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- Christin Beck
- vor 8 Jahren
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2 Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelübersichten führen Sie zur Lösung. Abkürzungen Steueroasen und ihr Bankgeheimnis. 9 Weltweiter Kampf gegen Steuerhinterzieher EU-Regeln für Auslandskapital Für Steuerflüchtlinge wird es brenzlig 18 Offshore-Banking unter Druck Lehren aus der Finanzkrise Abgeltungsteuer Wie global müssen Vermögende handeln? Vermögensverlagerung ins Ausland Schnellübersicht
3 4 Auslandsgelder im Visier Die EU-Zinsrichtlinie Die Euro-Währungsunion auf dem Vormarsch Finanzplätze auf dem Prüfstand Stiftungen, Trusts & Co Wo Auslandsvermögen besteuert wird Vermögen grenzüberschreitend vererben Quellen Stichwortverzeichnis
4 Steueroasen und ihr Bankgeheimnis Steuern rauf Steuern runter? Die neue Regierung hat ein Problem Die Krise reißt tiefe Löcher in die Haushaltskasse. Selbst wenn die Wirtschaft Ende 2009 wieder wachsen sollte, fehlt es an Geld, die Schulden langfristig zu tilgen. Nach Einschätzung des Internationalen Währungsfonds (IWF) wird die Arbeitslosigkeit in den Industrienationen in den Jahren 2010 und 2011 zunehmen. Folge: Die Steuereinnahmen werden hierzulande genauso schrumpfen wie die Beitragsaufkommen für die Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenver sicherung. Doch wer soll das bezahlen? Ende 2009 wird die Geldnot nach Expertenmeinung so hoch sein, dass der neuen Regierung nichts anderes übrig bleibt, als Ausgaben zu streichen. Um eine Mehrwertsteuer-Erhöhung werden wir nicht herumkommen, meinen die Steuerexperten beim Deutschen Institut für Wirtschaft (DIW). Das Problem dabei: Untere Einkommensschichten träfe diese Erhöhung härter als Wohlhabende. Ein Weg, Reiche stärker zur Kasse zu bitten, wäre eine Anhebung des Spitzensteuersatzes, wie sie in den USA (künftig 45 statt bisher unter 40 Prozent) und Groß britannien (von 40 auf 50 Prozent ab 2010) längst diskutiert wird. Doch bei allen Überlegungen, die eine neue Bundesregierung abwägen muss, geht es nicht allein um die Staatsverschuldung. Es geht auch um die Frage der Gerechtigkeit im Land. Noch nie war die Kluft zwischen Arm und Reich in der Nachkriegszeit so groß wie heute. Da liegt es nahe, die Reichen stärker zur Kasse zu bitten. Aber: Wer den Steuersatz erhöht, muss damit rechnen, dass Reiche der Steuer ausweichen, selbst wenn die Kapitalflucht erschwert wird, warnt das DIW. Allein auf Wachstum zu setzen, wird nicht reichen, um die massive Staatsverschuldung abzubauen. Die neue Regierung muss in großem Stil Ausgaben kürzen. Und da das nicht reichen wird, die Steuern erhöhen. Das wissen auch die Experten im Finanz- und Wirtschaftsministerium nur sagen durften sie das vor der Wahl noch nicht. Steuerentlastungen wegen fehlender Finanzmittel und der dramatischen Wirtschaftslage dann aber über die Errichtung eines Tilgungsfonds zu finanzieren, kann nicht im Sinne der Steuerpflichtigen sein, denn letztlich müssen sie für das Mehr an Milliarden-Schulden gerade stehen. Die Regierungskoalitionäre kannten die desolate Finanzlage vor der Wahl, doch wenn es um das Einlösen von Wahlversprechen geht, will niemand etwas davon gewusst haben. 11
5 Weltweiter Kampf gegen Steuer - hinterzieher Die Steuerfrage scheint für die OECD vordergründig geregelt zu sein. Die OECD-Standards sind in den letzten Monaten sozusagen weltverbindlich geworden. Sie regeln die Amtshilfe bei allen möglichen Steuervergehen. Dabei gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug. Eine Unterscheidung, die beispielsweise Liechtenstein und die Schweiz zu lange verteidigten. Liechtenstein geht im Abkommen mit Großbritannien jetzt sogar noch einen Schritt weiter: Nach 2015 akzeptiert das einstige Land auf der schwarzen Liste von Steueroasen nur noch solche Bankkunden, denen ihr Finanzamt Steuerehrlichkeit bescheinigt. Andere Staaten werden daran Maß nehmen und vom Fürstentum Gleiches einfordern. Der Finanzplatz Liechtenstein hat sich damit selbst sein Grab geschaufelt. Das Einlenken praktisch aller Staaten auf die OECD-Standards muss man nicht bedauern. Sie formulieren Verdachtsmomente, aber keinen Pauschalverdacht. Sie vertrauen vordergründig auf die Steuerehrlichkeit der Bürger und säen nicht das Misstrauen der Steuerhinterziehung als Regelfall. Anders sieht es bei den Befürwortern des automatischen Informationsaustausches aus etwa Deutschland. Hier wird die Beweislast umgekehrt. Der Staat muss nicht begründen, warum er einen Bürger ausforschen will. Vielmehr muss dieser sich rechtfertigen, wenn er das nicht möchte. Es wird ihm nur in Ausnahmefällen gelingen. Wenn aber den Finanzämtern der allgemeine Kontenzugriff, und dies auch noch grenzüberschreitend, zugestanden wird, warum sollte dies dann anderen Institutionen Sozialversicherungen, Vormundschaftsgerichten, Jugendämtern auf Dauer verwehrt bleiben? Deutschland ist diesbezüglich schon sehr weit. Hinter dem staatlichen Verlangen nach Steuerehrlichkeit, gegen das grundsätzlich nichts zu sagen ist, steht letztlich der Drang nach 12
6 Weltweiter Kampf gegen Steuerhinterzieher mehr Geld für die Staatskassen in dieser finanzpolitisch desolaten Zeit. Dies richtet sich gegen Gerechte sowie Ungerechte und kann sich in einer verschärften Wegzugsbesteuerung von solchen Bürgern äußern, die das Recht wahrnehmen, beispielsweise der deutschen Steuerhölle zu entfliehen. Sie zielt auf Schwarzarbeit und setzt an den Vermögenswerten an, die aus dem Land stammen: Aktien, Anleihen und Immobilien zum Beispiel. Die USA sind hier mit ihren Überlegungen zur Besteuerung solcher Vermögensteile überall in der Welt am weitesten gediehen. Es droht ein Verteilungskampf zwischen Nationen, sofern die Lasten nicht über eine Doppelbesteuerung den Bürgern aufgeladen werden. Die Staaten versuchen weltweit in immer stärkerem Maße, die Steuerehrlichkeit herbeizuzwingen. Dies verkennt die Wirklich - keit. Das Problem ist klar: Jede Zahlung an den Fiskus stellt ein Ärgernis dar, weil sie die Bürger direkt trifft, ihr Nutzen sich aber höchstens indirekt erschließt. Höhere Kontrollen erzeugen daher vermehrt Ausweichreaktionen, die Suche nach Steuerschlupflöchern legt davon Zeugnis ab. Am Ende stehen Aufwand und Kosten der Steueraktionen in keinem Verhältnis zum Ertrag. Die Rechnung wird für den Staat nicht aufgehen. Die Bürger stehen in der Steuerpflicht unbeschadet dessen, für wie sinnvoll sie einzelne Abgaben erachten. Die Staaten wiederum müssen mit einem maßvollen und einfachen Steuersystem um die Ehrlichkeit ihrer Zahlungspflichtigen werben. Untersuchungen belegen immer wieder, dass dies ein Schlüsselelement der regionalen Standortattraktivität darstellt. Jeder Staat ist völkerrechtlich souverän und hat das Recht einer eigenen Steuerpolitik. Es gibt keine Pflicht, die Steuersysteme oder Steuersätze aufeinander abzustimmen. Und jeder Bürger hat das Recht auszuwandern und im Zuzugsland ein Konto zu eröffnen. Er darf in anderen Ländern auch Konten eröffnen, ohne dorthin auszuwandern. Steueroasen erzeugen Wettbewerb unter den Staaten. Steueroasenkunden sind nicht immer nur der Gier nach Steuer
7 Weltweiter Kampf gegen Steuerhinterzieher minimierung verfallen. Viele von ihnen streben nur nach Autarkie, Unabhängigkeit und Prosperität für sich und ihre Familie, unabhängig von ihrem politischen Heimatregime und dessen interner Rechtsanerkennung. Gemeinsam gegen Steuerflucht Seit der Finanzkrise sind die Industriestaaten entschlossen wie nie, Offshore-Finanzzentren zu mehr Transparenz zu verpflichten. Wegen der hohen Staatsverschuldung fahnden sie entschiedener nach hinterzogenen Steuermilliarden. Steueroasen sehen sich gezwungen, Doppelbesteuerungsabkommen und Abmachungen über Steuerauskünfte mit anderen Ländern zu schließen. Sie fürchten wirtschaftliche Sanktionen und von der OECD auf die graue oder schwarze Liste gesetzt zu werden. Doch diese Abkommen haben gewaltige Fehler: Ein automatischer Austausch von Steuerinformationen eine routinemäßige Meldung verdächtiger Kontenbewegungen aus dem Offshore-Zentrum in das Heimatland des Kontoinhabers etwa ist meist nicht vorgesehen. Das heißt, dass Fahnder bereits eine ganze Menge wissen müssen, bevor sie eine Steueroase um Auskünfte bitten. Sie brauchen den Namen der Bank, die Kontonummer und weitere Details zum Kontoinhaber. Angesichts der Verschwiegenheit vieler Steueroasen werden sie diese Art von Informationen so gut wie nie bekommen. Diese restriktive Regelung erklärt beispielsweise, warum die USA ein Steuerabkommen mit der Offshore-Oase Jersey haben, seit 2007 aber nur in vier Fällen um Auskunft ersuchten. Große Lücken bleiben. Schließlich gibt es immer noch Steueroasen, die trotz des internationalen Drucks ihre Geheimniskrämerei nicht aufgeben. Steuerfahnder vermuten daher, dass derzeit viel Geld aus Liechtenstein und der Schweiz abgezogen wird und in Dubai, Panama oder Singapur landet. Hinzu kommen in den nächsten Jahren neue Finanzzentren wie Botswana, Ghana oder Nigeria. 14
8 EU-Regeln für Auslandskapital Steuerflüchtlinge sehen sich mit einer zunehmend rigideren Überwachung konfrontiert insbesondere innerhalb Europas: Reisende, die Euro oder mehr über die Grenze schaffen wollen, müssen die Summe ohne Aufforderung schriftlich anmelden. Hinzu kommen Kontrollmitteilungen, die 23 EU-Staaten inzwischen austauschen. Lediglich Belgien, Luxemburg und Österreich sowie die Drittstaaten Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino und die Schweiz verzichten in einer Übergangszeit bis mindestens 2011 auf diese Mitteilungen. Im Gegenzug führen sie eine anonyme Quellensteuer an die Heimatländer der Anleger ab. Allerdings beziehen sich die Quellensteuern nicht auf Dividenden oder Kursgewinne aus Aktien, Aktienfonds, Zertifikaten und Genussscheinen. Daneben existieren in den Ländern besondere Konstruktionen von Lebensversicherungen und juristischen Konstrukten etwa die Stiftung, über die auch Zinseinkünfte nahezu steuerfrei vereinnahmt werden können. Kontrollmitteilungen versenden 23 EU-Staaten: Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Niederlande, Portugal, Schweden, Spanien, Polen, Estland, Lettland, Litauen, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Ungarn, Malta, Zypern (griech.), Bulgarien, Rumänien. Sie informieren über Zinserträge von Anlegern aus anderen EU-Staaten an die Heimatbehörde. Dort bezogene Kapitaleinkünfte sind dem deutschen Fiskus somit bekannt. Keine Kontrollmitteilungen versenden und keine Zinsabschlagsteuer erheben: Norwegen, Island, Grönland, die Färöer-Inseln, Türkei, Zypern (türk.), Serbien-Montenegro, Kroatien, Russland, Singapur, Hongkong und weitere Staaten, etwa Bermuda Islands oder die Bahamas. 15
9 EU-Regeln für Auslandskapital Wer Auskunft erteilt Stand Auskunfts- Auskunfts- Quellen- Abstand- August 2007 erteilung erteilung steuerabzug nahme vom von nach bei Zins- Quellen- Land Deutschland Deutschland zahlungen steuerabzug nach von aus möglich = ja EU-Mitgliedstaaten Belgien ja grundsätzlich ja siehe Anm. 3 nicht Bulgarien ja ja Dänemark (ohne Grön- ja ja land und die Färöer-Inseln) Deutschland ja ja Estland ja ja Finnland ja ja Frankreich (inklusive ja ja der Übersee-Departements: Réunion, Guadeloupe, Martinique, Französisch-Guayana) Gibraltar ja ja Griechenland ja ja Irland ja ja Italien ja ja Lettland ja ja Litauen ja ja Luxemburg ja grundsätzlich ja siehe Anm. 3 nicht Malta ja ja Niederlande ja ja Österreich ja grundsätzlich ja siehe Anm. 3 nicht Polen ja ja Portugal (inklusive ja ja Madeira, Azoren) Rumänien ja ja Schweden ja ja Slowakei ja ja Slowenien ja ja Spanien (inklusive Kanarische Inseln) ja ja Tschechische Republik ja ja 16
10 Stichwortverzeichnis Afrika 215 Anonymkonten 74 Anrechnungsmöglichkeit 292 Asien 215 Asset Protection 258 Auslandsdepot 44 Auslandssachverhalt 282 Bankgeheimnis 76 Begünstigungsregelung 256 Diskretion 75 Emerging Markets 52 Erblasser 258, 302 Erbrecht 302 Erbschaftsteuer-DBA 309 Ertragssteuerbelastung 274 Estate Planning 258 EU-Amtshilfe-Gesetz 283 Familienvermögen 258 Ferienimmobilien 40 Finanzinnovationen 37 Finanzplatz 146 Andorra 177 Bahamas 205 Bahrain 216 Barbados 208 Bermudas 208 British Virgin Islands 210 Cayman Islands 211 Channel Islands 179 Dänemark 120 Dubai 216 Gibraltar 183 Großbritannien 185 Indien 240 Irland 189 Island 191 Isle of Man 192 Liechtenstein 154 Luxemburg 168 Madeira 194 Malta 195 Mauritius 227 Monaco 196 Niederländische Antillen 213 Österreich 164 Panama 213 Quatar 219 Schweden 197 Schweiz 146 Seychellen 228 Shanghai 235 Vanuatu 251 Zypern 198 Fonds-Policen 173 Freistellungsverfahren 276 Gewinnausschüttungen 37 Glattstellungsgeschäfte 37 Globale Vernetzung 53 International Business Company 271 Jersey-Trust
11 Stichwortverzeichnis Kapitalverlust 303 Konjunkturzyklus 51 Kontenstammdaten 75 Kontrolle 261 Kupongeschäft 101 Leerverkäufe 38 Liechtensteinische Stiftung 263 Mitwirkungspflicht 282 Naher Osten 215 Natürliche Personen 100 Nichtoasensteuerland 303 Nießbrauch 303 Nummernkonten 74 Offenlegungspflicht 83 Offshore 215 Offshore-Trust 268 Österreichische Privatstiftung 262 Ozeanien 215 Panamaische Stiftung 265 Portefeuille 52 Qualifizierte Empfänger - eigenschaft 100 Quellensteuer 101 Scharia 222 Schwarzgeldfalle Zinsrichtlinie 98 Sicherheit 75 Spekulationsgeschäfte 39 Steueroase 252 Steueroptimierung 257 Stiftungen 100 Stille Beteiligung 39 Stillhalterprämien 39 Terminmarktgeschäfte 39 Testament 259 Trust 100, 265 Vermögenskonsolidierung 257 Vermögensverwaltungs-GmbH 100 Vollmachten 256 Wirtschaftlicher Stifter 256 Zahlstellenprinzip 102 Zertifikate 40 Zinsabschlagsteuer-Abzug 58 Zinsrichtlinie
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Unternehmensbesteuerung Unternehmensbesteuerung Steuersätze in in Prozent, EU-Durchschnitt und und ausgewählte europäische Staaten, Staaten, 1996 1996 bis 2010 bis 2010* * Prozent 59 56,6 55 53,2 51,6
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