Nationalrat, XXIV. GP 17. Mai Sitzung / 1
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- Ralf Jaeger
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1 Nationalrat, XXIV. GP 17. Mai Sitzung / Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Minister! Hohes Haus! Frau Kolleginnen von der FPÖ, zeigen Sie mir den ideologiefreien Raum, in dem Sie sich bewegen! Vor lauter polemischen Kapriolen schaffen Sie es offensichtlich nicht einmal, diese 600 Seiten so durchzulesen, dass Sie einmal Ihre Ideologie draußen lassen und sich dem Ganzen wertfrei annähern. Das würde ich mir nämlich wünschen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.) Insgesamt begrüße ich es auch sehr, dass es diesen Frauengesundheitsbericht gibt, auch wenn, wie wir auch im Ausschuss besprochen haben, einige Kapitel, wie gerade der jetzt schon erwähnte Körperkult, der Schönheitskult und solche Themen, die auch besonders junge Frauen betreffen, leider ausgeklammert wurden, was aber nicht heißt, dass wir dieses Thema nicht einmal nachholen werden, weil es ein wichtiges Thema ist. Insgesamt ist die Frage offengeblieben, welche Handlungsfelder sich ergeben und welche sich für Sie in der Arbeit ergeben und wie Sie mit dem Bericht, aber auch mit den frauengesundheitlichen Themen, wie sie im Regierungsübereinkommen stehen, umgehen wollen. Frau Belakowitsch-Jenewein, Sie haben heute gemeint, das Kapitel zur Erwerbstätigkeit hätte man aussparen sollen. Ich bin nicht dieser Meinung, weil es gerade im Berufsalltag und gerade im Beruf viele, viele Themen gibt, die gesundheitliche, frauengesundheitliche Relevanz haben. Ich möchte noch etwas ansprechen dazu gibt es auch einen Antrag von uns, der leider vom Sozialausschuss in den Gesundheitsausschuss gewandert ist und dort irgendwo herumkugelt, der viel Anerkennung gefunden hat, aber nicht entsprechende Anerkennung dahin gehend, dass man die darin enthaltene Forderung auch wirklich umsetzen würde, nämlich die betriebliche Gesundheitsvorsorge und vor allem die Anerkennung von Berufskrankheiten von Frauen. Wie Sie alle mittlerweile aus den verschiedenen Ausschüssen wissen, gibt es eine unterschiedliche Anerkennung von Berufskrankheiten nach dem ASVG und nach dieser berühmten Liste, die es da gibt, für Frauen und Männer. Es ist zum Beispiel so, dass ein Wirbelsäulenschaden dann anerkannt ist, wenn er von einem Presslufthammer her stammt, also von einer richtigen männlichen Arbeit. Wenn es aber einer Frau passiert, dass sie einen enormen Schaden im Stützapparat, in der
2 Nationalrat, XXIV. GP 17. Mai Sitzung / 2 Wirbelsäule hat, nämlich durch ihre Tätigkeit in der Altenpflege oder in einer anderen Form der Pflege, weil sie permanent alte Menschen heraus- und in das Bett hineinhebt und ihre Wirbelsäule dabei enorm belastet wird, dann wird das nicht als Berufskrankheit anerkannt. Das ist eine massive Ungleichbehandlung, und dem sollte dringend etwas entgegengesetzt werden. (Beifall bei den Grünen.) Dazu kommen weitere frauenspezifische Krankheiten wie zum Beispiel Erkrankungen des Gehörs durch das Unterrichten in Schulklassen, wo es sehr laut ist, oder im Kindergarten, wo sich gezeigt hat, dass der Lärmpegel extrem hoch ist, teilweise so hoch wie auf der Baustelle. Da werden wieder die Männerkrankheiten anerkannt, bei den Frauen wird es nicht anerkannt. Oder auch im Gastgewerbe, wo in erster Linie Frauen tätig sind. Daher bitte ich Sie inständig um eine Unterstützung unseres Antrags, wenn er jetzt in den Gesundheitsausschuss kommt, weil ich das für sehr, sehr wichtig halte. Dazu kommen auch die psychischen Erkrankungen und Burn-out. Mehrmals haben wir es schon im Gleichbehandlungsausschuss angesprochen und diskutiert. Ein entsprechender Antrag auf Erstellung einer Studie ist bis jetzt noch nicht angenommen worden. Ich halte sie für notwendig. Ich halte es für wichtig, da genau hinzuschauen, weil Frauen ganz offenkundig mehr davon betroffen sind. Frau Ministerin, Sie haben es auch im Ausschuss zum Frauengesundheitsbericht so gesagt, dass man genau hinschauen muss, was die Frauenmehrfachbelastung anbelangt. Es ist schön, dass Sie das diagnostizieren, es wäre aber auch schön, wenn Sie dazusagen würden, was Sie politisch an Maßnahmen dazu vorhaben. Das würde ich mir von Ihnen erwarten. (Beifall bei den Grünen.) Ich bringe dann am Schluss meiner Ausführungen auch noch einen Antrag zur Psychotherapie auf Krankenschein ein, ein Kapitel, das uns nach wie vor als sehr wichtig erscheint, weil gerade für die Psychotherapie und in diesem Zusammenhang auch, wenn es um Berufskrankheiten oder Burn-out bei Menschen geht, die sozial niedriger gestellt sind die Schwelle zu hoch ist, dass Menschen das in Anspruch nehmen und Zugang dazu haben. Zugang dazu sollten alle haben, und daher bringen wir dann auch noch einen Antrag dazu ein. Eine Sache zu diesem Screening: Ich finde es schon sehr erstaunlich, wie auch von FPÖ und ÖVP diesbezüglich Panik gemacht wird Panik offensichtlich im Sinne von Ärztelobbyisten, die da jetzt schon Panik machen. Ich war unlängst beim Radiologen, und da liegen tatsächlich in jeder kleinen Kammer, wo man sich umzieht, aber auch beim Eingang und an den Wartetischen Unterschriftenlisten auf, wo schon, bevor wir
3 Nationalrat, XXIV. GP 17. Mai Sitzung / 3 überhaupt wissen und das laste ich Ihnen an, Herr Minister, dass Sie das nicht klar kommunizieren, was Sie jetzt wirklich vorhaben, Panik gemacht wird, dass künftig 600 Frauen mehr in Österreich sterben werden, wenn dieses Screening so erfolgt, wie Sie es jetzt vorhaben. Ich glaube das nicht. Ich halte das Screening in dieser Form für richtig. Ich finde es nur nicht richtig, wie Sie das nicht kommunizieren. Ich würde mir wirklich ganz dringend wünschen, dass das besser kommuniziert wird, weil sonst eine Panik zu Lasten der Frauen und Angst entsteht, die mir in diesem Zusammenhang nicht als notwendig erscheint. Daher ist da dringend hinzuschauen. Auch was diese alle zwei Jahre anbelangt: Jede Frau kann bei der Diagnose trotzdem nach wie vor zur Mammographie gehen, wenn das ihre Ärztin, ihr Arzt empfiehlt. Das heißt: Klären Sie bitte die Leute, die Bevölkerung, uns alle auf, was Sie da wirklich vorhaben! Dann wäre weniger Panik und Angst unter der Bevölkerung und auch offensichtlich unter den Ärzten, die da zusätzlich zur Panik beitragen. Ich bringe zum Schluss noch folgenden Antrag ein: Entschließungsantrag Der Nationalrat wolle beschließen: Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass umgehend wieder Verhandlungen für einen Gesamtvertrag für Psychotherapie aufgenommen werden. Bis zum Zustandekommen des Gesamtvertrages ist der Kostenzuschuss für Psychotherapie anzuheben, um den Versorgungsgrad der Bevölkerung zu erhöhen. ***** Danke. (Beifall bei den Grünen.) Präsident Fritz Neugebauer: Der soeben eingebrachte Antrag wird mit behandelt. Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut: Entschließungsantrag der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde betreffend Verbesserung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung
4 Nationalrat, XXIV. GP 17. Mai Sitzung / 4 eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den österreichischen Frauengesundheitsbericht 2010/2011 (III-228/1179 d.b.) Psychische Störungen sind einer der größten Kostenverursacher unseres Gesundheitswesens. 20 bis 25 Prozent der österreichischen Bevölkerung weisen behandlungsbedürftige psychische Störungen auf. 2 bis 5 Prozent davon würden sofort eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen. Viele können sich eine Psychotherapie aber nicht leisten. Der Versorgungsgrad stagniert deshalb bei etwa 0,5 Prozent, bei Kindern sogar nur 0,3 Prozent. Im Vergleich dazu erreicht Deutschland 2,6 Prozent psychotherapeutische Versorgung, die von den Kassen vollfinanziert wird. Die psychotherapeutische Behandlung ist genauso wie die ärztliche Behandlung eine Pflichtleistung der Krankenkassen, die laut ASVG im Krankheitsfall allen Versicherten auf Kassenkosten zusteht. Die psychotherapeutische Behandlung ist als Sachleistung im Rahmen eines Gesamtvertrages zu erbringen, der zwischen den Trägern der Krankenversicherung und der beruflichen Interessenvertretung der PsychotherapeutInnen (ÖBVP) abzuschließen ist. ( 133 Abs. 2 sowie 349 Abs.2 ASVG) Wenn/solange trotz allseitigen Bemühens kein Gesamtvertrag abgeschlossen ist, ist eine ausreichende Versorgung durch Verträge sicherzustellen, die wichtige in einem österreichischen Gesamtvertrag übliche Rechtsgüter (freier und gleicher Zugang zur State-of-the-art-Krankenbehandlung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Therapiewahlfreiheit, Behandlungsautonomie etc.) garantieren ( 338 (1) ASVG) Derzeit ist der Zugang zur kassenfinanzierten Psychotherapie nur sehr selektiv möglich. Psychotherapeutische Behandlung ist nach wie vor an die finanzielle Leistungsfähigkeit, den sozialen Status, die Durchsetzungsfähigkeit und die Eigeninitiative der PatientInnen gebunden. Personen, die besonders gefährdet oder belastet sind, haben immer noch die geringsten Chancen auf den Zugang zum psychotherapeutischen Versorgungssystem! Die Zuschüsse pro Sitzungseinheit wurden seit 1992 weder erhöht noch wertangepasst und liegen bei 21,80 Euro. Eine Behandlungsstunde kostet durchschnittlich aber etwa 80,- bis 90,- Euro. Vollfinanzierte Kassenplätze sind kontingentiert, wodurch Versorgungsengpässe entstehen. Kontingente sind z.b. in Wien und in Niederösterreich oft schon im Frühjahr oder Mitte des Jahres erschöpft. Lange Wartezeiten für kassenfinanzierte Psychotherapie führen zur Chronifizierung von psychischen Störungen und verteuern das Gesundheitssystem.
5 Nationalrat, XXIV. GP 17. Mai Sitzung / 5 Empirische Befunde stellen der Psychotherapie ein sehr gutes Zeugnis aus. Im Vergleich zur medikamentösen Alternativbehandlung führt vor allem die bessere Dauerhaftigkeit der Psychotherapiewirkung zu einem günstigeren Kosten-Effektivitäts- Grad. Eine alleinige Psychopharmaka-Behandlung ist einer Psychotherapie oder einer Kombination langfristig deutlich unterlegen, bis zu 80 % erleiden Rückfälle nach Absetzen der Medikation. Die Krankenkassen gaben im Jahr 2007 rund 43 Millionen Euro für Psychotherapie aus, das sind maximal 0,2 Prozent der öffentlichen Gesundheitsleistungen. Im Vergleich dazu haben die Krankenversicherungsträger im Jahr 2007 rund 206 Millionen Euro für Psychopharmaka ausgegeben. Die volkswirtschaftlichen Kosten der Nicht-Behandlung sind hoch: Seit den 90er Jahren hat sich die Zahl der Krankenstände wegen psychischer Probleme verdoppelt. Psychische Erkrankungen sind mittlerweile bei den österreichischen Männer die zweithäufigste und bei Frauen die häufigste Ursache für Invaliditätspension (WIFO- Report). Laut WIFO betragen die geschätzten Kosten dafür 2,8 Mrd. Euro. Der Zustand der Mangelversorgung und hohen finanziellen Belastung von psychisch kranken Menschen stellt eine Diskriminierung gegenüber anderen PatientInnengruppen dar, die durch nichts zu rechtfertigen ist. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden Entschließungsantrag: Der Nationalrat wolle beschließen: Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass umgehend wieder Verhandlungen für einen Gesamtvertrag für Psychotherapie aufgenommen werden. Bis zum Zustandekommen des Gesamtvertrages ist der Kostenzuschuss für Psychotherapie anzuheben, um den Versorgungsgrad der Bevölkerung zu erhöhen. ***** Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schenk. Bitte.
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