Schleswig-Holsteinischer Landtag Bildungsausschuss Die Vorsitzende Frau Sylvia Eisenberg Postfach Kiel

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1 FH Kiel, FB Soziale Arbeit und Gesundheit, Sokratesplatz 2, Kiel Schleswig-Holsteinischer Landtag Bildungsausschuss Die Vorsitzende Frau Sylvia Eisenberg Postfach Kiel Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit Die Dekanin Professorin Dr. Raingard Knauer Sokratesplatz Kiel Telefon: 0431/ Telefax: 0431/ raingard.knauer@fh-kiel.de Internet: Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Lehrerbildung Der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegte Entwurf eines Lehrerbildungsgesetzes beinhaltet neben Regelungen zur Ausbildung von Lehrkräften in den verschiedenen Schularten und Altersstufen auch Regelungen für ein Bachelor-Studium für die Elementarstufe, insbesondere in folgenden Passagen: 3 Stufenlehrerausbildung Die Stufenlehrerausbildung bezieht sich darüber hinaus auf Lehrkräfte für den Bereich der vorschulischen Bildung. Es wird für folgende Stufen ausgebildet: 1. Elementarstufe Lehrkräfte für vorschulische Bildung (Elementarpädagogik) 14 Lehrkraft Elementarpädagogik (1) Zu einem Bachelor-Studiengang wird abweichend von 12 außerdem zugelassen, wer eine Berufsausbildung im elementarpädagogischen Bereich absolviert hat. Das Nähere regelt eine Verordnung. (2) Die Ausbildung zur Lehrkraft Elementarpädagogik bildet Lehr- und Leitungskräfte für Einrichtungen der vorschulischen Bildung (Kindertagesstätten) aus. Sie endet mit einem Bachelorabschluss. Als Tätigkeitsfelder der Lehrkräfte Elementarpädagogik werden Arbeitsfelder der Jugendhilfe, konkret der Bereich Elementarpädagogik und außerschulische Jugendarbeit (Jugendzentren, Jugendfreizeitbereich etc.) benannt. Die akademische Ausbildung von Fachkräften in vor- und außerschulischen Arbeitsfeldern wird damit zum Teil der Lehrerausbildung ein tiefer Eingriff in das Berufsprofil der in der Jugendhilfe Tätigen (der auch Auswirkungen auf die Struktur der Jugendhilfe haben wird). Eine Subsumierung der Ausbildung von Fachkräften für diese Arbeitsfelder in die Lehrerausbildung ist aus vielfältigen, im Weiteren ausgeführten Gründen abzulehnen. Als Dekanin des Fachbereichs Soziale Arbeit und Gesundheit, Leiterin des Studiengangs Erziehung und Bildung im Kindesalter (BA) und Mitverfasserin der Bildungsleitlinien für Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein beschränke ich meine Stellungnahme auf die Aussagen, die im Gesetzentwurf zur Ausbildung von Elementarpädagogik-Lehrkräften gemacht werden. Dabei gehe ich zunächst auf die Anforderungen an pädagogische Fachkräfte ein, skizziere die derzeitige Ausbildungssituation in Schleswig-Holstein und schließe mit Empfehlungen an den Bildungsausschuss.

2 1. Anforderungen an die Qualifikation pädagogischer Fachkräfte in vor- und außerschulischen sozialpädagogischen Angeboten Die vorschulische und die außerschulische Bildungsarbeit haben in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen sowohl in der fachlichen als auch der öffentlichen Debatte. Die Diskussion um frühkindliche Bildung hat dazu geführt, dass alle Bundesländer auf der Grundlage der KMK-Empfehlungen (vgl. Kultusministerkonferenz 2004) Orientierungen für Kindertageseinrichtungen erlassen haben (in Schleswig-Holstein Leitlinien für den Bildungsauftrag in Kindertageseinrichtungen, vgl. Ministerium für Bildung 2004; diese werden derzeit überarbeitet und erscheinen 2008 neu). Auch im Ganztagsschulangebot entwickelt sich eine Fachdebatte, die deutlich eine Kooperation, keine Verschmelzung schulischer und sozialpädagogischer Konzepte fordert (vgl. z.b Coelen 2004 a, 2004 b). Der Gesetzesentwurf verwendet einen undifferenzierten Bildungsbegriff und setzt schulische Ausbildung mit außerschulischer Bildung gleich. In Schulen muss und soll eine Ausbildung als Qualifikation im Vordergrund stehen, in den Einrichtungen der Jugendhilfe besonders in den Kindertageseinrichtungen und in der Jugendarbeit hingegen hat eine umfassende Bildung als Aneignung von Selbst und Welt/Gesellschaft Priorität. Ziel ist, selbsttätige Bildungsprozesse von Kindern und Jugendlichen herauszufordern, zu begleiten und Benachteiligungen entgegen zu wirken. Verlegt man die berufliche Qualifikation für Fachkräfte im Elementar- und Jugendarbeitsbereich in die Lehrerausbildung, unterwirft man damit die pädagogische Konzipierung außerschulischer Bildung dem Primat der Schule. Die Funktion von Schule liegt in Qualifikation, Integration und Allokation. Ordnet man die frühkindliche und außerschulische Bildung diesen Zielen unter, funktionalisiert man selbsttätige Bildungsprozesse für die gesellschaftlichen Zwecke der Schule. Damit vergäbe man die Potenziale einer außerschulischen Bildung zum Subjekt und Bürger, die frei von Formalisierung, Leistungsprinzip, Allokation, curricularen Vorgaben und Pflicht die Selbstentfaltungsmöglichkeiten von Menschen unterstützen können. Dass nicht Unterrichten, sondern möglichst vielfältige und ganzheitliche Begleitung individueller Aneignungsprozesse im Vordergrund stehen muss, gilt insbesondere für die zunehmend in Kindertageseinrichtungen betreute Gruppe der Null- bis Dreijährigen (vgl. Schäfer 2003; Laewen 2002 u.v.m.). Gute Bildung in Schleswig-Holstein braucht also beides: gute schulische Bildung (und damit ein spezifisches Studium für Lehrkräfte) und gute vor- und außerschulische Bildung, zu der auch eine sozialpädagogische Unterstützung von Kindern und Familien, insbesondere aus benachteiligten Lebenslagen gehört. Gerade weil sie jeweils spezifische Fachkompetenzen mitbringen, können Lehrkräfte und Jugendhilfefachkräfte (zu denen neben Sozialpädagogen Erzieherinnen und Erzieher zählen, die künftig auch auf akademischem Niveau ausgebildet sein werden) sich im Interesse eines guten Bildungsangebotes ergänzen (vgl. u.a. Bundesjugendkuratorium 2001). Aus fachlicher Sicht besteht Einigkeit darin, dass sowohl Kindertageseinrichtungen als auch außerschulische Jugendangebote (dazu gehören auch die Jugendhilfeangebote im Rahmen der Ganztagsschulangebote) keinen Unterricht anbieten, sondern eine lebensweltbezogene vielfältige Bildungsbegleitung sowie sozialpädagogische Unterstützung bieten. Dabei werden insbesondere in Kindertageseinrichtungen zwar einzelne Bildungsbereiche differenziert und Bildungsprozesse spezifisch gefördert, es handelt sich hierbei aber ausdrücklich nicht um Unterricht. Dieses wird auch im Ausführungsgesetz des SGB VIII, dem KitaG Schleswig- Holstein, in 5 (Grundsätze) betont. Kindertageseinrichtungen brauchen keine Lehrerinnen, die alle Fächer unterrichten können, sondern pädagogische Fachkräfte, die Bildungsprozesse der Kinder möglichst breit anstoßen und begleiten und dabei die vielfältigen Lebensbedingungen der Kinder berücksichtigen können (vgl. die in den Bildungsleitlinien beschriebenen Querschnittsdimensionen). So betont die 9. Leipziger These Bildung ist mehr als Schule, dass gerade aus dieser Besonderheit der Kinder- und Jugendhilfe Chancen entstehen können, wenn Schule mit einem eigenständigen Jugendhilfesystem kooperiert: Vor allem in der Differenz zu der Formalisierung schulischer Angebote liegt das spezifische Profil und die Chance der Kinder- und Jugendhilfe, junge Menschen zu erreichen und anzuregen. (Schwarz / Bühler 2005, S. 4) Sowohl in der wissenschaftlichen Debatte um frühe Bildung und außerschulische Jugendbildung als auch in den Forderungen der Fachverbände besteht bundesweit Einigkeit über dieses Bildungsver- 2

3 ständnis im vor- und außerschulischen Bereich (vgl. u.a. Jugendministerkonferenz 12./13. Mai 2005; Jugendministerkonferenz 18./19. Mai 2006; Bundesministerium für Familie Senioren Frauen und Jugend 2005 u.v.m.). Zahlreiche Studien und Veröffentlichungen weisen zudem auf die enge Verbindung von Bildungschancen und sozio-ökonomischer Bedingungen von Familien hin (vgl. Winkler 2004; Bundesministerium für Familie Senioren Frauen und Jugend 2005; PISA-Konsortium Deutschland 2003; Holz / Richter / Wüstendörfer et al. 2006; und viele mehr). Insbesondere Kinder aus schwierigen sozioökonomischen Lebenslagen brauchen schon früh Unterstützung. Zur Profession der Fachkräfte gehört daher nicht nur die Bildungsförderung, sondern auch Elternbildung und -unterstützung. Gleiches gilt für Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund. Die Bildungsbenachteiligung dieser Kinder kann nur durch eine frühe Begleitung sowohl der Kinder als auch der Familien gemindert werden. Kindertageseinrichtungen müssen sich an einigen Standorten daher als Familienzentren etablieren. Die Förderung von Eltern und Familien ist immer in Bezug zu ihrer sozialräumlichen Umwelt, dem Stadtteil und der Kommune zu gestalten. Moderne außerschulische Bildung in Kindertageseinrichtung und Jugendarbeit bezieht die Ressourcen des Sozialraums mit ein und befähigt Kinder und Eltern als demokratische Bürgerinnen und Bürger in der Kommune die Lebens- und Bildungsbedingungen selber aktiv mitzubestimmen und mitzugestalten. Der sozialpädagogische Aspekt der Tätigkeit in Kindertageseinrichtung und Jugendarbeit weist also weit über die engere pädagogische Interaktion mit Kindern und ihren Eltern hinaus. Insgesamt stellt die vor- und außerschulische Bildung ein außerordentlich komplexes Tätigkeitsfeld dar, das eine entsprechend differenzierte Profession und Ausbildung verlangt. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass zu den Aufgaben der Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen und in der Jugendarbeit insbesondere gehört: - individuelle Bildungsanregung und Begleitung jenseits einer Fach- und Leistungsorientierung - Förderung der Entwicklung kognitiver und psycho-sozialer Potentiale gerade bei Kindern aus benachteiligten Familien - Berücksichtigung und Optimierung sozialer Lebensbedingungen von Kindern und ihren Familien - Unterstützung von Familien und Erziehenden bei der Lebensbewältigung, bei der Erziehungsaufgabe, der Ressourcennutzung und der Teilhabe und Teilnahme am demokratischen Gemeinwesen - Konzeptionierung eines Angebots früher Hilfen in Problemsituationen (Kinderschutz) - Einbezug des Sozialraums und der Ressourcen des Stadtteils / der Kommune 2. Ausbildung von pädagogischen Fachkräften in Schleswig-Holstein Die Ausbildung pädagogischer Fachkräfte für die Arbeitsfelder Kindertageseinrichtungen und Jugendarbeitet findet in Deutschland traditionell primär an den Fachschulen für Sozialpädagogik statt (Erzieherin/Erzieher). Auf akademischer Ebene werden Fachkräfte in den Studiengängen Soziale Arbeit (die in Schleswig-Holstein seit 1971 die Bereiche Sozialarbeit und Sozialpädagogik zusammenfassen) ausgebildet. Fachverbände und Wissenschaftler fordern schon lange die Akademisierung der Fachkräfteausbildung, insbesondere für die berufliche Tätigkeit in Kindertageseinrichtungen. Auch die Jugendministerkonferenz hat in ihren Beschlüssen 2005 in München und 2006 in Hamburg eine zumindest partiell akademische Ausbildung angeregt (vgl. Jugendministerkonferenz 12./13. Mai 2005; Jugendministerkonferenz 18./19. Mai 2006). In der Folge sind in den letzten Jahren mit der Umstellung auf die Bologna-Abschlüsse zunehmend Studiengänge entstanden, die i.d.r. in Kooperation mit den Studiengängen der Sozialen Arbeit (Sozialpädagogik) ihre Curricula auf dem o.g. Bildungsverständnis aufgebaut haben. Bis Mai 2007 wurden bundesweit 27 BA-Studiengänge angeboten (vgl. Knauer 2007), die meisten davon an Fachhochschulen und hier an den Fachbereichen Soziale Arbeit. 3

4 Aus diesem Grund sind die akademischen Studiengänge für diese Arbeitsfelder auch an der Fachhochschule Kiel am Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit angesiedelt: die Studiengänge Soziale Arbeit (BA und MA) und der Studiengang Erziehung und Bildung im Kindesalter (BA). Beide Studiengänge entsprechen dem Fachkräftegebot nach 72 SGB VIII. Der Studiengang Erziehung und Bildung im Kindesalter wurde im Wintersemester 2007/08 zunächst ausschließlich für bereits ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher angeboten. Die in dieser Ausbildung erworbenen Qualifikationen werden im Umfang von 2 Studienhalbjahren für den Studiengang anerkannt. Ab dem kommenden Wintersemester (2008/09) wird die Hälfte der Studienplätze für Studieninteressierte mit Hochschulzugangsberechtigung zur Verfügung stehen, die andere Hälfte ist weiterhin bereits ausgebildeten Erzieherinnen und Erziehern vorbehalten, um spezifisch dieser Zielgruppe die Möglichkeit einer akademischen Qualifizierung zu eröffnen. Diese Konstruktion erfüllt in hohem Maße die oben skizzierten Anforderungen an die Kompetenzen der Fachkräfte in diesen Arbeitsfeldern. Eine Ausbildung von Lehrkräften für diese Arbeitsfelder ist abzulehnen, da es weder in Kindertageseinrichtungen noch in Angeboten der Jugendarbeit um Unterricht geht. Es ist zudem davon auszugehen, dass ein Lehramtsstudium nicht dem Fachkräftegebot nach dem SGB VIII entspricht. Unterwirft man die sozialpädagogische Ausbildung dem Paradigma (einer noch so modernisierten) Lehrerausbildung, erzeugt man verschiedene nachteilige Problemstellungen: 1. Das Studium könnte in der Kürze eines Bachelorstudiengangs weder ausreichend die komplexe Aufgabe der Qualifizierung für einen pädagogisch modernen Unterricht leisten, noch für die ebenso komplexe und differenzierte Profession der vor- und außerschulischen Jugendhilfe vorbereiten. 2. Statt zwei spezifische und damit hoch qualifizierte Professionen zu ermöglichen, die in Kooperation ihre gegenseitigen Kompetenzen für eine breite Bildung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen fruchtbar machen könnten, würde eine Hybrid-Qualifikation geschaffen, die für keine ihrer schwierigen Aufgaben ausreichend vorbereitet wäre. 3. Ein neuer Lehrerstudiengang für Kindertageseinrichtungen und Jugendarbeit würde durch das Aufkündigen der bisher auch gesetzlich vorgeschriebenen sozialpädagogischen Qualifikation die Einheit der Kinder- und Jugendhilfe durch eine Spaltung ihrer Profession zerstören. Das SGB VIII (KJHG) schreibt in 72 den Einsatz einschlägig qualifizierter Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe vor. Eine an Schule orientierte Ausbildung könnte diese Vorschrift nicht erfüllen. 3. Empfehlungen an den Bildungsausschuss Auf der Grundlage der bisherigen Ausführungen empfehle ich dem Bildungsausschuss des schleswigholsteinischen Landtags: 1. Die Ausbildung von Lehrkräften für die Tätigkeit in Kindertageseinrichtungen aus dem vorliegenden Gesetzentwurf zu streichen. In Kindertageseinrichtungen und außerschulischen Jugendbildungsmaßnahmen geht es nicht um Unterricht, sondern um eine lebensweltorientierte Ermöglichung, Begleitung und Unterstützung kindlicher Bildungsprozesse. Gleichzeitig empfehle ich, die Frage der akademischen Qualifikation für diese Arbeitsfelder zu behandeln und insbesondere 2. die Fachhochschule Kiel in ihrem Bemühen zu unterstützen, den Studiengang Erziehung und Bildung im Kindesalter weiter auszubauen. Die Entscheidung des Fachbereichs, diesen Studiengang künftig sowohl für fertig ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher unter Anerken- 4

5 nung ihrer an den Fachschulen erworbenen Kompetenzen als auch grundständig für Studieninteressierte mit Hochschulzugangsberechtigung anzubieten, führt in die richtige Richtung. 3. die Forschung und Entwicklung im Feld kindlicher Bildung in Schleswig-Holstein weiter zu unterstützen. Ich wünsche dem Bildungsausschuss eine gute Beratung und hoffe, zur Entscheidungsfindung im Interesse der Kinder und Jugendlichen beigetragen zu haben. (Prof. Dr. Raingard Knauer) 5

6 Literatur Bundesjugendkuratorium 2001: Zukunftsfähigkeit sichern! Für ein neues Verhältnis von Bildung und Jugendhilfe., Berlin. Coelen, Thomas 2004a: Wer bildet die Offene Ganztagsschule? Bildungsanspruch und Bildungspraxis in der Kooperation von Grundschule und Jugendhilfeträger (zusammen mit Heidi Hetz und Stefan Wolf) in: Lindner, Werner; Sturzenhecker, Benedikt (Hrsg.): Bildung in der Kinder- und Jugendarbeit. Vom Bildungsanspruch zur Bildungspraxis, Weinheim, München, S Coelen, Thomas 2004b: Ganztagsbildung - Integration von Aus- und Identitätsbildung durch die Kooperation zwischen Schulen und Jugendeinrichtungen, in: Otto, Hans-Uwe; Coelen, Thomas (Hrsg.): Grundbegriffe der Ganztagsbildung. Beiträge zu einem neuen Bildungsverständnis in der Wissensgesellschaft, Wiesbaden, S Bundesministerium für Familie Senioren Frauen und Jugend 2005: Zwölfter Kinder- und Jugendbericht : Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland ; Bildung, Betreuung und Erziehung vor und neben der Schule, Berlin. Holz, Gerda; Richter, Antje; Wüstendörfer, Werner; Giering, Dietrich 2006: Zukunftschancen von Kindern sichern?! Zur Wirkung von Armut bis zum Ende der Grundschulzeit, Frankfurt am Main. Jugendministerkonferenz 12./13. Mai 2005: Weiterentwicklung der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung, München. Jugendministerkonferenz 18./19. Mai 2006: Frühe Bildung und Qualität in Kindertageseinrichtungen, Hamburg. Knauer, Raingard 2007: 'Erziehung und Bildung im Kindesalter - Neue Studiengänge an Fachbereichen der Sozialen Arbeit', in: Buttner, Peter (Hrsg.) Das Studium des Sozialen. Aktuelle Entwicklungen in Hochschule und sozialen Berufen, Berlin. Kultusministerkonferenz, Jugendministerkonferenz 2004: Gemeinsamer Rahmen der Länder für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen. Beschluss der Jugendministerkonferenz vom 13./ / Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 03./ Laewen, Hans-Joachim (Hrsg.) 2002: Bildung und Erziehung in der frühen Kindheit, Weinheim, Berlin, Basel. Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein (Hrsg.) 2004: Erfolgreich starten. Leitlinien zum Bildungsauftrag von Kindertageseinrichtungen, Kiel. PISA-Konsortium Deutschland (Hrsg.) 2003: PISA Der zweite Vergleich der Länder in Deutschland - Was wissen und können Jugendliche? Münster. Schäfer, Gerd (Hrsg.) 2003: Bildung beginnt mit der Geburt. Förderung von Bildungsprozessen in den ersten sechs Lebensjahren, Weinheim, Berlin, Basel. Schwarz, Anne; Bühler, Joseph 2005: Expertise zum Bildungsverständnis. Winkler, Michael 2004: 'PISA und die Sozialpädagogik. Anmerkungen zu einer verkürzt geführten Debatte.' in: Otto, Hans- Uwe; Rauschenbach, Thomas (Hrsg.) Die andere Seite der Bildung. Zum Verhältnis von formellen und informellen Bildungsprozessen, Wiesbaden. 6

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