Handreichung Schullaufbahn

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1 Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt Volksschulen Handreichung Schullaufbahn Mappe B Primarstufe Überarbeitete Fassung 05

2 Impressum Volksschulleitung Erziehungsdepartement Basel-Stadt November 05 Bezugsadresse Sekretariat Volksschulen Kohlenberg 7, 400 Basel Redaktion Claudia Henrich Gestaltung VischerVettiger, Kommunikation und Design, Basel Illustration: Sarah Weishaupt Druck WernerDruck Basel neutral Drucksache No myclimate The Climate Protection Partnership

3 Inhalt Einleitung zur Mappe B Stufenübergreifende Regelungen 4. Individuelle Lernziele 4. Nachteilsausgleich 5. Überspringen 6.4 Wiederholen 7 Der Kindergarten 9. Jahresablauf im Kindergarten 9. Eintritt in den Kindergarten 0. Beurteilung im Kindergarten 0.4 Formulare für den Kindergarten.5 Empfehlungen 4 Die Primarschule 5 4. Jahresablauf in der Primarschule 5 4. Beurteilung in der Primarschule 6 4. Formulare Übertritt in einen Leistungszug der Sekundarschule Empfehlungen 48 5 Rechtliche Grundlagen 54

4 Was ich einmal werden will Die Schullaufbahn führt Kinder und Jugendliche in die Gesellschaft. Die Lehrpersonen tragen die Verantwortung, dass sie ihre Schülerinnen und Schüler auf dem Lauf durch die Schule begleiten, ihnen den Weg weisen, sie in Durststrecken unterstützen und sie auch laufen lassen können. Dazu gehört auch die Vorbereitung auf den Berufsweg. Was Kinder werden wollen und werden können, hängt nicht nur, aber sehr stark von ihrer Schullaufbahn ab. Die Illustrationen in allen Mappen dieser Handreichung zeigen, wie sich Kinder und Jugendliche ihre berufliche Zukunft vorstellen. Mit einem Augenzwinkern sollen sie die Lehrpersonen an die wichtige, manchmal anstrengende, aber meist schöne Führungs- und Begleitaufgabe erinnern, die sie auf den verschiedenen Etappen der Schullaufbahnen ihrer Schülerinnen und Schüler übernehmen dürfen.

5 Einleitung zur Mappe B Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter Sehr geehrte Lehrerinnen und Lehrer Die Mappe B enthält die für die Schulleitungen und Lehrpersonen der Primarstufe wichtigen und ab dem Schuljahr 05/06 gültigen Informationen zur Schullaufbahnverordnung. Sie eignet sich sowohl als Nachschlagewerk zu einem bestimmten Thema wie auch als Übersichtsmappe über die Abläufe und Inhalte der ganzen Primarstufe. Kapitel ist dem Thema «Individuelle Lernziele, Nachteilsausgleich, Überspringen und Wiederholen» gewidmet, das sowohl den Kindergarten wie die Primarschule gleichermassen betrifft. Neben einer Beschreibung, was neu und deshalb zu beachten ist, finden sich auch die dazugehörigen Abläufe, die einem für eine schnelle Orientierung helfen. In Kapitel und 4 werden die Inhalte der Schullaufbahnverordnung,nach Kindergarten () und Primarschule (4) aufgeteilt, beschrieben. Beide Darstellungen folgen dabei der gleichen Logik. Nach einer Jahresübersicht folgt ein Kapitel zur Beurteilung auf der Primarstufe. Darin wird der korrekte Umgang mit dem Zeugnis, dem Lernbericht und dem Standortgespräch beschrieben. Im Primarschulteil kommen zusätzlich die Beschreibung der Checks hinzu sowie ein Kapitel zum Übertritt von der Primar- in die Sekundarschule. Sowohl im Kindergarten- wie im Primarschulteil folgt dann jeweils eine Beschreibung davon, was bei den Formularen besonders zu beachten ist. Am Schluss der Kapitel und 4 finden sich pädagogische Empfehlungen. Die Empfehlungen sind dabei als Vorschläge für die Umsetzung der Schullaufbahnverordnung im Unterricht zu verstehen. Im letzten Kapitel (5) werden die rechtlichen Grundlagen dargestellt. Basel, Oktober 05 Die Volksschulleitung Basel-Stadt Die Schullaufbahnverordnung auf der Primarstufe Mappe B

6 Stufenübergreifende Regelungen Die detaillierten Informationen zu den individuellen Lernzielen und zum Nachteilsausgleich sind in einer Broschüre der Fachstelle Förderung und Integration zu finden.. Individuelle Lernziele (ilz) ( 9, 70a, 7 und 7 Schullaufbahnverordnung) 70a Festlegung von individuellen Lernzielen in der Volksschule In der Volksschule können für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf in einem Fach oder in mehreren Fächern ganz oder teilweise individuelle Lernziele festgelegt werden, wenn: a) sie Förderangebote oder verstärkte Massnahmen erhalten und die Lehrplanziele markant und über eine längere Zeit nicht erreichen oder übertreffen; oder b) sie Unterricht in Deutsch als Zweitsprache erhalten und sie aufgrund der fehlenden Sprachkenntnisse die Lehrplanziele nicht erreichen können. ( ) 9 Individuelle Lernziele im Zeugnis Wenn für ein Fachbereich oder ein Fach individuelle Lernziele festgelegt wurden, werden die Leistungen für diesen Fachbereich oder dieses Fach mit einem gesonderten Bericht in Worten beurteilt. Die Leistungen von besonders leistungsfähigen Schülerinnen und Schülern werden zusätzlich nach den regulären Bestimmungen mit Prädikaten oder Noten beurteilt. Im Zeugnis wird bei diesem Fachbereich oder Fach «individuelle Lernziele» eingetragen; davon ausgenommen sind die Zeugnisse von besonders leistungsfähigen Schülerinnen und Schülern. ( ) 7 Leistungserhebungen und Leistungstests Bei Schülerinnen und Schülern mit individuellen Lernzielen legt das Lehrpersonenteam fest: a) wie in den Fachbereichen oder Fächern, für die individuelle Lernziele festgelegt wurden, die Leistungserhebungen an die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler angepasst werden; b) ob die Schülerinnen und Schüler in den Fachbereichen oder Fächern, für die individuelle Lernziele festgelegt wurden, an den Leistungstests teilnehmen oder nicht. 7 Übertritt, Leistungszugwechsel, Anspruch auf zusätzliche individuelle Förderung im Leistungszug Bei Schülerinnen und Schülern mit individuellen Lernzielen erfolgt der Übertritt, ein Leistungszugwechsel oder der Anspruch auf zusätzliche individuelle Förderung im Leistungszug in der Volksschule aufgrund einer Gesamtbeurteilung in persönlicher und leistungsmässiger Hinsicht und unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungsperspektive. Bei besonders leistungsfähigen Schülerinnen und Schülern gelten die regulären Verfahren für den Übertritt, den Leistungszugwechsel, den Anspruch auf zusätzliche individuelle Förderung im Leistungszug. Bei Schülerinnen und Schülern mit einer Verfügung der Leiterin oder des Leiters Volksschulen oder der zuständigen Stelle der Gemeinden für die Schulung in einer Integrationsklasse ist eine Zuteilung in einen Leistungszug der Sekundarschule nicht erforderlich. Anmerkungen zur Beurteilung Wenn für einen Fachbereich oder ein Fach individuelle Lernziele festgelegt wurden, werden die Leistungen mit einem «Bericht individuelle Lernziele» beurteilt. Dieser Bericht gehört zum Zeugnis/Lernbericht und wird gleichzeitig abgegeben. Im Zeugnis-/Lernberichtsformular wird beim Fach/ Fachbereich keine Bewertung angekreuzt oder Note eingefügt, sondern «ilz» vermerkt. Ausnahme: Bei Schülerinnen und Schülern, welche die Lernziele übertreffen, erfolgt zusätzlich zum Bericht eine reguläre Beurteilung. Unter «Bemerkungen» wird zudem wie folgt auf die individuellen Lernziele hingewiesen: Die Schulleitung hat mit Entscheid vom TT.MM.JJJJ für die Schülerin/den Schüler in den Fachbereichen / Fächern xx individuelle Lernziele (ilz) festgelegt (siehe beiliegenden Bericht). Die Schülerin/der Schüler lernt Deutsch als Zweitsprache und wird deshalb aufgrund von individuellen Lernzielen beurteilt (siehe beiliegenden Bericht). Die Schülerin/der Schüler übertrifft im Fach/den Fächern [ ] die Lernziele markant und wird deshalb aufgrund von individuellen Lernzielen beurteilt (siehe beiliegenden Bericht). 4

7 Stufenübergreifende Regelungen. Nachteilsausgleich. Nachteilsausgleich ( 4 Schullaufbahnverordnung) Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer attestierten Entwicklungsstörung oder Behinderung bei Leistungserhebungen benachteiligt sind, haben Anspruch darauf, dass die äusseren Bedingungen, die Form oder auch die Aufgabenstellung der Leistungserhebung so verändert wird, dass der behinderungsbedingte Nachteil so gut wie möglich ausgeglichen wird. Die Anforderungen der Leistungserhebung müssen für alle Schülerinnen und Schüler gleichwertig sein. Anmerkungen zur Beurteilung Da die Anforderungen in den Leistungserhebungen für die Schülerinnen und Schüler mit Nachteilsausgleich dieselben sind wie für die anderen Schülerinnen und Schüler, wird der Nachteilsausgleich im Zeugnis nicht erwähnt. Beispiel für einen Nachteilsausgleich: Eine Schülerin hat eine zerebrale Lähmung und ist dadurch beim Bearbeiten von Prüfungsaufgaben eingeschränkt. Lernziele kann sie dieselben erreichen wie die anderen Schülerinnen und Schüler. Sie erhält mehr Zeit, damit sie ihren durch die Behinderung bedingten Nachteil ausgleichen kann. Beurteilt wird sie mit denselben Kriterien wie die anderen Schülerinnen und Schüler. Die Schullaufbahnverordnung auf der Primarstufe Mappe B 5

8 Stufenübergreifende Regelungen. Überspringen. Überspringen ( 57 Schulgesetz und 5 Schullaufbahnverordnung) Kinder mit sehr guten Leistungen können das zweite Kindergartenjahr oder in der Primarschule ein Schuljahr überspringen. In Einzelfällen ist auch während des Schuljahres ein Wechsel in eine nächsthöhere Klasse oder Schulstufe möglich. Voraussetzung für das Überspringen sind das Einverständnis der Eltern und eine Empfehlung der Kindergartenlehrpersonen oder des Lehrpersonenteams. Diese haben jedes Jahr bei den Kindern mit sehr guten Leistungen zu prüfen, ob sie das Überspringen empfehlen können. Ob ein Kind überspringen kann, entscheidet die Schulleitung. Kinder, die ein Schuljahr überspringen, werden während des ersten Semesters in der neuen Klasse zusätzlich individuell gefördert (siehe 57 Schulgesetz und 5 Schullaufbahnverordnung). Diese Regelungen gelten für alle Schulstufen. Auf folgende Punkte ist hinzuweisen: Mit der in der Schullaufbahnverordnung festgehaltenen Prüfung des Überspringens durch die Kindergartenlehrpersonen/das Lehrpersonenteam ist nicht gemeint, dass die Lehrpersonen mit dem Kind eine Prüfung machen müssen. Gemeint ist, dass die Lehrpersonen sich bei allen Kindern mit sehr guten Leistungen die Frage stellen müssen, ob sie ein Überspringen empfehlen können. Für das Überspringen ist nicht mehr zwingend eine Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst (SPD) notwendig. Lehrpersonen können sich aber bei Bedarf, beispielsweise wenn sie untereinander oder die Eltern und die Lehrpersonen gegenteilige Meinungen zum Entwicklungsstand bzw. zum Leistungsvermögen der Schülerin oder des Schülers vertreten, vom SPD beraten lassen. Das bisherige Verfahren für eine vorzeitige Einschulung in die Primarschule (Entscheid Volksschulleitung, Abklärung SPD) fällt weg. Der vorzeitige Übertritt in die Primarschule wird zu einem Überspringen des zweiten Kindergartenjahres nach dem für das Überspringen beschriebenen Verfahren. In der Schulbestätigung oder im Zeugnisformular wird unter «Bemerkungen» der folgende Hinweis aufgenommen: Die Schülerin/der Schüler hat mit Entscheid der Schulleitung vom TT.MM.JJJJ ein Jahr übersprungen und hat per TT.MM.JJJJ in die X. Primarschulklasse gewechselt. Die Kindergartenlehrperson/ein Lehrpersonenteam geht davon aus, dass eine Schülerin / ein Schüler ein Schuljahr überspringen kann. Das Einverständnis der Eltern wird eingeholt. Die Kindergartenlehrperson/das Lehrpersonenteam beschliesst, der Schulleitung das Überspringen zu empfehlen. Die Schulleitung entscheidet, ob das Kind ein Schuljahr überspringt, und teilt dies schriftlich den Eltern mit. Im Zeugnis wird unter «Schullaufbahnentscheid» «Überspringen des Schuljahres nach 5 SLV» eingetragen bzw. unter «Bemerkungen» auf den Entscheid der Schulleitung hingewiesen, wenn während des Schuljahres übersprungen wird. Die Schülerinnen und Schüler, die ein Jahr überspringen, werden während eines Semesters in der neuen Klasse zusätzlich individuell gefördert. 6

9 Stufenübergreifende Regelungen.4 Wiederholen.4 Wiederholen ( 57a Schulgesetz und 4 Schullaufbahnverordnung) Die Wiederholung ist nur in Ausnahmefällen möglich und nur, wenn das Kind dadurch eine bessere Entwicklungsperspektive hat und ausserdem einer der folgenden drei Gründe vorliegt:. Unregelmässiger Bildungsgang, insbesondere aufgrund einer längeren Krankheit oder eines häufigen Wechsels des Schulsystems.. Einschneidende persönliche Umstände, die beim Kind zu einem Leistungsabfall geführt haben.. Verzögerter Entwicklungsstand des Kindes. Eine ausserordentliche Wiederholung eines Schuljahres kann: A) auf Wunsch der Kindergartenlehrpersonen/des Lehrpersonenteams oder B) auf Wunsch der Eltern geprüft werden. Wenn der Wunsch von den Eltern ausgeht, haben sie die zuständige Lehrperson spätestens 4 Kalendertage vor dem Entscheid über die Beförderung oder den Übertritt (= Zeitpunkt der Zeugnisklassenkonferenz) über ihren Wunsch zu informieren und sie über einen der drei genannten Gründe in Kenntnis zu setzen. Voraussetzung für die Wiederholung ist, dass die Kindergartenlehrperson/das Lehrpersonenteam eine Empfehlung abgibt und dass die Eltern vor dem Entscheid von der Schulleitung angehört werden. Die Schulleitung entscheidet, ob ein Kind ein Schuljahr wiederholt. Innerhalb der Volksschule darf in der Regel nur ein Mal wiederholt werden. Diese Regelungen gelten für die ganze Volksschule. Dabei ist auf die folgenden Punkte hinzuweisen: Die Empfehlung der Kindergartenlehrperson/des Lehrpersonenteams kann lauten, dass sie das Wiederholen empfehlen oder dass sie das Wiederholen nicht empfehlen. Bei Bedarf, beispielsweise wenn die Lehrpersonen untereinander oder die Eltern und die Lehrpersonen gegenteilige Meinungen in Bezug auf eine Wiederholung vertreten, können sich die Lehrpersonen vom Schulpsychologischen Dienst beraten lassen. Die Eltern müssen mit dem Wiederholen nicht einverstanden sein. Sie müssen aber von der Schulleitung angehört werden. Die Schulleitung muss ihnen die Gelegenheit bieten, ihre Sichtweise darzulegen. Das bisherige Verfahren für die Rückstellung vom Eintritt in die Primarschule (Entscheid Volksschulleitung, Empfehlung SPD) fällt weg. Die Rückstellung vom Eintritt in die Primarschule wird zu Die Eltern wünschen unter Angabe eines der drei Gründe die Wiederholung eines Schuljahres. Wenn die Kindergartenlehrperson/das Lehrpersonenteam oder die Eltern eine Wiederholung wünschen, gibt die Kindergartenlehrperson/das Lehrpersonenteam eine Empfehlung ab. Die Schulleitung hört die Eltern an. Die Schulleitung entscheidet aufgrund der Empfehlung des Lehrpersonenteams und nach Anhörung der Eltern. Die Entscheidung wird den Eltern schriftlich mitgeteilt. Im Zeugnis wird unter «Schullaufbahnentscheid» «Wiederholung des Schuljahres nach 4 SLV» eingetragen bzw. unter «Bemerkungen» auf den Entscheid der Schulleitung hingewiesen, wenn während des Schuljahres wiederholt wird. einem normalen Wiederholen eines Kindergartenjahres in dem beschriebenen Verfahren. Ab der Primarschule wird im Zeugnisformular unter «Schullaufbahnentscheid» «Wiederholung des Schuljahres nach 4 SLV» eingetragen. In der Bestätigung des Kindergartenbesuchs und im Zeugnisformular wird unter «Bemerkungen» der folgende Hinweis aufgenommen: «Die Schülerin/ der Schüler hat mit Entscheid der Schulleitung vom TT.MM.JJJJ per TT.MM.JJJJ in die X. Primarschulklasse/das. Kindergartenjahr gewechselt und wiederholt das Jahr nach 4 Abs. 4 bis SLV.» In begründeten Fällen, insbesondere wenn ein weiteres Zuwarten die Entwicklungsperspektive verschlechtert, können die Schülerinnen und Schüler auch während des Schuljahres wiederholen. Dann wird in der darauf folgenden Schulbestätigung oder dem Zeugnisformular unter «Bemerkungen» der folgende Hinweis aufgenommen: «Die Schülerin/ der Schüler hat mit dem Entscheid der Schulleitung vom TT.MM.JJJJ in das zweite Kindergartenjahr/ in die X. Klasse gewechselt und wiederholt das Jahr nach 4 Abs. 4 bis SLV.» Die Schullaufbahnverordnung auf der Primarstufe Mappe B 7

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11 Der Kindergarten. Jahresablauf im Kindergarten. Jahr. Jahr Standortbestimmung aller Schülerinnen und Schüler durchführen (empfehlenswert, aber freiwillig) August bis Dezember Laufend Beobachtungen und Arbeiten sammeln, die den Entwicklungsstand des Kindes beispielhaft aufzeigen August September Oktober November Dezember Überprüfung, welche Kinder überspringen können, und Gespräche mit Eltern ab Januar empfehlenswert Lernbericht erstellen und abgeben Januar bis März Standortgespräch mit den Eltern durchführen Januar bis März Januar Februar März Lernbericht erstellen und abgeben ab April Standortgespräch mit den Eltern durchführen April bis Juni April Mai Bestätigung des Kindergartenbesuchs ausfüllen und abgeben Juni Juni Juli Die Schullaufbahnverordnung auf der Primarstufe Mappe B 9

12 Der Kindergarten. Eintritt in den Kindergarten;. Beurteilung im Kindergarten. Eintritt in den Kindergarten ( 56 Schulgesetz). Beurteilung im Kindergarten ( 9 und 0 SLV) Stichtag Der Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten ist der. Juli. Für das Schuljahr 06/07 heisst das z. B., dass Kinder, die bis und mit dem. Juli 0 auf die Welt gekommen sind, in den Kindergarten eintreten. Vorzeitiger Eintritt in den Kindergarten Vorzeitig eintreten können Kinder, die zwischen dem. August und dem. Januar das fünfte Altersjahr beginnen (= 4 Jahre alt geworden sind) und deren Entwicklungsstand den Anforderungen des Kindergartens entspricht. Die Volksschulleitung entscheidet über den Standort, die Schulleitungen entscheiden dann über den vorzeitigen Eintritt aufgrund eines Gesuchs der Erziehungsberechtigten und der Empfehlung einer Abklärungsstelle (= in der Regel SPD). Aufschub des Eintritts Bei Kindern, deren Entwicklungsstand den Anforderungen des Kindergartens noch nicht entspricht, kann der Eintritt aufgeschoben werden. Die Schulleitung entscheidet gleich wie beim vorzeitigen Eintritt aufgrund eines Gesuchs der Erziehungsberechtigten und der Empfehlung einer Abklärungsstelle (= in der Regel SPD, wenn bereits involviert auch das Zentrum für Frühförderung [ZFF]). Im Kindergarten finden zwei Standortgespräche (G) statt. An den Standortgesprächen werden die Lernberichte (L) mit den Eltern besprochen und es werden ein oder zwei Ziele für das Kind festgelegt. Das erste Standortgespräch findet am Ende des ersten Schuljahres, das zweite am Ende des ersten Semesters im zweiten Jahr statt. Am Ende des Kindergartens erhält das Kind das Zeugnis in Form einer Bestätigung des Kindergartenbesuchs (B) (s. Tabelle).. Jahr. Jahr L + G L + G Beurteilen beobachten, sammeln und interpretieren Beurteilung im Kindergarten heisst Beobachten, Sammeln und Analysieren von Informationen zum Lernund Entwicklungsstand des Kindes. Grundlage bildet der Lehrplan. Beurteilt und eingeschätzt werden die Selbst- und die Sozialkompetenz sowie die Fachbereiche. Beurteilung im Kindergarten hat vor allem eine formative Funktion... Bestätigung des Kindergartenbesuchs ( 5 und 6 SLV) B Am Ende des Kindergartens erhält das Kind eine Bestätigung des Kindergartenbesuchs... Lernbericht ( 4,5 und 6 SLV) Der Lernbericht beschreibt hauptsächlich den Lernund Entwicklungsstand der Kinder. Zu Beginn werden zuerst Personalien des Kindes, Bemerkungen und weitere Informationen zur Schullaufbahn aufgeführt und die Eltern unterschreiben dort, dass sie den Lernbericht zur Kenntnis genommen haben. In der elektronischen Version können die Kindergartenlehrpersonen unter der Rubrik «Bemerkungen» und «Weitere Informationen» vorgegebene Formulierungen zur Schullaufbahn auswählen. Dies sind bei Bemerkungen: Übertritt ins zweite Kindergartenjahr. Übertritt in die Primarschule. 0

13 Der Kindergarten. Beurteilung im Kindergarten Aufnahme einer Schülerin/eines Schülers in den Kindergarten. Wiederholung eines Kindergartenjahres. Überspringen eines Schuljahres. Unter der Rubrik «Informationen» können folgende Formulierungen angewählt werden: Unregelmässiger Bildungsgang (Absenzen, längeres Fehlen wegen Krankheit). Förderung (wie z. B. Deutsch als Zweitsprache). Auf den folgenden Seiten beurteilen die Kindergartenlehrpersonen den Lern- und Entwicklungsstand der Kinder in der Selbst- und der Sozialkompetenz sowie in den Fachbereichen. Diese Einschätzung wird am Standortgespräch mit den Eltern besprochen. Die Kindergartenlehrpersonen beobachten die Kinder in den drei Bereichen. Die in den verschiedenen Bereichen aufgeführten Themen wie z. B. Emotionalität, Spiel, Sorgfalt, Selbstständigkeit, Beteiligung und Konzentration sowie Ausdauer bei der Selbstkompetenz sind mit Beobachtungskriterien unterlegt. Ziel ist dabei nicht, dass die Kindergartenlehrperson alle Kriterien beobachten oder zu allen Kriterien etwas sagen kann. Sie macht nur zu den jenigen Aussagen, zu denen sie Beobachtungen gemacht hat oder zu denen sie ein Arbeitsprodukt eines Kindes zeigen und anhand dieses Produkts erklären kann, wo das Kind im Lernverhalten und in der Entwicklung steht. Die Kindergartenlehrperson muss zu Beginn des Jahres einen Schwerpunkt pro Bereich setzen. Diesen Bereich muss sie im Lernbericht angeben und dort auch ausführlicher über die gemachten Fortschritte informieren. Es besteht zudem die Möglichkeit die Beobachtungen und die daraus abgeleiteten Interpretationen zur besseren Verständlichkeit für die Eltern in einem kurzen Lauftext zu beschreiben. Dies vor allem, wenn ein Kind eine besondere Ressource oder ein besonderes Lernfeld in einem Bereich oder bei einem bestimmten Thema aufweist. Kindergartenlehrpersonen oder auch andere im Kindergarten tätige Fachpersonen können eigene Beobachtungsbögen einsetzen. Die Kindergartenlehrperson oder die Fachperson machen dann noch einen zusätzlichen Arbeitsschritt. Sie müssen von ihrem gewählten Beobachtungsbogen die Übersetzung in die drei Bereiche des Lernberichts vornehmen. Die Kindergartenlehrperson gibt den Eltern vor dem Standortgespräch den Lernbericht ab. Wenn sie die Selbsteinschätzung mit dem Kind gemacht hat, gibt sie auch diese im Vorfeld ab. Selbsteinschätzung des Kindes (freiwillig) ( 7 Abs. lit. b SLV) Damit sich ein Kind gut selber einschätzen kann, muss eine Lehrperson immer wieder Gelegenheiten dazu schaffen und das Einschätzen mit den Kindern üben. Das wird in vielen Kindergärten bereits entwicklungsgerecht praktiziert (vgl. Stufenmodell, Mappe A, S. 7). Für das Standortgespräch können Kindergartenlehrpersonen gemeinsam mit den Kindern das Selbsteinschätzungsformular ausfüllen. Das ist allerdings freiwillig. Mit der Selbsteinschätzung des Kindes hat die Kindergartenlehrperson für das Standortgespräch eine zusätzliche Sicht und die Selbsteinschätzung bietet auch eine Hilfe bei der Festlegung von einem oder zwei Zielen am Ende des Standortgespräches... Das Standortgespräch ( 7 SLV) Vom Kindergarten an findet ein Standortgespräch zum Lern- und Entwicklungsstand der Kinder statt. Thema des Standortgespräches sind Stärken und Schwächen in der Selbst- und Sozialkompetenz und in den Fachbereichen. Am Standortgespräch nehmen die Eltern und die Kindergartenlehrperson teil. Grundlage des Standortgespräches sind der Lernbericht und eventuell auch die Selbsteinschätzung der Kinder, wobei dieses Formular freiwillig ausgefüllt werden kann. Der Lernbericht wie auch eventuell die Selbsteinschätzung werden von den Eltern ans Standortgespräch mitgenommen. Im Zentrum des Standortgespräches steht die weitere Förderung der Kinder. So werden am Schluss ein oder zwei Ziele für das Kind festgelegt. Dabei kann es sich um eine Ressource oder ein Lernfeld eines Kindes handeln. Es wird abgemacht, wie und in welcher Zeit das Ziel erreicht werden soll und wer was dabei machen wird. Das Ergebnis dieses Gesprächsteils wird auf der letzten Seite des Lernberichts eingetragen. Ablauf des Standortgespräches Das Gelingen eines guten Standortgespräches hängt unter anderem von einer guten Vorbereitung ab. Der Ablauf lässt sich in vier Teile gliedern:. Information und Austausch.. Folgerungen und Vereinbarung von einem oder zwei Zielen.. Abschluss. 4. Auswertung. Die Schullaufbahnverordnung auf der Primarstufe Mappe B

14 Der Kindergarten. Beurteilung im Kindergarten. Information und Austausch Im Gespräch geht es zunächst darum, die Eltern und allenfalls das Kind über das Ziel, den Inhalt, den Ablauf und die ungefähre Dauer des Gespräches zu informieren. Dann informiert die Lehrperson anhand des Lernberichts und der Selbsteinschätzung über den Entwicklungsstand des Kindes in den drei verschiedenen Bereichen. In einem zweiten Schritt sollen die Eltern ihre Perspektive in den drei Bereichen für das Kind erzählen. Tipp: Eine Möglichkeit, die Eltern nicht nur mündlich mit einzubeziehen, besteht darin, dass auch die Eltern im Vorfeld einen Fragebogen zu ihrem Kind ausfüllen. So sind die Rollen klar. Die Kindergartenlehrperson ist dabei die Expertin für die Schülerin/den Schüler. Die Eltern sind es für ihr Kind zu Hause. Durch das schriftliche Festhalten der verschiedenen Einschätzungen erhält das Gespräch eine Struktur, die allen Beteiligten eine aktive und konstruktive Rolle gibt. Im Gespräch wird geschaut, wo es in der Einschätzung der Kindergartenlehrpersonen und der Eltern Überschneidungen oder Unterschiede gibt. Vor allem die Unterschiede sind für den weiteren Verlauf des Gespräches interessant und können im Gespräch förderorientiert genutzt werden.. Abschluss Die Lehrperson fasst als Abschluss des Standortgespräches die wichtigsten Gesprächspunkte noch einmal zusammen. Der Lernbericht wird von allen Beteiligten unterschrieben. 4. Auswertung Alle Beteiligten geben eine kurze Einschätzung bezüglich des Verlaufs des Gespräches ab. Den Eltern wird am Schluss des Gespräches eine Kopie des Lernberichts abgegeben oder es wird abgemacht, wann die Kindergartenlehrperson den Eltern die Kopie des Lernberichts aushändigt. Das Original wird in der Schule abgelegt. Wenn die Kindergartenlehrperson für die Überprüfung der Zielerreichung dokumentiert sein muss, kann sie für sich ebenfalls eine Kopie erstellen. a. Folgerungen Aufgrund des Gespräches können Entwicklungsschwerpunkte in der Selbst- oder Sozialkompetenz oder in den Fachbereichen anvisiert werden. Dabei kann es sich um eine Stärke oder ein Lernfeld eines Kindes handeln. Mit der Schwerpunktsetzung lassen sich ein oder zwei Ziele für die individuelle Förderung der Schülerin oder des Schülers festlegen. Es sollen auf keinen Fall mehr als zwei Ziele besprochen werden. Es muss aus dem Gespräch heraus für alle Anwesenden klar werden, welches Ziel gewählt wurde und vor allem auch, warum gerade dieses Ziel. mit welchen Schritten (z. B. didaktischem Vorgehen) das Ziel erreicht werden soll. wer bei der Zielerreichung welche Rolle übernehmen wird und wann das Ziel überprüft werden soll. b. Vereinbarung von einem oder zwei Zielen Für alle Kinder wird eine Zielvereinbarung ausgefüllt. Bei Standortgesprächen, an denen das Kind nicht teilnimmt, kann es je nach Entwicklungsstand nachher über das Ziel informiert werden. Hier entscheidet die Kindergartenlehrperson in Absprache mit den Eltern.

15 Der Kindergarten.4 Formulare für den Kindergarten.4 Formulare für den Kindergarten Die Formularabbildungen entsprechen dem Formularstand im Herbst 05. Lernbericht (obligatorisch) Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt Volksschulen Primarstufe Lernbericht Primarstufe Kindergarten Name / Vorname Geburtsdatum Name / Vorname Selbstkompetenz Schwerpunkte * * * * * * * * * * Emotionalität Beobachtungsmerkmale kann unterschiedliche Gefühle zeigen Name / Vorname kann abwarten und Bedürfnisse aufschieben * * * * * * * * * * kann Frustrationen aushalten kann Kompromisse eingehen Konzentration und Ausdauer kann eigenes Verhalten überdenken Beobachtungsmerkmale weiss sich in Konfliktsituationen zu helfen kann eine Tätigkeit planen und sein Ziel verfolgen traut sich Neues zu kann sich in eine Tätigkeit vertiefen, ist ausdauernd Name / Vorname kann Entscheidungen fällen kann sich die gestellten Aufgaben merken lässt sich auf Spiele ein mit Kindern, die nicht seine Bezugs- personen sind erinnert sich an Geschichten, Sozialkompetenz Lieder und Verse und kann sie wiedergeben ((weitere Beobachtungen)) ((weitere Beobachtungen)) Schwerpunkte * * * * * * * * * * Schuljahr Schule / Kindergarten Verantwortliche Lehrperson Gesprächsteilnehmende Bemerkungen Die Schulleitung hat mit Entscheid vom xx für die Schülerin/den Schüler in den Fachbereichen /Fächern xx individuelle Lernziele (ilz) festgelegt. Die Schulleitung hat mit Entscheid vom xx die Schülerin/den Schüler vom xx bis xx vom Besuch des Fachbereichs / Fachs xx dispensiert. Die Schülerin/der Schüler wurde per x.x.0xx in die Schule aufgenommen. Die Schülerin/der Schüler hat mit Entscheid der Schulleitung vom xx per x.x.0xx in die. Primarschulklasse gewechselt und wiederholt das Jahr nach 4 Abs. 4bis SLV. Die Schülerin/der Schüler hat mit Entscheid der Schulleitung vom xx ein Jahr übersprungen und hat per x.x.0xx in die. Primarschulklasse gewechselt Weitere Informationen Unregelmässiger Bildungsgang (Absenzen, längeres Fehlen wegen Krankheit) Förderung Von den Erziehungsberechtigten eingesehen und mit der Lehrperson besprochen: Ort und Datum Unterschrift der Erziehungsberechtigten Unterschrift der verantwortlichen Lehrperson Spiel Weiteres Beobachtungsmerkmale kann verschiedene Spiele (Bewegungs-, Rollen-, Konstruktions-, didaktische Spiele) spielen kann Spielideen entwickeln, weiss, was es spielen möchte kann seine Spielideen in Handlung umsetzen, kann mit Kindern Spielideen absprechen kann das Spiel strukturieren und gestalten kann kreativ und phantasievoll spielen ((weitere Beobachtungen)) Sorgfalt Beobachtungsmerkmale trägt Sorge zum (Spiel-)Material hilft beim Aufräumen ((weitere Beobachtungen)) Selbständigkeit Beobachtungsmerkmale kann sich selbständig an- und ausziehen erkennt seine persönlichen Sachen und trägt Verantwortung dafür kann weitere alltägliche Handlungen ausführen ((weitere Beobachtungen)) Beteiligung Beobachtungsmerkmale stellt Fragen zum Thema ist auf unterschiedliches (Spiel-)material neugierig nutzt das (Spiel-)angebot ist eigenaktiv, probiert aus, packt zu und hantiert ((weitere Beobachtungen)) Kontakt Beobachtungsmerkmale Das Verhalten ist **** deutlich erkennbar *** erkennbar ** gelegentlich erkennbar * noch nicht erkennbar 4 baut Kontakte zu anderen Kindern auf geht offen auf Erwachsene und/oder Kinder zu Fachbereiche hat ein angemessenes Nähe-Distanz-Verhalten Name / Vorname ((weitere Beobachtungen)) * * * * * * * * * * Sprache Zusammenarbeit Beobachtungsmerkmale Beobachtungsmerkmale Name / Vorname kann Bilder, Gegenstände und Situationen in verständlichen Worten erlebt sich als Teil einer Gruppe und entwickelt Zusammengehörigkeitsgefühl * * * * * * * * * * 4 und Sätzen beschreiben verfügt über einen differenzierten Alltagswortschatz spielt mit anderen Kindern zusammen spricht in verständlicher Aussprache beteiligt sich aktiv an der Zusammenarbeit (Partner-/Gruppenarbeit) Bewegung und angemessener und MobilitätLautstärke stellt Fragen, um etwas besser zu verstehen ((weitere Beobachtungen)) Beobachtungsmerkmale spricht deutlich und kann Laute und Lautverbindungen korrekt artikulieren Grobmotorik (G) hält grundlegende Gesprächsregeln ein Ist körperlich belastbar Umgang mit Menschen versteht Gespräche, Handlungsanweisungen und Fragen und reagiert passt sein Bewegungsverhalten der Situation an Beobachtungsmerkmale angemessen darauf zeigt koordinierte Bewegungsabläufe begegnet Erwachsenen und Kindern trägt einfache respektvoll Verse, Lieder und Reime angemessen vor ((weitere Beobachtungen)) lässt die anderen Kinder in Ruhe teilt spielen/arbeiten verbal und nonverbal Erlebnisse, Anliegen, Gefühle und Ansichten mit, sodass gebeten seine wird Erfahrungen für andere verständlich sind hilft anderen, wenn es darum versteht die Sichtweise einer ((weitere anderen Person Beobachtungen)) Feinmotorik (F) löst Konflikte mit anderen Kindern konstruktiv oder ist an der kann zeichnen, schneiden, falten, leimen, zuknöpfen... Konfliktlösung beteiligt Mathematik gibt mit dem Stift einfache Formen wieder hält sich an Regeln und Abmachungen schreibt seinen Namen erkennbar Beobachtungsmerkmale ((weitere Beobachtungen)) handhabt Werkzeuge (Geräte, Besteck, Schere, Stift) und kann sortieren, Reihen bilden und Ordnungen herstellen Musikinstrumente kann sich in Raum und Zeit (Heute, Gestern, Morgen...) orientieren und einfache Raum-Lage-Beziehungen (oben und unten, vorne und hinten...) ((weitere Beobachtungen)) Weiteres handelnd begreifen kann Begriffe wie viel/wenig, mehr/weniger und gleichviel erfassen und richtig anwenden kann Mengen im Alltag auf einen Blick erkennen (höchstens 5) kann die Zahlenreihe vor- und rückwärts aufsagen kann flexibel zählen kann eine Zahl einer Anzahl von Objekten zuordnen (Zahl auf Würfel erkennen und die Menge in Handlung umsetzen) kennt geometrische Figuren wie Kreis, Dreieck, Viereck und einfache Körper wie Würfel, Kugel und Quader und kann sie benennen ((weitere Beobachtungen)) Natur Mensch Gesellschaft Beobachtungsmerkmale kann Körperteile benennen und Körperveränderungen beschreiben kann Tiere, Pflanzen und Lebensräume erfahren, erkunden und benennen kann natürliche Phänomene angeleitet erforschen und erklären kann Materialien aus dem Alltag wahrnehmen, erforschen und bearbeiten kann technische Alltagsgeräte und Vorgänge beschreiben, untersuchen und Das Verhalten ist **** deutlich erkennbar *** erkennbar ** gelegentlich erkennbar erklären * noch nicht erkennbar kann kulturelle und religiöse Grunderfahrungen erleben, reflektieren und mit gestalten ((weitere Beobachtungen)) 5 Name / Vorname Ein oder zwei Ziele festlegen Es können Ziele aus allen Bereichen (Fachbereiche/Fächer, Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten) gewählt werden. Dabei ist zu überlegen: Welches Ziel soll erreicht werden und warum gerade dieses Ziel? Gestalten und Musik Beobachtungsmerkmale Das Verhalten ist **** deutlich erkennbar *** erkennbar ** gelegentlich erkennbar * noch nicht erkennbar drückt sich im szenischen Spiel auf einfache Art verbal und nonverbal aus erlebt und gestaltet Musik als Mittels des Ausdrucks drückt sich über verschiedene gestalterische Formen (Malen, Werken, Handarbeit) aus ((weitere Beobachtungen)) 4 Welche Schritte unterstützen die Zielerreichung? Das Verhalten ist **** deutlich erkennbar *** erkennbar ** gelegentlich erkennbar * noch nicht erkennbar 5 Zielformulierung Das Verhalten ist **** deutlich erkennbar *** erkennbar ** gelegentlich erkennbar * noch nicht erkennbar 6 Verantwortlichkeiten Wege zum Ziel (Was) Verantwortlichkeit (Wer) Terminüberprüfung (Wann) Seite Personalien, Bemerkungen, Weitere Informationen Unter den Rubriken «Bemerkungen» und «Weitere Informationen» können die passenden Standardformulierungen ausgewählt werden. Unterschriften. Seite 4 Selbstkompetenzen, Sozialkompetenz Der gewählte Schwerpunkt wird angekreuzt. Aus den Beobachtungsmerkmalen kann das Passende ausgewählt werden. Es besteht die Möglichkeit, die Einschätzung mit einem kurzen konstruktiven Kommentar zu ergänzen. Seite 5 6 Fachbereiche Aus den Beobachtungsmerkmalen kann das Passende ausgewählt werden. Es besteht die Möglichkeit, die Einschätzung mit einem kurzen konstruktiven Kommentar zu ergänzen. Seite 7 Ein oder zwei Ziele festlegen Das Ziel oder die Ziele werden schriftlich formuliert. Es wird festgehalten, wie und in welchem Zeitrahmen das Ziel oder die Ziele erreicht werden sollen (didaktisches Vorgehen, Abmachungen). Die Verantwortlichkeiten sowie der Zeitraum für die Zielerreichung werden festgelegt und aufgeschrieben. Die Schullaufbahnverordnung auf der Primarstufe Mappe B

16 Der Kindergarten.4 Formulare für den Kindergarten Bestätigung des Kindergartenbesuchs (obligatorisch) Selbsteinschätzung im Kindergarten (freiwillig) Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt Volksschulen Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt Volksschulen Primarstufe Primarstufe Selbsteinschätzung (fakultativ) Kindergarten Bestätigung des Kindergartenbesuchs Name Klasse Datum Name / Vorname Geburtsdatum Mein Leben Ich erzähle wie ich mich fühle sehr oft oft gelegentlich Schulort / Schuljahr Ich spiele verschiedene Spiele Kindergarten Ich räume auf Bemerkungen Ich ziehe mich selber an Mein Lernen sehr gut gut gelegentlich Ich erledige eine Aufgabe alleine Ich bin aufmerksam Ich verstehe, was andere sagen Die anderen verstehen mich Ich merke mir Sachen Ich erfinde Muster Ich erkenne die Würfelaugen Das Zusammenleben Ich kann richtig zählen sehr oft oft gelegentlich Datum Unterschrift der Lehrperson Ich verstehe mich mit anderen Kindern Ich kann Dinge erklären Ich spiele mit anderen Kindern zusammen Ich kann basteln Datum Unterschrift der Erziehungsberechtigten Ich helfe anderen Ich kann singen Ich halte mich an Regeln Ich kann turnen Zum Wohlbefinden sehr wohl wohl unwohl Ich fühle mich in meinem Kindergarten Ich fühle mich mit den anderen Kindern Ich fühle mich mit meinen Lehrpersonen Gut kann ich Schulort, Schuljahre (in der Regel ) und Personalien Das finde ich schwierig... Das will ich noch lernen... Unter der Rubrik Bemerkungen werden eingetragen: Hinweis auf das Überspringen oder Wiederholen (siehe S. 6 ff.) Was mir noch wichtig ist: Das Ausfüllen dieses Formulars ist auf Kindergartenstufe freiwillig. 4

17 Der Kindergarten.4 Formulare für den Kindergarten Lernbericht ausgefüllt (Muster) Den Lernbericht kann man auf verschiedene Arten ausfüllen. Eine der Möglichkeiten wird auf den folgenden Seiten gezeigt. Die Schullaufbahnverordnung auf der Primarstufe Mappe B 5

18 Der Kindergarten.4 Formulare für den Kindergarten Lernbericht ausgefüllt (Muster) 6

19 Der Kindergarten.4 Formulare für den Kindergarten Die Schullaufbahnverordnung auf der Primarstufe Mappe B 7

20 Der Kindergarten.4 Formulare für den Kindergarten Lernbericht ausgefüllt (Muster) 8

21 Der Kindergarten.4 Formulare für den Kindergarten Die Schullaufbahnverordnung auf der Primarstufe Mappe B 9

22 Der Kindergarten.4 Formulare für den Kindergarten Lernbericht ausgefüllt (Muster) 0

23 Der Kindergarten.4 Formulare für den Kindergarten Die Schullaufbahnverordnung auf der Primarstufe Mappe B

24 Der Kindergarten.4 Formulare für den Kindergarten Bestätigung (Muster) Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt Volksschulen Primarstufe Bestätigung des Kindergartenbesuchs Name / Vorname Geburtsdatum Schulort / Schuljahr Kindergarten Muster Anna..0 Basel 05/6 Kindsgistrasse Bemerkungen Datum Unterschrift der Lehrperson Datum Unterschrift der Erziehungsberechtigten

25 Der Kindergarten.5 Empfehlungen.5 Empfehlungen Folgende Checkliste steht den Kindergartenlehrpersonen für den Ablauf des Standortgespräches zur Verfügung. Checkliste Ablauf Standortgespräch Gesprächsteil Übersicht Inhalt Bekanntgabe von Ziel des Gespräches Inhalt und Ablauf vorgesehener Dauer Information und Austausch Lehrperson informiert lernzielorientiert über den Entwicklungsstand und die Fortschritte in der Sachkompetenz, in der Selbstkompetenz inkl. Lern- und Arbeitsverhalten, im Sozialverhalten der Schülerin/des Schülers. Eltern erzählen, wie sie ihr Kind in den drei Bereichen zu Hause wahrnehmen. Folgerungen und Vereinbarung von einem oder zwei Zielen Gemeinsame Festlegung von einem oder zwei Zielen in der Sachkompetenz der Selbstkompetenz samt Lern- und Arbeitsverhalten dem Sozialverhalten Formulieren des Ziels / der Ziele Vorgehen skizzieren Zeitraum für die Zielerreichung festlegen Verantwortlichkeiten klären und notieren Abschluss Zusammenfassung der wichtigsten Gesprächspunkte Lernbericht wird unterschrieben. Auswertung Kurze Einschätzung der Beteiligten zu Ablauf und Ergebnis des Gespräches Der Lernbericht und eventuell die Selbsteinschätzung werden direkt nach dem Gespräch kopiert und an die Eltern abgegeben oder es wird abgemacht, wann die Eltern die Kopien erhalten werden. Die Schullaufbahnverordnung auf der Primarstufe Mappe B

26 4

27 4 Die Primarschule 4. Jahresablauf in der Primarschule. 5. Klasse 6. Klasse Standortbestimmung aller Schülerinnen und Schüler (empfehlenswert, aber freiwillig) August bis Oktober Erstkontakt mit Eltern, um Fragen und Ängste aufzufangen (freiwillig) August bis Oktober CHECK P September Laufend: Beobachtungen und Arbeiten sammeln, die den Entwicklungsstand des Kindes beispielhaft aufzeigen CHECK P6 September August September Oktober November Einladung Standortgespräch Eltern Lernbericht und Selbsteinschätzung ausfüllen Austausch der Einschätzungen im Team ab Dezember Dezember Standortgespräch mit Eltern und Schülerin/ Schüler (Teilnahme Schülerin/Schüler in./. Klasse freiwillig, ab. Klasse obligatorisch) Januar bis März Zeugnisklassenkonferenz Januar Einladung Standortgespräch Eltern Lernbericht und Selbsteinschätzung ausfüllen (parallel zu Zeugnis Januar) Austausch der Einschätzungen im Team ab Januar Zeugnisabgabe Mitte Januar Standortgespräch mit Eltern und Schülerin/Schüler Januar bis Februar Januar Februar März April Mai Eintrag Prädikate (. 4. Klasse) und Noten (ab 5. Klasse) in die Zeugnistabellen Anfang Juni Zeugnisklassenkonferenz Mitte Juni Anmeldung freiwillige Aufnahmeprüfung ab Juni Eintrag Noten/Einschätzung in die Zeugnistabellen 5 Wochen vor Ferien Zeugnisklassenkonferenz (Freitagnachmittag) Zeugnisabgabe 4 Wochen vor Ferien (Mi.) Juni Zeugnisabgabe Woche vor den Ferien Freiwillige Aufnahmeprüfung Mittwoch vor Ferien Juli Die Schullaufbahnverordnung auf der Primarstufe Mappe B 5

28 4 Die Primarschule 4. Beurteilung in der Primarschule 4. Beurteilung in der Primarschule ( 9, 0,, und 8 SLV) A. Jahr. Jahr. Jahr 4. Jahr 5. Jahr 6. Jahr Z Z Z Z Z Z Z L + G L + G L + G L + G L + G L + G P P 6 Zeugnis (Z) Von der. bis zur 5. Klasse (. 7. Schuljahr) gibt es am Ende des Schuljahres ein Zeugnis (Z). In der 6. Klasse (8. Schuljahr) erhalten die Schülerinnen und Schüler zwei Zeugnisse, die neben der Beurteilung der Fachbereiche und Fächer auch Auskunft über die Berechtigung für den Übertritt in einen der drei Leistungszüge der Sekundarschule geben. Lernbericht (L) Jeweils nach dem ersten Semester füllt die Lehrperson den Lernbericht aus. Er stellt die Grundlage für das Standortgespräch dar. Standortgespräch (G) Das Standortgespräch findet jeweils nach dem ersten Semester statt. Die Lehrperson führt es mit den Eltern und in der. und der. Klasse auf Wunsch und ab der. Klasse obligatorisch auch mit der Schülerin oder dem Schüler durch. Im Standortgespräch werden der Lernbericht und die Selbsteinschätzung der Schülerinnen und Schüler besprochen und es wird gemeinsam ein Ziel oder max. zwei Ziele festgelegt. Checks (P und P6) In der. (P) und der 6. Klasse (P6) finden zusätzlich im ersten Semester Leistungstests, sogenannte Checks, statt. Hauptziel des Unterrichts ist es, dass die grosse Mehrheit der Schülerinnen und Schüler die Lernziele erreichen. Dies gelingt durch Förderung und mit der Beurteilung erhält auch die Lehrperson ein Feedback darüber, wie erfolgreich sie unterrichtet hat. Der Beurteilung kommt auch aus diesem Grund eine wichtige Funktion zu. Beurteilen hat eine formative und eine summative Funktion, wie sich auch im Förderkreislauf zeigt, der in der Mappe A beschrieben wird. So geht es beim formativen Beurteilen um die Steuerung und Begleitung des Lernprozesses der Schülerinnen und Schüler. Beim summativen Beurteilen geht es um die Bewertung von Leistungen. Für die meisten Primarlehrpersonen des Kantons Basel-Stadt ist das Setzen von Prädikaten und Noten im Zeugnis neu. Mappe A zeigt einen Weg, wie man zu guter Beurteilung, Bewertung und Einschätzung gelangt. Ausserdem finden sich in Mappe A auch noch weitere Umsetzungshilfen für die Beurteilung und Förderung von Schülerinnen und Schülern. Im Folgenden werden die Vorgaben der Schullaufbahnverordnung zu Beurteilung und Einschätzung konkretisiert. Leistungserhebungen durchführen summatives Beurteilen nach der lernzielorientierten Norm ( 0, und SLV) Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler in der Sachkompetenz werden ab der Primarschule insbesondere durch schriftliche und mündliche Prüfungen, durch schriftliche, gestalterische und praktische Arbeiten und durch mündliche Beiträge erhoben. Diese Leistungserhebungen können einzeln oder in Gruppen durchgeführt werden. Die Lehrperson informiert die Schülerinnen und Schüler rechtzeitig über die Lernziele, die Form der Leistungserhebung und die Kriterien der Beurteilung. Zur Information über die Kriterien gehört auch die Information über den Stellenwert im Hinblick auf die Zeugnisnote. Die Leistungserhebungen werden datiert und in Worten, mit Prädikaten, Noten (ab der 5. Primarschulklasse) oder einer anderen Bewertungsform beurteilt. Die in dieser Form dokumentierten Leistungserhebungen gelten als Belege für die Beurteilung der Sachkompetenz im Zeugnis. Die datierten und beurteilten Leistungserhebungen werden den Schülerinnen und Schülern abgegeben. Wenn Schülerinnen und Schüler einer Leistungserhebung fernbleiben, so haben die Erziehungsberechtigten innerhalb von acht Kalendertagen nach der Leistungserhebung den Lehrpersonen das Fernbleiben schriftlich zu begründen. Die Schülerinnen und Schüler haben die Leistungserhebung an einem neu angesetzten Termin zu wiederholen. Ausnahmen sind nur möglich beim Fernbleiben infolge Krankheit, Unfall oder sonstiger wichtiger Gründe. 6

29 4 Die Primarschule 4. Beurteilung in der Primarschule Hinzuweisen ist auf die folgenden Punkte: Es können die folgenden Formen von Leistungserhebungen unterschieden werden: Überprüfungsformen Schriftliche Überprüfung Mündliche Überprüfung Handlungsorientierte Überprüfung Produktorientierte Überprüfung Prozessorientierte Überprüfung Beurteilungsformen Schriftliche Prüfung Mündliche Einzelprüfung Mündliche Partner-/Gruppenprüfung Systematische Beobachtung der Handlung Beurteilung von Produkten aufgrund von gegebenen Kriterien Beurteilung von Texten Portfolio Standortbestimmung Wenn Noten gewählt werden: Es sollen nur ganze oder halbe Noten zwischen und 6 gesetzt werden. Viertel- und Zehntelnoten erwecken den Eindruck einer objektiven Genauigkeit, die es nicht gibt. Die Note ist nicht eine Zahl im herkömmlichen Sinn. Sie ist ein Zahlencode für die Qualität einer Leistung. Statt Noten könnte man genauso gut Buchstaben oder Prädikate setzen. Die Information über die Lernziele und Kriterien der Beurteilung haben u.a. das Ziel, dass sowohl Schülerinnen und Schüler als auch die Eltern nachvollziehen können, wie die Beurteilung zustande kam. Erreicht der grösste Teil der Schülerinnen und Schüler in einer Leistungserhebung die Lernziele nicht, kann die Lehrperson alle Schülerinnen und Schüler die Prüfung nach einer zusätzlichen Übungsphase wiederholen lassen. (Siehe auch Checkliste Mappe A, S. 8 f.) Als andere Bewertungsformen können z.b. Buchstaben, Punkte oder ähnliche Bewertungen gewählt werden. Der Massstab, der angelegt wird, um eine Bewertung vorzunehmen, ist der Grad der Erfüllung der Lernziele. Die Worte, Prädikate, Noten oder andere Bewertungsformen geben an, wie weit und gut die Lernziele erreicht wurden. Die Lehrperson bzw. das Lehrpersonenteam legt im Voraus fest, welches das minimale Lernziel sein soll, das erreicht werden muss. Bezogen auf Prädikate oder Noten lässt sich folgende Faustregel ableiten: Wenn 60 70% der möglichen Punktzahl erfüllt sind, erhält man das Prädikat «Grundanforderungen erreicht» bzw. die Note 4. Mittlere und höhere Anforderungen bzw. die Noten zwischen 4,5 und 6 verteilen sich dann auf die letzten 0 40% der möglichen Punktzahl. Wichtig ist, dass die Schülerinnen und Schüler von vornherein erfahren, was sie leisten müssen, um die Grundanforderungen zu erreichen. Weil 60 70% eine Faustregel sind und nicht eine immer fix anzuwendende Handlung, sei noch einmal auf die Punkte im Grundsatz in der Mappe A «Leistungssituation», Seite 5 f., hingewiesen. Hilfreich für eine gute Bewertung ist es, wenn ein Team gemeinsam eine Prüfung vorbereitet und/oder sich nachher über die Beurteilung und Bewertung austauscht. Markanter Leistungsanstieg oder Leistungsabfall ( 8 SLV) Bei einem markanten Leistungsanstieg oder Leistungsabfall einer Schülerin oder eines Schülers informieren die Lehrpersonen die Eltern über diese Veränderung. Auf Wunsch der Eltern und der Schülerin oder des Schülers werden in einem Gespräch die Gründe für die Leistungsveränderung besprochen und es werden Massnahmen formuliert. ( unter Suche eingeben: Fördern und fordern) Die Schullaufbahnverordnung auf der Primarstufe Mappe B 7

30 4 Die Primarschule 4. Beurteilung in der Primarschule Prädikat hohe Anforderungen erreicht mittlere Anforderungen erreicht Grundanforderungen erreicht Grundanforderungen nicht erreicht 4.. Zeugnis ( 5 und 8 84 SLV) Von der. bis zur 5. Klasse erhalten die Schülerinnen und Schüler am Ende des Schuljahres ein Zeugnis (eine Woche vor den Sommerferien). In der 6. Klasse werden zwei Zeugnisse abgegeben (Mitte Januar bzw. vier Wochen vor den Sommerferien). In beiden Zeugnissen wird dabei neben den Noten zur Sachkompetenz auch die Berechtigung für den Übertritt in einen der drei Leistungszüge der Sekundarschule ausgewiesen. Die Sachkompetenz wird in allen Fächern beurteilt. Im Zeugnis der. bis 6. Klasse werden die Fächer Bildnerisches, Textiles und Technisches Gestalten sowie Musik und Musik und Bewegung zu dem Fachbereich Gestalten und dem Fachbereich Musik zusammengezogen. Die Lehrpersonen verständigen sich mithilfe der Leistungserhebungen der Fächer auf eine Note im Fachbereich Gestalten und eine Note im Fachbereich Musik. Von der. bis zur 4. Klasse wird mit Prädikaten beurteilt. Die Prädikate heissen: Bedeutung Erreicht die grundlegenden Lernziele gemäss Lehrplan und zeigt Leistungen, die sie deutlich übertreffen. Erreicht die grundlegenden Lernziele gemäss Lehrplan und zeigt Leistungen, die über sie hinausgehen. Erreicht die grundlegenden Lernziele gemäss Lehrplan. Erreicht die grundlegenden Lernziele gemäss Lehrplan noch nicht. Ab der 5. Klasse bewerten die Lehrpersonen die Leistungen mit Noten. Es werden ganze Noten von 6 bis und die dazwischenliegenden halben Noten verwendet. Ihnen kommen folgende Bedeutungen zu: 6 sehr gut Lernziele sehr gut erreicht 5 gut Lernziele gut erreicht 4 genügend Lernziele erreicht ungenügend Lernziele nicht erreicht schwach Lernziele deutlich nicht erreicht sehr schwache oder nicht erbrachte Leistung Lernziele gar nicht erreicht oder Leistung nicht erbracht Noten unter 4 stehen für nicht genügende Leistungen. Absenzen In der Primarschule werden keine Absenzen eingetragen. Es besteht die Möglichkeit, im Lernbericht unter «Weitere Informationen» einen Eintrag zu machen und diesen am Standortgespräch zu besprechen. Zur Beurteilung im Zeugnis Im Zeugnis beurteilen die Lehrpersonen die Qualität, mit der die Schülerinnen und Schüler während des Schuljahres die Lernziele erreicht haben, ab. bis zur 4. Klasse mithilfe eines Prädikats und ab der 5. Klasse mit einer Note. Die Lehrperson sammelt über das Jahr oder in der 6. Klasse über das Semester verschiedene Formen der Leistungserhebungen, die jeweils datiert und bewertet werden. Am Ende des Schuljahres muss die Lehrperson aus den verschiedenen bewerteten Leistungserhebungen ein Zeugnisprädikat bzw. eine Zeugnisnote ausarbeiten. Das Prädikat oder die Note zeigt, ob die Schülerin oder der Schüler die Lernziele des Schuljahres erreicht hat und in welcher Qualität sie oder er diese erreicht hat. Ein Zeugnisprädikat oder eine Zeugnisnote soll für alle Beteiligten nachvollziehbar sein und die Entscheidungen müssen belegt werden können, das heisst, die Lehrperson kann der Schülerin/dem Schüler und den Eltern aufzeigen, wie sie zum Zeugnisprädikat bzw. zur Zeugnisnote gelangt ist. 8

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