich jedes Jahr verbessert, so dass ich heute praktisch alle externen Termine mit dem öffentlichen Verkehr in meinem Elektrorollstuhl wahrnehmen kann. Mein Lieblingsausflug führt mich manchmal von Posieux auf das Schilthorn; Bus, Bahn, Bahn, Bahn, Postauto, drei Seilbahnen, also insgesamt sieben Mal umsteigen. Das funktioniert alles einwandfrei, und in zweieinhalb Stunden sitze ich im Restaurant und geniesse das Panorama. Vor zehn Jahren wäre so etwas absolut undenkbar gewesen. Und wenn wir in zehn Jahren wieder zurückschauen, können wir hoffentlich wiederum von substanziellen Fortschritten berichten im barrierefreien öffentlichen Verkehr für alle Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Die Fachstelle BöV setzt sich seit fast 30 Jahren dafür ein.

4 BöV-Nachrichten 14/1 Seite 4 Informationen zum Thema Typenzulassung und Betriebsbewilligung der ETR610 Zugskomposition. Von Markus Koller, Fachstelle Barrierefreier öffentlicher Verkehr BöV Im Januar wurde in den Medien über die mögliche Beschaffung neuer SBB Neigezüge des Typs ETR610 berichtet. Unterschiedliche Aussagen zur Faktenlage haben einerseits zu einer Unsicherheit in der Öffentlichkeit, aber auch bei direkt Betroffenen geführt. Die folgende Information soll etwas genauer zu einzelnen Punkten Antwort geben. Sie wurde in Zusammenarbeit mit dem BAV erarbeitet und gibt teilweise auch die Sicht des BAV wieder. Diese muss sich nicht in allen Punkten mit betroffenen Behindertenkreisen decken, so zum Beispiel bei Verhältnismässigkeitsüberlegungen. Grundsätzlich nimmt die Fachstelle jedoch positiv zur Kenntnis, dass das BAV sich bei der Beschaffung neuer Züge klar für die Umsetzung des BehiG einsetzt. Wir hoffen natürlich, dass dies auch in Zukunft so bleibt! Fakten: Damit ein Schienenfahrzeug betrieben werden kann, benötigt es vom BAV einerseits eine Typenzulassung/Typengenehmigung und andererseits eine Betriebsbewilligung. Die technische Prüfung bezieht sich auf den Fahrzeugtyp, bei der vor allem die technische Sicherheit geprüft wird. Im Rahmen der Typengenehmigung überprüft das BAV auch, ob die BehiG-Vorgaben eingehalten sind. Die Betriebsbewilligung bezieht sich auf die einzelnen Fahrzeuge. Das BAV erteilt eine Bewilligung pro Fahrzeug, gestützt auf die bereits erfolgte Typengenehmigung. In der Regel wird in der Betriebsbewilligung auch der Einsatz (z.b. auf welchen infrastrukturseitigen Strecken oder Streckentypen das Fahrzeug technisch zuge-lassen ist) festgehalten. Werden bei mehreren respektive verschiedenen Fahrzeugserien sicherheitsrelevante Teile (z.b. Bremsen) in abgeänderter Form verbaut oder wird das Fahrzeug konstruktiv verändert (am Wagenkasten), müssen diese Teile erneut typengeprüft werden. Alle aktuell fahrenden ETR610 der ersten Serie verfügen (logischerweise) sowohl über eine Typenzulassung / Typen-genehmigung als auch eine Betriebs-bewilligung. Bildquelle: SBB CFF FFS

5 BöV-Nachrichten 14/1 Seite 5 Im Rahmen des ordentlichen Erneuerungs- und Ergänzungsprozesses (Kapazitätserweiterung) benötigen die SBB weiteres Rollmaterial, unter anderem auch zur Abdeckung des zusätzlichen Bedarfs im neuen Gotthard Basis-Tunnel. Es ist deshalb die Beschaffung von 29 neuen Zügen (Projekt BeNe) geplant. Die Beschaffung eines neuen Zugsmodelles ist ein mehrjähriges Projekt. Die SBB ist aufgrund nötiger Kapazitätserweiterungen, u.a. aufgrund resultierender Fahrplanwechsel, jedoch kurzfristig auf zusätzliches Rollmaterial angewiesen. Grundsätzlich ist bei Neigezügen wie bei den ETR610 Kompositionen eine Niederflurkonstruktion wegen der Neigetechnik nicht möglich. Aufgrund der Niveaudifferenz, die beim Ein- und Aussteigen überwunden werden muss, entsprechen die ETR610 nicht dem BehiG- Grundsatz des autonomen Zugangs. Ist jedoch wegen der Fahrplaneinhaltung diese Neigetechnik nötig, kann die im Rahmen der Verhältnismässigkeitsprüfung (Interessenabwägung) die Fahrplaneinhaltung höher gewichtet werden als der niveaugleiche Einstieg. Personen im Rollstuhl können trotzdem den ETR610 benützen, sie benötigen beim Ein- und Aussteigen jedoch Hilfe des SBB Personals. Diese Hilfestellung erachtet das BAV als Ersatzlösung gemäss BehiG; die ETR610 sind deshalb diesbezüglich unter "besondere Fälle" gemäss Titel von Art. 12 BehiG einzureihen. Bezogen auf die Fernverkehrs-Nord-Südachse kann auf der alten Gotthardstrecke mit dem kurvenreichen Streckenverlauf im Rahmen der genannten Verhältnismässigkeitsüberlegungen die erwähnte höher gewichtete Fahrplaneinhaltung geltend gemacht werden. Basierend auf dieser Argumentation hat die SBB deshalb die vorgängige Beschaffung acht weiterer Neigezüge des Typs ETR610 eingeleitet, da der Gotthard-Basistunnel erst 2016 eröffnet wird und die SBB heute zu wenig Rollmaterial hat. Diese 8 Einheiten bilden die 2. Serie der ETR610- Beschaffung. Diese acht Züge der zweiten Serie des Typs ETR610 werden bezüglich BehiG im Bereich des Universal-WCs von der ersten Serie abweichen (Zulieferer hat geändert, die neuen WC sind TSI-PRM-zertifiziert). Da die 2. Serie ohnehin aus sicherheitsrelevanten Aspekten eine neuerliche Typengenehmigung benötigt, hatte die Fachstelle BöV Gelegenheit, zu den neuen Universal-WCs Stellung zu nehmen und Anpassungswünsche anzubringen. Diese werden in der Produktion entsprechend berücksichtigt werden. Die Zulassung (Typengenehmigung und Betriebsbewilligung) durch das BAV für die acht Züge ist im April 2014 vorgesehen. Würde (rein hypothetisch, wie am 17./ in Medienberichten erwähnt) eine dritte Serie von ETR610 beschafft, bräuchten diese Züge keine weitere Typengenehmigung, sofern sie baugleich mit der Serie 2 sind. (Wenn aber wieder sicherheitsrelevante Anpassungen vorgenommen würden, müssten die geänderten Teile erneut typengeprüft werden.) Zusätzlich zur technischen Typenzulassung würde eine dritte Serie ETR610 ebenfalls eine Betriebsbewilligung benötigen. Kriterien wie z.b. BehiG-Konformität würden zur Erteilung einer Betriebsbewilligung geprüft. Dem Kriterium der Neige-

6 BöV-Nachrichten 14/1 Seite 6 technik käme im Fall einer dritten Serie keine Bedeutung mehr zu, weil im geradlinig verlaufenden neuen Basis-Tunnel, welcher bei der Inbetriebnahme der neuen Züge bereits offen ist, keine Zeitersparnis dank Neigetechnik mehr geltend gemacht werden kann. Das BAV sieht heute aber keine Möglichkeit einer Betriebsbewilligung einer dritten Serie ETR610, denn damit würden künftig 100% des Fernverkehrsangebots auf der Nord-Südachse Gotthard (Basel -Chiasso) keinen autonomen Einstieg erlauben und somit als "besondere Fälle" gelten. Dies erachtet das BAV als nicht BehiGkonform. Es gilt, einen Mindestanteil der Züge festzulegen, welche die Autonomie erlauben. Aktuell wird davon ausgegangen, dass dieser Mindestanteil bei 60% beim Fernverkehrs-Angebot Nord-Süd liegen soll. Basierend auf der Stellungnahme des BAV hat die SBB entschieden, dass der ETR610 als Ersatz für im Rahmen des BeNe Projektes zu beschaffenden 29 neuen Züge keine Option darstellt. Weitere Informationen dazu sind in der SBB Medienmitteilung Rollmaterial-Beschaffung Nord-Süd - SBB entscheidet sich im Mai 2014 für einen Anbieter vom 31. Januar 2014 zu entnehmen. Link: Wintersitzung des SBB Behindertenbeirates Quelle: SBB CFF FFS «Wir nehmen die Anliegen der Behinderten ernst» Am 11. Februar 2014 hat der Anfang 2013 gegründete Behindertenbeirat getagt. Die laufenden Rollmaterialbeschaffungen der SBB und die damit verbundenen Diskussionen der letzten Wochen standen im Zentrum des Treffens. Die Behindertenorganisationen begrüssen die Kooperation in der Form des Behindertenbeirates. Die noch junge Institution gilt es nun weiter zu festigen. Die bisherige Zusammenarbeit im Behindertenbeirat zeigt, dass die SBB bestrebt ist, auch schwierige Themen anzusprechen und mit den Direktbetroffenen gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Nebst dem Bereich Infrastruktur ist insbesondere auch im Bereich Rollmaterial die barrierefreie Ausgestaltung ein elementares Bedürfnis für Reisende mit eingeschränkter Mobilität, so Markus Koller von der Fachstelle für einen barrierefreien öffentlichen Verkehr (BöV). Die SBB hat den Vertretern der Behindertenorganisationen anhand konkreter Beispiele aufgezeigt, wie im Projekt FV-Dosto die Barrierefreiheit beim neuen Doppelstockfahrzeug der SBB sichergestellt werden soll. Auch bei den neuen einstöckigen Fahrzeugen legt die SBB ein besonderes Augenmerk auf die barrierefreie Ausgestaltung. Philipp Mäder, Leiter Flottenmanagement Fernverkehr, betonte, dass Tiefeinstiege einem wesentlichen Kundenbedürfnis entsprechen. So profitieren auch ältere Reisende und Reisende mit Gepäck oder

7 BöV-Nachrichten 14/1 Seite 7 Kinderwagen von einem möglichst niveaugleichen Einstieg. Diese Anforderung hat die SBB aus den genannten Gründen in ihrer Rollmaterialstrategie verankert. Ein Mehrwert für die SBB Ziel des Behindertenbeirats ist, die Zusammenarbeit zwischen den Behindertenorganisationen und der SBB zu verbessern. Bei den vierteljährlichen Treffen werden gemeinsam strategisch wichtige Themen diskutiert (u.a. Rollmaterialbeschaffungen) und Lösungen gesucht, wie die Dienstleistungen der SBB barrierefrei werden können. Die Diskussionen helfen Projektleitenden, einen einfacheren und lösungsorientierten Zugang zu Behindertengleichstellungsthemen zu finden. Christian Oberlin und Felix Lutz, die den Behindertenbeirat leiten, sind mit der bisherigen Zusammenarbeit zufrieden: «Es ist wertvoll, den Kontakt zu unseren Reisenden mit eingeschränkter Mobilität intensiv zu pflegen. Die barrierefreie Ausgestaltung des öffentlichen Verkehrs wird künftig noch wichtiger werden. Der Behindertenbeirat soll Projektleitenden der SBB als Plattform zur Verfügung stehen, damit im Dialog mit den Behindertenorganisationen tragfähige Lösungen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erarbeitet werden können.» Weitere Infos zum Behindertenbeirat Im Behindertenbeirat sind die wichtigsten Behindertenorganisationen der Schweiz vertreten. Der Beirat setzt sich zusammen aus mandatierten Vertretern der Fachstelle «Barrierefreier öffentlicher Verkehr» (BöV), Vertretern der Fachkommissionen «Sehbehinderte öffentlicher Verkehr» (SöV), «Hörbehinderte öffentlicher Verkehr» (HöV) und «Rollstuhlfahrer öffentlicher Verkehr» (RöV). Die Betroffenenplattform «MyHandicap» hat eine beisitzende Funktion. Das Gremium befasst sich mit Sachgeschäften von grosser Komplexität, die im Rahmen strategischer Projekte bearbeitet werden. Die Anliegen und Interessen der verbandsbeschwerdeberechtigten Behindertenorganisationen sowie der Direktbetroffenen können direkt über den Behindertenbeirat an die jeweiligen Projektverantwortlichen getragen werden. Es ist das gemeinsame Ziel eine Lösung im Sinne des besten Gesamtkonzeptes zu suchen. Der Behindertenbeirat hat ausschliesslich eine beratende Funktion, und schränkt die unternehmerische Entscheidungsfreiheit der SBB nicht ein.

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